Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße von Radfahrern

In der heutigen Ausgabe der Bild-Zeitung wird berichtet, dass der Bußgeldkatalog für Radfahrer geändert wird. Die Strafen sollen um fünf bis 10 Euro angehoben werden, ein normaler Regelverstoß kostet dann 15 statt bisher 10 Euro. Schon am kommenden Freitag soll im Bundesrat über die neuen Bußgeldhöhen abgestimmt werden.

Im Einzelnen sollen folgende Regelverstöße mit höheren Strafgeldern bedacht werden:

  • Fahren auf dem Fußweg (je nach Situation): 10–20 Euro​ (bisher 5–20)
  • Nichtbenutzen der rechten Fahrbahn: 15–40 Euro​ (bisher 10–35)
  • Nichtbenutzen des Radwegs: 20–35 Euro​ (bisher 15–30)
  • Falsches Einbiegen in Einbahnstraße: 20–35 Euro​ (bisher 15–30)
  • Fahren in Fußgängerzone: 15–30 Euro​ (bisher 10–25)​
  • Fahren ohne Licht: 20 Euro​ (bisher 15)

Bild-Zeitung: Härtere Strafen für Rad-Rüpel

32 thoughts on “Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße von Radfahrern

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  1. Der Hammer ist ja wohl das Foto im Screenshot. :-0

    Das fand die Bil-Redaktion wohl auch und hat es zwischenzeitlich gegen was weniger Verfängliches getauscht (zumindest sehe ich das Foto hinter dem Link nicht mehr).

    Eigentlich fast was für http://www.bildblog.de

  2. Grundsätzlich habe ich ja nichts gegen höhere Strafen, allerdings finde ich die Relationen einfach nicht gewahrt. Zudem wird insgesamt das Signal gegeben, dass besonders Radfahrer schlimm seien.

    Während m.E. das Fahren auf dem Gehweg z.B. noch deutlich höher bestraft werden könnte, da es zusammen mit Geisterradeln immerhin (in Berlin) die zweithäufigste von Radfahrern selbst gesetzte Unfallursache ist, kann doch das Nichtbenutzen eines Radweges nicht im Ernst höher bestraft werden.

    Gehwegradeln als Fremdgefährdung und erhebliche Unfallursache wird härter bestraft als (illegales) Fahrbahnradeln, was statistisch keine siknifikante Unfallursache darstellt und höchstens eine Eigengefährdung, soweit man weiter falsches Überholen und Nichtbeachtung des Sichtfahrgebotes als eigentliche Gefahr verschweigt. Über die Sicherheit von Radwegen schweige ich lieber ganz.

    Auch im Vergleich zu den (neuen) Strafen für Autofahrer ist keine Relation gewahrt. Für das Nichtbeachten beim Aussteigen werden gerade mal 20 Euro fällig, was wohl kaum der Gefahr von Dooring gerecht wird. Rechtsabbiegen ohne Beachtung des Radfahrers existiert jedenfalls in der B***-Liste überhaupt nicht. Ist ja auch nicht so wichtig…

  3. Im dritten Absatz soll es natürlich heißen: „wird NICHT härter bestraft“, sorry.

  4. Was ist denn dieses `nichtbenutzen der rechten fahrbahn`?

  5. @ qx87 :evtl ist damit das Rechtsfahrgebot gemeint…

  6. … kann doch das Nichtbenutzen eines Radweges nicht im Ernst höher bestraft werden.

    Doch, wenn es nicht um Verringerung von Unfallursachen geht, sonder um das Freihalten der Fahrbahn von unliebsamen Radfahrern.

    Die „Dooring-Gebühr“ ist ohnehin nur akademisch von Wert. Sie fällt wohl nur nach erfolgtem Dooring an, und da spielt es eigentlich keine Rolle, wie hoch sie ist. Ich habe jedenfalls noch nie erlebt, das hier eine Überwachung erfolgt.

  7. @Michael S

    Eine Dooring-Überwachung stelle ich mir auch schwer vor, man könnte wohl nur gezielt vorgehen, wenn man es zufällig beobachtet hat. Dennoch können Bußgelder eine gewisse Präventivwirkung über die Veröffentlichung und öffentliche Diskussion entfalten. Wäre der Dooringbetrag auf 200,- gestiegen, wäre die Wirkung jedenfalls anders.

    Die gestiegenen Bußgelder für Radfahrer werden m.E. auch nicht zu starken Änderungen im Verhalten führen sondern bilden eher eine Bestätigung populistischer Stammtisch-Verkehrsforscher. Insofern wäre eine Absenkung des Betrages für Fahrbahnradler und eine starke Anhebung für Gehwegradler inkl. Punkten bei Gefährdung m.E. auch wesentlich wirksamer bei der Unfallprävention.

  8. Man kann den sicherheitsabstand der radfahrer nach rechts ganz gut überprüfen. Ich finde es immer ein kleines bischen heuchlerisch wenn nach einem dooring alle nach dem kfztler beissen, aber weiterhin zu dicht an den parkenden autos entlang schleichen.

    Egal, dies speziell und die erhöhungen im allgemeinen bringen nix. aber man hat mal etwas gemacht.

  9. kann doch das Nichtbenutzen eines Radweges nicht im Ernst höher bestraft werden.

    O doch. Nach Ranseier und dem Club der motorisierten Rollatoren ist das das schlimmste Vergehen: Da werden mit Steuergeldern wunderschöne Radwege gebaut, und das Pack nutzt sie nicht. Rübe ab!

    (oder so)

  10. @reclaim: Der screenshot ist nicht vom verlinkten Artikel sondern von der Startseite der Bildzeitung
    http://www.bild.de/
    Das Bild ist um 17:43 Uhr noch vorhanden.

  11. kann doch das Nichtbenutzen eines Radweges nicht im Ernst höher bestraft werden

    Damit versuchte ich Empörung auszudrücken. Außerdem handelt es sich um die im Ärger zu stark verkürzte Version meiner eigentlich inhaltlich gemeinten Aussage: „Nähme man die Begründung für die RWBP und die Verkehrssicherheit o.ä. tatsächlich ernst, könnte man diese Relation der Bußgelder nicht bilden.“

    Das die Umsetzung der StVO und die Anordnung der RWBP`en jeglichen Sicherheitsgedanken völlig zuwider laufen und lediglich auf der Prämisse „Fahrbahn frei für Kfz“ beruhen, ist mir durchaus bewusst. Wie sonst könnte man auf den „moderneren“ Radverkehrsanlagen ständig genau in Kreuzungsbereichen auf Stummel-Hochbordradwege gezwungen werden.

    Bleibt nur zu hoffen, dass es ob höherer Bussgelder indirekt häufiger zu wirksamen Vorgehen gegen die rechtswidrigen RWBP`en kommt.

  12. Das erhöht doch glatt die Motivation gegen noch mehr Blauschilder vorzugehen und Radweg-Terror-Zuparker noch stärker anzuzeigen.

  13. Naja und nun? Ganz ehrlich, wer kennt denn die Bußgelder? Die Leute werden weiter so fahren wie bisher auch.

    Will man wirklich was ändern, so sind andere Ansätze gefragt, aber man will ja gar nicht 🙂

  14. Interessant auch die Kommentare im Bild-Artikel. Ich lese diese Zeitung sonst nicht, auch nicht online. Aber den Kommentaren nach zu urteilen scheinen die Leser von Boulevard und „Qualitäts-“ Presse etwa dieselben zu sein.

    Das muss so nicht stimmen, ehrlich gesagt scheint es mir so, dass sonst intelligente Menschen im Verkehrsbereich überwiegend undifferenzierte und undurchdachte Meinungen vertreten.

  15. Ich glaube auch: Die höheren Bußgelder werden wohl genau so wie die bisherigen überwiegend Theorie bleiben. Ich habe noch nie bezahlt & die Radwegbenutzungspflicht ist die einzige Verkehrsregel, gegen die ich öfter mal verstoße.

    Trotzdem ist natürlich sinnvoll, gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten vorzugehen. Ich versuch‘ es gerade bei Columbiadamm & Hermannstraße. Ein paar Rennradfahrer sind außerdem in Brandenburg ziemlich aktiv. Hier steht mehr:
    http://www.rennrad-news.de/forum/threads/gegen-rechtswidrige-radwegbenutzungspflichten-in-brandenburg.117068/

  16. Apropos Rad-Rüpel,
    als ich diese Karikatur von Heiko Sakurai in der heutigen Berliner Zeitung sah, musste ich gleich an diesen Blog denken 😀

    -> http://www.sakurai-cartoons.de/images/g_rowdyradlerbunt.gif

    (Obwohl nicht Ramsauer, sondern die Bundesländer via Bundesrat die Erhöhung für Radfahrer in die Verordnung haben wollten ;))

    Ansonsten:
    – hat der ADFC nichts gegen höhere Verwarngelder für Radfahrer, wurden diese doch zuletzt 1989 erhöht.
    – meint der VCD, dass Bußgelder die Probleme für Radler auf den für Autos ausgerichteten Verkehrswegen keine Probleme löst.
    – fordert der ADAC mehr Polizeikontrollen, um Radfahrer für Verkehrsverstöße zu bestrafen, die geringe Erhöhung steigert nicht deren Verkehrsmoral.

  17. „Fahren ohne Licht“ meint beim Vergleich mit dem Bussgeldkatalog offenbar Verstöße bei Lampen und Reflektoren. Also ein fehlender Speichenreflektor oder ein zu hoch montierter (über 60cm) runder Rückreflektor würden dann auch mit 20 Euro zu Buche schlagen

  18. das mit den radwegen ist lustig. wenn die radwege wirklich ernst gemeint wären, müsste man alle fußgänger bestrafen, die auf diesen radwegen auf dem Bürgersteig rumlaufen. und das wird ja wohl nie passieren, oder hat schon irgend jemand mal erlebt, wie polizisten fußgänger auch nur von radwegen verscheuchen?

  19. jabgoe schreibt:
    Samstag, 02.02.2013 um 04:03

    das mit den radwegen ist lustig. wenn die radwege wirklich ernst gemeint wären, müsste man alle fußgänger bestrafen, die auf diesen radwegen auf dem Bürgersteig rumlaufen. und das wird ja wohl nie passieren, oder hat schon irgend jemand mal erlebt, wie polizisten fußgänger auch nur von radwegen verscheuchen?

    Mach dich hier nicht unbeliebt.
    Fussgänger sind so etwas wie heilige Kühe.
    Du darfst sie weder anklingeln geschweige denn auf ihr Fehlverhalten ansprechen.
    Zumindest sehen es viele Blogger hier so, ansonsten bist Du unten durch.

  20. http://www.bz-berlin.de/bezirk/mitte/chaos-fahrer-schlaeft-bei-kontrolle-ein-article1636746-image4.html

    Ganz sicher hätten höhere Bußgelder für Radfahrer einen solchen Zwischenfall verhindert. Man beachte die wild den Gehweg zuparkenden Räder, die Behinderung für den Fließverkehr und die erheblichen Konsequenzen für den sowieso schon finanziell arg gebeutelten Autofahrer.

    Dass Alkohol im Spiel gewesen sein soll ist sicher nur eine tendenziöse Berichterstattung der Radfahrer-freundlichen Boulevardpresse.

    Leider hat bedingt durch die Nachtstunden das Prinzip der Absorption von Aufprallenergie durch zufällig anwesende Passanten versagt, so dass der Reparaturaufwand an dem beschädigten Suzuki Swift erheblich sein dürfte. Kein Wunder, dass die Versicherungsprämien steigen. Hier sollte eine Entlastung der Kasko-Tarife durch Quersubventionierung aus dem Etat des ADFC stattfinden!

    Denn merke: Der Autofahrer hätte auch gleich den Gehweg benutzen können. Wäre euch das lieber gewesen? Na, Bitte! Also gebt den Kfz mehr Raum – sie brauchen ihn. Zu unser aller Wohl, dem Wohl der Volkswirtschaft, Autoindustrie, Getränkeindustrie inkl. Brauereien und Brennereien.

  21. Leider hat bedingt durch die Nachtstunden das Prinzip der Absorption von Aufprallenergie durch zufällig anwesende Passanten versagt,

    Deswegen ist die Forderung für nächtlichen Zwangsfreigang von Hartz-IV-Empfängern nur konsequent. Einerseits kommen die so mal aus ihren Prekariatsbuden raus, müssen aber nicht bei Tageslicht normale Bürger belästigen und können wiederum die dringend erforderliche Fleischpufferwirkung entfalten.

    Als Einparkhilfe eignen sich übrigens Hunde sehr gut, die man an der Stoßstange festbindet. Da kann man getrost schwungvoll einparken; der Anschlag wird zunächt akustisch durch das Tölengejaule und etwas später optisch durch das Tölenblutgespritze angezeigt. So kann Parkraum effektiv genutzt werden …

  22. Angeregt durch die letzte Radzeit wäre es doch mal ne Maßnahme der Fahrradstadt Berlin, eine Schnittstelle für eine „App“ zu basteln, die es ermöglicht, per Foto mit Standortangabe und Einreicherkontaktinfo gleich das Ordnungsamt für die Anzeige zu kontaktieren. Radwegparker: Knopf drück und gleich ist alles was nötig ist auf dem Schreibtisch. Geile Idee, nich? 😉

  23. Radwegparker sind aber nicht per se schlecht.

    Wenn sie beispielsweise auf Hochbordradwegen parken, erfüllen sie eine wichtige Funktion für den Schutz von Radfahrern, denn wie ja nun wirklich hinreichend bekannt sein sollte, ist das Befahren von Hochbordradwegen deutlich gefährlicher als das Befahren der Straße (Pedantenspinner sollen sich nicht aufplustern, wenn ich „Straße“ statt „Fahrbahn“ schreibe).

    Hochbordradwege zu Parkplätzen!

  24. Na ja, das grenzt dann halt schon wieder an so eine Blockwart-Mentalität, die wir ja auch alle nicht wollen (die mir persönlich keinen Spass macht). Ich wünschte mir einfach mal einen Mentalitätswechsel, Perspektivwechsel bei diesen rücksichtslosen Zuparkern. Wahrscheinlich hat Du ja Recht, dass außer Restriktion nichts hilft. Schade. Ich finde es eigentlich gut, wie etwa BerlinRadler immer herausstellt, dass Angebote für Fahrradfahrer verbessert werden müssen und nicht etwa offensichtlich und nur die Autofahrer sanktioniert und beschränkt. Freilich: Der Platz ist endlich und oft geht nun einmal das eine mit dem anderen einher. LG J

  25. Abdrängen, Ausbremsen, Zweitereiheparker-Überholen, Fahrradstraße als Abkürzung benutzen, …

    Mir reichts!

    Amtsanmaßung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung? Wie erstattet man am Besten Anzeige? Wie stehen da die Chancen?

  26. Dreckspatz schreibt:
    Freitag, 22.02.2013 um 19:39

    Abdrängen, Ausbremsen, Zweitereiheparker-Überholen, Fahrradstraße als Abkürzung benutzen, …

    Mir reichts!

    Amtsanmaßung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung? Wie erstattet man am Besten Anzeige? Wie stehen da die Chancen?

    Weniger als Null. Im Ernstfall bist Du, als Radfahrer, der Dumme.
    Ich spreche da aus eigener Erfahrung und aus der Erfahrung Anderer.
    Du bist NUR Radfahrerer, Du bist das neue Feindbild, finde dich damit ab.

  27. Siggi hat Recht. Ich habe schon einige Male Strafanzeige gegen Rüpel-Autofahrer erstattet. Alle Verfahren wurden „wegen mangelnden öffentlichen Interesses“ eingestellt. Bessere Chancen hat man vielleicht, wenn man Zeugen (am besten mehrere) hat.
    In Deutschland weigert man sich beharrlich, gegen Verbrecher in Blechkisten vorzugehen, das ist recht einfach nachzuweisen.

  28. Ich habe nichts gegen eine höhere Strafe, aber warum fahren die Autofahrer mit Handy am Ohr an einem Hupend vorbei und die Polizei kontrolliert nur die Radfahrer?
    Mein Lastenrad wird meistens durch gewunken, weil meine Werbung so groß drauf ist, dass sie es hier in Berlin schon kennen, aber wenn ich die Polizei drauf hinweise, dass Autos die Radwege blockieren, dann kommt immer erst die Antwort, da kommen sie doch durch und dann kommt der Blick auf mein Rad.

    Ich hatte es schon mehrfach, dass die Polizei mir den Weg blockierte auf dem Radweg und sie es nicht lustig fand, dass ich sie dazu nötigte, Platz zu machen, weil ich meine Kamera nehmen wollte, um sie in ihrem Verhalten zu fotografieren.

  29. @amad, die Polizei macht Platz wenn man den Fotoapparat zückt? M.E. dürfen die in bestimmten Situationen falschparken, insofern beweist so ein Foto doch gar nichts.

    Falschparker nerven zwar manchmal, aber sind sie wirklich DAS Problem?

  30. Rad-Rüpel….Rowdy-Radler….was genau soll das sein?

    Ich mein, diese Wortwahl an sich, richtet sich ja schon an eine ganz bestimmte Klientel. Was ich sagen will…wer zur Hölle unter 65 nutzt Worte, wie Rowdy oder Rüpel?

    Es sind doch genau diese Menschen, die fast einen Herzinfakt bekommen, weil ich die Fahrbahn benutze und sie als Rechtsbürger augenblicklich dagegen vorgehen, indem sie mich bei der nächsten Gelegenheit hupend in die parkenden Autos abdrängen.

    Was die erhöhten Verwarngelder angeht…naja, schöne Zahlen auf dem Papier…mehr aber auch nicht.

  31. Klemmi: teils, teils. Es sind auch die Leute mit Rollator/Stock, schlechtem Gehör und trüben Augen, die im letzten Moment ein „… husch… “ wahrnehmen, wenn der Egoshooter an ihnen vorüberzieht. Die verstehen unter Radrüpel und Rowdyradler genau das und vielleicht haben die solche Begriffe auch ihren lokalen Politikern auf irgendeiner Bürgerversammlung begriffsprägend gesteckt, unabhängig davon, dass selbige dann glücklich mit einem neuen Kampfbegriff in ihrer Karre zur nächsten Ausschussitzung fahren konnten und dabei das beschriebene Verhalten an den Tag legen durften (Ersetze alternativ lokaler Politiker auf Bürgerversammlung mit Redaktions-Schmierer in Hetzblatt-Leserbriefecke).

    Was ich damit sagen will: Natürlich muss man sich gegen die Ramsausers dieser Welt und ihre Sprache zur Wehr setzen. Aber darüber wollen wir nicht die Arschlöcher vergessen, die mit dem Rad unterwegs sind und sie auch Arschlöcher nennen.

  32. gerontophiler Populismus

    Die Realität sieht doch so aus, dass einige wenige aber nicht minder auffällige KFZ Fahrer, sich zur Selbstjustiz berufen fühlen und die StVO und das Strafrecht frei nach Gutdüngekn auslegen.

    Alle redem vom Polizeistaat, aber wo ist die Polizei auf unseren Straßen ?!

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