Autofreies Kreuzberg veröffentlicht Leitfaden zum Freiräumen von Fahrradstreifen

Motto der Initiative Autofreies Kreuzberg ist der Satz: „Träumen ist erlaubt: ein Stadtteil, in dem die Straßen den Menschen gehören!“ … und nicht den Autos, möchte man hinzufügen. Die Initiative geht das Problem praktisch an und hat einen Leitfaden zum Freimachen von Radverkehrsanlagen veröffentlicht. In einer Liste werden Punkt für Punkt alle Schritte abgehandelt, um einem zugeparkten Radstreifen räumen zu lassen, von „110 wählen!“ über den Abschleppvorgang bis zum abschließenden Punkt „Deine Personalien werden als Zeuge notiert (keine Angst, das hat keine Folgen für Dich).“

Was aber passiert, wenn sich die Polizei weigert, die Verkehrsbehinderung zu beseitigen? Alle Verkehrsteilnehmer haben einen Anspruch darauf, dass eine Behinderung von der Polizei beseitigt und nicht nur mit einem viel zu billigen Knöllchen bestraft wird! Der Leitfaden bietet für diesen Fall eine Übersicht über gängige „Argumente“ der Polizei und passende Antwortmöglichkeit. Und wenn sie der Beamte dennoch partout weigert, ein Auto abschleppen zu lassen, hilft ein Anruf bei der Wachleitung.

So vorgegangen ist der Zeitaufwand klein und der Effekt groß, denn das Abschleppen spricht sich unter Autofahrern herum.

Autofreies Kreuzberg: Radwege frei!

24 thoughts on “Autofreies Kreuzberg veröffentlicht Leitfaden zum Freiräumen von Fahrradstreifen

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  1. Danke für den Artikel, Kalle! Der Zeitaufwand ist aber übrigens gar nicht so groß – man kann auch nach dem 110-Anruf direkt weiterfahren.

    Auch wenn ein paar Minuten warten natürlich besser funktioniert, ansonsten fährt die Streife gern mal einfach vorbei…

  2. Oh, vergessen, das Wörtchen „klein“ hinter dem Wort „Zeitaufwand“ einzufügen, jetzt aber nachgeholt.

  3. „Auch wenn ein paar Minuten warten natürlich besser funktioniert, ansonsten fährt die Streife gern mal einfach vorbei…“

    Haha, ja! Hier hatten wir den Fall, daß auf einer engen Ortsdurchgangsstraße ein Busfahrer seinen Mittag gerne regelmäßig daheim verbrachte und sein Arbeitsgerät dann vorzugsweise gegenüber seiner Behauseung auf dem Gehweg abstellte und das so derart gründlich, daß der nur über die angrenzde Mauer aus seinem Großraumtaxi herausgekommen sein kann und der Gehweg somit (kurz dahinter Alterspflegeheim, großes Wohngebiet, Schulweg) vollständig DICHT war.

    Bei der Polente angerufen und gemeldet. „Ja und wo genau ist das?“ Nun ist dieser Straßenabschnitt nicht sonderlich lang und Busse kann man eher gar nicht übersehen, sollte man meinen. Die hiesige Rennleitung hat es dennoch geschafft „die Kollegen haben den Bus nicht finden können!“. Weg war der nicht, aber offenbar in einer Tarnfarbe gehalten, die durch die Sonnenbrille der Rennleitung das Fahrzeug vollständig verschwinden läßt.

    Ja, weshalb nur schwindet das Vertrauen in „die Obrigkeit“ bzw. die Rennleitung, weshalb nur …

  4. Ich hab ja immer sehr große Hemmungen, Notrufe zu wählen, und habe das bisher nur 2x im Leben getan, jeweils als Menschen einen Krankenwagen brauchten.

    Mal doof gefragt, darf ich wirklich die 110 wegen eines Falschparkers belästigen? Nicht, dass ich das vorhätte 🙂

  5. »… Mal doof gefragt, darf ich wirklich die 110 wegen eines Falschparkers belästigen? Nicht, dass ich das vorhätte …«

    Und immer noch steht diese Frage im Raum.

    VG
    Max

  6. Ja, ich finde 110 auch nicht toll – aber, Ordnungsamt kommt nun mal nicht zeitnah… Außerdem wurde in den ‚Schwerpunkt‘-Wochen ja wiederholt gepredigt man solle 110 rufen… und es funktioniert.
    Ich habe einmal 110 gerufen weil ein bockiger LKW Fahrer nicht weg wollte (‚Na mach doch, ich warte…) Die 2 Cops waren sehr deutlich ggü. dem LKW Fahrer wie geil sie das finden das sie kommen müssen und er so doof ist und auch noch wartet, Knolle wegen Behinderung bekam er auch…
    Ich denke wenn 110 wiederholt, für solche Delikte, gerufen wird findet evtl. ein Umdenken statt. Evtl. wird dann nicht mehr so oft, mit Augen zu, vorbei gefahren… und es landet in Statistiken…

  7. »… Mal doof gefragt, darf ich wirklich die 110 wegen eines Falschparkers belästigen? Nicht, dass ich das vorhätte …«

    Ich sag mal so, bisher hat 110 und/oder die Cops vor Ort nix gesagt.

    Die GdP schreibt auch… „Für Personen, die ein akutes Problem haben oder in einer Notsituation stecken, gilt die Telefonnummer 110. Ist es weniger dringend, kann man auch die Zentrale der Polizei vor Ort unter der „normalen Telefonnummer“ erreichen.“…

    Falschparker sind durchaus akut…

  8. „Falschparker sind durchaus akut…“

    zum beispiel bei ’ner feuerwehreinfahrt oder auf einem behindertenparkplatz: ja.
    aber sie prinzipiell zu einem fall für den notruf zu erklären, widerspricht meinem verständnis von notruf.

  9. @sascha Frage, wieso wertest du einen Falschparker auf einem (Behinderten-)Parkplatz akuter als einen Falschparker auf einer (benutzungspflichtigen Fahrrad-) Fahrspur?

  10. Klar kann man die 110 wählen, das ist doch lediglich eine Telefonzentrale. Andere Nummern hat man ja leider meist nicht parat. Und da die Zentrale dann die Priorität setzt, nimmt man ja keinem Notfall die Polizisten weg, um es mal salopp zu formulieren.

    Ich wurde selbst an einem Bahnhof mal als Autofahrer durch einen anderen Wagen zugeparkt. Vorbei fahren ging nicht, nach Befragen der umstehenden Geschäfte und angemessener Wartezeit habe ich auch die 110 betätigt. Das hat dann, leider im Winter, auch über eine Stunde gedauert, bis der Streifenwagen und eine weitere Stunde bis der Abschlepper kam.

    Ich wüsste aber auch nicht, was ich hätte sonst machen können, um da weg zu kommen.

  11. @hvhasel, ich hätte halt befürchtet, dass das als Missbrauch von Notrufen verstanden werden könnte. Scheint aber nicht so zu sein, danke für die Antworten.

  12. Interessante Vorgehensweise, hätte ich mich in der Form bisher nicht getraut.

    Gilt die Aussage es sei ein „Regelfall für die Umsetzung“ laut Geschäftsanweisung der Polizei in ganz Deutschland oder evtl. nur in Berlin?

  13. @berlinradler
    Ich habe (nicht in Berlin) mehrfach abschleppen lassen und nie die 110, sondern (außerhalb der Geschäftszeiten des Ordnungsamts) immer das „Bürgertelefon“ der Polizei angerufen. Man landet dann letztlich in derselben Einsatzleitzentrale, blockiert aber keine Notrufleitung und umgeht die Frage ob 110 nun erlaubt wäre oder nicht. Vielleicht auch eine Lösung für dich?
    Für Berlin: Einmal die (030) 4664 – 4664 im Handy gespeichert und fertig.

    https://www.berlin.de/polizei/service/buergertelefon/

  14. @Pierre, danke für den Tipp. Bei Bedarf hätte ich wohl diese Nummer angerufen, hab aber noch nie echten Bedarf gehabt.

    Heute hätte es mir in den Fingern gejuckt, ein gemieteter Transporter hatte beim Parken den gemeinsamen Geh- und Radweg übersehen. Klar, ein temporäres Halteverbot für Umzug o.ä. ist mit 75€ teurer als ein eventuelles Knöllchen. Aber man will ja auch weiterkommen 😉

  15. Ich habe schon 110 gewählt, wenn ein Auto in der Feuerwehreinfahrt stand. Sonst verzichte ich darauf.

  16. hatte vor meinem urlaub nicht den nerv und währenddessen keine lust, tatsächlich eine frage wie diese:

    wieso wertest du einen Falschparker auf einem (Behinderten-)Parkplatz akuter als einen Falschparker auf einer (benutzungspflichtigen Fahrrad-) Fahrspur?

    zu beantworten.

    da ich aber fürchte, sie war ernst gemeint, werde ich es tun und mich auch gar nicht lange mit der gegenfrage, warum der fragende denn der meinung war, er müsse meine aussage mithilfe von klammern und ergänzungen verdrehen, aufhalten,

    nundenn: die akutheit bei einem falschparker auf einem behindertenparkplatz ergibt sich aus der alternativlosigkeit für den berechtigten nutzer, der auf die kurzen wege dringend angewiesen ist, die dieser ihm bietet – klar, er könnte den parkplatz daneben nehmen, so mal unter der annahme, er sei frei…dieser einwand löst sich in der praxis in der regel also zeitnah in luft auf.

    bei einem falschparker auf der radspur hingegen ist ein vorbeifahren i.d.r. möglich. gut, man sollte sich schon umgucken und mit sinn und verstand die spur zum vorbeifahren wechseln, aber das ist kein ding der unmöglichkeit. da die spur ja offenkundig unbenutzbar ist, interessiert eine mögliche benutzungspflicht auch nicht weiter.
    natürlich können auch durch rad- und gehwegparker alternativlose situationen entstehen, aber das habe ich auch gar nicht ausgeschlossen…

    was nicht heißen soll, ich wäre dagegen, die cops darüber zu informieren, aber siehe dazu Pierres kommentar.

  17. (beim nochmaligen drüber lesen wünschte ich mir übrigens, ich hätte die sätze „natürlich können…“ und „was nciht heißen…“ getauscht)

  18. Ich erinnere mich nur an 3 alternativlose Situationen.

    1x im Winter, damals mussten Gehwege nur auf einem Meter Breite geräumt werden, tiefer Schnee, Transporter parkt stundenlang direkt vorm Übergang vom Gehweg in die Kreuzung. Man muss durch tiefen Schnee vorbei stapfen.

    Baustelle im Kreuzungsbereich, Nebenstraße über hundert Meter nicht überquerbar, kleine bauliche Fußgängerfurt aus Holz wird von einem Fahrzeug voll zugeparkt, weil ein Geschäft beliefert wird. Mutti mit Kinderwagen kann nur auf die dunkle Hauptstraße ausweichen, dortige Autofahrer schalten in Revier-Verteidigungsmodus … Riesenstress und Gefahrensituation.

    Fahrzeug steht im Durchgang des Hinterhofes, um auf der Heckseite entladen zu werden. Es steht leicht diagonal, so dass der Durchgang nachhaltig und komplett gesperrt ist.

    Sonst sehe ich jeden Tag viele Falschparker, darunter auch extrem dreiste, aber irgendwie kommt man meistens noch durch.

    Erstaunlich finde ich die, die bei legal beparkbarer Fahrbahn den Gehweg sperren, insbesondere im Umland oft sichtbar. Diagonal zu parken ist für viele offenbar auch eine effektive Möglichkeit, mehr zu stören als eigentlich nötig. Im Kreuzungsbereich scheint das Parken bereits etabliert zu sein – auf Schulwegen besonders gefährlich.

  19. Zur Frage „Darf man die 110 anrufen?“ Ja, die Rechtsprechung bestätigt immer wieder, dass von Falschparkern (besonders auf Radwegen) eine GEFAHR ausgeht. Eine Gefahr rechtfertigt immer die 110 zu wählen, damit diese Gefahr BESEITIGT (abgeschleppt) wird. Die 110 anzurufen um einen Falschparker „nur“ anzuzeigen sollte man nicht.

  20. Eine Umsetzung (ugs. das Abschleppen) gilt juristisch als „Gefahren abwehrende Maßnahme“. Laut Geschäftsanweisung der Berliner Polizei kommt diese (auch) in betracht, noch ehe jemand konkret behindert wird: https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-umsetzung/#regelmäßig

  21. zu Pierre:
    Ja, die (030) 4664 – 4664 ist auch eine Leitung der Leitstelle, aber entweder geht eh keiner ran, ist besetzt, oder wenn einer ran geht, kann der Beamte keine Anrufe aus der 110 bearbeiten, somit egal, da lt. Polizei genügend Leitungen unter der 110 vorhanden sind. Egal welche Nummer man wählt, sollte man sich trotzdem kurz fassen, und Sylvesterabend würde ich auch nicht wg. Falschparker anrufen. Übrigens bin ich schon mehrfach „angeranzt“ worden, wenn ich direkt im zuständigen Abschnitt angerufen habe: „Nächstes mal rufen Sie gleich die 110, ick melde dit jetz och nur dahin…“, bzw. auch OA-Anrufbeantworter fordern dazu auf.

    Weiter Fragen zum o.g. Leitfaden bitte über meinen Twitter-Account (Link: Website) – da ich hier nur zufällig gelandet bin.

  22. Ich hatte bisher nur gute Erfahrungen mit 4664 4664. OK, hab da in 15 Jahren Berlin auch nur zwei oder drei Mal angerufen, aber da ging jedes Mal jemand ran und konnte weiterhelfen.

    110 wählen wegen ner Karre auf dem Radstreifen? Weiß nich..

  23. Einfädelung in den Fließverkehr zählt jedes Jahr in der Unfallstatistik wiederkehrend zu den Topunfallursachen bei radfahrenden Kindern – ist aber auch bei den übrigen Radfahrern als Unfallursache verbreitet.

    Justiz und Polizei bleiben tatenlos – selbst wenn sie aufgefordert wird, weigert sich die Polizei oft penetrant und mit allen möglichen illegalen Ausflüchten, einzuschreiten,

    Deshalb ist der Kreuzberger Leitfaden überfällig gewesen – zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer und vor allem auch der Kinder.

    Abschleppen lassen ist das Mittel der Wahl, um diese durch asoziales Verhalten entstandene Gefahr abzuwehren und ihm vorzubeugen.

    Abschleppen veranlassen ist ohnehin – und verstärkt durch die zähe, hinhaltende Verweigerungstaktik der Polizei – ein beträchtlicher Aufwand.

    Es erscheint seltsam, dass ausgerechnet Radfahrer die Hürden dafür noch einmal höher setzen wollen, indem man die für Gefahrenabwehr vorgesehene Rufnummer 110 für in diesem Falle als irgendwie verwerflich branden will.

    Es ist gut, verdienst- und verantwortungsvoll, den Schwächewren beizustehen und sich per 110 (was sonst?) um die Gefahrenabwehr zu kümmern.

    Was für mich zu weit ginge: Die, die nicht reagieren indem sie bspw 110 anrufen, wegen unterlassener Hilfeleistung dranzukriegen.

    Das würde ich auf Polizisten beschränken, die sich selbst in unmittelbarer Schulnähe weigern, ein Abschleppen zu veranlassen.
    Irgendwo hört’s auch auf.

  24. Laut TSP wird einmal im Jahr wird richtig freigeräumt – sogar von der Polizei:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/falschparker-in-berlin-nur-beim-marathon-wird-abgeschleppt/14597820.html

    Meine eigene Schlussfolgerung: wir brauchen weitere 364 Kalendertag mit Marathonläufen …

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