Radfahrer in Neukölln schwer verletzt

Heute früh kollidierten in der Nähe des Neuköllner Schifffahrtskanals ein Radfahrer und ein Lastwagen. Aus der Pressemeldung der Polizei geht nicht hervor, in welche Richtung der Radfahrer fuhr und ob der LKW in die gleiche Richtung fuhr oder dem Radfahrer entgegen kam, sodass eine Beurteilung des Unfalls allein auf Grundlage der Angaben der Polizei schwierig ist. Die Meldung des Polizeitickers im Wortlaut:

„Bei einem Verkehrsunfall in Neukölln zog sich ein 37-jähriger Radfahrer heute früh gegen 6 Uhr schwere Verletzungen zu. Nach ersten Ermittlungen erfasste ein 46-jähriger Lkw-Fahrer den Radler, als dieser, offensichtlich ohne auf den Verkehr zu achten, mit seinem Rad von der Wildenbruchstraße nach links abbiegen wollte. Der 37-Jährige stürzte und kam mit schweren Verletzungen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Während der Unfallaufnahme war die Wildenbruchbrücke für rund 40 Minuten gesperrt. Der Verkehrsermittlungsdienst der Direktion 5 hat die Ermittlungen übernommen.“

aus: Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 1886 vom 04.07.2009 um 13:50 Uhr

3 thoughts on “Radfahrer in Neukölln schwer verletzt

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  1. Gibt es eigentlich irgendeine Pressemeldung der Polizei, wo mal ein Autofahrer „nicht auf den Verkehr“ geachtet hat? Das ist eine ernst gemeinte Frage, denn meines Erachtens heisst es bei Autofahrern nur, er hätte den anderen „übersehen“.

    Auch mit solchen vermeintlichen Kleinigkeiten kann man parteiisch wirken.

  2. da stimm ich dir vollkommen zu, berlinradler!
    hast du die meldungen mal gesammelt? wäre ne gute sache, die pressestelle der polizei mal damit zu konfrontieren.
    bemerkenswert in diesem zusammenhang finde ich auch, dass in den pressemeldungen der polizei gerne mit nachdruck auf kopfverletzungen der radfahrer hingewiesen wird. natürlich ist das nur mein subjektiver eindruck.

  3. @Philip, gesammelt habe ich nicht, beobachte diese Wortwahl aber intensiv seit Jahren. Die höchste verbal zugewiesene Schuld, die es bei Autounfällen gibt, ist „die Vorfahrt nicht beachtet“.

    Höhepunkt war vor vielen Jahren im Tagesspiegel ein Artikel, bei dem ein Autofahrer eine geschlossene Bahnschranke „übersehen“ hat.

    Wegen der Kopfverletzung – darauf habe ich bisher nicht geachtet, aber wenn eine Kopfverletzung vorliegt weiss ich nicht, warum man sie nicht erwähnen sollte. Die Berliner Polizei macht wenigstens nicht den Unsinn wie andere Landespolizeien, wo selbst bei den Rechtsabbiege-Überroll-Unfällen auf den fehlenden Helm hingewiesen wird.

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