Prozess gegen einen LKW-Fahrer, der im Oktober 2016 eine Radfahrerin tötete

Am Sonntag, dem 23. Oktober 2016 ist es sonnig und trocken. An diesem Tag setzt sich eine 32-Jährige um die Mittagszeit auf ihr Rad, weil sie einen Arbeitskollegen am Plötzensee treffen möchte. Als die Frau zehn Minuten nach dem vereinbarten Treffen noch nicht eingetroffen ist, versucht der Bekannte, die Frau am Telefon zu erreichen. Da niemand abhebt, fährt er mit dem Fahrrad in Richtung der Wohnung der Frau. Er kommt durch die Beusselstraße und erblickt auf der anderen Straßenseite eine Unfallstelle. Als er sich nähert, erkennt er seine bereits abgedeckte, tote Kollegin und ihr Fahrrad.

Wenige Minuten vorher fuhr ein Sattelzug mit spanischem Kennzeichen auf der Beusselstraße Richtung Norden, bog hundert Meter nördlich des S-Bahnhofs Beusselstraße nach rechts zum Berliner Großmarkt ab und überfuhr die Radfahrerin, die auf dem Hochbordradweg auf der Beusselstraße ebenfalls in Richtung Norden unterwegs war. Die Frau war sofort tot. Im ärztlichen Gutachten ist von zahlreichen Verletzungen die Rede, die alle einzeln gereicht hätten, den Tod der Radfahrerin herbei zu führen.

Am Steuer des Lastwagens saß ein heute 42-jähriger, in Sofia geborener und in Valencia in Spanien arbeitender Lkw-Fahrer. Gleich zu Beginn des heutigen Prozesses gesteht der Kraftfahrer seine Schuld ein und erklärt, einen kurzen Moment abgelenkt gewesen zu sein, da er nach einer Adresse gesucht habe. Den Unfall habe er nicht bemerkt, erst, als er nach dem Abbiegevorgang ein starkes Zischen gehört habe, sei er angehalten und wurde dann von einem Zeugen darauf aufmerksam gemacht, was passiert sei. In der Polizeimeldung vom 24.10.2016 heißt es: „Der Lkw-Fahrer kam mit einem Schock zur ambulanten Behandlung in eine Klinik“.

Der Angeklagte fuhr zum ersten Mal zum Berliner Großmarkt, kannte die örtlichen Gegebenheiten also nicht. Als ihn der Richter nach dem defekten rechten Außenspiegel des Lkw befragt, sagt er, der Spiegel sei beim letzten Ausladen entzweigegangen. Er habe versucht, den Spiegel mit den Einstellknöpfen wieder zu richten, „so gut es eben ging“. Er sagt auch: „Unsere Chefs hetzen uns sehr und geben uns keine Möglichkeit, Reparaturen durchzuführen“.

Die Unfallörtlichkeit und der sichergestellte Lkw wurden von einem Dekra-Gutachter untersucht. Da der Lkw ein digitales Aufzeichungsgerät hatte, konnte der Unfall relativ genau nachvollzogen werden. Der Lkw war mit einer Geschwindigkeit von 26 km/h abgebogen, die Kollision mit der Radfahrerin fand mit einem Tempo von 19 km/h statt. Die Beusselstraße ist an der Unfallstelle dreispurig. Neben einer Busspur auf der rechten Straßenseite gibt es zwei weitere Fahrspuren. Der Lkw befand sich auf der mittleren Spur, zog dann nach links, um mit einem großen Bogen nach rechts abzubiegen. Die Radfahrerin muss den Lkw im letzten Moment bemerkt haben, jedenfalls befindet sich auf dem Radstreifen eine 3,10 Meter lange Bremsspur des Fahrrads. Das Fahrrad war neuwertig, hatte eine hydraulische Bremse, einen Nabendynamo und das Fahrlicht war eingeschaltet. Nach der Aussage des Gutachters war der Weitwinkelspiegel des Lastkraftwagens deutlich verstellt und teilweise gebrochen. Wörtlich sagte er: „Es ist klar, dass der Spiegel nicht richtig eingestellt war“.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Anklage bestätigt und plädiert auf eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 30,- Euro. Die Verteidigung des Angeklagten schließt sich der Anklage weitgehend an und beantragt einhundert Tagessätze Geldstrafe. Der Richter verkündet schließlich das Urteil über 120 Tagessätze a 30,- Euro. Zusätzlich hat der Angeklagt die Kosten des Verfahrens zu tragen. „Was ich Ihnen übel nehme, ist der Spiegel“, sagt der Richter. Wenn ein Spiegel 50 % weniger ausleuchtet als erforderlich und man das als Fahrer einfach hinnimmt, dann sei das nicht zu akzeptieren.

10 thoughts on “Prozess gegen einen LKW-Fahrer, der im Oktober 2016 eine Radfahrerin tötete

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  1. Vielen Dank für diesen „schwierigen“ Bericht.
    Schwierig, weil er mich (Allwetterradler mit ca. 3000 Jahres-km) hin- und herreißt zwischen
    (1) schäumender Wut über ein so mildes Urteil für grob fahrlässige Tötung
    und
    (2) Mitleid für einen Menschen, der für seinen (bescheidenen?) Lebensunterhalt quasi 2 Mal seine Heimat (Sofia/Bulgarien und Valencia/Spanien) verlässt und plötzlich mit Gefängnis rechnen musste.

    Es gäbe eine Lösung – technische Nachrüstpflicht entsprechender Assistenten für alle.
    Der wahre Skandal ist, dass die Entscheider, in Politik und Wirtschaft, das verhindern.

    Bei dem Satz
    „Was ich Ihnen übel nehme, ist der Spiegel“
    muss ich schon tief durchatmen… – ob die tote Radfahrerin (und ihre Angehörigen!) ihm das auch übel nehmen…?

    Fazit:
    Alles Gute & herzliches Beileid den Angehörigen.
    Ich hoffe, dass es jetzt einen für alle Zeiten unendlich umsichtigen LKW-Fahrer mehr gibt.
    Assistenten für Neufahrzeug & Nachrüstpflicht für alle

    Passieren wird …
    (Gab es da nicht einen Bürgerbegehren bzgl. Radverkehr…?)

  2. „Unsere Chefs hetzen uns sehr und geben uns keine Möglichkeit, Reparaturen durchzuführen“ … Chef anklagen

  3. Hier ein Kommentar bei Diaspora:

    https://nerdpol.ch/posts/8bb072b0bdcd0135e4a952540061b601

    „Eine höhere Strafe macht die Radfahrerin nicht wieder lebendig und der LKW-Fahrer ist vermutlich schon damit gestraft, mit seiner Verantwortung für ihren Tod leben zu müssen. Andererseits: 120 Tagessätze (ab 90 Tagessätzen ist eine Vorstrafe eingetragen) zu je 30 Euro ist auch eine Bewertung für ein Menschenleben. Der Spiegel des LKWs war defekt. “Unsere Chefs hetzen uns, wir haben keine Zeit für Reparaturen” sagt der Fahrer. Wo bleibt die Strafe für die Chefs? Die Radfahrerin war auf einem Hochbordradweg unterwegs. Wo bleibt die Strafe für Verkehrsplaner, die Hochbordradwege bauen? Der LKW hatte keine bis unten verglasten Türen, wie sie in London in drei Jahren Pflicht werden sollen, noch Dobli-Spiegel, die seit zig Jahren in den Niederlanden vorgeschrieben sind. Wo bleibt die Strafe für die LKW-Hersteller, die solch gefährlichen Fahrzeuge verkaufen?“

  4. 120 Tagessätze für ein Menschenleben??
    Möchtest du in Afrika legal einen Löwen töten darfst Du etwa 50 000 Euro hinblättern. einen Affen darfst du schon ab 50 Euro abschiessen.
    Aber auf Menschenjagd gehen, da eröffnet sich ein ganz neues Geschäftsfeld und es ist garnicht mal so teuer.
    Man muss es nur geschickt anstellen um sicher zu gehen, dass alle mitspielen.
    Da werden die in Afrika aber sauer sein wenn in Deutschland ihr Geschäftsmodell kopiert.

  5. Wenn man sich vor Augen hält, dass der unfallverursachende Lkw aus dem Jahr 2015 stammt, wundert es wirklich, wieso der nicht mit modernerer, verkehrssicherheitswirksamer Technik ausgestattet war.
    Er entsprach lediglich den gesetzlichen Mindestanforderungen. Der defekte und falsch eingestellte Weitwinkelspiegel ergab allerdings eine Fahrt mit einem nicht mal mehr den Mindestanforderungen entsprechenden Lkw!
    Zeigt Fahrer an, wenn Ihr so etwas seht!
    Ich spreche regelmäßig Lkw-Fahrer vor Baustellen an, die ihre Kabine mit sichtbehinderndem Klimbim ausgestattet haben. „Haben Sie schon mal einen Fußgänger oder einen Radfahrer angefahren? Haben Sie das demnächst vor?“

  6. Der Fahrer eines 38-Tonners fährt mit zerbrochenem UND falsch eingestellten Außenspiegel quer durch Berlin, sucht bei voller Fahrt nach einer Adresse und biegt in einer ihm unbekannten Gegend mit 26km/h in eine Einfahrt rein.

    Würde ich mal Amoklauf bzw Amokfahrt nennen.

    Der Richter hätte ihn auch loben können, dass er trotz dieser Horrorfahrt nur eine (1) Radfahrerin erwischt hat. (Vorsicht: Hilfloser Sarkasmus)

    Der Mann gehört ins Gefängnis. Sein Arbeitgeber gehört ebenfalls bestraft. Der Richter …

    Einen Großteil der Verantwortung an den Unfällen Lkw vs Radfahrer, denen zum allergrößten Teil Frauen zum Opfer fallen (Frauen:Männer wie 4:1), trägt die Justiz.

    LKWs und Radlerinnen – Eine unheimliche Singularität
    https://radverkehrhamburg.wordpress.com/2016/02/09/lkws-und-radlerinnen-eine-unheimliche-singularitat/

  7. Das eigentlich fatale an diesem Fall ist der Gleichklang mit anderen entsprechenden Urteilen. Es handelt sich hier offensichtlich nicht um skandalöse Fehlurteile sondern um eine übliche juristische Betrachtungsweise.

  8. Vorstadt-Strizzi (211 Kommentare)
    am 10. Dezember 2017 — 19:33:

    Der Fahrer eines 38-Tonners fährt mit zerbrochenem UND falsch eingestellten Außenspiegel quer durch Berlin, sucht bei voller Fahrt nach einer Adresse und biegt in einer ihm unbekannten Gegend mit 26km/h in eine Einfahrt rein.

    Würde ich mal Amoklauf bzw Amokfahrt nennen.

    Quatsch Amokfahrt.
    So lange der LKW- Fahrer regelkonform schei.. Radfahrer und nicht Allahu Akbar ruft, ist alles in Ordnung.

  9. Eine angemessene zusätzliche Strafe wäre es, den LKW zu beschlagnahmen, bezüglich der Sichtmöglichkeiten auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, zu versteigern, und das eingenommene Geld zur Verbesserung der Situation am Unfallort zu verwenden. So kriegt jeder was er verdient hat, vor allem der Chef.
    Ach ja. Zu gut, um wahr zu werden.

  10. ich bin einfach nur traurig – ein blühender Stern am Himmel ist erloschen.

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