Eine Frau fuhr mit ihrem Fahrrad auf der Straße und hatte keinen Helm auf dem Kopf. Eine Autofahrerin, die ihr Fahrzeug am Straßenrand geparkt hatte, öffnete unmittelbar vor der Fahrradfahrerin die Autotür. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen, stürzte und zog sich eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu.
Über die Schuldfrage bei diesem Unfall hatte am 5. Juni 2013 der 7. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig zu entscheiden. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 7 U 11/12 wurde heute bekannt.
Danach tragen Radfahrer bei einem Unfall eine Mitschuld, wenn ein Helm ihre Kopfverletzungen ver- oder gemindert hätte. Das gilt auch bei „verkehrswidrigem Verhalten des Unfallgegners“. In der Begründung zum Urteil heißt es, dass zwar für Radfahrer keine Helmpflicht besteht. Es sei aber unzweifelhaft, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. „Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“
FAZ: Mitschuld für Fahrradfahrer ohne Helm
Update:
Pressemitteilung OLG Schleswig-Holstein: Fahrradunfall ohne Helm – Mitverschulden an der Kopfverletzung?
@Jens „Wie jeder weiß, der sich mit dem Thema Fahrradhelm schon einmal ernsthaft auseinandergesetzt hat, gibt es schließlich auch Unfallszenarien, in denen das Tragen eines Helms unzweifelhaft zu schwereren Verletzungen führt als wenn man keinen Helm trägt“
Auch wenn ich mich wiederhole, es gibt auch Situationen, in denen ein angelegter Sicherheitsgurt die Schadenswirkung erhöht, dennoch zweifelt niemand an, dass ein Sicherheitsgurt zumeist die Schadenswirkung reduziert. In welchen Studien ist denn belegt, dass das Strangulationsrisiko höher ist, als die dämpfende Wirkung des Helms beim Aufprall des Kopfes auf den Boden?
Auch die oben erwähnten Studien zur Helmpflicht äußern sich nicht zum Schaden selbst, sondern vielmehr zu den Begleitwirkungen einer Helmpflicht, wie Reduzierung der Anzahl an Radlern oder Risikobereitschaft der Autofahrer beim Überholen etc., also alles keine auf den konkreten Schadensfall bezogene Bewertungen. Mitnichten ist die Einschätzung zum konkreten Fall irrelevant, denn im Verfahren geht es immer um einen konkreten Tatbestand. Wie gesagt, ich finde das Urteil nicht unbedingt gut, ich fürchte eher, dass daraus ein Grundsatzurteil resultieren wird, das generell eine Mitschuld bei nicht getragenem Helm unterstellt.
Auch die Argumentation, „Die Radfahrererin kann schließlich vorher nicht wissen, ob sie bei einer Fahrt in eine Situation kommen wird, in der ein Helm eine Schutzwirkung hat oder im Gegenteil eine Schadenswirkung hat.“ ist zwar nett, aber auch könnte man bei einem Autofahrer analog urteilen, ob er vorher wissen muss, ob ihm der Gurt hilft oder schadet. Generell ist also die Aussage zu prüfen, ob beim Sturz eine hohe Gefahr besteht, dass der Kopf auf dem Boden aufschlägt. Erst dann kann man beurteilen, ob der Helm überwiegend Schutz entfaltet oder das Gegenteil. Allerdings stimme ich zu, dass eine derartige Studie bislang zumindest fehlt(zumindest kenne ich keine). Aber im Allgemeinen ist die Unfallzahl offensichtlich zu klein und damit kein verlässliches Ergebnis ableitbar.
Sorry nochmal, ich möchte hier nicht den advokato diabolo geben, aber ich versuche, die andere Sichtweise auch mal darzustellen. Nichts für ungut, wenn es nicht so traurig wäre, würde ich das Thema als hoch interessant einstufen.
Beim Giro Italia habe ich dieses Jahr einige Fahrer gesehen die Helme ohne dieses hintere Bürzel trugen.
Also ähnlch wie Kinderradhelme.
Eventell haben einige Hersteller erkannt, dass die aktuellen Helme wohl doch eine zu grosse Hebelwirkung ausüben und eine Gefahr für die Halswirbelsäule darstellen.
Ich habe allerdings noch keine weiteren Angaben dazu gefunden.
nunja in anderen sturzintensiven bereichen wird ja auch ohne verlängerungen gefahren. siehe skate und BMX/DH-szene …
@botchjob
Eben. Nicht, dass in Kürze neue Erkenntnisse der Helmindustrie auftauchen und die neuen Helmformen die Gefahr von Halswirbelverletzungen mindern sollen die die derzeitigen Formen begünstigen.
Dann würde dieses Urteil hier in einem noch schlechterem Licht dastehen.
Den Gurt mit einer Styroporhalbschale gleich zu setzen ist ein beliebter Schachzug um das Gegenüber als Geistig minderbemittelt abzustempeln.
Ad hominem vom Feinsten, wenn du lieber @Claus, dich mit der Wirkweise von Gurten vs. Helmen, so rein Physiaklisch auseinander setzen würdest, wüsstest du, das die potentielle Fähigkeit Verletzungen zu verhindern eine komplett andere ist, ein Vergleich hier also so angebracht wie zwischen Äpfeln und Steuererklärungen.
Aber hey, ist natürlich schön einfach, wenn man meint etwas zu wissen, wer wird da schon mit Physik und Statistik kommen können und die „Wahrheit“ anfechten können.
@claus:
Dies:
„Ach so, noch ein Nachtrag: Klar kann man sich an alle Bestimmungen der StVO halten und dennoch im Unfallprozess eine Mitschuld bekommen. Das geht aber schon aus § 1 hervor, indem allen Verkehrsteilnehmern entsprechend ihrer Fähigkeiten ein umsichtiges Verhalten angedient wird.“
ist m.E. ein Zirkelschluss, man kann sich kaum an die StVO halten und gleichzeitig gegen § 1 derselben Norm verstoßen.
I.Ü. bin ich dankbar für die sachliche Argumentation, sei sie auch meiner Meinung entgegenstehend. IMHO wird hier jedoch in unzulässiger Weise 1. eine Überschreitung des allgemeinen Lebensiriskos angenommen 2. in unwissenschaftlicher Weise eine allgemein positiv überwiegende Schutzwirkung von gängigen Fahrradhelmen angenommen und 3. ein gesellschaftlicher Konsens über 1 und 2 angenommen.
Nach meiner Meinung stellt Fahrradfahren, gerade gegenüber andern Arten der Fortbewegung kein überdurchschnittlich gefährliches Verhaten dar, welches gegenüber anderen vergleichbaren Verhaltensweisen besonderer Schutzvorkehrungen bedarf. Das gibt m.E. die Statistik nicht her und der Vergleich zu anderen Freizeitaktivitäten ohne ähnliche verkehrliche Relevanz ist unzuilässig einseitig, während unter den Verkehrsarten keine allgemein erhöhte Gefahr statistisch feststellbar ist.
Weiters ist eine allgemein positive Wirkung von Helmen nicht belegt. So sie im Einzelfall feststellbar bzw. wissenschaftlich zu vermuten ist, ist auch eine negative Wirkung für bestimmte Unfalgeschehen unstrittig. Indes fehlt es an aussagekräftigen Untersuchungen, die das Überwiegen der positiven Effekte feststellt, hier regieren subjektive Annahmen. IMHO muss jedoch ein positiver Nachweis für die generelle Nützlichkeit erbracht werden, um eine (Haft-)Pflicht zu belegen.
Angesichts der derzeitigen Helmtragequoten trotz intensiver und langfristiger Kampagnen kann auch kaum auf ein geselleschaftliches Einverständnis in Nutzen, Notwendigkeit und Wirkung von Helmen vermutet werden. Stattdessen scheint ein Großteil der Bevölkerung trotz Sicherheitsbedenken und Glauben an eine generelle Nützlichkeit eines Helmes, oft sogar trotz Vorhandenseins eines Helmes, von einer Nutzung abzusehen, da die geringen Nachteile im Gebrauchsalltag die noch geringere Schutzwirkung angesichts des kaum überstiegenen Lebensrisikos kaum rechtfertigen.
Soweit mir Studienergebnisse vorliegen, größtenteils aber aufgrund eigener Erfahrung ist selbst die helmpropagandeaffine Bevölkerung sich der geringen Gefahr des Fahrradfahrens bewusst. Angesichts der Unfallopferzahlen (ggf. in Betrachtung der Kopfveretzten) in Relation zu Verkehrsart und modal split, ist dies mir verständlich.
Mich würde mal interessieren, was die Reaktion auf folgende fiktive Analogie wäre:
Ein LKW fährt unvorsichtig aus einer Seitenstraße und ein PKW muss ausweichen. Dabei gerät der PKW ins schleudern und knallt vor einen Baum.
Im späteren Gerichtsverfahren wird festgestellt, das der Fahrer des PKW nichts falsch gemacht hat. Der PKW war älteren Baujahres und hatte keine Airbags, weswegen der Fahrer des PKW eine Teilschuld bekommt und auf einem Teil seiner Behandlungskosten sitzen bleibt. Schließlich hätte er ja im eigenen Interesse ein Auto mit Airbags kaufen können.
@Gruni: es gibt (mind.) ein Urteil für Oldtimerinsassen und fehlende Sicherheitsgurte – hier bekommen die Insassen keine Mitschuld wenn keine Gurte vorhanden sind.
Siehe http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/unangeschnallt-in-oldtimer/
Köln AZ 2 O 497/06
Das ist ein eindeutiges: „Wo keine Pflicht ist, kann es keine Mitschuld geben.“ Aber wir sind ja dort bei Autofahrern, da ist ja eh Alles anders.
Ich denke auch, man sollte auseinanderhalten: Gurte mit statistisch nachgewiesener Schutzwirkung / Helme, die die Einwirkungsfläche vergrößern und damit die Kraft pro Fläche minimieren (Motorradhelme) / Styroporhelme, die den Aufprall dämpfen (Fahrradhelme). Alle drei Sachen kann man schwer miteinander vergleichen. Ich denke auch, wenn die Frau auf eine 1-Zentimeter-Styroporplatte gefallen wäre, wären Kopfverletzungen nicht auszuschließen gewesen. Ob man überhaupt „Was wäre wenn“-Beweise erbringen kann, halte ich für zweifelhaft, hier würde ich an der Wissenschaftlichkeit des Gutachters durchaus Zweifel hegen.
Verkehrsplanerisch, unfallstatistisch und ökologisch lässt sich Radfahrern nichts vorwerfen, was nicht als kräftigerer Bumerang zurück schlägt. Regelverletzungen unbestimmten Ausmaßes gibt es in der Tat, doch mit vergleichsweise wenig Fremdschäden. Gleichzeitig scheinen Radfahrer trotz allem oft glücklich und augenscheinlich oft schneller, günstiger sowieso. Vielleicht regt sich sogar einfach durch die Anwesenheit bei manchem das schlechte Gewissen ob der eigenen (vermeintlichen) Bequemlichkeit. Danke für gute Beitrag. LG
Selbst der ADAC hält das Urteil für problematisch.
@anonshamus „Aber hey, ist natürlich schön einfach, wenn man meint etwas zu wissen, wer wird da schon mit Physik und Statistik kommen können und die “Wahrheit” anfechten können.“
Tut mir leid, aber auf so unterqualifizierte Bemerkungen muss eich antworten. Schön wäre es, wenn man lesen könnte. Aber manche scheinen halt schnellere finger als Gehirne zu haben. Wenn du mal den ganzen Text gelesen hättest, bevor Du rumplärrst, dann hättest Du Dir Deine hohle Bemerkung klemmen können. Hier geht es nicht um Physik, sondern um ein Gerichtsverfahren, in dem ein Richter oder eine richterin nach Papierlage (Gesetz) und eigener Überzeugung entscheidet. Meine Meinung zu Helm beim Radfahren oder Gurt beim Autofahren ist hier außen vor.
Was mir allerdings auffällt, ist mal abseits von allen sachlichen Dingen, dass Radfahrer scheinbar wirklich glauben, sie sind was besonderes. Zumindest dringt das immer wieder durch. Wenn beim Sturz der Kopf die gesamte Impulskraft aufnehmen muss, wenn er aufs Pflaster schlägt, dann ist ja wohl klar, dass eine Styroporschale einen Teil der kinetischen Energie aufnimmt und damit die plastische Verformung des Kopfes abschwächt. Der Neurologe, der als Gutachter fungiert hat, hat ja auch gesagt, dass die Kopfverletzung auch mit Helm entstanden wäre, allerdings minderschwer.
Wenn das Gericht dem Gutachter und im konkreten Fall der Verteidigung teilweise folgt, was die Schwere der Schädigung angeht, dann sollte die Klägerin mal ihre Strategie vor Gericht überdenken. sicherlich reicht es nicht aus, als Gutmensch aufzutreten und an überirdische Gerechtigkeit zu glauben. Man muss das Gericht auch überzeugen.
Und nun nochmal zum Helm und Gurt, auch wenn es der eine oder andere
möglicherweise nicht versteht. Hier geht es nicht um den physikalischen Vergleich der Wirkung, sonder um den sinnbildlichen Vergleich der Schutzwirkung. Und da hat mir bislang noch keiner erklärt, warum beim Fallen auf den Kopf kein Helm besser schützen soll, als ein Helm. Im Übrigen, ich bin regelmäßig als Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger unterwegs und stelle regelmäßig fest, dass Radfahrer mir am häufigsten auffallen, wenn sie Regeln der StVO ignorieren. Insofern sehe ich auch schon erhöhte Risiken aus dem Radfahren. Und Verstöße sind auch Verstöße, wenn ihre Wirkung geringer ausfäll, als die von Verstößen anderer Verkehrsteilenehmer. (Fußwegradeln inkl. Nötigung von Fußgängern, Geisterradeln, Rotlicht missachten, Fahren ohne Licht) Möglicherweise sind das auch Gründe, weshalb das Gericht hier zu einer sehr kritischen Einschätzung gekommen ist (blöderweise in einem völlig ungeeigneten Fall).
@ritzelflitzer:
Dies verwundert auch nicht, öffnete doch die Argumentation Tür und Tor des Verschuldens gegen sich selbst auch bei Autofahrern. Auf die Schnelle fielen mir da gefahrerhöhendes zu schnelles Fahren trotz Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit, diverse Ablenkungen des fahrenden Multimedia-Sofas, Nicht-Nachrüsten der neuesten Sicherheiztechnik, Fahren ohne Tagfahrlicht oder mit tarnfarbenem straßengrauen Auto ein. Mit ein wenig gutem Willen lassen sich sicher noch mehr Gründe finden. Ganz zu schweigen von ohnehin gefährlichen motorisierten Zweirädern oder Sicherheizkleidung in Autos.
An Altruismus des ADAC glaube ich jedenfalls nicht, vielleicht haben die aber auch erkannt, dass nahezu jedes ihrer Mitglieder wenigstens gelegentlich eine Spazierfahrt radelt, zu 90 % aber ohne LEHM.
@Claus, naja aber wenn Du jetzt von „Gutmenschen“ etc. schreibst, dann ist das ebenfalls keine stichhaltige Argumentation. Die Klägerin wurde durch das Fehlverhalten der Autofahrerin geschädigt und wollte vor Gericht durchsetzen, dass ihr keine Teilschuld zugeschrieben wird. Daran kann ich kein gutmenschliches Gehabe und auch keinen Irrglauben an eine eigene Unverletzlichkeit ablesen.
Deine Einschätzung, dass das häufige Fehlverhalten der Radfahrer zu einem erhöhten Risiko führt, stimmt allenfalls bedingt, zumindest im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmergruppen. Auch (und in manchen Situationen besonders) wer sich an die Regeln hält, ist gefährdet. Unbeachtet der (von mir bezweifelten) Aussage, Radfahrer begingen mehr Verkehrsverstöße als andere, kann man die Anzahl der Unfälle pro Personenkilometer messen. Ich hatte vor Jahren mal entsprechende Zahlen für Berlin rausgesucht und das berechnet, das Auto steht als Unfallverursacher und als Unfallbeteiligter jeweils an erster Stelle pro Personenkilometer. Ich hatte dazu einen Blogeintrag geschrieben. Diesen müsste ich rauskramen, so wichtig ist das jetzt aber auch nicht.
Bezüglich der Schutzwirkung des Helmes würde ich persönlich mich übrigens gar nicht aus dem Fenster lehnen, das Prinzip der Dämpfung streite ich nicht ab, ebensowenig aber auch andere Prinzipien, die wiederum negativ wirken können. Meine Entscheidung auf einen Helmverzicht basiert nicht unbedingt an einem „Unglauben“ an die Schutzwirkung, sicher auch nicht auf einer „gutmenschlichen“ oder überheblichen Einstellung, sondern letztendlich auf einer Risikenabschätzung. Dafür als Idiot hingestellt zu werden, finde ich dreist.
@claus:
Es gibt durchaus ernstzunehmende kritische Fragen zu Helmen, zum Einlesen vielleicht mal das hier:
http://fahrradzukunft.de/14/wirksamkeit-von-fahrradhelmen/
Aber nur bei Radfahrern.
Denn die sind ja was Besonderes.
@Claus du sagst abseits von allen sachlichen Dingen so, als hättest du irgendwas substanziell sachliches vorgetragen. Und zu sagen eine Diskussion sei ideologisch beladen, dann aber mit zu machen ist schon ein Schaustück der Diskussionskultur. Nur zur Klärung, ich lasse jedem die Entscheidung frei ob er für sich selbst Helm trägt oder nicht, solche Gerichtsentscheidungen wie dieses Urteil sorgen aber für eine Verschiebung hin zu mehr Versicherung und weniger Freiheit, das schmeckt mir nicht.
Und so zu tun, als hätte das Urteil sich auf irgendwie belastbare Untersuchungen gestützt ist schon albern, mir scheint, Frau Richterin hat sich vom Bauchgefühl und „man weiss“ leiten lassen, wenn die statistisch relevante Schutzfunktion von Radhelmen in ihrer aktuellen Halbschalenform eineindeutig wäre, dann hätten wir ein entsprechendes Gesetz, die Lobbyarbeit ist stark genug in dieser Richtung. Haben wir aber nicht, damit ist Bauchgefühl, anekdotische „Belege“ und alles andere egal, zum Glück.
Immerwieder gern zum thema, der DLF Link zu einer Sondersendung Helmpflicht ja/nein, warum nein ist besonders interessant.
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2011/10/19/drw_201110191803_redaktionskonferenz_-_der_zwang_z_025e1017.mp3
Also dann ab in die Komplette Körperrüstung, denn wer sich ausserhalb eines Autos bewegt, begibt sich in Gefahr, der Natürliche Zustand des Menschen ist schliesslich in einem Auto sitzend…
[…] ihrem Unfall gab, weil sie keinen Helm trug. Viele Medien haben berichtet, darunter seriöse wie die Rad-Spannerei und semiseriöse wie das ehemalige Nachrichtenmagazin oder die […]
@Claus
Vor Verletzungen beim Fallen schuetzen Dich die Reflexe deines Koerpers. Egal ob du zu Fuss gehst oder mit dem Rad unterwegs bist. In beiden Faellen hast du im Strassenverkehr ein vergleichbares Kopfverletzungsrisiko (bezogen auf Expositionszeit, nicht Kilometer).
Wenn Du also zu Fuss ohne Helm unterwegs bist, ist es aehnlich wenig riskant auf dem Rad den Helm wegzulassen. Nebenwirkungen eines Helms sind u.a. dass sich Trefferflaeche, Masse des Kopfes und Sinneswahnehmung veraendern: Das erhoeht das Risiko von Kopftreffern weil die Reflexe nicht mehr richtig greifen. Weiterhin ehroehen feste Kopfbedeckungen wie der Styrohelm den Kopfdurchmesser und verstaerken damit Rotationsmomente beim Sturz waerend der Fahrt (Trauma durch Rotationsbeschleunigung, Schaeden an der HWS).
Psychologische Wirkungen gibts auch jede Menge, Radfahrer mit Helm verhalten sich in meinem Umfeld regelmaessig so, dass sie bald ihre Kopfbedeckung auch testen koennen.
Dazu koennen sie auch gern mal die Pro-Helm Studien checken: der Anteil von Helmtraegern unter den dokumentierten Verletzten ist meist deutlich hoeher (Faktor 2-4) als die Helmtragequote des betreffenden Landes.
In de.rec.fahrrad steht, dass die Dame in Berufung geht und nun wohl der Bundesgerichtshof entscheidet. Da kann man Daumen drücken!
Sehr angenehm sachlich zu lesen ist diese ärztliche Stellungnahme: http://www.regensburger-orthopaedengemeinschaft.de/orthojournal/details-journal/artikel/sicherheit.html
Will die Polizei hier mitdiskutieren? Helm schützt Radfahrer
Na ganz toll, ein zerbrechender Helm wird als Indiz für erfolgreichen Schutz dargestellt. *örgs*
Aber so wie der Radfahrer in den skoda reinkracht sein muss, war der entweder sehr schnell unterwegs, oder der Autofahrer ist sehr knapp vor dem Radfahrer eingebogen und da liegt der Gedanke nahe, es könnte sich mal wieder um eine Der-doofe-Geisterradler-soll-halt-bremsen!-Aktion gehandelt haben.
Es war ja nicht mal ein Geisterfahrer, das gibt der Polizeibericht ja auch zu. Er verschweigt aber gleichzeitig, dass der Radweg nicht einfach freigegeben war, sondern dass man zum dazu gezwungen wird ihn in gegenrichtung zu benutzen.
Mich wundert, dass an dieser Straße nicht mehr passiert. Ich meide diesen Radweg und benutze lieber die parallel verlaufenden Wohngebietsstraßen.
Markus Mechnich vom Tagesspiegel (Profil: „redaktionell … seit vielen Jahren Automobil-Bereich tätig“) weiß es ganz genau:
http://www.tagesspiegel.de/auto/zweirad/diskussion-um-fahrradhelme-ohne-kopfschutz-wird-es-oft-toedlich/8387390.html
Im Text kommt ein Prof. Tim Pohlemann (Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie, Bochum) vor, der „schätzt, dass etwa die Hälfte der tödlichen Radunfälle mit einem Helm anders geendet wären.“
Bitter.
Schon der Begriff „Mitschuld“ ist hier eigentlich völlig fehl am Platz..
In Deutschland gibt es keine Helmpflicht. Daher ist es doch jedem selbst überlassen, ob sich ein Fahrradfahrer schützen möchte oder nicht.
In der Regel wird nach einem Unfall auch die Verkehrssituation individuell betrachtet und der verunglückte Radfahrer in eine „Radfahrergruppe“ eingeordnet:
http://blog.helt-pro.com/2013/02/21/unfall-mitschuld-fur-fahrradfahrer-ohne-helm/
Folgender Atikel erschien heute auf Seite 4 der Süddeutschen Zeitung:
von Marlene Weiss
Helm auf, aber freiwillig
„Es gibt kein gutes Argument gegen Fahrradhelme. Was sind schon Frisur oder Schwitzen am Scheitel gegen die Tatsache, dass ein Helm das Risiko schwerer Kopfverletzungen um bis zu drei Viertel absenkt? Eben. Also ist etwas dran an der Sicht des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein. (…)
Trotzdem ist das Urteil ägerlich. 89 Prozent der Radler fahren ohne Helm. Nicht alle sind Rambos, den Tod verachtend, nur weil der Fußgänger ist. Verständig oder nicht, aber wer ohne Helm fährt, der nimmt nur sein gutes Recht in Anspruch. Hierzulande gilt keine Helmpflicht, anders als in Australien und Neuseeland. Dort hat die Vorschrift dazu geführt, dass weniger Leute Fahrrad fahren. Je weniger Radler aber auf der Straße sind, desto gefährlicher ist es für sie – was den Schutz durch einen Helm fast wieder aufhebt. Deshalb führt eine Helmpflicht zu nichts; das oft vorgebrachte Argument, ein Helm schränke nur die Freiheit ein, ist hingegen Quatsch.
Radfahrer sind für Autofahrer viel weniger gefährlich als umgekehrt. Das Mindeste, was man von Autofahrern daher erwarten darf, ist etwas Rücksicht. Selbst schuld, wer keinen Helm trägt – das ist zu kurz gedacht.“
Mit besten Grüßen aus dem Ruhrgebiet,
Boris
@johann:
Ich habe das mit dem 2-Richtungs-Radweg schon gelesen, wollte aber darauf anspielen, dass gar nicht mal so wenige Autofahrer bereits die blauen Radwegschilder nicht mitbekommen, ganz zu schweigen von den Schildern die einen Radweg in beide Richtungen freigeben, zumal jene häufig auch erst VORAUS und dann entgegen der Blickrichtung des Autofahrers stehen.
Effekt? Sehr viele Autofahrer bekommen einen in beiden Richtungen freigegebenen Radweg gar nicht mit und zudem gehen viele daher von einem Geisterradler aus, wenn dann einer auf nem linksseitigen Radweg entgegen kommt!
In der vorletzten ADAC Motorwelt – ich weiß, schrecklicher Verein, übles Machwerk – war hinten so ein kleines „Hätten sie es gewußt?“ Rätsel bzgl. richtigen Verhaltens im Straßenverkehr und dort wurde ein linksseitig fahrender Radfahrer gezeigt und es kam weder in der Antwortauswahl, NOCH in der Auflösung samt Erklärung der Hinweis vor, dass genau diese Situation regelkonform angeordnet sein kann. Stattdessen wurde ein linksseitig fahrender Radfahrer als „Geisterradler“ hingestellt.
Es ist ja hinlänglich bekannt, dass die beliebten „Erziehungsmaßnahmen“ der Autoristi dann besonders intensiv und schlimm sind, wenn kurz vorher mal wieder irgendein Bundesminister halbgares Wiedergekautes zum besten gegeben hat, oder ein mies gemachter Artikel in der Motorwelt erschienen ist.
Deswegen wollte ich nur auf die Möglichkeit hinweisen, dass auch eine „dem zeigs ich! – Erziehungsmaßnahme“ stattgefunden haben kann.
Raus mit dem Spam von H*lt und der kommentarlosen Kopie aus der Su*dteutschen Z*itung!
Genau wie der Rauswurfversuch seitens des Taxifahrers, den ich letzte Woche erlebt hatte und den ich hier in einem anderen Thread ja bereits erwähnt habe.
Taxifahrer sehen eben auch das irgendwann zusätzlich hinzugeklebte Fahrradsymbol auf den Zusatztafeln unter dem Busspur-Schild nicht.
Interessante Diskussion. Danke allen Beteiligten.
Bei mir regten sich Zorn und Widerspruches, und zwar schon aus rein moralischen Gründen. Lerne: Alle Gesetze eingehalten, Unrecht widerfahren, Mit-Schuld zugesprochen. Das ist wahrlich schwer zu verstehen. Sicherlich: Vor Gericht und auf hoher See … (auf Letzteres komme ich gleich zurück).
Es sind ja eigentliche mehrere, miteinander verbandelte und naturgemäß in Teilen widersprüchliche Diskussions-Ebenen:
– Die „sachliche“ Ebene … schwierig … was ist nun mit den Studien und deren Wertigkeit?
– Die rechtliche Ebene … es wurde ja genug darauf Bezug genommen, ich bin da beileibe kein Experte …
– Die Ebene der Erfahrungen – subjektiv, wie das mit der Empirie eben so ist. Radfahrer kennen ihre Sicht auf die Dinge recht gut, Autofahrer auch. Nicht wenige kennen beide Perspektiven aus täglichem Erleben, und das oft nicht widerspruchsfrei … wie ist denn nun das eigene Verhalten (Ego) in / auf diesem oder jenem Gefährt … definiert hier auch das Sein das Bewusstsein? Mutiert man im Auto oder auf dem Rad zum anderen Menschen? Machen das „die Verhältnisse“ mit einem?
Ich wage mal einen thematischen Sprung hin zum Wassersport. Ich bin selbst langjähriger Segler, kenne daher das Hickhack zwischen Motorbooten und Segelbooten nur zu gut. Ziemlich ähnlich den Konflikten zwischen Auto- und Radfahrern.
Zunächst ein – leider etwas längerer – Artikel aus der ZEIT. Traurige Geschichte, ein rasend schnelles Motorboot überfährt einen Segelsurfer:
http://www.zeit.de/2013/21/surfunfall-ostsee-motorjacht/komplettansicht
Die Überschrift …
„Auf der Ostsee wird ein Surfer von einer Motorjacht überfahren. Er wird verstümmelt, fast stirbt er. Das Unglück wirft ein Schlaglicht auf die Verteilungskämpfe in einer Freizeitgesellschaft. Erbittert streiten Wassersportler und Bootsbesitzer um die Frage: Wem gehört das Meer?“
… stellt die Implikationen des Unfalles sicher etwas verkürzt dar. Aber es wird schon ersichtlich: Wir haben es mit endlichem Raum, endlichen Ressourcen, mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen und einer teilweise nur perfide zu nennenden Gesetzgebung, Auslegung und Politik zu tun. Geld, Marketing, die Industrie – all das scheint eine Rolle zu spielen, eben der Wirtschaftsstandort Deutschland mit Werften / Vetrieb für Luxusyachten – anders lässt sich die politische Entscheidung pro Freie (Vor-) Fahrt für motorisierte Raser auf dem Wasser aus meiner Sicht nicht verstehen. Es scheint auch nicht ganz unwesentlich, ob man sich einen guten Rechtsbeistand leisten kann.
Dennoch: Arm und schwach unterliegt reicht und stark wäre sicher eine zu holzschnittartige Darstellung des Ganzen.
Aber was ist denn nun mit „Recht“ dessen, der mit viel PS daher kommt, der gefährdet obwohl oder gerade weil er sich an Regeln hält? Regeln, die Schwächere eben nicht effektiv schützen? Quod erat demonstrandum.
Der Ansatz, die Verkehrsinfrastruktur sicherer zu machen und bis dahin (eines fernen Tages, denn es fehlt ja immer Geld) gerade die Schwächeren zu schützen, dieser Ansatz kann ja nicht so verkehrt sein. Oder?
Die BSU (Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung), welche als Behörde pflichtgemäß Seeunfälle dieser Art untersucht, weist klare Mängel bei der Konstruktion des Motorbootes aus (Sichtbehinderung des Kapitäns). Und es wird deutlich auf die Unmöglichkeit des Surfers hingewiesen, einen Unfall dieser Art zu verhindern (das Motorboot etwa mit 70km/h hernrauschend) – bestehende Ausweichpflicht des Surfers, oder nicht. Diese Wertung aber hat aber rechtlich bislang wohl gar keinen Niederschlag gefunden. Es ist das Gutachten einer Bundesbehörde. Dem Anschein nach ist der Betroffene (einseitig Bein-Amputierte) weiterhin ohne Entschädigung allein mit seinem Leid.
Kann man teilweise ein psychologisches (nicht unbedingt rechtliches) Moment des Vorsatzes bei der Unfallentstehung vermuten? Nicht konkret hier, im Einzelfall. Sondern als gesellschaftliches Moment? Rechtssprechung unterliegt auch immer einer kulturellen Grundstimmung einer Gesellschaft. Wir aber haben sicher derzeit „zu viel Benzin im Blut“.
Nota bene: Der in dem ZEIT Artikel genannte Kommentare eines Motorbootfahrers: „Wer später bremst, ist länger schnell“. Darüber kann das schwer invalidisierte Unfallopfer nun besonders gut lachen, oder? Kommentare nahe einer Opferverhöhnung findet man zuhauf in den Foren, zumindest in den Äußerungen der Motorbootler.
Wir sind technologisch immens fortgeschritten und dies wird teils automatisch mit einer gesellschaftlich, sozial und moralisch hochstehenden Kultur gleichgesetzt. Ich bin mir da indes nicht so sicher.
LG an alle, entschuldigt den langen Text mit auch noch ellenlangem ZEIT-Artikel … J
@joshua:
Ja, durchaus recht guter und passender Vergleich, wenngleich es auf dem Wasser keine Straßen in dem Sinne gibt, wie es Straßen auf dem Land gibt. Was einerseits zu mehr Platz für Alle führt, andererseits auch zu potentiell mehr möglicher Anarchie. Ich war, um in dem Vergleich Motorboot vs Segler zu bleiben, sehr lange Zeit als „Fussgänger“ => Paddler dort unterwegs gewesen und schätze bspw. den Rhein gefährlicher als die Nordsee ein, denn auf der See kann ich den ganzen Problemen deutlich besser aus dem Weg „gehen“, was durch die Unterschiede beim Tiefgang und der zur Verfügung stehenden Wassertiefe nochmals verstärkt wird.
Ja, es gibt auch diese immer deutlicher werdende gesellschaftliche Problem, dass ein steigender Gedrängefaktor mit immer mehr und unterschiedlicheren Ansprüchen und Anforderungen kollidiert und das was eigentlich als Regulativ agieren und reagieren soll, eben nicht oder nur unzureichend funktioniert: Das Rechtssystem UND die gesellschaftliche Selbstkontrolle.
Verstärkt wird das Ganze dann noch durch die div. Auswirkungen unseres heiligen „Friss oder Stirb“ Wirtschaftssystems.
Hallo, ist hier noch wer?
Ich habe da noch eine kurze frage.
Wie kommt es dass die radlerin eine mitschuld wegen nicht helmtragen (no law) bekommt, aber die tatsache das sie den sicherheitsabstand nach rechts offensichtlich unterschritten hat (yes law) bleibt unberücksichtigt?
Eigentlich sollte sie doch dafür die mitschuld bekommen, ganz kurios die geschichte.
@qx87: Die Autolobby hat doch kein Interesse daran, dass Radfahrer wegen Einhaltung eines Sicherheitsabstands die Fahrbahn blockieren. Die sollen da ja möglichst weit weg nach rechts oder auf Radwege.
Die Forderung nach Helmpflicht bzw. hier der Obliegenheit, einen Helm zu tragen, wird dagegen begrüßt, weil Helme als Symbole für Kampf und Gefahr Radfahrer schon mal als Rambos und das Radfahren als gefährlich erscheinen lassen. Prima natürlich auch, dass Helme lästig und unbequem sind. So kann man dem Trend zum Fahrrad etwas entgegensetzen.
@qx87: Weil es ein Zivilprozess war, wo es nicht um Schuldfragen nach Verkehrsrecht ging, sondern allein um die Frage wer für den Schaden aufkommt.
Für genauere Aufdröselung siehe radverkehrspolitik.de
Danke dir jochen
Eine Mitschuld wegen zu dichtem Vorbeifahren würde ich definitiv nicht sehen. Zu meiner Zeit wurde bei der Fahrschule noch deutlich darauf hingewiesen, dass auch beim Aussteigen die Pflicht besteht, den nachfolgenden Verkehr zu beobachten. Es kann nicht sein, dass jemand einfach die Tür aufreißt ohne zu schauen, ob von hinten jemand kommt. Aber das ist in der Tat ein gesellschaftliches Problem, man juckt sich nicht um die Rechte anderer. Normalerweise ist man ja eher auf der Beifahrerseite beim Radeln gefährdet, wenn diese fürchterlichen Radewege knapp an der Parktasche vorbeiführen. Aber blöderweise muss man immer damit rechnen, dass jemand die Autotür aufreißt, wenn man gerade vorbeifährt.
Wenn man etwas in der Verkehrspolitik anprangern muss, dann ist es, dass man als Radfahrer immer noch mit den Fußgängern gemeinsam auf separaten Raum gezwungen wird und dass sich die Verkehrsbehörden seit Jahren einen Dreck um die geänderten Vorgaben zur Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht kümmern. Aber das hat mit dem Urteil wohl nichts zu tun. Es zeigt nur, wo sich die Gesellschaft mental befindet.
Ich persönlich bin sehr gespannt, wie der Fall in der Revision ausgeht.
@claus, es gibt aber nunmal regeln über einzuhaltende sicherheitsabstände, für kfz und auch für radfahrer. Das ist auch richtig so, damit hat man ein reduntantes sicherheitssystem gegen dooring. (Beide parteien SOLLEN dooring vermeiden).
Naja ich verstehe es immernoch nicht, wenn meine logik stimmen würde, hätten alle dooring opfer in der vergangenheit eine mitschuld bekommen müssen.
Der Tagesspiegel sucht ja offensichtlich auch wieder die Helm-Diskussion bezw. -Konfrontation. Grund sind zwei Unfälle an einem Tag mit involviertem Kopf, einer mit Helm und einer ohne.
Diese Diskussionen sind immer die gleichen. Hardcore-Autofahrer mischen prinzipiell mit, obwohl ihnen das Thema eigentlich egal sein kann. Die gleiche Fraktion relativiert sonst jedes sicherheitsbezogene Thema. Dann gibt es die Radfahrer, die entweder aus purer Vernunft oder wegen eigenem oder miterlebtem Unfall fest von der Wirkungsweise überzeugt sind. Die nächste Gruppe sind die Statistiker, die Fahrradunfälle in Relation zu anderen Lebensgefahren stellen und keine große Gefahr sehen. Zu guter letzt gibt es dann noch die Gruppe, die die Wirksamkeit von Styroporhelmen generell in Frage stellt.
In die Diskussion fließen Sach- und emotionale Einschätzungen ein, beide Ebenen sind unvereinbar, und daher gibts am Ende nur Streit.
Letztendlich bleibt wohl nur, darauf zu hoffen, dass der Politik das Thema letztendlich so am Arsch vorbeigeht wie die Rechtsabbiegerproblematik.
Ein leicht genervt-resignativer Unterton scheint im letzten Beitrag mitzuschwingen?
@joshua, also ich akzeptiere, dass es Stammtischmeinungen gibt und man da nicht mit Statistiken oder Gegenargumenten kommen muss. Das ist relativ leicht zu ertragen. Das schlimme ist eben die Wirkung dieser Meinungen auf Politik und Medien, die am Ende in einer Helmpflicht resultieren könnte. Und das kann einen wirklich verzweifeln lassen.
Dein ausführlicher Kommentar hat mir übrigens sehr gefallen!
Danke, dito, lese Deine Beiträge immer gerne, Beste Grüsse und Guten Start in die neue Woche! Joshua
Dann gibt es die Fussgänger, die entweder aus purer Vernunft oder wegen eigenem oder miterlebtem Unfall fest von der Wirkungsweise überzeugt sind. Die nächste Gruppe sind die Statistiker, die Fussgängerunfälle in Relation zu anderen Lebensgefahren stellen und keine große Gefahr sehen. Zu guter letzt gibt es dann noch die Gruppe, die die Wirksamkeit von Styroporhelmen generell in Frage stellt.
Dann gibt es die Autofahrer, die entweder aus purer Vernunft oder wegen eigenem oder miterlebtem Unfall fest von der Wirkungsweise überzeugt sind. Die nächste Gruppe sind die Statistiker, die Autounfälle in Relation zu anderen Lebensgefahren stellen und keine große Gefahr sehen. Zu guter letzt gibt es dann noch die Gruppe, die die Wirksamkeit von Styroporhelmen generell in Frage stellt.
Jetzt kann man sich fragen wann hat man damit angefangen, dass sich nur Radfahrer dieser Diskusion aussetzen müssen und warum.
Und Deine Antwort auf die Frage, siggi?
Wenn Mac und Konsorten die lautesten Befürworter der Pflicht sind, werden Sicherheitserwägungen in Wirklichkeit keine große Rolle spielen.
Das ist es ja, was mich an der Diskussion nervt: Stellt man genau die Frage, wie siggi sie formuliert hat, wird die Antwort etwa dem Tenor „ein kluger Kopf weiss sich zu schützen“ entsprechen, d.h. die Sachebene wird außen vorgelassen.
Meine Antwort.
Du bist Deutscher – Du sollst Auto fahren.
Alles andere sind Folgeerscheinungen die von diesem Grundgedanken ausgehen.
Das fängt bei Radverkehrsanlagen an, geht geht damit weiter, dass man Radfahren als lebensgefährlich hinstellt und hört mit Medienhetze noch lange nicht auf
Ich fahre auch gerne Fahrrad, aber was manche Radfahrer auf der Straße veranstalten!!! Die denken nicht an die Autofahrer, biegen einfach ab oder kommen immer weiter auf die Fahrbahnmitte und wundern sich dann, wenn Unfälle passieren. Mittlerweile passieren durch die Radfahrer immer mehr Unfälle. Diese müßten auch so etwas, wie eine Prüfung ablegen.
Hm, also Fazit ist das man schon immer einen Helm tragen sollte. Doch was ist wenn ich das gar nicht möchte. Bin schon eine Weile auf der Suche nach alternativen und bisher nur auf den Airbag aus Schweden gestoßen http://www.fahrrad-airbag-test.de schlecht scheint er nicht zu sein und sogar sicherer als ein Helm. Würdet Ihr so einen aufsetzen?