„Sofort auf den Radweg!“

„“Begeben Sie sich sofort auf den Radweg!!! … Eins! … Zwei! …“plärrte es heute morgen plötzlich aus dem quäkenden Lautsprecher eines Polizeieinsatzfahrzeugs hinter mir … bevor ich die „Drei!“ hörte, stoppte ich mein Fahrrad. Ich deutete mit einer Handbewegung an, dass ich ein Gespräch wünschte. Das Fahrzeug hielt neben mir und der Beamte kurbelte widerwillig die Scheibe herunter: „Fahren Sie auf den Radweg“, bat er mich – „Das ist ein nicht-benutzungspflichtiger-Radweg“, entgegnete ich, „ich muss dort nicht fahren!“ – „Nicht-benutzungspflichtiger-Radweg???“ wiederholte er langsam mit tausend Fragezeichen im Gesicht. Ich nehme an, er wusste nicht, dass es sowas gibt. „Straßenverkehrsordnung, die kennen Sie doch?“ fragte ich, „Sie werden es sicher wissen” antwortete er und die Scheibe schloss sich wieder. Das Fahrzeug fuhr davon.“

Das zitierte Gespräch hat sich in der letzten Woche in Köln zwischen einem Polizisten und dem Fahrradblogger von radgefahren abgespielt und belichtet schlaglichtartig das manchmal komplizierte Verhältnis von Polizei und Radfahrern. Auf fast einem Dutzend Photos wird dokumentiert, welchen Stellenwert der Radverkehr bei der Polizei in Köln genießt. Lesenswerter Artikel.
radgefahren: “Begeben Sie sich sofort auf den Radweg!!! … Eins! … Zwei! …”

8 thoughts on “„Sofort auf den Radweg!“

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  1. da weiß ich echt nicht, ob ich lachen oder weinen soll.
    also zuerst hab ich gelacht, danach den kopf geschüttelt

  2. Ich könnte kotzen. Die Radfahrer, die das Rad im Alltagsverkehr einsetzen, tun mir wirklich leid. Aber statt den Fahrraverkehr zu fördern, werden Radwege gebaut und Helmpflichten gefordert. Große Scheiße.

  3. Ich musste mal einen Polizisten auf der Urbanstrasse rechtlich belehren. Am Schluss bat er mich auf dem Radweg zu fahren: „für Ihre eigene Sicherheit“. Ich habe dankend abgelehnt.

  4. Was bitte ist ein Nicht-benutzungspflichtiger-Radweg ?

    Ich kenne nur die Radwege mit den Verkehrsschildern 237-241 und die sind nur dann kein muß wenn das Fahrrad geschoben oder getragen wird.

    Stephan

  5. Es gibt auch noch die sogenannten anderen rechten Radwege, die nicht mit Z.237/240/241 gekennzeichnet sind und benutzt werden dürfen (StVO §2 (4)), aber eben nicht mehr müssen. Diese sind nur aufgrund ihrer äußerlichen Beschaffenheit als Radwege erkennbar, d.h. durch bauliche Trennung, usw.

  6. Stephan schreibt:
    „Ich kenne nur die Radwege mit den Verkehrsschildern 237-241 und die sind nur dann kein muß wenn das Fahrrad geschoben oder getragen wird.“

    Noch was dazu, es gibt natürlich auch weitere Einschränkungen einen ausgeschilderten Radweg nicht benutzen zu müssen. Wenn es nicht zumutbar oder gar gar nicht möglich ist, einen Radweg zu befahren. Nicht zumutbar können z.B. Glasscherben, Schnee und Eis auf dem Radweg sein, wenn Autos den Radweg versperren, ist es überhaupt nicht möglich ihn an diesen Stellen zu benutzen. In den genannten beispielhaften Fällen kann dann temporär die Fahrbahn benutzt werden, da das Ausweichen auf den Gehweg nicht erlaubt ist.

  7. Das Problem ist, daß radfahren als sinnvolle und schnelle Verkehrsart für die meisten stadtüblichen Strecken (5 – 10 km) nicht ernst genommen wird. So sehen die meisten Planungen dann auch aus. Es muß in der Politik ein wirkliches Umdenken geben, welches in praxisgerechte Anweisungen für die Verkehrsplaner mündet *aufwach*…

  8. […] Re: Gl

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