70 Tagessätze Strafe gegen LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung von Radfahrerin

Am 17. Dezember 2015 um 7:30 Uhr steht ein 52-jähriger Lkw-Fahrer mit seinem fünfachsigen Sattelauflieger an der Kreuzung Karlshorster Straße und Hauptstraße als erstes Fahrzeug vor einer roten Ampel. Er wartet dort 43 Sekunden auf das grüne Ampellicht. Als die Ampel auf grün springt, setzt der Fahrer seinen Truck in Bewegung und biegt mit einer Geschwindigkeit von 11 bis 13 km/h nach rechts ab. Danach nimmt er Fahrt auf und wird 340 Meter weiter von einem PKW-Fahrer gestoppt, der beobachtet hat, dass der LKW-Fahrer beim Abbiegevorgang eine 32-jährige Radfahrerin überfahren hat. Die Frau stirbt Minuten später an der Unfallstelle, noch bevor die Polizei an der Unfallkreuzung eintrifft.

Der Prozess gegen den LKW-Fahrer fand heute vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße statt. Außer dem Angeklagten werden sieben Zeugen des Unfalls beim Prozess gehört. Manchen Zeugen ist anzumerken, dass sie noch heute stark unter dem Eindruck des Geschehens leiden. Eine 47-jährige Radfahrerin, die auf der anderen Straßenseite steht und den Unfall erst dadurch bemerkt, dass der LKW einen kleinen Satz macht, als die beiden hinteren Achsen die Radfahrerin überrollen, eilt zur verunglückten Radfahrerin und muss ansehen, wie die junge Frau in ihren Händen stirbt. Weitere Zeugen, die den Unfall aus ihren Autos beobachtet haben, machen teils widersprüchliche Angaben zum Unfallhergang, zur Kleidung der Verunglückten und zur Frage, ob die Radfahrerin auf dem Bürgersteig oder auf dem Schutzstreifen fuhr.

Nach den Zeugen wird ein Sachverständiger gehört, der am 17. 12.2015 am Unfallort war. Der Sachverständige hatte das Unfallfahrzeug sicherstellen lassen, um die Spiegelstellungen des LKW zu rekonstruieren. Die Rekonstruktion ergab keine Fehlstellung der Spiegel. Der sichergestellte LKW wurde auch dazu genutzt, um den Unfall nachzustellen. Alle Spuren am LKW deuten darauf hin, dass der LKW vorn rechts die Radfahrerin traf.  Als nächstes traf der Tank des LKW´s die Radfahrerin, die daraufhin nach rechts mit ihrem Fahrrad kippte, dann von der angehobenen dritten Achse des Fahrzeugs einige Meter mitgeschleift wurde, bevor die Radfahrerein von den letzten beiden Achsen des LKW überrollt wurde. Obwohl die Nachstellungsversuche bei Tageslicht durchgeführt wurden, stellte sich heraus, dass Radfahrer sehr schlecht zu erkennen sind. Und weiter: „Es gibt einen Punkt, an dem die Radfahrerin gestanden haben könnte und von dem Fahrer des LKW nicht zu erkennen gewesen ist.“ Allerdings hätte der Angeklagte sie kurz nach dem Anfahren im Spiegel sehen müssen. Wenn er dann sofort auf die Bremse getreten hätte, hätte der Bremsweg des LKW 4,70 Meter betragen. Das wiederum bedeutet, dass der LKW zum Stillstand gekommen wäre, bevor die Radfahrerin von den hinteren Achsen des Fahrzeugs überrollt wurden. Der Sachverständige konnte ebenfalls berichten, dass das Fahrrad der Frau mit funktionierendem Seitenläuferdynamo sowie Vorderlicht und Rücklicht ausgestattet war. Ob das Licht der Radfahrerin angeschaltet war, ließ sich angesichts des zerstörten Fahrrads nicht ermitteln.

Im Plädoyer der Staatsanwältin wurde eine Strafe von 90 Tagessätzen a 40 Euro gefordert. Die Staatsanwältin beantragte auch, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird. Der Angeklagte hatte keine Vorstrafen und auch keine Punkte in Flensburg. Die Verteidigung forderte einen Freispruch für ihren Mandanten und begründete das damit, dass sich „Radfahrer nur eingeschränkt an die Straßenverkehrsordnung halten“. Das letzte Wort hatte schließlich der Angeklagte. Er beließ es bei einem Satz: „Es tut mir leid.“

Das Urteil: 70 Tagessätze a 40 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Außerdem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen.  Der Führerschein wird ihm nicht entzogen.

Polizeimeldung vom 18.12.2015 

Weitere Prozessberichte:
BZ: Brummifahrer überrollte Radlerin (32) – 2.800 Euro Geldstrafe
Tagesspiegel: Lkw-Fahrer bekommt 2800 Euro Strafe für Unfalltod einer Radlerin
Berliner Zeitung: Tödlicher Rad-Unfall in Lichtenberg Elf, vielleicht 13 Stundenkilometer  

20 thoughts on “70 Tagessätze Strafe gegen LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung von Radfahrerin

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  1. Die Verteidigung forderte einen Freispruch für ihren Mandanten und begründete das damit, dass sich “Radfahrer nur eingeschränkt an die Straßenverkehrsordnung halten”.

    Das muss man erst mal sacken lassen.

  2. […] nüchterne Schilderung ist bei der Rad-Spannerei zu lesen: “70 Tagessätze Strafe gegen LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung von Radfahrerin” Als die Ampel auf grün springt, setzt der Fahrer seinen Truck in Bewegung und biegt mit […]

  3. Ich kann mich noch gut an den Unfall erinnern, weil ich dort öfter vorbeikomme. Diese Verfahren spielen sich ja so oder ähnlich mit diesem Ausgang immer wieder ab. Die Wut und Trauer muss langsam auch mal beim Gesetzgeber ankommen, der sich da immer wieder achselzuckend zu ungeeigneten Gefährten und ungeeigneter Infrastruktur raushält. Was einem aber wirklich den Atem verschlägt, ist die Ansicht des Verteidigers:

    Die Verteidigung forderte einen Freispruch für ihren Mandanten und begründete das damit, dass sich “Radfahrer nur eingeschränkt an die Straßenverkehrsordnung halten”

    Danke Kalle, dass du immer wieder diese harte Aufgabe als Prozessbeobachter übernimmst.

  4. Mal wieder beispiellos verharmlosender Artikel in der BZ zu dem Unfall:
    http://www.bz-berlin.de/berlin/lichtenberg/brummifahrer-ueberrollte-radlerin-32-2-800-euro-geldstrafe
    Nicht nur dass der für den Tod Verantwortliche da ganz niedlich „Brummi-Fahrer“ heißt, mit dem Satz „Ein Sekundenbruchteil Unaufmerksamkeit nahm einer jungen Frau das Leben“ wird auch der Eindruck erweckt, die Frau sei unaufmerksam gewesen und somit selbst verantwortlich.
    Ekelhafte Schuldumkehr!

  5. Sehr gut, jetzt kann der Täter gleich noch mehr Menschen umbringen. Währe ja untragbar, Gefährder vom Straßenverkehr auszuschließen.

  6. Was mich wirklich ärgert, neben der wirkungslosen Strafe, ist das Argument der Verteidigung. Dazu die, schon initial, lächerliche Forderung der Staatsanwaltschaft. Wenn man aus dem Stand jemanden überfährt dann spielt es keine Rolle wo der her kam…und er fuhr los zum Abbiegen – also ist erst recht besondere Vorsicht geboten.
    Und nach einem Vor-Ort Termin noch von Schutzstreifen zusprechen, dort… unglaublich. Das sind 3 halbe irgendwas Striche mit Restrot auf/unter einer Asphalt-Kopfsteinpflaster- Baustellendreck-MIschung. Ein Hoch aufs Autoland.

    Traurig.

  7. Wenn alle Verkehrsteilnehmer, die sich nur eingeschränkt an die StVO halten, zum Freiwild deklariert werden, kann das auf den Straßen richtig spannend werden.
    Ich erwähne nur Verstöße wie zu schnelles Fahren, zu dichtes Auffahren, falsches Parken, Handy am Ohr.

  8. Man braucht sich nur mal die Situation an der Kreuzung anzuschauen, dann ist sofort klar warum da die Radfahrerin auf dem Gehweg fuhr. Eine enge Straße, mit extrem groben Kopfsteinpflaster, kaputt gefahren von Unmengen an LKW. Aber zumindest gibts 1,5m2 rote Farbe, auf denen sich Radfahrer aufstellen dürfen…

    Wäre da keine Radfahrerin gewesen, sondern ein Fußgänger hätte der LWK auch warten müssen. Also ist diese Begründung das die Radfahrerin mit Schuld ist, weil sie die auf dem Gehweg fuhr mal wieder absoluter Schwachsinn an der Realität vorbei.

    Und ein Staatsanwalt der meint des es Okay ist Radfahrer umzufahren, weil sie sich angeblich nicht an die Regeln halten ist auch unfassbar… Die Konsequenz daraus kann man ja schon auf der Straße sehen, Autofahrer meint man hält sich nicht an die Regeln, also „belehren“ wir ihn mal in dem wir sie schneiden und mit minimal Abstand überholen.

  9. vielen Dank für die Prozessbeobachtung und den sehr abgewogenen Bericht.

    Er zeigt in meinen Augen schwere Sicherheitsmängel der großen LKW, die so man nicht mehr in Großstädte lassen darf. Und der Infrastruktur an der Kreuzung.

    Eine härtere Strafe für den Fahrer würde nichts ändern, sie muss nach dem Strafrecht schuldangemessen sein. Die verbreiteten schrillen Forderungen aus der Radfahrszene (auch Volksentscheid) finde ich deshalb nicht richtig. Der Fahrer war offenbar überfordert und/oder unaufmerksam. Es gab aber ja sonst keine Merkmale zusätzlich gefährlichen Verhaltens.

    Die Verkehrspolitik muss sich dringend ändern. Strafen für einzelne Fahrer werden das nicht bewirken. Allenfalls eine wesentlich höhere zivilrechtliche Haftung als heute bei fahrlässiger Tötung würde etwas ändern, weil das andere Anreize bei Versicherungen und Speditionen schaffen würde. Leider ist zivilrechtlich das Leben des Mendschen „nicht mit Geld aufzuwiegen“ und daher tatsächlich „nichts wert“.

  10. Geradeausfahrer rechts von Rechtsabbiegern.
    Wie oft denn noch?
    Die Schuldigen sitzen in den Ämtern.
    http://www.siggis-seiten.de/a/Prinzip_Radweg.htm

  11. Passt hier nicht, Siggi.

    Es ist ungeklärt, ob die Radfahrerin nicht vom Bürgersteig kam. Dort gibt es auch keinen Radweg, sondern nur einen Witz vo Aufstellfläche auf dem wohl der LKW stand.

    Abgesehen davon, hast Du noch nie erklärt , wie Du RadfahrerInnen zwingen willst, sich in die Mitte der Fahrspur hinter den LKW zu stellen. Machen die meisten nicht, eher schieben die ihr Rad über die Fußgängerfurt.

  12. Ich bin ja immer bemüht, auch die Situation der Fahrer mitzudenken. Wenn einer über eine 4 Sekunden rote Ampel brettert und jemanden totfährt, ist das für mich schon anders, als wenn ein LKW-Fahrer bei grüner Ampel anfährt, dabei seine korrekt eingestellten Spiegel checkt, „nichts sieht“ (ergänze: in dem Augenblick) und dann trotzdem jemanden erwischt. So siehts ja hier aus.

    Was mich etwas verstört und wundert: Ich habe gehört, dass aus dem Fahrerhaus laute Musik ertönte, als ihn der Zeuge stoppte – Kalle, kannst du das bestätigen? Das wäre doch in der Presse auch erwähnt worden, oder nicht? Bei den ganzen Klagen über verstöpselte Radfahrer und wie abgelenkt die dann immer wären.

  13. fab schreibt:
    Freitag, 10.02.2017 um 13:27

    Abgesehen davon, hast Du noch nie erklärt , wie Du RadfahrerInnen zwingen willst, sich in die Mitte der Fahrspur hinter den LKW zu stellen.

    Ich möchte nicht gezwungen werden rechts neben Rechtsabbiegern zu fahren.
    Was andere Radfahrer dann machen ist mir egal. Sollen sie ihr Rad doch stehen lassen.
    Doch mittlerweile sind Deutschlands Radfahrer ja so Gehirngewaschen, dass sie sich nur noch auf so etwas sicher fühlen und so etwas einfordern.
    http://siggis-seiten.de/Berliner-Str/Berliner.html
    Bis 2014 gab es dort keinerlei Radverkehrsanlagen.

  14. Hat sie denn wenigstens einen HELM!!! getragen? Jedes Kind weiß doch, dass Radfahren und überhaupt alle Aktivitäten im Freien ohne HELM!!! L-E-B-E-N-S-G-E-F-Ä-H-R-L-I-C-H sind! Also meine Frau und ich, wir tragen sogar beim *** HELM!!! Es kann ja so viel passieren… Määäääh!

  15. Ganz ehrlich Siggi: Köln ist echt am Arsch und es gibt sicher auch ne Menge Städte, wo es nicht viel besser ist. Deshalb kann ich deine Fundamentalopposition eigentlich verstehen. Aber gleichzeitig ist das auch ein ziemlich schlechter Ausgangspunkt, denn Köln ist NICHT überall.

  16. Michael S schreibt:
    Sonntag, 12.02.2017 um 16:43

    ,denn Köln ist NICHT überall.

    Noch nicht.

  17. @Michael S: Tschuldigung, dass ich nun erst auf deinen Kommentar vom 10.02.1017 antworte.

    Im Prozess wurde auch der Zeuge K. befragt. Herr K. befand sich im zweiten Auto hinter dem LKW auf der Karlshorster Straße. Er beobachtete den Unfall, hielt aber nicht an der Unfallstelle sondern verfolgte den LKW und bremste ihn „kurz vor dem Ostkreuz“ aus. Dann trat er an die Fahrertür des LKWs. Ich zitiere hier mal meine handschriftliche Aufzeichnung der Aussage von K.:

    „Der LKW-Fahrer hat das Fenster heruntergekurbelt, seine Musik leiser geschaltet und dann gefragt, was denn los sei. Er hat erst da realisiert, dass ein Unfall stattgefunden hat.“

    Der Fahrer des LKW hat diese Version bestätigt. In den Aufzeichnungen habe ich das so notiert: „Ich bin von einem Autofahrer darauf hingewiesen worden, dass ich eine Radlerin überfahren habe. Daraufhin bin ich zusammengesackt und habe gleichzeitig die Polizei angerufen.“

  18. Kalle, danke.

  19. Danke, Kalle. Also um jemanden draussen sprechend drinnen verstehen zu können, musste er seine Musik leiser drehen. Nachvollziehbar, LKWs sind halt von sich aus schon laut, da muss man schon gegenanjustieren. Ich will das jetzt auch nicht überbewerten, aber dennoch sind die Maßstäbe eben komplett schief. Den eigentlichen Gefährdern im Straßenverkehr wird in der allgemeinen Wahrnehmung ein Verständnis entgegengebracht, dass schwer verständlich ist, gleichzeitig wird den Opfern mit allen Mitteln eigenes Versagen unterstellt und eine Mitschuld gegeben. Gerade wieder aktuell beim RBB-Abendschau-Beitrag, der die schwierige Situation von LKW-Fahrern beleuchtet:

    „Risiko LKW“ (ca. Min. 8:45)

    https://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/20170212_1930.html

    ach neeeh. Entschuldigung, Inhalt stimmt schon, aber Titel ist „Risiko Radfahrer“

  20. Gerade wieder aktuell beim RBB-Abendschau-Beitrag, der die schwierige Situation von LKW-Fahrern beleuchtet:

    Zum Schluss kam ja dann noch die ganz wichtige Frage was sicherer ist Radweg oder Radstreifen.
    Radweg ist Pest, Radstreifen ist Cholera.
    Es gibt allerdings noch eine gesunde Variante.

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