Ergebnisse des Tagesspiegel-Projekts Radmesser

Im August dieses Jahres startete die Zeitung Tagesspiegel das Projekt „Radmesser“. Sie stattete einhundert Berliner Radfahrer mit selbstkonstruierten Sensoren aus, um die durchschnittlichen Überholabstände von Kraftfahrern zu dokumentieren. Die Radfahrer schwärmten in alle sechzehn Bezirke der Stadt aus und legten bis zum 11. November eine Gesamtstrecke von 13.300 Kilometern zurück. Durchschnittlich war also jeder Radfahrer 130 Kilometer in Berlin unterwegs.

Auf der Strecke wurden 16.700 Überholmanöver von Autos, Lastern, Bussen, Motorrädern und Rollern dokumentiert. Überholvorgänge mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern wurden als „eng“ bewertet. 9402 mal wurde zu eng überholt, das heißt, dass weit mehr als jeder zweite Überholer den Sicherheitsabstand nicht einhält. 3019 mal wurde sogar mit weniger als einem Meter Abstand überholt und 192 Autofahrer überholten mit einem Abstand von unter 50 Zentimetern. Wenn die Polizei jeden Überholvorgang der Testfahrergruppe gemessen hätte, dann ergäbe das bei einem Bußgeld von 30, € pro Engüberholer eine Gesamtsumme von 282.060 €.

Eine ältere australische Studie hatte ergeben, dass Radfahrer mit Helm durchschnittlich enger überholt werden. Bei dem Projekt Radmesser war es genau anders herum. Das Geschlecht spielt keine Rolle, ob Mann oder Frau spielte beim Radmesser-Projekt keine Rolle. Auch das Alter hat keinen Einfluss auf die durchschnittlichen Überholvorgänge. Allerdings wurden Radfahrer mit Kindern in größerem Abstand überholt, allerdings gerade einmal 8,4 Zentimeter.

Soweit die ersten Ergebnisse des Projektes. Am kommenden Montag legt der Tagesspiegel noch einmal nach und veröffentlicht eine interaktive Karte mit allen Strecken und den gefährlichsten (aber auch den sichersten) Stellen. Bereits jetzt steht fest, dass in Berlin jeden Tag viele Tausend Radfahrer durch Engüberholer gefährdet werden. Dringend notwendig wäre die Ausrüstung der Fahrradstaffel mit geeichten Abstandssensoren, um diese Art der Gefährdung überhaupt erst dokumentieren zu können.

Projekt Radmesser

Adventskalender 2018 von Changing Cities

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Nach dem 24.12 enden die Emails automatisch.

Adventskalender 2018 mit den größten Flops der Verkehrsplanung!

Fahrradparkhaus Oranienburg

Wenn eine Verkehrsministerin zu einer Eröffnung persönlich anreist, dann muss es sich um ein besonderes Bauwerk handeln. Zusammen mit dem Oberbürgermeister der Stadt Oranienburg durchschnitt Ministerin Schmeider vor einem Monat ein rotes Band mit der Aufschrift „Fahrradparkhaus Oranienburg“. Stadt (500.000,- €) und Land Brandenburg (1,1 Mio. €) hatten sich die Kosten von 1,6 Millionen Euro für ein Parkhaus mit 1.056 Stellplätzen für Fahrräder geteilt. Zusätzlich sind in dem Gebäude 9 Fahrradboxen, 14 Gepäckschließfächer mit Lademöglichkeit für Elektrofahrräder, eine öffentliche Luftpumpe, ein öffentliches WC sowie ein Raum für eine eventuelle Fahrradstation untergebracht. Die Fahrradabstellplätze können kostenfrei genutzt werden, die Schließfächer, Ladestationen und Fahrradboxen werden von der Stadt bewirtschaftet. Nach Bernau und Potsdam wurde damit das dritte Fahrradparkhaus im Bundesland Brandenburg in Betrieb genommen.

Die Doppelstockradparkplätze sind leichtgängig und lassen sich mühelos bedienen. Auch für die Fußgänger ist das Parekhaus angenehm, denn der Bürgersteig ist überdacht und man kommt bei Regen trockenen Fußes zum Bahnhof. Die Fahrradparkplätze im der oberen Etage sind nicht per Fahrstuhl zu erreichen. Man kann sein Rad aber relativ locker schieben, denn links und rechts der Treppe laufen 20 Zentimeter breite Auffahrrampen. Der Vorteil eines Parkplatzes in der oberen Etage ist zudem, dass man nur noch wenige Stufen zum Bahnsteig hochsteigen muss.

Nur Alibicharakter haben die Fahrradboxen und die Schließfächer. Man findet keinen Hinweis darauf, wo und zu welchem Preis die Boxen gemietet werden können.

Oranienburg hatte bereits vorher etwa 370 angenehme, überdachte Fahrradparkplätze nahe des Bahnhofs. Dieser Fahrradparkplatz war allerdings restlos überfüllt, bei Zählungen wurden durchschnittlich weitere 300 wild abgestellte Räder ermittelt. Die „alten“ Fahrradparkplätze werden aber bald abgerissen, da an dieser Stelle in Zukunft die Stadtbusse am Bahnhof halten werden. Das neue Angebot von gut über eintausend Fahrradparkplätze wird sich schon bald als zu knapp bemessen herausstellen. Die gute Nachricht ist aber, dass das neue Parkhaus problemlos nach Süden verlängert werden kann. Ein Durchschnittspreis von 1.502,- € pro Fahrradparkplatz scheint auch relativ günstig zu sein.

Fahrradportal: Neues Fahrradparkhaus am Bahnhof Oranienburg

„Lizenz zum Töten“

Nicolas Kayser-Bril betreibt Datenjournalismus. Er recherchiert öffentlich zugängliche Informationen, bereitet sie auf, analysiert und publiziert sie. In seinem jüngsten Blogbeitrag untersucht er die tödlichen Verkehrsunfälle von Fußgängern und Radfahrern in Berlin in den vergangenen zehn Jahren.

Kayser-Bril: „Seit 2008 in Berlin wurden ungefähr 190 Fußgängerinnen und 100 Fahrradfahrerinnen umgebracht. Die Totschläge wurden von Fahrern von Mercedes, Opels und Renault Trucks begangen. Ich wollte wissen, wer die 290 Täter waren.“

Bei 88 von insgesamt 290 Fällen konnte Kayser-Bril Informationen beschaffen. Seine Recherche ergab, dass 90 Prozent der Täter männlich sind. Abgesehen von einigen Ausnahmen wurde kein Täter verhaftet. Sehr viele Beschuldigte durften den Führerschein behalten. Und: es ist nicht ungewöhnlich, dass Richter den Opfern eine Mitschuld vorwerfen

Sein Resumee: „Eine kleine, fast nur männliche Gruppe von Autofahrern, unterstützt von der Polizei und der Justiz, besitzt das enorme Privileg, andere töten zu dürfen, ohne dabei erhebliche Folgen fürchten zu müssen. Ihren Opfer, meistens Fahrradfahrerinnen und Fußgängerinnen, wird oft die Schuld vorgeworfen wenn sie versuchen, am Leben zu bleiben. Solange diese Kultur der Straflosigkeit weitergeht werden Fahrradfahrerinnen und Fußgängerinnen weiter sterben, und Berlin wird die gefährlichste Großstadt Europas bleiben.“

Blog nkb: Lizenz zum Töten

Wie teuer ist ein Kfz-Parkplatz?

In Berlin sind zur Zeit etwas mehr als 1,2 Millionen Kraftfahrzeuge registriert. Ein Großteil dieser Fahrzeuge wird im öffentlichen Straßenland geparkt. Die große Masse dieser Autos kann in Berlin kostenlos geparkt werden. Lediglich in der westlichen und östlichen City sowie in Spandau wird Parkraumbewirtschaftung betrieben. Wer als Autobesitzer in einer der 44 Parkzonen gemeldet ist oder auch nur einen Zweitwohnsitz dort hat, hat Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Dieser Ausweis wird für zwei Jahre erteilt und kostet 20,40 €. Ein Kfz-Besitzer muss also am Tag 2,79 Cent zahlen für das Recht, vor der eigenen Haustür zu parken. Da diese Summe aber lediglich den Verwaltungsaufwand für Bewohnerparkausweise abdeckt, müssen die Bereitstellungskosten für Parkplätze von allen Berlinern gezahlt werden, egal, ob sie ein Auto besitzen oder nicht.

Was kostet es für die Gesellschaft, einen Parkplatrz zu schaffen? Da an Brandenburger Pendlerbahnhöfen in den vergangenen Jahren große Parkareale entstanden sind, um den Berufspendlern die Möglichkeit zu geben, vom Auto direkt in den Regionalzug nach Berlin zu steigen, kann man recht genau abschätzen, wieviel eine Kommune für einen neu erstellten Standplatz zahlen muss. Je nach Standort liegen diese Kosten zwischen 8.000,- und 10.000,- € je Stellplatz.

Die Agora Verkehrswende hat errechnet, dass die Bereitstellungskosten für einen bewirtschafteten Stellplatz am Straßenrand in Berlin sich auf circa 220,- € pro Jahr belaufen. In dieser Summe sind folgende Kostengruppen enthalten:

99,00 € für öffentliche Sicherheit und Ordnung (Überwachung und Ahndung von Regelverstößen),
59,40 € für allgemeine Verwaltung (Planung, Regulierung, Management von Parkraum),
61,40 € für die tatsächliche bauliche Herstellung, Entwässerung, Reinigung und Beleuchtung .

Wenn man die ersten beiden Kostengruppen weglässt, weil nur in einem geringen Teil Berlins Parkraumbewirtschaftung betrieben wird, bleiben also gut 60,- Euro pro Parkplatz, die die Berliner zu zahlen haben. Und wie viel Parkplätze braucht man für ein Auto? Verkehrsforscher gehen von etwa drei Parkplätzen aus, ein Parkplatz vor der Haustür, ein weiterer am Arbeitsplatz und ein dritter virtueller Parkplatz, der alle weiteren benötigten Parkplätze zusammenfasst, etwa wenn man einen Einkauf macht, ins Kino geht oder den Arzt besucht.

Selbst wenn man von der völlig unrealistischen Annahme ausgeht, dass ein Kfz nur einen Parkplatz benötigt, muss das Land Berlin für die bauliche Unterhaltung aller Parkplätze mehr als 70 Millionen Euro pro Jahr zahlen.

Agora Verkehrswende: Umparken – den öffentlichen Raum gerechter verteilen (pdf-Dokument)

18. Kreisfahrt des ADFC: Umbau statt Autostau

Der Aufruf des Fahrradclubs ADFC zur Kreisfahrt am kommenden Sonnabend steht noch nicht lange im Netz und ist dennoch bereits hoffnungslos veraltet. Es heißt dort wörtlich: „Acht Geisterräder für getötete Radfahrerinnen und Radfahrer mussten wir in diesem Jahr bereits aufstellen.“

Seit gestern Abend stehen insgesamt zehn Geisterfahrräder im Berliner Stadtgebiet, die auf getötete Fahrradfahrer in diesem Jahr hinweisen. Gestern wurde das zehnte Rad an der Kreuzung Moll- und Otto-Braun-Straße im Rahmen der Mahnwache aufgestellt.

Aus dem Aufruf zur Kreisfahrt: „Die rot-rot-grüne Koalition ist mit dem Ziel angetreten, die Verkehrswende voranzubringen. Doch zwei Jahre nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus ist in Berlin alles beim Alten: Immer mehr und größere Autos verstopfen die Stadt. Staus, Stress und Aggressivität auf der Straße nehmen zu. Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide werden überschritten. Radfahrende und Fußgänger werden benachteiligt und gefährdet.

Bei der 18. ADFC Kreisfahrt machen wir die Straßen Berlins zur Bühne für alle, die endlich sicher, zügig und stressfrei Rad fahren wollen. Gemeinsam wenden wir uns an die Zögerer und Bremser, die es auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung noch gibt: Wir haben nicht für Deutschlands erstes Mobilitätsgesetz gekämpft, um jetzt 20 Jahre auf die Umsetzung zu warten. Die Verkehrswende muss gemeinsam angepackt werden – und sie ist so notwendig wie nie.“

Kreisfahrt des ADFC am Sonnabend, 22. September 2018 um 14.00 Uhr
Start: Potsdamer Platz (Nordwest-Seite)

ADFC: 18. Kreisfahrt

Heute 18:00 Uhr Mariannenplatz: CM #HambacherForst

Seit den Morgenstunden werden Baumhütten im Braunkohleabbaugebiet Hambacher Forst von der Polizei ausradiert. Begründung der @Polizei_NRW_AC: „Aufgrund der von den Aufsichtsbehörden festgestellten Brandschutzmängel sollen ab heute Baumhäuser geräumt & entfernt werden.“

Ende Gelände ruft deshalb für heute Donnerstag, den 13. September 2018 zu einer Critical Mass auf.

Treffpunkt:
18:00 Uhr Mariannenplatz
18:30 Uhr Abfahrt

Ob auf dem Fahrrad oder nicht, kommt heute Abend um sechs an den Mariannenplatz!

Ende Gelände bei Twitter
Ende Gelände Berlin bei Twitter

Prozess gegen eine Autofahrerin, die eine Polizeibeamtin genötigt haben soll

Am 1. November 2016 fährt die Polizistin H. mit dem Fahrrad in zivil auf dem Weg zu ihrer Dienststelle durch die Blankenfelder Chaussee stadteinwärts. Sie fährt auf der Fahrbahn, weil der daneben liegende Radweg nicht benutzungspflichtig ist. Nachdem die Polizistin die Beuthener Chaussee passiert hat, wird sie von einer Kraftfahrerin L. knapp überholt und durch das offene Seitenfenster wird gebrüllt: „Fahr auf dem Radweg!“ Danach schneidet der Pkw den Weg der Polizistin, die hart bremsen muss, um nicht zu stürzen. An der nächsten Ampel erreicht die Polizistin die Autofahrerin und stellt sie zur Rede. Sie zeigt ihren Dienstausweis und fordert die Kraftfahrerin auf, die Papiere auszuhändigen. Die Autofahrerin stellt sich stur und weigert sich, ihre Personalien aufnehmen zu lassen. Daraufhin legt die Polizistin ihr Rad vor das Auto. Während die Polizistin mit der Einsatzzentrale telefoniert, um Verstärkung herbeizurufen, steigt die Autofahrerin aus dem Auto, wirft das Fahrrad auf den Seitenstreifen und setzt sich wieder ins Auto. Damit L. nicht flüchten kann, stellt sich die Polizistin direkt vor das Kraftfahrzeug. L. lässt den Motor aufheulen und die Kupplung kommen, sodass die Stoßstange des Fahrzeugs das Schienbein der Polizistin berührt. Aus Angst, überfahren zu werden, springt die Polizistin zur Seite. Frau L. verlässt daraufhin mit dem Auto den Tatort. Die Beamten eines Polizeieinsatzwagens erkennen später das Fahrzeug von L., verfolgen es und nehmen die Personalien von L. auf, nachdem sie das Fahrzeug gestoppt haben. Die Polizistin H. schreibt eine Anzeige.

Monate später wird das Verfahren gegen die Autofahrerin von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Begründung: „Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht nicht“. Erst, nachdem der Tagesspiegel den Fall öffentlich gemacht hat (Tagesspiegel vom 19.2.2018: „Kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“), meldet sich Justizsenator Behrendt zu Wort. „Auch der Justizsenator kann dieses Vorgehen nicht nachvollziehen und hat bei der Staatsanwaltschaft einen Bericht über das Verfahren und die Einstellung angefordert“, teilte eine Justizsprecherin mit.

Danach geht alles ganz schnell. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen L. und heute kam es vor dem Amtsgericht zum Prozess gegen die Kraftfahrerin. In ihm wird Frau L. wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Strafe von 60 Tagessätzen a 30,- € sowie zu zwei Monaten Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt. Letztlich ist es dem Tagesspiegel und namentlich Stefan Jacobs zu verdanken, dass dieser Fall von Autorowdytum zu einer Verurteilung gefunden hat.

Der Prozess hat zu einer relativ großen öffentlichen Aufmerksamkeit geführt (Links zu Artikeln werden nachgereicht). Auch mehrere Polizisten haben das Gerichtsverfahren verfolgt. Nach dem Urteil ging einer der Polizisten auf @Poliauwei zu und sagte: „Sie sind also Herr Schmiede Schwiede. Ich verfolge Ihren Twitterstream und schleppe auch gern ab.“ Es scheint also auch unter den Polizisten Leute zu geben, die Verständnis haben für die Nöte der Radfahrer.

Nachtrag: Presseecho
Tagesspiegel: Autofahrerin nach Angriff auf Polizistin verurteilt
Berliner Zeitung: Auto-Attacke gegen radfahrende Polizistin 72-jährige Rentnerin muss 1800 Euro zahlen
Berliner Morgenpost: Rentnerin attackiert radfahrende Polizistin mit Auto
B.Z.: Rentnerin attackiert Polizistin mit Opel Corsa – 1800 Euro Strafe!
Berliner Kurier: Rambo-Rentnerin 72-jährige Autofahrerin drängt Radlerin ab: 1800 Euro Geldstrafe

Projekt „Spurensicherung“ des Tagesspiegel

Jeder, der in Berlin mit dem Fahrrad unterwegs ist, macht Erfahrungen mit zu eng überholenden Fahrzeugen. Aber wieviel Abstand halten Autofahrer beim Überholen von Radfahrern wirklich ein? Nach der mündlichen Auskunft eines Fahrradpolizisten von vor zwei Jahren wollte die Berliner Polizei testweise ein Gerät zur Abstandsmessung erwerben. Niemand weiß, ob die Polizei in Berlin inzwischen einen Abstandmesser besitzt und – wenn ja – tatsächlich einsetzt.

Dabei sind die Verkehrsregeln eindeutig. Jeder Kraftfahrzeugführer, der einen Fahrradfahrer überholt, muss einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Der Tagesspiegel will nun wirklich wissen, wieviel Raum überholende Kraftfahrzeuge den Radfahrern wirklich lassen. Er hat ein Testfahrrad mit einem Arduino-Minicomputer, einem Ultraschallsensor und einem Bluetoothmodul ausgestattet. Zusammen mit einem Smartphone zur Positionsbestimmung kann nun auf den Zentimeter genau ermittelt werden, wie groß die Überholabstände tatsächlich sind.

Als Teststrecke wurde der Weg zwischen dem Funkturm auf dem ICC-Gelände und dem Kottbusser Tor gewählt. Diese Strecke ist ein wenig länger als zehn Kilometer. „Der Radfahrer fährt defensiv und mit mittlerer Geschwindigkeit“. Bei einer einmaligen Durchführung des Experiments wurde das Testfahrrad fünfzig Mal in einem Abstand von unter zwei Metern überholt, darunter waren 31 Fahrzeuge, die einen Überholabstand von 1,5 Metern unterschritten. Superenge Überholabstände von unter einem Meter registrierte das Testfahrrad vier Mal. Durchschnittlich wurde der Testfahrer also etwa alle 2,5 Kilometer hochgefährlich überholt.

Die Messfahrt des Tagesspiegel wurde nur von einer einzelnen Person auf einer bestimmten Strecke zu einer bestimmten Tageszeit durchgeführt. Der Tagesspiegel will nun wissen, ob diese Messung auf anderen Straßen ähnlich ausfällt. Er will 100 Testfahrer in allen Bezirken Berlins mit 100 Radmesser-Sensoren ausstatten. Acht Wochen sollen die Testfahrer damit auf den Straßen Berlins fahren. Hinterher soll ausgewertet werden, wo es für Radfahrer am gefährlichsten ist.

Tagesspiegel: Projekt Spurensicherung

Bezirksbürgermeister wollen Gebühren für nicht stationsgebundene Leihfahrräder

Einmal im Monat kommen die Berliner Bezirksbürgermeister mit dem Regierenden Bürgermeister zusammen, um zu den grundsätzlichen Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung Stellung zu nehmen. In der jüngsten Sitzung dieses Gremiums wurde einstimmig der Beschluss gefasst, die Verkehrssenatorin aufzufordern, eine Sondernutzungsgebühr für frei flottierende Leihfahrräder in Berlin einzuführen. Stationsgebundene Leihbikes soll das nicht betreffen. Den Anbietern soll ebenfalls vorgeschrieben werden, einen Ansprechpartner zu benennen. Wenn diesem behindernd abgestellte oder nicht funktionsfähige Räder gemeldet werden. In so einem Fall sollen die Mieträder innerhalb von 24 Stunden beseitigt werden.

In einem Urteil vom März 2009 hatte das Landgericht Hamburg festgestellt, dass das Abstellen von Mietfahräädern auf öffentlichem Straßenland keine Sondernutzung darstellt. Dagegen erhebt das Land Bremen seit dem vergangenen Jahr eine Gebühr von einem Euro pro Rad und Monat. Der Leihradanbieter Limebike hatte sich daraufhin vom Bremer Markt zurückgezogen.

Peter Feldkamp von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz will die Einführung einer solchen Gebühr von der flächendeckenden Einführung der Parkraumbewirtschaftung abhängig machen, wie er in einem Tweet schreibt. Dieser Vorschlag ist deshalb irreführend, weil eine Parkraumvignette ausdrücklich keine Gebühr sondern lediglich eine Verwaltungsgebühr ist. Zur Zeit zahlen Autobesitzer 20,40 Euro, um ihr Fahrzeug zwei Jahre in einer Parkzone abstellen zu dürfen. Dieser Preis lag schon einmal höher, wurde aber vom damaligen rot-roten Senat mit dem Argument gesenkt, dass diese Summe ausschließlich den Veraltungsaufwand für das Ausstellen einer Vignette abbilden sollte. Außerdem ergäbe die Einführung von Gebühren für Mieträder nach dem Bremer Modell die absurde Situation, dass das Abstellen eines Leihfahrrads einen Euro pro Monat kostet, das Abstellen eines Pkw jedoch nur 80 Cent im Monat.

Berliner Zeitung: Gebühr Bezirke votieren einstimmig: Vermieter sollen für Leihrad-Chaos zahlen

Mahnwache für einen von uns

Mahnwachen sind immer bewegend. Bereits die vorletzte vor fünf Wochen für den Achtjährigen aus Spandau mit den Dutzenden von Schülern, die am Gedenken für ihren Mitschüler teilnahmen, hat mich tieftraurig gemacht. Am vergangenen Freitag versammelten sich in der Treskowallee in Karlshorst einige Dutzend Menschen, um des 7. getöteten Radfahrers in diesem Jahr zu gedenken. Unter den Trauernden befanden sich auch recht viele mit einem Hund an der Leine. Da ich selbst Hundefreund bin, habe ich die Gruppe von Leuten mit Hund angesprochen. Es stellte sich heraus, dass Heiko, so hieß der getötete Radfahrer, eine Hundetagesstätte in Lichtenberg aufgebaut hatte. Und Heiko hat in den vergangenen Jahren immer mal wieder an der Critical Mass teilgenommen. In den letzten beiden Jahren wurde seine Teilnahme an der CM weniger, weil ihn seine Hundetagesstätte „Nino und Lotte“ so in Beschlag genommen hat. Seine Tagesstätte in Lichtenberg war so erfolgreich, dass er in diesem Jahr eine zweite Betreungsstelle für Hunde eröffnet hat.

Man konnte Heiko daran erkennen, dass bei der Critcal Mass ein kleiner, brauner Vierbeiner auf seiner Schulter lag. Wenn ihr also am kommenden Freitagabend wieder zum Mariannenplatz fahrt und den Radfahrer mit Hund auf der Schulter nicht seht, dann wisst ihr, dass er nicht mehr kommt. Hier ein kleines, drei Jahre altes Video von Heiko:

Polizei Berlin: Tödlicher Verkehrsunfall
ADFC Berlin: Geisterrad in Karlshorst

Prozess gegen einen Kfz-Meister, der mit seinem Fahrzeug Jagd auf einen Radfahrer gemacht und ihn schwer verletzt haben soll

Am Sonnabend, dem 1. Oktober 2016 wollen die beiden Wohngemeinschaftsmitglieder V. und J., beide männlich und Anfang dreißig, einen Einkauf bei IKEA machen. Sie fahren etwa um elf Uhr von ihrer WG in der Sonnenallee in Neukölln in Richtung des Möbel & Einrichtungshauses in Berlin-Tempelhof. Auf der Germaniastraße treffen sie, nebeneinander fahrend, auf den angeklagten Kfz-Meister S. Der Angeklagte, Besitzer eines Autohauses in Tempelhof, ist mit einem Mercedes S 500 4MATIC unterwegs, ein 450-PS-Fahrzeug mit V8-Motor und 4,6 Litern Hubraum. Es kommt zu einem Streit. S. behauptet, einer der beiden Radfahrer hätte auf die Windschutzscheibe des Autos gespuckt und den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt. Die Radfahrer sagen, dass die Ursache des Streits ein zu enges Überholen des Angeklagten sei. Der Radfahrer V. merkt sich das Kennzeichen des schwarzen Mercedes.

Was in den nächsten Minuten folgt, darüber gibt es unterschiedliche Versionen. Der Angeklagte sagt, er habe nach dem Streit das Fahrzeug gewendet, sei an der Kreuzung Germaniastraße und Ringbahnstraße in die Ringbahnstraße eingebogen und mit Tempo 30 in Richtung seines Autohauses gefahren. In der Ringbahnstraße in Höhe der Hausnummer 31 habe er einen der beiden Radfahrer verletzt auf der Straße liegend gesehen. Er habe gestoppt und die Feuerwehr und die Polizei gerufen.

Die Version der beiden Radfahrer klingt ganz anders. Nach ihren Aussagen werden sie mehrfach vom Mercedes-Fahrer überholt und beschimpft. Dann habe der Angeklagte gerufen: „Ich rufe jetzt meine Söhne an und wir machen euch kalt!“ Es kommt nach Aussage der Radfahrer zu einer Verfolgungsjagd, in die Minuten später ein zweites Fahrzeug eingreift. Die Radfahrer beschließen, sich zu trennen und in unterschiedliche Richtung zu fahren, um die Verfolger abzuschütteln. Dem Radfahrer J. gelingt es, sich in einen Hauseingang zu retten. Radfahrer V., Geschädigter und Nebenkläger in dieser Strafsache, flüchtet mit seinem Omnium-Lastenrad in die Ringbahnstraße, macht dort einen Schulterblick und erkennt den schwarzen Mercedes etwa 25 Meter hinter sich. Er versucht, in eine Parklücke zu kommen, um auf dem Bürgersteig weiterzufahren. Bei einem letzten Schulterblick ist der schwarze Wagen nur noch wenige Meter hinter ihm. Dann schwindet seine Erinnerung. Im Krankenwagen auf dem Weg zur Intensivstation kommt er wieder zu Bewusstsein und kann sich an das Kennzeichen des schwarzen Mercedes erinnern. Im Krankenhaus wird bei V. ein offener Schäderbasisbruch und weitere Verletzungen diagnostiziert.

Im Krankenhaus bekommt V. Besuch von zwei Streifenpolizisten. Sie sagen, sie würden sich wieder melden. Das passiert aber nicht. Deshalb geht V., nachdem er aus dem Krankenhaus entlassen worden ist, am 20. Oktober 2016 zur Polizei und macht dort eine Zeugenaussage. Am 29. Dezember 2016 geht V. auf Anraten seines Anwalts erneut zur Polizei und macht weitere Zeugenangaben.

Außer den beteiligten Radfahrern und dem Autofahrer werden insgesamt fünf Zeugen an drei Verhandlungstagen befragt. Zwei Vertriebene M. und A., die in einem Flüchtlingsheim in der Ringbahnstraße 32 wohnen, sind gerade auf dem Weg zur U-Bahn, als sie hundert Meter hinter sich ein Unfallgeräusch hören. Sie eilen zur Unfallstelle und als sie eine Minute später dort eintreffen, sehen sie den Radfahrer V. verletzt auf der Straße liegend sowie den Angeklagten S., der mit seinem Mobiltelefon Polizei und Feuerwehr anruft. Etwas später kommt ein weiteres Fahrzeug zur Unfallstelle. Nach Aussagen des Zeugen M. steigt ein Mann aus dem neu hinzugekommenen Fahrzeug aus und sagt zum Angeklagten S.: „Ich habe gesehen, dass du es gewesen bist“. Die Antwort von S. sei gewesen: „Ich war es nicht. Ich will nur helfen“.

Ein weiterer Zeuge K. hatte vor dem Unfall die Verfolgungsjagd in der Germaniastraße beobachtet. Er sieht, wie ein schwarzer Mercedes sich mit hoher Geschwindigkeit nähert und sich dann quer auf die Kreuzung Germaniastraße und Ringbahnstraße stellt. Weil ihm das komisch vorkommt, notiert er sich das Kennzeichen des schwarzen Mercedes. Stunden später geht er auf dem Weg zum Hertha-Spiel durch die Ringbahnstraße und sieht an der Unfallstelle Polizisten, die die Spuren des Unfalls dokumentieren. Er teilt den Beamten seine Beobachtungen und das Kennzeichen des Fahrzeugs mit.

Auch der Polizist, der zuerst an der Unfallstelle eintrifft, wird am dritten Verhandlungstag als Zeuge vernommen. Ihm kam die Lage des Fahrrads, das sich linksseitig vor einem geparkten Fahrzeug befand, merkwürdig vor. Das sei für einen Alleinunfall untypisch. Außerdem sei das zerstörte Fahrrad von V. untypisch gewesen für einen Alleinunfall. Wörtlich sagte er: „Das sind Mutmaßungen. Ich bin kein Gutachter, aber es muss schon eine große Wucht von hinten gekommen sein“. Auch der Polizist, der die Ermittlungen im Zusammenhang des Unfallgeschehens durchführte, wurde befragt. Er untersuchte auch den schwarzen Mercedes, der „frisch gewaschen und geputzt“ im Vorführraum des Autohauses stand und keinerlei Spuren eines Unfalls aufwies. Und weil am Auto keine Spuren zu sehen waren, entschied der Polizist, auf eine Untersuchung der Unfallspuren am Lastenrad zu verzichten.

Schließlich wurde auch ein Sachverständiger Dr. W. vom Richter gefragt. W. ließ sich den schwarzen Mercedes am 26.10.2017 vorführen und untersuchte auch das zerstörte Lastenrad des Radfahrers am 23.10.2017. W´s Resumee: „Diese Art von Beschädigungen am Fahrrad ist mit einem Alleinunfall nicht zu schaffen. Es deutet alles darauf hin, dass da jemand von hinten draufgefahren ist“. Für den Gutachter ergab sich ein stimmiges Bild. Damit war die Beweisaufnahme abgeschlossen.

Das Plädoyer der Staatsanwältin war superkurz und nach drei Sätzen beendet. Da nicht auszuschließen sei, dass das zweite Fahrzeug für die Verletzungen von V. verantwortlich sei, sei der Angeklagte freizusprechen. Zack. Fertig. Auch die Forderung des Verteidigers des Angeklagten war knapp: es gibt keine Beweis, also Freispruch. Der Anwalt des Geschädigten und Nebenklägers V. forderte eine Haftstrafe wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung. Der Richter sprach den Angeklagten frei. Außerdem bekommt S. eine Entschädigung, weil ihm nach dem Unfall einige Monate der Führerschein vorsorglich entzogen worden war. Zwar sei dem Zeugen ein großes Unrecht geschehen. Es könne jedoch nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte S. dafür verantwortlich sei. „Was wir persönlich glauben, steht nicht zu Debatte. Es geht ausschließlich darum, was bewiesen werden kann“. Der Angeklagte S. wird die Nachricht vom Freispruch an seinem Urlaubsort erhalten. Er war zum dritten Verhandlungstag am vergangenen Donnerstag (19. Juli 2018) gar nicht mehr erschienen.

App BikeSharingPlus zeigt alle Leihfahrradanbieter auf einer Karte

Die grüne Jugend Neukölln hat die App BikeSharingPlus veröffentlicht. Diese App hat nur eine einzige Funktion. Sie zeigt dir deinen Standort auf der Google-Maps-Karte und darüber hinaus werden die verfügbaren Leihfahrräder im Umkreis von etwa fünfhundert Metern angezeigt. Berücksichtigt werden die Mieträder von DB Flinkster (Call-A-Bike und Lidl Bike), Mobike, Nextbike, ofo, Limebike, Donkey Republic und Byke. Der Screenshot zeigt das aktuelle Leihradangebot im Gebiet nördlich der Torstraße.

Wenn man sich für ein bestimmtes Leihfahrrad entschieden hat, muss man immer noch auf die jeweilige App des Anbieters gehen und den Mietvorgang einleiten. Hilfreich ist die App dennoch, denn bislang musste man auf verschiedenste BikeSharing-Apps gehen, um abzufragen, ob gerade Räder im näheren Umkreis verfügbar sind. Aber mit BikeSharingPlus ist ein erster Schritt gemacht hin zu einer Plattform, auf der alle Leihräder in der Umgebung nicht nur angezeigt werden können sondern auch gemietet werden können.

Google Play: BikeSharingPlus
Apple Store: BikeSharingPlus
Grüne Jugend Neukölln: Find your next bike!

Rechenschaftsbericht der Berliner Verkehrssenatorin zum Ausbau der Fahrradinfrastruktur

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Dezember 2017 folgenden Beschluss gefasst: „Der Senat wird aufgefordert, jährlich, erstmals zum 30. Juni 2018, über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Radewegeinfrastruktur“ zu berichten.“ Nun hat Regine Günther zum ersten Mal geliefert und einen Überblick über Radverkehrsprojekte veröffentlicht, die im laufenden Jahr durchgeführt wurden bzw. duchgeführt werden sollen.

Bereits im Vorwort wird konzediert, dass „gegenwärtig Zeitverschiebungen beim Umsetzungsbeginn der Infrastrukturprojekte für den Radverkehr bestehen.“ Aber immerhin wurde eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten in den Bezirken „festgelegt und angeschoben“. Aber leider noch nicht begonnen, möchte man hinzufügen und die Zeit wird langsam knapp, wenn man bedenkt, dass mehr als die Hälfte des Jahres bereits veronnen ist.

Wie wenig die Verkehrsverwaltung in den ersten sechs Monaten des Jahres auf die Reihe bekommen hat, wird deutlich, wenn man sich die Projekte anschaut, die durch die Bezirke ausgeführt werden sollen und die der Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen sollen und für die dringliche Sanierung von Radverkehrsanlagen gedacht sind. Genannt werden hier 19 Projekte in 11 unterschiedlichen Bezirken. Bei 4 der 19 Projekten scheint sicher zu sein, dass sie noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden (Projektstand: Baubeginn in 2018). Bei allen anderen 15 Projekten ist keineswegs sicher, dass sie im laufenden Jahr umgesetzt werden (Projektstand: Umsetzung in 2018 angestrebt).

Nicht viel anders sieht es bei den investiven Mitteln aus, die dem Neubau von Radverkehrsanlagen dienen. Unter diesem Punkt werden 9 Projekte in 6 Bezirken genannt. Ein einziges Projekt trägt den Status „Umsetzung in 2018 größtenteils erfolgt“. Es handelt sich hier um das Projekt „Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr in der Mariannenstraße zwischen Skalitzer Straße und Kottbusser Brücke durch Einrichtung gegenläufiger Einbahnstraßen“. Gemeint ist vermutlich das Abschrauben alter und das Anbringen neuer Einbahnstraßenschilder. Weitere 5 Projekte besitzen den Status “ Baubeginn in 2018″ und bei drei Projekte steht der Projektstand auf „Umsetzung in 2018 angestrebt“.

Und dann gibt es da noch die Projekte, die durch die neu geründete infraVelo GmbH ausgeführt werden sollen. Darunter fallen die Grün- und Rotmarkierungen von Radverkehrsanlagen. Haupttendenz: „Aktuell läuft das Vergabeverfahren, sodass noch keine konkreten Termine genannt werden können“. Die infraVeloGmbH soll auch Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Bahnhöfen bauen. 11 Bahnhöfe hat man schon mal ausgewählt, aber erst einmal sollen Aus- und Neubaupotentiale ermittelt werden. Sowas dauert bekanntlich.

Nach dem Lesen der 13 Seiten des Berichts der Radverkehrssenatorin drängt sich der Eindruck auf, dass die Radverkehrsoffensive in diesem Jahr noch nicht auf der Straße ankommt, dass man in der Verkehrsverwaltung aber guten Mutes ist, dass es 2019 endlich losgeht.

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Umsetzung des Leitprojektes „Radewegeinfrastruktur“

Sonnabend, 14. Juli: Art Spin Berlin

Nach drei tollen Art-Spin-Touren zwischen 2014 und 2016 sowie einer Pause im vergangenen Jahr kommt am kommenden Wochenende wieder das beliebte Art Spin Berlin auf die Straße. Art Spin Berlin, das ist eine gemeinschaftliche interaktive Kunst- und Fahrrad-Tour zu kreativen Orten, ortspezifischen Kunst-Performances und Installationen in verschiedenen Berliner Kiezen.

Am Sonnabend, dem 14. Juli 2018 wird Art Spin Berlin eine Auswahl von Projekten auf einer 11 km-Strecke durch Pankow, Niederschönhausen, Heinersdorf und Weißensee präsentieren. „Berlin ist voll von Kunst- und Fahrradliebhabern, daher macht es viel Sinn, diese zu einem Event zusammenzuführen, der beide Welten hervorhebt”, sagt die kanadische Künstlerin und Art Spin Berlin Gründerin Vanessa Brazeau und fügt hinzu: „Es ist unser Ziel, zeitgenössische Kunst im öffentlichen Raum mit urbanem Radverkehr zu kombinieren, um neue Perspektiven in weniger bekannten Teilen Berlins zu eröffnen“.

Art Spin Berlin ist für alle offen, unabhängig von der eigenen Fitness oder Kunstkenntnis. Die Teilnahme ist spendenbasiert. Der empfohlene Beitrag ist 8,50 €. Hier der Link zur Anmeldeseite.

Zeit: Sonnabend, 14. Juli, 2018
Beginn: 17 Uhr ▪ Tour-Start: 18:00 Uhr
Ort: unterhalb der Bösebrücke (Norwegerstr.), S-Bahn Bornholmer Straße, 10439

Art Spin Berlin

Zum Abschluss ein kurzer Videoschnipsel von der letzten Art Spin Berlin.