Als zwei Ordnungsamt-Mitarbeiterinnen auf dem Gehweg der Thulestraße in Pankow einen Radfahrer ansprachen, wurde dieser rabiat. Er stieß beide zur Seite, so dass sich eine verletzte, und fuhr dann davon. (29.6.2011)
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Gehwegradler sind blöde Arschlöcher.
Und es werden immer mehr, auch in total ruhigen Seitenstraßen.
Irgendwann wird rohe Gewalt erforderlich.
Genau: Ich rufe zum Gehwegradlerumschubsen auf. Sollen sie auf ihre blöde Fresse knallen, die Arschlöcher.
Nachtrag:
Auch Kopfsteinpflaster (wie in der Thulestraße) rechtfertig kein Gehwegradeln.
Wessen Fahrrad untauglich ist, um auf Kopfsteinpflaster genutzt zu werden, der soll das Ding dann in den Keller packen, oder in seinem schicken Zimmer an die Wand hängen, aber verdammt nochmal nicht damit auf dem Gehweg unterwegs sein.
Und wessen Arsch zu weich ist, um damit auf Kopfsteinpflaster zu fahren, und deswegen auf dem Gehweg unterwegs ist, der verdient sehr harte Tritte in genau diesen Arsch.
das geilste ist vor allem: auf den kruckeligsten fusswegen können sie fahren, aber auf guten kopfsteinpflasterstraßen- da gehts nicht.
Nicht das ich Gehwegradeln gutheisse aber das Ordnungsamt hat doch dem Fliessverkehr an sich garnix zu sagen oder? Inwiefern Fahrrad auf Gehweg Fliessverkehr ist, wäre noch zu klären. Aber ja bei Gehwegradlern kann ich den Prokrastes verstehen, aber an sich ist Gewalt keine Lösung, zumindest nix langfristiges 😉
Eine Lösung sind wohl solche Kontrollen – leider enden Kontrollen jeder Art (Fahrkarten, Falschparker) manchmal so. Dennoch ist es wichtig, Radfahrern klar zu machen, dass sie auf dem Gehweg nicht fahren dürfen.
Wenn man das nicht argumentationsschwach macht (ist eben verboten), sondern auch mit der eigenen Sicherheit und den Vorteilen für den Radfahrer begründet, kann es vielleicht den einen oder anderen überzeugen.
Persönlich wünsche ich mir nach wie vor ein Ordnungsamt auf Rädern, das brächte Einfühlungsvermögen und einen Blick für unklare Situationen (z.B. widersprüchliche Beschilderungen). Innerhalb eines Bezirkes braucht man m.E. nur im Ausnahmefall einen Pkw.
vergiss es.das einzige was hilft sind saftige strafen ab 150 euro.10 euro für den verstoß ist doch ein witz!
wie seht ihr das begleiten seiner radfahrenden kinder, 4 und 6 jahre, mit dem fahrrad, auf dem gehweg.
ist das für gehwegsradfahrhasser tolerabel??
m.chen
du hast dich auf dem fussweg auch mit kindern anzupassen!ficken ohne gummi befreit dich nicht von regeln!und wenn es nicht geht,dann hast du und deine brut abzusteigen- so ist das gesetz!frag nochmal, warum heute keiner mehr bock auf euch eltern und eure unerzogene,“frei-entfaltete“ brut hat! #VORBILDSEIN
Es ist ja mittlerweile zulässig, zumindest für eine (1) Begleitperson. Ich mach es normalerweise weiter so, dass ich mich mit den Kids bis zur nächsten Kreuzung verabrede und selber auf der Fahrbahn fahre. Neben Vierjährigen kann man allerdings ja meist noch nebenher spazieren und muss eh extrem aufpassen, dass die auf Spur bleiben. Spaß macht das alles nicht, besser sind mit Kindern Radwege, selbst die von der traurigen Gestalt.
Eine sehr berechtigte Frage!
Diese gesetzliche Lücke wird vom ADFC auch öfters angesprochen, hier setzt man sich dafür ein, dass in diesem Falle auch der Erwachsene auf dem Gehweg fahren darf. Da er hier ggf. besseren Zugriff auf das Kind hat, kann ich das gut nachvollziehen. Von der Fahrbahn aus kann er ggf. nicht reagieren oder muss sich anderweitig konzentrieren.
trotzdem haben eltern KEIN vorrecht aufm FUSSweg.sie haben abzusteigen,wenn es die situation erfordert und sie haben ihrer brut gefälligst regeln beizubringen!man muss sich einfach nur mal an eine große kreuzung stellen und sich anschauen, wie sich heutige eltern verhalten- aber wenns passt, dann stellt man sich als armes opfer dar!
Der „Gehwegradler“ als solcher scheint mir ein ziemlich repräsentativer Schnitt durch die Bevölkerung zu sein, einzig (Alltags-)Radfahrer fehlen. Insofern finde ich den ansonsten berechtigten Vorwurf gegen die (eingefleischten) Radfahrer verfehlt, die würden sich und andere nicht so unnötig gefährden.
Ich denke, dass kindbegleitend gehwegradelnde Eltern durchaus zu Recht von Behörden und Zivilisten toleriert werden, allerdings böte sich einigen von ihnen mehr Rücksichtnahme an und manche Strecken sind schlicht völlig ungeeignet, wie z.B. Kastanienallee, Schönhauser oder andere Flaniermeilen.
An solchen Stellen wäre trotz des (Kindern) erlaubten Fahrens vielleicht für einen Augenblick Schieben tatsächlich mal besser, was ich im Normalverkehr auf Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen grundsätzlich ablehne.
Mir würden auf Anhieb 2 Alltagsradler einfallen, die lieber auf dem Bürgersteig fahren. Sie fahren so gut wie täglich, allerdings meist nur im Kiez.
Da muss man wohl weiter differenzieren zwischen Alltagsradlern, die sagen wir mal täglich 500 m zum Bäcker fahren und denen die bezirksübergreifend z.B. zur Arbeit pendeln.
Und zum Thema: Ja, war ein Arschloch.
@Kohl: Ja, die sind auch für Radfahrer auf Gehwegen zuständig. Die Diskussion hatten wir irgendwo schon mal.
Und das Kopfsteinpflaster was man da bei streetview sieht, macht wirklich einen harmlosen Eindruck. Wenn ich da die Neuköllner Kopfsteinpflaster denke …
Ich denke schon, dass man ein differenzierteres Bild zeichnen darf.
Erstens ist das Gehwegradeln in meiner Beobachtung oft ein Phänomen derjenigen, die sich auf den Straßen unsicher fühlen. Nun kann man natürlich sagen, dass Unsicherheit im Straßenverkehr generell nichts zu suchen hat, aber Leser und Schreiber dieses Forums dürften wohl sehr gut wissen, dass es gerade in dieser dem Radfahrer gegenüber unglaublich feindlich gesinnten Stadt nicht selten wirklich harte Nerven und unglaubliche Gelassenheit braucht, um sich dort, wo es keinen Radweg gibt, im Verkehr und Umgang mit den KFZs zu behaupten. Aus schlichten Erwägungen der eigenen Sicherheit heraus weichen viel weniger routinierte Fahrer auf den Gehweg aus. Dort haben sie das Verhältnis von Gefahr und Gefährdung selbst in der Hand. Das ist individuell auch verständlich aber eben dennoch ein Problem.
Zweitens ist es eine Frage der Art und Weise. Was Prokrastes oben macht ist neben stumpfen Beleidigungen nicht wenige als eine pauschaler Aufruf zur Gewalt und Selbstjustiz gegen jeden, der eine Ordnungswidrigkeit begeht. Da ist irgendwem das Gespür auf vielen Ebene in gefährlich populistischer und stark pathologischer Weise offensichtlich vollständig abhanden gekommen. Abgesehen davon, dass solche Beiträge auch vom Moderator mit gutem Gewissen gelöscht werden könnten, da sie Straftaten begehen und zu eben solchen aufrufen, sind diese Aussagen einfach von tiefer unreflektierter Dummheit geprägt. Denn natürlich mach das Wie einen Unterschied. Mir fällt es schwer jmnd. zu verurteilen, der langsamen Tempos ohne Fußgänger zu behindern, nah zu überholen, an Hauseingängen ohne Abstand vorbei zu ziehen etc. den Gehweg für eine kurze Strecke wählt. Die Verkehrsführung zwingt leider oft dazu weil Alternativen unfahrbar oder gefährlich sind.
Generell gilt jedoch immer: Wir haben als Fahrradfahrer auf dem Gehweg prinzipiell erstmal nichts zu suchen. Wenn wir uns dort aufhalten sind wir Gast und sollten uns in Demut üben. Ein Fußgänger muss uns nicht sehen, er muss uns nicht Platz machen und er darf sich von uns nicht belästigt fühlen. Somit ist Klingeln auf dem Gehweg ein Fauxpas erster Güte. Und wenn man dann mal kontrolliert wird: Pech gehabt, man ist halt im Unrecht und muss den Zehner zahlen.
„[…]den Gehweg für eine kurze Strecke wählt. Die Verkehrsführung zwingt leider oft dazu weil Alternativen unfahrbar oder gefährlich sind.“
Wenn die Strecke tatsächlich kurz ist – wie Du schreibst – und auch noch mit entsprechender Vorsicht und damit langsam befahren wird, spricht doch absolut nichts dagegen für den Fall der Gehwegnutzng der StVO zu folgen und zu Schieben, außer wirklich wenigen Sekunden Zeitverlust.
Von „gezwungen sein“ kann doch also keine Rede sein.
Na toll, wieder Wasser auf die Mühlen, die Radfahrer gern pauschal als „Radlrambos“ verunglimpfen.
Diese Gehwegradler seh ich auch immer wieder und die sind teilweise flott unterwegs.
Als radelnde Eltern zweier 4 und 6 jährigen Kinder begleiten wir sie (noch) auf dem Gehweg unter Rücksichtnahme auf die Fußgänger. Und das vermitteln wir auch unseren radelnden Kindern. So gut es eben geht.
Wir stellen hier einfach die Aufsichtspflicht höher als das Gehwegradelverbot. Probleme hatten wir deshalb bislang noch keine.
Als Erwachsener auf dem Gehweg zu radeln bedarf aber schon einer gewissen Dreistigkeit. Leider ist das wirklich immer häufiger zu beobachten inklusive hoher Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgängern.
Naja reclaim, ich find es aber schon eine Zumutung, wenn Radfahrern die Verbindung zwischen eigentlich gut nutzbaren Straßen verwehrt wird unter dem Hinweis aufs Schieben.
Zwei akute Fälle, die mir derzeit auf den Keks gehen: Um auf „Radwege“ a la Stralauer Allee oder Frankfurter Allee zu verzichten, fahre ich gerne die Revaler Straße und dann weiter in die Gubener Str. Nur muss ich, von der Revaler kommend, mich eben entscheiden, in welche Richtung ich die Warschauer fahre – in die Gubener Straße führt, obwohl es gerade mal 50 Meter sind, kein legaler Weg. Für ein Kfz mag es ok sein, nach rechts in die Warschauer einzubiegen und dann irgendwann zu wenden. Mit dem Fahrrad ist es schon klüger, auf Linksabbiegemanöver auf solchen Straßen zu verzichten.
Oder Anna-Luisa-Karsch-Straße Richtung Friedrichsbrücke / Bodestraße. Radfahren ist auf der Friedrichsbrücke erlaubt. Aber in der Anna-Luisa-Karsch-Straße hat man baustellenbedingt eine Einbahnstraße eingerichtet – und Radfahrer, die die Verbindung über die Brücke nutzen wollen, völlig vergessen. Nun fahren alle bis zur Baustelle, schlängeln sich dann auf den engen Gehweg und zur Brücke hin.
Auch wenn man mittlerweile entlang von Straßen auch an Radfahrer denkt, was manchmal ja auch streitbar ist, so vergisst man regelmäßig noch die Verknüpfungen. Was nützt mir eine Fahrradstraße, wenn Geradeausfahrverbote mich in die danebenliegende Hauptstraße leiten? Was nützt mir eine freigegebene Brücke, die mit dem Fahrrad nicht erreichbar ist?
Und auch über die tollen ausgeschilderten Radrouten bin ich im Innenstadtbereich mittlerweile echt enttäuscht. Auf eine Befahrbarkeit kann man sich nicht verlassen – im Zweifelsfall verhindert eine Baustelle die Weiterfahrt, und auf Umleitungsschilder wie beim „echten“ Verkehr kann man bei Radfahrern ja verzichten.
Oder die Sache mit den Grünanlagen. Da hat man sich vor 6 Jahren entschieden, die Nutzung durch Radfahrer stärker zu kontrollieren, im Gegenzug aber geeignete Strecken freizugeben. Kontrolliert wurde, freigegeben wurde nicht. Selbst der Europaradweg in der Wuhlheide war so jahrelang nicht mehr legal befahrbar.
Wenn da mal jemand – unter aller Vor- und Rücksicht – ein Schild „übersieht“, um überhaupt von A nach B zu kommen, kann ich das verstehen. Das ist dann aber ein anderer Fall als wenn man, trotz vorhandener Infrastruktur, Fußgänger belästigt.
schön zu wissen das sich hier alle mitdiskutanten immer 100 % korrekt verhalten und das verabscheuungswürdige fahren auf dem gehweg unterlassen.
immer schön absteigen und zu fuß weiter gehen, wenn der radweg zu ende ist *zwinker, zwinker*
nur leider seid ihr da fast die einzigen, die das in berlin auch wirklich machen.
Das ist in Diskussionen sowieso immer interessant, wie regelkonform alle fahren. Wobei viele sich dann schon entlarven – meist gehts ihnen eher um die Fehler der anderen, für eigene Fahrfehler gibts meist Begründungen. Wenn man dann auf der Straße unterwegs ist, fragt man sich, wo die ganzen regeltreuen Bürger, die sich in den Onlineforen so engagieren, sich verstecken 😉
@udo / @berlinradler:
naja, um es mal zu überspitzen: in einem Veganerforum wirst du auch nicht viele finden, die regelmäßig zu McDingsbums gehen. Die Auswahl der hier Mitdiskutierenden schränkt sich halt auf eine gewisse Radfahrersubkultur ein – ohne dass ich dies belegen könnte.
Freuen wir uns doch darüber, dass es zumindest bei einigen Radfahrern den Konsens gibt, dass das Gehwegradeln nicht ok ist. Wäre doch auch ein Widerspruch: wir wollen eher schnell vorwärts kommen, wollen einen guten Fahrbahnbelag und wollen halbwegs sicher fahren. Dann kann ich nicht auf dem Gehweg fahren. Die rechtliche Frage klammere ich da mal aus.
Dass wohl jeder sich auch mal nicht ganz daran hält dürfte keine Frage sein. Es geht ja auch nicht darum, ob ich mal 30 Meter bis zum Bäcker auf dem Gehweg rollere oder sonst irgendwie mal eben abkürze. Wenn ich die Augen aufhalte und in einer Fußgänger-kompatiblen Geschwindigkeit fahre gefährde ich auch niemanden. Es geht um Diejenigen, die nahezu immer und egal mit welcher Geschwindigkeit auf den Gehwegen fahren und dadurch das unbedarfte Gehen oder Spielen (!) auf dem Gehweg riskant machen.
Zur Frage Gehwegbenutzung, wenn man mit Kindern unterwegs ist: Auch, wenn die Regelung eindeutig ist: vollkommen dafür. Ich kann Kinder nur beaufsichtigen, wenn ich in ihrer Nähe bin. Fahre ich auf der Fahrbahn, funktioniert das nicht. Also fahre ich so, dass ich Gefahren abschätzen kann und im Zweifelsfall die Geschwindigkeit der Kinder schnell beeinflussen kann. Das geht nur, wenn ich nahe bei ihnen fahre. Die Geschwindigkeit wird durch die eher geringe Geschwindigkeit, mit der Kinder fahren, sowieso reguliert. Dennoch gilt auch hier für mich: ich bewege mich so, dass ich jederzeit sofort zum Stehen kommen kann: Vorrang haben Fußgänger.
„Kinder unter Aufsicht auf Radweg radeln lassen“
Es mag ja aus Sicht der Eltern völlig berechtigt sein, ebenfalls auf dem Gehweg zu radeln, wenn die Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg unterwegs sind. Allerdings habe ich dafür mittlerweile kein Verständnis.
Aus folgenden Gründen:
– Es sind einigen Straßen in Berlin mittlerweile einfach zu viele Eltern (möglicherweise aus Gründen der besseren Aufsicht über ihre Kinder, ich glaube jedoch nicht daran) mit dem Rad auf dem Gehweg unterwegs.
– Die lieben Kleinen sind oftmals mit einem ordentlichen Tempo auf dem Gehweg unterwegs, ordentliches Tempo heißt, dieses liegt deutlich über dem Tempo der Fußgänger. Und die Eltern müssen dann ebenso schnell unterwegs sein.
– Die Eltern haben ihre lieben Kleinen nicht im Griff, was man immer daran sieht, wenn die lieben Kleinen auf Kreuzungen zu schießen. Da ist nichts mit „Tempo der Kleinen beeinflussen“.
Deshalb meine Anregung:
Vielleicht sollte man die lieben Kleinen erst dann auf dem Bürgersteig Fahrrad fahren lassen, wenn diese wirklich ein gewisses Verständnis für ein klares, einigermaßen umsichtiges Verhalten an den Tag legen.
Nicht immer ist alles, was man sich als Eltern für seine Kleinen wünscht, auch wünschenswert für die Umwelt. D.h. vielleicht einfach auch mal zu Fuß gehen bzw. das Rad schieben.
> Deshalb meine Anregung:
> Vielleicht sollte man die lieben Kleinen erst dann auf dem
> Bürgersteig Fahrrad fahren lassen, wenn diese wirklich ein
> gewisses Verständnis für ein klares, einigermaßen umsichtiges
> Verhalten an den Tag legen.
Also mit ca. 35 Jahren?
@Jürgen, Du beschreibst etwas, was man besser kaum formulieren kann. „Es sind einfach zu viele“. Der früher seltene Ausnahmefall wird heute zum Regelfall – auf manchen Mischwegen wie am Rummelsburger Ufer tun mir die Fußgänger echt leid.
Dabei fehlt gar nicht der Platz, er wird nur ineffektiv genutzt. Einerseits leben wir in einem freiheitlichen System, andererseits schaffen wir Verkehrsräume, in denen radelnde Eltern mit Kindern unangenehmer auffallen als SUV-Muttis – einfach weil diese „ihren“ Platz zugestanden bekommen, die radelnden Eltern aber nicht.
Der Wunsch, morgens mit seinem Kind zur Schule zu radeln, ist so sympathisch, dass man dann wohl entweder für entsprechende Straßengestaltung eintreten oder eben mit den Nachteilen leben muss. Ein radelndes Kind wird als Erwachsener ein völlig anderes Verkehrsverhalten haben als eines, das bis zum 18. Lebensjahr durch die
Gegend chauffiert wurde.
@ Jürgen: Kinder so im Alter von ab 3 Jahren fahren oft mit dem Laufrad/Rad auf dem Gehweg und sind in der Anfangszeit nicht „rücksichtslos“ sondern kindhaft unterwegs. Die denken nicht an Rambomäßiges von A nach B sondern an den Spaß an der eigenen Fortbewegung im Schritttempo (oder sogar schneller als) von Mama oder Papa. Das ist IMMER ein Problem – zuallererst für die Sicherheit der Kinder. Für die Eltern bedeutet das ganz schön Streß (wie du schon sagst: die schießen auf die Straße zu) und in dieser Zeit ist die Erziehung zu sicherem Verhalten besonders wichtig. Dazu gehört neben dem Bremsen lernen als Eigenschutz auch die Rücksichtnahme auf andere. Wenn die lieben Kleinen – und ihre Räder – dann größer werden, ist der Faktor Rücksichtnahme dann natürlich um so wichtiger. Wenn dann die Eltern nicht entsprechend erziehen, kann es durchaus sein, dass sich auch 9-jährige schon als Gefahr (zumindest als gefühlte) auf dem Gehweg bemerkbar machen. Das stellt aber das Gehwegradeln von Kindern an sich und damit auch das weitgehend geduldete Gehwegmitradeln der Eltern nicht in Frage. Wenn sich jemand rücksichtslos verhält, gehört das auch so benannt, die Kinder/Eltern angesprochen. Ich kann deshalb mein Kind trotzdem nicht mit 5 Jahren auf einem Gehweg alleine fahren lassen, auf dem Ausfahrten oder Gartentüren Gefahren ausmachen, die man in dem Alter noch nicht überblicken kann. Gerade der Umgang mit solchen Gefahren ist aber unbedingt nötig. Fahre ich hinter meinem Sohn her, kann ich ihn ständig auf solche Gefahren aufmerksam machen und beobachten, ob er selbst darauf achtet, ich kann ihn bremsen, wenn voraus ein kleines Kind bei seiner Mutter steht (und plötzlich loslaufen kann) und ich kann ihn sogar Parke-Nichtse verkleben lassen, da lernt er auch was über Rücksichtslosigkeiten. Ich selbst muss solche Stellen aus der Perspektive des Kindes sehen können. Auf der Straße mitfahren, möglicherweise noch mit Parkstreifen dazwischen, ist nicht drin. Punkt. Es führt kein Weg an dieser Lernphase vorbei und das sieht auch der Gesetzgeber so. Für die Erwachsenenbegleitung hat er schlicht keine Lösung.
Auch bei größeren Kindern ab 10 und Jugendlichen finde ich, ist das Gehwegradeln zu tolerieren. Je größer und damit schwerer und natürlich auch je schneller jemand unterwegs ist, desto mehr verschiebt sich das Verhältnis natürlich in Richtung Gefahr für andere. Der Gesetzgeber zieht hier notgedrungen einfach Grenzen. Das kann dem realen Alltag nicht gerecht werden. Die meisten Kinder verunglücken in Berlin zwischen 6 und 10 Jahren als Fußgänger, zwischen 11 und 14 Jahren als Radfahrer. Da sollten sie schon ihren Radfahrführerschein haben – im Straßenverkehr wie wir ihn haben heißt das aber für ihre Sicherheit gar nichts und es kann einfach nicht sein, dass man von 10 bis 16 Jahre nur noch zu Fuß und mit Öffis unterwegs sein kann, um dann einen Führerschein zu machen (kommt auch bei uns noch) und sich fortan nur noch mit Auto zu bewegen. DAS ist am Ende gefährlicher für alle.
> Fahre ich hinter meinem Sohn her, kann ich ihn ständig auf solche
> Gefahren aufmerksam machen und beobachten, ob er selbst darauf
> achtet, ich kann ihn bremsen,
Wie? Wie bremst Du Deinen vor Dir herfahrenden Sohn? Du kannst ihm nur zurufen, daß er doch bitte bremsen möge, aber real bremsen kannst Du ihn nicht. Oder hast Du eine Reißleine an seiner Bremse?
Davon abgesehen ist es natürlich extrem wichtig, daß Kinder so früh und so gut wie nur irgend möglich radfahren lernen. Natürlich ohne Stützräder …
„Wie? Wie bremst Du Deinen vor Dir herfahrenden Sohn? Du kannst ihm nur zurufen, daß er doch bitte bremsen möge, aber real bremsen kannst Du ihn nicht. Oder hast Du eine Reißleine an seiner Bremse?“
Mann, mann, mann. @Prokrastes. Du beantwortest Dir die eigene Frage („wie bremsen?“) im eigenen Beitrag selbst richtig („rufen“) und schiebst dann noch eine vollkommen sinnfreie Polemik („Reißleine, oder was“) aggresiv hinterher. Was soll das bitte? Komm mal langsam runter. Ist nicht Dein erster Beitrag von der Sorte.
@ Prokrastes: Mit bremsen meine ich nicht, seine Bremse drücken oder ihm einen Stock zwischen die Speichen hauen (müsste ich ihn ja erstmal überholen). Es ist tatsächlich das verbale Bremsen gemeint, im Sinne von „Fahr langsam, Achtung, da vorn hinter der Hecke ist eine Hofeinfahrt, schau hin, ob jemand kommt“ usw. Wirkt genauso, Kinder hören im allgemeinen auf ihre Eltern, wenns was sinnvolles ist. Ändert sich dann später.
Kannst ja mal auf Kinder achten, vielleicht verstehst du dann was ich meine.
Der Spiegel hat sich heute mit einem (http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,772218,00.html), meiner Meinung nach recht ordentlichen, Artikel mit dem Thema befasst. Abgesehen von einigen unsäglichen Meinungen angeblicher Verkehrsexperten kommt der Beitrag aber auch zu keinem eindeutigen Ergebnis.
Danke, ein echt guter Artikel. Sag ich ja, die Fahrradberichterstattung in den Medien wird langsam normaler.
Krass find ich die Aussagen vom Verkehrsministerium bezügl. Radeln auf Straßen ohne Gehwege. Davon rät man generell ab. Im Umkehrschluss heisst das, dass man im Regelfall davon ausgeht, dass §3 Abs 2(a) der STVO nicht eingehalten wird. Wieso handelt man da eigentlich nicht?
Schoen auch, dass der Artikel im Ressort „Auto“ erschien. Denn wie Radfahrer_innen sind ja auch Autofahrer_innen im Rest des Lebens Fussgaenger_innen. Allerdings jene, denen die Problematik mal naeher gebracht gehoert. Die koennten naemlich auch Vorsicht und Ruecksichtnahme vom Auto aus staerker ueben, statt dass immer nur Fussgaenger_innen Verstaendnis haben sollen fuer die von der Strasse verdraengten Radfahrer_innen. Sonst gilt einfach das Recht der Staerkeren: Auto > Fahrrad > Fussvolk (leider vielfach die Realitaet)-:
@diamant: im spiegel (und vielen anderen zeitungen, z.b. standard.at) erscheinen artikel übers fahrradfahren fast immer in der kategorie auto, dort oft als unterkategorie…
am besten wäre es, die hauptkategorie in verkehr oder mobil oder ähnliches umzubennen, main/auto/rad macht irgendwie nicht sooo viel sinn…