„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Lastkraftwagen, die für Fahrtstrecken im öffentlichen Straßenraum von Städten oder dicht besiedelten Räumen genutzt werden, mit einer tiefgezogenen Frontscheibe und einer Beifahrertür mit tiefgezogener Seitenscheibe ausgestattet sein müssen, um die Zahl schwerer und tödlicher Unfälle in diesen Sichtbereichen („Toter Winkel“) deutlich zu verringern.“
Diese Petition wurde im Januar 2017 erstellt und läuft noch einen Monat bis zum 20. März 2017. Zur Zeit sieht es nicht so aus, als könne sie erfolgreich werden, denn bisher haben lediglich dreißig Personen unterzeichnet und das Quorum ist erst erreicht, wenn 50.000 Mitzeichnungen erreicht sind. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Richtigkeit dieser Forderung.
Als vor zwei Wochen der Tod einer Radfahrerin im Dezember 2015 vor dem Berliner Gericht verhandelt wurde, ging es um einen Sattelschlepper, der nicht mit passiver Sicherheitstechnik ausgerüstet war. Ein Foto des Unfallfahrzeuges wurde in der B.Z. am 17. Dezember 2015 veröffentlicht, siehe hier. Im Gerichtsverfahren selbst war die ungenügende Sicherheit des LKW kein Thema. Damit sich das ändert, kann jede Stimme für die Petition sinnvoll sein.
Done. Danke für den Hinweis. Sehr wichtig, vor allem, wenn es die ersten Protected Intersections gibt, bei denen man im rechten Winkel dann auch etwas sehen kann.
Endlich wird dies mal thematisiert. Der Tote Winkel wird behandelt wie ein Naturereignis, an das sich alle anzupassen haben, vor allem die blöden „selber Schuld“ Radfahrer. Dabei ist es nichts anderes als ein beharrlich gepflegter Konstruktionsfehler: Wie kann es angehen, dass Fahrzeuge zugelassen werden, die dem Fahrer praktisch keinen sicheren Betrieb ermöglichen.
Eigentlich ist die Pedition unnötig und es ist traurig, dass wir darüber immernoch reden müssen.
§56 der StVO (*) regelt klar, dass es bei Fahrzeugen keinen toten Winkel geben darf.
Gleiches besagt die EU-Richtline 2003/97/EG für Neuzulassungen bei LKWs ab 2005 und die EU-Richtlinie 2007/38/EG (**) für Bestandsfahrzeuge (außer historische Wagen u.ä.).
LKWs mit totem Winkel sind nicht zulassungsfähig!
(*) StVO § 56(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.“
(**) Zusammenfassung hier:
https://www.mekra.de/fileadmin/upload_images/FE_images/PRODUKTE/EU-Umruestung/EURichtlinienSichtfeldklassen.pdf
Alles richtig, eine sinnvolle und notwendige Forderung / Petition
(siehe auch http://adfc-berlin.de/radverkehr/sicherheit/massnahmen-und-tipps/391-radunfaelle-mit-lkw-verhindern-erforderliche-massnahmen.html) .
Also gleich unterzeichnen und weiter verbreiten. Die Anzahl der Unterzeichner hat sich schon verdoppelt 🙂 ; sind aber erst 60 🙁
Nadiphan schrieb:
Solange die Fahrzeuge nicht aus Glas sind, gibt es natürlich überall da, wo man nicht um die Ecke gucken kann, einen Toten Winkel. Richtig ist, dass die jetzt vorgeschriebenen Spiegel diese Bereiche des Toten Winkels abdecken (sollen) und ihn damit beseitigen. Aber eine relativ kleine Spiegelfläche mit einer stark verzerrten Darstellung ist halt immer noch was anderes als der direkte Blick. Nicht für alle Bereiche möglich, aber für die Front und die Beifahrerseite in jedem Fall die beste Lösung. Die Spiegel bleiben ja trotzdem dran…
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