Der Radweg an der Schönhauser Allee im Bezirk Pankow hat zahlreiche Fallen für Radfahrer: Poller, winkelige Verkehrsführung, Masten, „plötzlich“ auftauchende Fußgänger. Bis zur Wahl sind noch einige zusätzliche Schikanen eingebaut.
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- SuSanne: Auf der VeloBerlin konnte man ihn schon bewundern. Da stand er auch eingespeicht fast unscheinbar neben dem SON-Stand. Angesprochen darauf,…
- jan Ungerer: Vermutlich wird das irgendwann im nächsten Jahr sein.
- Christoph: Das klingt sehr interessant. Ab wann wird man das gute Stück kaufen können?
- jan Ungerer: Daten aus dem Teststand liegen uns leider noch nicht vor. Wir sind aber auch sehr gespannt.
Timeline Radspannerei-Blog
Noch schöner sind Poller, die mit Plakaten getarnt sind.
Vor allem die Plakate der Grünen, die doch eigentlich den Belangen der Fahrradfahrer am nächsten stehen sollten.
Nun, der abgebildete Radweg ist höchstwahrscheinlich nicht benutzungspflichtig!!!
Also fahrt auf der Fahrbahn!
Im übrigen: So wie ich das Bild sehe, ragt kein Plakat in den Radweg.
@Bernd: Er ist benutzungspflichtig.
ja, der radweg in der schönhauser ist auf gesammter länge benutzungspflichtig.
hier eine sehr schöne stelle, die aber leider zur eher unbelebten mittagszeit, nicht zur frequenzreichen nachmittag-abendzeit, abgelichtet wurde.
hinter dem grünzeug, welches der vietnamesiche küchenmeister von hauswärts dort alltäglich drapiert, versteckt sich gekonnt ein wartehäuschen für den nahverkehr. zusammen mit der schlenkerführung des radweges, die hinter dem häuschen weit unübersichtlicher als in der anfahrt zu vermuten wäre, da sie durch eingefasste strassenbepflanzung (im foto nur als baumkrone zu sehen) noch zusätzlich vergattert ist, und der gastronomischen sitzmöbelverengung des hausseitigen gehsteiges, eine gekonnte planerische leistung aus den neunzigern.
wer dort zu schnell einfährt und sich im ausgang der schikane beim angesicht der, mit ihrem kinderwagen den pollern und tellerbewehrten kellner gleich ganz auf dem radweg ausweichenden jungmutter fragt, woran er seine nun durch die vorherige kurvenfahrt kaum abgebaute beschleunigung im zweifel abbaut, darf immerhin darauf vertrauen, dass ihn die etwas zu schwer geratenen, aber dafür oft mitten in den bügersteig gestellten lastenräderungetüme der ‚Fietsfabriek‘-verkaufspräsentation im anschluss sicher zum stehen bringen (hier im foto leider nur ein verweistes braunes kastenexemplar links, zu welchem sich bis zum nachmittag sicher auch seine klumpigen artgenossen rechtsreihig vom poller gesellen), jedenfalls sofern er es bis dahin nicht schafft, einen poller oder besagte asiatische servicekraft für dieses plötzliche vorhaben zu gewinnen.
ich weiss schon, warum ich da trotz benutzungspflicht auf der strasse fahre
„ja, der radweg in der schönhauser ist auf gesamter länge benutzungspflichtig.“
@401: Bitte nicht solche falschen Gerüchte in die Welt setzen:
–> stadtauswärts ab Torstraße ist der bürgersteiggeführte Radweg bis zur Wörtherstraße definitiv NICHT benutzungspflichtig.
Das nächste Stück bis zur Sredzkistraße habe ich gerade nicht im Kopf, meine aber dass tatsächlich erst nach der Sredzkistraße das erste blaue Schild steht.
–> Stadteinwärts sind definitiv nicht die Teile zwischen Chorinerstr. und Torstraße als benutzungspflichtig beschildert. Ebenso nicht der kurze Abschnitt zwischen Milastraße und Cantianstraße
Eigentlich auch nicht der Abschnitt zwischen Kastanienallee und Chorinerstraße. Aber das könnte u.U umstritten sein, da ein blaues Schild am Miniabschnitt zwischen Kastanienalle-Einmündung und der nächsten kleinen Einmündung für aus der Kastanienallee ausfahrende Rechtsabbieger steht. Und zwar neben irgendsowas zwischen Radwegfurt und Angebotsstreifen oder so. Keins jedoch nach der letzten Einmündung vorm fraglichen Abschnitt.
Definitiv als benutzungspfichtig beschildert sind also in dieser Richtung lediglich die Abschnitte zwischen Bornholmerstraße und Milastraße und zwischen Cantianstraße und Kastanienallee.
Summa summarum besitzt die Schönhauser Allee etwa auf der Hälfte ihrer Länge nicht benutzungspflichtige Radwege.
Gruß,
Chris
Nachtrag zur Korrektur: ca. 40 Meter stadteinwärts zwischen Lottum- und Torstraße sind doch auch noch benutzungspflichtig.
…und Nachtrag zum Abschnitt stadtauswärts zwischen Wörther- und Sredzkistraße (gerade nachgeschaut): Der ist auch nicht benutzungspflichtig.
Der erste benutzungspflichtige bürgersteiggeführte Radwegabschnitt Richtung Norden ist also der nach der Sredzkistraße.
richtig, meine stete rede, warum nur einfach sinnfrei wenn´s auch blödsinnig geht.
darum hier nochmal richtig: ja, der radweg in der schönhauser ist auf gesammter länge benutzungspflichtig.
die benutzungspflicht wurde formal, auf grund einer von fahrradfreunden beantragten gerichtlichen klärung, an einigen eher neueren, also damit eher besser und geradliniger ausgebauten, aber mit durchschnittlich gut 1,45 m immer noch deutlichst unter den in berlin geforderten 1,50 m liegenden unteren teilabschnitten aufgehoben. diese nicht benutzungspflichtigen teile liegen fast sämtlich im weniger belebten, kaum mit ladengeschäften oder gastbetrieben ausgestatteten, und mit baulich auch sonst eher breiter und übersichtlicher gestaltetem fussgängerbereich angelegten teil unterhalb der danziger, welche aber stets durch enge und/oder belebte, und damit natürlich pflichtige, wegstücke eingefasst werden.
der im allgemeinen schmalere und durch bauliche schikanen wie wartehäuschen, poller, bepflanzung, oder nahverkehrswartezonen, auf bis zu 1,10 m verengte obere teil des radweges (foto), neben dem analog dazu ebenfalls schmaler gestalteten fussgängerbereich, auf welchem in weiten teilen durch regen geschäfts.- und gastbetrieb die fussbenutzung zusätzlich eingeschränkt und an/in den radweg gedrängt wird, ist in gänze benutzungspflichtig.
er wäre dies auch für den fall einer möglicherweise irgendwo dort wirklich vorhandenen kurzen aussetzung der pflicht, da kaum ein radler sich problemlos und ohne grösseres glück aus den zugeparkten 90° -zufahrten heraus in den nebenan fliessenden verkehr einzuordnen vermag, schon gar wenn ihm sein möglicher erfolg an der nächsten einmündung durch ordnungsrechtliche zeichenweisung wieder zu nichte gemacht wird.
an der milastrasse, also schräg gegenüber der stelle vom foto, welche über eine ähnliche schickane aus wartehäuschen und baulicher gesammtanlage verfügt, fehlt wohl ein benutzungsschild. es ist ziemlich uninteressant was diesem umstand zugrunde liegt, erheiternder amtsakt oder purer zufall,- für den radler hat das nicht zu sehende schild hier jedenfalls praktisch keine bedeutung. er wird auch ohne schild aus dem faktischen heraus in die pflichtbenutzung und die folgende schikane gezwungen.
kurz und intuitiv gilt in der schönhauser, und das ist kein witz, sondern für jeden nachfahrbare tatsache: da wo es eng und unübersichtlich für rad und fuss wird, also immer wenn sich für den radler die frage eines ausweichens in den autoverkehr aufdrängt –> radwegbenutzungspflicht. da wo es breit und ruhig zugeht, also kaum verkehrsrelevante fragen beim radler aufkommen können –> keine wegbenutzungspflicht.
die strasse wurde baulich als benutzungspflichtig angelegt, und genau das ist sie bis heute in allen problembereichen, und somit im ganzen praktisch geblieben. der versuchung jedenfalls, die in den unteren, hindernisfreien, breiteren, zT. bergauf führenden teilbereichen nicht mehr angezeigte pflicht als gemeinsame freiheit mit den automobilisierten strassennachbarn dann in der selben fahrspur zu feiern, bin ich jedenfalls noch nie erlegen.
Ich verstehs nicht, 401.
Warum leitest Du erneut mit der falschen Behauptung ein, die Schönhauser sei auf gesamter Länge benutzungspflichtig, wenn Du selbst direkt danach die nicht benutzungspflichtigen Teile Abschnitte auflistest?
Du meinst, die Schönhauser sei irgendwie sowas wie „faktisch benutzungspflichtig“ oder so?
Die Straße liegt auf meinem Arbeitsweg:
Ich biege tagtäglich von der Stargader auf den benutzungspflichtigen Radweg stadteinwärts. Das fehlende Schild an der Milastraße nutze ich ebenso tagtäglich, um auf der Fahrbahn dem drohenden Unbill am Bushaltestellenwartehäuschen am folgenden Abschnitt zu entgehen.
An der Cantianstraße wechsle ich – wenn gerade ohne Verrenkungen möglich – zurück auf den Radweg bis zur Kastanienallee. Wobei der Grund für diesen Wechsel eher der Ampelstau vor der Eberswalder ist, als das blaue Schild. Denn meines Wissens muss man so ein unstetiges Hin- und Her zwischen Radweg und Fahrbahn nicht mitmachen.
Den gesamten restlichen Weg bis zur Lottumstraße fahre ich ausnahmslos auf der Fahrbahn. Das ist dort morgens sogar doppelt unproblematisch, da die rechte Spur durch x zweite-Reihe-Parker in der Regel komplett verkehrsberuhigt ist.
Abends fahre ich nur das kurze Stück bis zum Senefelderplatz hoch. Aber auch dort selbstverständlich nicht auf dem nicht benutzungspflichten Radweg dort unten.
Und dieser Abschnitt ist definitiv nicht unbelebt, sondern so dermaßen überfüllt und chaotisch, dass ich es eigentlich angesichts des winzigen Restraums, den Fußgänger dort haben, sogar als moralisch verwerflich bezeichnen würde, den Weg mit dem Rad überhaupt zu benutzen.
…
Zitat401:“der versuchung jedenfalls, die in den unteren, hindernisfreien, breiteren, zT. bergauf führenden teilbereichen nicht mehr angezeigte pflicht als gemeinsame freiheit mit den automobilisierten strassennachbarn dann in der selben fahrspur zu feiern, bin ich jedenfalls noch nie erlegen.“
Wie berichtet: Ich erliege ihr ganz selbstverständlich tagtäglich und ich bin ziemlich überzeugt, mir damit über die letzten 5 Jahre ungefähr 900 Konflikte mit Radfahrern, Fußgängern Rechtsabbiegern, Einbiegern und aus Ausfahrten Ausfahrenden etc. erspart zu haben.
Ja klar. ich werde auf der Fahrbahn dort 7-11 mal im Jahr angehupt oder verbal angegangen. Das ist aber doch wohl eindeutig ein Geringeres Übel, als die Gefährdung von Fußgängern und einem selbst ohne jede Not dazu.
die streckenmässig ungeschlossene, nur rechtsformale, NICHT baulich angelegte aufhebung der pflicht bei etwa einem drittel der gesammtfahrlänge einer hauptverkehrsstrasse mit, im oberen teil jedenfalls, bundesstrassenrang, wobei einen das längste einzelstück nicht mal die untere hälfte einseitig pflichtbefreit von/zu einem markanten punkt bringt, ist meines erachtens weder der beachtung noch erwähnung wert, oder würdest du jetzt im ernst ortsunkundigen erklären wollen von und zu welcher unbekannten pissecke er von diesem recht gebrauch machen könnte? den packeseln vom usedom-radweg oder gar der jungen, balgbepackten mutter anraten, die schönhauser zum prenzlauer berg wenigstens bergauf neben dem kraftverkehr einzufahren, da der nicht verpflichtende neue radweg dort für 20 m annähernd so schlecht ist wie die weiter oben verpflichtend zu nutzenden schikanösen 2 km?
ich nicht, und damit ist die schönhauser natürlich auf ganzer länge benutzungspflichtig.
wenn du diesen asozialen und provokanten zustand in sachen benutzungspflicht diesen amtlichen soziophaten als acht.- und lebbare rechtsauffassung abkaufst tust du mir echt leid.
ich kann daher deine kindliche freude über eine geduldete, schnurgerade fahrdammfahrt von gut einem kilometer länge im anbetracht der gesammtlage nicht teilen. dafür den dort eher guten, ruhigen, auf breitem und betriebsslosen gehweg angelegten, ebenso schnurgrade parallel laufenden fahrradweg, zumal mit nur 2 (zwei!) ampellos querenden einmündung im endbereich, links liegen lassen, und mich vielleicht im leicht bis mässig abschüssigen geschwindigkeitssrausch dann den dort wartenden neuen gefahren der fast unvermeidlichen ein.- und ausparker zu stellen, scheint mir ohne eine legale rechts-einordnemöglichkeit im unteren ausgang zur fünfeckkreuzung im normalfall mindestens unnötig, wenn nicht gar leichtfertig.
wer braucht solches an diesen für radler und fussgänger gut ausgebauten bereichen denn wirklich, wenn er sich dafür am unteren ende seiner kleinen schussfahrt nicht im abbiegeverkehr einordnen darf, sondern wieder mit dem unvermeidlich blauen zwangsverweis auf den dort, oh wunder, natürlich wieder engen und belebten und garantiert durch automobile einfahrer verstellten gehwegradweg klingeln muss?
niemand, da kein praktischer nutzen für den normalen radler, sondern nur neue stressfaktoren und risiken.
in die verpflichtenden teile, die ungefähr zwei drittel der vielleicht 4 km gesammtfahrstrecke ausmachen, münden im übrigen mindestens 12 (zwölf!) ampellose ein.-ausfahrten, welche sich aber alle sämtlich in der ziemlich genau halbierten oberen hälfte über der danziger zusammenfinden.
man kommt bei der täglich zu besichtigenden verkehrslage in dieser strasse in sachen fahrradverkehr kaum umhin, die geschaffenen rechtlichen und baulichen fakten bestenfalls als manifestierte unfähigkeit, eher wohl aber als gezielt geplante boshaftigkeit zum nachteile der radler und fussgänger auszulegen. die sache hat system, davon bin ich fest überzeugt.
die für den radverkehr nutzlosen pflichtbefreiungen grade der breitesten und befahrbarsten radwegteilstücke darf sich demnach jemand verwaltungsmässig sonst wohin stecken, dies möglichst tief und lange, mindestens aber so lange bis die in dieser strasse behördlich verordneten kampfzonen des oberen teils in ein für alle brauchbares und verträgliches gesammtverkehrskonzept überführt wurden.
“ tust du mir echt leid.“
Es wäre mir eine Ehre, Dir leid zu tun.