14 Jahre ist es her, da wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Mussten Radfahrer bis dahin jeden Radweg nutzen, der als solcher zu erkennen war, so sollte nun eine Wahlfreiheit gelten. Eine Benutzungspflicht (durch blaues Radwegzeichen) sollte nur noch angeordnet werden, wo eine besondere Gefahrenlage vorlag. Doch fast nirgendwo in Deutschland fand die notwendige Überprüfung der vorhandenen Radverkehrsanlagen statt. Benutzungspflichten blieben unabhängig von den Kriterien, die für ihre Anordnung nötig sind, bestehen. Und immer neue wurden angeordnet.
Ein vielbeachtetes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahre 2010 weckte einige wenige Kommunen in Deutschland auf. Denn das besagte, dass nur die besondere Gefahrenlage, die über normale Straßenverkehrsgefahren hinausgeht, eine Benutzungspflicht rechtfertige. Tatsächlich wurden in wenigen Orten Benutzungspflichten überprüft und auch aufgehoben, so vereinzelt zu lesen in der Fahrradnewsgroup de.rec.fahrrad.
In Brandenburg hat nun das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Straßenverkehrsbehörden angewiesen, Benutzungspflichten zu überprüfen und ggf. aufzuheben. Ob das jemanden aus dem Tiefschlaf reisst?