Radweg nicht gestreut: Gemeinde muss zahlen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Verletzung der Streupflichten einer Gemeinde für wichtige und gefährliche Fahrbahnstellen bereits vor 7:30 Uhr bejaht, auch wenn die Gemeindesatzung eine Streupflicht erst ab 7:30 Uhr vorsieht.

Geklagt hatte eine Frau aus der gemeinde Zetel am Jadebusen. Sie hatte ihren Sohn zur Schule begleitet und war um 7:20 Uhr am zentralen Verkehrsknotenpunkt ihres Wohnortes mit dem Fahrrad gestürzt. Die Klägerin verklagte die Gemeinde auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die beklagte Gemeinde berief sich auf ihre Satzung, nach der eine Streupflicht erst ab 7:30 Uhr besteht. Zudem gebe es eine Streupflicht für Radwege nur an „gefährlichen“ Stellen.

Das OLG Oldenburg hat den Fall am 30.04.2010 dahingehend entschieden, dass der Klägerin ein Schmerzensgeld ii Höhe von 1.500 Euro zusteht. Da die Klägerin das Glatteis hätte erkennen müssen und vorsichter fahren müssen, haftet die Gemeinde aber nur zu 50 Prozent der materiellen wie imateriellen Schäden aus diesem Unfall.

In ihrer rechtskräftigen Entscheidung stellten die Richter fest, dass eine Gemeindesatzung die Gemeinde nicht von ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht entbindet. Da der Schulbeginn bereits um 7:30 Uhr ist und Aldi in Zetel sogar schon um 7:00 Uhr geöffnet hat, muss auch schon früher gestreut werden.

Aktenzeichen: 6 U 30/10

NWZ Online: Glatteis: Gemeinde muss zahlen
[via]

7 thoughts on “Radweg nicht gestreut: Gemeinde muss zahlen

Comments-Feed
  1. Ich finde es unmöglich, dass jeder jeden wegen allem (vor allem der eigenen Dummheit) verklagt und damit auch noch Recht bekommt.
    Wir leben in einer Gesellschaft in der die Mitmenschen scheinbar nicht mehr in der Lage sind auf sich selbst aufzupassen und wenn ihnen mal was schief läuft dann will man daraus wenigstens noch Profit ziehen.
    Im Winter liegt nun mal Schnee und dann kommt es auch schon mal vor, dass die Fahrbahn vereist ist. Dann muss ich entweder langsamer Fahren oder schieben. Wenn ich dies nicht tue und mich verletze, dann muss das doch meine höchst eigene Schuld sein oder etwa nicht?
    Radwege räumen finde ich ja richtig, aber trotzdem muss ich mein Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, wenn mal nicht geräumt ist.

  2. @bronco ruhig brauner. jeder autfahrer, der mit 60 durchn schlagloch donnert und dann die gemeinde wegen eben jenem vor den richter schleift hätte ja ebenfalls… ach weisste, was machstn wenn de beim laufen ausrutschst und die bambels nich gestreut ham? hä?

    was sind das nur für leute, die das wort „profit“ im zusammenhang mit schmerzensgeld in den mund nehmen? tstststs einmal seife für den mund des zuvor kommentierenden.

  3. „Da der Schulbeginn bereits um 7:30 Uhr ist und Aldi in Zetel sogar schon um 7:00 Uhr geöffnet hat, muss auch schon früher gestreut werden.“

    Das ist ja mal witzig: Öffnungszeiten des Aldi als Referenz für die Streupflicht einer Gemeinde…..

  4. Da fahren, wo geräumt und gestreut wird: Fahrbahn. Wenn das nicht der Fall ist, halt langsam und vorsichtig, notfalls schieben.

  5. Also das mit den Aldi-Öffnungszeiten finde ich bedingt nachvollziehbar, aber die Schulöffnungszeiten kann ich in diesem Zusammenhang verstehen, da der Unfall ja auf dem Schulweg passiert ist.
    Da es ja witzlos ist, wenn der Schulweg um 7:30h gestreut wird, wenn bereits alle Kinder und Lehrkörper in der Schule sitzen 🙂

    Das man natürlich im Winter vorsichtig fährt, schiebt oder andere Reifen aufzieht steht auf einem anderen Blatt und ist für mich eigentlich selbstverständlich und nicht weiter erwähnenswert.

    Ob man nun bei einem Sturz direkt die Gemeinde verklagen muss weiß ich nicht, ich hätte mich vermutlich geärgert und das wär es gewesen, aber Menschen sind nunmal unterschiedlich.
    Zudem hätte es ja auch anders ausgehen können, dann hätte die Dame ja Gerichtskosten und Ihren Anwalt selbst bezahlen müssen.
    Auch finde ich es irgendwie ganz gut, dass hier geklärt wurde, dass sich eine Gemeinde nicht durch eine selbst geschriebenen Satzung von Ihrer Sorgfaltspflicht befreien kann, ansonsten hätte ja der jenige der die Satzung geschrieben hat mal auf die Schule und deren Zeiten Rücksicht nehmen können, spätestens demjenigen der die Satzung geprüft und abgesegnet hat hätte dies auffallen müssen.

    Aber was schreib ich hier eigentlich so viel, es ist doch klar das man im Winter kein Fahrrad fährt, da nimmt man das Auto, was auch sonst, Bus und Bahn bleiben auch ungenutzt, man könnte ja auf dem Bürgersteig ausrutschen…. neeee… man geht von der Küche direkt durch den gut temparierten Flur in die Garage, steigt ins Auto, öffnet die Türe per Fernbedieung fährt zur Schule, lädt das Kind aus, fährt weiter auf die Arbeit und ist empört, dass der Parkplatz 5 Meter von der Bürotür entfernt ist….

    Hach ist unsere Welt schön….

    naja, ich leg mich muss ja morgen früh raus und zur Arbeit radeln 😉

    Gruß Ahab

  6. „Zetel am Jadebusen“?? @rad-spannerei: ich dachte, wir spielen hier in einer Liga mit New York. Wenn die Klägerin wenigstens auf ’nem „Fixxie“ unterwegs gewesen wäre….

  7. Das mit der Klage muß nicht unbedingt die Idee der Frau selbst gewesen sein. Die Krankenkassen hatten diesen Winter ja schon angekündigt, bei glatteisbedingten Stürzen Klagen gegen die Streupflichtigen anzustrengen. Aber leider sagt die Meldung nichts dazu, ob hinter der Klage vielleicht die Versicherung der Frau stand.

    Und Ahab, keine Sorge, bei einem Winter wie dem gerade vergangenen hat man auch mit dem Auto nicht wirklich Spaß. Wenn die meisten Parkplätze von 10 cm hohen Eiswällen umgeben sind, braucht man ohne Differentialsperre und Allradantrieb gar nicht erst ans Einparken denken, und ans Ausparken sowieso nicht 🙂 Und die BVG war ja sowas von voll zur Rush Hour, dazu noch naß und eklig… die einzige angenehme Alternative wäre gewesen, zu Hause zu bleiben…

    Ach, bin ich froh, daß dieser Sch*** Winter vorbei ist…

Schreibe einen Kommentar zu Bronco Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert