Brauchen wir härtere Strafen für Kraftfahrer, die andere Menschen totfahren?

Kaum war gestern das Gerichtsurteil gegen den Todesfahrer auf dem LKW-Sitz bekannt, da wurde zum Protest gegen das „Skandalurteil“ aufgerufen. Neunzig Tagessätze mal dreißig Euro macht 2.700,- €. Zweitausendsiebenhundert Euro sind also der Preis für eine tote Radfahrerin. Und womöglich wird der auch noch vom Arbeitgeber übernommen. Den Führerschein darf er auch behalten. Das ist eine Schande, wir brauchen viel härtere Strafen!

Früher habe ich genau so gedacht. Inzwischen bin ich jedoch der Meinung, dass die Forderung nach härteren Strafen in die falsche Richtung führt.

Die 76-jähriger Radfahrerin, die im letzten November von den Reifen eines Sattelschleppers so grausam zugerichtet wurde, starb 65 Minuten später. Ihr Leiden wurde dadurch beendet. Das Leiden der Angehörigen und Freunde begann da erst und wird durch ein härteres Urteil nicht gelindert. Neben den Menschen, die der verstorbenen Radfahrerin nah waren, leiden auch die Menschen, die zufällig Zeuge eines Unfalls werden. Auch gestern im Prozess war eine Zeugin geladen, der man anmerken konnte, wie tief die Kerbe war, die der Unfall in ihr Leben geschlagen hat. Das Leiden all dieser Menschen wird kein Stück geringer durch eine härtere Strafe für den Kraftfahrer.

Ich habe bereits einige Prozesse gegen berufsmäßige LKW-Fahrer wegen totgefahrener Radfahrer erlebt und noch nie wurde dem angeklagten Fahrer der Führerschein weggenommen. Dass solche Prozesse immer ohne Fahrerlaubnisentzug ausgehen, ist in der Tat ein Skandal. Dennoch hätte ich im konkreten gestrigen Fall auch nicht dafür plädiert, dem Mann den Lappen wegzunehmen. Er hat sich nach dem Unfall zwei Wochen krank schreiben lassen und war in psychotherapeutischer Behandlung. Er hat dem Ehemann der toten Radfahrerin einen Brief geschrieben, der im Prozess verlesen wurde. Er hat keinen Eintrag im Bundeszentralregister und null Punkte in Flensburg. Bei Abwägung all dieser Eindrücke neige ich dazu, ihm die Fahrerlaubnis zu lassen. Zumal ein Führerscheinentzug für einen Berufskraftfahrer ja so etwas wie ein Berufsverbot ist.

Statt härterer Strafen für Todeskraftfahrer brauchen wir endlich Abiegeassistenten. Seit vielen Jahren bringt Dobrindt immer neue fadenscheinige Gründe, die Einführung von Assistenzsystemen zu verhindern. Mal sollen die Dinger noch länger getestet werden, mal soll die europäische Gesetzgebung abgewartet werden. Insofern ist die Bundstagswahl im September auch eine Chance, einen unfähigen Bundesverkehrsminister loszuwerden.

Wir brauchen eine Verkehrssicherheitskampagne für Berufskraftfahrer. Seit Jahren wird viel Geld verschleudert für unsinnige Helmkampagnen, das sinnvoller eingesetzt werden kann für eine breiten Informationsfeldzug, der sich an die berufsmäßigen Kraftfahrer richtet. Wer in seinem eh schon lauten Lastkraftwagen unterwegs ist und das Radio so aufreißt, dass die Musik die Fahrzeuggeräusche übertönt, der ist akustisch von der Umgebung komplett abgekapselt. Wer sein Fahrerhaus wie eine Kirmesbude dekoriert, der nimmt auch optisch die Außenwelt nur noch eingeschränkt wahr. Wir brauchen endlich ein Bewusstsein unter Berufskraftfahrern dafür, dass diese Verhaltensweisen Unfälle fördern.

Wir brauchen ein Bundesgesetz, das regelt, dass Telefone von Unfallbeteiligten nach Unfällen mit Personenschaden standardmäßig von der Polizei eingezogen werden und daraufhin untersucht werden, ob die Telefone zum Unfallzeitpunkt genutzt wurden. Und schließlich braucht es eine Regelung, Leute wirkungsvoll zu bestrafen, die Telefone im Straßenverkehr nutzen.

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9 thoughts on “Brauchen wir härtere Strafen für Kraftfahrer, die andere Menschen totfahren?

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  1. Jop, wir brauchen härtere Strafen für Verkehrsdelikte, und automatisches lebenslanges Fahrverbot.

    Er hat zugebissen, er wird eingeschläfert. Ist egal ob er lieb Briefeschreiben kann.

    Gute Info ist natürlich auch ein unbedingtes Mittel, sowas geht auch super fix. Hallo Rücksicht Kampagne, mein geliebter Feind, soo brenzl

  2. Auch ich denke, dass die Strafen zu gering sind. Klar hat er dem Ehemann einen Brief geschrieben, um zu versuchen, bei ihm um Entschuldigung zu bitten. Um seiner eigenen Psyche wegen, deshalb war/ist er in Behandlung. Leider hätte er vor der „Tat“ daran denken müssen, dass sein Beruf für andere Verkehrsteilnehmer tödliche Risiken birgt- bewegt er sich doch mit seiner riesigen Maschine im urbanen Raum, im öffentlichen Straßenland, wo sich eben Menschen bewegen, ganz privat, in ihrem Tempo und mit ihrem Verkehrsmittel oder zu Fuß. Ist er nicht in der Lage, solche Unfälle auszuschließen, weil er „übersieht“ ist er offenbar nicht in der Lage, eine solche Maschine zu führen. Die Fahrerlaubnis sollte nach meinem Empfinden jedenfalls entzogen werden. Andere Berufsgruppen erhalten nach tödlichen Unfällen auch Berufsverbot. Wie hoch die Strafe in Geld auszusetzen ist, wage ich nicht zu beziffern. So, wie es derzeit ist, schreckt es jedenfalls niemanden. Es genügt ein Griff in die Portokasse und die Schuld ist gesühnt.

    Oft wird das Märchen vom toten Winkel im Spiegelkabinett erzählt. Es wird schlicht nicht geguckt oder die Spiegel sind nicht richtig eingestellt. Technische Möglichkeiten gäbe es zudem genug,um rechtzeitig vor Eventualitäten zu warnen.

  3. Nein, wir brauchen endlich ein Ende der institutionalisierten Todesfalle: Rechtsabbieger und geradeaus fahrende Radfahrer dürfen nicht gleichzeitig fahren.
    Außerdem brauchen wir eine Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene und ein Durchfahrverbot für schwere LKW durch Städte.
    Was wir nicht brauchen, ist technischer Schnickschnack, der nichts an den Ursachen ändert.
    Übrigens: Den Lappen nicht einziehen, dafür aber Telfone kontrollieren finde ich einen Wiederspruch. Und ja, ich bin für härtere Strafen.

  4. atze (3 Kommentare)
    am 11. August 2017 — 12:10:

    Nein, wir brauchen endlich ein Ende der institutionalisierten Todesfalle:

    Das geht aber nur wenn endlich die Verantwortlichen für diese Todesfallen auch mit bestraft werden.

  5. Und ich dachte, Tagessätze richten sich zumindest grob nach dem Verdienst.
    Wie kommen denn 30 Euro zustande?
    Auch ein LKW-Fahrer verdient doch ein Vielfaches.

  6. @Martin: Der Angeklagte hat im Prozess angegeben, etwa 1.300,- Euro netto im Monat zu verdienen. Das Einkommen seiner Frau hat er mit netto 800,- Euro im Monat beziffert. Das Gericht hat daraus einen Tagessatz von 30,- Euro festgelegt. Bei 30 Tagen im Monat ergibt das 900,- Euro. Die Differenz zwischen 900,- und dem eigentlichen Nettoverdienst von 1.300,- Euro erklärt sich wohl, dass der Angeklagte zu einem Teil seine Ehefrau unterstützt.

  7. „Die 76-jähriger Radfahrerin, die im letzten November von den Reifen eines Sattelschleppers so grausam zugerichtet wurde, starb 65 Minuten später. Ihr Leiden wurde dadurch beendet.“

    Ihr Leiden?? Ihr Leben wurde dadurch beendet! Strafe dient nicht der Kompensation der Angehörigen bzw. der Opfer von Straftaten, sondern der Prävention. Das Bundesverfassungsgericht:

    „Wenn es oberstes Ziel des Strafens ist, die Gesellschaft vor sozialschädlichem Verhalten zu bewahren und die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen (‚allgemeine Generalprävention‘), so muß bei der hier erforderlichen Gesamtbetrachtung zunächst von dem Wert des verletzten Rechtsguts und dem Maß der Sozialschädlichkeit der Verletzungshandlung – auch im Vergleich mit anderen unter Strafe gestellten Handlungen – ausgegangen werden. Das Leben jedes einzelnen Menschen gehört zu den höchsten Rechtsgütern. Die Pflicht des Staates, es zu schützen, ergibt sich bereits unmittelbar aus Art. 2 II 1 GG. Sie folgt darüber hinaus aus der ausdrücklichen Vorschrift des Art. 1 I 2 GG. …

    Die negativen Gesichtspunkte lassen sich herkömmlicherweise mit dem Begriff der Abschreckung anderer umschreiben, die in Gefahr sind, ähnliche Straftaten zu begehen (‚spezielle Generalprävention‘).

    … Der positive Aspekt der Generalprävention wird gemeinhin in der Erhaltung und Stärkung des Vertrauens in die Bestandskraft und Durchsetzungskraft der Rechtsordnung gesehen… Es gehört zu den Aufgaben der Strafe, das Recht gegenüber dem vom Täter begangenen Unrecht durchzusetzen, um die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung vor der Rechtsgemeinschaft zu erweisen und so die Rechtstreue der Bevölkerung zu stärken.

    In der Höhe der angedrohten Strafe bringt der Gesetzgeber sein Unwerturteil über die mit Strafe bedrohte Tat zum Ausdruck. Durch dieses Unwerturteil trägt er wesentlich zur Bewußtseinsbildung in der Bevölkerung bei. Gerade eine so schwerwiegende Strafe wie die lebenslange Freiheitsstrafe ist besonders geeignet, im Bewußtsein der Bevölkerung die Erkenntnis zu festigen, daß das menschliche Leben ein besonders wertvolles und unersetzliches Rechtsgut ist, das besonderen Schutz und allgemeine Achtung und Anerkennung verdient. Durch die Bildung dieses Bewußtseins wird in der Bevölkerung ganz allgemein die Hemmung erhöht, menschliches Leben zu gefährden, insbesondere aber vorsätzlich zu vernichten.

    Es kann ja jeder selbst entscheiden, ob rund 3000,- Euro und die Erlaubnis, munter auf den Straßen weiter zu brettern, ein angemssenes Unwerturteil für die Vernichtung menschlichen Lebens (NICHT Leidens!) darstellen. Ich hielte Freiheitsstrafe (bedingt oder unbedingt) für angemessen und einen Führerscheinentzug aufgrund der nachgwiesenen Uneignung, ein Fahrzeug sicher zu führen, für zwingend erforderlich. Das hat nichts mit Täter-Oper-Ausgleich zu tun, sondern folgt dem Präventionsgedanken. Wenn die Strafen für das Töten eines Menschen hinreichend hoch sind, schaffen sich Anreize für die Realisierung technischer Systeme, die den Eintitt dieses Ereignisses verhindern, von ganz alleine.

    Mit anderen Worten: Ein elektronischer Abbiegeassistent wäre schon längst in jedem LKW standardmäßig ab Werk eingebaut, wenn die Unfallfahrer bei Tötung eines Menschen dafür in den Bau gehen und die Pappe abgeben müssten.

  8. Ja!

  9. „Das Leiden all dieser Menschen wird kein Stück geringer durch eine härtere Strafe für den Kraftfahrer.“

    Das stimmt nicht. Eine unangemessene (keine, eine als zu leicht empfundene, aber auch eine übermässig harte) Strafe hat sehr wohl Einfluss auf die Traumabewältigung der (überlebenden) Opfer wie auf die der Co-Geschädigten.

    Was der Autor vielleicht sagen will: Strafe ist ein nacheilendes Prinzip. Sie kann das Geschehen nicht verhindern. Sie hat zwar eine Abschreckungswirkung auf zukünftiges Geschehen, jedoch ist die begrenzt.
    Trotzdem sollte man die Abschreckungswirkung natürlich nutzen. Das muss nicht zu überharten Strafen führen.

    Primäres, weil vorbeugendes Verkehrssicherheits-Prinzip muss jedoch die Verhinderung von Unfällen sein. Das bauliche Design der Verkehrsanlagen (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Trennung von mot. Durchgangs-, Erschließungs- und Anliegerverkehren, Protectet Bike-Lanes, Protected Intersections etc) bestimmt entscheidend über Häufigkeit und Schwere von Unfällen.

    „Wir brauchen endlich ein Bewusstsein unter Berufskraftfahrern dafür, dass diese Verhaltensweisen Unfälle fördern.“

    Es ist noch sehr die Frage, ob die (Berufs-) Kraftfahrer als die eigentlich Schuldigen anzusprechen sind. Der, zugegeben böse, Verdacht liegt nicht allzuweit, dass von Seiten einer der Kfz-Industrie ergebenen Politik Unfälle Kfz vs Radverkehr systematisch gefördert werden, um der Kfz-Industrie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Radverkehr zu verschaffen.

    Spätestens seit dem Dieselskandal sollte dem Letzten klar geworden sein, dass man für die Milliardengewinne und Millionen-Boni in der Kfz-Industrie sehr viele Tote in Kauf zu nehmen bereit ist. Der propagandistische Erfinder des ‚Green Diesel‘ ist eben der Herr Matthias Wissmann, oberster Kfz-Lobbyist Deutschlands, auf dessen Mist 1997 auch die sogenannte ‚Fahrradnovelle‘, die behördliche Anordnung des VC per StVO gewachsen ist.

    Unfälle systematisch fördern, das würde z.B. heißen VC anzuordnen ohne entsprechende, sicherheitsmässig zwingend notwendige, juristische Begleitmassnahmen wie die strafbewehrte Festlegung von Mindestüberholabständen in der StVO, die dann auch in der Führerscheinausbildung gelehrt werden und deren Einhaltung (wie z.B. teils in GB) mit geeigneten Messgeräten von der Polizei überprüft wird.

    Trotz vieler Unfälle mit Toten und Schwerverletzten und unzähliger hochriskanter Situationen gibt es in Deutschland weder eine Strafbewehrung (Punkte, Bußgeld), noch eine Überwachung, noch überhaupt eine gesonderte Erwähnung in der StVO der unfallrelevantesten Fehlverhalten von Kfz-Führern gegen Radfahrer: Ungenügend abgesichertes Abbiegen (Schulterblick) und ungenügender Seitenabstand beim Überholen (Bis heute wurde von keiner Polizeibehörde auch nur ein einziges Messgerät beschafft.)

    Jedes für sich genommen, nämlich einerseits die Kfz-behördliche Anordnung von VC und andererseits das Versagen auch des minimalsten vorbeugenden juristischen Schutzes bei den Hauptunfallursachen könnte man, wenn man guten Willens ist, noch als behördliche Inkompetenz in Sachen Radverkehr durchgehen lassen.

    Die Kombination von beidem verschiebt den Fokus doch sehr in Richtung böse Absicht durch das Auslassen schon der einfachsten Präventionsmassnahmen.

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