14-Jähriger von LKW tödlich verletzt

„Nach einem Verkehrsunfall in Plänterwald erlag ein 14-Jähriger heute Vormittag in einem Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Ersten Ermittlungen zufolge war der Junge gegen 7 Uhr 35 in der Köpenicker Landstraße gegenüber Am Plänterwald auf dem Schulweg mit einem LKW zusammengestossen und schwer verletzt worden. Die genaue Unfallursache ist Gegenstand der Ermittlungen, die der Verkehrsermittlungsdienst der Polizeidirektion 6 übernommen hat. Der Jugendliche ist das 7.Verkehrsunfallopfer in diesem Jahr in Berlin.“

Pressemeldung der Berliner Polizei # 0900 vom 20.03.2012 – 15:10 Uhr

16 thoughts on “14-Jähriger von LKW tödlich verletzt

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  1. Traurig, der Junge ist leider tot!
    Die Polizei ermittelt noch den genauen Hergang des Unfalls.

    Der Junge war Fußgänger und ohne Fahrrad unterwegs.

  2. Ein 14-jähriger Fußgänger ist mit einem Lkw „zusammengestoßen“? Die Formulierung ist ja mal wieder unter aller Sau.

  3. Ich bin schockiert! Der Krankenwagen überholte mich in Adlershof. Zu dem Zeitpunkt saßen die Eltern wahrscheinlich auf Arbeit und dachten, es sei ein Tag wie jeder andere…

  4. Ich hoffe die Eltern können die Kraft aufbringen, dieses unfassbare pure Grauen irgentwie durchzustehen.

  5. Bei Kindern nimmt es einen besonders mit. Was für eine Welt.

  6. Ich finde zwar nicht, das der Tod eines Kindes schlimmer oder weniger schlimm ist als der eines Erwachsenen, ich bin aber traurig bis wütend um jeden, der im Straßenverkehr, und damit idR. durch mangelnde Sorgfalt anderer, umkommt.

    Die Formulierung ist wirklich eine Frechheit bei dem Sachverhalt.

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  8. Wie furchtbar.
    Und diese Floskel „tödlich verletzt“ klingt irgendwie harmloser als „getötet“.

  9. @Ze Kohl, natürlich hast Du Recht, dass jeder tödliche Unfall sehr schlimm ist. Den Unterschied zwischen Kinderunfällen und Erwachsenenunfällen sehe ich darin, dass man von Erwachsenen i.d.R. ein „fehlerfreieres“ Verhalten erwarten kann. Wobei man da immer sehr vorsichtig sein sollte, denn auch Kranke Menschen, die in ihrer Bewegung oder Wahrnehmung eingeschränkt sind, haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit im Straßenverkehr.

    Bei Kindern gehören Fehler – auch schwere – zum normalen Verhalten. Nur so können sie lernen. Im Straßenverkehr wird das völlig ausgeblendet, hier akzeptiert man die potentielle Tödlichkeit normalen kindlichen Verhaltens.

    Bitte nicht falsch verstehen, zu o.g. Unfall kann und will ich nicht über Ursache oder Verursacher spekulieren. Laut Google Maps würde ich an der Stelle baulich keine großen Nachteile sehen, baulich verhindern konnte man so einen Unfall wohl kaum.

  10. „war der Junge … auf dem Schulweg mit einem LKW zusammengestossen“. Soso. Noch mehr die Schuld von dem LKW-Fahrer auf den Jungen verbiegen kann man wohl nicht?

  11. @kai
    Das ist auch nicht nötig. der Junge hatte rot. Den Fahrer trifft keine Schuld.

  12. @ Lilly
    I. Allgemeine Grundegeln
    §1 Grundregeln
    (1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Ich würde auch sagen, dass der LKW-Fahrer wenig bis nichts für den Unfall kann, die Schuldfrage ist damit aber noch lange nicht geklärt. Als Radfahrer (und bestimmt auch als LKW-Fahrer) muss ich 75 bis 80 cm zum Bürgersteig halten, damit ich meine Sorgfaltspflicht gemäß §1 StVO erfüllt habe (BGH, Az. VI ZR 66/56). Es geht nicht darum, dem LKW-Fahrer etwas anzuhängen, es geht darum, dass der Fahrer eines tonnenschweren Gerätes in einer Großstadt seine Fahrweise nicht nur nach den Grundregeln (50 km/h, Blinken und Vorfahrtbeachtung), sondern auch nach den örtlichen Gegebenheiten anzupassen hat. Der Vertrauensgrundsatz der StVO ist eben nicht eins zu eins auf Kinder, Behinderte und ältere Mitbürger zu übertragen.

  13. @Lilly, mit anderen Worten – Kinder dürfen in der Außenwelt keine Fehler machen, die potenziell tödlichen Folgen sind o.k., weil man ja von einem Kind verlangen kann, sich immer und in jeder Situation richtig zu verhalten.

    Dass für Kraftfahrzeugführer besondere Pflichten gelten, u.a. eine solche Fahrweise, die Unfälle mit Kindern ausschließt (§3 Abs. 2a STVO), wird bei solchen Schuldzuweisungen gerne vergessen. Steht eine Gruppe Kinder bei roter Ampel nah an der Fahrbahn, so kann man den genannten Paragraphen nicht anders verstehen, als dass die Geschwindigkeit stark zu reduzieren ist.

    Sorry, aber Deine Argumentation finde ich ärgerlich. Keiner von uns war bei dem Unfall dabei, es wurde ein Kind getötet – und das einzige, was Dir dazu einfällt, ist noch nachzutreten a la „na wärste eben nicht bei rot gegangen“.

  14. @Lily: Mag sein, dass bei diesem konkreten Unfall der LKW-Fahrer sich völlig korrekt verhalten hat. Mir geht um diese verharmlosendenFormulierungen, die immer wieder bei Unfallmeldungen gemacht werden. Da wird regelmässig den Fussgängern und Radfahrern die Schuld oder zumindest eine Mitschuld unterstellt, auch wenn die Lage gar nicht klar ist. Während Kfz-Fahrer höchstens mal jemanden übersehen. Oder wie hier, scheinbar gar nichts mit dem Unfall zu tun haben, sondern nur ihr Fahrzeug.

    Die Formulierung „mit einem LKW zusammengestossen“ hört sich danach an, als ob der LKW gestanden hätte. War das so oder ist der Junge nicht eigentlich angefahren worden?

  15. @ Lilly: zu allem Überfluss kann ich nicht sehen, dass der Junge irgendwo Rot gehabt hätte. Es findet sich überhaupt keine Aussage dazu, in welcher konkreten Situation der Unfall passiert ist.

  16. Der LKW – Fahrer ist die Nacht von Polen nach Berlin durch gefahren und ist am Steuer mehrfach eingeschlafen. Als er den Jungen erfasste schlief er & fuhr nach dem Zusammenprall auch erstmal fort. Später kam er wieder zurück und stellte sich der Polizei. Ob der Junge damals Grün oder Rot hatte weis ich nicht mehr, da die Erinnerungen von diesem Tag nur noch verschwommen in meinem Gedächtnis ist. Schulkameraden und einige seiner Freunde standen nur wenige Meter hinter ihm, als er getötet wurde. Selbst 9 Jahre später, sitzt der Schmerz und das damit eingehende Trauma der Angehörigen und Zeugen, noch tief.

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