Zusatzzeichen „E-Bikes frei“ kommt

Noch in dieser Legislaturperiode plant die Bundesregierung die Einführung eines Zusatzzeichens „E-Bikes frei“. In der Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen heißt es „Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird den zuständigen Straßenverkehrsbehörden durch eine Änderung der StVO die Freigabe von Radwegen für E-Bikes durch Einführung eines Zusatzzeichens „E-Bikes frei“ ermöglichen.“

Darüber hinaus soll eine Ergänzung des § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO um E-Bikes erfolgen. Zur Zeit heißt Satz 6 so: „Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.“

In Zukunft soll es ebenfalls legal, sein, auf dem Gehweg fahrende Kinder mit dem Rad zu begleiten: „Ferner soll § 2 Absatz 5 StVO geändert werden, um der Aufsichtsperson künftig die Begleitung junger radfahrender Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu ermöglichen.“

Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage  – Drucksache 18/5184 –

41 thoughts on “Zusatzzeichen „E-Bikes frei“ kommt

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  1. Das ist ein Geschenk an die Versicherungswirtschaft. Die ärgern sich darüber, dass nur ein verschwindener Teil der verkauften Elektro Räder auf versicherungspflichtige E-Bikes fallen. Um es dem Ministerium einfach zu machen, hatte die GDL eine „Studie“ bzgl. möglicher Gefahren einer Freigabe in Auftrag gegeben. Die Studie ist – gelinde gesagt – ein Witz und völlig ungeeignet überhaupt festzustellen ob ein Mischverkehr Fahrrad/E-Bike gefährlich ist oder nicht.
    Mal sehen wie schnell die ach so überlasteten Verkehrsplaner diese, wie ich finde, gefährlichen Schilder aufstellen werden. Ganz abgesehen davon ist es doch ein Hohn, dass extra für E-Bikes ein neues Schild eingeführt wird. Kann man die nicht einfach als Mopped einstufen? Viele fahren die Dinger wie Kleinkrafträder – und das ursprüngliche Moped war auch nichts anderes als ein Fahrrad mit Hilfsmotor.

  2. Kinder darf man dann endlich auf dem Gehweg begleiten – das ist super. Der bisherige Zustand war unpraktikabel und gefährlich – von der Fahrbahn aus kann man nicht eingreifen. Wäre mal interessant, ob dann auch mehrere Personen begleiten dürfen. Ich sehe oft Familien mit Kindern, die dann eben vollständig den Gehweg nutzen.

    Die andere Sache – dass der Gesetzgeber für Segways und E-Bikes eigene Regeln schafft, macht die Sache am Ende ziemlich kompliziert. Im Zweifelsfall weiss dann keiner, welche der immer vielfältigeren Fahrzeuggattungen gerade hier oder dort fahren darf / muss.

  3. In der Anfrage wird neben Pedelecs zwischen E-Bikes (offenbar bis 25km/h ohne treten) und S-Pedelecs (bis 45km/h) unterschieden.

  4. @Hannes:
    Gibt es denn tatsächlich einen Markt für diese 25 km/h E-Bikes? Ich habe da zumindest noch keine Angebote gesehen. Und warum sollte man die ganzen Nachteile eines KFZ (Führerschein/Prüfbescheinigung, Versicherung, niedrigere Promillegrenze, keine Erlaubnis zur Nutzung von Busspuren/Radspuren) in Kauf nehmen, wenn man dann doch nur 25 fahren kann?

  5. Tjaja, für die wirkilch wichtigen Dinge brauchen sie Jahrzehnte und sind selbst dann keinen echten Schritt weiter, aber für etwas Sommerloch Populismus ist immer Platz vorhanden.
    Anstatt bestehende Probleme anzufassen, schafft man lieber Nährboden für neue Probleme. S-Pedelecs auf manchen freigegebenen Radwegen sind eine schlechte Lösung, aber was wird nicht alles in Kauf genommen, um freie Fahrt für freie Automobilisten zu gewährleisten. Da müssen Radfahrer und Fussgänger halt in die Unfallstatistik beißen.

    Hannes, es geht um S-Pedelecs, denn die „25er“ Pedelecs werden vom Gesetz bereits als Fahrräder erfasst und sind damit frei für jedweden Radweg.

    S-Pedelecs (bis 45km/h schnell) auf normalen Radwegen, geht nur dann sicher, wenn man gleichzeitig ein Tempolimit für Radwege einführt. Andernfalls schafft man nur einen neuen Konfliktraum, der sich eben auch in unschönen Unfällen darstellen wird. Vom Belästigungsfaktor (inkl. sich unsicher fühlen) mal ganz abgesehen.

    Der normale Schlandische Radweg (hier ausserorts) ist in aller Regel bereits ein Mischraum, wo sich normale Fahrräder, Spielgeräte (Skates, Roller und dgl.) und Fussgänger ganz normal begegnen und dabei „gerne“ im Wege sind.
    Nun noch elektrische Kleinkrafträder zu erlauben, ist SCHWACHSINN ERSTER GÜTE. Aber was will man von einem CSU-geführten Ministerium anderes erwarten.

    Hinzu kommen die dann zunehmenden Verdrängungseffekte der Autoristi gegen die Kleinkrafträder (S-Pedelecs) auf der normalen Straße, wo sie ja hingehören. Die bloße Existenz eines Schildes „E-Bikes frei“ führt dazu, daß die Horden von uninformierten und ignoranten schlandischen Verkehrserziehern (Verkehrspsychopathen), mit und ohne Uniform, das gemeine S-Pedelec noch häufiger und vehement von der Straße abdrängen und weghupen werden, denn „die Räder sollen gefälligst auf den bestens von unseren Steuergeldern ausgebauten Radwegen fahren“.

    Sommerlochpolitik – *würg*

  6. Mal zur Aufklärung, es geht nicht um Pedelecs mit max. 250 Watt unterstützung bis max. 25km/h. Die sind als Fahrräder eingestuft und werden es auch weiterhin bleiben. Es geht um S-Pedelcs mit mehr als 250Watt (weniger als 4000Watt) und einer Unterstützung durch den Motor bis 45km/h. Diese gelten StVO technisch als Kleinkraftrad und sind versicherungs-(!) und führerscheinpflichtig – und werden bisher kaum gekauft.

    Warum ist das Ganze absurd: Ein Konfliktpotential entsteht erst durch eine Mischung von langsamen Radfahrern mit S-Pedelecs („E-Bikes“). Da es einen solchen Mischverkehr bisher (legal) nicht gibt kann man dazu auch kaum eine vernünftige Studie anfertigen. Aber auf eine solche (gesponsort durch die GDV) beruft sich das Ministerium.

    Allerdings erlaubt geltendes Recht bereits die Nutzung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften durch Kleinkrafträder – also auch durch E-Bikes. Die Novelle bezieht sich also direkt auf den innerstädtischen Verkehr. Angesichts des Zustands innerstädtischer Radwege ist da ein Konflikt mit Fußgängern und langsamen Radfahrern vorprogrammiert. Ein einziger populistischer Wahnsinn. Reinster Sommeloch Aktivismus gepaart mit der Befriedigung von Lobbyinteressen.

  7. Pedelecs sind keine E-Bikes sind keine S-Pedelecs. Es handelt sich um verschiedene Fahrzeugklassen. Und alle drei werden in der Anfrage konkret benannt.

    Pedelecs (Fahrrad): Unterstützung bis 25km/h

    E-Bike (Mofa, Unterklasse Kleinkraftrad): Fahren mit Motor bis 20km/h oder 25km/h, Haftpflicht, Betriebserlaubnis, Führerschein

    S-Pedelec (Kleinkraftrad, auch Moped oder Roller): Fahren mit Motor bis 45km/h, Zulassung, Haftpflicht, Betriebserlaubnis, Führerschein

    Und außerorts auf dem Radweg dürfen nach StVO Mofas fahren, jedoch nicht Mopeds und andere KKR. Jetzt kommen logischerweise auch noch E-Bikes hinzu. Und ja, vermutlich verkaufen sich E-Bikes nicht besonders. Andererseits habe ich in meinem Leben auch nur recht selten Mofas gesehen.

  8. @MrPorhtnasim:

    Bisher darf man Radwege außerorts nur mit Mofas (also maximal 25 km/h, mit Toleranz bis 28 km/h) benutzen (siehe § 2 Absatz 4 StVO). Kleinkrafträder (also die üblichen 50er Roller mit 45 km/h) dürfen auch außerorts nicht auf Radwege.

  9. sorry – da habe ich wohl so manches durcheinander gebracht.

  10. Wenn man den Medienberichten, die in den letzten Monaten so umherschwirrten, Glauben schenkt, sind auch normale Pedelecs bis 25 km/h bereits viel zu schnell und damit unfallgefährdet. Um nur mal wahllos einen der entsprechenden Artikel zu nennen: http://www.hna.de/kassel/hohes-unfallrisiko-aeltere-elektro-radler-5297168.html

    Und bei der Wahrnehmung will man dann die noch schnelleren E-Bikes auf Radwege schicken.

    Immerhin kümmert sich das Verkehrsministerium auch um die Sicherheit der Radfahrer, Zitat aus der Antwort der Bundesregierung: „Um das Unfallrisiko für Radfahrer zu senken, plant die Bundesregierung zudem eine Anpassung der Vorschriften über die Beleuchtungseinrichtungen von Fahrrädern in der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) an den Stand der Technik.“ Genau – tausende tote Radfahrer, weil die Beleuchtungsvorschriften aus Glühlampenzeiten kommen und nicht ganz LED-kompatibel sind. Na das wird die Unfallzahlen sicher spürbar senken … alles Deppen 🙂

  11. @berlinradler:

    Die Zulassung (und regelmäßige TÜV-Prüfungen) braucht man auch bei 45km/h Mopeds und S-Pedelecs nicht. Das braucht man erst bei richtigen Motorrädern.

    Für die Mofas braucht man noch nicht mal einen richtigen Führerschein sondern nur eine Mofa-Prüfbescheinigung (und wenn man die nicht hat, dann ist das nur eine 20-Euro-Ordnungswidrigkeit und keine Straftat).

  12. Mir fällt in Berlin auf Anhieb keine Radverkehrsanlage ein, die für die
    Befahrung mit bis zu 45 Km/H schnellen E-Bikes geeignet wäre. Selbst in
    Fahrradstraßen müsste ein E-Bike-Pilot ständig in er Bremse hängen.
    @ Jochen G.siehrt das schon richtig. Es handelt sich wieder um eine Verdrängungsstrategie zu Gunsten der Automobilisten und einmal mehr wird deutlich, dass die Stadt eigentlich für die Blechlawine keinen Platz hat.
    Ohne die Zwickmühle zu verkennen, in der sich heute die radfahrenden
    Eltern kleiner, auf den Gehweg verbannter Kinder befinden, halte ich die
    beabsichtigte Änderung des § 2 Abs. 5 StVO, die ja wohl den Begleitpersonen der Kinder das Mitfahren auf dem Gehweg ermöglichen soll, für sehr bedenklich. Bereits heute besteht ein Konfliktpotential zwischen radelnden Kindern und Fußgängern, mit einem durchaus beachtenswerten Unfallrisiko insbesondere für ältere und oder gehbehinderte Menschen. Die Änderung würde also noch mehr Fahrrad
    auf die Gehwege ziehen. So manch ein Gehweg ist dafür einfach zu schmal
    und ich denke z.B. an den Gehweg in der sehr betriebsamen Berliner Allee
    in Weißensee. Und nun beißt sich der Hund in den Schwanz. Denn gerade in diesem Blog bestand bisher weitgehend Einvernehmen darüber, dass Radfahren auf Gehwegen ein absolutes No-Go sei. Wären Radverkehrsanlagen allenthalben breit und gut, würde ja nichts dagegen sprechen, das Gehweggebot für kleine Kinder aufzuheben. doch dieser
    Erkenntnis zieht das Ministerium ein weiteres Kotau vor den Blechstinkern
    allemal vor.

  13. berlinradler: “Um das Unfallrisiko für Radfahrer zu senken, plant die Bundesregierung zudem eine Anpassung der Vorschriften über die Beleuchtungseinrichtungen von Fahrrädern in der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) an den Stand der Technik.”

    Hm, ich habe den dumpfen Verdacht es könnte genau anders gemeint sein, als sich beim ersten Lesen aufdrängt.

    Kürzlich erzählte Heinz in Münster von einem Gespräch mit einem von der sog. Verkehrswacht. Jener hatte sich zwar Null für die Blendproblematik linksseitiger Radwege in der Dunkelheit interessiert, aber verkündet man sei dabei an einer Senkung des – Festhalten Bitte! – von Radfahrern mit LED-Licht ausgehenden Risikos zu arbeiten und zwar über eine Gesetzesänderung bei den Zulassungsvorschriften.
    Der Mensch meinte von der modernen LED Fahrradscheinwerfertechnik würde ein zu hohes Blendpotential ausgehen, deswegen müssten die Scheinwerfer per Gesetz in ihrer Leistung reduziert werden.

    Behalten wir das mal in Erinnerung und schauen was unsere wundervolle Bundesregierung tolles aus dem Hut zaubern wird.
    Das wäre ja auch ein aktiver Beitrag für die vor TTIP zu erfolgende Anpassung nach unten. Nur so läßt sich sicherstellen, daß es mit TTIP nicht zu Verschlechterungen kommen kann. Wir machen es einfach schon vorher schlechter! Siehe auch dazu den spannenden Artikel über das Verhalten des Bundesamts für Risikobewertung im Zusammenhang mit Glyphosat. http://www.fr-online.de/wirtschaft/pflanzenschutzmittel-streit-um-glyphosat-geht-weiter,1472780,31257600.html

  14. Ach, ich vergaß:

    „Befreit die Stadt vom Autowahn,
    Wir alle fahr´n jetzt mit der Bahn.

    Sind die Waggons dann bald zu knapp,
    Dann fahr´n wir halt mit uns´rem Rad.“

  15. touristische radwege außenorts, die heute schon mofa-freigabe haben und oft kaum verkehr einzelfallabhängig auch für s-pedelecs freizugeben finde ich absolut ok.

    bei landstraßenbegleitenden wegen hätte ich auch nicht viel lust, mit einem fahrradähnlichen fahrzeug auf der fahrbahn zu fahren.

    fahrradbegleitung durch eltern auf dem gehweg zu legalisieren finde ich auch gut.

    in beiden fällen kann man natürlich nur hoffen, dass die nutzernießer der regelungen sich als gäste benehmen. das tun leider nie alle. die idioten setzen sich aber auch über verbote hinweg, wenn sie nicht kontrolliert werden. und das werden sie in berlin jedenfalls nicht. in ostseedörfern allerdings auch nicht. dazu fällt mir außer aufklärungskampagnen auch nicht viel zu ein.

  16. @Komfortradler – sicher können Kinder nicht überall auf Gehwegen fahren, weil diese manchmal zu voll sind. Das würde doch dann aber die Realität regeln. Gesetze sollten nicht so gestaltet werden, dass sie verbreitetes und normales Verhalten verbieten. Es muss möglich sein, auch mit Kindern radzufahren – das empfinde ich als normal und notwendig. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass man von Eltern begleiteten Kindern freistellt, auch auf der Fahrbahn mitzufahren, nach Ermessen der Eltern. In vielen Nebenstraßen wird das heute schon so praktiziert.

    Der Konflikt zwischen den Risiken für Fußgänger und dem Bedürfnis von Kindern und Familien nach der Möglichkeit des Radfahrens ist natürlich schwer aufzulösen. Andererseits versucht man ja auch die real existierenden Konflikte mit Kraftfahrzeugen nicht mal ansatzweise zu verringern – dort gibt es mehrere Dutzend Verletzte täglich.

    @Jochen G, danke für den Hinweis bzw. die Warnung. Vor so einer Gesetzesänderung würde ich mir dann wenigstens noch einen aktuellen LED-Scheinwerfer gönnen und vielleicht einige für die Vorratskiste besorgen. Denn von Bestandsschutz kann man ja ausgehen, zudem wurde ich sowieso das letzte mal in den 90ern von der Polizei auf Beleuchtung kontrolliert 😉

    Allerdings wurde im Beleuchtungsbereich ja immer viel geschwätzt und wenig gehandelt, siehe auch Freigabe von 12-V-Technik. Der derzeitige Zustand der STVZO ist aberwitzig, allein dass eine Batteriefrontlampe eine (!) 6V-Batterie nutzen soll (also nix mit 4x Mignon) und überhaupt die Festlegung auf eine Spannung (zu Zeiten häufiger Leuchtmittelwechsel sinnvoll, heute nicht mehr) zeugen von wenig elektrotechnischem Sachverstand.

  17. Nachtigall ick hör dir trapsen.

    Da scheint die Schwarz/grüne Koalition ihre Schatten vorauszuwerfen.
    Kaum ein Artikel über Boris Palmers Vorstoß (da kommt die Idee m.W. her), in dem nicht mehr oder weniger ausführlich über „BOSCH“-Antrieb seines S-Pedelecs berichtet wird.

    https://de-de.facebook.com/boschebikesystems/posts/513007378772575?comment_id=4335263&offset=0&total_comments=24

    Wie weit ist Bosch von seinem OB-Sitz entfernt?
    15Km!

    Gleichzeitig wird eine Breitseite abgeschossen gegen den finanziell schwachen Teil der Bevölkerung, die mit Roller zum Niedriglohn-Job unterwegs ist und sich kein Auto leisten kann, von Braunkohle getriebenen e-Fahrzeugen mal ganz zu schweigen:
    http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-OB-Boris-Palmer-macht-Verkehrsminister-Dobrint-Vorschlaege-_arid,289980.html

    Das Ganze steht ja auch gut in Übereinstimmung mit dem Schwarz/grün Projekt der marktkonformen pseudoökologischen Verkehrs-Camouflage.
    „Radfahrer haben auf Landstrassen nichts zu suchen“ stellte der schwarz-grüne Helmpflicht-Trommler Wnfried Hermann (BW-Verkehrsminister) schon vor Monaten programmatisch in den Raum.
    Jetzt wird Ernst gemacht.

    Nach der Radwegfreigabe für Braunkohle-Zweiräder kommt als nächstes der Erdöl 4-takt Roller mit grüner Plakette dran?
    Vorbild Niederlande führt also tatsächlich endlich zu kompletter Befreiung unserer Landstrassen (Kreisstrassen, etc.) von langsamen Zweirädern?
    Auch ist verstärkt zu beobachten, dass breitere Radwege – so es sie denn mal gibt – für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben werden.
    Insgesamt eine komplett marktkonforme Lösung, bei der die Interessen der Automobilindustrie und des Ablegers e-bike-Industrie größtmöglich berücksichtigt werden.
    Da ist die Mövenpick-Steuererleichterung der FDP nix gegen.
    Motto: Steckt 4.000 EUR in deutsche e-bikes mit deutschem Bosch-Motor und wrackt endlich eure billigen Roller ab.
    Dabei versteht es sich, dass im Ländle das e-bike nur Dritt- oder Viert-Fahrzeug ist, schliesslich waren „die Grünen schon immer eine Autofahrerpartei“ (W.Kretschmann).

    Fahrbahn frei, der Rest wird endgültig und vollständig auf die Nebenanlagen zusammengezwängt.
    Interessant, dass die hohen Differenzgeschwindigkeiten, die ja stets für Fahrbahnverbote ins Feld geführt werden bei dei Nebenanlagen plötzlich keine Rolle mehr spielen, wenn der Herr Palmer auf der Fahrbahn angeblich oder tatsächlich mal von antisozialen Autofahrern unangenehm angehupt worden war. Dass das aggressive Verhalten von einigen Autofahrenden mit Sätzen wie „Radfahrer haben auf Landstrassen nichts zu suchen“ zusammenhängen könnte wird natürlich von der Grünen Besserverdiener-Fraktion gern unterschlagen.

    Läuft doch prima, dann werden bald die unproduktiven Pedelec-Rentner nebst der lästigen Fussgänger von den dynamischen Leistungsträgern auf 45Kmh e-bikes umgebrettert, während sich die Presse synchron über die neuen e-Radl-Rambos echauffieren darf.
    Wie lange dauert es dann noch bis zum Geschwindigkeits-Limit auf Radwegen?
    Die einzigen 2-Räder, die dann noch auf die Fahrbahn dürfen, sind die übermotorisierten Harleys und bayerischen Rennmaschinen unserer midlife-crisis geplagten Leistungsträger. Aber natürlich mit grüner Plakette!
    Marktkonform sind sie jedenfalls, die schwarz/grünen …

  18. Da kann man ja sehr gespannt sein, wie das praktisch funktionieren soll. So richtig klar ist mir jetzt noch nicht, welche Art elektrischer Fahrräder hier gemeint ist. Die langsamen, die 25 km/h schaffen oder die elektrischen Mopeds?

    Besonders freue ich mich aber auf die Formulierung. Wenn ich daran denke, wie kompliziert der Begriff „Winterreifen“ in der StVO beschrieben wurde, dann können wir uns sicher auf 1-2 weitere A4 Seiten Gesetzestext freuen.

  19. “Ferner soll § 2 Absatz 5 StVO geändert werden, um der Aufsichtsperson künftig die Begleitung junger radfahrender Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu ermöglichen.”
    Mit dieser Änderung wird die Gefahr, als Fußgänger von erwachsenen Radfahrern auf Gehwegen umgefahren zu werden, deutlich erhöht. Das sollte man tunlichst unterlassen.

  20. Die wirklich für Fußgänger relevanten Unfallgefahren beseitigt man ja auch nicht 😉

  21. @Berlinradler:
    Naja, man muss aber nicht bestehenden Gefahren mutwillig und aus purer Bequemlichkeit (man will wohl endlich das Gequake aufgeklärter Eltern, sie könnten ihre (lauf)radfahrenden Kleinkinder auf dem Bürgersteig nicht begleiten, aus dem Weg gehen – Partikularinteressen) weitere Gefahren hinzufügen. Gut gedacht, schlecht gemacht. Nicht alles, wann man möchte, ist möglich (und sinnvoll).

  22. @Jürgen, das sehe ich anders.

    Zunächst einmal besteht ja tatsächlich ein Problem. Dass man mit Kindern zusammen radfahren kann und können sollte, dürfte ja hoffentlich unbestritten sein. Nur sind eben sehr kleine Kinder nicht in der Lage, dies im Straßenverkehr und mit der nötigen Sicherheit zu tun, d.h. sie müssen von Eltern begleitet werden und die Eltern müssen schützend eingreifen können. Dies können sie von der Fahrbahn aus nicht tun. Eltern waren also bisher im Zwiespalt, entweder ihr Kind nicht ausreichend zu schützen oder gegen eine STVO-Regel zu verstoßen.

    Gerade hat der Berliner Senat eine Studie darüber herausgebracht, wie man geradeausfahrende Radfahrer im Kreuzungsbereich schützen kann – und gleichzeitig durchschimmern lassen, diese nicht umzusetzen. Das Thema des unachtsamen Abbiegens betrifft auch insbesondere Fußgänger. Hier entstehen relevante Unfallzahlen, hier ist also eine erkannte Gefahr, denen man entgegenwirken könnte.

    Wenn man das aus verschiedenen Gründen (Autofahrerschutz, Kostenersparnis) nicht tun will, dann darf man wohl auch an anderer Stelle abwägen. Inwiefern gerade kinderbegleitende Eltern wirklich eine Unfallgefahr darstellen, vermag ich nicht einzuschätzen – subjektiv empfinde ich insbesondere schnelle und nah überholende Radfahrer auf Gehwegen als gefährlich.

    Will man das begleitete Radfahren auf Gehwegen nicht ermöglichen, so muss man andere Möglichkeiten anbieten. Man kann ein normales Verhalten schlichtweg nicht sanktionieren, schon heute hält sich keiner an die Regel, dass man Kinder ohne Eingreifmöglichkeit begleiten soll.

    Übrigens wieder ein Problem, das aus künstlich erzeugter Flächenknappheit entsteht. Wenn jeder überall sein Auto hinstellen darf, ist der verbleibende Platz eben so gering, dass die verschiedenen Interessengruppen miteinander streiten.

  23. ich habe mich noch nie gestört gefühlt von eltern, die kinder begleiten. auf einem 16″ oder 20″ rad meist ohne gangschaltung fahren die kinder ja auch nicht schnell. verkehrsregeln sollte man befolgen können, bisher gab es einen regelkonflikt zwischen StVO und aufsichtspflichten. dieser ist vom gesetzgeber aufzulösen, auch wenn er nur „eltern“ als gruppe betrifft.

    – partikularinteressen? ja klar, in dem land mit der weltniedrigsten geburtenrate kann man das wohl so nennen. oder war gemeint „aufgeklärte eltern“ oder „quakende eltern“ als besondere gruppe? also die, die sich grds. an regeln halten wollen – eigenartiges feindbild. oder geht es gegen eltern, die mit ihren kindern radfahren statt alle zusammen im neuen, sicheren und standesgemäßen volvo XC90 zur kita zu brausen? dann ist das hier der falsche blog, bitte im FAZ motorteil weiter kommentieren. –

    hingegen fühle ich mich und meine kinder inzwischen häufig gestört und gefährdet von radfahrern, die rücksichtslos über gehwege und gemeinsame wege in grünanlagen knallen, weil sie zu ängstlich für die fahrbahnen sind aber in fußgängerbereichen schnell fahren wollen. das ist eindeutig verboten, wird aber überhaupt nicht merkbar durchgesetzt. da sollte man ansetzen.

  24. @fab, dem letzten Absatz möchte ich voll und ganz zustimmen. Wenn ich am Wochenende einen Familienspaziergang mache, ist die Radfahrerdichte tatsächlich auch ein Entscheidungsfaktor, d.h. als Fußgänger (mit Kind) lasse ich mich von Radfahrern verdrängen, weil diese sich oft nicht ausreichend auf das unvorhersehbare Verhalten von Kindern einstellen. Auf der anderen Seite ermahne ich meine Tochter immer wieder, nicht einfach von einer Wegseite auf die andere zu laufen – allerdings ohne Erfolg. Kinder vergessen so etwas in der Sekunde, wo man es gesagt hat.

    Mein vorhergehender Hinweis auf die parkenden, platzwegnehmenden Fahrzeuge mag übrigens polemisch und autofeindlich klingen. Ich denke aber, man macht sich oft gar nicht klar, wie breit die Straßen eigentlich sind, in denen man dann über Platzprobleme klagt. Das sind teilweise Breiten von weit über 10 Metern. Wenn man davon 4 Meter für parkende Autos reservieren mag und die restlichen 6 Meter 1:1 in Fahrbahn und beidseitigen Gehweg aufteilt, dann bleibt für eine Gehwegseite eben nur 1,5 Meter Breite. Klar, dass das auch mal Probleme mit sich bringt, wenn Eltern Kinder mit dem Rad begleiten wollen. Das Recht auf Parken und eine fürs Auto ausreichend breite Fahrbahn stellt jedoch nie jemand in Frage, und Fußgänger stören sich in ihren Feindbildern auch selten daran, dass ihre Hauptunfallgegner Kraftfahrzeuge sind.

  25. Ich sehe einfach erhöhtes Konfliktpersonal, weil die Situation für Fußgänger auf Gehwegen schon heute in Teilen Scheiße ist. Und leider verhalten sich etliche Mütter und Väter, die ihre Kinder auf dem Gehweg aus Sicherheitsgründen begleiten meinen zu müssen, leider nicht rücksichtsvoll. Hier kommt gerne die Klingel zum Einsatz, um den Weg frei zu räumen, anstatt einfach abzusteigen. Nicht alles, was sinnvoll erscheint, muss auch möglich gemacht werden. Diese geplante Änderung gehört dazu.

    Wenn Kinder nicht in der Lage sind, fahrradbezogene Verhaltens regeln einzuhalten, sollten Eltern ihre Kinder nicht fahrlässig in entsprechende Situationen bringen („Kinder vergessen so etwas in der Sekunde, wo man es gesagt hat“).

  26. D.h. ich soll mit meiner Tochter nicht mehr rausgehen? Sie kann auch als Fußgängerin noch nicht alles richtig einschätzen. Naja, sonst ist ja alles gesagt – wenn schon etwas verbieten, würde ich woanders ansetzen. Dort, wo wirklich Unfälle entstehen oder der Platz ungerecht aufgeteilt ist. Aber so eine Denkweise erfordert es, gesellschaftlich verankerte Glaubenssätze loszulassen 🙂

  27. Als Mutter mit mehr als einem Kind frage ich mich, was geschieht, wenn ich mit zwei oder mehr Kindern unterwegs bin, von denen eines über 10 Jahre alt ist und eines unter 8.
    Ich dürfte dann auf dem Gehweg das jüngere Kind begleiten, aber das ältere Geschwisterkind müsste auf der Fahrbahn fahren. Wirklich praktikabel ist das auch nicht.

  28. @Jule:

    Wie so oft als Radfahrer, bitte Regelkonform in Luft auflösen…

  29. Und die Demut nicht vergessen, schließlich zahlen wir Radfahrer keine Steuern 🙂

  30. @Berlinradler, Samstag, 08.08.2015 um 08:40:
    Durch absichtliches Missverstehen und überzogenes Auf-den-Punkt-bringen kann man eine Diskussion auch beenden ;-).

  31. @ Jürgen,

    wie schon ausgeführt, sehe ich auch den Konflikt zwischen Fußgängern
    und Radfahrern auf dem Gehweg. Der ist grundsätzlich nur vorhanden ,
    weil beide Verkehrsarten dem reibungslosen Autoverkehr zu liebe rabiat
    an den Rand gedrängt werden. Und beiden bleibt vielerorts nur je ein
    Trampelpfad übrig, der in der vegetationsreichen Zeit dann nur noch unter
    Einsatz einer Machete genutzt werden kann ( Beispiele gerade jetzt haufenweise vorhanden). Als Radler könnt es mir nur sehr recht sein,
    wenn kinderbegleitende Eltern auf dem Gehweg fahren.Dann kann ich
    wenigstens auf dem Radweg überholen. Doch bin ich ja manchmal auch Fußgänger und dann wird mir sehr schnell klar, welche Gefahren vom
    Gehwegradeln ausgehen. Und ich empfinde die maßvoll eingesetzte Klingel
    dann eher als hilfreich, gibt mir das doch die Möglichkeit,
    der Gefahr ins Auge zu sehen. Wenn dann neben oder besser noch vor der der Klingel auch noch das Hirn zum Einsatz käme, wäre das schon die halbe Miete. Für die Radlerwelt ist es allemal begrüßenswert, wenn die
    Knirpse an den Sattel gewöhnt , statt vom Mamataxi vor der Kita ausgekippt zu werden. Auf stadtweit leistungsfähige Radverkehrsanlagen, auf denen dann auch die Kleinen fahren könnten, werden wir bei der anhaltend autoaffinen Verkehrspolitik noch lange warten können. Es bleibt also nur der Gehweg,verbunden mit der Aufforderung an alle beroffenen
    Eltern, diesen höchst umsichtig zu nutzen. Und es bleibt die Erkenntnis, dass es der Motormafia ein weiteres Mal gelingen wird, Pedaleure als
    Verkehrsteinehmer zweiter bis dritter Klasse dastehen zu lassen.

    Frage an Radio Eriwan:“ Worin besteht der Unterschied zwischen einem
    Blow Up auf der Autobahn und einem Wurzelaufbruch auf dem Radweg?“
    Anrwort:“ Der Blow Up hat eine viel geringere Halbwertzeit, weil er sofort repariert wird.“

  32. @Jürgen, meine Nachfrage von Samstag 8:40 war in der Tat etwas polemisch. Aber was erwartest Du? Du hattest angedeutet, dass man mit Kindern gar nicht radfahren sollte, weil sie das noch nicht können. Muss ich darauf wirklich eingehen? Ein Kind kann anfangs nichts, und durch Fernhalten von Lernerlebnissen ändert sich daran auch nichts. Ich finde es etwas viel verlangt, wenn ich darauf noch tiefgreifender eingehen müsste – bewegungsarme Computerspielekinder leben auch nicht zwingend sicherer, denn Bewegungsverzicht ist Hochrisikoverhalten.

    Wenn Du insgesamt das Gefühl hattest, dass ich der Diskussion abgeneigt war, tut es mir leid. Meines Erachtens habe ich viele Argumente gebracht. Darauf könntest Du immer noch eingehen. Die Standpunkte ständig zu wiederholen, ohne dass die Gegenseite spürbar darauf eingeht, das bringt doch nichts.

    Auch, dass Dich von mir angedeutete Gefahren (die meisten Fußgängerunfälle finden in Zusammenhang mit Kfz statt, häufig im Ampelbereich bei grün) nicht interessieren, macht es mir etwas schwer, die sicherheitsbezogenen Ängste vollkommen nachzuvollziehen. Entweder man will ein sicheres Umfeld ohne Kompromisse, oder man muss eben Kompromisse eingehen. Ich bin für die kompromissfrei sichere Variante, das habe ich stets klargemacht. Aber den Kompromiss allein bei Radfahrern zu setzen – das geht schon wegen meines Nicks nicht 🙂

  33. der trend hin zum „share the road“ und „fahr fahrrad als wärst du ein auto“ hilft allerdings auch nicht gerade dabei, kinder an das radfahren in der stadt heranzuführen. die realexistierenden radwege sind schlecht und unsicher, keine frage. allerdings kann man sie dann relativ sicher befahren wenn man auf tempo verzichtet und extrem vorsichtig ist an ausfahrten, einmündungen etc. anhalten – kucken – losfahren, notfalls schieben; so kommt man da mit kindern schon irgendwie durch. halb fußgänger halb radfahrer.

    auf der fahrbahn gibt es viele situationen, die komplex sind: auffahren auf die fahrbahn zwischen parkenden autos. spurwechsel. linksabbiegen. tür-auf-zonen vermeiden. nahüberholer. einparker. ausparker. unberechenbare parklatzsucher. leute, die schneiden. schnellfahrer. drängler. telefonierer. smartphone-tipper. touchscreen-bediener. wie soll man kindern vor allen diesen dingen warnen? wie sollen die das von jetzt auf gleich lernen? schaffen ja noch nicht mal die erwachsenen.

    das ist den fahrbahn-fetischisten allerdings völlig egal. sie wollen auf die fahrbahn, weil sie da selbstverständlich am besten und sichersten schnell fahren können. und damit sie da nicht so alleine sind, sollen alle anderen mit.
    das finde ich vergleichbar egoistisch wie die einstellung der bleifuß-apologeten.

    ich bin daher überzeugt, dass radfahren mit kindern nur auf wirklich guten, separierten wegen gut klappt. bin letztes wochenende den weg am bahndamm am südkreuz gefahren, mit brückenführung über kreuzungen hinweg. unglaublich wie schnell man da voran kommt, obwohl man gemütlich fährt, ein einziges blumenpflücken.

    so muss das

  34. https://player.vimeo.com/video/102436343

    (link nachgeliefert, nochmal ohne embed)

  35. @fab – wenn Radwege erst durch Schrittgeschwindigkeit und Schieben sicher werden, dann sind sie schlichtweg unsicher. Warum willst Du denn unbedingt, dass die Leute keine Wahlfreiheit haben und auf solchen Wegen fahren? Dein Feindbild kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben doch jetzt die Wahlfreiheit – fahr Du auf Deinen Radwegen und reg Dich einfach nicht über andere auf. Es ist egoistisch von Dir, Deinen Fahrstil anderen aufzwängen zu wollen. Zudem schafft man mit ständigem Absteigen, Schieben und Langsamfahren wohl kaum Strecken über 3-5 km. Dinge, über die man Jahrzehnte ergebnislos diskutiert, bessern sich nicht – gute, regelkonform eingerichtete straßenbegleitende Radwege wird es nie geben.

    Das hat auch so gar nichts mit dem Begleiten von Kindern auf dem Gehweg zu tun. Die dürfen nämlich nicht auf den sogenannten Radweg.

    Solche Strecken wie der Bahndamm am Südkreuz sind schön, aber überhaupt nicht vergleichbar mit straßenbegleitenden Radwegen. Zudem ist dort der Stress für Fußgänger enorm. Selten sind Mischwege dieser Art breit genug, und selbst wenn sie es sind, sorgen viele Radfahrer durch unzureichende Abstände künstlich für Enge – so wie Autofahrer auf der Fahrbahn. Hier fände ich eine Nebenstraßenbreite (analog zu 3 Fahrspuren) und ggf eine Auftrennung in Radweg und Gehweg sinnvoll. Wird aber auch nicht kommen 🙂

  36. @berlinradler

    ja. die existierenden radwege sind mist. habe ich ja geschrieben. ich hätte aber gern gute! und das geht. in vielen städten und auch in berlin wenn man will.

    ich bin selbstverfreilich auch immer und jederzeit für wahlfreiheit. ich wähle sogar selbst, je nach situation und geschwindigkeit. bin ich allein auf meinem stadtrad unterwegs, dann fahre ich konsequent fahrbahn. da fahre ich ja auch > 25 km/h. ich zwänge daher niemals nie jemandem irgendwas auf. von mir aus kann man auch die stadtautobahn gern für radfahrer freigeben. so wie die spanischen „carreteras“. ist mir alles recht. wirklich.

    aber wenn die kinder irgendwann flotter pedalieren würde ich selber gern auf guten RADwegen mit ihnen fahren. „erlaubt“ ist mir dabei übrigens nicht so wichtig, ich bin ja nicht vom ordnungsamt. solange man niemanden damit stört. ja in diesem fall werde ich dann auch auf schlechten radwegen lieber fahren, und auch wenn das nur sehr langsam annehmbar sicher sein kann! nochmal: das ist eine frage der GESCHWINDIGKEIT. fußgänger müssen da auch durch – und es geht, wenn man sehr LANGSAM ist.

    und noch mal, zum bitte-diesmal-lesen: im moment wird von allen radfahrern, die in berlin eine laute stimme haben allein das fahren auf der fahrbahn gefordert! das sei sicher. am liebsten „ohne alles“ mit allumfassender verkehrsberuhigung. die wird aber noch viel weniger jemals kommen als gute radwege, ist doch klar. gibts auch nun wirklich gar kein vorbild für. als kompromiss kommen in berlin dann die billigen, 1.50 breiten aufgemalten seitenstreifen im dooring-bereich mit komischen spurführungen. die eh schon maximal schlechten baulichen radwege verfallen derweil immer weiter, werden aber von der mehrheit der radfahrer alltäglich immer noch freiwillig genutzt, zu lasten der fußgänger (auch wenn das in diesem elitären schnellradelblog niemand wahrhaben will). diese alten wege müsste man deshalb eigentlich sperren und dann bleibt die fahrbahn übrig.

    wahlfreiheit? jaha. derzeit zwischen fahrbahn und irgendwelchen übrigen restmüllwegen.

    so will ich mit kindern aber nicht radfahren . da muss ich dann erstmal mit der bahn in den spreewald fahren. oder auf dem tempelhofer feld rumgurken. dabei wäre es so einfach: amsterdam, kopenhagen. nein, aber in deutschland wissen wir es ja besser und haben die besten autobahnen und unsere schneidigen herrenradler sind hart wie stahl, zäh wie leder und flink wie die windhunde.

  37. @fab, wer vertritt denn in Berlin maßgeblich solche Meinungen? Selbst hier im Blog differenzieren die meisten Radweg-Kritiker, was dann ja nicht selten zur Schelte von siggi führt 🙂

    Weder ADFC, noch Politik, noch irgendeine Partei propagiert derzeit das Nur-Fahrbahnradeln.

    Die Folge dessen darf ich aber bitte ansprechen – auch Radstreifen werden ohne Sinn und Verstand aufgepinselt, natürlich nur, wo Platz ist und es sowieso keine Probleme gab. Auch in ruhigen Straßenkreuzungen steht man deshalb nicht selten rechts von den Rechtsabbiegern. Hat man sich einen ausreichenden Abstand zu parkenden Fahrzeugen angewöhnt, so kann man den dank mancher Radstreifen schon mal eben wieder abtrainieren.

    Kurzum: das mit den straßenbegleitenden Radwegen wird nie was.

  38. „@fab, wer vertritt denn in Berlin maßgeblich solche Meinungen? Selbst hier im Blog differenzieren die meisten Radweg-Kritiker“

    womöglich der autor dieser zeile

    „Kurzum: das mit den straßenbegleitenden Radwegen wird nie was.“

    und um die gehts ja auch. bzw. war der straßenferne weg dann ja wiederum nicht ausreichend ausgebaut:

    „fände ich Nebenstraßenbreite (analog zu 3 Fahrspuren) und ggf eine Auftrennung in Radweg und Gehweg sinnvoll. Wird aber auch nicht kommen :-)“

    der ADFCtraut sich derzeit leider wenig zu. warum nicht, sagen wir, 15 euro pro jahr und einwohner für die anlage von radwagen nach aktueller best practice in den niederlanden auszugeben?

    weil, genau, dann müsste der ADFC sich nicht nur mit ängstlichen politikern und autofahrenden sparschweinchen, sondern auch noch mit den glühend überzeugten fahrbahnradlern herumschlagen. die loud minorities halt, die critical mass, das urbanist magazin, die blogs – alle wissen derzeit, was heute alles mist ist. vor allem die vorhandenen „fahrradwege“. die bekannte best practice für radfahrer fordert man aber nicht. sondern lieber gleich die allgemeine verkehrswende. das ganz große ganze. (so in etwa wie die kreuzberger grünen in der flüchtlingspolitik. mit vergleichbarem erfolg.)

    die neuen billigen radelstreifchen, über die sich öffentlich zu freuen sich der ADFC gerade noch traut, sind nicht genug und oft sogar schädlich. einverstanden. die konsequenz ist aber nicht „einfach fahrbahn“.

    es gibt doch in 533 km entfernung – in groningen, zb – das vorbild für erfolgreiche radförderung, die modal share erhöht und die sicherheit verbessert hat.

    natürlich mit guter radinfrastruktur. es gibt kein hingegen kein mir bekanntes beispiel für einen solchen erfolg des verkehrsberuhigten fahrbahnradelns. kennst du eins? und wo sonst als in den niederlanden radeln oder gehen 2/3 der grundschüler zur schule?

    https://bicycledutch.wordpress.com/2013/12/05/arriving-at-school-by-bicycle/

    http://www.aviewfromthecyclepath.com/2013/09/how-many-dutch-children-still-go-to.html

    trotzdem, einen konsens, dass das – oder besser! – ein erstrebenswertes ziel für die nächsten 10-20 jahre ist, sehe ich in der deutschen diskussion unter engagierten radfahrern derzeit überhaupt nicht. schade.

    so wird eben nichts aus einem guten übergang vom begleiteten bürgersteigradeln zum eigenständigen, sicheren bewegen im fahrradtempo. schon gar nichts mit gemeinsamen touren durch die stadt.

    und mit dem radweg zur grundschule. das wären bei uns dann vielleicht so um die 7 km durchs berliner zentrum. auf dem bürgersteig wird das sicher nichts. also wohl fahrbahn. vielleicht so

    http://www.buntesrad.de/r%C3%A4der/familien-tandem/#cc-m-product-7947929686

    – oder gleich so?

    http://ag-spots-2013.o.auroraobjects.eu/2013/05/11/porsche-cayenne-gts-2013-c287411052013213445_2.jpg

  39. aktuelles beispiel:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-friedrichshain-schwerer-sturz-nach-ueberholmanoever-auf-radweg/12182538.html#kommentare

    der unzumutbare und gefährliche „radweg“ karl-marx-allee wäre doch nun wirklich DIE gelegenheit, einen neuen state-of-the-art 3m breiten radweg zu bauen, nach beiden seiten mit bordsteinen abgetrennt. kreuzungen und einmündungen entschärft: schmale kurvenradien, verschwenkung für 90°-sichtbeziehungen, großzügige aufpflasterung vor der radwegquerung. fahrradgerechte ampelschaltungen. ja, das kostet geld. aber sicher weniger als eine einzige parkspur auf der fahrbahn.

    (mit der bloßen abschaffung der benutzungspflicht wäre dagegen noch gar nichts gewonnen – kann man von mir aus gern abschaffen, bringt nur nichts. es würden ganz klar 99,999% der nutzer auf dem radweg bleiben. und die fahrbahnstreifchenorgie etwas weiter am alex ist doch ein witz gworden: radstreifen links von reisebus-haltebuchten…dann aufgeleitet auf einen gemeinsamen rechtsabbieger zur einordnung in die auto-ampel-rechtsabbieger-schlange – endlich mischverkehr, wie schön ! – und dann gehts wieder hinauf auf den bürgersteigradweg (!) )

    warum traut sich denn niemand , für berlin endlich den ausbau nach best practice zu verlangen? „sparen bis es quietscht“ ist doch vorbei – es gibt einen höchst spendablen doppelhaushalt.

    fiese anekdote aus den kommentaren im tsp – wenn es denn stimmt -: „Laut Tiefbauamt steht der Straßenquerschnitt unter Denkmalschutz und der Denkmalschützer hat keinen breiteren Radweg zugelassen.“ denkmalschutz für historische parkstreifen… das leistet der sich auch nur, solange niemand wirklich druck macht.

  40. @fab, ja ich bin eben nicht Deiner Meinung. Dafür aber als Egoist hingestellt zu werden, der Dein Verhalten ändern will, finde ich eben etwas unfair.

    Wenn alle Punkte, die ich schreibe, nicht stimmen sollten – so z.B. das mit den oft fehlenden Sicherheitsabständen oder der Rechtsabbiegerproblematik – dann irre ich mich eben.

    Leb damit, ich bin kein Entscheidungsträger – also keine Angst 🙂

  41. schade halt, dass die entscheidungsträger, wenn sie denn mal die radfahrer fragen, im moment einen ziemlichen kakophonischen chor der besserwisser zu hören bekommen. sie machen also aus radfahrersicht per se schon alles falsch, egal wie sie es anpacken.

    und das obwohl es ja genügend vorbilder und erfahrungen gibt wie es richtig geht.

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