Die gute Meldung des Tages kommt aus Buxtehude. Dort war am vergangenen Freitag einer 74-jährigen Frau das Fahrrad gestohlen worden. Gestern stand das Rad wieder vor der Haustür der Frau. An den Lenker hatte der Dieb eine Tüte mit 20 Euro und einem Zettel gehängt. Darauf entschuldigte sich der Fahrraddieb für seine Tat und gab die Empfehlung, für das Geld ein „ordentliches Bügelschloss“ zu kaufen. So werde der Fahrradklau künftig deutlich erschwert. Die Polizei in Buxtehude ermittelt trotz der netten Geste weiter wegen unbefugter Benutzung des Rades.
NWZ Online: Buxtehude: Fahrraddieb gibt Geld für neues Schloss
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Kommentare
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- jan von der radspannerei: Der Nabendynamo heißt SON 29 und ist ab September lieferbar. Ein Vorderrad kostet je nach Felge ca. 550 €. Es…
- SuSanne: Auf der VeloBerlin konnte man ihn schon bewundern. Da stand er auch eingespeicht fast unscheinbar neben dem SON-Stand. Angesprochen darauf,…
- jan Ungerer: Vermutlich wird das irgendwann im nächsten Jahr sein.
- Christoph: Das klingt sehr interessant. Ab wann wird man das gute Stück kaufen können?
- jan Ungerer: Daten aus dem Teststand liegen uns leider noch nicht vor. Wir sind aber auch sehr gespannt.
- 1 Kommentar zu "8. März! – Raus zum Purple Ride – Die queerfeministische Fahrraddemo!"
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Jawohl, das: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.html ist eine der ganz wenigen Regelungen, wo Auto & Fahrrad gleich behandelt werden 🙂
das hier klingt so ähnlich, endete aber nicht so freundlich für die Bestohlene : http://de.webfail.at/ffdt/mein-fahrrad-wurde-gestohlen-facebook-fail-des-tages-.html
@Vortrieb: Im von dir verlinkten Paragraphen § 248b des Strafgesetzbuches steht auch: „Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“ Dann bräuchte die Frau nur ihren Antrag zurückziehen und gut ist.