Radwegräumung: BSR kündigte Firmen

Die Berliner Stadtreinigung BSR hat seit dem Jahr 2006 zwei Winterdienstfirmen mit insgesamt sieben Verträgen gekündigt. Die Firmen waren beauftragt worden, Radwege zu räumen, hatten das aber nicht geschafft. Das wurde vom Senat auf Anfrage der Grünen erklärt. In diesem Winter wurden bis Ende Januar aus dem gleichen Grund insgesamt 34 000 Euro Vertragsstrafen verhängt. Die Grünen hatten beklagt, dass Radwege schlechter geräumt werden als Straßen. Im Abgeordnetenhaus mussten sich die Grünen daraufhin den Spott anderer Parteien anhören. Der Senat vertritt die Haltung, dass man so lange eher Straßen als Radwege räumt, solange wie Polizei und Feuerwehr nicht mit dem Fahrrad kommen können.
Berliner Kurier: BSR schmeißt Pfuscher raus

9 thoughts on “Radwegräumung: BSR kündigte Firmen

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  1. Warum werden die Verantwortlichen dieser Firmen eigentlich nicht wegen Betrug angeklagt? Ich gehe mal davon aus, dass sie beim Abschluss des Vertrags genau wussten, dass sie nicht in der Lage sind, die aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen tatsächlich zu erfüllen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

  2. Wer hat denn da genau gespottet? Und wer kann nicht zwischen Straße und Fahrbahn unterscheiden? Dafür liebe ich diese „Zeitungen“, am Ende hat man mehr Fragen also vorher 🙂

    Abgesehen davon fragt man sich als Laie natürlich, wozu es geltendes Recht gibt, wenn dieses im Senat offenkundig als nachrangig dargestellt wird. Zudem ist auch fraglich, warum Feuerwehr und Polizei so stark auf die Hauptverkehrsachsen angewiesen sind – sind sie vielleicht gar nicht Hauptgrund für die großen Anstrengungen zur Beräumung dieser Straßen?

    Die ganzen Antworten auf die Anfrage gibts übrigens hier: http://www.gruene-fraktion-berlin.de/cms/files/dokbin/326/326257.kleine_anfrage_claudia_haemmerling_mache.pdf – interessant besonders Punkt 8, dort empfiehlt der Senat, im Zweifelsfall aufs Radfahren zu verzichten.

  3. Jetzt hab ich aber Quatsch gemacht – das Dokument, das ich genannt hab, ist aus dem Jahr 2006.

  4. Kleiner stilistischer Tipp:

    Auf „so lange“ folgt „wie“ und nicht die Konjunktion „solange“.

    Will man „solange“ benutzen, muss man so schreiben: „dass man eher Straßen als Radwege räumt, solange …“

    Nix für ungut, soll nur eine kleine Anregung sein.

  5. Habs verbessert, danke für den Hinweis. Den Tipp könntest du ebenfalls dem Berliner Kurier geben, denn dort habe ich es falsch abgeschrieben.

  6. Von mir aus können die Radwege im Winter ruhig verschneit bleiben. Nicht nur hier war häufig zu lesen, dass die Autofahrer „uns“ eher in Ruhe haben auf der Straße fahren lassen, weil ihnen klar war, dass man bei den Schneemengen nirgends sonst fahren konnte… Als katastrophal und gefährlich empfand ich (als Fußgänger) nur die Gehwege. Die zu umgehen ist ja schließlich unmöglich.

  7. @ bikeblogger: das problem is, dass die autofahrer dann ebenso umso mehr denken, dass man bei freien radwegen, die dann auch benutzen muss.

    von erhöhter rücksicht konnte ich persönlich nichts spüren. alles beim alten

  8. Die zu umgehen ist ja schließlich unmöglich.

    Na ja, eigentlich sind Gehwege meist genau so leicht zu umgehen, wie sich Radwege umfahren lassen. Ob ich das als Radfahrer gut finden würde, weiß ich allerdings nicht…:-)

  9. Zumindest hier „in den Bergen“ (Chemnitz) ist es absolut sinnlos Radwege räuem zu wollen. Praktisch waren die jetzt 3 Monate am Stueck unbenutzbar.

    Um Radwege wirklich radfahrtauglich zu halten, müssen praktisch alle Rest von Schnee restlos beseitigt werden, weil durch das Aufschmelzen und Wiederanfrieren sonst die tollsten Eisplatten entstehen. Das zu realisieren bedeutet entweder heizen oder salzen. Beides oekologisch totaler Unsinn.

    Es wuerde schon reichen, wenn man dafür sorgt, dass beim Räumen von Gehwegen und Fahrbahnen der Schnee nicht meterhoch auf die Radwege geschoben würde. Dann würde es nicht 2 Wochen längere Tauzeit brauchen.

    Aber ich bin da nicht böse. Ein Schneeberg ist ein objektiv leicht nachvollziehbarer Grund gegen die Anwendung der Benutzungspflicht..

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