Verkehrskontrolle an der Kreuzung Hardenbergstraße und Joachimsthaler Straße

Am 9. Mai wurde ein 68-jähriger Radfahrer an der Straßenkreuzung Hardenberger und Joachimsthaler bei Grün von einem rechtsabbiegenden Taxifahrer erfasst und starb nach elf Tagen im Koma. An der Unfallkreuzung führte die Berliner Polizei gestern eine Verkehrssonderkontrolle durch und berichtete darüber in einer Pressemeldung:

„Polizisten des Abschnitts 25 und Beamte der 12. Einsatzhundertschaft führten gestern Nachmittag in Charlottenburg eine Verkehrssonderkontrolle mit dem Augenmerk auf den Abbiegeverkehr durch. In nur zweieinhalb Stunden wurden 119 Abbiege- und drei Rotlichtverstöße an der Kreuzung Hardenberg-/Joachimsthaler Straße registriert. Von diesen „Verkehrssündern“ kontrollierten die Einsatzkräfte 25 Fahrzeuge und 14 Radfahrer. Die nicht vor Ort Angesprochenen werden demnächst Post von der Bußgeldstelle erhalten.“

Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 1273 vom 27.05.2015

22 thoughts on “Verkehrskontrolle an der Kreuzung Hardenbergstraße und Joachimsthaler Straße

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  1. Es geschehen noch Wunder.

  2. Ich sehe gerade, dass der Berliner Kurier dem getöteten Radfahrer ein Gesicht gibt – ja sogar dem Ride of Silence steht man positiv gegenüber. Auch die unten verlinkten Artikel wirken fahrradfreundlich.

    Ich habe diese Zeitung bisher nicht wirklich auf dem Schirm gehabt. Zu zeigen, dass da Menschen hinter den Schicksalen stecken und dass unbedachte Abkürzungen und Ablenkungen ganze Familien zerstören können, finde ich einen guten Ansatz.

    http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/der-vierte-fahrrad-tote-in-berlin-2015–mein-junge-liess-sein-leben-auf-diesem-asphalt-,7169128,30747366,item,0.html

  3. in der tat.

    die zahlen sind durchaus beeindruckend, wenn sie da so „polizeilich festgestellt“ stehen. das allein mach schon einen unterschied.“abbiegeverstoß“ gefällt mir. kurz und einprägsam, wenn auch vielleicht nicht strengste deutsche grammatik.

  4. Die Anzahl der Abbiegeverstösse ist nur wieder mal der Beweis, dass dieses Prinzip http://siggis-seiten.de/a/Prinzip_Radweg.htm , dazu zähle ich auch Radstreifen, nicht funktioniert.
    Das dabei nicht mehr passiert liegt einzig am Verhalten der Radfahrer.

  5. Die Zahlen zeigen mir eher, dass es immer die Frage ist, worauf geachtet wird. Einige Verstöße werden (bewusst oder unbewusst) nicht gesehen, andere schon. Gerade bei Radverkehrskontrollen wird sonst offenbar bewusst nicht auf Abbieger geachtet – sonst hätte man da nicht immer genau die umgedrehten Zahlenverhältnisse zwischen Rotlichtradlern und Blindabbiegern.

    An der Kreuzung gibt es viele Busspuren, meines Erachtens aber keine Radwege – laut Tagesspiegel dafür gerade eine gefährliche Baustelle. Bin da lange nicht gefahren, so dass ich es nicht einschätzen kann. An Radwegkreuzungen hätten die Zahlen noch schlimmer ausgesehen.

  6. Es ist wohl eine kaufvertragsrechtliche Einzigartigkeit daß die Bahn AG von Gewährleistung bzw. Mängelhaftung nach wie vor frei ist, ihre Züge letztlich fahren lassen kann wann es ihr paßt (und nicht wie es im Fahrplan steht fahren lassen braucht.) Und es ist wohl eine Einzigartigkeit der Verfolgung von Straftaten gegen Leib und Leben, daß sadistisch, mordlüstern, gemeingefährlich und heimtückisch handelnde Gewohnheitsverbrecher im Blechkleid* regelmäßig ihre Taten erfolgreich als leichte Fahrlässigkeit dartun und damit also durchkommen. Mir scheint da eine gewaltige Rechtslücke zu bestehen.
    Bei Schlägereien sind Schuldige zumeist nicht ermittelbar. Das Recht behilft sich mit dem Tatbestand der „Beteiligung an einer Schlägerei“: Wer sich an einer Schlägerei beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung bestraft, wenn durch die Schlägerei mindestens eine schwere Körperverletzung verursacht worden ist.
    Bei mit Kraftfahrzeugen verübten Körperverletzungs- und Tötungsdelikten ist der Vorsatz (bedingter oder direkter Vorsatz) zumeist nicht beweisbar. Dem käme man vielleicht mit dem Tatbestand der „Beteiligung an einem Überhol- oder Abbiegeunfall mit schwächeren Verkehrsteilnehmern“ bei.

    *Ich meine nicht sämtliche Outofahrer per se, aber gewiß meine ich gewisse Taxifahrer mit Südosthintergrund und gewisse getunte Unterklassefahrzeugführer aus dem berliner Umland.

  7. @Currywurst, bei der Bahn hat sich hinsichtlich der Erstattung in den letzten Jahren viel getan, das Stich- (oder Such-)wort ist „Fahrgastrechte“. Nach meiner Erfahrung werden die auch eingehalten, anders als beispielsweise bei Fluggesellschaften (zumindest nach dem, was ich so lese).

    Auf der Straße gebe ich Dir Recht und wiederhole meine drastische Einschätzung, dass viele Unfälle gar keine sind. In den letzten Tagen habe ich wieder drei Fälle beobachtet, bei denen Fußgänger bei Rot über die Kreuzung gegangen sind, obwohl Fahrzeuge fuhren. Die haben nicht etwa gebremst, sondern draufgehalten und gehupt – in zwei Fällen mussten die Fußgänger losrennen, um einen Unfall zu vermeiden. Das drastische daran: Kaum ein Beobachter wird das als Angriff wahrnehmen, alle werden den Fußgängern die Schuld geben. Egal, ob deren Fehlverhalten zum Vorwand genommen wurde, um absichtlich einen Unfall zu provozieren. Insbesondere bei Unfällen in Radwegnähe – erst kürzlich gab es wieder einen solchen tödlichen Unfall – bin ich immer äußerst skeptisch. Drastisch gesagt sollte da eigentlich automatisch die Mordkommission ermitteln.

    Bei den Gruppen („Südosthintergrund“, „Unterklasse“) stimme ich ausdrücklich nicht zu, die absichtlichen Gefährdungsmanöver führen auch gute deutsche Muttis mit Kind und Kegel an Bord durch, ebenso adrett gekleidete Managertypen. Die sind sich nicht bewusst darüber, dass ihre Handlungsweisen sich kaum von denen eines Messerstechers unterscheiden – sie können aber auch auf großen gesellschaftlichen und polizeilichen Rückhalt bauen, sofern der Gefährdete einen Verkehrsverstoß begangen hat.

  8. sofern der Gefährdete einen Verkehrsverstoß begangen hat

    Nee, das ist keine notwendige Voraussetzung. Auch der Taxifahrer, der mich auf einer für Radfahrer freigegebenen Busspur vor zwei Jahren mit Dauerhupe und nur wenigen cm Abstand überholte, anschließend so schnitt, dass ich nur mit einem kurzen, aber deutlichen Zug an der Bremse eine Kollision verhindert habe, die für mich durchaus hätte tödlich ausgehen können, hatte laut Amtsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nur einen Fahrfehler begangen. Absicht sei nicht nachzuweisen, und das Verfahren wurde eingestellt. Das ganze trotz Videoaufzeichnung.

    Irgendwie bin ich kurz davor, das Video ins Netz zu stellen, traue mich das aber nicht so richtig, da überall mein Name drauf steht.

    Mal zurück zur Hardenbergstraße: Die Fotos aus den Zeitungsartikeln irritieren mich etwas, da sie nur die Joachimsthaler Straße zeigen. Wenn ich die Polizeimeldung richtig interpretiere, ist der Radfahrer doch nicht die Joachimsthaler, sondern die Hardenbergstraße in Richtung Budapester Straße gefahren und das Taxi nach rechts in die Joachimsthaler Straße abgebogen. Kann das jemand bestätigen?
    Dort gibt es übrigens in der Tat einen Radweg, der m.W. nicht benutzungspflichtig ist. Der beginnt kurz vor der Bahn-Brücke von der Busspur aus, endet nach der Brücke aber wieder. Früher ging er nach der Kreuzung benutzungspflichtig weiter, jetzt ist dort eine Busspur mit Fahrradfreigabe. Ab Einmündung Kantstraße wieder Radstreifen mit Z237.

    Aufgrund meiner Erfahrungen habe ich diesen Kurzradweg schon lange nicht mehr benutzt, sondern fahre die normale Geradeaus-Fahrspur, links neben den beiden Rechtsabbiegerspuren. Zwei davon sind für Radwegfahrer bekanntermaßen sowieso ein besonderes Risiko.
    Allerdings ist es bei dichtem Verkehr manchmal schwierig, sich von der Busspur kommend dort einzuordnen.

  9. @Karsten Strupp – in Deinem Falle wird wenigstens (lächerlicherweise) ein Fahrfehler des Taxifahrers zugestanden. Ich habe ernste Zweifel, dass jemandem, der aus Belehrungsgründen absichtlich nicht bremst, irgendein Vorwurf daraus gemacht würde, sollte es zum Unfall kommen.

  10. @Karsten Strupp

    Sie können davon ausgehen, daß der Taxifahrer verkehrswidrig von der rechten Geradeausspur nach rechts abbog und dabei den Vorrang des Radfahrers mißachtete. Etwas aufgedröselt habe ich das mal mit aktuellen Bildern dort:

    Link

  11. Danke, Peter Viehrig, ich bin am Freitag selbst da lang gefahren und wollte mal ein paar Fotos nachreichen. Hat sich jetzt erübrigt.
    Mir war es ein gewisses Rätsel, wie der Unfall überhaupt passieren konnte, wo doch nun die Rechtsabbieger auch tatsächlich rechts von geradeaus fahrenden Radlern sein sollten.
    Etwas unwahrscheinlich war meine Therorie, dass der verunglückte Radfahrer die Sperre umfahren und den alten Radweg benutzt haben könnte.

    Aber mit der Erklärung wird auch der Begriff „Abiegeverstoß“ klarer. Ich fand ihn zunächst nicht so passend, weil er nicht beschreibt, welcher Art der Verstoß ist, schien er doch im Zusammenhang der Meldung hauptsächlich auf das Missachten der Vorfahrt von Geradeausfahrern (und -gehern) gemünzt zu sein.
    Ich hatte den Begriff eher so gedeutet, dass es um Abbiegen geht, wo kein Abbiegen erlaubt ist. Das betrifft dann wohl auch die Geradeausspur, und da lag ich mit der Deutung wohl nicht falsch.

    Diese Route meide ich allerdings sowieso lieber, denn die Fortführung über die Budapester Straße ab dem Europa-Center wirft das Problem auf, dass man dort einen Schutzstreifen hat, den man aufgrund des Mindestabstandes von parkenden Fahrzeugen mal gerade soeben nicht mehr befahren darf.

  12. @Karsten Strupp

    „Irgendwie bin ich kurz davor, das Video ins Netz zu stellen, traue mich das aber nicht so richtig, da überall mein Name drauf steht.“

    Das verstehe ich einerseits sehr gut, andererseits finde ich, ist es Dein gutes Recht und einzige Chance auf ein derartiges Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

    Wenn Gesicht und/oder Kennzeichen des Kontrahenten unkenntlich gemacht werden, was spräche dagegen, es unter Klarnamen oder aber einem Pseudonym zu veröffentlichen? Auf dem Video selbst bist Du oder ist Dein Name doch nicht erkennbar oder?

  13. Jetzt kann man auch erahnen, warum selbst die Fahrradstaffel der Polizei nur mit untergeordnetem Anteil das Abbiegeverhalten kontrolliert. Die Bilanz der Fahrradstaffel wird im „Verkehrslagebericht 2014“ der Berliner Polizei so dargestellt:

    Tätigkeiten „Fahrradstaffel“ vom 16.07. – 31.12.2014
    * 5.510 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen
    (2.920 Radfahrer, 2.584 Kfz, 6 Fußgänger)
    … davon
    – 2.103 Rotlichtmissachtungen
    – 1.377 Parkverstöße, vorrangig auf Radverkehrsanlagen
    – 385 verkehrswidriges Befahren von Geh- und Radwegen

    * 8 Verkehrsstrafanzeigen gegen Kfz-Führer
    * 371 Mängelberichte (317 Radfahrer, 54 Kfz)
    * 2 aufgefundene Fahrräder nach Diebstahl

    Würde die Fahrradstaffel das Abbiegeverhalten von Kraftfahrern gemäß Anteil am Unfallgeschehen kontrollieren, käme man ja am Abend nicht mehr aus der Schreibstube heraus.

    Quelle (letzte Folie):
    http://www.berlin.de/polizei/_assets/aufgaben/anlagen-verkehrssicherheit/verkehrssicherheitslage2014.pdf

    Dabei ist die Polizei durchaus bestens informiert, wie Folie 6 zeigt: Hauptunfallursache (bei Verkehrsunfällen insgesamt) sind „Fehler beim Abbiegen“ mit knapp 11.000 Unfällen und als nächst kleinere Ursache wird „Nichtbeachten der Vorfahrt“ genannt, mit rund 5.500 Unfällen, also nur halb so viele.

    Das Abbiegeverhalten von Kraftfahrern zu verändern ist einer der wichtigen Schlüssel zu höherer Verkehrssicherheit, wie man sieht nicht nur für die Sicherheit des Radverkehrs.

  14. @Zahlendreher, ganz richtig. Das kapiert leider kaum jemand.

    Auch der Zusammenhang zwischen Ampelfarbe und Abbiegeunfällen wird immer heruntergespielt – die meisten Opfer von Abbiegeunfällen haben eine Kreuzung bei grüner Ampel überquert. Würde man aufschlüsseln, wieviele Menschen sich bei roter und wieviele sich bei grüner Ampel verletzt haben, so wäre das Resultat wohl ernüchternd. Leider stellt solche Fragen niemand, so dass man auch nicht die richtigen Schlüsse ziehen kann.

    Als da wären: Ampeltechnisches entflechten der Abbiege- und Geradeausströme.

  15. „Ampeltechnisches entflechten der Abbiege- und Geradeausströme.“

    heißt das simultangrün für fußgänger und radfahrer? das setzt mE eine getrennte führung für radfahrer voraus – könntest du dich in diesem fall doch damit anfreunden?

    (könnte ja übrigens auch so abgetrennt sein wie neuerdings in barcelona: https://pbs.twimg.com/media/CCawka7XIAAzBKu.jpg )

  16. @fab, das Problem ist ja ganz grundlegender Natur. Es betrifft nicht nur Radfahrer auf Radwegen, sondern auch Fußgänger. Da eigene Wege für Fußgänger nicht zur Diskussion stehen, muss man also dafür sorgen, dass diese bei grüner Ampel nicht mehr in Abbiegeströme hineingeleitet werden. Zwar sind die Abbieger prinzipiell wartepflichtig, nur funktioniert das nicht hinreichend. Damit meine ich nicht nur die Lkw-Überfahr-Unfälle, die insbesondere Radfahrer treffen, sondern ebenfalls die durch unachtsame Linksabbieger verursachten Unfälle.

    — Simultangrün —
    Simultangrün ist da ein guter Ansatz für kleinere Kreuzungen. An kleineren Kreuzungen ohne Radweg besteht m.E. keine Notwendigkeit, auch Radfahrer ins Simultangrün einzubeziehen.

    — Eigene Ampelphasen —
    Auch eigene Ampelphasen für Abbieger sind ein Ansatz – der würde die Gefahren von Radwegen im Kreuzungsbereich minimieren. Funktioniert allerdings nur bei entsprechend vielen Spuren.

    — kürzer „grün“ für Radfahrer —
    Derzeit beobachtet man in Berlin zunehmend, dass das Radweggrün nur halb so lange leuchtet wie das der Fahrbahn. Ob das ein geeignetes Mittel ist, wage ich zu bezweifeln, da es ja weiterhin die kritischen Überschneidungen gibt. Durch diese Lösung wird der Radfahrer stärker ausgebremst, ohne irgendeinen Sicherheitsgewinn dadurch zu haben.

    — früher „grün“ für Radfahrer —
    An den meisten Kreuzungen bekommen Radfahrer etwas früher grün. Standen sie im Toten Winkel von einem Lkw, so können sie dadurch einfach vor diesem durchfahren. Radfahrern, die auf eine bereits grüne Ampel zufahren, nützt das nichts. Diese Lösung bringt mehr Sicherheit, aber nur teilweise.

    Letztendlich wird es doch möglich sein, zwei regelmäßig ineinandergeführte „feindliche“ Ströme mit erheblichem Unfallpotenzial (siehe Zahlendrehers Werte) zu entflechten. Nur müsste man sich dazu mal des Problems bewusst werden. Warum vermerkt man nicht einfach in der Unfallstatistik auch die Ampelfarbe, statt es nur unter Abbiegeunfällen einzuordnen?

    Auch bei der Kontrolle am Hardenbergplatz wird ein Logikproblem ersichtlich: Die vielen erwischten Fahrzeuge sind ohne Rücksicht auf diejenigen abgebogen, die bei grün geradeaus gingen oder fuhren. Dadurch hat die grüne Ampel für diese Gruppen dort keinen Sicherheitsgewinn, schlimmstenfalls ist die Sicherheitsbilanz gegenüber „rot“ sogar negativ. Dennoch hat man sich diejenigen, die auch die Ampel missachtet haben, „geschnappt“. Sie sollen sich trotz der enormen Gefahren einer mangelhaft gestalteten Kreuzung an Regeln halten, die ihnen keinen Schutz bieten.

  17. Danke Zahlendreher für die umfangreiche Recherche. Ich erlebe es aber doch eher andersrum aufgezäumt. Denken wir’s mal so: Der wichtige Schlüssel zu höherer Verkehrssicherheit ist, na, derlei Abbiegekonflikte erst gar nicht entstehen zu lassen. Das Konzept Radweg bedeutet daß geradeausfahrende Radfahrer sich rechts von rechtsabbiegenden Outos einzuordnen haben. Ja wie komm ich denn dazu? WAS FÜR EIN WAHNSINN. Zwar wird in manchen Städten versucht dem durch sogenannte Aufstellflächen zu begegnen oder durch zwischen den Abbiegefahrstreifen halbherzig aufgemalte und unzulässig schmale Radstreifen, aber das funktioniert schon bei mittlerer Verkehrsdichte nicht mehr und überhaupt, wozu bloß dieser Trennverkehrsschwachsinn? This Fahrbahn is made for Fahring and that’s just what I’ll do, und zwar zur Mitte des jeweiligen Fahrstreifens hin, was innerorts kaum je ne Verletzung des Rechtsfahrgebotes ist. Auf dem Hupohr bin ich schon lange taub, honk if you’re horny, verboten ists sowieso. Und wenn ich nicht taub bin nicht stopf ich mir Gehörschutz hinein, was nach §23StVO eben Nicht illegal ist, aber dafür eine wunderbare Befreiung, einfach mal ausprobieren. Obendrein ist körperliche Unversehrtheit unmittelbar geltendes Recht, Grundrecht sogar. Da ist mir doch das erbärmliche bißchen Radwegsbenutzungspflicht aber bitteschön sowasvon kreuzweise schnurzestens! Hallo! Und dann sind auch noch über drei Viertel der Pflichtradwege illegal und ERA-widrig angeordnet.

  18. fab, ist das Foto von Corts Catalanes? Sieht mir so’n bißchen danach aus, bin vor’n paar Wochen drauf rumgegurkt. Problem an diesem so schön baulich abgetrennten Mittelstreifen ist daß man da erstmal hinkommen muß, und danach wieder runter – und dafür fiese Querungen erdulden, die längst nicht immer an der Stelle sitzen wo man gern hin würde. Verschärft wirds dadurch daß die so gar nicht konsequent geführt sind sondern alle paar Kreuzungen wild verschwenkt werden, gern in engen Radien und immer schön als Zweirichtungsradweg, also mitsamt Gegenverkehr. Ich empfand das als schweinegefährlich und sehr unpraktisch, außerdem muß man mitten durch die Lärm-und Abgaspest. Das Konstrukt scheint mir auch gar nicht nötig zu sein, meinem Empfinden nach fahren die Spanier zwar schneller als die Berliner, aber recht aufmerksam und beileibe nicht so aggressiv, mal von Taxifahrern abgesehen. Kaum jemand hupt!

  19. berlinradler, sagst Du ich hätte gesagt, gute deutsche Muttis und Managertypen täten das nicht? Ich frag weil Du von ausdrücklich nicht zustimmen schreibst. Ich hab genannt wer mir am häufigsten mit Territorialterror auffällt ohne über andere irgendeine Aussage zu treffen, oder? Meiner (logischerweise subjektiven) Wahrnehmung nach gibt es Häufungen, auch wenn ich am meisten Schmerzensgeld durch Aktionen einer deutschen Schwangeren und eines österreichischen Fernsehmoderators bekommen habe.

    Soweit ich mich erinnere gabs vor diesen sogenannten Fahrgastrechten früher mal in Holland ne Regelung die ab ner halben Stunde Verspätung den halben und bei ner ganzen Stunde Verspätung den ganzen Fahrperis erstattungspflichtig machte, und zwar in bar, an jedem Bahnhof, ohne Papierkram, ohne Identitätsprüfung des Anspruchstellers, ohne Ausreden wie Streik, Schlechtwetter oder ungünstige Mondphase. Sowas nenn ich Fahrgastrechte. Eine Regelung wie die nun gültige, die also einen Rechtsbruchteil zu Recht erhebt beschneidet ja eigentlich nur das Recht, oder? So meinte ich das.

  20. „Corts Catalanes“ – kann schon sein, es gibt aber noch eine Reihe von anderen breite Straßen mit diesen Radspuren.

    Perfekt sind die sicher noch nicht aber angenehmer als auf den Straßen ohne Radspuren fährt man da schon. Wers nicht mag nimmt halt einfach die Parallelstraßen, die sind in aller Regel ohne Spuren.

    Ich finde diese Abtrennung vom Autoverkehr schon ganz gut, auf den schrägen Gummikeilen rutscht man auch zurück, wenn man dagegen kommt. Zugeparkt wie in Berlin überall oder als Überholspur genutzt werden diese Spuren so nicht mehr. Aber: Es ist dort natürlich kein freies Ausweichen auf die Fahrbahn mehr möglich.

    Deine hohe Meinung von den Autofahrern in BCN teile ich übrigens überhaupt nicht. Die Stadt hat ein Verkehrsproblem, dass in Hektik und Faustrecht ausblüht. Geh halt mal zu Fuß bei grüner Ampel über eine Straße, in die gleichzeitig ein paar Autos abbiegen wollen. Abstände nach vorne und zur Seite sind völlig unbekannt.

    Randbemerkung: In der Stadt hätte man über Jahrzehnte vehikular radfahren können. Es gab keinerlei Radverkehrsanlagen. ein Paradies! Es ist aber auch absolut niemand Rad gefahren. Einhellige Meinung: Machen nur Lebensmüde. Der Rad-Boom hat mit der Verkehrsberuhigung in Altstadtvierteln eingesetzt, jetzt zu Radspuren auch außerhalb dieser Viertel geführt und meistgenutztes Fahrrad dürfte ganz klar das Brompton sein.

  21. So hoch wie’s scheint ist die Meinung auch wieder nicht, ich erleb’s als ne Mischung: Es gibt wohl mehr Verständnis für auf den Outofahrer unabsichtlich wirkende „Fahrfehler“ des Radfahrers. Fühlen sie sich aber provoziert, dann wird der Stier ausgepackt, der einen auch ohne vorher gehupt zu haben ummäht… Die Stadt hat ein Verkehrsproblem, glaub ich auch, und Abstände, janö, gibbet nich. Dafür fahren sie aufmerksamer als hier, scheint mir. Machen nur Lebensmüde ist die einhellige Meinung der nachwievor weit mehrheitlich niemalsnicht radfahrenden Einheimischen. Würden sie’s ausprobieren sähen sie sicherlich: geht sehr wohl. Auch vehikular, meiner Erfahrung nach, jedenfalls dort, wo sie der Versuchung, Pseudoradwege anzulegen, noch widerstanden haben. Da sie ihre geliebten Einbahnstraßen gern gleich bündelweise in dieselbe Richtung legen hab ich auch erleben dürfen was sie davon halten wenn man dort Gegenverkehr eröffnet: Mögense nicht, gaaarnicht! Ein Glück daß die Zahl der lebensmüden outomüden steigt. Verkehrsberuhigung in Altstadtvierteln muß mir entgangen sein, die Bromponschwemme aber nicht. Komischerweise ist das Birdy unbekannt, dafür gibts einiges an Geraffel wie Strida und CarryMe DS. Soll genügen.. Ich fühl mich etwas offtopic.

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