Radler tot – Geldstrafe für LKW-Fahrer

Aus dem Tagesspiegel: "Nach dem Unfalltod eines 19-jährigen Radfahrers an der Autobahnabfahrt Saarstraße ist ein Fernfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Der 39-Jährige hatte den jungen Mann am 6. November 2003 erfasst und tödlich verletzt, als er mit seinem Elf-Tonner rechts abbiegen wollte."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert