Polen: Kein Gefängnis mehr für betrunkene Radfahrer

In Polen gilt eine Promillegrenze von 0,2 ‰. Wer im Straßenverkehr mit einem Alkoholgehalt von 0,2 bis 0,5 Promille im Blut erwischt wird, der zahlt eine Geldstrafe zwischen 625 und 1250 € oder das anderthalbfache eines Monatseinkommens. Wer mehr intus hat, kann mit Geldstrafe und/oder Haftstrafe bestraft werden. Und wer noch betrunkener ist, muss außer der Geldstrafe zwingend ins Gefängnis. Dieser Strafrahmen hat dazu geführt, dass in der Vergangenheit 10.000 Radfahrer eine Haftstrafe verbüßen mussten, weil sie die Alkohol-Promillegrenze überschritten hatten.

Ende letzter Woche hat Polens Präsident Komorowski eine Strafrechts-Novelle unterschrieben, nach der Radfahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat behandelt wird. Radfahrern, die mehr als 0,2 Promille haben, droht nun lediglich eine Arreststrafe von bis zu 30 Tagen oder eine Geldstrafe. Eine Arreststrafe ist eine abgemilderte Form der Haftstrafe, vergleichbar mit der Untersuchungshaft.

Infoseite-Polen: Keine Gefängnisstrafe mehr für betrunkene Radfahrer

4 thoughts on “Polen: Kein Gefängnis mehr für betrunkene Radfahrer

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  1. Wäre ja mal interessant zu erfahren, ob denn die 10.000 eingeknasteten Radler zu weniger Alkoholfahrten geführt haben.

  2. Rein subjektiv fragt man sich, ob auch gefährlicheres Fehlverhalten dort so hart bestraft wird.

  3. wäre auch interessant zu wissen, wie die Strafen bei 0,2 Promille für Autofahrer sind

  4. […] werden? Die Schweiz erteilt Geldbußen für Radfahrer ab 0,5 Promille. In Polen hieß es bis vor Kurzem: Ab ins Gefängnis. Im fahrradjournal sind wir nie große Freunde von Ordnungspolitik gewesen und […]

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