Autofahrer geht für Tötung von zwei Radfahrern 15 Jahre ins Gefängnis

Im September 2011 fuhr ein alkoholisierter Mann bei Pyrzyce in Westpommern in eine Radfahrer-Gruppe und tötete zwei Menschen. Ein Bezirksgericht in Stettin verurteilte den Mann in der letzten Woche zu 15 Jahren Gefängnis. Der Autofahrer besaß wegen früherer Alkoholfahrten keinen Führerschein. Bereits im Jahr 1996 hatte eine dieser Fahrten zwei Menschen das Leben gekostet.

Infoseite-Polen: 15 Jahre Haft für alkoholisierten Autofahrer

10 thoughts on “Autofahrer geht für Tötung von zwei Radfahrern 15 Jahre ins Gefängnis

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  1. Gerecht.

  2. 2 sind ok und 4 nicht mehr?
    oh mann…

  3. So deutliche Gerichtsurteile würde man sich in Deutschland auch wünschen.

  4. @rbt: Herumtollende Hunde, wenn nicht aggressiv in Erscheinung tretend, sind für mich ein Lebensrisiko, dass ich bereit bin zu akzeptieren, 1,5 Tonnen Stahl und Plastik auf 50km/h beschleunigt nicht. Im übrigen auch nicht 100kg auf 30km/h beschleunigt auf einem Parkweg.

    Die hundemitfühlende Berichterstattung im TSP und in der Berliner Zeitung sind ätzend, das Urteil finde ich angemessen.

  5. Ich weiß nicht, ob dieses Urteil gerecht oder ungerecht ist. Mir sind die Informationen etwas zu dürftig. Der Fahrer war alkoholisiert. Die Promillegrenze beim Autofahren liegt in Polen bei 0,2‰, ab da fährt man betrunken. Wie betrunken war er? Hätte er z.B. 0,26‰ im Blut gehabt, wäre das in Deutschland rechtlich unbedeutend, in Polen aber strafrechtlich relevant. Bei 0,26‰ fände ich das Urteil sehr hart.

    @Micha S
    „Herumtollende Hunde, wenn nicht aggressiv in Erscheinung tretend, sind für mich ein Lebensrisiko, dass ich bereit bin zu akzeptieren, 1,5 Tonnen Stahl und Plastik auf 50km/h beschleunigt nicht. Im übrigen auch nicht 100kg auf 30km/h beschleunigt auf einem Parkweg.“
    Danke. Auf den Punkt gebracht.

  6. Wenn du mit Alkohol im Blut einen Unfall verursachst, trägst du auf Grund dessen immer eine Teilschuld. Auch unter den üblichen Promillegrenzen. Deswegen gilt ja auch: bei einem Unfall immer verlangen, dass der Gegner pusten soll.

  7. Unfall verursachen = Schuld. Unter Alkohol = größere Schuld. Unter Alkohol aber nicht Verursacher = Teilschuld.

    So spät Meinungen verbreiten führt zu Fehlern.

  8. @Linda

    „So spät Meinungen verbreiten führt zu Fehlern.“
    Wie wahr, wie wahr! 🙂

    „Wenn du mit Alkohol im Blut einen Unfall verursachst, trägst du auf Grund dessen immer eine Teilschuld. Auch unter den üblichen Promillegrenzen.“

    Falsch. Wie schon geschrieben: Wer mit 0,29‰ einen Unfall baut, ist zwar immer noch schuld, aber er hat sich nicht einer Alkoholfahrt schuldig gemacht.
    Hier sind die entsprechenden Promillegrenzen, samt ihrer Konsequenzen, sehr schön tabellarisch aufgeführt: http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Alkohol/alka.htm

    Und falls Du das jetzt immer noch nicht glaubst, google doch einfach mal nach „relative Fahruntüchtigkeit“.

  9. :-p

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