Radwegebenutzungspflicht ist absoluter Ausnahmefall

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute ein wegweisendes Urteil über die Radwegebenutzungspflicht gefällt. Danach ist eine Fahrradwegebenutzungspflicht nur bei „bei qualifizierter Gefahrenlage zulässig“. Im konkreten Fall ging es um die Anordnung der Stadt Regensburg, für einen am Stadtrand gelegenen gemeinsamen Fuß- und Radweg eine Benutzungspflicht anzuordnen. Dagegen hatte der ADFC Regensburg geklagt und hat nun in letzter Instanz Recht bekommen. Damit sind die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt.
Bundesverwaltungsgericht: Radwegebenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage zulässig
ADFC Dresden: Bundesverwaltungsgericht bestätigt bayerisches Urteil

45 thoughts on “Radwegebenutzungspflicht ist absoluter Ausnahmefall

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  1. so, damit ist geltendes recht vom höchsten gericht bestätigt und bekräftigt worden. das ist schön.
    aber wird das jetzt was ändern? klagen vereinfachen?

  2. Ich fürchte auch – wo kein Kläger, da kein Richter. Ein demokratischer Rechtsstaat, der sich im Verkehrswesen dem Auto zuliebe wie ein Entwicklungsland benimmt.

  3. … immerhin kam das heute in der 20.00-Uhr Tagesschau!

  4. Ja, das kam sogar in der Tagesschau, man glaubt es kaum. Der entsprechende Bericht auf deren Internetportal ist allerdings äußerst dürftig (und einige Kommentare schon wieder unterirdisch).

  5. Man kann nur hoffen, dass genügend Radfahrer von ihrem Recht nun Gebrauch machen.

  6. Auf politischem Weg auf eine Überprüfung drängen??? Wenn die Parteien hier entsprechende Anträge bei Gemeinden, Kreisen und Land stellen, müsste man doch was ins Rollen bringen… Hoffe ich!

  7. @Philip: Das neue an dem Urteil ist, dass §45(9) auch für Radwege gilt. Das wird für die meisten Behörden neu sein. Ob man nun Benutzungspflichten leichter weg bekommt, hängt sicher immer noch vom einzelnen Mitarbeiter ab. Eine Klageandrohung ist aber vielleicht wirkungsvoller als vorher.

    Wenn man Leute fragt, die sich auskennen, verstossen 90% und mehr aller Benutzungspflichten gegen den §45(9)(Weil eben keine „besonderen örtlichen Gefahren“ vorliegen). Der Benutzungszwang müsste also eigentlich fast überall entfallen.

  8. bin gespannt. an der stelle sei doch mal dem adfc gedankt. für solche dinge zahl ich gerne meinen mitgliedsbeitrag 🙂

  9. Schön fände ich, wenn in der STVO manches konkreter gehandhabt würde. „Erhebliches Übersteigen des allgemeinen Risikos …“. Wie misst man das, wie stellt man das fest? Letztendlich Auslegungssache, erfahrungsgemäß im Zweifel gegen die Radfahrer.

    Wobei man §45(9) tatsächlich nicht so uminterpretieren kann, dass Straßenverkehr generell gefährlich ist und benutzungspflichtige Radwege deshalb generell angemessen sind – genau so wird derzeit meistens argumentiert.

  10. @berlinradler:

    Diese Interpretation ist so nicht gültig. Die allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs reichen explizit nicht aus. Es muss „auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt“. Ohne besondere örtilche Verhältnisse sind die Schilder also auf jeden Fall rechtswidrig. Das VG Berlin hat bereits 2003 festgestellt, dass allgemeine Erwägungen (z.B. Hauptverkehrsstraße, hohe Verkehrsbelastung, Lieferverkehr) eben nicht ausreichen, um die Benutzungspflicht zu rechtfertigen:

    http://www.critical-mass-hamburg.de/a299-01.htm

    Wahrscheinlich braucht es noch eine Menge neuer Urteile, bis die Behörden die geltende Rechtslage endlich akzeptieren und flächendeckend umsetzen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird es aber risikoärmer und die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Instanzen benötigt werden, ist deutlich geringer.

  11. Wirklich positiv daran ist, dass das Urteil gestern Abend in der 20-Uhr-Tagesschau verkündet wurde. Liest man dort in den Kommentaren zur Meldung, stellt man fest, dass die meisten dieses Urteil dahingehend fehlinterpretieren, dass das Fahren auf der Fahrbahn generell erlaubt sei. – Wenn das kein herrliches Missverständnis ist!?

    Ich freue mich über diese brilliante Öffentlichkeit dieses Themas und habe förmlich sämtliche Autofahrer „schlucken“ gesehen, die gestern die ARD Nachrichten geschaut haben.

    Die Behörden haben die Novelle von ’97/’98 ausgesessen, die werden sich durch dieses Urteil nur beeindrucken lassen, wenn jetzt eine erfolgreiche Klage-Welle auf sie niedergeht.

  12. Das ist ein wundervolles Urteil, doch ich brauch‘ noch ein wenig Rechtsberatung bzgl. der konkreten Alltagssituation: entfalten die momentan (widerrechtlich) aufgestellten (Radwegebenutzungspflicht-)Schilder noch ihre juristische Wirkung? D.h. ist der Verkehrspolizist im Recht, mir wegen der vermeintlichen Missachtung ein Knöllchen zu verpassen? Oder kann ich mich ihm gegenüber auf das Urteil berufen und weder auf den Radweg wechseln noch das Bußgeld zahlen?

  13. „entfalten die momentan (widerrechtlich) aufgestellten (Radwegebenutzungspflicht-)Schilder noch ihre juristische Wirkung?“

    ja

    „D.h. ist der Verkehrspolizist im Recht, mir wegen der vermeintlichen Missachtung ein Knöllchen zu verpassen?“

    ja

    ….

    „Oder kann ich mich ihm gegenüber auf das Urteil berufen und weder auf den Radweg wechseln noch das Bußgeld zahlen?“

    nein

    ….

    Das Bundesverwaltungsgericht hat einfach nochmal festgestellt, was in diversen älteren Urteilen auch schon x-mal festgestellt wurde. Nur diesmal eben nochmal durch ein höheres Gericht als bisher.
    An der Wirksamkeit illegal angeordneter Benutzungspflichten ändert dieses Urteil aber genausowenig wie alle Vorhergehenden.

  14. was nu fehlt ist ein how-to-guide für doofe wie man die noch stehenden lollies nun am besten wegbekommt.

    ich finds toll wie in allen deutschen radforen die korken knallen seit gestern abend, darüberhinaus war die Tagesschau Meldung bemerkenswert objektiv.

  15. @chris: Danke! Im Endeffekt bedeutet das Urteil, dass ich lediglich bessere Chancen vor Verwaltungsgerichten habe, würde ich mir meine Rennrad-Hausrunde stückweise „freiklagen“ wollen. Und solche Rechtsstreitigkeiten werden über Gutachten („qualifizierte Gefahrenlage“, ja oder nein) geführt. Upshot: genau wie in den letzten 13 Jahren wird sich wohl auch in den nächsten 13 Jahren nicht viel tun, weil die Behörden sich einfach stur stellen können.

  16. Ein Sprecher des Leipziger Verkehrs- und Tiefbauamtes wird heute in der LVZ mit der Aussage zitiert, dass „die Kommune alle zwei Jahre bei Hauptstraßen und alle vier Jahre die Notwendigkeit von Verkehrszeichen überprüfen“ muss. Eine entsprechende Regelung müsste es auch in Berlin geben.

    Demnach sollte spätestens 2014 der Anteil der benutzungspflichtigen Radwege um etwa 90% gesunken sein. Der gesunde Menschenverstand und die Erfahrung belehren mich aber eines Besseren. Die gesetzlichen Bestimmungen existieren seit 1997 und wurden seitdem beflissentlich ignoriert. Kann man die Planer im Falle eines Unfalles eigentlich wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen? Schließlich sind die Gefahren spätestens seit 1992 mit dem „Forschungsprojekt 8952“ der BAST allgemein bekannt.

  17. @Thomas: Ich denke, wir müssen uns auch mal an die eigene Nase fassen. Wie viele benutzungspflichtige Radwege kennst du (kenne ich), von denen uns schon immer klar war, dass es keinen Grund für eine Benutzungspflicht gibt? Sicher einige. Wieviele Eingaben, Beschwerden, Klagen haben wir dagegen eingereicht / angestrebt?
    Genau: wohl keine einzige. Ich auch nicht.
    Die Behörden machen business as usual. Weil sich niemand wehrt. Durch dieses Urteil haben wir gute Chancen, viele unsinnige Schilder weg zu bekommen. Wir müssen nur tätig werden!

    Und noch eine Bestätigung zu Chris‘ Antwort: es ist tatsächlich so, dass ein Verkehrsschild – egal, ob es zu Recht angeordnet wurde oder nicht – grundsätzlich gültig ist. Das sollten alle beachten, die die allseits geliebten Schilder 237, 240, 241 ignorieren. Dies mag zwar legitim sein, die Rennleitung überzeugt das im Zweifel nicht, und der Radler hat wieder etwas Gewicht verloren – in Form eines Scheinchens…

  18. @BikeBloggerBerlin: stimmt schon, ich ignoriere zwar die Schilder, mache den Behörden aber auch keinen Dampf. Sache ist allerdings die, dass man von der Verkehrslenkung Berlin noch nicht mal Eingangsbestätigungen auf mails erhält und vor einem Brandenburger Verwaltungsgericht (Cottbus??) wg. 1200m Radweg entlang einer ruhigen Landstraße zu klagen hat so seine Tücken: es besteht zwar kein Anwaltszwang, doch schätze ich mich selbst nicht als postulationsfähig ein. Wenn das Verfahren in die Hose geht, kostet’s auch noch Geld. Eigentlich sind meinem Gefühl nach solche Art Klagen auch Sache einer Lobbyvereinigung wie dem ADFC.

  19. Sollte man sich ab jetzt nur noch bewaffnet als Radfahrer auf die Straße trauen?
    Was teilweise für Kommentare fallen ist ja abartig:
    http://www.tz-online.de/nachrichten/bayern/urteil-radler-duerfen-strasse-meta-1013889.html#kommentare

    Jedenfalls kann ich mir jetzt noch sicherer sein, daß Schneiden, Ausbremsen, Eng-Überholen und Co. in voller Absicht erfolgen.
    Vielleicht sollte ich doch mal mit dem Anzeigenschreiben anfangen? Bisher war mir das immer zu blöd und aufwendig, aber manche betteln ja förmlich danach.

  20. Martin

    mittlerweile habe ich eine perverse Liebe zu dieser Art Kommentaren entwickelt. Bin gerade erstmal halb durch mit lesen, dagegen ist der taxiPirat vom tagesspiegel gandhi. danke hehe

  21. Interessant, dass der alte Beitrag auf tagesschau.de zwar noch zu lesen ist, aber die Kommentare jetzt fehlen. Dafür gibt es das gleiche in Grün jetzt mit einem neuen, ergänzenden Beitrag http://www.tagesschau.de/inland/radwegpflicht104.html Natürlich startet auch die Kommentarwurst wieder von neuem.

  22. Ich denke, dass relativ viele Unfälle auf Absicht beruhen. Leider ist das statistisch schwer zu erfassen, subjektiv gehe ich von Quoten um die 10% aus. Wie oft beobachtet man, dass jemand absichtlich voll draufhält, weil ein anderer einen Fehler macht?

    Solche Kommentare kenne ich auch gut – nach dem Motto „wenn der einen Fehler macht, fahre ich ihn absichtlich an“. Normalerweise wären solche Beiträge ein Fall für die Polizei und Führerscheinstelle.

  23. Zum absichtlich:
    ich bin in einer Linksabbiegerspur hinter einem Pkw hergefahren.
    In der Supermarkteinfahrt linker Hand steht ein Pkw und fährt recht zügig, nachdem der Pkw vorbei war, an. Hat dann aber doch noch zurückgezogen, als er merkte, daß ich nicht gewillt war, meine „Vorfahrt zu verschenken“ (*).
    Die Ausrede war tatsächlich, er sei deswegen gefahren, weil ich nicht die linke Hand ausgestreckt hätte. Auf die Frage, wo er denkt, daß ich hin will, wenn ich in einer Linksabbiegerspur fahre, wußte er nur mit quietschenden Reifen abzudüsen.
    Gleiches ist mir beim Rechtsabbiegen passiert. Die entgegenkommende Pkw-Fahrerin (Linksabbiegerin) glaubte tatsächlich, sie dürfte mir die Vorfahrt nehmen, weil ich mein Rechtsabbiegen nicht angezeigt hätte. Wäre ich geradeausgefahren, hätte sie mich frontal auf die Motorhaube genommen.

    nach dem Motto: „innerlich definsiv, äußerlich offensiv“

  24. Die Kommentare in der TZ sind ja echt unterirdisch. Man könnte meinen, es herrsche Krieg.

  25. Mein Vater hat mir gestern erklärt, dass Radfahrer, die von Rechtsabbiegern getötet werden, selbst Schuld hätten, da sie sich schließlich ihre Vorfahrt erzwungen hätten. Würden sie darauf verzichten, würde ihnen auch nicht passieren.

    Dies scheint doch die vorherrschende Meinung der meisten Autofahrer zu sein. Wenn man die Radfahrer schon als Verkehrsteilnehmer dulden würde, sollten sie wenigstens die richtigen Fahrzeuge nicht behindern. Wenn sich diese Meinung nicht langfristig ändert, werden Radfahrer immer als Störung wahrgenommen.

  26. @Martin LE, meiner Erfahrung nach kommt man an Leute mit solchen Meinungen, die ich in meiner Verwandtschaft auch habe, nicht ran. Das hört man ja selbst von Radfahrern.

    Blickt man auf die in Berlin von Rechtsabbiegern Getöteten, so fallen in den letzten Monaten viele Frauen, oft über 40 auf. Schon das sollte Zweifel an der Rambo-Mentalität dieser Unfallopfer aufkommen lassen.

    Interessant finde ich zudem, dass in Diskussionen gerne über die Radfahrer gemeckert wird, die so verrückt fahren, dass sie scheinbar nicht an ihrem Leben hängen. Ärgerlich und dumm, klar – aber was ist eigentlich mit den Leuten, die so fahren, dass sie andere gefährden. Die erzeugen nicht annähernd so großen Ärger. In meinen Augen ist es jedenfalls moralisch verwerflicher, einen Lkw auf gut Glück nach rechts zu lenken, als eine Situation falsch einzuschätzen und unter dem Lkw zu landen.

    Würde keiner „auf seinem Recht bestehen“, so wären übrigens auch Rotlichtfahrer kein Unfallrisiko. Nicht sie wären dann Verursacher, sondern diejenigen, die auf „ihrer“ grünen Ampel bestanden haben. Das nutze ich jedenfalls immer gerne als Argumentationsstütze, wenn mir jemand mit diesem dämlichen „der hat auf sein Recht gepocht“-Spruch kommt.

  27. @berlinradler: „Würde keiner “auf seinem Recht bestehen”, so wären übrigens auch Rotlichtfahrer kein Unfallrisiko. Nicht sie wären dann Verursacher, sondern diejenigen, die auf “ihrer” grünen Ampel bestanden haben. Das nutze ich jedenfalls immer gerne als Argumentationsstütze, wenn mir jemand mit diesem dämlichen “der hat auf sein Recht gepocht”-Spruch kommt.“

    Ich hasse diesen Spruch. Das heisst ja, dass man den Vertrauensgrundsatz in der StVO abschaffen könnte. Und alle Vorfahrtsregeln. Aber für PKW-Fahrer gilt der Spruch natürlich nicht.

    Im Zusammenhang mit Rechtsabbiegern auf Radwegen muss man es ja gar nicht soweit kommen lassen, indem man sie nicht benutzt. Dann muss ich auch nicht „pochen“, sondern werde gesehen. Aber das verstehen solche Diskutanten dann meist noch als zusätzliche Provokation.

  28. Moin! Ich mache es so: Wenn mir die RWBP länger als ein Jahr bekannt ist, stelle ich bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Aufhebung der RWBP. Wird dieser abgelehnt, lege ich dagegen Widerspruch ein. Wird auf diesen innerhalb von 3 Monaten nicht reagiert oder wird er abgelehnt, klage ich nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung. Kennt man die RWBP noch kein Jahr, kann man sofort Widerspruch einlegen. Klage geht frühestens 3 Monate nach dem Widerspruch.

    Wenn das genügend Leute machen, wird in kurzer Zeit in ganz D die RWBP aufgehoben. Die Rechtsprechung ist eindeutig, eine deutlich über das normale Maß hinausgehende Gefährdung ist auf gewöhnlichen Hauptstraßen praktisch nicht nachzuweisen, weil es sie einfach nicht gibt. Die Fahrbahn gehört ab sofort ALLEN Fahrzeugen – auch wenn die Behörden das noch nicht wahrhaben wollen…

  29. hier auch ein ganz guter artikel im tsp http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr/radler-siegen-in-letzter-instanz/3157032.html

    bis auf den ersten satz. der ist irgendwie falsch. aber der artikel macht sich noch ganz gut

  30. Der TSP hat einige Autoren, die offenkundig Radfahren und sich für das Thema ernsthaft interessieren. Nebem Stefan Jacobs ist noch Jörn Hasselmann zu erwähnen. Beide fallen durch gut recherchierte fahrradfreundliche Artikel auf. Wenn alle Zeitungen ernsthaft radfahrende Journalisten hätten, wäre das Bild der Radfahrer in der Presse sicher wesentlich besser.

  31. Krasse Sache. Wenn man sich die Kommentare von manchen Diskutanten antut, bekommt man das Gefühl, dass das Hauptproblem für Autofahrer Radler seien. Irgendwas ist da schief gelaufen.

  32. gestern war in der abendschau ein netter bericht über die neuen radspuren in der schloßstrasse und das die verbotenerweise von den kfz benutzt werden und es wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass es für kfz verboten ist diese zu benutzen.

    http://www.rbb-online.de/abendschau/index.html
    und dann link „Ausbau von Fahrradspuren, 24.11.10“

    muss heute abend in die schloßstrasse. bin mal gespannt

  33. Gibts jetzt irgendwo mal ne Berliner Initiative, die dafür sorgt, dass diese Lollies endlich wegkommen oder wird wieder alles zerredet? Am einfachsten wäre es doch, wenn alle Straßen konkret gesammelt werden und dann: Sammelklage! Also ich wäre dabei!

  34. Ist hier einer, der sich juristisch ein bisschen auskennt? Ich versteh irgendwie den Artikel im TSP nicht. Auf der einen Seite das Urteil:

    „Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht…“

    Andererseits ruft der ADFC dazu auf, Radwege zu benennen, „auf denen die Benutzungspflicht zu Unrecht angeordnet ist.“ Und weiter es heißt es dort (kein Zitat des ADFC, sondern des Autors Stefan Jacobs): „Das gilt in der Regel für Radwege, die schmaler als…sind, uneben und unübersichtlich….“

    Das galt aber auch vor dem besagten Urteil schon. Laut Urteil sind aber i. der Regel alle Radwege (bis auf die, die wegen einer besonderen Gefahrenlage ihre Berechtigung haben) widerrechtlich. Wieso muss ich jetzt einzelne Radwege benennen? Es müsste doch jetzt eigentlich auch reichen, eine Klage gegen alle Radwege, einzureichen. Ich darf fahren wo ich will, außer eine besondere Gefahrenlage zwingt mich auf einen so gekennzeichnet Radweg.
    Oder seh ich das irgendwie falsch?

  35. @kleo:
    das macht die klagen ja u.a. so umständlich. jeder strassenabschnitt muss einzeln beanstandet werden, so weit ich weiß

  36. Das ist ja grad die große Frechheit. Die Straßenverkehrsbehörden halten die Vorschriften nicht ein, es gibt keine Kontrollinstanz ausser den klagenden Bürger. Konsequenzen für absichtliche Fehlbeschilderung gibt es für niemanden – das schlimmste, was einer beklagten Behörde passieren kann ist, dass die Benutzungspflicht aufgehoben wird.

    In Sachen Straßenverkehr sind wir ein Entwicklungsland – bestenfalls ein Schwellenland.

  37. Naja, soo schlimm ist es ja nun auch nicht. Zumindest in Berlin ist die Zahl der benutzungspflichtigen Radwege zum Glück nicht mehr so groß. Dass die Zahl immer noch zu groß ist: d’accord.

    @Kleo: Versuch es doch einfach mal durch eine sachliche E-Mail an die Verkehrslenkung Berlin (VLB, http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vlb/index.shtml). Schildere, worum es geht und warum die Benutzungspflicht aus deiner Sicht nicht gerechtfertigt ist.
    Natürlich solltest du dich an den rechtlichen Vorgaben orientieren. Also gib an, wie breit ein Weg ungefähr ist, wenn er zu schmal ist bzw. gib Hinweise zu Fußgängerverkehr, Nicht-Sichtbarkeit durch Bäume oder parkende Autos, Umfang des PKW-Verkehrs etc. Wichtig ist, dass du die Straße(n), um die es dir geht, wirklich kennst. Das erhöht deine Glaubhaftigkeit! Je mehr gute und sachliche Argumente du bringst, desto besser sollten die Chancen sein, dass reagiert wird.
    Wenn du rechtliche Fragen hast, frag beim ADFC nach. ADFC-Mitglieder können auch eine Beratung durch Anwälte in Anspruch nehmen.

  38. @kleo: Du kannst nur die Radwege vorgehen, die du auch selbst kennst. Das ist so, weil du nur dann Betroffener der Anordnung der Benutzungspflicht bist. Nur dann stellt diese eine Einschränkung deiner Wegewahl dar.

    Das war auch in diesem Gerichtsurteil nicht anders, dass ja erstmal nur für einen einzigen Radweg in Regensburg Gültigkeit hat. Trotzdem sind dort grundsätzliche Fragen geklärt worden, die bisher strittig waren und nun hoffentlich eine Richtwirkung haben für alle Kommunen. Die Behörden sind sowieso seit der StVO 1997 dazu verpflichtet, alle Radwegschilder bzw. den Zustand der Radwege regelmässig zu prüfen. Das dürfe jetzt hoffenlich auch dem letzten Paragraphenreiter klar sein.

    Schadet also nichts, sie mal regelmässig an ihre Pflichten zu erinnern.

  39. Einige Straßenverkehrsbehörden im Münsterland sind dabei, die Radwegebenutzungspflicht innerorts auf den Prüfstand zu stellen. Widerstände gegen eine Neuordnung der Kräfteverhältnisse zwischen Kfz und Fahrrädern äußern nicht etwa die Straßenbaulastträger oder die Polizei; nein, die Politiker unterstützen mehr oder weniger unqualifizierte Äußerungen von Anliegern/Nutzern, die auf das „komfortable“ Radeln im ungeeigneten Seitenraum nicht verzichten möchten. Als Argument wird dann noch vorgebracht, wo denn die gebrechlichen Alten sonst bleiben sollen. Also, wer gebrechlich ist, sollte auf eine Teilnahme am Straßenverkehr eher verzichten. Nicht umsonst sind häufig Ältere Opfer von Verkehrsunfällen.

  40. Also dass Ältere nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollen, kann ich nicht befürworten. Das ist auch gar nicht möglich, selbst ein Fußgänger ist Verkehrsteilnehmer. Vielmehr soll sich der Straßenverkehr nicht an seinen stärksten, sondern an seinen schwächsten Mitgliedern orientieren und auch diesen ein sicheres Vorankommen ermöglichen.

  41. @ Bernhard: Ich hoffe, ich habe dich da missverstanden bei „wer gebrechlich ist, sollte auf eine Teilnahme am Straßenverkehr eher verzichten“. Auch wenn das zum Beispiel bei den Grundstücksbesitzern durchgängiger Tenor zu sein scheint, wenn sie auf das sichere Abstreuen der Gehwege verzichten. Richtig ist natürlich schon das Grunddilemma: Auf der Straße fühlen sich viele ungeübte (Wenigfahrer, 10jährige Kinder aufwärts) oder ältere Radfahrer unsicher, wenn der Verkehr an ihnen vorüberrauscht oder mit Gehupe drängelt. Auf dem Gehweg und auf dem gehweggebundenen Radweg fühlen sich diese Radler sicherer, obwohl sie es nicht sind und auch noch zusätzlich Fußgänger gefährden. Das könnte man wohl nur durch eine ernstgemeinte Entschleunigung des Autoverkehrs mildern.

  42. @ Michael: Ich vertrete da schon den „radikalen“ Ansatz. Ein Radfahrer führt ein Fahrzeug mit allen Rechten und Pflichten. Fahrzeugführer müssen in der Lage sein, diese Pflichten erfüllen zu können. Da unterscheidet sich der Radfahrer nicht vom Autofahrer (dem der Entzug der Fahrerlaubnis droht). Man stelle sich einen verkehrsuntüchtigen Radfahrer mit dem e-Bike auf dem Gehweg, im Straßenverkehr vor… Wer nicht möchte, dass sich das Spiel mit der gescheiterten Radfahrnovelle wiederholt (keine mutigen Entscheidungen vor Ort), ändert auch nichts am Selbstverständnis des Radfahrers als Verkehrsteilnehmer. Der Radfahrer wird dann weiterhin links, rechts, diagonal etc. fahren – ohne Risikobewußtsein.

  43. „Radfahrer mit dem e-Bike “

    Ein Paradoxon

  44. @ Bernhard: Das ist tatsächlich genau der radikale Ansatz, der Autofahrer auch darauf pochen läßt, dass die Straße ihnen gehört. Wer gebrechlich ist, sprich: keinen Airbag und kein Blech drumrum hat, gehört da nicht hin.

    Ich verstehe unter Mobilität alles was sich von A nach B bewegt und da sind sämtliche Geschwindigkeiten und Fortbewegungsmittel drin. Die große Frage ist, wie löst man die unterschiedlichen Bedürfnisse auf eine für alle verträgliche Weise. Verträglich heißt für mich, es muss möglich sein, sich als Verkehrsteilnehmer X mit dem Verkehrsmittel Y so im Verkehrraum zu bewegen, dass X nicht unverhältnismäßig andere gefährdet oder selbst gefährdet wird. Ein Autofahrer, der ein vielfach niedrigeres Risiko läuft, mit seinem Gesteht zu Schaden zu kommen, muss deshalb erstmal mehr an sich arbeiten und mehr Nachweise bringen, dass er so ein gefährliches Gerät beherrscht, als ein Radfahrer, tatterig oder nicht. Natürlich gebe ich dir recht, dass unsichere Rentner nicht mit dem EBike (äh… Chris: hast du Google-News auf den Begriff abgerichtet???) auf dem Gehweg rumheizen dürfen, die Gefahr sehe ich aber eigentlich auch nicht und sie würde sich auch bald von selbst erledigen: braucht man sich nur mal die Todesfälle bei Radlern in Berlin anschauen. Momentan finde ich, sollte man sich darauf konzentrieren, die schnelleren Radfahrer von dem langsameren Verkehr auf den Gehwegen zu trennen.

  45. […] Städte- und Gemeindebund Brandenburg nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das eine Radweg-Benutzungspflicht nur in Ausnahmefällen als rechtmäßig ansieht, “mit […]

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