Statistisches zu Berliner Radverkehrsanlagen

„Das Berliner Straßennetz hat eine Länge von knapp 5.300 Kilometern. Davon sind etwa 3.800 km Straßen mit Tempo 30 oder darunter, in denen keine Radverkehrsanlagen errichtet werden.“

Solche Zahlen haben für uns keine große Aussagekraft, wenn wir nicht wissen, wie sich das Berliner Straßennetz im Laufe der Zeit entwickelt hat. Claudia Hämmerling von der Abgeordnetenfraktion der Grünen wollte in einer kleinen Anfrage an den Senat wissen, wie sich die Fahrradinfrastruktur in Berlin seit dem Jahr 2006 verändert hat. Die letzten verfügbaren Zahlen der Senatsverwaltung beziehen sich auf den Dezember 2009. Alle Angaben in Kilometern.

2006 2009
Benutzungspflichtige Radwege 150 110
Radfahrstreifen auf der Fahrbahn 80 125
Bussonderfahrstreifen 70 80
Radwege auf dem Gehweg 50 50
Radwege außerhalb öffentlicher Straßen 190 400
Einbahnstraßen* 200 250

*: Einbahnstraßen, die entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr geöffnet wurden.

Quelle: Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling vom 02. Juni 2010 und Antwort

5 thoughts on “Statistisches zu Berliner Radverkehrsanlagen

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  1. Wie da gezählt wurde, würde ich ja sehr gerne mal wissen. 😀

    Haben wir z.B in der Schönhauser Allee zwischen Torstraße und Ostseestraße
    a) einen benutzungspflichtigen Radweg?
    b) oder zwei benutzungspflichtige Radwege? (einen für jede Richtung)
    c) oder drei benutzungspflichtige Radwege? (einen zwischen Sredzkistraße und Ostseestraße, einen zwischen Ostseestraße und Kastanienallee und einen zwischen Lottumstraße und Torstraße?)
    d) Oder gar allein in Süd-Nord-Richtung gleich neun benutzungspflichtige Radwege? (wenn man die Einmündungen zwischen Sredzkistraße und Ostseestraße zählt)

    Und wenn man nicht nur bis zur Ostseestraße, sondern bis zur Vinetastraße schauen würde:

    Sind die benutzungspflichtgen Abschnitte in der Berliner Straße dann noch Teil „des benutzungspflichtigen Radwegs“, der in der Schönhauser beginnt? Oder sind es separat zu zählende benutzungspflichtige Radwege (nur als Beispiel. bin mir grade nicht sicher, ob es in der Berliner Benutzungspflicht gibt), weil der Straßenname ein anderer ist?

    Ach, und eine Radfahrstreifen fibt es in der Schönhauser natürlich auch noch zu zählen zwischen Saarbrücker- und Metzstr. Ob an den bei den 125 gedacht wurde?

    …Fragen über Fragen.

  2. AARGHS: „Alle Angaben in Kilometern“

    Mein obiger Beitrag kann also in die Mülltonne :/

  3. Was in dieser Zahl benutzungspflichtiger Radwegekilometer geflissentlich untergeht: die unzähligen 50-Meter-Stummelchen, wo mal eben kurz vor und kurz hinter einer Kreuzung blaue Lollis stehen, nur um Radfahrern erst eine Ampelphase zu klauen und ihnen anschließend das Problem zu bescheren, an meist zugeparkten Einfädelungshilfen wieder in den Fahrbahnverkehr zurückzukommen.

  4. … gibts in dieser Runde jemanden, der in 2010 gegen die Benutzungspflicht eines Berliner Radweges Widerspruch eingelegt oder geklagt hat? Ich habe da gerade ein paar interessante Fälle – wer will kann mir auch direkt antworten …

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