Fahrradkurzmeldungen

Mit Messer Mountainbike erbeutet: Ein Räuber hat Dienstagabend den Fahrradladen Eastsidebike in der Weichselstraße überfallen. Er betrat das Geschäft gegen 18:15 Uhr, zückte ein Messer, bedrohte den Ladenmitarbeiter und griff sich ein Edelmountainbike, mit dem er davonfuhr. (Quelle: Berliner Kurier)

Radfahrer in Berlin-Mitte schwer verletzt: Ein 43 Jahre alter Radfahrer wurde am Mittwochabend an der Kreuzung Yitzhak-Rabin-Straße und Straße des 17. Juni von einem Auto angefahren und schwer verletzt. Der Autofahrer hatte den Radler beim Abbiegen übersehen und mit seinem Wagen erfasst. Der Radler verletzte sich schwer und kam in ein Krankenhaus. (Quelle: Berliner Zeitung)

Radverkehr am Großen Stern in zwei Richtungen: Ab dem Jahre 2011 soll der Fahrradverkehr um den Großen Stern im Tiergarten in beide Richtungen erlaubt werden. Heute muss man als Radfahrer noch den großen Bogen um die Goldelse machen, wenn man zum Beispiel auf der Straße des 17. Juni vom Brandenburger Tor nach links in die Hofjägerallee abbiegen will. „Dafür wird der Fahrradweg auf 2,50 Meter erweitert“, sagt eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. (Quelle: Berliner Zeitung)

9 thoughts on “Fahrradkurzmeldungen

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  1. hm. mit eastsidebiker wundert mich nich. so’n bling-bling-schuppen muss ja ganoven anlocken. *duckundwech*

    und das mit den radwegen am stern ist sicherlich gut. aaaaaaaber. ich seh das jeden tag auf dem adlergestell – sowohl fussgänger, radfahrer als auch autofahrer haben damit ihre probleme. füssler, weil sie die entsprechenden schilder kaum sehen (sehen müssen), radler, weil rechtsfahrgebot für viele ein fremdwort ist und sie geschwindigkeiten von entgegenkommenden radlern selten richtig einschätzen können, und autofahrer – naja gut auf der strecke in mitte sind keine/kaum aus- bzw. einfahrten… ist jedenfalls einer der kribbligeren streckenabschnitte des daily terrors bei mir.

  2. Vielleicht könnte man am großen Stern dann auch gleich ein paar Ordner aufstellen, die die Touristen von den Radwegen fernhalten. Von denen geht da immer eine große Gefahr aus, weil die ohne zu gucken rückwärts beim Fotografieren auf den benutzungspflichtigen(!!!) Radweg laufen. Viele wissen wahrscheinlich nicht was ein Radweg ist und das darauf Fahrräder fahren.

    Auch die Grünphasen für die Autofahrer müssen dort drastisch reduziert werden. Als Radfahrer oder Fußgänger wartet man an den Ampeln immer Ewigkeiten, was viele dazu ermuntert bei Rot die Straße zu überqueren.

  3. Der Radweg ist dort doch nicht einmal straßenbegleitend, da der Weg deutlich mehr als 5 Meter von der Kreisfahrbahn entfernt verläuft. Die blauen Schilder bedeuten jedoch nur dann ein Verbot der Fahrbahnnutzung, wenn der Radweg straßenbegleitend ist. So bedeuten die Schilder IMHO nur, dass andere Verkehrsteilnehmer den Radweg nicht benutzen dürfen (was allerdings in der Praxis nicht durchgesetzt wird).

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html#strassenbegleitend

    Auf dem Radweg wird man ständig von Fußgängern und Geisterfahrern gefährdet. Außerdem ist die Ampelschaltung für den Radweg wesentlich schlechter als die für die Fahrbahn. Insgesamt kommt man daher auf der Fahrbahn normalerweise wesentlich schneller und sicherer voran.

    Die Sicherheit könnte man durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h natürlich weiter erhöhen. Die dadurch real entstehenden Zeitverluste wären minimal, da man in den meisten Fällen sowieso verkehrsbedingt deutlich langsamer als 50 km/h fahren muss. Im Vergleich zu den Wartezeiten bei den Ampeln würde das kaum ins Gewicht fallen.

  4. Naja, aber funktioniert das denn? Ich stelle mir gerade vor, ich fahre links herum und mir kommt ein Rechtsabbieger entgegen. In solchen Fällen denken viele, ich fahre falsch, und beachten daher nicht die Vorfahrt. Erlebe ich manchmal auf dem linksseitigen Radweg der Spindlersfelder Brücke.

  5. Großer Mist. Bidirektionale „Radwege“ sind noch gefährlicher als unidirektionale, da kaum ein Autofahrer damit rechnet.

    Eine etwas weniger autofixierte Ampelschaltung würde das Problem möglicherweise lösen.

    Eine Aufhebung der Benutzungspflicht an dieser Stelle halte ich für … mutig. Auch wenn ich sonst ausgesprochener Feind von „Radwegen“ bin, weiß ich auch, wie unendlich dumm deutsche Autofahrer sind – und der große Stern (der übrigens *kein* Kreisverkehr ist!) überfordert diese massiv.
    Dort die Autofahrer auch noch mit Fahrrädern zu „traktieren“, dürfte sie restlos überfordern.

    Allerdings dürfte ein bidirektionaler „Radweg“ nur unwesentlich weniger lethal sein.

    Wie bereits angesprochen, latschen permanent Fußgänger auf diesem Radweg herum, hier sind deutliche Absperrmaßnahmen erforderlich – oder dauerklingelnde Radfahrer. Wäre ein Job für eine größere Horde 1-Euro-Jobber: Immer im Pulk im Kreis fahren und Fußgänger beiseiteklingeln. Tagein, tagaus, im zehn-Sekunden-Takt.

  6. fett, meldung 3 ist die beste. mal kiekn wie das gehen soll.

  7. Benutzungspflicht weg am großen Stern wäre besser. Und klar funktioniert das. Wenn ich mit dem Rennrad unterwegs bin, fahr ich dort grundsätzlich immer auf der Fahrbahn, weil ich nicht einsehe, dreimal zu warten und ca. 5 Minuten zu verschwenden, wo ich auch in 10 Sekunden durchkommen kann. Für unsichere und langsamere Radfahrer ist das wohl keine Alternative – ein freiwilliger 2richtungsradweg evtl. schon.

  8. „in freiwilliger 2richtungsradweg evtl. schon.“

    Problem: Bis September 2009 gab es nach StVO definitiv keine Möglichkeit, nichtbenutzungspflichtige Zweirichtungsradwege anzuordnen.

    Diese Möglichkeit sollte mit der StVO-Novelle vom letzten September geschaffen werden. Jedoch hat gerade das BMVBS und Minister Ramsauer erklärt, dass sie die Novelle wegen eines Verstoßes gegen das „verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot“ für nichtig halten (was nicht zwingend heißt, das sie nichtig ist).

    Sprich: Zur Zeit weiß niemand, welche StVO gilt. Und neben tausend anderen Sachen ist daher bis auf Weiteres unklar, ob z.B nicht benutzungspflichtige Zweirichtungsradwege anordnebar sind…

  9. @chris:

    Bis 2011 bleibt noch genug Zeit und ich gehe mal davon aus, dass bis dahin eine neue STVO Novelle kommt, die sich bis auf eine verlängerte Übergangsregel für die alten Schilder kaum von der möglicherweise ungültigen Novelle vom September unterscheidet.

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