Lumotec Lyt

bumm-lumotec-lyt.jpgRichtig gute Fahrradlampen, sprich LED-Lampen, waren in der Vergangenheit ein teures Vergnügen. Mit der Lumotec Lyt bietet Busch & Müller ab April 2010 eine Fahrradleuchte an, die einerseits 17 Lux Lichtleistung bietet und durch ein Linsensystem auch den Bereich ab einem Meter vor dem Vorderrad gut ausleuchtet, aber nur noch 32,90 Euro kosten soll. Die Lyt erzeugt einen brillant weißen Lichtkegel und besitzt einen integrierten Front-Rückstrahler. Optional erhältlich sollen bei der neuen Frontleuchte ein vollautomatisches Standlicht sowie eine Sensortechnik sein, die bei Dämmerung oder Dunkelheit das Licht automatisch aktiviert. Im Gegensatz zu manch anderer BUMM-Lampe ist die Lyt relativ formschön.
bumm

27 thoughts on “Lumotec Lyt

Comments-Feed
  1. Mal sehen, ob man das Teil dann in der Bucht oder bei Onlineshops mit ähnlichen Abschlägen bekommt wie IQ Fly und Cyo. Sonst wäre mir die Preisdifferenz zu den 40-60lux-Lampen zu gering.

  2. Also in den anderen Meldungen, die vermutlich alle auf derselben PM basieren, ist immer von 25 Lux die Rede.

    @Johannes: Sehe ich auch so. Wenn der Straßenpreis sich um die 20 Euro bewegt, wäre das Ding schon eine Alternative für das klaugefährdete Stadtrad.

  3. @Harald: Das habe ich mitgekriegt, dass die anderen alle von 25 Lux schreiben. Ich habe mich an diese Busch & Müller Veröffentlichung gehalten
    http://www.bumm.de/docu/download/flyer2010.pdf
    und da ist „nur“ von 17 Lux die Rede. Aber egal, ob 17 oder 25, die Lampe ist relativ hell und kommt zu einem relativ günstigen Preis.

  4. Wichtig ist doch nur das die Lampe so hell ist wie „übliche“ Halogenfunzeln und günstiger als Cyo etc.. Am Bahnhofsrad ist so eine LEd-Lampe Ideal, keine Wartung und bei geringem Straßenpreis ist das Gewissen auch halbwegs beruhigt.

  5. Andere Hersteller haben auch 17-Lux-Lampen mit LED, teilweise etwas billiger. Fürs Zweitrad oder wenn man nicht viel im Dunkeln fährt ist das sicher ok.

  6. Welche denn? Basta hatte als ich mich das letze mal umgeschaut hatte nur die Pilot Teile die waren teuer und funzelnd. Trelock hat seit neuestem auch Led-Scheinwerfer, die sind aber nicht billiger als die Bumm-Leuchten…

  7. Doch !!, Trelocks 25-lux Variante gibt es doch schon für unter 30 und über formschön und Design lässt sich ja bekanntlich herrlich streiten.

  8. Ich kann in die allgemeine Begeisterung hier nicht einstimmen. Da gibt es endlich Scheinwerfer, die wenigstens halbwegs hell genug sind und nun wird wieder so ein Dunkelwerfer rausgebracht. Preis hin, Preis her: *noch* weniger hell als ein IQ fly ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Und der war ja schon ne Fehlkonstruktion, die ja gottlob mit dem Cyo verbessert wurde.

    Warum steckt man nochmal Entwicklungskosten in einen Billig-Scheinwerfer und macht nicht stattdessen den Cyo billiger? Das dürfte über die Stückzahlen am Ende gleich viel Geld abwerfen. Und entwickelt für Kunden, bei denen das Geld etwas lockerer sitzt mal zur Abwechslung einen hellen Scheinwerfer.

    Was Stand der Technik ist, machen derzeit die Chinesen vor. Da hab ich vor einiger Zeit eine Fahrradlampe gekauft, die für ca. 60€ incl. Einfuhrumsatzsteuer etwa 700 Lumen auf die Strasse bringt. Der IQ fly bringt nur weniger mehr als ein zwanzigstel dieser Leistung…

    Natürlich hat der keine STVZO-Zulassung und ist aus China – aber die deutschen Unternehmen sind ja nicht in der Lage sowas zu bauen. Stattdessen bringen sie parallel zu einem Billigscheinwerfer einen Billigstscheinwerfer raus. Und leider bezieht sich Billig hier nur auf die Verarbeitung, nicht auf den Preis.

  9. @Abwrackprämie: soso, der 20fache Lichtstrom eines IQ fly 😉 da gibt es doch bestimmt was im Netz zu, oder? Aus einem Dynamo? Mit Akku kann man leicht beliebig viel Hell erzeugen.

  10. Ze Evil Kohl, ich meinte die Basta-Funzeln. Für mein Zweitrad hab ich weniger als 30 bezahlt, aber nicht viel weniger.

    Ich bin kein Fachmann, aber soweit ich weiss, sind in gängigen Fahrradlampen derzeit 1-Watt-LEDs verbaut. Die nächste LED-Größe liegt bei 3 Watt, das ist leider zu viel für ein zulässiges Fahrrad. Hier könnte man noch viel optimieren. Abwrackprämie möchte ich zustimmen, die hellen Bumm-Produkte sollten eher die untere als die obere Helligkeitsgrenze für Fahrräder markieren.

  11. Gemeint war bestimmt die allseit bekannte DX/Magicshine als Akkulampe. Für den Dynamo kenn ich nur die ähnlich helle, aber sehr viel preisintensivere E3 Trple von Supernova.

  12. bzgl. maximal zulässiger leistung: wenn eine sache von der polizei sicher nicht kontrolliert wird, dann das 😉

    ich red mal mit unserer elektronik-werkstatt bei gelegenheit, ob sich sich eine cyo vielleich pimpen lässt auf 3W ohne zusatzakku 😉

  13. E3 Triple Supernova kannte ich noch gar nicht.
    Gibt es da noch andere Alternativen ? (auch andere Firmen)

  14. Ja, gemeint war die DX-Lampe. Die macht allerdings, ich habe grade nachgeschaut, nicht 20x soviel Licht wie der IQ fly, sondern nur etwas mehr als 13x soviel (550 lumen, nachgemessen in einer kalibrierten Ulbricht-Kugel). Sie verbraucht dabei knapp 10W. Das wäre mit Dynamo auch noch machbar. Bei 3,3W liefert sie noch 180lm, das ist immer noch mehr als das vierfache. Die Elektronik ist bei der DX Lampe übrigens relativ schäbig, da lässt sich noch deutlich mehr Effizienz rausholen.

    Die gängigen LED-Fahrradlampen werden übrigens mit etwa 3W betrieben. Das war auch schon so, als LEDs verwendet wurden, die eigentlich nur für 1W spezifiziert waren. Bei den bumm IQ-Lampen ist das jedenfalls so.

    Die Supernova Lampen sind leider auch alle nicht zugelassen. Und die einzige Lampe, die ähnlich hell ist, wäre nichtmal zulassungsfähig. Eine der triple sehr ähnliche Lampe habe ich mir vor zwei oder drei Jahren mal selbst gebaut, die ist sicher recht hell. Nur für eine STVZO-Konforme Optik/Reflektor fehlt mir das Werkzeug…

  15. @Philip, weiss ich ja. Nur ohne Eigenbau wird man wegen dieser „uns alle schützenden“ 2,4-Watt-Regel wohl keine 3-Watt-Lampe im Handel kriegen.

  16. @Abwrackprämie, interessant. Gehen da wirklich die 2,4 Watt in die LED? Ich hatte bisher angenommen, der Großteil der Leistung wird irgendwie verbraten und die LED kriegt nur ihren einen Watt.

  17. Ich selbst habs natürlich nicht gemessen, weil man dazu die Lampe komplett zerlegen und hochgenaues Mess-Equipment haben müsste. Olaf Schultz (enhydralutris.de) hat das aber gemacht und gibt an, dass etwa 3/4 der Leistung an der LED ankommen. Das ist schon ganz o.k.

    Es gibt übrigens eigentlich keine Beschränkung der Leistung für Fahrradscheinwerfer. Für nicht-Rennräder oder solche ab 11kg gibts die allerdings indirekt über das Beharren des Geschwätzgebers auf den elektrischen Parametern des Dynamos (was übrigens Nabendynamos sowie LED-Scheinwerfer unnötig kompliziert und ineffizient macht).

    Batterieleuchten mit 5W gibts immer noch in zugelassen zu kaufen (Mirage z.B.). Die 12V Dynamo-Anlage, die es auch mal gab müsste eigentlich illegal sein, ist aber trotzdem zugelassen, wie das geht konnte mir bisher noch niemand erklären.

    Was es an Beschränktheiten, äh, Beschränkungen gibt sind die zulässigen Werte für Blendung des Gegenverkehrs, die bei Autoscheinwerfern zehnmal so hoch sind wie für Fahrradscheinwerfer. Aus diesem Grund dürfte es äusserst schwierig sein, einen zulassungsfähigen und gleichzeitig hellen Scheinwerfer zu entwickeln. Unmöglich ist es nicht, der Big Bang ist ja auch erlaubt (und den finde ich von der Helligkeit ausreichend. Der bringt fast soviel Licht wie die erwähnte DX-Lampe, allerdings zum zehnfachen Preis und mit anderen unangenehmen Eigenschaften (schlechte Haltbarkeit des Brenners, vor allem bei vielen Schaltzyklen).

  18. > @Philip, weiss ich ja. Nur ohne Eigenbau wird man wegen dieser
    > “uns alle schützenden” 2,4-Watt-Regel wohl keine 3-Watt-Lampe
    > im Handel kriegen.

    Hier liegt ein Missverständnis vor. Die StVZO wurde bereits vor mehreren Jahren in genau diesem Punkt geändert, hier wurde das Wort „höchstens“ durch das Wort „mindestens“ ersetzt.

    Das bedeutet, daß die Lichtanlage MINDESTENS 3 Watt Leistung haben muss.

    Der Schwachsinn, der leider erhalten blieb, ist die Beschränkung auf 6 Volt Spannung, wobei die in Ausnahmefällen wie von Fa. B+M vorexerziert, auch umgangen werden darf.

  19. Danke Egon, irgendwie täusche ich mich an diesem Punkt jedes Mal. Aber mal doof gefragt, wäre ein 5-Watt-Dynamo und eine 3-Watt-Frontleuchte tatsächlich zulässig und wenn ja, warum gibts das nicht?

  20. Bei Dynamos ist wegen der vorgeschriebenen Spannungsbegrenzung (die nicht direkt in der STVZO, sondern in den TA stehen) spätestens bei 4,5W Schluss. Kann aber sein, dass die Scheinwerfer noch weiter beschränkt sind und daher selbst 4,5W nicht gehen. Dazu müsste man die „Technischen Anforderungen“ (TA), so ne Art Ergänzung zum Gesetzestext haben, die aber nicht frei (im Sinne von kostengünstig) verfügbar sind. 3W ziehen die Frontleuchten real derzeit sowieso schon. Die Toleranzen werde da mitunter großzügig ausgenutzt. Am meisten Strom (und damit Leistung) liefert der Shimano 3N71, dicht gefolgt vom SON.

    Bei Batterielicht gibts die Beschränkung tatsächlich nicht. Dafür darf man die nur an einem Rennrad unter 10kg montieren.

    Habe ich schonmal gesagt, dass die ganzen Vorschriften rund ums Fahrradlicht totaler und vollkommener Schwachsinn sind?

  21. Noch mal Fakten.

    §67 StVZO in der Fassung des Inkrafttretens vom 29.04.2009
    (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern):

    (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen. …

    (11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend Folgendes:
    1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
    2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
    3. Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
    4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

  22. Das ist die StVZO (auf die wohl Egon sich auch bezog).

    Die TA für die praktische Ausführung aber ist das nicht, die reglementiert auch den maximal austreten dürfenden Lichtstrom und ähnliches.

  23. Um den Gedanken zu vervollständigen: Die TA sind darum relevant, weil sie die Zulassungskriterien festlegen. Und einen wichtigen Teil des STVZO §67, nämlich Absatz 2 hat „SuSanne Grittner“ unterschlagen. Der fängt so an:

    (2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. (…)

    In den TA steht irgendwo, dass ein 6V-Dynamo auf max. 9V begrenzt sein muss (diese Änderung ist offensichtlich brandneu, denn in den letzten Jahrzehnten hatten Dynamos keinerlei Spannungsbegrenzung – sonst hätten Doppelscheinwerferanlagen nie funktioniert). Die TA gibst in Auszügen auch bei enhydralutris.de

  24. Nachtrag:
    Ich hatte bewusst nur Abs. 1 und 11 des § 67 StVZO eingefügt, weil ich einerseits die „Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V“ und die „Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt“ belegen wollte, ehe sich bei Lesenden die 10 kg festsetzen.

  25. Mal viel Interessanter, wann kommt dieser Papiertiger endlich auf den Markt?

  26. Immernoch nix?
    Na so wird das nix mit uns hybschen liebe Herren Busch und Müller…

  27. So, antworte ich mir mal selbst.

    Der Lyt hat nun den letzten Halogenscheinwerfer im „Stall“ abgelöst.
    Erster Test gestern Abend zeigt ein wunderbares Lichtfeld, wenn auch dunkler als man es von Fly oder Cyo gewohnt ist.Aber das wundert auch nicht weiter bei 25lux nennleistung vs. 40/60 Lux bei den anderen Leuchten muss ja ein Unterschied zu sehen sein.

    Dafür ist die Ausleuchtung zur Seite sehr nett, man hat einen Scheinwerferkegel wie beim Lumotec, also einen großen Kreis und in dessen Mitte direkt vor sich ein hell erleuchtetes Feld.

Schreibe einen Kommentar zu Johannes Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert