„Da ist ein Radweg!“

Gerade erlebt, aus dem Hafenplatz kommend in die Schöneberger Straße abbiegend. Polizei kontrolliert Geschwindigkeit. Ich habe die Dreistigkeit, genau davor auf den Fließverkehr der Fahrbahn zu warten, statt den Radweg zu benutzen.

Polizistin: „Da ist ein Radweg!“

Ich: „Ja, ich weiß.“

Polizistin: „Dann benutzen Sie ihn auch!“

Da die Fahrbahn inzwischen frei war, bin ich dann dort eingefahren. In Berlin hatte ich nicht gedacht, dass es noch Polizisten gibt, die Verkehrskontrollen durchführen, ohne elementare Regeln zu kennen.

36 thoughts on “„Da ist ein Radweg!“

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  1. In meiner früheren Heimatstadt wird ja auch gerne der Gehweg als sichere Alternative zur gefährlichen Fahrbahn empfohlen, wenn es keinen Radweg gibt. Dort wurde ich auch schon drei oder vier Mal angehalten in den letzten Jahren, weil ich nicht auf dem Gehweg fuhr und die Polizeibeamten der Meinung waren, dass Radfahrer alles befahren müssten, was nicht mit Zeichen 239 gekennzeichnet ist — wozu gibt es dieses Zeichen denn sonst?

  2. Noch dazu die elementarste überhaupt! Also sowas! Jaja, die doofen Bullen halt. Und das war das Highlight deines Tages, ja? Hm.

  3. @AF, nicht nur des Tages – davon werde ich noch meinen Enkelkindern erzählen 🙂 Nimms als Anekdote, anders ist es nicht gemeint.

  4. Wozu dann eigentlich die Geschwindigkeitskontrolle, wenn da aus Sicht der Polizei eh nur Autos unterwegs sind?

  5. Namen und Dienststelle geben lassen, ihren Chef anschreiben und um Nachschulung der Kollegin/en ersuchen.

  6. @Kai, es war nur eine Ermahnung, ich wurde zu nichts gezwungen. Ich hege die Hoffnung, dass die Kollegen sie aufgeklärt haben. So lange ich nicht grundlos gezwungen werde, den „Radweg“ zu nutzen – was an der Stelle ziemlich bescheuert wäre(*) – und so lange ich keinen Widerspruch gegen ein Bußgeld einlegen muss, kann ich damit leben.

    * An der nächsten Kreuzung biegen regelmäßig Busse und Lkw ab, das Rechtsabbiegen ist ganz und gar auf 2 Spuren erlaubt.

  7. Da muß man sehr konsequent sein:

    Polizistin: “Da ist ein Radweg!”
    Antwort: Falsch. Das ist ein Angebotsradweg also Gehweg!

    Die mistigen, verkleideten Gehwege sind die Pest.

  8. „Angebotsradweg also Gehweg“

    Versteh ich nicht, wie Du das meinst. Auf jeden Fall ist es eine seltsame und falsche Antwort, die Du vorschlägst:

    Den Begriff „Angebotsradweg“ habe ich noch nie gehört. Aber gut. Es ist klar was Du meinst und der Begriff trifft es auch. Die offizielle Bezeichnung für Deinen „Angebotsradweg“ ist aber „anderer Radweg“ oder etwas intuitiv verständlicher „nicht benutzungspflichtiger Radweg“. Aber ob „Angebotsradweg“, „anderer Radweg“ oder „nicht benutzungspflichtiger Radweg“: Um einen „Gehweg“ handelt es sich bei einem Radweg definitiv nie. Außer teilweise naturgemäß bei „Gemeinsamen Geh- und Radwegen“, die aber ausnahmslos benutzungspflichtig sind.

  9. Laut Streetview völlig klar, dass es da kein blaues Schild gibt. Polizisten ohne vertiefte Regelkenntnisse finde ich allerdings angenehmer als Kleinkarierte, die immer einen Grund zum Knöllchenschreiben finden. Zum Glück beschäftigen sich diese (noch) hauptsächlich mit Autofahrern.

  10. @reclaim
    Wie ist denn das Verhalten der Fußgänger gegenüber „andere Radwege“ oder „Radwege ohne Benutzungspflicht“ geregelt? Zeichen 237 z.B. sagt klar „andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn (den Radweg) nicht benutzen.“. Da kann ich im Rahmen von §1 Gas geben.
    Für „Radwege ohne Benutzungspflicht“ kann ich da keine Regel finden -also angemalter Gehweg bei dem ich nicht erwarten kann, daß mir der Platz frei gehalten wird.

  11. „Wie ist denn das Verhalten der Fußgänger gegenüber “andere Radwege” oder “Radwege ohne Benutzungspflicht” geregelt?“

    §25(1) StVO: „Fußgänger müssen die Gehwege benutzen.[…]“

    Ist halt genauso geregelt, wie geregelt ist, dass Fahrzeuge (grundsätzlich) nicht auf Gehwegen fahren dürfen:

    §2(1) StVO:

    „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen[…0560]“

  12. (nicht über die „0560“ im obigen Beitrag rätseln. War Teil des einzugebenden Sicherhetiscodes und ist mir versehentlich in den Beitrag geraten)

  13. >reclaim:
    >Ist halt genauso geregelt, wie geregelt ist, dass Fahrzeuge (grundsätzlich) >nicht auf Gehwegen fahren dürfen:
    >§2(1) StVO:
    >“Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen

    Durch eine andere Farbe der Pflasterung oder einen weißen Strich ist also aus einem Teil des Gehweges ein Teil der Fahrbahn geworden? Dafür habe ich keine Regelung gefunden.

    Tut mir Leid aber diese Dinger sind mir praktisch immer unangenehmer als die Straße. Oftmals wegen der ungenügenden Abgrenzung zwischen Radfahrern und Fußgängern, meistens aber wegen des erbärmlichen Zustandes, vieler Ausfahrten, Führung direkt durch Haltestellen u.s.w. .

  14. „Durch eine andere Farbe der Pflasterung oder einen weißen Strich ist also aus einem Teil des Gehweges ein Teil der Fahrbahn geworden?“

    Nein. Die Frage, ob ein Radweg eine Fahrbahn im Sinne der StVO ist, und die Frage, wie ein nichtbenutzungspflichtiger Radweg genau ausgestaltet sein muss, um als solcher erkennbar zu sein und auch tatsächlich einen Radweg darzustellen, sind Fragen, die eine Menge Diskussionsstoff liefern und bzgl. deren Antworten es einen Haufen verschiedener Ansichten gibt.

    Aber um diese Fragen ging es nicht, sondern schlicht um die Frage, ob ein nicht benutzungspflichtiger Radweg Teil des Gehwegs ist bzw. daraus folgend, ob ihn Fußgänger benutzen dürfen – und falls nicht, wo das in der StVO geregelt ist. Und die Antwort darauf lautet schlicht: In §25(1) StVO ist eindeutig geregelt, dass Fußgänger grundsätzlich Gehwege benutzen müssen. Und ein Radweg ist nunmal kein Gehweg, sonst hieße er nicht Radweg, sondern Gehweg.

    Das man als Radfahrer der sicher und schnell von A nach B kommen möchte, vor Allem innerörtliche Radwege -egal ob benutzungspflichtig oder nicht – natürlich möglichst weiträumig auf der Fahrbahnumfahren sollte, steht auf einem Anderen Blatt. Diskutiert man aber mit Polizisten – und darum ging es hier – sollte man sich doch eher an auf er StVO basierende Argumentationslinien halten, als irgendwas von Radwegen, die Gehwege seien zu erzählen oder von der Gefährlichkeit von Radwegen im Allemeinen. Damit macht man bei Polizisten keinen Stich. 😉

  15. Um eine Diskussion mit Polizisten, die die Regeln aus dem Stehgreif nicht kennen, sinnvoll zu gestalten, müsste man ein STVO-Buch zur Hand haben. Das haben die sicher vor Ort, ob sie aber bereit sind, reinzuschauen, bezweifle ich. Jeder Mensch ist anders, mir wär die zu erwartende Art der Diskussion zu müßig.

    Die Polizisten müssten von dem Abschnitt kommen, auf dem erst vor wenigen Wochen ein radelnder Tourist von einem rechtsabbiegenden Lkw überfahren wurde. Über die Ursachen hat die schimpfende Polizistin nicht nachgedacht. Die seit Monaten laufenden Presseartikel über Radwege und Benutzungspflichten sind ihr entgangen. Schwer verständlich, aber so sind sie, die Menschen.

    Aber selbst wenn – wir leben in einem Rechtsstaat. Ein Polizist kann sich irren – das ist menschlich. Ich kann mich dagegen aber wehren, wenn das nötig wird.

  16. @reclaim
    Die StVO liefert leider überhaupt keine Hilfe zu sagen ob da ein Radweg ist oder nicht. Selbst wenn sie eindeutig regelt, daß ein Fußgänger den Gehweg benutzen muß und ein Radfahrer den Radweg benutzen darf. Ich sehe einen weißen Strich auf dem Gehweg und keinen Radweg. Auch in der StVO steht nirgends das durch den Strich ein Radweg entstanden ist. Selbst die Verwaltungsvorschrift zur StVO bezieht sich nur auf benutzungspflichtige Radwege in ihren Varianten.

    Ich hab da gar keine Angst einem Polizisten auch mal verbal etwas Kontra zu geben. Den Damen und Herren geht oftmals jede soziale Streitkultur völlig verloren. Die brauchen da auch mal Training. 🙂

  17. Hier werden ehemals benutzungspflichtige Radwege eigentlich immer mit Z. 239 + ZZ. 1022-10 beschildert (Fussgänger, Radfahrer frei). Dann handelt es sich eindeutig um einen Fussweg, der Radfahrer hat sich entsprechend den Fussgängern anzupassen. Ansonsten frage ich mich, wie ich einen aufgelassenen Bürgersteigradweg, der jetzt Fussweg ist, von einem ebensolchen, der jetzt „anderer Radweg“ ist, unterscheiden soll. Und wie der Fussgänger das soll.

  18. An der besagten Stelle ist der Radweg recht eindeutig zu erkennen, wenn man nicht die Argumentationsschiene fährt, dass das Aussehen eines Radwegs nicht festgelegt ist. Die Auffahrten sind abgesenkt, die Pflasterung ist die reibungsintensivste auf der gesamten Straße und die Begrenzungslinien sind weiß gepflastert.

    Dass da ein Radweg ist, würde ich der Polizei nicht ausreden wollen. Wozu auch? Man muss ihn ja nicht benutzen.

  19. Was Kai schreibt ist genau das Problem: Wie unterscheide ich einen abgeschafften Radweg (Gehweg) den ich nicht benutzen darf von einem „anderen Radweg“ den ich benutzen darf? Bordsteinabsenkungen sind ja fast überall wegen der Rollifahrer und Kinderwagen angelegt worden.
    Der, ein paar Blogbeiträge früher erwähnte, abgeschaffte Radweg in Rummelsburg an der Hauptstraße ist jetzt mit Gehweg und „Radfahrer frei“ beschildert. Da weiss man woran man ist.
    An der Kreuzung Osnabrücker Straße/Mierendorffplatz, in Richtung Kaiserin Augusta-Allee gammelt z.B ein Zeichen 254 (Verbot für Fahrräder) rechts vom Bürgersteigradweg das ich irgendwie nicht recht ernst nehmen kann. Warum sollte dort plötzlch das Fahrradfahren insgesamt verboten sein? Das kann doch nur für diesen gammeligen „anderen Radweg“ gelten.
    Das Blöde ist ja, daß „die Behörde“ sich solche Dummheiten immer nur mit Radfahrern erlauben. Dermaßen inkonsistente, nicht nachvollziehbare und zum Teil völlig widersinnige Regelungen würden auf das Auto bezogen die Werkstätten reich machen. Autofahrer sind ja so unflexibel. Zum Beispiel: fahre rechts auf der Straße oder manchmal auf dem Bürgersteig wenn du willst, oder manchmal zwingend auf dem Bürgersteig, manchmal mit Fußgängern zusammen, manchmal neben den Fußgängern aber um Himmels willen nicht auf dem Bürgersteig wo es nicht durch eine der vielen Extraregeln erlaubt ist, Fahre auf dem Pflichtradweg auf der Schönhauser durch den Wartebereich von Bushaltestellen aber nie direkt über den Alex, beachte an der Kreuzung die normale Ampel, außer es gibt ne Radfahrerampel, wenn es eine getrennte Verkehrsführung für Radfahrer gibt und keine Radfahrerampel beachte bis 31. August 2012 die Fußgängerampel (§53 Abs.6). Die spinnen doch komplett! Da fehlt es doch an der nötigen Klarheit. Wer solche Gesetze macht kann an ihrer Einhaltung doch nicht interessiert sein, mal ehrlich. 🙂

  20. > Wer solche Gesetze macht kann an ihrer Einhaltung doch nicht interessiert sein, mal ehrlich

    Natürlich nicht. Es geht um die Gängelung vermeintlicher Randgruppen. Ampeln sind bei Fußgängern nichts anderes, „Bettelampel“ oder Fußgängerverarschungsanlage, alle sind sie nur dazu da, dem Fußgänger zu zeigen, daß er minderwertiger Abschaum am Rande der Gesellschaft ist, der verdammt nochmal sein Leben damit zuzubringen hat, zu warten. Sei es auf den beschissenen ÖPNV oder eben an einer Ampel, immer nur warten und Lebenszeit verschwenden.

    Radfahrer sind hier auch nur Abschaum, da sie sich dem Warten auf den ÖPNV entziehen, müssen sie anders gegängelt werden, und dafür erfand Gott, äh, das Recht des Stärkeren eben den RadWeg! (mit kurzem ‚e‘ auszusprechen)

  21. @HolgerG, ich verstehe die Regelung an der Rummelsburger Landstraße anders. Dort war es schon immer ein Flickenteppich.

    Es gab streckenweise nur Gehwege. Streckenweise Gehwege und Radwege. Dementsprechend wechselten sich die gemeinsamen und getrennten Geh- und Radwege per Beschilderung ab. Die bauliche Situation wurde nicht geändert. Meines Erachtens gibt es nun die Gehwege, auf denen man fahren darf. Und an den anderen Stellen weiterhin die Trennung zwischen Rad- und Gehwegen, nur dass die Radwege nicht mehr benutzungspflichtig sind. Fußgänger dürfen weiterhin nicht auf den Radwegen laufen.

    Deine Zusammenfassung der Rad-Verkehrsregeln ist köstlich.

  22. Die Frage kann man ja noch weiter spinnen.
    Woran erkenne ich einen benutzungspflichtigen Radweg?
    Klar, an der Beschilderung. Doch zum Schild gehört auch immer ein Weg. Oft ist nicht klar welcher Weg mit dem Schild gemeint ist.
    In vielen Fällen steht so ein Schild links vom vemeintlichen 80cm breiten benutzungspflichtigen Radweg. Da es solche Radwege ja eigentlich nicht geben dürfte, könnte man ja annehmen die rechte Fahrspur der Fahrbahn, oder der Parkstreifen, wäre mit dem Schild gemeint.
    Beispiele für solche Beschilderungen findet man genug.

  23. Letztens erlebt an der Warschauer Brücke…da standen die zu 30 und haben versucht jeden Fahrradfahrer abzuziehen…am hellichten Tage haben sie Leute nach Licht ausgefragt…hab die auch gesehen und bin schnell auf die Strasse und da sind mir schon 2 entgegen gesprungen. Glücklicherweise war ich gut im ausweichen und hab dann erstmal kräftig in die Pedale getreten, den Verrückten trau ich zu, dass die einem echt hinterher fahren oder fahndungsplakate ausstellen,wegen fehlender Klingel…

  24. @berlinradler
    Das ulkige an dem ehemaligen Radweg auf der Hauptstraße Nähe S-Bhf-Rummelsburg war ja, dass da Temp 30 ist. Da darf normalerweise gar kein Radweg vorgeschrieben werden, egal wie gut er ausgebaut ist.

  25. @Holger, gilt das nicht nur für T30-Zonen?

    Abgesehen davon wundere ich mich über diese Radwege seit Jahren. Wenn die 100% rechtswidrig sind, kriegt man sie über die VLB schnell weg.

  26. @Matthias:

    Wenn du dich als Fahrzeugführer verstehen würdest und verstehen könntest das es einfach Regeln gibt die Sinn machen und welche die keinen Sinn machen ( aktive Beleuchtung am Rad macht sinn, Klingelzwang nich so) müsst ich hier nicht so eine Mumpe lesen wie „am hellichten Tag Leute nach Licht ausgefragt“.

    Wann sollen sie es denn sonst machen? Die Selbstmordkandidaten ohne Licht sieht man im Dunkeln ja nicht.

    Warum gibts nochmal keinen TÜV für Fahrräder? Ach ja, weil wir nicht ernst genommen werden als Verkehrsteilnehmer, teilweise auch dank der Leute die sich so wie von dir geschildert verhalten.

    Ich wurde seit ich in Berlin Radfahre 3 mal auf Beleuchtung Kontrolliert, bin jedes mal freundlich und zuvorkommend behandelt worden und es wurde auch nachsichtig mit mir umgegangen (Pedalreflektoren und Klingel kann ich nämlich idR. nicht vorweisen). Also einfach mal drauf eingehen und das Fahrzeug als Fahrzeug verstehen, oder gehörst du zu den Leuten die sich abgezogen und verfolgt werden wenn sie mit 50 in der 30er Zone geblitzt werden (würden)?

  27. @berlinradler
    Web-geforscht: Stimmt so richtig unerlaubt nur in T30-Zone. Für eine Straße mit Beschränkung auf 30km/h aber auch sicher schwer zu begründen.

  28. Werden hier mal wieder alte dicke Bretter zum neu bebohren ausgegraben?
    Es bräuchte hier vielleicht ne Suchfunktion, um auf alte sehr fundiert verfasste Beiträge mal direkt hinweisen zu können. Aber .. ach ja, geht ja nicht, ist eine Kommentarfunktion und kein Forum.

    Nu ja.

    @Holger, gilt das nicht nur für T30-Zonen?

    Ey nö. Es steht auch nichts in der StVO, dass dort wo Tempo 30 gilt, kein Radweg sein darf, sondern es steht da, dass die Benutzungspflicht nur dort angeordnet werden darf, wo eine besondere Gefährdung für das Radfahren auf der Straße besteht. Und wo Tempo 30 gilt, ist solch eine besondere Gefährdung kaum je gegeben, jedoch auch nicht auszuschließen.
    Speziell für Zone 30, die ja bekanntlich auch nur in Wohngebieten ausgewiesen wird, ist eine besoondere Gefährdung praktisch ausgeschlossen.

    Wenn Ihr mal nen kompletten Ort mit durchgehend Tempo 30 sehen wollt, der zugleich beinah komplett mit benutzungspflichtigen Radwegen zugepflastert ist, dann müsst ihr Bad Füssing besuchen. Ich habs mir einmal angetan (Verwandtenbesuch) und es war schrecklich.

  29. @Jochen, es gibt ja noch die Verwaltungsvorschriften, auf die bezog ich mich. In denen ist es explizit verboten, benutzungspflichtige Radwege in Tempo-30-Zonen anzulegen. Ansonsten war man mit der Begründung von Benutzungspflichten recht flexibel, bis das 2010 endlich vom Bundesverwaltungsgericht klargestellt wurde. Es gab ja die unglaublichsten Begründungen für Benutzungspflichten.

  30. Mir ging es einmal um den Unterschied zwischen einer Tempo 30 ZONE und einer Straße, auf der lediglich 30 als Höchstgeschwindigkeit angeordnet ist.
    Und dann fällt mir einfach auf, dass ehemals sehr ausführlich und v.a. korrekt abgehandelte Themenbereiche, wieder … nun ja, ich fühlte mich einfach an „Und täglich grüßt das Murmeltier“ erinnert.

    Is aber egal, ist halt so.

    Ich verweise ja gerne auf das Buch von Dietmar Kettler „Recht für Radfahrer“. Es ist sehr fundiert geschrieben und hilft einem sehr, sich in dem StVo Dschungel besser zurecht zu kommen, v.a. hilft es sich, sofern man da Wert drauf legt, fehlerfreier zu verhalten und die Zusammenhänge besser zu verstehen.
    Das man dabei dann rasch von vielen Sachverhalten mehr echte Ahnung hat, als die „Hüter der öffentl. Ordnung“, ist ein weiterer Effekt.

  31. Man kann ganz gut über Google suchen.
    „suchwort site:rad-spannerei.de“

  32. Auch sehr interessant, Meldung 1784 der Münchner Polizei.
    http://www.polizei.bayern.de/muenchen/news/presse/aktuell/index.html/145929

    Man rät Radfahrern, auch dann den Radweg zu benutzen, wenn er nicht benutzungspflichtig ausgeschildert ist. Finde ich eine Frechheit, die Wahlfreiheit besteht nicht ohne Grund, sondern wegen der geringen Sicherheit der Radwege.

    Grund für die zweifelhafte Empfehlung ist ein tödlicher „Unfall“ mit einem Lkw, der einen Fahrbahnradler zu nah überholt hat. Da kann man echt nur hoffen, dass das Nahüberholen keine Erziehungsmaßnahme war.

  33. @Jochen: Danke für das Kompliment!

  34. @berlinradler: Was ein bescheuertes, ja zynisches, Argument der bayrischen Polizei. Da können die ja gleich raten: Am besten verlassen sie nicht das Haus ….

  35. @ berlinradler/Philip Die PM beackert ja größtenteils zu Recht die gerade etwas mehr publik gemachte Problematik benutzungspflichtiger-nicht benutzungspflichtiger Radwege. Aber der Schlusssatz ist natürlich der Hammer:

    „Gerade der einleitend beschriebene Unfall zeigt, dass Radwege, egal ob die Benutzungspflicht vorgeschrieben ist oder nicht, grundsätzlich mehr Schutz bieten als der Straßenraum des motorisierten Verkehrs. “

    Das ist ja gefühlte Sicherheitsbewertung pur…

  36. […] auf die Ampelbeachtung und den technischen Zustand des Fahrrads. Schlimmer noch, selbst manche Polizisten gehen immer noch von einer allgemeinen Benutzungspflicht aus und ermahnen korrekt fahrende […]

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