BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“

Heute, am Dienstag den 17.6.2014 urteilte der Bundesgerichtshof in der Revision zu einem Urteil des OLG Schleswig-Holstein.

In dem beschriebenen Fall wurde einer Radfahrerin, die in einen „dooring“ Unfall verwickelt war, aufgrund fehlenden Fahrradhelmes eine Teilschuld zugesprochen.Es ging mit Hilfe des ADFC in Revision, heute haben wir nun ein Urteil.Im Vorfeld des Revisionsurteils wurde oft von Helmpflicht gesprochen und die entsprechenden Debatten kursierten wild.

Die Presse berichtet :

Die Entscheidung einen Helm zu tragen oder nicht, bleibt also weiterhin jedem selbst überlassen.

Update:

Kernsatz aus der Pressemitteilung des BGH: „Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben.“ Einschränkend sagt der BGH, dass einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein kann, wenn das Helmtragen allgemeinem Verkehrsbewusstsein entspricht. Elf Prozent Helmträger unter den Radfahrern sind aber (noch) nicht allgemeines Verkehrsbewusstsein.

BGH: Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

38 thoughts on “BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“

Comments-Feed
  1. Sehr erfreuliches Urteil! 🙂
    Trotzdem sehe ich gefühlt jedes Jahr mehr Radfahrer mit Helm.

  2. Also die letzte Ausführung in der Pressemitteilung des BGH sehe ich aber dennoch kritisch:

    „Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben.“

    Das impliziert ja, dass es ein andauernder Prozess ist, als dessen Ergebnis das Verkehrsbewusstsein sich für eine Helmplicht entwickelt. Das geht leider in etwa konform mit der leicht gefassten Ausrede, meist von Autofahrern, dass ein Helm alles Schlimme verhindern könne. Das ist natürlich Humbug. Aber gut, man sollte erstmal die Begründung abwarten.

  3. Finde ich auch recht fragwürdig, aus der Helmtragequote von 11% abzuleiten, dass dessen Nutzung nicht im Verkehrsbewusstsein verankert wäre. Denn ab welcher Quote ist das der Fall? Wenn das eigene Verhalten dann als fahrlässig gilt, weil man entgegen einer gesellschaftlichen Mehrheit auf Schutzkleidung verzichtet, bleibt nach wie vor ein Bumerang. Denn das kann man auf Warnwesten, Knie- und Ellbogenschoner etc. ausweiten, sobald eine Mehrheit diese trägt.

    Nein, die Quote der Helmträger muss bei so einer Betrachtung egal sein. Keiner schützt sich gegen jedes erdenkliche Risiko – viel mehr Sinn macht es, sich gegen die herausragenden, besonders wahrscheinlich eintreffenden Risiken zu schützen. Eine Risikoabschätzung ist dafür der Einstieg – aber der verweigert man sich beim Kopfverletzungsrisiko beim Radfahren mit Händen und Füßen.

  4. @Grünschnabel:
    Naja, kein Wunder – der traditionell obrigkeitshörige Deutsche ist eben sehr empfänglich für Stimmungen, die ihm suggerieren, die Ursachen für Fahrradunfälle seien nicht vor allem verkehrsstrukturelle Mängel und uneinsichtige KFZ-Beweger, sondern eigenes Fehlverhalten.
    Deswegen trägt er folgsam Helm, obwohl sein Kopfverletzungsrisiko auch nicht höher als das von Fußgängern oder KFZ-Bewegern ist und nörgelt, wenn er das Gefühl bekommt, einer Mehrheit (also der Helmträger) anzugehören, auch zunehmend an Nichthelmträgern herum.
    Bis sich bei einigen von Letztgenannten Hirnveränderungen – siehe oben – einstellen.

  5. erstmal großes lob an den ADFC und alle die sich darangeklemmt haben, zumindest vorläufig eine entscheidung von höchster ebene.

    das mit den quoten ist natürlich humbug, ebenso die mediale überbewertung/richtungsvorgabe im sinne der autolobby.

    für mich persönlich gibt es kurioserweise eine unterscheidung in meinem helmnutzungsverhalten – auf dem reiserad oder der drecksau fahre ich nur ohne helm. auf dem rennrad fahre ich mit helm, und da bin ich ehrlich gesagt auch recht froh drüber, zum einen weil ich bisweilen einfach brutal schnell werde und ein unfreiwilliges absteigen einfach sehr viel wahrscheinlicher ist. das letzte mal hat’s mich an ner strassenfuge ausgehebelt, da wäre ich mit den andren rädern locker drüber gerollt. bei 23mm reifenbreite und oberhalb 30km/h sieht das bissl anders aus. aber ich wäre stinkesauer würde man mir oder jmd. anderes den helm vorschreiben.

    ich sehe die entscheidung mit wohlwollen und fühle mich in meiner wahlfreiheit respektiert. ich würde einen fairern medialen umgang damit erwarten. aber wo eine BLÖD da auch wenig hirn….

  6. Das sehe und praktiziere ich absolut genauso: Je sportlicher man fährt, desto mehr Verständnis habe ich dafür, einen Helm zu tragen.

    Was mich an der juristischen Lage aber sehr stört, ist die Signalwirkung des OLG Schleswig, die vermutlich auch durch das BGH-Urteil nicht vollkommen ausgeräumt scheint.

    Es scheint bei manchen Urteilen schon das OLG Schleswig-Urteil durch. Hier als prägnantes Beispiel ein Fall vor dem AG Wesel im Januar 2014, auch wenn es zunächst anders scheint: http://openjur.de/u/689482.html

    Es geht um eine Kollision zweier Radfahrer auf dem Radweg, bei dem sich einer beim Sturz eine Kopfverletzung zugezogen hat. Das Amtsgericht gibt zwar dem Kläger recht, indem der fehlende Helm nicht zum Mitverschulden beigetragen hat. Aber das bleibt leider nicht ohne folgende Begründung.

    ZITAT
    „Sofern jüngst das OLG Schleswig ein Mitverschulden aufgrund fehlenden Helmtragens bejaht hat (Urteil vom 05.06.2013, Az. 7 U 11/12), ist eine Übertragung dieser Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres möglich, da sich im dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall der Unfall auf einer Kraftfahrstraße und zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Radfahrer ereignet hat. Bewegt sich ein Radfahrer aber auf einem vom Kraftfahrzeugverkehr getrennten Radweg, darf er die Gefahren, die aus dem Nichttragen eines Helms für seine Gesundheit erwachsen können, generell niedriger einstufen, als wenn er sich im Kraftfahrzeugverkehr bewegte. Denn der Kraftfahrzeugverkehr birgt spezifische Gefahren aufgrund der höheren Betriebsgefahr von Kraftfahrzeugen und der leichten Übersehbarkeit von Radfahrern mit sich, die auf einem separierten Radweg nicht bestehen.“

  7. …da sich im dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall der Unfall auf einer Kraftfahrstraße

    dooring auf einer kraftfahrstraße? really? autsch. keinen plan vom verkehr und zu faul zum nachschlagen, aber urteile fällen wollen…

  8. Ein feiges Urteil!
    Zumindest ist eines jetzt amtlich:
    Jeder, der einen Fahrradhelm trägt, trägt zur Einführung der Helmpflicht (durch die Hintertür) bei
    „Im Verkehrsbewusstsein verankert“? Was soll das denn heißen?
    ..ein ordentlicher und verständiger Mensch fährt zur Vermeidung eigenen Schadens einen Bergepanzer, denn noch nie ist ein Insasse eines Bergepanzers durch einen unverschuldeten Unfall zu Schaden gekommen?
    Alte 2CVs, R4s und Polos bekommen jetzt 40% Mitschuld an unverschuldeten Unfällen? SUVs nur 10%? Selbst der Bergepanzerfahrer hätte „Vermeidung eigenen Schadens“ die S-Bahn nehmen können; also auch 0,75% Mitschuld?

    insgesamt ein feiges Urteil.

  9. … „leichten Übersehbarkeit von Radfahrern mit sich, die auf einem separierten Radweg nicht bestehen.”

    Und das ist schon das „Ober“landesgericht – das Grauen.

  10. Der BGH hat m. E. folgerichtig klargestellt, dass es weder nach Maßgabe rechtlicher Vorschriften, noch aus der üblichen Praxis heraus eine Mitschuld wegen nicht getragenem Helm ableitbar ist. Damit ist er sowohl auf das Urteil als auch auf die Gründe zum Urteil eingegangen und hat diese alle verneint. Sicher ist die schriftliche Urteilsbegründung noch interessant, aber die ganze Diskussionshisterie – wie z. B. auf Spiegel-Online, die jetzt eingesetzt hat, verstehe ich nicht. Der BGH ist nicht der Gesetzgeber, er hat also auch nichts zur Helmpflicht entschieden, sondern nur festgestellt, dass eine solche nicht besteht. Alle Kaffeesatzlesereien, die ich zwischenzeitlich dazu gelesen habe, bestärken mich in meinem Urteil, dass der deutsche Bürger eigentlich das Funktionieren der Gewaltentrennung immer noch nicht begriffen hat- und das nach wieviel Jahren Demokratie? Als gelernter Ossi kann ich darüber nur lachen. Übrigens hat der Verkehrsminister zum Thema Helmpflicht schon abgewinkt, vermutlich kommt da aus Unionssicht demnächst kein Vorstoß. Wo also liegt das Problem? Haben die Anti-Helm-Taliban etwa Angst, dass sich immer mehr Leute zum Helmtragen entschließen und demnächst mehr al 50% der Radler Helm tragen? Dann könnte das nächste Urteil anders ausfallen, auch wenn weiter keine Helmpflicht besteht. Aber keine Angst, die meisten sind viel zu geizig, sich einen Helm zu kaufen.

  11. @Claus

    Wenn ein Fußgänger auf seinen Wegen keinen Helm trägt, hat das mit Geiz in aller Regel null Zusammenhang. Und wenn er als solcher eine indirekte Helmpflicht – durch Mithaftung für fremdverschuldete Unfallfolgen wegen Nichttragen eines solchen Helmes – ablehnt, dann macht ihn das keineswegs zum Angehörigen der „Anti-Helm-Taliban“.

    Und wenn Sie nun vorbringen wollen, auf dem Fahrrad sei das etwas ganz anderes: Ist es eben gerade nicht, nicht was die Risiken einer Kopfverletzung mit bleibenden Schäden betrifft.
    Und es kommt noch hinzu, daß bisher alle umfangreicheren Untersuchungen eine signifikante Schutzwirkung eines *Fahrradhelmes* vor genau diesen nicht belegen konnten. In einigen Fällen deutet sich sogar gegenteiliges an.

    Insofern ist das Urteil des BGH äußerst kritisch zu würdigen, da es nicht auf die Nachweisbarkeit einer Schutzwirkung in der verkehrlichen Gesamtbetrachtung abstellt, sondern einzig auf ein „allgemeines Verkehrsbewußtsein“, also gesellschaftlich verbreitete, aber bisher unbelegte Annahmen. Wenn sich also nur genügend „Helm-Taliban“ finden, kommt die Mithaftung für Schäden, die andere verschulden, Fakten hin oder her. Als ebenfalls gelernter „Ossi“ bin ich gegen Willkür, auch gerade solche von Robenträgern.

    Zumal dann, wenn sie keine soliden Fakten vorzubringen weiß, sondern gesellschaftliche Mythen zu ihrer Rechtfertigung hernimmt.

  12. Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So weit so richtig. Aber dass der Unfall überhaupt passiert ist, weil die Radfahrerin so nah an parkenden Autos vorbeifuhr, weiß keiner. Man muss sich echt wundern, dass solche Art Unfälle nicht täglich passieren, wo so viele mit ihren Lenkerenden fast die Außenspiegel abfahren. Kein Hinweis, dass man als Radfahrer ausreichend Abstand einhalten muss. Kein Hinweis, dass man als Autofahrer aufpassen muss bevor man die tür öffnet. Kein Hinweis darauf, dass sich die übliche (z.T. benutzungspflichtige) Infrastruktur (Radwege, Radstreifen) in der Regel genau in dem Problembereich befindet. Kein Hinweis darauf, dass man solche Infrastruktur besser meidet, wenn einem die eigene Gesundheit lieb ist. Kein Hinweis, dass Autofahrer keine Radfahrer überfahren dürfen, die sich nicht in den Gefahrenbereich begeben.
    Aber beim nächsten Unfall mit Knieverletzung wieder den fehlenden Helm erwähnen.

  13. Mit der Begründung des Urteils, die sich nur an der seinerzeit (und auch heute noch) geringen Helmtragequote aufhängt, kann man aber auch nicht wirklich glücklich sein.

    Der Dobrindt fordert schon wieder zum vermehrten Tragen eines Helms auf, etliche andere auch.
    Ein Helmpflicht braucht er nicht, schließlich recht es aus, wenn genügend viele seinem Aufruf folgen werden. Die Gerichte schaffen dann eine Quasi-Helmpflicht.
    Andere, wie der Montgomery, schreien aufgrund des Urteils nach der Helmpflicht. Hat jetzt mit dem BGH nicht geklappt, dann muß wohl eine gesetzliche Pflicht her.

  14. Im Prinzip finde ich die Bezugnahme auf den „Avatar“ eines „ordentlichen und verständigen Menschen“ nicht schlecht. Ist nichts anderes als §1 StVO.
    Ich finde es auch nicht verkehrt, wenn Versicherungen nicht für jedes „unordentliche und unverständige“ Verhalten bezahlen wollen. Schließlich wollen sie verdienen und günstige Tarife anbieten.
    Deshalb könnte dieses Urteil durchaus wegweisend für die Verkehrsrechtsprechung sein.
    Z.B. guckt sich jeder ordentliche und verständige Mensch beim Abbiegen nach anderen Verkehrsteilnehmern um.
    Wir können also erwarten, dass die Versicherungen bei diesen Unfällen genauestens den Hergang evaluieren und ggf den Verursacher am Schaden beteiligen, d.h. ihn in Regress nehmen.
    Auch dürften „ordentliche und verständige“ LKW Führer kaum noch damit durchkommen, nicht mit einem Toten Winkel gerechnet zu haben, sondern von dessen Existenz überrascht zu sein.
    Ebenso bei Rasern. Jeder ordentliche und verständige Verkehrsteilnehmer weiß, dass Raserei (vulgo: unangepasste Geschwindigkeit) Unfallursache Nr 1 ist.
    Die Versicherungen werden deshalb aufgrund dieses BGH Urteils nicht umhin können, von den unordentlichen und unverständigen Rasern einen Gutteil des verursachten Schadens zurückzufordern.

    Dieses Urteil, nur einigermaßen konsequent auf alle Verkehrsteilnehmer angewandt („Vor dem Gesetz sind alle gleich.“), könnte ein Meilenstein der Verkehrsrechtsprechung und der Verkehrssicherheit in Deutschland werden.

  15. Überwiegend sehr sinnvolle Diskussionsbeiträge hier – das ist selten im Internet.

    Mein Kommentar zum Urteil: Erst mal positiv, denn ich lasse mich nicht gern zu etwas zwingen, das ich sowieso für sinnvoll halte; ich lege ansonsten Wert auf das Recht, davon auch mal Ausnahmen machen zu dürfen.

  16. @Vorstadt

    Alle Ihre Beispiele beziehen sich auf den (Mit-)Verursacher eines Schadens, insoweit sind Sie also gerade „auf dem falschen Dampfer“ unterwegs. Im obigen Fall geht es aber um die Mithaftung desjenigen, der unverschuldet einen Schaden erleidet. Dafür genügt dem BGH, daß eine hinreichend große, also eine sog. kritische Menge in der Bevölkerung etwas glaubt.
    Ob es für die Berechtigung dieses Glaubens handfeste Belege gibt oder nicht, ist für den BGH ohne Belang.
    Denkt man die „Logik“ des Urteils weiter, so haften alsbald Unfallopfer für unschuldig erlittenen Schaden mit, wenn sie beispielsweise vor ihrer Radtour kein Gebet gesprochen haben, weil ein hinreichend großer Teil der Bevölkerung glaubt, daß dies Schadensereignisse zu verhindern hülfe, also Teil des „allgemeinem Verkehrsbewusstsein“s sei.

    Die Radfahrerin hatte in ihrem Unglück also lediglich das Glück, daß noch zuwenige den Helm anbeten.

  17. Sehr kompetent in dieser Frage ist wohl auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, der aus „medizinischen Gründen“ eine Helmpflicht für Radfahrer fordert.

    „Fahrräder sind schneller geworden, und der Verkehr insgesamt ist schneller geworden“ führt Montgomery als Begründung an und zieht das Fazit, „der Gesetzgeber sollte dieses Urteil zum Anlass nehmen, eine Helmpflicht einzuführen“.

    So so, hat es in den letzten Jahren eine Veränderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gegeben oder sind die Menschen so viel sportlicher geworden, dass sie doppelt so stark in die Pedale treten können?
    Fragen über Fragen, immerhin führt er nicht die gestiegene Fallhöhe als Beispiel an.

  18. @hvhasel:
    In den letzten Jahren sind auf den Straßen sogenannte Pedelecs und E-Bikes aufgetaucht, mit denen Menschen schneller als mit herkömmlichen Fahrrädern unterwegs sind.
    Was Herr Montgomery allerdings mit „Verkehr, der insgesamt schneller geworden ist“ meint, entzieht sich meiner Vorstellung.
    Ich bin hier in Berlin jedenfalls mit dem Rad von Jahr zu Jahr schneller am Ziel als mit dem Auto.

  19. @peter viehrig
    erst lesen, dann schreiben. Erstens war von Fußgängern keine Rede, zweitens hat es den Begriff der Sorgfaltspflicht schon immer gegeben. Im vorliegenden Fall ging es ja darum, ob die Geschädigte (die Schuldfrage stand nie in Frage) durch Sorgfalt hätte die Unfallfolgen mindern können.
    Hier hat der BHG klar geurteilt, erstens ein Verletzung eine Rechtspflicht lag nicht vor, zweitens auch ein Verhalten, was allgemein als Mangel an Sorgfalt gilt, (im konkreten Fall das Nicht-Tragen eines Helmes) war nicht zu erkennen.

    Er hat sich also mit dem zur Revision gestellten Urteil befasst, was seine Aufgabe ist. Eine Bewertung, ob eine Helmpflicht sinnvoll ist oder nicht, steht dem BGH nicht zu. Es ist übrigens auch unklar, ob das Urteil als Leitsatzurteil gilt oder nur die konkrete Revision betrifft. Ich würde aber dem Tenor schon gewissen Leitsatzcharakter entnehmen. Wie immer hat der zuständige Senat auch vorsichtig formuliert, insofern keine Überraschung.

    Ich hatte in einem anderen Beitrag zum OLG-Urteil schon mal bemerkt, dass das Thema Helm oder nicht eine Art bizarrer Glaubenskrieg ist. Helmträger werden gern schon mal als Kampfradler diffamiert und es werden niedere Beweggründe unterstellt. Alle die so argumentieren sind für mich die Anti-Helm-Taliban, die sollten es anderen zugestehen, für sich das Tragen eines Helmes positiv zu beantworten.

    Vielleicht nochmal zum Wert eines Helmes. Hier wird immer so der Eindruck beschworen, das wäre nur ein sinnloser Placebo. Interessanterweise werden dann immer irgendwelche vermeintliche Beweise herangezogen. Gutachten, die diese Behauptungen belegen liegen natürlich nicht vor. Die dämpfende Wirkung der Styroporschale ist unbestritten. Klar hilft der Helm nicht am Knie und an den Rippen, die Folgen eines Sturzes mit Kopfbeteiligung werden sehrwohl gemildert. Ich erinnere nur an den Sturz von Jens Voigt vor zwei Jahren bei der TdF.

    Also Argumente für und wieder ja, aber bitte sachlich bleiben.

  20. @Claus

    1. Die Fußgänger dienten mir als Analogie, um die Absurdität Ihrer Geiz-Ist-Geil-Anti-Fahrradhelm-Taliban-Kette aufzuzeigen. Sie wissen das, Sie mögen’s nur nicht. Denn wenn Sie diese auf Fahrradfahrer anwenden, kann ich sie ebenso auf Fußgänger übertragen. Denn das Risiko von Kopfverletzungen ist bei diesen nicht signifikant kleiner.

    2.

    Hier wird immer so der Eindruck beschworen, das wäre nur ein sinnloser Placebo. Interessanterweise werden dann immer irgendwelche vermeintliche Beweise herangezogen. Gutachten, die diese Behauptungen belegen liegen natürlich nicht vor.

    Ist zwar kein Gutachten, sondern eine Studie, diesmal aus Neuseeland. Ergebnis: Der Fahrradhelm ist in seiner Gesamtwirkung in der Gesellschaft: Richtig, ein Placebo. Sollten tatsächlich Vorteile mit seiner Nutzung verbunden sein, so werden diese durch Nachteile, die mit seiner Nutzung einhergehen, kompensiert. Gesamtergebnis (und darauf kommt es letztlich ja an, insbesondere dann, wenn Richter urteilen): 0.

    Ach ja, der Link:

    http://www.ingokeck.de/publikationen/radhelm/rhwirkungslos/

    Weiterführende Links sowie Quellenangaben dort.

    Er hat sich also mit dem zur Revision gestellten Urteil befasst, was seine Aufgabe ist. Eine Bewertung, ob eine Helmpflicht sinnvoll ist oder nicht, steht dem BGH nicht zu.

    Er unterstellt aber schon mal, daß das Tragen eines Fahrradhelmes sinnvoll sei. Bereits dafür fehlen aber die Belege, weshalb er auf „allgemeines Verkehrsbewusstsein“ abhebt, was nur andere Worte für „gesunden Menschenverstand“ sind. Damit verkleistert er, oder versucht das zumindest, daß nun seine argumentative Talsohle naht. Wenn dem BGH also die Belege ausgehen, bestimmt er einfach, daß seine Annahme eine Tatsache sei und schlußfolgert daraus.

    Das ist Willkür, nicht anderes. Schwarzbekittelte und selbstreferentielle Selbstherrlichkeit. Hybris.

  21. @Claus

    Nachtrag: Die Tour de Dope verfolge ich nicht. Deshalb habe ich den von Ihnen erwähnten Sturz des Herrn Voigt bei derselben jetzt nicht im Geiste vor mir. Daß ihm der Helm deutlich geholfen haben soll, bestreite ich glatt trotzdem. Aber vielleicht haben Sie ja dafür ein Gutachten vorliegen? (Sorry, sarkastischer Scherz, nicht jedermanns Sache.) Der menschliche Schädel im/am lebenden Organismus schlägt eine Styroporschale in Sachen Stabilität um Zehnerpotenzen. Das ist auch naheliegend, die Natur hatte immerhin für seine Entwicklung mehrere millionen Jahre Zeit. Und die entscheidende Dämpfung von Stößen findet *in* ihm statt.

    Das nur zum berühmten Einzelfall, der so gerne bei dünner werdender Luft als „Argument“ herangezogen wird. Ja, auch ich hatte den rauchenden Großvater, Großonkel, der ein gesegnetes Greisenalter erreichte… Rauchen ist trotzdem ungesund.

  22. @figurenwerk-berlin

    Ja, die Verbreitung von Pedelecs würde ich gar nicht mal als so geschwindigkeitssteigernd empfinden. Gut, bei älteren Menschen sicherlich schon. Aber mit einer Abriegelung des Motors bei 25 km/h sind viele ohne Motor schneller.

    Bei den schnelleren S-Pedelecs gibt es doch eine Helmpflicht oder irre ich da?

  23. @Claus
    mit Deiner Aussage:
    „Die dämpfende Wirkung der Styroporschale ist unbestritten. Klar hilft der Helm nicht am Knie und an den Rippen, die Folgen eines Sturzes mit Kopfbeteiligung werden sehrwohl gemildert“ machst Du es Dir zu einfach.
    Aus den Daten der Seattle-Studie lassen sich mit der Methode der Autoren neben den „berüchtigten“ 86% Schutz vor Kopfverletzungen auch 72% Schutz vor Beinbrüchen errechnen.
    Ein methodischer Fehler, der bei Fall-Kontroll-Studien auftreten kann, klar, deshalb ist diese Methode (nach Zeit-Reihen-Untersuchungen und Metaanalysen) nur drittklassig.
    Erstere gibt es nicht mit ausreichender Fallzahl (die Münster-Studie musste ohne einen Helmträger mit schwerem SHT auskommen; die Autoren haben sich dennochnicht entblödet, dies als „Indiz“ einer Schutzwirkung zu werten), Metaanalysen aber sehr wohl. So schreibt Rune Elvik:
    „no overall effect of bicycle helmets could be found when injuries to head, face or neck are considered as a whole“und Theo Zeegers vom Niederländischen Fietsersbond: „At this moment, it is not even certain that there is a positive effect at all: an upper limit of its effectiveness is currently 6%. Promotion of the bicycle helmet is counterproductive from a health point of view.“

    Lange Rede kurzer Sinn: Die „dämpfende Wirkung der Styroporschale“ ist keineswegs mit der Schutzwirkung eines Helms gleichzusetzen, an der gibt es berechtigte Zweifel. Radverkehr ist komplexer als eine Melone im freien Fall.

  24. @Claus:

    Klar hilft der Helm nicht am Knie und an den Rippen, die Folgen eines Sturzes mit Kopfbeteiligung werden sehrwohl gemildert. Ich erinnere nur an den Sturz von Jens Voigt vor zwei Jahren bei der TdF.“

    Jawoll! Und wenn Jan „ich habe nie gedopt“ Ullrich bei seinem Trainingsunfall, bei dem er mit dem Kopf voran durch die Heckscheibe eines Begleitfahrzeugs flog, keinen Helm getragen hätte, hätte er am nächsten Tag nicht fahren können!1!!!elf!
    Oh, Moment, er trug ja gar keinen Helm – war ja eine Trainingsfahrt, bei der die Fahrer ihre Kopfbedeckung nach eigenem Ermessen wählen können und nicht vom Veranstalter des Rennens vorgeschrieben bekommen.

  25. @Claus:

    Also Argumente für und wieder ja, aber bitte sachlich bleiben.

    In dieser Debatte, die ‚eine Art bizarrer Glaubenskrieg‘ ist, gibt es seit Jahren keine wirklich neuen Argumente. Vielleicht sollte man einfach mal konstatieren, dass es kein eindeutiges Für und Wider beim Helm gibt und es tatsächlich jedem selbst überlassen, wie er damit umgeht. Ich als Nicht-Helmträger (und Angehöriger der weit überwiegenden Mehrheit) registriere nahezu täglich ein intensives Bemühen, mich in die Ecke der nicht verständigen Menschen zu stellen. Helmträger werden dagegen in institutionellen Kanälen niemals diskreditiert und nur von einzelnen Helm-Hassern angegangen. Wer sich als Helmbefürworter in entsprechende Diskussionen stürzt, wird diesen auch begegnen, keine Frage. Aber ansonsten ist für Helmträger die Fahrradwelt des Jahres 2014 in Ordnung, für Nicht-Helmträger gibt es Druck. Da darf man sich schon mal die Frage stellen: Hä???

  26. Ich glaube, das Problem sind die unterschiedlichen Denkansätze.

    Da gibt es das Analogiedenken. Gurt und Helmpflicht für Motorräder sind etablierte Schutzmechanismen, die allgemein anerkannt sind. Warum also den Fahrradhelm verweigern?

    Dann gibt es den gesunden Menschenverstand. Ein kluger Kopf weiss sich zu schützen. Wer keinen Helm trägt, ist dumm.

    Dann gibt es verschiedene Formen der Analytiker. Die einen finden Beweise für den Nutzen des Helmes in Statistiken, die anderen finden Beweise für das Gegenteil. Beide haben ein Problem: Wer von Statistiken nichts versteht, versteht von deren Argumentation nicht ein einziges Wort. Ihnen wiederum ist ein simples „Ist doch klar, dass der Helm schützt / nicht schützt“ nicht verständlich.

    Die Physiker haben mit einem ähnlichen Problem zu kämpfen. Sie erklären Wirkungsweise des Helms (im Gegensatz zu vielen anderen Helmen geht es beim Fahrradhelm um Dämpfung nicht um Kraftverteilung) und berechnen dessen Grenzen. Versteht der Normalbürger auch nicht mal im Ansatz.

    Die Pragmatiker haben einen Helm zuhause und nutzen ihn anlassbezogen. Bei der Sportrunde oder wenn es sich anbietet, wird der Helm aufgesetzt, beim kurzen Einkaufsradeln nicht. Die Pragmatiker sind entspannt und ohne missionarischen Eifer, sie fahren einfach wie sie wollen.

    Die Statistiker setzen auch auf Analogien. Wenn Radfahren ein benennbares Risiko für den Kopf übersteigt und die Konsequenz daraus die Helmpflicht ist, müssen alle anderen, gleich hohen Risiken ebenfalls mit Schutzkleidung vermindert werden. Daraus resultiert die scherzweise formulierte Helmpflicht für Fußgänger und beim Treppensteigen.

    Die Risikobewerter wollen zunächst wissen, wie hoch das Risiko einer Kopfverletzung beim Radfahren überhaupt ist. Muss man damit im normalen Radfahrerleben rechnen, oder trifft es zwar den einen oder anderen Unglücklichen, bleibt der breiten Masse aber in der Regel erspart?

    Viele der o.g. Denkansätze haben sicherlich die eine oder andere Verknüpfbarkeit, einige sind aber so inkompatibel, dass die jeweiligen Seiten aneinander vorbeireden. Das erzeugt Frust und verschärft die Debatte, was – so meine Meinung – angesichts recht geringer Fallzahlen völlig unangemessen ist.

  27. berlinradler ist also Statistiker, so sein eigenes Fazit 🙂

  28. Das erzeugt Frust und verschärft die Debatte, was – so meine Meinung – angesichts recht geringer Fallzahlen völlig unangemessen ist.

    Die Debatte wird dadurch verschärft, dass es nicht um eine rein akademische Frage geht, sondern Folgen in Form von Gesetzen im Raum stehen, ohne dass eine sachliche Grundlage dafür besteht. Cui bono?

  29. Ich denke auch, dass die Lehre aus diesem Urteil keinesfalls sein darf, dass man sich nun entspannt zurücklegt.

    Die Tür zur sozial festgelegten Radhelmpflicht ist offen. Sobald die Quote einen bestimmten Grad übersteigt. Das werden auch die Hersteller und anderen Befürworter begriffen haben und nun genau an diesem Punkt ansetzen.

    Es ist nun unbedingt notwendig, immer wieder die Frage nach der individuellen Schutzwirkung und die der gesamtgesellschaftlichen Auswirkung zu stellen und dort deutliche Antworten zu verlangen.

    Die Styropor-Scharlatanerie muss als solche entlarvt werden!

  30. @berlinradler
    Du bist die ewigen Diskussionen mit ständig sich wiederholenden Argumenten leid. Das kann ich verstehen. Das ändert allerdings nichts daran, dass es den neutralen Standpunkt, den du einnehmen möcghtest, eben nicht gibt.
    Ein bewußter Radfahrer, der sich wirklich mit der Materie auseinandergesetzt hat und wirklich das Radfahren fördern will, wird sich nicht für eine Helmpflicht einsetzen. Das hat nichts mit verschiedenen Denkansätzen zu tun, sondern schlicht mit der Tatsache, dass es die stichhaltigen Argumente dafür nicht gibt, sie aber trotzdem – aus welchen Gründen auch immer – ständig wiederholt werden. Beispiel: Analogieschluß zu Motorradhelmpflicht und Anschnallpflicht.
    Die Auseinandersetzung ist deswegen nicht so einfach, weil wir es hier um eine fehlgeleitete Logik in unsere Gesellschaft handelt, die auch in anderen Lebensgebieten um sich gegriffen hat: wie kann es dazu kommen, dass krampfhaft, mit Zwang und Geszten, Menschen vorgeschrieben wird, wie er zu seiner eigenen Sicherheit zu sorgen hat? Es gibt keinen Zweifel daran, dass hinter „Hauptsache: Sicherheit“ fragwürdige Interessen verfolgt werden (kommerziell, Überwchung u.a.)

  31. @bruna: Man kann sich zwar schon darüber streiten, wieviel staatliche Vorgaben nötig sind, aber obwohl ich in der Helmfrage einen Eingriff über gesetzliche Regelungen ablehne, bin ich nicht gegen solche Vorgaben an sich. Unter dem Label „freie Entscheidung“ ist vielleicht mehr Schaden in der Welt entstanden, als unter mancher Diktatur. Der Punkt ist wie gesagt, dass es anders als bei anderen staatlich verordneten Sicherheitsmaßnahmen wie dem Gurt für den Helm keine entsprechend nachgewiesenen Abnahmen der Unfallfolgen gibt. Die stark gesunkenen Todeszahlen im Verkehr sind zum allergrößten TEil auf den verbesserten Insassenschutz zurückzuführen. Davon ist ein Teil wiederum ohne Verordnung erfolgt – Sicherheit wird auch ohne Gesetze von den Verkehrsteilnehmern geschätzt. Das beste Zeichen dafür, dass sich die Leute Gedanken um ihre Sicherheit machen, ist schließlich auch die Gehwegradelei und Benutzung untauglicher Radwege (gefühlte Sicherheit). Der Helm scheint aber kein so hohes Sicherheitsplus zu vermitteln, dass die Leute den freiwiillig in großer Zahl aufsetzen. Dieses angeblich ja vorhandene große Sicherheitsplus läßt sich aber noch nicht mal überzeugend nachweisen. Und vor DIESEM Hintergrund verbietet sich ein staatliches Eingreifen. Man darf sich aber gleichzeitig fragen, warum sich der Gesetzgeber nicht bemüßigt fühlt, wirklich WIRKSAME Maßnahmen zur Reduktion von Verletzten und Toten im Straßenverkehr anzupacken, als da zum Beispiel wäre die Einführung von generell (gefahrenes) Tempo 30 oder Aussenairbags an der Windschutzscheibe. Das würde übrigens allen helfen, Radfahrern UND Fußgängern. Da hätte ich keine Probleme mit der Reglementierung. Verpflichtend vorschreiben und gut ist. Die Wirkung wäre sofort da, in Zahlen konkret erfassbar. Das dürfte von mir aus auch erfolgen, wenn die Menschen dafür keine Notwendigkeit sehen (ich erinnere an die europaweite Kampagne, die kläglich gescheitert ist. Tempo 30 interessiert keine Sau).

  32. @Michael S

    Ich schrieb „eigene Sicherheit“ – Betonung auf „eigen“. Selbstverständlich bin ich nicht gegen Maßnahmen, wenn die Sicherheit anderer Menschen gefährdet ist.
    Das andere Nerv-Thema mit ähnlicher Konstellation ist der Radweg: wenn ein Radfahrer vor Gericht Blauschilder wegklagt, muss er absurderweise begründen, dass er die ihm zugewiesene angebliche Sicherheit nicht haben möchte.
    Wenn man entsprechende repressive Gesetze erst hat, wird man sie auch nicht so schnell wieder los – egal wieviele wissenschaftliche Gutachten dagegen schon erstellt worden sind. „berlinradler“ irrt sich, wenn er glaubt mit einem neutralen Standpunkt über den Dingen zu stehen.

  33. @bruna: Wo ist denn die „neutrale“ Haltung berlinradlers ablesbar?

  34. Johann:
    >>> Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So weit so richtig. <<<<

    Soweit, so verquakt. Die Frage nach der Schuld am Unfall hat zu 100,00% NICHTS mit der Frage „Deckel uffm Kopp oder nich“ zu tun! Die Schuldfrage war denn auch bereits seit langer Zeit geklärt. Bei dem ganzen elenden Verfahren, ging es nur um die Frage wer für den Schaden aufzukommen hat.

    Bitte einfach mal richtig lesen.

    Und wo ich gerade dabei bin, die Entscheidung ist lauwarm und schaft keine Klarheit, ausser halt in dem einem konkreten Fall, aber eben nicht für das allg. Geschwafel über den Hartschalendeckel.

    Schade, Chance verpasst.

  35. @Jochen

    Ich mache es kurz:

    Bitte einfach mal richtig lesen.

    Selber.

    Es ging Johann um die *Berichterstattung*, also die Rezeption des Sachverhalts *durch* die Medien.

  36. Peter:

    “ Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So WEIT SO RICHTIG.“

    Dieses So weit so richtig, von den Fehlern mal abgesehen, stammt das wohl nicht aus den Medien. Oder etwa doch?

    Mir zu blöd hier – ciao

  37. @Jochen (hööööörst duuu miiiiich noooooch?) Auuuuuch ciaoooooo

  38. @bruna, ach ich bin die Diskussion nicht wirklich leid. Wenn ich das wäre, könnte ich mich ausklinken. Vielmehr bin ich verwundert über die Vehemenz und den missionarischen Eifer, mit dem die Debatte geführt wird. Das ist meines Erachtens völlig unangemessen, weil es um eine nachrangige Verletzungs- und Todesursache geht.

    Niemals würde ich behaupten, einen vollkommen neutralen Standpunkt einzunehmen. Das kann kein Mensch und ich stehe nicht über den Dingen. Ich habe einen Standpunkt zur Helmpflicht und der ist nicht neutral. Und ich hoffe sehr, mein Artikel ist nicht arrogant rübergekommen – es war eher der Versuch, mittels einer Zustandsbeschreibung einen friedlicheren Zustand herbeizuführen.

    Gäbe es die Helmpflicht oder würde ich einen sozialen Druck spüren, würde ich das Thema weniger gelassen sehen.

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