Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung ist ab Januar 2010 erlaubt

Nach einer Meldung des ADAC ist eine ausschließlich batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung ab dem 1. Januar 2010 erlaubt. Dann haben Radfahrer die Wahl, ob sie ihr Fahrrad mit einem Dynamo oder mit batteriebetriebenen Scheinwerfern und Rückleuchten ausstatten. Zur Zeit ist eine Batterieleuchte nur bei Rennrädern unter 11 Kilogramm legal, andere Räder ohne Dynamolicht gelten als nicht verkehrstauglich.
auto.de: Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung ab 2010 erlaubt

30 thoughts on “Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung ist ab Januar 2010 erlaubt

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  1. Dann hat ja endlich der Schwachsinn ein Ende, trotz batteriebetriebener und funktionierender Beleuchtung eine „doppelte“ dynamobetriebene und funktionsfähige Lichtanlage mitzuführen :-).

  2. Damit sind aber nicht alle Diodenlichter gemeint , denke ich.
    Nur jene , welche eine Extra LED besitzen , die anzeigt wann die Batterien zu wechseln sind.Und die natürlich eine deutsche Zulassung haben…

  3. Das ist mir völlig neu, das stand ja nicht mal in der Radwelt (wenn ich es nicht übersehen habe). In de.rec.fahrrad steht auch nichts. Dafür eine ebenso kurze Meldung auf Focus.

    Ist das ne Ente?

  4. @berlinradler, kann gut sein, dass es eine Ent ist, siehe den Thread im Verkehrsportal:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=81264

  5. Das wäre keine sinnvolle Entwicklung.

    Wenn ich mir ansehe, mit was für trüben Batteriefunzeln bereits jetzt herumgefahren wird, dann kommt mir das kalte Kotzen anhand der Vorstellung, so etwas würde legalisiert werden.

    Es gibt KEINEN GRUND dafür, Batterielampen zu verwenden, denn die Technik dynamobetriebener Lampen ist ausreichend ausgereift.

    Nabendynamo, B+M Lumotec IQ Cyo (http://www.bumm.de/docu/175q.htm) und ein LED-Rücklicht mit Standlichtfunktion.

    Außer bei Überlandfahrten durch stockfinsteren Wald ist das ausreichend.

    Die Akkus in Batterielampen sind üblicherweise genau dann leer, wenn es darauf ankommt.

    Ein Nabendynamo ist nie leer.

  6. […] Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung ist ab Januar 2010 erlaubt » Rad-Spannerei […]

  7. Das wäre ja mal eine begrüßenswerte Entwicklung. Nach meiner persönlichen Erfahrung ist eine batteriebetriebene Beleuchtung deutlich zuverlässiger als eine ähnlich teure dynamobeleuchtung. Seit Ixon IQ, Eneloop und erschwinglichen guten Ladegeräten ist Dynamobeleuchtung nur noch besser für extreme Spezialanforderungen wie Paris-Brest-Paris. Nach jahrelangem Ärgernis mit abgerissenen Kabeln und korrodierten Steckkontakten hab ich auch am Dynamorad entnervt auf Batterierücklicht umgerüstet. Seither keine Probleme mehr. Dabei hat meine Dynamoanlage schon doppelt soviel gekostet wie Ixon IQ, ein Satz Eneloop und ein BC700!

    Leider ist das wohl eine Ente – denn eine seriöse Quellenangabe ist nirgendwo zu finden.

  8. ich würde meine bumm cyo und nabendynmao nie gegen ne batterieleuchte tauschen wollen.
    trotzdem wäre die legalisierung sinnvoll. leuchtet ja schliesslich beides!!! darum gehts doch

  9. Ich stimme Prokrastes uneingeschränkt zu.

  10. Ok, wäre zu begrüßen, aber gibt es dafür auch Belege, sinnvolle? Ein Link auf Auto.de, der dann schwammig auf den ADAC verweist… Weiss nicht. Als Argument in ner Polizeikontrolle reicht das wohl kaum.

    Und ihr Dynamobenutzer geht besser nach Hause. Es gibt auch noch Leute, die mehrere Fahrräder haben und nicht jedes auf einen Nabendynamo mit optimaler Busch-Müller-Irgendwas-Leuchte umbauen wollen. Diese Räder wollen sie dann vielleicht auch noch alle nachts und im Winter benutzen können. Ausserdem gibt es auch Leute, bei denen optimale Anpassung an Stadtverkehr nicht die einzige Anforderungen an ein Rad ist.

  11. Ich bekenne: ich habe mehrere Fahrräder in verschiedenen Preisklassen, mittlerweile alles nabendynamobeleuchtet. Wenn die Hardware nicht der letzte Schrei sein muss, geht auch kein Vermögen drauf. Und natürlich benutze ich die nachts und im Winter, genau da braucht man doch die Beleuchtung.

    Zurück zum Thema: ich habe nichts dagegen, wenn diese unsinnige 11 kg-Regelung abgeschafft würde. Lieber Batterielicht als gar keins. Es scheint sich ja bei Radfahrern noch nicht sehr herumgesprochen zu haben, dass es einen Unterschied zwischen sehen und gesehen werden gibt…

  12. Wenn die Batterie leer ist und man somit kein Licht am Fahrrad hat, fährt man selbstverständlich nicht, es sei denn man möchte aus dem Leben scheiden.
    Mit Nabendynamo immer Licht? Wenn denn mal wieder irgendwelche Vandalen unterwegs waren, sei es, dass das Kabel ab ist oder die Lampen demoliert/demontiert sind, hat man trotz Nabendynamo kein Licht! Dann fährt man auch nicht.
    Je weniger am Fahrrad zu beschädigen ist, desto besser.
    Wenn es denn keine Ente ist, was ich hoffe, bin ich uneingeschränkt für Wahlfreiheit.

  13. Ich widerspreche Prokrastes in allen Punkten. Es gibt mindestens genausoviele Gründe, die für Akkubeleuchtung sprechen, wie für Dynamobeleuchtung. Es ist im Endeffekt eine Sache persönlicher Anforderungen und Präferenzen.

    Das „Argument“ der leeren Batterien ist keines – wer es nicht schafft, einmal in der Woche seine Akkus aufzuladen und im Zweifelsfall einen Viererpack Batterien oder Akkus als Redundanzlösung einzupacken, der schafft es auch nicht, seine Verkabelung in Ordnung zu halten. Das „Akku leer “ Problem ist heute weitestgehend gelöst. Eine gute und bezahlbare LED-Lampe hält heute locker 6h mit einem Akkusatz, Eneloops haben so gut wie keine Selbstentladung, funktionieren auch noch bei niedrigen Temperaturen und halten auch relativ lange. Gegen das Kabelvandalisierungsproblem gibt es bisher noch keine zufriedenstellende Lösung. Schlimmer noch: auch mit noch so penibler Wartung hat man das nicht in der Hand. Bei Akkuleuchten kein Problem. Leider ist das nicht graue Theorie, sondern meine langjährige Erfahrung.

    Wer nicht mal die 60€ für eine Ixon IQ ausgeben will, gibt auch nicht die 100€ für eine Nabendynamoanlage aus. Dann bleibt ein bei Nässe durchrutschender Seitenläufer oder ein Halogenscheinwerfer, dessen Birnchen alle paar Wochen durchbrennen und die vom Akkuladefaulenzer sofort ersetzt werden, nee is klar.

    Wer mehrere Räder hat, kommt mit Dynamo auch schnell auf horrende Kosten. Und wozu? Um den Amtsschimmel zu befriedigen? Für echten Geländebetrieb zugelassene Nabendynamos gibts auch nicht. Was macht der Moutainbiker auf dem Weg zum Training? Da bleibt wohl nur Rad in den Kofferraum packen und mit dem Auto zum Wald fahren, sonst bekommt man ein Ticket – und sage mir keiner die Berliner Polizisten würden in so einer Situation ein Auge zudrücken. Da sind mit Gegenbeispiele bekannt.

    Was ich damit sagen will: Es gibt Gründe für beide Varianten. Das soll doch bitte jeder nach seinen eigenen Anforderungen entscheiden. Es ist Stand heute jedenfalls nicht mehr so, dass Akkubeleuchtung prinzipiell weniger zuverlässig wäre als Dynamobeleuchtung. Man muss jedesmal den selben (geringen) Aufwand treiben um die Anlage am Laufen zu halten, da unterscheiden sich die Systeme nicht.

    Wer das nicht schafft, soll halt zahlen. Ich bin sicher: wenn es vernünftigere Regelungen bzgl. der Beleuchtung gäbe, wären auch mehr Radfahrer beleuchtet unterwegs. Und das wär doch gut für alle, oder?

  14. Bei mir funktioniert die Beleuchtung (Nabendynamo, LED) jetzt seit über einem Jahr fehlerfrei. Allerdings erst, seitdem ich die hintere Lampe mit einem eigenen Kabel versorge, und nicht über diese unsinnigen Schutzblechleiter, deren Kontakte immer schön mit Regenwasser versorgt werden, was seeehr praktisch ist bei offenen Kupferkabeln. Wer sich das ausgedacht hat …

    Prokrastes kann ich so uneingeschränkt nicht zustimmen. Es gibt dunkle und helle Batteriebeleuchtung. Es gibt dunkle und helle Dynamobeleuchtung. Da unterscheiden sich beide nicht.

    Sofern man normale Akkus verwendet, sollte man unbedingt qualitativ hochwertige Ladegeräte nutzen. Auch da ist noch viel Schrott im Umlauf.

  15. Manchmal frage ich mich, in welcher Stadt ich lebe, wenn ich die Geschichten zu abgerissenen Kabeln oder demolierten Lampen höre. Ich fahre seit Jahren in der Woche etwa 80 km durch die Stadt (solange die Straßen eisfrei sind), und lasse mein Fahrrad auch mal nachts (und wenn ich aus anderen Gründen mein Fahrrad nicht abholen kann, auch mal zwei Tage) am Bahnhof, oder wenn ich zu viel getrunken habe oder zu zweit dann unterwegs bin, an einem schönen Laternenmast gekettet, stehen. Und in dieser Zeit ist mir noch kein Licht demoliert, kein Kabel durchgeschnitten worden.

    Und ansonsten, jedes Fahrrad braucht Pflege, genauso wie ein Auto. Ich bin bis vor kurzem gut mit den alten Dynamos gefahren. Wenn ein Licht nicht funktioniert hat, lags an der Birne oder der Steckverbindung, ce la vie, schnell repariert. Jetzt bin ich auf einen Nabendynamo umgestiegen und bin sehr damit zufrieden.

    Ich habe es auch mit batteriebetriebenen Leuchten versucht, war es aber irgendwann leid, das Licht ständig ab- und anzubauen und die Batterien aufzuladen.

    Jetzt aber zurück zum Thema. Zum einen gibt es die Vorschrifften bezüglich der Lichtanlage am Fahrrad. Meine Erfahrung als auch nächtlich radelnder Fahrradfahrer hat mir gezeigt, dass eine festmontierte Lichtanlage das praktischste und die am sichersten funktionierende Variante ist.

    Besonders deutlich wird mir das, wenn ich abends/nachts mit dem Auto unterwegs bin. Hier fällt mir immer wieder auf, dass die batteriebetriebenen, nicht festinstallierten Leuchten längst nicht so deutlich den Fahrradfahrer kenntlich machen wie eine festinstallierte Anlage. Allein schon aus dieser Erfahrung kann ich nur raten, einfach mal den Vorschriften zu folgen.

    Ganz abgesehen von den Idioten, die ihr batteriebetriebenes Vordericht am Kopf und das Rücklicht am Arm tragen, oder dieses unter dem Sattel anbringen. Die sind so schwer zu erkennen, dass bei diesen bei Unfällen, die auch aus der tatsächlich schlechten Erkennbarkeit resultieren, nur wenig Verständnis aufbringen kann.

    Deshalb mein Plädoyer, legt euch eine festinstallierte Lichtanlage zu.

  16. Manchmal frage ich mich, in welchem Land ich lebe – jeder Tagedieb erhebt seine eigenen Bedürfnisse zu denen aller und leugnet Erfahrungen anderer, nur weil er selbst andere gemacht hat.

    Ich hab in den letzten Jahren wöchentlich etwa 150km im Berliner Stadtverkehr zurückgelegt (und fast noch einmal soviel im Umland), Rad stand häufig in Neukölln (vielleicht ist da die Vandalismusquote höher?).

    Meine persönliche Statistik weist in den letzten 15 Jahren zwei Ausfälle von Batterielichtern (vor 12 Jahren totalausfall wg. kaputter Akkus, vor 5 Jahren funzellicht wg. schwächelndem Akku bei -10°C) und ca. 10 Ausfälle bei Dynamobeleuchtung (3x Halo-Birnchen durchgebrannt, ab dann immer Ersatz dabei, 7x defekte Verkabelung bzw. Probleme mit korrodierten Steckverbindern). Das alles trotz doppeladriger Verkabelung und hochpreisigen Markenprodukten (DH-3N71, Lumotec Oval senso, später IQ fly).

    YMMV, aber meine Erfahrungen sind anders als die von „Tagedieb“. Ich plädiere für Wahlfreiheit. Wie man zu funktionierender Beleuchtung kommt, sollte jedem überlassen sein. Wers dann nicht schafft, muss halt zahlen.

  17. Du triffst den Nagel auf den Kopf, denn die Frage in deinem ersten Satz kam mir sofort in den Sinn, als ich deine Kommentare gelesen habe.

    Wenn ich die übrigen Beiträge im Lichte deines Kommentars lese, stelle ich fest, dass alle diese auf eigenen Erfahrungen beruhen, so what?

    Ansonsten, nochmal, wenn ich als Auto- und Fahrradfahrer sehe, wo die batteriebetriebenen Leuchten teilweise getragen werden, geht mir jeder Sinn für Wahlfreiheit ab. Dann kommt das Problem der von Prokrastes angemerkten „Funzeln“ hinzu. Das stellt beides eine Selbstgefährdung wie Fremdgefährdung dar. Ich möchte weder als Fahrrad- noch erst recht als Autofahrer in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt sein, der so beleuchtet durch die Gegend gurkt.

  18. […] legal, andere R

  19. Ich möchte auch in keinen Unfall verwickelt werden. Ich behaupte auch mal, zu einer kleinen Minderheit von absolut korrekt beleuchteten Radfahren zu gehören. Die Quote von in-den-himmel-funzelnden bzw. gar nicht oder nur halb beleuchteten ist bei Rädern mit Dynamoausstattung nicht niedriger als bei Batteriefahrern. Von Stirn- oder Rucksacklampenlegalisierung habe ich nicht geredet. Mir gehts alleine um die Stromerzeugung.

    Für viele sind Batterielampen einfach deutlich praktikabler. Für Dich vielleicht nicht. Merkst Du gar nicht den Unterschied zwischen Deinem Absolutheitsanspruch und der (nicht nur von mir) geforderten Wahlfreiheit? Ich propagiere hier nicht, dass jeder mit Akkulampen fahren soll, sondern dass jeder ordentlich beleuchtet sein soll – ob der Strom nun aus dem Dynamo oder aus dem Akku kommt. Akkubeleuchtung ist eben nicht unzuverlässiger als Dynamolicht – das war sie vielleicht vor 10 Jahren noch. Reality check, please!

  20. Hallo Abwrackprämie,

    ich lasse Dir doch deine Ansicht! Ich seh das halt anders. Was willst Du also? Schönen Abend noch.

  21. […] am rande: das <klick> habe ich gerde in einem anderen radforum gesehen. mehr infos dazu hier <klick>. noch meh rinfos auch hier <klick>. __________________ 6.356 km hab ich durch ! […]

  22. Mir geht es um tumbe Aussagen wie „Es gibt KEINEN GRUND dafür, Batterielampen zu verwenden“, die einfach nicht stimmen. Alles nur aus der eigenen Scheuklappensicht wahrgenommen und man weigert sich über den eigenen Tellerrand zu schauen. Nicht jeder Mensch hat die gleichen Bedürfnisse.

    Gegen das Märchen von den ach so zuverlässigen Dynamobeleuchtungen und den so furchtbar unzuverlässigen Batteriebeleuchtungen wehre ich mich auch. Die Ausfallszenarien unterscheiden sich, die Ausfallwahrscheinlichkeit aber nicht mehr. Die Technik hat sich in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt, das dürfte durchaus so langsam auch mal im Gesetz ankommen.

  23. Auto.de ist als Quelle offenbar nicht sehr zuverlässig. Auf Nachfrage schickte mir mein lokaler VSF-Fahrradladen folgende Mail von Busch & Müller (info@bumm.de), s. unten.
    Ich habe mir übrigens gerade einen Nabendynamo einbauen lassen, weil meine alte Cateye-LED-Lampe kaputt gegangen war und gute Batterielampen, die einen Schlaglöcher und andere Hindernisse erkennen lassen, offenbar nicht unter 90 Euro zu bekommen sind.
    Also: Ich bereue die Investition nicht.

    Fahrrad-Dynamo-Beleuchtung weiterhin vorgeschrieben

    Sehr geehrter Vertriebspartner,

    heute gab unser Verband, der ZIV, aus gegebenem Anlass folgende Mitteilung heraus, die sich mit der Zukunft von Dynamo- und Batteriebeleuchtung am Fahrrad befasst:

    ZIV-Mitteilung

    Entgegen anders lautenden Meldungen wird es am 01.01.2010 keine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bezüglich der Benutzung von Fahrrad-Batterie-Beleuchtung geben. Laut StVZO müssen Straßenfahrräder auch weiterhin mit einer dynamogestützten Fahrradbeleuchtung ausgestattet sein.

    In einigen Online-Magazinen wurde berichtet, dass ab dem 01.01.2010 eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung nicht nur wie bisher bei Rennrädern unter 11 kg erlaubt sein sollte, sondern auch Straßenfahrräder, wie City- und Trekkingbikes, mit batteriebetriebenen Scheinwerfern und Rückleuchten ausgestattet und benutzt werden dürften. Die Quelle, der ADAC, hatte jedoch nur berichtet, dass derzeit Gespräche im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung geführt werden, die unter Umständen eine Änderung dieser StVZO-Vorschrift zum Ziel haben könnten.

    Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) setzt sich dafür ein, dass Straßenfahrräder, die zur Nutzung auf öffentlichen Strassen bestimmt sind, auch weiterhin mit einem Dynamo ausgestattet sein müssen, um eine ständig verfügbare und zuverlässige Energiequelle für die Beleuchtungseinrichtung sicherzustellen. Der ZIV fordert jedoch auch, dass neben Rennrädern bis zu einem Gewicht von 11 kg auch andere Sporträder, wie z. B. Mountainbikes, unter bestimmten Voraussetzungen mit batteriegestützter, zugelassener Beleuchtung gefahren werden dürfen.

    Außerdem sollte die Batteriebeleuchtung auch nach vorne zusätzlich zur Dynamo-Ausstattung erlaubt werden.

    Im Sinne der Verkehrssicherheit ist die Einhaltung dieser Anforderungen – gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit – von besonderer Bedeutung.

    Bad Soden/Ts., den 11. Dezember 2009

    Sollten sich hierzu noch Fragen ergeben, stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    BUSCH & MÜLLER KG
    Dr. Rainer Müller

  24. Setzt sich der ZIV auch für die für Radfahrer relevanten Dinge ein? Z.B. Abschaffung der Festlegung auf eine Spannung, Qualitätskriterien für Verkabelung, drastische Erhöhung der Mindestleuchtstärken?

  25. Wenn das stimmt, wäre das wohl ein triftiger Grund, alle Unternehmen zu meiden, die diesem Verband angeschlossen ist. Wer derartige Anachronismen zu zementieren unterstützt, sollte nicht auch noch Geld in den Ar… geblasen bekommen.

    Leider nicht so einfach, in der Mitgliederliste ist ja quasi alles aufgezählt, was Rang und Namen hat. Mal sehen, das nächste Rad muss wohl ein Fixie mit Miche Komponenten und ner Lampe von Lupine sein – die Schaltungshersteller sind ja leider alle vertreten. Da wundert es ja nicht mehr, wenn jahrzehntealte Regelungen, die mehrfach von aktueller Technik überholt worden sind zum Nachteil aller Radfahrer nie verändert werden.

    Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr!

  26. wie sieht das denn mit der tatsächlichen exekution der dynamoregel in anderen Städten aus? In Münster ist die ordnungsmacht schon zufrieden damit wenn überhaupt licht am rad ist, nur wenn die rennleitung ganz schlecht gelaunt ist werden auch mal sowas wie fehlende reflektoren usw bemängelt.
    sowas wie ne gewichtsgrenze für batterieerleuchtete räder ist den meisten fahrern hier auch gar nicht bewusst. da nutzt man lieber batterielichter , als chronisch defekte dynamos (sind ja häufig absolute ratten die hier spazieren gefahren werden). geld für nen nabendynamo haben hier die wenigsten und viele räder werden ihr leben lang auch abends nur an der laterne angebunden.

  27. […] bleibt ein Dauerthema. Anfang Dezember hatten wir hier gemeldet, dass eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung ab dem 1. Januar 2010 legal sei. Wie aus […]

  28. Wenn ich meine Lichter Mitnehme kann sie keine beschädigen , nicht so bei Dynamo . Wenn ich mit Dynamo Stehe Stehe ich im dunkel nicht so bei Batterien , Die werden Lehr , ja Aber Meine Doppel Kopf Lichter mit LED halten mit Lithium Batterien 4 Monate , und ich wechsele sie Quartalsweise aus Sicherheitsgründe und nicht weil ich muss , bei 3 Euro der Satz ? . und was soll das mit Funzel dann habt ihr irgend welche Lichter von Türke für 5 Euro .
    Und letz endlich , predigen wir nicht die Entscheidungsfreiheit ? . Dann las doch jeder entscheiden . Letz endlich geht es um das eigene Leben .

  29. Schade, dass dieser Artikel nur eine Ente war. Verwundert bei ADAC als Quelle aber auch nicht sonderlich. Was soll ein Automobilclub schon mit Radfahrern zu tun haben…

    „Wenn ich mit Dynamo Stehe Stehe ich im dunkel“

    Unsinn. Standlicht bis zu etwa 5 Minuten hat Dynamolicht schon seit Jahren.

    Wer predigt Entscheidungsfreiheit? Die meisten Verkehrsteilnehmer scheinen gar nicht fähig, vernünftige Entscheidungen zu treffen. Fast jeder meint, sich die StVO so hindrehen zu müssen, wie es ihm passt. Ich sag nur „Blitzermelder“… Die Radiofritzen und ihre Blockwarte gehören hinter schwedische Gardinen.

  30. Die „Ente“ bewahrheitet sich aktuelleren Medienberichten zufolge am Ende doch.

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