Umlaufsperre Rochstraße

Radverkehrsanlagen kann man in zwei Kategorien einteilen: diejenigen, die den Radfahrern nützen und solche, die Radler behindern und ausbremsen.

In die zweite Gruppe fällt eine Anfang Januar gebaute Umlaufsperre in der Rochstraße auf Höhe der Evangelischen Schule. An dieser Stelle standen seit vielen Jahren zwei Baken, die Kraftfahrzeugfahrern die Durchfahrt verwehrte. Nun wurde zusätzlich eine weitere Planke eingebaut, die die Radfahrer zwingt, abzusteigen. Für Kinderanhänger ist damit diese Stelle gänzlich unpassierbar geworden.

Dabei eignet sich die Rochstraße eigentlich vorzüglich als Ausweichstrecke zur verkehrsumtosten Karl-Liebknecht-Straße. Die Rochstraße liegt in der Verlängerung der Fahrradstraße Max-Beer-Straße und wird gern von Radfahrern mit Kindern gewählt.

Gernfahrer schreibt in diesem Kommentar, dass er den Fahrradbeauftragten per E-Mail befragt und bis jetzt noch keine Antwort bekommen hat.

34 thoughts on “Umlaufsperre Rochstraße

Comments-Feed
  1. Nur ne Vermutung: Ist sicher n Rollerfahrer durch, wurde vom Ordnungsamt erwischt und das OA hat dann sofort gewissenhaft gehandelt.

  2. ist auch meine theorie. ist nämlich des öfteren vorgekommen an dieser stelle

  3. Ordnungsamt ist dort oft unterwegs, aber für den fließenden Verkehr sind die nicht zuständig. Ich bin ehrlich gesagt sowieso der Meinung, dass diese Stelle für Roller nicht gesperrt ist. Kein Durchfahrtverbotsschild – keine Sperre.

    Wozu dieser dritte Baken dort angebaut wurde, erschließt sich mir nicht mal ansatzweise. Wenn man da irgendwelche Verkehrsgefahren wegen durchrauschender Radfahrer gesehen haben will, ist das lächerlich gegenüber den Gefahren an jeder Kreuzung in der Stadt.

  4. Es gibt doch auch so schmale Krankenfahrstühle. Vielleicht sind die dort immer durchgebrettert 😉

  5. am sichersten wäre es alle kreuzungen mit baken zu versehen

  6. Gleich mal auf http://fahrradfallen.adfc-berlin.de eintragen…

  7. ruhig alle aeh betroffenen mal ne mail schreiben. dann erkennt der „fahrradbeauftragte“ bzw sein referent für internetanfragen vlt auch handlungsbedarf.

  8. Das Ding war schon immer da, lange „fehlte“ nur der mittlere Teil. Wenn man sich nen Bißchen Mühe gibt kommt man aber fast durch…. weg damit.

  9. Als Betroffener – z.B. Radfahrer mit Anhänger, der nur noch schiebend da durch kommt – könnte man es mit einem Widerspruch versuchen.
    Da durch die Absperrschranken hier eine Beschränkung bzw. für alle die nicht durch passen quasi ein Verbot des fließenden Verkehrs besteht, müsste die Behörde eine stichhaltige Begründung vorlegen können.

    Die Anordnung der Absperrschranken müsste sich an § 45 Abs. 9 S.2 messen lassen, wonach Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur zulässig sind, wenn auf Grund einer besonderen örtlichen Situation eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Ordnung und Verkehr erheblich übersteigt (Das ist der Satz, der auch viele Radwegbenutungspflichten zu Fall gebracht hat).

    Zum Schutz der Schüler dürfte die getroffene Maßnahme jedenfalls nicht erforderlich und auch nicht angemessen sein.

  10. upps, statt „Ordnung und Verkehr“ muss es „Sicherheit und Ordnung des Verkehrs“ heißen und bei „§ 45 Abs. 9 S.2 “ fehlt das Gesetz dazu, nämlich „StVO“

  11. @peter, so argumentiert könnten die gesamten Absperrbaken auf der Straße fallen. Das wär auch wieder schade – denn gegen Durchgangsverkehr sind sie ziemlich praktisch.

  12. Du erhebst den Widerspruch aber als Radfahrer bzw. Radfahrer mit Anhänger. Um deinem Widerspruch abzuhelfen, müsste nur die mittlere Absperrschranke weg, die ja wohl auch das Problem darstellt.

    Da die Verwaltung wahrscheinlich den motorisierten Verkehr nicht in der Straße haben will, wird sie sich im Zweifelsfall vermutlich ’ne andere Regelung einfallen lassen, die für Radfahrer weniger behindernd ist, statt die Straße wieder für alle freizugeben.

  13. Da stehen sehr häufig wartende Autos die vermutlich Kinder dort absetzen/abholen. Kann mir gut vorstellen, dass die sich dann durch den ein oder anderen Radfahrer gestört gefühlt haben.
    Ich fahre die Stelle fast täglich und muss sagen, dass es leider wirklich viele Radler gibt, die dort unverhältnismäßig schnell durchfahren. Hier fehlt es leider wie so oft an gegenseitiger Rücksichtnahme (Schlecht platzierte Autos vs zu schnelle Radler), die dann durch diese Sperre erzwungen wird.

  14. Ah, und wegen der Autos der kranken Eltern, die ihre Brut bis zum 18. Lebensjahr durch die Stadt chauffieren müssen, statt ihnen in der ersten Klasse den Gebrauch öffentlicher Verkehrsmittel und der Füße beizubringen, müssen an dieser Stelle Radfahrer behindert werden?

  15. @Sebastian, die Straße liegt in einer Tempo-30-Zone. Schneller wird dort wohl kaum ein Radfahrer fahren … ich würde zwar zustimmen, dass das vor einer Schule zu viel ist. Aber das wird wohl kaum ein Radfahrer dort erreichen. Problematischer an der Stelle finde ich die nervigen Parkmanöver, die den Fließverkehr behindern.

  16. Da sieht man halt ganz deutlich welche Lobby stärker ist.

  17. Ich denke nicht, dass die Umlaufsperre eine absichtliche Behinderung seitens der Autolobby ist. Vielmehr eine Gedankenlosigkeit eines Nicht-Betroffenen Entscheidungsträgers.

  18. Hallo,

    naja, was soll ich sagen – ich fahre da schon viele Jahre fast täglich lang,
    eigentlich war es ja mal eine Umlaufsperre, irgendwann verschwand das Mittelteil,
    jetzt ist es wieder aufgetaucht – jemand hat das „endlich“ mal repariert.

  19. In der ERA 2010 sind jetzt auch endlich Umlaufsperren geregelt. Die ERA ist nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO für die Verwaltungsbehörden verbindlich anzuwendendes Technisches Regelwerk.

    Danach dar es Überlappungen bei Umlaufsperren wie auf dem Bild nicht mehr geben, d.h. die Pfosten der Absperrschranken in den zwei Ebenen der Sperre müssen in einer Flucht liegen. Der Abstand der Umlaufsperren muss mindestens 1,50 m betragen. Die gezeigte Konstellation ist danach nicht mehr zulässig.

  20. Ich zitiere mal direkt aus der ERA 2010, S. 80ff, Kap. 11.1.10 (Sperrpfosten, Umlaufsperren und ähnliche Einbauten):

    „Sofern im Einzelfall Umlaufsperren realisiert werden, sind diese wie folgt auszuführen:

    – Die Einfahrbreite und der Abstand der Gitter zueinander werden durch die Wegbreite bestimmt (vgl. Tab. 21, (die sagt, dass bei über 2,50 Wegbreite wie im Bild die Einfahrbreite mindestens 1,50 m sein muss)), eine Überlappung der Gitter darf dabei nicht auftreten.

    – Erforderlich ist bei allen Wegbreiten ein Abstand zwischen den Gittern von 1,50 m (vgl. Bild 90).“

    Entscheidend ist hier das „eine Überlappung der Gitter darf dabei nicht auftreten“ in Verbindung mit dem „sind (…) wie folgt auszuführen“; es darf also nicht anders gemacht werden.

    Findet sich jemand, der betroffen ist und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde das einmal unter die Nase reibt?

  21. Aber ganz sicherlich doch wird so ein anzuwendendes technisches Regelwerk nur für Neuinstallationen zutreffen und Altanlagen unter Bestandsschutz fallen.

    Sonst müssten ja Fehler der Vergangenheit beseitigt werden, und wie wir alle wissen, geht das ja gar nicht, vor allem nicht, wenn das Fehler der Verwaltung waren.

  22. @Prokrastes: Naja, Du dürftest bezüglich der praktischen Auswirkungen erst einmal recht haben, aber die VwV-StVO und damit auch die ERA 2010, auf die in den Verwaltungsvorschriften ausdrücklich verwiesen wird, gelten für *alle* Radverkehrsanlagen bzw. den gesamten Geltungsbereich der StVO.

    Im Rahmen der regelmäßigen Verkehrsschauen (haha), die der Verwaltung auch vorgeschrieben sind, müssten Stellen mit Nachrüstungsbedarf festgestellt und in der Folge auf den Stand der Technik gebracht werden. Einen Bestandsschutz gibt es nicht.

    Wie gesagt, praktisch gebe ich Dir recht, aber die Rechtslage ist so, dass die Straßenverkehrsbehörde tätig werden muss, wenn sich in der StVO und den nachgeordneten Regelwerken etwas ändert. Sie kann sich nicht darauf berufen, dass die Anordnung älter als die Änderung ist.

    Ganz praktisch: Wenn ein Verwaltungsgericht entscheidet, dann findet das Recht und die Technischen Regelwerke Anwendung, wie sie zum Zeitpunkt der Verhandlung sind, nicht wie sie beim Erlass des Verwaltungsaktes waren.

    Dass allerdings Verkehrseinrichtungen wie Poller und Absperrschranken vor dem Verwaltungsgericht landen, kommt vergleichsweise selten vor, wenn es auch Beispiele gibt …

  23. Das die ERA 2010 verbindlich anzuwenden ist, also wie eine Verwaltungsvorschrift von der Verwaltung zu befolgen ist, bezweifle ich jetzt mal.
    In der VwV-StVO heißt es zu § 2, Rdnr. 13:
    „Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.“

    Es wird hier lediglich ‚drauf hingewiesen, dass es diese Empfehlungen gibt. Sie sind folglich für die Verwaltung nicht verbindlich. Andernfalls müsste sie durch die VwV-StVO explizit als „ist anzuwenden“ o.ä. bezeichnet werden.

  24. Kennt sich irgendwer mit Akku-Flex-Geräten aus?
    Kann man die mieten?
    Nur so für eine Nacht.

    Schimmel

  25. @peter: Du kannst das jetzt glauben oder nicht, aber die ERA sind verbindlich durch die Verwaltung anzuwenden.

    Du zitierst schon die richtige Stelle aus der VwV-StVO. Genau über diesen Absatz wurde bei der Neufassung der VwV-StVO lange diskutiert, denn er sollte gegenüber der alten Fassung wegfallen. Bei der Diskussion war Konsens auf allen Seiten, dass bisher (nach der alten Formulierung) die ERA verbindlich anzuwenden waren, und das sollte auch letztlich nach der Neufassung so sein.

    Die ERA sind keine Rechtsvorschrift, aber sie geben den „Stand der Technik“ wieder, und dieser wird vor Gericht herangezogen, sowohl um verkehrsrechtliche Anordnungen im Verwaltungsrecht zu überprüfen als auch um Haftungsfragen zu klären. Wenn sich die Verwaltung dann nicht daran gehalten hat, kann sie sich warm anziehen.

    In den meisten Bundesländern werden die ERA auch durch Erlass der zuständigen Ministerien für die Verwaltung verbindlich eingeführt: Da ist die Lage vollkommen klar, dass man sich darauf berufen kann, dass sie anzuwenden sind. Wie das speziell in Berlin ist, das weiss ich nicht. Das ist aber nur eine Argumentationshilfe, durch den Verweis in der VwV-StVO ist schon klar, dass sie anzuwenden ist.

    In Bayern heisst es z.B. in dem vom Staatsministerium des Innern für die Verwaltung herausgegebenen „Radverkehrshandbuch“:

    „Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA, Ausgabe 2010) bilden den straßenbautechnischen Rahmen und stellen die Grundlage für Planung, Entwurf und Betrieb von Radverkehrsanlagen dar. (…) Sie gelten für den Neubau und die wesentliche Änderung. Für den Altbestand wird ihre Anwendung empfohlen.“

    D.h. die ERA sind für alle Neuplanungen, Neuanordnungen und wesentlichen Änderungen zu beachten, nur Altanlagen geniessen je nach Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers Bestandsschutz.

  26. @Shining Raven, aber die ERA wird doch flächendeckend missachtet. Verbindlich mag sie ja sein, aber die Kontrolle scheint alleine der Bürger auszuüben, der im Einzelfall vor Gericht geht.

  27. Die Umlaufsperre wurde zurückgebaut, so daß man jetzt wieder einfach durchfahren kann.

  28. @ Robert Sander: Das ist nicht zutreffend. Die Umlaufsperre steht immer noch genau wie auf dem Foto zu sehen da (Gut, der Schnee ist weg),

  29. Muss ich zustimmen, wobei die im Bild ganz rechts zu sehende Barriere sehr neu aussieht. Vielleicht war jemand gegengefahren.

  30. @nachtregen und berlinradler, das stimmt nicht, was ihr sagt. Nachdem Robert Sander den Kommentar vom Rückbau der Umlaufsperre gepostet hatte, bin ich runter und habe das Ding am 7. Juni 2012 fotografiert:
    https://rad-spannerei.de/wp-content/2012/06/rochstrasse-2012-06-07.jpg

  31. 12.Juni: Die Sperre ist definitiv wieder da. (Hatte aber auch gesehen, dass sie vor ein paar Tagen mal weg war)

  32. Ich habe mir die Sperre heute noch mal angesehen. Die mittlere Bake befindet sich wieder an ihrem urspünglichen Platz. Hier das Foto von heute 11:00 Uhr:

    https://rad-spannerei.de/wp-content/2012/06/rochstrasse-2012-06-12.jpg

    Die mittlere Bake sitzt in einem einbetonierten Schuh und ist nicht mehr fest verankert und gesichert. Man kann sie leicht herausheben und zur Seite stellen.

  33. Das war bestimmt so ein Rowdyradler 🙂

  34. Die Rochstraße ist nun im betreffenden Abschnitt eine Fahrradstraße (Anlieger frei).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert