Umpriorisierung der Nutzung von Bussonderfahrstreifen für Radfahrer

Nach einem Monat endet heute die Bürgerbeteiligung am Radsicherheitsportal der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. In 30 Tagen haben mehr als 35.000 Besucher mehr als 4.800 Vorschläge gemacht. Berlin ist ein einziger großer Haufen von Fahrrad- problemstellen. Viele haben sich die Finger wund geschrieben und konkrete und machbare Verbesserungen eingefordert. Ich bin gespannt, wie die Senatsverwaltung mit diesem Reservoir an Alltagswissen der Berliner Radfahrer umgeht.

Ein Beitrag von Nutzer MJ befasste sich mit dem Radfahren auf dem Bussonderfahrstreifen des Kurfürstendamms in Charlottenburg. Karsten S hat das veranlasst,  eine Idee mal etwas auszuarbeiten, wie die Busspuren, die für Radfahrer freigegeben sind, beschildert werden könnten:

„Bislang sind Radfahrer und auch Taxis nur „Gäste“ auf Busspuren. Es sollten Busse und Taxis aber „Gäste“ auf Radspuren werden.

Tafeln wie im folgenden Entwurf befinden sich zum Beispiel bereits auf dem Kurfürstendamm, allerdings mit dem Zeichen 245 (Bussonderstreifen) und darunter Fahrrad/Taxi frei. Radfahrer berichten oft, von Bussen, aber vor Allem auch von Taxis regelmäßig bedrängt zu werden. Die Idee ist, dass eine einfache Umsortierung der Piktogramme auf diesen Schildern den Radfahrern mehr Respekt einbringen sollte.
Weiter gibt es, im Gegensatz zum Ku’damm, wo kein separater Radweg existiert, an vielen Stellen, z.B. Tegeler Weg, Busspuren, die ebenso für Radfahrer freigegeben sind, obwohl dort immer noch ein Radweg, meist auf dem Gehweg, existiert. Die Freigabe für Radfahrer nehmen aber viele Kfz-Lenker dort gar nicht zur Kenntnis und wenden immer wieder, zum Teil recht drastische „Erziehungsmaßnahmen“ an, um Radfahrer auf den gar nicht mehr verpflichtenden Radweg zu vertreiben.
Auch hier sollte eine Tafel, wie sie der folgende Entwurf zeigt, ein deutliches Signal setzen:


Zeichen 525 mit Zeichen 237

Allerdings erreichte mich auch bereits der Einspruch, dass ja dann das Zeichen 237 auf dieser Tafel nun eine Verpflichtung für Radfahrer bedeutet, genau diese Spur zu benutzen. Denn zumindest ein allein stehendes Zeichen 237 verpflichtet zum Benutzen des Radweges in der ausgeschilderten Richtung. Diese Verpflichtung gilt damit für die gesamte Straße.
Das Zeichen 245 mit dem Bus drauf hat diese Bedeutung aber keineswegs. Busse dürfen auch alle anderen regulären Fahrspuren befahren. Der Charakter des Zeichen 237 ist also ein anderer, obwohl es von der Optik her dem Typ des Zeichen 245 entspricht.

Wie lässt sich das nun lösen? Gilt überhaupt ein Zeichen 237 innerhalb dieser Tafel, Zeichen 525, immer noch für die gesamte Straße?
Man könnte der Auffassung sein, dass diese Tafel die Verwendung jeder einzelnen Spur unabhängig voneinander regelt und somit die Vorgabe für eine bestimmte Spur keinen Einfluss auf die Regelungen der anderen Spuren oder einen straßenbegleitenden Radweg hat.
Allerdings zeigt diese Überlegung bereits, dass es kompliziert wird. Und wir wünschen uns ja schließlich, dass Verkehrszeichen einfach, intuitiv und schnell zu erfassen sind. Daher hier nun zwei alternative Vorschläge, einmal mit Zusatzzeichen 1060 für die restlichen Spuren und einmal ohne verpflichtendes Z 237 (allerdings meines Wissens so in der StVO nicht enthalten):


Zeichen 525 mit Zeichen 237 und 1060 Zeichen 525 mit „Radfahrer“

Referenzen:

Wikipedia:
Tafel der Verkehrszeichen
Radwegbenutzungspflicht

Radsicherheitsportal Berlin:
Radfahren auf Busspur Ku`damm lebensgefährlich
Ku’damm-Kreuzungen alle lebensgefährlich
Busspuren: Radler zum Abschuss freigegeben (z.B. am Ku’Damm)
Kurfürstendamm

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Karsten Strupp: Umpriorisierung der Nutzung von Bussonderfahrstreifen für Radfahrer

28 thoughts on “Umpriorisierung der Nutzung von Bussonderfahrstreifen für Radfahrer

Comments-Feed
  1. Welches Zeichen auf dem Schild nun oben ist, ist doch am Ende nur Symbolpolitik und hat wahrscheinlich kaum einen praktischen Einfluss auf das tatsächliche Verkehrsverhalten. Ich würde eher die folgenden Schritte empfehlen, um die Situation für Radfahrer zu verbessern:
    1. Aufhebung der zeitlichen Beschränkung für die Busspur
    2. Einrichtung von ausreichend dimensionierten Ladezonen und konsequentes Abschleppen von allen Falschparkern auf der Busspur

    Langfristig könnte man natürlich auch darüber nachdenken, ob die aktuelle Aufteilung in zwei Spuren für Autos (ein Parkstreifen + eine Fahrspur) und eine Spur für ÖPNV + Taxi + Fahrrad noch zeitgemäß ist oder ob man dieses Verhältnis nicht umkehren sollte. Damit könnten Busse und Taxen problemlos und mit ausreichend Abstand Radfahrer überholen. Zum Parken wäre dann auf weiten Teilen der Strecke immer noch der Mittelstreifen verfügbar.

  2. Ich denke die Diskussion um solche Schilderkombinationen ist etwas verfrüht. Geschätzte 80% der Autofahrer wissen nicht mal was ein einzelnes Z237 (bzw. dessen Nichtvorhandensein) bedeutet. Es muss eher langsam mal begonnen werden, die Verkehrsregeln unters Volk zu bringen, notfalls zwangsweise. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass 15 Jahre nach Ende der Radwegbenutzungspflicht kaum jemand weiß, dass Radfahrer auf die Fahrbahn gehören. Gleichzeitig müssen die Belehrungen/Gefährdungen endlich mal geahndet werden. Mit mehr als 10€ …

  3. Es gibt mindestens eine umfangreiche Untersuchung zum Thema: Wilhelm Angenendt / Ute Neumann, Gemeinsame Benutzung von Sonderfahrstreifen durch Bus- und Radverkehr, Beiträge zur Stadtforschung 2/95, Münster 1995. Darin sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten aufgezeigt und Erfahrungsberichte aus der ganzen Republik zusammen getragen. Neben Busspur-Radfahrer-frei und Radfahrstreifen-Busse-frei gibt es da noch mindestens drei grundlegend andere Varianten. Es wird höchste Zeit, dass man sich wieder an das schon erarbeitete Wissen erinnert: Es erleichtert die Wegnahme von blauen Lollis an Hochbordradwegen, und es ermöglicht ohne nennenswerten Aufwand die nötigen Kapazitäten für den zunehmenden Radverkehr zu erstellen (3,25 bis 3,75m breite Fahrstreifen für den Radverkehr – das übliche Maß des rechten Fahrstreifens).

  4. Warum eigentlich Sonderrechte für Taxen?

  5. Die Radstreifen mit Freigabe für Busse in Münster

  6. @Nebsler

    Weil Taxen eine besondere Form des Car-Sharings darstellen, was man grundsätzlich unterstützen sollte.

  7. Was ich noch vergessen hatte, was aber im Foto von cyclist zu sehen ist: Natürlich sollte der Schriftzug „BUS“ auf der Fahrbahn durch das Fahrrad-Piktogramm ersetzt werden.

  8. Ein Problem, dass mir vor allem in Berlin häufig auffällt, sind die völlig überfrachteten Zusatzzeichen zu den Busspurzeichen. Neben Taxen und Radfahrern, sind ja oft noch andere Nutzergruppen darauf erlaubt und manchmal ist dann noch halten zum Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen zu bestimmten Zeiten erlaubt. Manche Busspuren könnte man sich dementsprechend gleich sparen.

    Interessant fand‘ ich, dass in der Baustelle Unter den Linden, nur Busse und Radfahrer auf der einzigen Fahrspur Rtg. Alex erlaubt sind, Taxen aber nicht. Mit Taxen d’rauf, wäre das fahren dort wesentlich unentspannter.

  9. Grundsätzlich sollten Busse möglichst ungehindert vorwärts kommen. Wenn die die Fahrpläne nicht halten können ist das nicht gut, da sind immerhin sehr viele auf keinem Raum unterwegs.

    Was ich sehr gut finde ist, dort wo nicht nur Radfahrer, sondern auch Busse fahren passen alle besser auf. Radfahrern wird ja gerne die Vorfahrt genommen oder direkt vors Rad gelatscht, weil nicht mal geguckt wird. Wenn dort aber auch ein Bus kommen könnte, reicht es oft schon…

  10. Da habe ich gerade zufällig etwas im Archiv gefunden, was zum Thema passt. Es scheint aus der Zeit zu sein, in der ich diesen Blog noch nicht kannte.

  11. In Hambuich wird wohl gerade versucht, die Busspur über die Norderelbe fürs Radfahren freizugeben. Die Radwege linsk und rechts sind riskant (mit beidseitigen Führungen der Radwege über Beschleunigungsspuren aus dem Hafengebiet) und die Strecke unattraktiv (schmal, schlchter Untergrund, unglaubluch komplizierte Führung).
    Die Stadt hat eine fertige Studie noch nicht umgesetzt. Soll angeblich fast ’ne Mio Euros kosten – kann ich mir ehrlich gesagt nich vorstellen.
    Ansosnt dürfte Hamburg zu den konsequentsten Nicht -Freigebern von Busspuren in Teutsland gehören.

  12. Ich wurde zu meinem Erstaunen ja kürzlich angehupt von nem BVG-Bus, weil ich einen Radweg nicht benutzte. Bis dahin hatte ich die naive Vorstellung, dass wenigstens Busfahrer ein Briefing in Bezug auf solche Verkehrsregeln wie die Wahlfreiheit bei Radwegen haben.

    Verkehrsregeln – insbesondere irgendwelche Freigaben – können echt nur funktionieren, wenn sie den Verkehrsteilnehmern irgendwie erklärt werden. Normale Verkehrszeichen reichen dazu leider oft nicht aus.

  13. Die Problematik der mit Zeichen 237 einhergehenden Benutzungspflicht entfällt bei umgekehrter Aufzäumung:
    Der rechte Fahrstreifen wird mit Zeichen 251 „Verbot für Kraftwagen“ ausgestattet: Logischerweise kommt damit keine Benutzungspflicht.

  14. Die Problematik der mit Zeichen 237 einhergehenden Benutzungspflicht entfällt bei umgekehrter Aufzäumung:
    Der rechte Fahrstreifen wird mit Zeichen 251 “Verbot für Kraftwagen” ausgestattet: Logischerweise kommt damit keine Benutzungspflicht.

  15. Qua Zusatzzeichen kann man dann Linienbusse reinlassen.
    und Müllautos.
    und Postkutschen.
    wie natürlich auch Allmendautos (carsharing)
    nebst Sonderform Motordroschken (carchauffeuring)

    und natürlich muß da –nicht zu vergessen!– ne HOV drauf!
    (http://de.wikipedia.org/wiki/High-occupancy_vehicle_lane)
    Gerade letzteres wäre dochn prima Impuls für die Wirtschaft,
    gebrauchte Schaufensterpuppen gingen plötzlich weg
    wie warme Wurst.

  16. Verkehrsregeln – insbesondere irgendwelche Freigaben – können echt nur funktionieren, wenn sie den Verkehrsteilnehmern irgendwie erklärt werden. Normale Verkehrszeichen reichen dazu leider oft nicht aus.

    Ganz recht! Dies gilt besonders für diese Zusatztafeln, z.B. unter dem Z245 (Sonderfahrstreiefn für Busse). Das kleine, unscheinbare Fahrradsymbol darauf wird wohl von den meisten Kfz-Lenkern gar nicht wahrgenommen.
    Neulich (22.01.) veranstaltete mal wieder ein Taxifahrer ein regelrechtes Hupkonzert hinter mir auf dem Tegeler Weg, bis ich anschließend nach links (!) auf die normale Fahrspur gewechselt bin, worauf er mich auch noch rechts überholt hat.

    Aber es geht nicht nur um die Verkehrszeichen. Auch den §1 muss man Einigen mal erklären. Am 20.01., dem Tag an dem wir diesen „herrlichen“ Eisregen hatten, hätte es ein Taxifahrer fast geschafft, mich Kraft seines Fahrzeuges von der Straße zu werfen. Mit dem Fahrrad auf dem spiegelglatt vereisten Radweg zu fahren, ist natürlich viel spaßiger als auf der gestreuten Fahrbahn. (Das „Fahrrad frei“ gibt es für diese Spur allerdings auch.)

  17. @Johann:
    Wenn man selbst die Verkehrsregeln nicht richtig kennt, sollte man auch nicht versuchen, sie anderen zu erklären. Das Verkehrszeichen Nummer 237 (Radweg) weist auf einen Radweg hin. Radfahrer müssen Radwege benutzen (und nicht die Autospuren), das gilt natürlich auch ohne Verkehrsschild und ergibt sich logisch, wenn man nur mal kurz für den Bruchteil einer Sekunde seinen gesunden Menschenverstand einsetzt.
    Das Fahrbahnradeln wird wohl nie ganz zu verhindern sein, aber wir sollten wenigstens versuchen, das so weit wie möglich zu schaffen, um die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen.
    Nachlesen können Sie die (übrigens immer noch allgemeine) Radwegbenutzungspflicht in §§ 1 u. 2 StVO.

    @berlinradler:
    Es gibt keine Wahlfreiheit bei Radwegen. Wenn ein Radweg vorhanden ist, dann muss er vom Radverkehr auch benutzt werden. (s. a. o.) Das war auch 2014 schon bekannt.
    §315b StGB kennen Sie? Ihr Beitrag wäre nämlich ein Fall davon. (Abs. 1 Nr. 3) Noch lasse ich mal Gnade vor Recht ergehen, aber machen Sie sich das bitte bewusst!

    @Karsten Strupp:
    Na, das haben wir ja gerne: auf § 1 pochen, aber dann soll er nur für die anderen Verkehrsteilnehmer gelten.
    Neben den Rechtsfahr- und Radweggeboten aus § 2 StVO verpflichtet Sie schon § 1 zur Radwegnutzung aus Rücksichtnahme auf andere.
    Sie wollen hier einen § der StVO zur Geltung bringen für andere, während Sie im selben Moment gegen den selben § verstoßen. Das geht mal gar nicht!!!
    Im Übrigen rate ich Ihnen, immer auf dem Radweg zu fahren, schon zu Ihrer eigenen Sicherheit. (Wenn Ihnen schon alle anderen egal sind, die Sie mit Ihrem Verhalten gefährdet haben, sollten Sie doch wenigstens auf sich selbst achten.)

  18. Man sollte vielleicht langsam wirklich mal diskutieren, wie man mit manchen Kommentatoren umgeht.

    Da hat sich hier einiges geändert. Der Artikel von Ende 2013 zeigt noch eine interessante Diskussion, mittlerweile sind aber Spaß-, Beleidigungs- oder seltsame Verschwörungstheoriebeiträge in so großem Anteil vorhanden, dass das nicht immer Spaß macht.

    Leider ein sehr heisses Eisen, denn Zensur kann schnell ausufern, vollkommene Narrenfreiheit allerdings ebenso.

  19. @berlinradler: Sind das wirklich so viele? Ich sehe in letzter Zeit nur zwei Trolle die mit abstrusen Falschaussagen und Verschwörungstheorien in mitten von unlesbaren Textwüsten den Lesern die Zeit stehlen. Ich vermute sogar, dass es nur einer ist, der unter zwei Pseudonymen auftritt.

    Schaltet Ihr nicht sowieso schon jeden Kommentar einzeln frei? Ich denke, Kommentare auf jahrealte Artikel, die erkennbar hanebüchener Schwachsinn sind und keinen echten Bezug zum diskutierten Artikel will ohnehin niemand lesen und ich würde sie nicht vermissen.

    „Zensur“ sehe ich da nicht. Klar ist es bis dahin ein schmaler Grat, aber bei bereits bekannten Störenfrieden hätte ich da keine Bedenken. Die Alternative wäre ein trollverseuchtes Medium wie ehedem das Usenet und selbst dort kam man ohne „Fremdcancel“ nicht aus. Es gibt schon einen Grund, warum sich die meisten User den meist stark moderierten Webforen zugewandt haben und im Usenet nur noch ganz hartgesottene unterwegs sind, die meist auch selbst gerne austeilen.

  20. Hä? Ich konnte in der Diskussion keinen Troll erkennen.

    Was mich betrifft, so schreibe ich die Beiträge auf diesem Portal stets unter dem Pseudonym „Münsterland-Radler“ und keinem anderen.
    Das ist anderswo aufgrund der Zensur manchmal leider nicht möglich.

    Meine Hinweise an @Johann, @berlinradler und @Karsten Strupp waren erforderlich, weil es leider immer noch viele gibt, die so tun, als würden sie die Regeln nicht richtig verstehen – und die von mir genannten gehören dazu.

    @berlinradler beispielsweise ist die Straftat des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§315 b StGB) vorzuwerfen, weil es durchaus Leute gibt, die derartiges ernst nehmen, dann (tatsächlich und real!) trotz vorhandenen Radwegs auf der Kfz-Spur fahren und dadurch sich selbst und andere in lebensbedrohliche Gefahr bringen!
    Zutreffend ist Nr. 3 (andere ähnliche Gründe), da kein Fall der Nummern 1 oder 2 vorliegt.
    Hier mal ein Link, damit klar ist, worum es geht:
    https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html
    Ich finde jedenfalls, das muss man kommentieren.
    Würde ich es unkommentiert stehen lassen, obwohl ich es gesehen habe, würde ich mich selbst mitschuldig machen, und das will ich nicht.

    Zum Thema selbst gibt es schlicht nichts mehr zu sagen, die Lösung aus Münster (Radfahrstreifen mit Freigabe für den Linienverkehr) wurde doch bereits vorgestellt.
    Dennoch ist es wichtig, die hier vertretenen Irrglauben zu korrigieren. Ich muss mich wohl noch mal wiederholen: Meine Beiträge sind für die Sicherheit des Radverkehrs unverzichtbar und dringend erforderlich!

    Es mag ja jeder seine Meinung haben, aber hier geht es um eine Lebensgefahr (!), die es abzuwenden gilt!

    Grüße aus Münster,
    MLR

  21. @abwrackprämie, viele sind es nicht, aber irgendwie machts das Lesen der Kommentare doch ungemütlich.

    Die meisten Diskussionen sind doch eher bei den sozialen Medien – niveautechnisch schlimmer als alles, was bisher je im Netz dagewesen ist 🙂

    @Münsterland-Radler, wenn Du mich anzeigst und dafür hier etwas weniger schreibst, ist das ein Deal 🙂

  22. @berlinradler:
    1. Ich habe dir nicht erlaubt, mich zu duzen. Für dich immer noch „Sie“!!! (Ich sieze dich schließlich auch, s. o.)
    2. Meine Beiträge sind für die Sicherheit des Radverkehrs unverzichtbar und dringend erforderlich.
    3. Es geht mir ja nicht darum, dir eins auszuwischen (dazu hätte ich eh keine Zeit), sondern darum, dass du mal über dein Fehlverhalten nachdenkst. Ich weiß auch, dass man einmal hier geschriebene Beiträge nicht mehr nachträglich löschen kann. Aber wenn du einfach mal damit aufhören würdest, deinen Unfug zu verbreiten, wäre schon viel gewonnen.

    Gruß aus Münster,
    MLR

  23. @berlinradler: was sind „soziale Medien“? Facebook? Da kann ich nicht mitreden, weil ich dort nie einen Account hatte und nicht beabsichtige, das zu ändern.

    Was ich bei der einen Abart von Troll-Skripten („Münsterland-Radler“) extrem unangenehm finde, ist dass er ständig Lügengeschichten von angeblichen Vorschriften raushaut, die nicht mit der deutschen STVO in Einklang zu bringen sind. Da so langsam niemand mehr Bock hat, seinen Unsinn richtig zustellen, befürchte ich, dass es Leser geben könnte, die den Quatsch auch noch glauben und dann im Falle eines Falles vor Gericht dumm da stehen, da sie sich regelwidrig verhalten haben und die/eine (Teil-)Schuld bekommen.

    Beispiel z.B. beim Dooring aus dem Kommentar zum anderen Artikel. Münsterland-Troll behauptet ausreichenden Abstand zu parkenden Autos (1m) zu halten wäre verboten, tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: das ist vorgeschrieben. Es gibt ausreichend Gerichtsurteile, bei denen Radler eine Mitschuld bekommen haben, wenn sie „gedoort“ wurden weil sie eben nicht diesen Abstand eingehalten haben. Davon abgesehen: solche Unfälle verlaufen mitunter auch tödlich für den Radfahrer insofern finde ich es extrem niederträchtig, zu suggerieren oder gar offen zu behaupten es wäre verboten, ausreichend Abstand zu halten und so sein eigenes Leben zu schützen.

    Ich würde es begrüßen, wenn man solche gefährlichen Falschaussagen hier nicht mehr lesen müsste, auf welche Weise auch immer. Ich glaube auch nicht, dass offensichtliche Trolle einen Mehrwert zum Blog bieten. Wäre auch schade, wenn die Kommentarfunktion ganz abgeschafft würde, was wohl irgendwann die logischhe Konsequenz wäre, wenn das Trolling hier weiterhin überhand nimmt.

  24. Ich denke leider langsam auch, dass gegen diese den Blog hier peu a peu zerstörenden „Beiträge“ ohne den kleinsten Funken an Wahrheitsgehalt oder Realitätsbezug von @MLR nichts anderes hilft, als sich des virtuellen Hausrechts zu bedienen, ein „Hausverbot“ auszusprechen und neue Beiträge – unter welchem Pseudonym auch immer (Erkennbarkeit ist bei @mlr nie ein Problem) tunlichst unkommentiert zu lassen, und konsequent und zeitnah zu löschen.

    Bereits unabhängig von den themenbezogenen Inhalten seiner Kommentare, stellen m.E die Drohungen, die er hier angefangen hat, gegen andere Kommentatoren auszustoßen (und aller Voraussicht nach nach diesem Kommentar hier auch gegen mich austoßen wird) einen mehr als hinreichenden Grund dar, diesen Weg zu gehen.

    Ein Thema übrigens, auf dem @mlr berits „Experte“ ist. (Siehe seine Kommentare ab https://www.drweb.de/magazin/und-tschus-%e2%80%93-das-virtuelle-hausrecht-und-wie-man-damit-umgeht/#comment-1284459 (vor allem seinen Letzten dort und den Artikel darüber)

    Insgesamt zeigt eine google Suche nach „Münsterland-Radler“, dass wir hier bisher eigentlich nur eine kleine Spitze des Eisbergs seiner völlig verqueren Wahrnehmung erleben „durften“. Da tun sich noch ganz andere Abgründe auf – vor Allem wenn man noch dazu bedenkt, dass das was man da findet nur der Teil ist, der nicht irgendwann von den jeweiligen Seitenbetreibern gelöscht wurde, weil es so einfach völlig unmöglich stehen bleiben konnte.

    Er hat einfach (mindestens) ein ziemliches großes Problem. Und ihm dabei zu helfen es zu bewältigen ist ein Fahradblog sicher nicht die richtige Adresse.

    Das Verkehrsportal, das Radverkehrsforum und sicher noch einige mehr haben @mlr schon lange vor die Tür gesetzt – und zuvor auch jeweils monatelang versucht sich irgendwie argumentativ zu arrangieren. Aber ging halt nicht.

    my 2 cents

    DISCLAIMER: von meiner Seite wird hier im Blog keinerlei an @mlr gerichtete Antwort auf eventuelle weitere „Beiträge“ von ihm erfolgen. Und ich empfehle jedem hier bis auf Weiteres dasselbe zu tun.

  25. @abwrackprämie:

    Jetzt reicht’s aber langsam mal, ja?!
    Die Falschaussagen kommen nicht von mir, sondern von den anderen, und nur weil Sie die StVO nicht richtig verstehen (können), müssen Sie nun echt nicht mir vorwerfen, dass ICH sie missverstehen würde.

    Dann unterstellen Sie mir auch noch, zu lügen.
    Sie WISSEN ganz genau, dass das nicht der Fall ist. Ich habe sogar zu den StVO-Vorschriften in Originalfassung verlinkt, hier der vom Verkehrsportal bereitgestellten Version, obwohl ich von diesem Portal so viel insgesamt nicht halte.
    Die Vortäuschung falscher Tatsachen, derer Sie sich schuldig gemacht haben, ist leider nur dann strafbar, wenn es um Betrug in Geldsachen oder Ähnliches geht – somit kann ich Ihnen leider nichts, außer mich mit meinen Worten wehren.

    Ein Abstand von 1m zu parkenden Autos, womöglich auch noch nach links, ist schlicht viel zu groß gewählt. Denn es gilt das Rechtsfahrgebot: StVO § 2

    „(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren“

    1m Abstand ist NICHT möglichst weit rechts.
    Auch die Polizei (Telgte) hat mich darauf hingewiesen, dass ich als Radfahrer immer „schön weit rechts“ zu fahren habe, und zwar aus Sicherheitsgründen.
    Dem widerspricht es schlicht, einen derart großen „Sicherheitsabstand“ nach links zu halten, auch wenn die Radfahrer-Lobby so manch gefälschtes „Gerichtsurteil“ ins Internet stellen mag.
    Zu einem Unfall kann es übrigens gar nicht kommen, weil der/die Rad Fahrende bei einer sich öffnenden Autotür zum Anhalten verpflichtet ist. Sollte er/sie das nicht schaffen, so ist er/sie nicht geeignet, ein Fahrrad zu fahren und ihm/ihr im Übrigen die volle Schuld (also 100%) am Unfall anzulasten. (Denn er/sie hätte dann besser aufpassen müssen.)

    Im Übrigen sind meine Aussagen hier weder gefährlich noch falsch, und das wissen Sie auch.
    Ich beziehe mich bei meinen Aussagen auf die StVO.
    Die Aussagen dienen der Erhöhung der Sicherheit im Radverkehr und somit auch dem Abwenden der Lebensgefahr für Radfahrerinnen und Radfahrer.

    Es gibt unter diesen leider immer noch viele Uneinsichtige, sodass eine Fortsetzung meiner Kampagne erforderlich ist.
    Bestenfalls wird ja „nur“ der Verkehr durch die Rad Fahrenden behindert, schlimmstenfalls aber landet eine/r von ihnen unter der Erde, weil er/sie den Radweg nicht benutzt hat!!!

    (Sie wissen übrigens auch, dass ich hier nicht „trolle“ und ich verbitte mir solche Unterstellungen. Das kann schließlich dazu führen, dass jemand meine Beiträge nicht ernst nimmt und deswegen sterben muss!)

  26. Update: nach @münsterland-radlers letztem Satz in diesem Kommentar: https://rad-spannerei.de/blog/2016/03/17/der-gute-radweg/#comment-76317 (Morddrohung gegen @Sascha) erübrigt sich wohl jegliches Weitere Überlegen. Da bleibt m.e nur noch Hausverbot und Löschen jeglicher weiterer Absonderungen..

  27. @reclaim:

    Aha, man will hier also mal wieder versuchen, die Verbreitung der unangenehmen Wahrheit zu verhindern, nur weil sie eben unangenehm ist.

    Die Vorwürfe fehlenden Wahrheitsgehalts und fehlenden Realitätsbezugs weise ich hiermit zurück.
    Ich bitte darum, mir diese Vorwürfe zu beweisen – solange sie nicht bewiesen sind, wüsste ich jedenfalls nicht, warum sie gelten sollten.

    Du willst dich hier offensichtlich nur wichtig machen, und als Vorwand für eine angeblich gerechtfertigte Sperrung unterstellst du mir, dass ich irgendjemandem hier gedroht hätte, was jedoch nicht stimmt.
    Ich habe @berlinradler lediglich darauf hingewiesen, was er strafrechtlich gesehen falsch gemacht hat. Der Hinweis soll ihn (und auch eventuelle andere Mitleser) dazu bringen, über sein (ihr) Fehlverhalten nachzudenken und es beim nächsten Mal besser zu machen, indem zum Wohle ALLER Verkehrsteilnehmer vom Radverkehr der Radweg benutzt wird.

    Und jetzt sag mir bitte mal, was daran verwerflich sein soll, falsche Verkehrsregeln richtig zu stellen und für die Sicherheit des Radverkehrs und das Wohl aller einzutreten???

    aus Münster,
    MLR

  28. Nachtrag @reclaim:

    Du weißt ganz genau, dass die „Morddrohung“ ursprünglich von @Sascha an mich bzw. den Radverkehr insgesamt ging, dass ich @Sascha nicht kenne und das „Vorgeschlage“ weder durchführen kann noch werde. (Das Stilmittel nennt sich IRONIE, die zwar angeblich ICH nie verstehen würde, aber hier warst DU wohl mal zu blöd dafür!)
    Mein Kommentar sollte nur verdeutlichen, wie wichtig es ist, dass ich hier ernst genommen werde (was @Sascha nicht tut, jedenfalls noch nicht). Bei dir scheint das, trotz deines früheren Kommentars, doch eher nicht geklappt zu haben – und damit bringst DU die Rad Fahrenden in Lebensgefahr, NICHT ICH.

    Ich weise daher den Vorwurf einer Morddrohung zurück und schicke ihn zurück an die Absender @Sascha und @reclaim.

    aus Münster,
    MLR

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