Um gesundheitliche Risiken durch den Schadstoffe (insbesondere Feinstaub und Stickstoffoxid) in der Luft zu senken, schreibt eine EU-Richtlinie eine stufenweise Einführung von Grenzwerten vor. Die Städte sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden.
In Berlin und anderen Städten hat man aus diesem Grunde im Jahre 2008 die „Umwelt“-Zone eingeführt. Besonders schadstoffintensive Fahrzeuge dürfen die Innenstadt nicht mehr befahren, zum 1.1.2010 verschärfen sich die Fahrverbote nochmals. Die Zone ist umstritten, u.a. weil Besitzer solcher Fahrzeuge ihren Wohnort nicht mehr erreichen können und Firmen nicht über das Kapital verfügen, neue schadstoffarme Fahrzeuge anzuschaffen. Bewohnern von Außenbezirks-Hauptstraßen könnte sich zudem die Frage aufdrängen, warum die als gesundheitsgefährdendend eingestuften Stinker hier eigentlich noch fahren dürfen und nur die „Innenstädter“ geschützt werden müssen.
Da ab 2010 eine neue Grenze für den Jahresmittelwert beim Stickstoffoxid gilt (40 µg/m³) und dieser Wert in Potsdam an vielen Stellen überschritten wird, will man dort in der Zeppelinstraße, Breiten Straße, Behlertstraße, Kurfürstenstraße und Großbeerenstraße versuchsweise Tempo 30 einführen und zudem mit geänderten Ampelschaltungen den Verkehrsfluss verbessern. Anders als in Berlin sollen keine Fahrzeuge ausgeschlossen werden.
Zwar ist das ganze nur als Test gedacht und man möchte anhand der Erfahrungen später über eine eigene „Umwelt“-Zone nachdenken, dennoch dürften nicht nur Radfahrer, sondern auch Fußgänger von der Tempo-30-Regelung profitieren. So reduziert sich der Bremsweg von 28 auf 13 Meter, laut Verkehrsclub Deutschland ging die Zahl der Schwerverletzten in neu eingeführten Tempo-30-Straßen um 37-72% zurück. Der Test könnte sich spürbar positiv auf die Unfallstatistik in Potsdam auswirken, immerhin eine Stadt mit über 5.700 Unfällen im Jahr 2008.
Nur der ADAC ist mal wieder dagegen, denn durch das mit Tempo 30 angeblich verbundene „ständige Bremsen und Anfahren“ (siehe Tagesspiegel) werde der Kraftstoffverbrauch steigen. Letzte Zuckungen eines verkalkten Kollektivgehirns?
Eindeutig dafür, in den Morgen- und Nachmittag-/Abendstunden dürfte das eh nicht allzu sehr auffallen. Und wenn man gerade dabei ist, bitte auch gleich die Blauschilder überall entfernen, danke.
„Eindeutig dafür, in den Morgen- und Nachmittag-/Abendstunden dürfte das eh nicht allzu sehr auffallen. Und wenn man gerade dabei ist, bitte auch gleich die Blauschilder überall entfernen, danke.“
Anke, das könnte eventuell ein angenehmer Nebeneffekt sein. Zumindest in 30er-Zonen darf keine Benutzungspflicht angeordnet werden. Da es in diesem Fall aber nur einzelne Straßen sind, wird die Geschwindigkeitsbegrenzung vermutlich nur über normale Schilder geregelt werden, was rechtlich leider keine Auswirkung auf die Benutzungspflicht hat. Sollte man aber im Auge behalten und eventuell klagen.
Ich glaube die Argumentation war umgekehrt. Sobald es einen Blauschild-Radweg gibt, darf keine Tempo 30 Zone gebaut werden.
Aber auch wenn Tempo 30 als normales Limit ist, stellt sich automatisch die Frage nach der ueberdurchschnittlich ueberhoehten Gefahr, die ein Fahrbahnverbot begruendet.
Geht halt nicht mehr rein automatisch, sondern mit Argumenten.
Mit dem Entfernen der Blauschilder meine ich auch die in den von der Tempo 30-Lösung nicht betroffenen Straßen aufgestellten Schilder. Mir ist zumindest aufgefallen, dass von der Anordnung der Benutzungspflicht im Gegensatz zu Berlin IMHO exzessiv Gebrauch gemacht wird.
Das zeigt sich zum Beispiel in der betroffenen Großbeerenstraße. Dort wurden meiner Meinung nach überflüssige Radstreifen auf die Fahrbahn gemalt, die zudem noch zu schmal sind. Als Glanzstück sind die auch noch als benutzungspflichtig ausgewiesen. Denkt denn keiner mehr nach? Waren noch Schilder auf Lager?