Neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer

Seit einer Woche gilt ein neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer. So steigt das Überfahren einer roten Ampel von 45 auf 60 € an. Bei einer Gefährdung anderer kostet der so genannte einfache Rotlichtverstoß bereits 100 €, bei einer Unfallfolge 120 €. Wenn die Ampel länhger als eine Sekunde rot war, kostet es 100 beziehungsweise 160 oder 180 €, je nachdem, ob durch das Ampelüberfahren jemand gefährdet wurde oder es zu einem Unfall kam. Wie bisher gibt es für die überfahrerne rote Ampel einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.

Viele weitere Bußgelder bleiben gleich hoch wie früher. So kostet die Nichtbenutzung eines benutzungspflichtigen Radweges weiter 20 €, genauso wie das Befahren eines Radweges in der falschen Richtung.

Wenn man als Radfahrer Fußgängern am Zebrastreifen das Überqueren nicht ermöglichte, wurde früher 40 € fällig und es gab zusätzlich vier Punkte in Flensburg. Die neue Regelung sieht ebenfalls 40 € vor, die Punkte in Flensburg fallen jedoch komplett weg.

Andere, etwas antiquiert wirkende Tatbestände bleiben weiterhin auf der Liste der bußgeldpflichtigen Verkehrsverstöße. So wird weiter 5 € abkassiert, wenn jemand freihändig fährt, und auch das Mitnehmen von Personen auf dem Gepäckträger bleibt verboten und kostet 5 €.

Der ganze Katalog zusammengestellt vom ADFC.

Tatbestand

Bußgeld

Mit Behin-derung anderer

Mit Ge- fährdung anderer

Mit Unfallfolge oder Sachbe- schädigung

Punkte

Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung

20 €

25 €

30 €

35 €

 

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit 15 €
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst 15 €
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereichs

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

15 €

20 €

25 €

30 €

 

Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

20 €

25 €

30 €

 

Freihändig fahren

5 €

 

Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen

5 €

 

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger

5 €

 

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit

20 €

25 €

35 €

 

Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt

20 €

25 €

35 €

 

Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit

15 €

 

Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt 80 € 1
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet

25 €

 

Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung)

25 €

 

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

60 €

100 €

120 €

1

Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot

100 €

160 €

180 €

1

Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-) Schranke überquert

350 €

2

Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

40 €

0

In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet

20 €

 

Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war

10 €

 

ADFC: Bußgeldkatalog für Radfahrer

25 thoughts on “Neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer

Comments-Feed
  1. Passend dazu habe ich an zwei Tagen in dieser Woche auch je 2-3 Gesetzeshüter der Fahrradstaffel in der Alexanderstraße gesichtet. Testen die noch Räder oder sind die schon im Einsatz…keine Ahnung. Zum Verdienen gibt es rund um den Alex ja einiges xD

  2. Zum Verdienen gibt es rund um den Alex ja einiges xD

    Ist das eine Variante von „Alles Abzocke“?

    Von mir aus können die die Fahrradstaffel auf 2 Hundertschaften aufbohren, solange die Polizisten gern Rad fahren. Wieviele Tickets sie dann verteilen an Radfahrer oder Autofahrer gleichermaßen ist da zweitrangig.

  3. Würde man einfach das Autofahren in der Stadt unterbinden, könnte man gleich 60% der Busfelder Streichen. Und die Ampeln wären größtenteils auch überflüssig.
    Alle wären happy: die Autos müssen nicht mehr im Stau stehen, die Radfahrer sich nicht durch den Stau schlängeln und über Ampelschaltungen ärgern, die an Autos angepasst sind.
    Es gäbe weniger Unfälle, dann sind Auch Polizei und Notfallambulanzen entlastet.
    Es wäre alles so einfach (bis auf das transportieren von Dingen, die nicht auf ein Lastenrad passen)

  4. Ob man hier in Berlin über Rot fährt, interessiert doch keine Sau.

    Die sollten sich mal um nötigende hupende Autofahrer kümmern, die mich kenntnislos nerven, weil ich nicht auf einem holprigen, von Fußgängern und plötzlichen Baustellen übersäten Bürgersteigradweg fahre, wo ich immer auf’s Schlimmste gefaßt sein muß.

    Was gibt es eigentlich für ein Bußgeld für solche Autofahrer?

  5. Was gibt es eigentlich für ein Bußgeld für solche Autofahrer?

    Weiß ich nicht, aber die Frage ist a) ist das überhaupt noch eine Bußgeldfrage oder schon eine Straftat und b) gibt es eine realistische Chance, das überhaupt zu ahnden. Und bei (b) denke ich, könnte eine deutlich präsentere Fahrradstaffel auch etwas bewirken. Daher: Bußgelder – naja, Polente rauf aufs Rad – supi

  6. Von mir aus könnte die POlizei mehr & überall rumradeln, würde dem gemeinen Radfahrer auf Dauer nicht schaden…

  7. […] Die Rad-Spannerei schreibt etwas zu den Veränderungen des Bußgeldkataloges bezüglich der Radfahrer. (Link) […]

  8. Für Radfahrer gilt ja oft die Fußgängerampel. Weil es hier kein Gelblicht gibt, darf man in der Praxis nur noch mit Schrittgeschwindigkeit auf die Ampel zufahren. Sonst läuft man automatisch Gefahr, bei Rot zu fahren (=60 Euro + 1 Punnkt). Die sicherste Methode, eine Rotlichtvertoß zu vermeiden: Man wartet eine Ampelphase ab und fährt erst dann, wenn die Ampel gerade auf Grün umgeschaltet hat.

    Mehr als 1 Sekunde Rot = 100 Euro + 1 Punkt? Im Netz findet man oft auch die Angabe 2 Punkte. Was stimmt?

  9. Mehr als 1 Sekunde Rot = 100 Euro + 1 Punkt? Im Netz findet man oft auch die Angabe 2 Punkte. Was stimmt?

    Beides:

    Für Radfahrer: 100 Euro + 1 Punkt
    Für Autofahrer: 200 Euro + 2 Punkte

    Die Bußgelder für Radfahrer betragen i.d.R. die Hälfte des Satzes für Kfz

    Da es einen Punkt nach dem neuen System erst ab 60 EUR Bußgeld gibt, wurde extra für uns Radfahrer bei Rotlichtverstößen unter 1 Sekunde von dem „i.d.R.“ oben abgewichen und das Bußgeld von eigentlich 45EUR=50% der 90EUR für Autofahrer auf EUR 60.- festgesetzt.
    So „bleibt es bei einem Punkt“ auch für uns Radfahrer. Nur wiegt der jetzt halt mehr als doppelt so schwer wie vorher, da früher bis 17 auf dem Konto möglich waren und jetzt nur noch 7.

    Völlig überzogen diese „Extra-Nettigkeit“. So sieht Radverkehrspolitik im Verkehrsministeriuim aus.

    Zu der Sache mit den Ampeln ohne Gelbphase: Da gibt es m.W: sowohl Urteile, zu Gunsten des Radfahrers, die dann von der Rotzeit noch 1 oder 2 Sekunden „virtuelles Gelb“ abziehen und solche, die es nicht tun. ggf. also nicht gleich verzagen, wenn einem an so einer Ampel was knappes vorgeworfen wird und erstmal widersprechen mit Hinweis auf die fehlende Gelbphase und schauen, was zurückkommt.

  10. Wow, der Preis für’s Bahnschrankenüberfahren ist ja fett! Naja, man verursacht ja auch respektable Kosten, wenn man mit dem Radel einen Zug stoppt.
    Geisterfahrer auf dem Radweg würde ich mehr zur Kasse bitten, denn diese sehe ich (als Radfahrer) persönlich als Hauptgefahrenquelle, abgesehen davon, welche Situationen diese hervorrufen, wenn sie in der falschen Richtung Nebenstraßen kreuzen, aus denen Autofahrer (die logischerweise vor allem nach links blicken) auf die Hauptstraße wollen.
    Mal eine naive Frage: Gelten für Radfahrer nur die Fahrradampeln bzw. muss man löhnen, wenn man eine rote Fahrradampel bei grüner „Autoampel“ überfährt?

  11. Polizeistreifen auf dem Fahrrad sind eine gute Idee, wenn und falls die Beamten einen realistischen Eindruck der Bedrohungen der Alltagsradler durch Kfz bekommen.

    Dafür wären meiner Meinung nach aber Zivilstreifen erforderlich.

    Ein weithin sichtbares POLIZEI-Outfit der Radler erzeugt nur unrealistisch höfliches Verhalten der Autofahrer. Diese dürften sich nämlich meist (schneller fahrend) von hinten nähern und den Beamten früh genug erkennen, um das eigene Verhalten ändern zu können.

    „Deviante“ Radfahrer, Rotlichtfahrer und so, dürften meist vor den Radstreifen fahrend ihre „Fehler“ machen, zusätzlich begünstigt dadurch, dass die allermeisten Fahrräder keinen Rückspiegel haben, man sich also nicht in Acht nimmt.

    Das erzeugt dann einen BIAS in der Bußgeldstatistik.

  12. Gelten für Radfahrer nur die Fahrradampeln bzw. muss man löhnen, wenn man eine rote Fahrradampel bei grüner “Autoampel” überfährt?

    keine ahnung.

    jedoch gibt es fahrradampeln, die mehr oder weniger in der selben phase wie die „autoampel“ grün zeigen, nur kürzer, aber auch welche, die in einer komplett anderen phase grün zeigen. zu sehen an zum beispiel bei der autobahnauffahrt buschkrugallee. an anderen autobahnauffahrten meine ich, auch schon dergleichen gesehen zu haben. IANAL, aber ich vermute, dass diese frage spätestens in diesen situationen hinfällig ist 😉

    Geisterfahrer auf dem Radweg würde ich mehr zur Kasse bitten, denn diese sehe ich (als Radfahrer) persönlich als Hauptgefahrenquelle,

    ich schließe mich an, für die gefahr, die von ihnen ausgeht, kommen die sehr glimpflich davon… mit 20 euro trägt man nicht dazu bei, dass die betreffenden selbst mal anfangen ihr fahrzeug als solches ernst zu nehmen und entsprechend mitzudenken.
    als haupgefahrenquelle betrachte ich diese idioten trotzdem nicht. das sind IMO nach wie vor kfz-piloten, die unsereins die vorfahrt nehmen.

  13. Gelten für Radfahrer nur die Fahrradampeln bzw. muss man löhnen, wenn man eine rote Fahrradampel bei grüner “Autoampel” überfährt?

    Ganz einfach: https://web.archive.org/web/20140313041824/https://www.radverkehrspolitik.de/welche-ampel-gilt-fur-den-radverkehr/#tabelle

    :-/

    (link zu archive.org da radverkehrspolitik.de erstmal vor dem Druck der Content-Mafia kapitulieren musste: https://www.radverkehrsforum.de/index.php/Thread/170-radverkehrspolitik-de/?postID=4116#post4116)

  14. (link zu archive.org da radverkehrspolitik.de erstmal vor dem Druck der Content-Mafia kapitulieren musste: https://www.radverkehrsforum.de/index.php/Thread/170-radverkehrspolitik-de/?postID=4116#post4116)

    Das ist ja schlimmer als alle Bußgeldkatalognovitäten zusammengenommen. Sollte mal eine eigene Notiz hier im Blog werden.

  15. …Yep. Und es gibt prominente Auch-Kapitulierer: http://www.forum.jurathek.de/announcement.php?a=3

    Und da wars nichtmal die Content-Mafiaa, sondern schlicht unser lieber Gesetzgeber. 🙁

  16. Was gibt es eigentlich für ein Bußgeld für solche Autofahrer?

    Weiß ich nicht, aber die Frage ist a) ist das überhaupt noch eine Bußgeldfrage oder schon eine Straftat und b) gibt es eine realistische Chance, das überhaupt zu ahnden.

    Bußgeld: 10 Euros für Belästigung durch Hupen. Ab wann es eine Nötigung wird, da sind sich die Experten wohl nie so ganz einig. Es muss einem Angst einjagen und man muss sich gefährdet fühlen. Dann ist es wohl eine.

    Einen solchen Fall hatte ich im Januar, Tegeler Weg, bei teilweise vereistem Radweg. Also bin ich auf der Busspur gefahren. Die ist offiziell per Beschilderung zum Radfahren freigegeben.
    Trotzdem fuhr ein Taxi fast 10 Sekunden mit Hupe hinter mir. Ich bin dann auf die normale Fahrspur gefahren. Das Taxi überholte mich dann rechts um direkt vor mir auf meine Spur zu wechseln, da nämlich eine Baustelle die Busspur unterbrach.
    Ich habe eine Anzeige geschrieben. Vor kurzem bekam ich die Nachricht, dass das Verfahren eingestellt wird, da angeblich kein öffentliches Interesse vorliegt und die Folgen des Vorfalles als gering einzuschätzen wären.

    Wie kann man den Damen und Herren Amtsanwälten und Richtern mal klar machen, dass ich so eine Anzeige eigentlich nur wegen des öffentlichen Interesses schreibe? Schließlich dürfte so ein Autofahrerverhalten dazu führen, dass sich der weniger überzeugte Radler nach so einer Attacke doch auf dem Radweg wiederfindet und vielleicht der nächste ist, der von einem unaufmerksamen Rechtsabbieger umgenietet wird. Aber das ist ja eine als gering einzuschätzende Folge.

    Soweit zu der Chance, das zu ahnden.

  17. @Karsten: Pech gehabt. Du fährst einfach die falsche Fahrzeuggattung. Hättest Du in einem Auto gesessen, wäre das Verfahren wohl eher nicht eingestellt worden. :-/

  18. Für das Befahren eines für Radfahrer freigegebenen Radweges mit mehr als Schrittgeschwindigkeit werden also 15,00 € fällig. Wenn vor dir auf solchem Weg zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihren Mittagsspaziergang machen, dann bloß nicht überholen!!

    Das heißt aber auch, dass der Berliner Teil des internationalen Radfernwegs Berlin Kopenhagen größtenteils nur noch mit Schrittgeschwindigkeit gebührenfrei befahren werden darf. Fein, so habe ich mir einen internationalen Radfernweg immer vorgestellt.

    Solche Wege gibt es aber auch z.B. am Saatwinkler Damm, wo ich den Weg wegen des völlig wahnwitzigen Autoverkehrs und der schmalen Fahrbahn bisher immer benutzt habe, natürlich weit jenseits von Schrittgeschwindigkeit.

    Fazit: Wenn ich den für Schrittgeschwindigkeit freigegebenen Gehweg
    6,66 Mal rechts liegen lasse, habe ich 100 € für eine rote Ampel angespart.

  19. Auf http://www.neelix.de/strassenverkehrsordnung/37-stvo/ steht aber, dass Radfahrer, wenn sie über eine Ampel fahren, die schon länger als 1s Rot war 2 Punkte bekommen. Bin wirklich verwirrt. Was stimmt denn nun 1 Punkt oder 2 Punkte?

  20. @Bernd: siehe mein Beitrag oben vom Freitag, 09.05.2014 um 14:21

    https://rad-spannerei.de/blog/2014/05/07/neuer-bussgeldkatalog-fuer-radfahrer/#comment-69425

  21. Ich hätte mich gefreut, wenn es neben der Übersicht über die Bußgelder für Radfahrer auch eine solche für Autofahrer hier gegeben hätte, wenn sie denn Radfahrern in die Quere kommen.
    Z.B. für diesen Kandidaten, der mich in der Rechtskurve nicht nur mit viel zu geringem seitlichen Abstand überholte, sondern dabei auch noch die durchgezogene Linie des Radstreifens deutlich schnitt und es für mich dadurch wirklich gefährlich eng wurde.

    Hat jemand eine Idee, welche Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog der erfüllt hat?

  22. Das Bild wollte der Blog nicht, daher nachträglich verlinkt.

    Der Betreiber dieser Webseite sei eingeladen, es lokal zu speichern und an meinen vorangegangenen Beitrag anzuhängen.

  23. Hallöle ! Ich habe vorgestern einen freihändig fahrenden Radler mit Smartfone in der Hand beim Vorbeifahren angesprochen – er hat mir nachgerufen, ich würde ja auch ohne Helm fahren. Dabei gibt es noch keine ( gesetzliche ) Helmpflicht – ich hätte ihm am liebsten nachgerufen : „Damit ich den Dachschaden , den er schon hat , auch noch bekomme …“

  24. @Ricardo: Belehrungsversuche bringen nichts, egal bei wem, das einzige was passiert, ist das du dich aufregst. Lohnt alles nicht.

  25. Hihi, freihändig im Straßenverkehr – weil man mit Helm gegen jede Art von Verletzung geschützt ist und alles machen kann 😉

    Was ich schon so für „Belehrungen“ erhalten habe … das große Problem dabei ist vielleicht wirklich, dass sie oft von Regelunkundigen kommen. Wobei das jetzt nicht auf Ricardo, sondern auf meine Erfahrungen bezogen ist.

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