Nach einer Studie des Umweltbundesamtes ist Feinstaub für etwa 47.000 vorzeitige Todesfälle in Deutschland verantwortlich. Als größte Emissionsquelle gilt der Straßenverkehr im Allgemeinen und Dieselfahrzeuge im Besonderen, die die Hälfte des innerörtlichen Feinstaubs produzieren. Die Europäische Union hat verbindliche Grenzwerte für Feinstaub festgelegt. Nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie 1999/30/EG darf die zulässige Höchstgrenze für Feinstaub (PM10) bei einem Tagesmittel von 50 µg/m³ nur an 35 Tagen überschritten werden. Im Jahresmittel darf die Belastung mit Feinstaub nicht 40 µg/m³ übersteigen.
In Berlin wird täglich an elf Stellen die Feinstaubbelastung gemessen. Eine dieser Messstationen steht in der Karl-Marx-Straße 76 in Neukölln. Im vergangenen Jahr 2015 gab es an der Karl-Marx-Station 48 Überschreitungen, im aktuellen Jahr 2016 sind bereits 5 Überschreitungen zu melden. Der Mittelwert der Feinstaubbelastung in den ersten zwanzig Tagen dieses Jahres liegt in der Karl-Marx-Straße bei 45,65 µg/m³ und damit mehr als zehn Prozent über dem zulässigen Jahresmittel.
Das Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln will das nicht länger hinnehmen und fordert die politisch Verantwortlichen auf, wirksame Maßnahmen zum Schutz unserer Gesundheit zu ergreifen! Tempo 30, autofreie Tage, Fahrrad-Verkehrsförderung, Parkraumbewirtschaftung – die Instrumente sind da, aber die Senatsverwaltung, der Bezirk Neukölln, aber auch andere Bezirke kuschen lieber vor dem Auto. Jedes Jahr lassen sie die die EU-Feinstaubgrenzwerte und Stickstoffdioxidgrenzwerte aufs neue zu überschreiten, zum Teil um mehr als das doppelte.
Das Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln und andere Verbände werden deshalb am Donnerstag, dem 28. Januar 2016 ein Zeichen für saubere Luft und nachhaltige Mobilität in der Stadt setzen. Die Aktion startet um 9.00 Uhr und ist spätestens um 10.00 Uhr zu Ende! Der Treffpunkt ist vor dem Rathaus Neukölln.
Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln: Husten, wir haben ein Problem!
Wäre es nicht zielführender, es genauso wie der Herr in der Berliner Allee zu tun und den gerichtlichen Weg zu beschreiten? Wenn ich die EU-Richtlinie richtig verstehe, haben wir ein Recht auf die Einhaltung der Grenzwerte. Jedenfalls scheint das das Gericht im Fall der Berliner Allee ebenso zu sehen.
Wir/jemand sollte also vor Gericht ziehen und entsprechende Maßnahmen durch politik und Verwaltung einklagen. Eine ADFC-Mitgliedschaft beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung in Verkehrsangelegenheiten. Und das ist hier ja wohl eine Verkehrsangelegenheit. Also welches ADFC-Mitglied hier hat Zeit für einen kleinen Prozess?
Eigentlich sollte der ADFC von sich aus im Namen seiner Mitglieder diesen Weg beschreiten. Gleiches gilt für den VCD. Mitglieder dieser Vereine sollten das mal anregen. Am besten direkt Berlin- oder Deutschlandweit, damit nicht die Anwohner jeder einzelnen Straße vor Gerichte ziehen müssen.
Herr Gaebler ist ADFC-Mitglied. Deshalb war es ihm besonders wichtig, gegen das Urteil Widerspruch einzulegen. Der Plan geht so: Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ legt Berlin Widerspruch ein, wohl wissend, dass der abgeschmettert wird. Danach können sich Müller und Gaebler gemeinsam vehement für weitere Tempo-30 Strecken einsetzen, ohne dass sie dafür geprügelt werden. Finde ich wahnsinnig geschickt.
Wir brauchen einfach mehr von diesen Aktionen. Autofreie Tage fände ich gut.