„Mit einer Rückenverletzung kam gestern Abend eine Radfahrerin in ein Krankenhaus, nachdem sie in Kreuzberg von einem Kastenwagen touchiert worden war. Die 41-Jährige war mit ihrem Rad gegen 18 Uhr 20 am Tempelhofer Ufer unterwegs, als ihr Hinterrad von einem hinter ihr fahrenden Kleintransporter eines 37-Jährigen berührt wurde. Die Frau schleuderte einige Meter über die Fahrbahn und wurde nach einer notärztlichen Behandlung stationär in einer Klinik aufgenommen. Lebensgefahr besteht jedoch nicht. Der Fahrer des „Renault“ kam mit dem Schrecken davon.“
Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 0384 vom 03.02.2012 – 09:15 Uhr
Ist zu hoffen, dass er noch ein wenig mehr bekommt als einen „Schrecken“…
Am Tempelhofer Ufer hatte ich mal eine interessante Diskussion mit einem Arbeitskollegen, der meinte, dass sich nahezu alle Radfahrer nicht an die Regeln halten. Ich zeigte auf die Radfahrer und wie diese dort überholt werden und meinte, dass nahezu alle Autofahrer sich nicht an die Regeln halten. Schade, dass das manchmal so drastische Folgen hat.
Möglicherweise war die Fahrerin jetzt „selbst schuld“, weil sie nicht mit reichlich Sicherheitsabstand nach rechts gefahren ist, und der Lieferwagenfahrer nicht gezwungen war, regulär auf der Überholspur zu überholen. Vielleicht war es aber auch ein Auffahrunfall (Hinterrad) und das war dann eben das „statistisch unwahrscheinliche“ Pech, wenn man (hier mangels Alternative) auf der Fahrbahn fährt. Eine Radspur und Reduktion des Autoverkehrs auf eine einzige Spur wäre hier vielleicht sinnvoll. So ist das eine Strecke, die ich möglichst vermeiden würde. Dass der Autofahrer mit dem Schrecken davon kam, ist wieder typisch Polizeibericht.
Bitte keine vorschnellen Schuldzuweisungen, bevor nicht mehr über den Fall bekannt ist.
18:20 Uhr, also Nachts. Radlerin mglw. ohne funktionierendes Rücklicht? Würde den Autler natürlich dennoch nicht von der Sorgfaltspflicht entbinden.
Und selbst wenn das Rücklicht ausgefallen ist, so ein Auto hat monströse Scheinwerfer vorne dran, wenn du also spekulieren willst, vielleicht hatte ja der Autofahrer kein Licht an?
Wissen tun wir das alle nicht, ich habe aber das Gefühl die Leute die jetzt bei Schnee noch fahren haben eher komplette ausstattung was Licht etc. angeht als die Mitradler im Sommer.
Und ja, das entbindet niemanden aus der sorgfaltspflicht, ich finde die spekuliererei und auch die formulierung der Polizei wirklich mal wieder zum kotzen, touchiert berührt. Der kleine Timmy (9) wird dann bestimmt auch nur mal eben vom LKW touchiert, aber zum glpck geht es dem Amokfahrer gut…
@Sascha, mehr wird da nicht mehr bekannt. Polizei und Presse geben nur Unfallmeldungen raus, verfolgen sowas aber nicht weiter.
Dennoch kann ich mir bei der Unfallkonstellation – anders als beispielweise in Vorfahrtsituationen – ebenso wie Ze evil Kohl nicht vorstellen, dass fehlendes Licht zu kompletter Unsichtbarkeit führt.
Man weiss eben echt nicht was passiert ist, beim Befahren einer solchen Fahrbahn kann man als Radfahrer aber relativ wenig falsch machen.
.. kam mit dem Schrecken davon …
Aber wohl nur, weil ihm niemand noch vor Ort, als Sofortmaßnahme und zu wachmachen, erstmal kräftig den Schuh in den Allerwertesten gezirkelt hat.
Ich kenne Berlin nicht so wirklich, weiß daher nicht ob jener Straßenabschnitt durch volllständige Abwesenheit von Straßenbeleuchtung und vergleichbarem, in immerwährende nächtliche Dunkelheit gehüllt ist, dass man behaupten könnte, die Radfahrerin wäre, falls ohne Licht unterwegs, eventuell gar nicht erkennbar gewesen. In einem solchen Fall würde mich aber wundern, wie sie den Weg hat finden können.
Ich schlußfolgere für mich also messerscharf, der Typ in dem Renault hat Bockmist gebaut. Mein Fuß wäre ihm vor Ort sicher gewesen.
Nun kann nur noch gehofft werden, dass die Rückenverletzungen nicht in der Weise ausarten, wie es einer Bekannnten vor einigen Jahren passiert ist, als sie regelkonform einen Radweg befuhr und dann gedoort wurde, wobei sich das Rückgrat div. unschöner Brüche erfreute und sie nur um Haaresbreite an der direkten Querschnittslähmung vorbei „schrammte“. Jedoch bis heute und wohl für den Rest ihres Lebens, leidet sie unter den erheblichen Schmerzen, die durch die Folgen der Verletzung nach wie vor jeden Tag vorhanden sind, so dass sie auch oft genug nicht schlafen kann.
Zumindest über das Licht muss man nicht spekulieren. Die Radfahrerin war ordnungsgemäß beleuchtet. Alles andere wäre in der PM sofort hervorgehoben worden. Und man darf weiterhin als sicher annehmen, dass auch alle anderen irgendwie ansatzweise nicht ganz korrekten Verhaltensweisen der Radfahrerin in der PM festgehalten worden wären.
und selbst wenn sie tatsächlich -was mir unwahrscheinlich vorkommt- ohne aktive beleuchtung gefahren sein sollte: die passive ist auch nicht zu verachten, wenn sie das licht eines scheinwerfers zurückwirft und man sie aus annähernd der selben richtung anblickt. was man in dieser situation als gegeben nehmen kann.
Das T-Ufer ist eine der wenigen Straßen, wo Autofahrer regelmäßig versuchen, mit extrem knappen Seitenabständen an Radfahrern vorbeizukommen. Gerade in dem Abschnitt zwischen Möckernstr. und Mehringdamm, in West-Ost-Richtung befahren, gibt es immer wieder sehr knappe Situationen.
Bei Schlechtwetter kommt in diesem Abschnitt hinzu, dass man als Radfahrer ein wenig mit den Fahrbahnmarkierungen zwischen der rechten zugeparkten Spur und dem mittleren Fahrstreifen (eigentlich dem „rechten“ Fließverkehrs-Streifen) aufpassen muss. Die Fahrbahnmarkierungen haben hier nämlich böse Kanten, die bei Nässe und Glätte eine Gefahr darstellen. Wegen dieses Fahrbahnzustandes ist man als Radfahrer dort auch gezwungen, gelegentlich leichte Schlenker zu fahren. Das wiederum verstehen Autofahrer natürlich überhaupt nicht – sie sehen die Gefahr ja nicht.
Als Konsequenz wäre eigentlich die Empfehlung auszusprechen, zumindest als erste Maßnahme mal die genannten Fahrbahnmarkierungen dort in Ordnung zu bringen. Das löst das restliche Problem zwar noch nicht, schafft aber zumindest einen Risikofaktor schon mal aus der Welt. Die Kosten für eine solche Straßeninstandhaltungsmaßnahme sollten minimal sein.
@dan:
Die Fahrstreifenmarkierung zwischen der rechten Spur (Parkstreifen) und der mittleren Spur wird nur dann zum Problem, wenn man zu weit rechts und damit auch im Gefahrenbereich von sich öffnenden Türen fährt. Wenn man normal auf der mittleren Spur fährt, dann sind diese Markierungen kein Problem und die Autofahrer sehen, dass sie nur durch Wechseln auf die linke Spur überholen können. Damit ergibt sich in den meisten Fällen ganz automatisch ein ausreichender Abstand beim Uberholen.
Also an den Stellen des Tempelhofer Ufers, die ich kenne, ist es leicht gesagt, ausreichend weit links zu fahren. Denn die rechte Spur ist teilweise überbreit. Die Straßenbreite scheint mir echt ungünstig bemessen – helfen könnte wohl nur ein Verzicht auf Parkplätze.