Seit 2015 will die schweizer Velo-Initiative erreichen, dass das Velofahren in der Bundesverfassung ebenso verankert wird wie das Wandern und zu Fuss gehen. Die Kantone sollen weiterhin zuständig sein und sich dabei auf übergeordnete Vorgaben abstützen. Der Vorschlag der Velo-Initiative sieht vor, den Artikel 88 der Schweizer Verfassung folgendermaßen zu verändern:
„Art. 88 Fuss-, Wander- und Velowege
1 Der Bund legt Grundsätze über Fuss- und Wanderwegnetze und über Netze für den Alltags- und Freizeit-Veloverkehr fest.
2 Er fördert und koordiniert Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung attraktiver und sicherer Netze und zur Kommunikation über diese; dabei wahrt er die Zuständigkeiten der Kantone.
3 Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf solche Netze. Muss er dazugehörende Wege aufheben, so ersetzt er sie.“
Nachdem dieser Vorschlag von der Regierung lange abgelehnt worden war, hat die Landesregierzung auf ihrer heutigen Sitzung beschlossen, ihren direkten Gegenentwurf zur Veloinitiative in die parlamentarische Beratung zu geben. Die Velo-Initiative geht dem Bundesrat aber zu weit. Vor allem will er keine neuen finanziellen Verpflichtungen eingehen. Auch eine Vorschrift über die Sicherheit der Wander- und Velowege soll fallengelassen werden.
Velo-Initiative Schweiz
Velojournal: Bundesrat will das Velo in der Verfassung
Das finde ich auch heute noch toll 🙂
Lieben Gruß
Kevin
Super zu lesen das nun auch in Der Schweiz das Velofahren immer mehr Andacht bekommt! Eigentlich soll das in ganzes Europa mehr Andacht benötigen. In Die Niederlande zum Beispiel kann mann wirklich überall Radfahren……so soll das eigentlich überall müssen sein!
Natürlich wenn es kalt ist, ist Radfahren nicht immer toll, aber auch da sind Lösungen vor. So habe ich letztes Winter beheizbare Socken und beheizbare Fahrradhandschuhe gekauft von HeatPerformance und das ist wirklich super. So nehm allen einfach mehr das Fahrrad!
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