Polizei beschlagnahmt Auto eines Unfallfahrers

Lesen Staatsanwaltschaft und Polizei die Kommentare dieses Blogs? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die folgende Pressemeldung der Polizei liest:

„Zu einem ungewöhnlichen Mittel griffen nun Polizei und Staatsanwaltschaft: Sie beschlagnahmten aufgrund eines richterlichen Beschlusses den Wagen eines Autofahrers, der sich trotz bereits eingezogenen Führerscheins fortlaufend hinter das Steuer setzte.

Der 24-Jährige verursachte am 2. Oktober 2012 einen Verkehrsunfall in Heinersdorf. Damals befand sich ein 57 Jahre alter Polizeibeamter mit dem Fahrrad gegen 21.40 Uhr in der Blankenburger Straße auf dem Heimweg. Dort wurde er von dem Autofahrer erfasst und erlitt tödliche Verletzungen. Kurz darauf konnten die Polizisten den zunächst von der Unfallstelle geflüchteten Fahrer des „VW Polo“ ermitteln. Der 24-Jährige musste sich wegen seiner Alkoholisierung einer Blutentnahme unterziehen und seinen Führerschein abgeben.

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, dass der Mann trotz des eingezogenen Führerscheins weiter mit seinem Wagen unterwegs sein soll, fuhren Beamte des Verkehrsdienstes der Polizeidirektion 1 gestern Vormittag zur Wohnanschrift des 24-Jährigen in die Münchehagenstraße in Karow. Dort beobachteten sie, dass der Mann sich wieder ans Steuer setzte und losfahren wollte. Der Verdächtige legte bei der Überprüfung offensichtlich gefälschte Dokumente vor, die ihm erlauben sollten, das Auto zu führen. Da der Mann bereits mehrfach ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war, erwirkte die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Beschluss, aufgrund dessen das Fahrzeug, zu dem kein Versicherungsschutz bestand, beschlagnahmt wurde.“

Pressemeldung der Berliner Polizei # 1629 vom 27.06.2013 – 15:20 Uhr

Hintergrund: Über den tödlichen Unfall des Polizisten auf dem Fahrrad haben wir Anfang Oktober 2012 berichtet:
Fahrerflucht nach tödlichem Verkehrsunfall mit Radfahrer
Am 4. April 2013 – also sechs Monate nach der Veröffentlichung des Blogbeitrags – wird in einem Kommentar exakt die Behauptung aufgestellt, die heute zum Vorgehen der Polizei führt. Weil mir der Kommentar damals so merkwürdig vorkam, habe ich dem Schreiber eine Mail geschickt. Daraus ergab sich eine Diskussion per Mail. Angeblich soll der Unfallfahrer freigesprochen worden sein, am Unfallhergang also keine Schuld tragen, lediglich für die Unfallflucht soll der 24-Jährige belangt worden sein.

9 thoughts on “Polizei beschlagnahmt Auto eines Unfallfahrers

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  1. „ein 57 Jahre alter Polizeibeamter [..] erlitt tödliche Verletzungen“.

    Die Polizei ist doch ihr eigener Freund und Helfer. Keine Frage, ein Sauffahrer muss wortwörtlich aus dem Verkehr gezogen werden, aber ich zweifle daran, dass dies auch so fix gegangen wäre, wenn es beim beklagbaren Opfer nicht um einen Polizisten gehandelt hätte.

  2. Der Fahrzeughalter scheint nach der Meldung nun wirklich notorisch Straßenverkehrsdelikte begangen zu haben, daher halte ich den staatsanwaltlich erwirkten richterlichen Beschluss nun nicht für so ungewöhnlich.

    Ob es bei einem anderen Beruf des früheren Unfallopfers auch zu diesem Zeitpunkt dazu gekommen wäre, dass Polizeibeamte auf entsprechende Hinweise reagieren und den Fahrzeugführer abpassen und ob die Polizeimeldung entsprechend gefasst gewesen wäre, ist nur zu spekulieren.

    Ich vermute zwar in Justiz und Polizei eine eher geringe Radfahraffinität und daher evtl. in der Masse eine subjektive Autofahrerperspektive ähnlich dem Bevölkerungsschnitt. Dennoch arbeiten auch dort die Menschen überwiegend professionell und bemüht um einen objektivierten Blick. Wie sehr dies dem Einzelnen gelingt, sollte man IMHO nicht pauschal unterstellen.

    Da kaum jemand hier Einblick in den Vorgang haben wird, halte ich es für geschickter, die positiven Aspekte der Verkehrssicherung wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen. Es wirft auf Radfahrer m.E. kaum ein gutes Bild, wenn man das oft zu Recht geforderte härtere Eingreifen wegen möglicherweise vorhandener Parteilichkeit aus dem Blick verliert.

    In diesem Sinne hoffe ich in der Hauptsache auf Lob und Dank den beteiligten verkehrssichernden Beamten, sollten in der Nebensache auch Zweifel oder Skepsis vorhanden sein.

  3. Wie kaltblütig muss man sein? Schon einen Menschen getötet, aber das ist offenbar kein Grund sein Handeln zu überdenken.

  4. >> Der Fahrzeughalter scheint nach der Meldung nun wirklich notorisch Straßenverkehrsdelikte begangen zu haben,

    Und damit könnte man direkt zu einem anderem Problem überleiten, welches in der Folge durchaus gravierende Folgen haben kann.

    Die überaus häufige Begründung „Verfahren wurde eingestellt, mangels öffentlichen Interesses“, die v.a. dann zu lesen ist, wenn es um Anzeigen von Radfahrern gegen Autofahrer geht, wo es um überaus deutliche Gefährdungen und andere „Nettigkeiten“ im Straßenverkehr gibt.

    Da aber in aller Regel nie zu Bußgelder oder Strafverfahren kommt, es fehlt ja schließlich das Interesse und es ist ja nichts passiert, fallen gerade auch die notorischen Gefährder nur durch die Unfälle auf, wo es dann mal nicht mehr so gerade eben nicht gekracht hat.

    Und ja, hiermit konstruiere ich mit Bedacht und voller Absicht eine indirekte Mittäterschaft von Polizei, Staatsanwaltschaft und Bußgeldstellen, denn sie unternehmen eben nicht das ihnen zumutbare und mögliche, um sehr deutliche Unfallrisiken zu begegnen.
    Das ist eine vergleichbare Begründung, wie bei dem Urteil des OLG Schleswig, nur wiegt es hier bzgl. der möglichen Folgen deutlich schwerer.

    Die Polizei habe ich deswegen in die Liste mit hinein genommen, weil man dort sehr gerne zu hören bekommt: „Die Anzeige brauchen wir gar nicht erst aufzunehmen, das wird ja sowieso eingestampft.“, oder „freuen sie sich doch, dass nichts passiert ist und lassen uns hier nun weiter unsere Arbeit machen“ (umgangssprachlich ausgedrückt: „zieh Leine und nerv uns nicht.“)

    In der Folge bekommen die notorischen Gefährder und Knallköppe nie den Schuss vor den Bug und sie fühlen sich durch Ankündigungen und Drohungen „Dich zeig ich an!“ nur am Bauch gekitzelt und in ihrem Tun und Handeln bestärkt und machen weiter mit der tagtäglichen Scheizze im Straßenverkehr. Bis es dann irgendwann richtig knallt.

  5. Das Beschlagnahmen von Kraftfahrzeugen nach wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein völlig normales Vorgehen, da ist nix neu und nix besonders dran….problematisch ist eben nur, dass das Fahrzeug nur dann beschlagnahmt werden kann, wenn auch die Haltereigenschaft oder zumindest das regelmäßige Nutzen des Fahrzeuges nachgewiesen werden kann. Das ist manchmal nicht einfach und dauert schon mal etwas.

  6. Sehr schön geschrieben, @Jochen. Das schlimme ist ja, dass diese Art Autofahrer andere terrorisiert und einschüchtert, aber eben nur Fußgänger und Radfahrer. Damit bleibt sie unter dem Wahrnehmungsradar eines Großteils der Gesellschaft, der beide Fortbewegungsarten selten nutzt. Die legt ihren Fokus dann auf Kampfradler und Fahrradhelme und will von den Nöten derer, die eben nicht nur mit dem Auto fahren, nicht wirklich was wissen.

  7. berlinradler schreibt:
    Freitag, 28.06.2013 um 14:16

    Sehr schön geschrieben, @Jochen. Das schlimme ist ja, dass diese Art Autofahrer andere terrorisiert und einschüchtert, aber eben nur Fußgänger und Radfahrer. Damit bleibt sie unter dem Wahrnehmungsradar eines Großteils der Gesellschaft, der beide Fortbewegungsarten selten nutzt.

    Nein – sie klatschen insgeheim noch Beifall.
    Du wirst das doch selber kennen wenn Du im Bekanntenkreis von solchen Vofällen berichtest.
    Erst mal herrscht völliges Desinteresse. Erst wenn Du mal erwähnst, dass Du dann in aller letzter Not z.B. auf das Dach geschlagen hast werden plötzlich alle Augen gross und Du stehst da wie der grösste Terrorist aller Zeiten.
    Danach kommt die übliche Aufzählung wie viele Radfahrer sie in letzter Zeit gesehen haben die Dies und Das gemacht haben. Was unterschwellig bedeutet. Der Autofahrer, der dich bedroht hat, wird schon seinen Grund dafür gehabt haben.
    Diese Denkweise zieht sich durch wie ein roter Faden bis in die letzte Ecke unserer Justiz.

  8. Da muss ich Dir wohl Recht geben, Sigggi. Kriminalität im Straßenverkehr (und absichtliches Abdrängen ist Kriminalität!) wird nicht als solche wahrgenommen, währenddessen jeder Übergriff in der U-Bahn die Angst steigert.

    Interessant und entlarvend finde ich immer, wenn mancher Nur-Autofahrer auf die Radfahrer schimpft, in anderen Diskussionen allerdings den Überwachungsdruck auf der Straße und seine eigenen Bußgelder beklagt. Aber wenn ein Ramsauer in einer Talk-Runde kein einziges Verkehrszeichen erklären kann, wundert das auch nicht, denn sein verkehrstechnischer Bildungsstand dürfte dem eines normalen Autofahrers ziemlich gut entsprechen.

  9. „Hintergrund: Über den tödlichen Unfall des Polizisten auf dem Fahrrad haben wir Anfang Oktober 2012 berichtet:
    Fahrerflucht nach tödlichem Verkehrsunfall mit Radfahrer
    Am 4. April 2013 – also sechs Monate nach der Veröffentlichung des Blogbeitrags – wird in einem Kommentar exakt die Behauptung aufgestellt, die heute zum Vorgehen der Polizei führt. Weil mir der Kommentar damals so merkwürdig vorkam, habe ich dem Schreiber eine Mail geschickt. Daraus ergab sich eine Diskussion per Mail. Angeblich soll der Unfallfahrer freigesprochen worden sein, am Unfallhergang also keine Schuld tragen, lediglich für die Unfallflucht soll der 24-Jährige belangt worden sein.“

    Der Unfallfahrer wurde nicht frei gesprochen. Die Verhandlung fand noch nicht statt. Woher ich das weiß? Ich bin mit dem toten Radfahrer verwandt. Es wäre nett, wenn solche Behauptungen nicht veröffentlicht werden. Wir waren ziemlich schockiert bei dieser Lektüre !!!

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