Polizeigewerkschaft will Warnwestenpflicht für Radfahrer

Laut einem Bericht der Berliner Morgenpost möchte die Deutsche Polizeigewerkschaft in Berlin eine Pflicht für Radfahrer einführen, vom Einbruch der Dunkelheit bis zum nächsten Morgen reflektierende Warnwesten zu tragen. Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender der DPolG, begründete diesen Vorstoß mit dem Argument: „Mit Warnwesten sind Radfahrer in der Dunkelheit besser zu erkennen.“ Daher solle es in der Dämmerung und nachts eine Pflicht zum Tragen von Warnwesten geben.

Die originelle Forderung entstand bei einer Fachtagung der Funkwagenfahrer gemeinsam in Gesprächen mit den Beamten der Verkehrsüberwachung. „Endlich mal eine gute Idee“, kommentiert die Morgenpost die Initiative der Gewerkschaft der Polizei und führt fort: „Weil aber die vielen Kontrollen der Polizei, die ungezählten Hinweise für Radfahrer, bitte doch Licht am Rad zu haben, nicht zu mehr Einsicht führten, muss man sie nun zwingen. Licht an und Weste tragen. Zur eigenen Sicherheit.“

Berliner Morgenpost: Warnwesten sollen Pflicht für Radfahrer werden

38 thoughts on “Polizeigewerkschaft will Warnwestenpflicht für Radfahrer

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  1. Wie wärs mal mit nem PKW-Fahrverbot nach Einbruch der Dunkelheit. Scheinbar kann man aus den Kisten heraus ja so schlecht sehen…

  2. Soso, die Polizeigewerkschaft hat sich etwas einfallen lassen, um Radfahren unattraktiver zu machen und die Unfallschuld bei den Opfern abzuladen. Was kommt als nächstes? Helmpflicht? Warnwesten für Fußgänger? Peilsender?

    Wie wäre es, wenn die Polizei zur Abwechselung Ihren Job macht und Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken und Vorfahrtsmissachtungen beim Abbiegen ahndet? Gerne darf auch bei Radfahrern das Vorhandensein von Beleuchtung, die Nutzung der richtigen Straßenseite und das Radfahren auf der Straße (statt Gehweg) kontrolliert werden.

    Überraschen Sie mich, liebe Polizei!

  3. Hier die nächste originelle Forderung der Funkwagenfahrer:

    Warnwestenpflicht für Rehe und Hirsche

    http://www.der-postillon.com/2014/11/warnwestenpflicht-fur-rehe-und-hirsche.html

  4. Es stimmt natürlich, dass viele Radfahrer ohne Licht unterwegs sind und damit teilweise ziemlich schlecht zu sehen sind. Und in so einem Fall würde eine Warnweste tatsächlich für eine bessere Sichtbarkeit führen.

    Was bei dieser Forderung jedoch übersehen wurde: Wenn man schon die bestehenden Regeln bezüglich Beleuchtung nicht durchsetzen kann, dann wird das bei der Warnwestenpflicht auch nicht anders laufen. Am Ende ist der einzige Effekt der neuen Regel, dass dadurch viele Leute vom Radfahren abgehalten werden. Wenn man eine funktionierende Beleuchtung hat, dann ist man als Radfahrer auch ohne Warnweste gut zu sehen und es gibt keinen Grund, warum man zusätzlich noch eine Warnweste tragen sollte. Dagegen hat die Warnweste einige Nachteile (Schwitzen im Sommer, Unterbringung der Weste am Zielort, Mode) und eine Pflicht würde das Radfahren unattraktiver machen.

    Ich habe auch kein Problem damit, wenn die Polizei öfter mal (und nicht nur 3 mal im Jahr bei einer Schwerpunktkontrolle) Radfahrer ohne Beleuchtung bei Dunkelheit anhält. Da Batterielichter inzwischen nicht mehr nur für Rennräder erlaubt sind und Fahrradbeleuchtung durch LEDs ziemlich zuverlässig geworden ist, gibt es wirklich keinen guten Grund mehr, ohne Licht zu fahren. Von mir aus kann die Polizei auch mal bei fehlender Beleuchtung ein Auge zudrücken, wenn man eine Warnweste trägt und damit dennoch gut zu sehen ist. Aber es gibt nun wirklich keinen Grund dazu, zusätzlich zur Beleuchtung noch eine Warnweste verpflichtend zu machen.

  5. Erst mal wäre ich für eine Helmpflicht in Polizeiautos.
    Immerhin fahren Polizisten Blaulichteinsätze und gehen damit ein hohes Risiko ein. Ich frage mich wo da die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bleibt.
    Das Thema würde ich ganz oben anhängen.

    Zur Warnweste gab es immer schon Diskussionen.
    Vergessen wird dabei leider immer wieder, dass ein Sichtfahrgebot gibt. Damit soll eigentlich sicher gestellt werden, dass jeder nur so schnell fährt um bei einem Hinderniss rechtzeitig anhalten zu können.
    Wenn bei einem PKW das Abblendlicht nur 25m leuchtet dann hat man eben entsprechnd zu fahren.
    Ich habe meistens einen 35l Rucksack auf dem Rücken wenn ich in der Stadt unterwegs bin. Muss die Warnweste dann über den Rucksack oder werden Rucksäcke dann auch verboten?

  6. Alles irgendwie ein bisschen nachvollziehbar, aber mt einem großen Logikfehler. Wenn man die Radfahrer, trotz Pflicht, nicht zum Fahren mit Licht zwingen kann, dann schon gar nicht mit Warnwestenpflicht. Da werden sich noch viel weniger dran halten.

  7. Dazu fallen mir nur Säue und Dörfer ein. Arm für die Polizei einer Stadt.

  8. Ich bin für Hirnpflicht!

  9. Wenn ich so zurückschaue, wo es knappe Situationen gab, dann war ich entweder bestens sichtbar – so z.B. wenn ich tagsüber mit 10cm Abstand überholt wurde oder, was mir auch schon 2x passiert ist, jemand erst hinter mir herfuhr und dann überholte und nach rechts abbog, als wir beide im Kreuzungsbereich waren und ich geradeaus weiterfahren wollte. Oder es wurde schlichtweg nicht geschaut, gerne beim Ausparken oder Abbiegen.

    Ich denke nicht, dass die Warnwestenpflicht signifikant aufs Unfallgeschehen einwirkt. Ich denke, dass das Konzept „Führerschein für alle“ schlichtweg nicht funktioniert.

    Aber das ist nicht der erste Unsinn der Polizeigewerkschaft. Wenn die Polizei weiterhin systematisch das fehlerhafte Abbiegen, korrekte Überholen und Sichtfahrgebot bei ihrer Verkehrsüberwachung ausblendet, sollte sie sich mit Forderungen an ihre „Feinde“ (ja sorry, die Polizei mag Radfahrer offenkundig nicht) zurückhalten.

  10. Ein wenig OT:
    Es ist schon erstaunlich, dass die DPolG immer mit solchen Schwachmaten-Ideen um die Ecke kommt, während man von der GdP so einen Quatsch so gut wie nie hört.

    Von letzterer habe ich sogar die Forderung vernommen, Tempo 30 in Städten einzuführen, um Radfahrer und Fußgänger als Hauptbetroffene zu schützen. Da meines Wissens weitaus mehr Polizisten in der GdP organisiert sind, würde ich das „Feindbild“ also gar nicht mal so groß malen.

    Zu den Warnwesten selbst:
    Der größte Blödsinn überhaupt ist das. Wenn man kein Licht hat, dann wenigstens eine Weste?

    Wobei… diese hier würde ich mir anziehen, wenn besagte Herren da nix gegen hätten: http://bit.ly/1E6zBDo
    Und gleich hätte man keine Probleme mehr mit dem Nahüberholen, aber das hatten wir hier ja schon: https://rad-spannerei.de/blog/2013/12/09/studie-zum-ueberholverhalten-von-autofahrern/

    Man könnte genau so gut Stirnlampen erlauben oder noch besser, das dänische Reelight-Lichtsystem mit Induktion. Dann gäbe es nämlich wirklich keine Ausrede mehr, ohne Licht unterwegs zu sein.

  11. stirnlampen sind sicher besser als gar kein licht, aber wenn man nicht unbedingt allein im dunklen wald unterweg ist, sind diese mal hier, mal dorthin scheinenden teile lästig bis -wenn ordentlich hell- gefährlich für andere radfahrer.

    dass sich die gdl der rennleitung mangels streikmöglichkeit für beamte mit ganz besonders grobem unfug ins gespräch bringen möchte, ist nachvollziehbar und nichts neues. vielleicht sollte ihr nicht mehr beachtung geschenkt werden als anderen trollen auch.

  12. Es ist schon erstaunlich, dass die DPolG immer mit solchen Schwachmaten-Ideen um die Ecke kommt, während man von der GdP so einen Quatsch so gut wie nie hört.

    Finde ich keinesfalls OT und war mir auch nicht bewußt – wird übrigens auch für die meisten Leser der Berliner Morgenpost gelten. Damit heißt es dann übersetzt: „DIE Polizei will…“

  13. hups. blockquote falsch gesetzt. Zweiter Absatz natürlich von mir.

  14. Bodo Pfalzgraf? DER Bodo Pfalzgraf?

    http://www.youtube.com/watch?v=vfC5alCbzBQ

  15. Lebensgefährliche Namensschilder. Auch schön. Ich stelle mir gerde den Polizisten vor, wie er sich mit vollem Körpereinsatz und breiter Brust gegen einen hoch gefährlichen Gewaltverbrecher wirft und diesen dabei mit seinem Namensschild enthauptet.

    Also ich finde auch, das ist ein unzumutbares Risiko. Lieber lass ich mich anonym verdreschen, anpöbeln, beleidigen.

  16. Meiner Meinung nach ist das auch der total falsche Ansatz. Ein Zwang ist nie sinnvoll. Ich erlebe es natürlich auch oft wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, dass viele Radfahrer kein Licht haben und nur schwer zu sehen sind, aber dadurch, dass ich selbst oft mit dem Rad unterwegs bin, hat sich bei mir auch ein Bewusstsein entwickelt, sodass ich es als absolut notwendig ansehe, Licht am Rad zu haben. Ich rege mich manchmal echt auf, warum Radler kein Licht haben. Ich denke Aufklärung wäre da sicher eine bessere Variante, als irgendwelche hässlichen Warnwesten zur Pflicht zu machen.

  17. Wieso dürfen denn eigentlich weiter und weiter Räder ohne Licht verkauft werden? Interessiert doch die wenigsten, dass die nicht für die Verwendung im Straßenverkehr zugelassen sind.

  18. @Ursila
    Immer diese ewige Diskussion.
    Auch mit einem Rad ohne Beleuchtung darf man am Strassenverkehr teilnehmen.
    Unter welchen Bedingungen, das darfst Du jetzt selber herausfinden.

  19. 1) da wir hier ja quasi auch an der verkaufs-/beratungsquelle sind:

    in der tat finde ich es bei (auch-) stadträdern; die nicht nur sportgeräte sein sollen, nicht sinnvoll (aus ästhetischen gründen? „minimalismus“?) auf nabendynamo und feste, helle LED-leuchten zu verzichten. und tatsächlich sieht man das ziemlich viel in berliner innenstadtvierteln: fixie, rennrad oder siebziger-jahre-originalzustand als alltags- und kneipenrad.

    nach vielen jahren mountainbike mit stecklichtgewurschtel und dann umstieg auf vernunft-stadtrad (mit nabenschaltung, chainglider, schutzbleche etc.) klares fazit: seit ich ND/festes licht habe gibt es nicht einen tag ohne licht und zwar auch tagsüber. ich merke auch ganz deutlich, dass man mich so besser und früher sieht. zu stecklichtzeiten gab es auch bei mir ganz regelmäßig schwachlicht und keinlicht: man hätte eigentlich laden wollen/sollen. oder die dinger sind irgendwo liegen geblieben.

    die reflektorwestenmanie finde ich totalen mist: so gewöhnen sich alle beim autofahren (noch stärker!) nur noch auf dinge zu achten die irgendwie leuchten. und fahren dann auch entsprechend. alle, die mit rad oder zu fuß dann noch zivilisiert bis elegant unterwegs sind – und wenn es auch nur auf dem fußweg vom nächsten parklatz zum restaurant oder zur oper is! – haben dann eben pech gehabt, die „konnte man ja überhaup nicht sehen“, haben „wohl plötzlich die fahrbahn betreten“ oder „sind plötzlich hinter einem sichthindernis hervorgetreten“.

    (so die einschlägigen polizeipressemeldungen – da fragt man sich: passieren fußgängern eigentlich überhaupt je durch andere ursachen unfälle?)

  20. nach vielen jahren mountainbike mit stecklichtgewurschtel

    vernünftige batteriebetriebene lampen und stets jeweils einen zweiten satz akkus in der tasche halfen mir lange zeit, trotz einer warum auch immer immer noch stvzo-konformen seitenläuferlichtanlage vernünftig beleuchtet zu sein. funktioniert vielleicht nicht für jeden, aber das heißt nicht, dass es für jeden nicht funktioniert 😉

    (aus ästhetischen gründen? “minimalismus”?)

    warum denn nicht? und was ist, wenn ein rad als sportgerät verwendung findet, aber, wo es schon mal da ist, durch die stadt bewegt wird – oder auch nur, um vom offroad-ausflug mit dem mtb nach hause zu kommen?

  21. uh, blockquote-salat, sorry. ab „warum denn nicht“ ist’s kein zitat mehr, sondern meine antwort.

  22. blockqoute ist fun, don’t feed the trolls from DPolG

  23. Ich denke nicht, dass die unbeleuchtet fahrrenden Räder keine Beleuchtungsanlage haben. Müsste man natürlich mal genauer beobachten, aber Ursila nimmt dies ja an.

    Fakt ist, dass insbesondere Seitenläufer-Beleuchtung so fehleranfällig ist, dass man nach meiner Erfahrung von einem Ausfall nach 50-100 Kilometern ausgehen kann – egal, ob eingeschaltet oder nicht. Ohne Grundahnung von Elektrik – und ohne Multimeter – kann die Fehlersuche durchaus nervtötend und wenig erfolgversprechend sein. Ich denke, viele, die so eine Beleuchtungsanlage haben, haben schlichtweg aufgegeben.

    Besser wird es mit Batteriebeleuchtung, deren Ausfallursachen sich auf entleerte Batterien beschränken dürften. Hier sollte man nicht die billigsten Akkus und Ladegeräte nutzen.

    Nabendynamo mit doppeladrigem Kabel steigert die Ausfallsicherheit enorm, allerdings sind auch hier im Handel noch viele unsinnige Lösungen, die der Ausfallsicherheit entgegenarbeiten. Katastrophal sind die Schutzbleche mit integriertem Kabel – an den Übergangsstellen zwischen echtem Kabel und Schutzblech sammelt sich Wasser, das Kupferkabel korrodiert. Auch werden Kontaktstellen (Nabendynamo, Lampen) weiterhin mit blankem Kupferkabel realisiert, das bei Regen korrodieren kann.

    Kurz gesagt: Die Qualität von Fahrradbeleuchtung hat sich zwar verbessert, es gibt aber immer noch viele unnötige Fehlerquellen.

    Ich würde übrigens behaupten, dass ich immer mehr gut beleuchtete Radfahrer sehe, und auch immer mehr mit Warnweste.

  24. @berlinradler:
    Diese technische Zusammenfassung kann ich nur bestätigen: Die beste, weil wartungsärmste und automatische Beleuchtungsanlage ist für mich auch Nabendynamo mit Lampe mit Dämmerungsschalter. Richtig ist auch, daß man sich bei der Installation die Mühe machen sollte, solides zweiadriges Kabel zu verwenden und am besten mit Schrumpfschlauch an den Kontakstellen zu sichern. Hat bei mir über sechs Jahre keinerlei Ärger gemacht.
    Dann habe ich das Fahrrad gewechselt und bin aus geschmacklichen Gründen auf Akkustecklichter gewechselt. Mit den bekannten e……-Akkus, von denen ich immer einen geladenen Ersatzpack in der Tasche habe, ebenfalls kein Problem.
    Mir kommt’s auch so vor, als wenn die Deppen, die sich im Dunkeln unbeleuchtet den (rechtsabbiegenden) Autofahrern überraschend vor die Stoßstangen werfen, weniger werden und immer mehr „Bauarbeiter“ mit Leuchtstreifenleibchen herumrollen.
    Leider kommt’s mir nicht so vor, als wenn die Radwegfalschfahrer weniger werden.

  25. Versuche mir gerad vorzustellen, wie ich in lauer Sommernacht mit solchem
    Plastikteil ´durch die Straßen schwitze. Da werde ich lieber zum Anarchisten und verzichte auf modisches Outfit. Wir müssen aufpassen, sonst will uns
    noch jemand einen Katalysator gegen velotypische Blähungen verpassen !?

  26. siggi schreibt:
    Sonntag, 18.01.2015 um 17:33

    @Ursila
    Immer diese ewige Diskussion.
    Auch mit einem Rad ohne Beleuchtung darf man am Strassenverkehr teilnehmen.
    Unter welchen Bedingungen, das darfst Du jetzt selber herausfinden.

    Erleuchteter siggi, magst du uns Unwissende an deinem Wissen teilhaben lassen?

  27. Es stimmt so auch nicht, wie siggi es schreibt. Auch mit den berühmten Rädern, die als Sportgeräte eingestuft sind (Rennrad < 11 kg) darf man ohne Beleuchtung definitiv nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das bedeutet in diesen konkreten Fällen, dass man die Beleuchtung, wenn sie denn eben nur zum Draufstecken ist, wenigstens dabei haben muss.
    Ich nehme aber mal fast an, siggi hat’s auch so gemeint.

  28. Ich habe mal die letzten Abende und Nächte drauf geachtet, meine Beobachtung geht tatsächlich dahin, dass die Räder, die schlecht bis gar nicht beleuchtet sind, oft irgendwelche Akkufunzeln oder eben gar keine Lichtanlage, dafür aber häufig Halter für Stecklichter haben. Keine Frage, es gibt auch effektive und gute Akkuleuchten und es gibt auch viele Leute, die tatsächlich immer gut geladene Akkus bzw. volle Batterien dabei haben. Und natürlich gibt es auch jede Menge unbeleuchtete oder nur halb beleuchtete Räder mit Seitenläufern.
    Ich kann ohne großes Überlegen aber auch mindestens sieben Kinder und Jugendliche aus meinem Umkreis aufzählen, die mit coolen Rädern, dafür aber ohne Lichtanlage durch die Gegend fahren. Und die sind alle schon weit über Spielfahrräder hinaus.
    Ich meine, dass eine vernünftige Lichtanlage kein weiteres Kümmern erfordert und es trotzdem immer Licht gibt – sie macht das Rad aber eben etwas teurer, was gerade bei Kinder- und Jugendrädern ins Gewicht fällt.
    Und dass eine Akku-/Batterieanlage ständiges Kümmern erfordert, was trotz aller guten Vorsätze dann doch leicht hinten runter fällt. Oder, so die Aussage der letzten angesprochenen Mutter: Na, es ist doch jetzt nicht mehr dunkel, wenn wir fahren.

    @Siggi: bekomme ich ein Fleißkärtchen, wenn ich jetzt herausfinde und hierhin schreibe, was wir hier eh alle wissen? 🙂

  29. Karsten Strupp schreibt:
    Donnerstag, 22.01.2015 um 10:24

    Es stimmt so auch nicht, wie siggi es schreibt. Auch mit den berühmten Rädern, die als Sportgeräte eingestuft sind (Rennrad < 11 kg) darf man ohne Beleuchtung definitiv nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

    Und ob man das darf.
    Darfst auch selber herausfinden wie und wann.

  30. Und ob man das darf.
    Darfst auch selber herausfinden wie und wann.

    Langsam wird’s ja richtig lustig. „ich weiss was, sag’s euch aber nicht…“
    Na ja. Vielleicht bringt es ja manchen Menschen Befriedigung, Wissen für sich zu behalten 🙂

  31. Ich verstehe hier @siggi mal ausnahmsweise auch nicht. Ist hier ja nun nicht gerade eine Kampfautofahrer-Benutzungs-und-Helmpflicht-Schlangengrube die radspannerei. Und nur weil hier ein Kommentar verpflichtende Lichtanlagen an Neurädern fordert, ist das doch kein Grund plötzlich eingeschnappt gegen alles und jeden zu reagieren.

    @Siggi: Meinst Du die Teilnahme an Rennen?

    Falls Ja: Warum schreibst Du dann nicht einfach, dass bei Rennen keine Beleuchtung vorhanden sein muss, sondern führst hier stattdessen so ein seltsames Schauspiel auf?

    Falls Nein: Dann verschon uns bitte, bitte mit einem weiteren „findets selbst raus“, sondern erleuchte uns einfach.

  32. Keine Rennen, sondern für die Teilnahme im öffentlichen Strassenverkehr ohne Lampen, Reflektoren u.s.w.. Auch keine Mitführplicht.
    Ich reagiere Erstens so weil ja so viele gaaaanz genau wissen, dass man das ja garnicht darf.
    Zweitens weil technische Usachen in der Statistik kaum eine Rolle bei Fahrradunfällen spielen und das Thema trotzdem immer wieder hochgekocht wird.

  33. Hm, ich hab diesen furchtbaren §67 der STVZO nochmal studiert (furchtbar wegen sinnfreier Festlegungen und inhaltlicher Widersprüche), da ist nur Absatz 12 mit den von Reclaim genannten Rennen zu lesen.

    Hab ich das Ratespiel damit auch bestanden?

  34. Und Kinderfahrräder würden mir noch einfallen, die sind aber keine Fahrräder in dem Sinne.

  35. Tja, ich mag erst gar nicht grübeln, wie das gemeint sein könnte. Ich erkenne voll und ganz an, dass es sinnvoll und technisch leicht machbar ist, mit einem Fahrzeug wie dem Fahrrad im öffentlichen Verkehrsraum bei Dunkelheit mit Licht unterwegs zu sein. Und damit meine ich nicht die schicken Ladekontrollleuchten, die an manchem Lenker oder Sattelrohr kleben.

  36. Ladekontrollleuchten ist gut 😉 Bei den Blinkern denke ich manchmal (wegen der Reflektion auf Verkehrsschildern), dass sich ein Krankenwagen nährt.

  37. hm – weiter raten:

    du meinst § 23 Abs. 1 S. 4 StVO und

    – willst ihn anstelle von (und nicht neben) § 67 StVZO anwenden
    – außerdem fährst du kein fahrrad, sondern ein „sonst“ im sinne der norm – eine kutsche ? skateboard?

  38. ok. Jetzt verstehe ich @siggi dann doch, dass er es nicht so schnell verrät. Scheint ja echt ein gutes Rätsel zu sein. Ich hab jedenfalls nach wie vor keine Ahnung 😀

    Ist das irgendsowas wie das „verbinde die neun Punkte mit vier geraden aneinanderhängen Strichen“-Spiel, wo man eingefahrene Denkbahnen verlassen muss. Oder eine knackharte Wissenslücke unter der wir alle leiden?

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