Liebe macht blind

Das Projekt „Sicher durch Münster“ – eine Ordnungspartnerschaft von 23 Unternehmen unter der Geschäftsführung durch das Ordnungsamt Münster – weist in einem Video auf die Gefahren des toten Winkels hin und verwechselt dabei Gefährdete und Gefährder:

„Ein träumerisch-verliebter Fahrradfahrer fährt hinter einer attraktiven Radfahrerin unbedarft in Richtung Straßenkreuzung. Auf den Verkehr achtet er hierbei nicht und wird von einem LKW überrascht, der rechts abbiegt. Zum Glück landet nur seine Gitarre unter den Rädern des LKW. „

Sicher durch Münster: „Liebe macht blind – Toter Winkel auch“

In der Fahrradnewsgroup de.rec.fahrrad wird darauf hingewiesen, dass es an der im Video zu sehenden Wolbecker Straße in den letzten Monaten drei schwere Unfälle zwischen Rechtsabbiegern und Radfahrern gab. Dabei wurde eine 27-jährige Studentin getötet, ebenso erging es einem überrollten 88-Jährigen, „Glück“ hingegen hatte eine 12-jährige, die vom Lkw 30 Meter mitgeschleift wurde und dabei nur leicht verletzt wurde.

Der am Projekt „Sicher durch Münster“ beteiligte ADFC distanziert sich daher scharf von dem Video (Auszug):

„Dieser Kinospot stellt die Fahrradfahrer pauschal als dümmlich dar, ist einseitig, sexistisch und rücksichtslos gegenüber den Opfern. Er stellt das Opfer-/ Täter- Verhalten auf den Kopf! […] Hat eigentlich jemand der Verantwortlichen des Kinospots an die Angehörigen der letzten Unfalltoten und Unfallverletzten gedacht? Sollen diese jetzt im Kino erfahren, dass ihr 12 jähriges Kind, ihre 27-jährige Tochter oder ihr Vater/Großvater zu blöd waren sich richtig im Verkehr zu verhalten, weil sie sich ein „sinnloses Kräftemessen mit dem LKW“ geliefert haben? Und die 27-jährige Studentin ist jetzt tot, weil sie statt auf den Verkehr zu achten einem jungen Mann hinterher starrte?“

75 thoughts on “Liebe macht blind

Comments-Feed
  1. Kommentare auf Youtube deaktiviert, alles klar.

  2. Kontakt für Kommentare oben rechts

    http://www.sicher-durch-muenster.de/

  3. Video und Begleittext machen eine wichtige Aussage:
    Auf diesem und vergleichbaren Radwegen darf der Radfahrer selbst bei grüner Ampel keinesfalls auf sein Wegerecht vertrauen.
    Damit ist der Radweg unsicherer als die Fahrbahn auf der der Vertrauensgrundsatz gilt und von daher die RWBP widerrechtlich

  4. Ich finde, die Frechheit und Aussagekraft geht noch viel weiter. Der Lkw nähert sich in dem Video von hinten, d.h. er ist nur mit einem Schulterblick rechtzeitig wahrnehmbar und in so einer Situation geht man i.d.R. davon aus, dass er einen gesehen hat. Man war außerhalb des toten Winkels, konnte durch die Frontscheibe gesehen werden – dennoch biegt der Lkw ab. Das ist keine klassische Tote-Winkel-Situation, sondern entweder ein Totalversagen oder eine bewusste Vorfahrtnahme.

    Die Aussage ist also, dass abbiegende Lkw generell und immer vorzulassen sind und deren Fahrer weder durch die Frontscheibe noch in ihre Spiegel zu schauen haben. Dass die grüne Radwegampel in diesem Video noch betont wird, ist mutig … denn so bedarf es keinerlei STVO-widrigen Verhaltens des Radfahrers mehr, um als Rüpel dazustehen.

    Das Ding ist einen Shitstorm wert – dass man auch noch eine Straße nimmt, in der die Blutflecken totgefahrener Menschen kaum getrocknet sind, macht mich fassungslos. Dass das geschmacklos und zynisch ist, muss doch wenigstens einer der Beteiligten mitbekommen haben. Die Schauspieler spielen in trottelig-verhöhnender Weise Menschen nach, die wirklich gestorben sind.

    Ich habe schon erlebt, wie es ist, wenn Gleichaltrige aus einer Gemeinschaft an einem dämlichen Unfall sterben. Das bewegt einen lange Zeit und begleitet einen zeitlebens, selbst wenn man nicht eng befreundet war. Die Studenten in Münster werden, wenn sie ins Kino gehen, auf eine ganz besondere Weise an ihre verstorbene Kommilitonin erinnert. Da fehlen einem wirklich die Worte.

  5. Zuerst habe ich den Titel anders verstanden.
    Ich dachte es geht um „Radverkehrsförderung“.
    So etwa wie falsch verstandene Tierliebe, der auch viele Tiere zum Opfer fallen.
    Doch das was dort geliefert wird ist kaum noch mit Worten zu beschreiben.
    Wie schlimm das Ganze ist sieht man schon daran, dass sich sogar der ADFC davon distanziert.

  6. Ordnungsamt=Verwaltung = die Urheber des menschentötenden Stauts Quo.

    Morgen, am Donnerstag den 26.11 findet um 10 Uhr im Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, im Saal 3 die Verhandlung über die Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht an der Wolbecker Straße statt. – Sofern sich an dem Termin nichts geändert hat, den ich vor irgendwie 3 Wochen mitgeteilt bekommen habe.

    Ich hoffe die Verwaltung wird dort den Arschtritt erhalten, den sie sich redlich verdient haben. Denn selbst die Münsterander Polizei befürwortet dort die Aufhebung der Benutzungspflicht, allein die Verwaltung weiß es mal wieder besser.

  7. Argh! bitte einmal das „um Verwaltungsgericht“ wegdenken, oder löschen.

  8. @Nebsler: Das Mindeste, was man diesem Machwerk auf YouTube zukommen lassen sollte (muss) ist der Klick auf „Gefällt mir nicht“ !

  9. @Jochen G, da kann man nur die Daumen drücken. Wenn man den „Radweg“ behalten möchte, auch wenn er dann nicht benutzungspflichtig wäre, müsste man dennoch an den Abbiegegefahren arbeiten – denn viele würden ihn wohl weiterbenutzen.

    Leider wird dieser Kampf noch gar nicht geführt. Dabei sieht man es im Video sehr schön: Die Ampel ist eigentlich grün, Querverkehr gibt’s aber trotzdem. Warum keine echte eigene Ampelphase – gerade nach so vielen Unfällen?

    Nach den Beschreibungen, die ich so gelesen habe, täte man aber gut daran, den Radweg dort völlig aufzugeben.

    Eine Stadt mit hohen Fahrradanteilen und besonders fahrradfeindlichen Behörden, die bewusst Tote und Verletzte in Kauf nehmen – und wenn es dazu gekommen ist, noch verhöhnende Videos in Auftrag geben. Ich fasse es immer noch nicht …

  10. Also als besonders fahrradfeindlich kann man die Münsteraner Stadtverwaltung m.E. nu nicht bezeichnen. Es hat in Münster zwischenzeitlich, seit ich dort nicht mehr regelmäßig mit nem Rad unterwegs bin, wirklich so einige deutliche punktuelle Verbesserungen gegeben. Bis auf die Entschärfung des Ludgerikreisels, betrifft dies aber fast ausschließlich nur Radwege und dabei auch solche, die es gar nicht braucht.
    Was massiv kritisiert werden muss, ist die häufige Halbgarheit mit der da vorgegangen wird. Und im Fall einzelner Straßenzüge, wie der Wolbecker, aber auch einiger anderer Straßen, ist es dunkle Verbohrtheit, denn es wird stets auf Biegen und Brechen an der Ewigkeitslösung „Es muss ein Radweg sein und daher auch bleiben“ festgehalten. Auch wenn so ziemlich alles dagegen spricht.

    Ich würde daher nicht von Feindlichkeit, sondern eben von in altbackenem KOnservatismus festklebender Verbohrtheit sprechen. Die Münsteraner Stadtverwaltung weigert sich beharrlich in der Realität anzukommen und betreibt lieber gefährliche Flickschusterei.

    Ich bin Ende vergangenen Aprils in die Verlegenheit geraten, mit dem Auto nach Münster in die Südstadt fahren zu müssen (Speichen holen) und habe bei der Gelegenheit dann noch rasch etwas nach St.Mauritz weggebracht. Es war die Qual schlechthin, die rappelvollen Straßen zu erleben, den Dauerstau und dabei die Zustände auch für Radfahrer mal aus der anderen Perspektive sehen zu können.

    Münster hat beim Verkehr in gewissen Stadtteilen extreme Probleme und die werden sie m.E. nur mit extremen Lösungsansätzen angehen können. Dazu gehört sicherlich auch die Wolbecker. Wenn das was sie bis jetzt „Radweg“ nennen, wegfallen würde und sei es nur zum Teil, würde mit massenhaft Rädern auf der normalen Fahrbahn, vermutlich solche extremen Maßnahmen erzwingen. Was dann wohl eine Art Dammbruch bedeuten und die Stadtverwaltung auch an ganz anderen Stellen in Erklärungsnot bzw. Handlungszwang bringen würde. Dies mag eine Erklärung für die sture Haltung bzgl. der ‚Wolbecker‘ sein. „Wehret den Anfängen, denn sonst müssen wir noch viel mehr tun und das wollen wir aber gar nicht!“

  11. „wegfallen lassen“ reicht bei Radwegzombies leider nicht. Das zeigt sich im Moment überall in Berlin. Die große Mehrheit nutzt die Radwegreste weiter, der Druck auf der Fahrbahn ist zu unangenehm. Was es braucht – solange bis zum Neubau einer fahrradgerechten Stadt – ist eine Sperrung des Radwegzombies an jeder Kreuzung und (in diesem Fall ausnahmsweise) sharrow-artige Schilder, welche die erlaubte Fahrbahnnutzung klarstellen. Solange baulich getrennte breite Radstreifen mit Lösungen für die Kreuzungen nicht in Sicht sind, klar.

    Trotzdem drücke ich die Daumen für das Verfahren und habe an die Münsteraner Ordnungsmenschen geschrieben.

  12. Die Aussage ist also, dass abbiegende Lkw generell und immer vorzulassen sind und deren Fahrer weder durch die Frontscheibe noch in ihre Spiegel zu schauen haben.

    Ist das eine Interpretation von dir oder steckt das irgendwie in dem Video? Ich habe jetzt nur die Beschreibung gelesen. Die Aussage, die Rolf oben gezogen hat, erscheint mir sehr treffend. Es wird halt wahrscheinlicher, dass man durch Fehlleistungen Anderer selbst zum Unfallopfer wird, wenn man sich, durch was auch immer, vom Verkehr ablenken lässt.

    Die Beschreibung erinnert mich an eine Stelle in Berlin Mitte beim Übergang der Straße Alt-Moabit in die Kaiserin-Augusta-Allee. Dort zweigt die Beusselstraße ab, benutzungspflichtiger Radweg, eine extra Fahrradampel. An dieser Stelle hätte ich auch schon mehrmals platt sein können, gerade eben auch bei Grün, wenn ich mich denn hätte ablenken lassen.

    Radfahrer auf solche Gefahren aufmerksam zu machen und Verkehrsplaner auf die bösen Fallen der Radwege (und ggf. der Pflicht, sie zu benutzen) so deutlich hinzuweisen, halte ich für löblich und nicht für einen Anlass zum Shitstorm.

  13. @Karsten, das ist eine Interpretation von mir.

    Ich sehe auch keinen Widerspruch dazu, dass man auf Fehler anderer reagieren muss. Das ist selbstverständlich und das tun die Radfahrer in dem Video durch eine rechtzeitige Notbremsung. Vorbildlich!

    Nur warum werden sie als Verursacher der Gefahrensituation und Idioten dargestellt? Das hältst Du für löblich?

  14. werden sie als Verursacher der Gefahrensituation und Idioten dargestellt

    Hm, auch eine Interpretation von dir?

    Ich kann mich an eine Diskussion mit einem Kollegen über den Film Pulp Fiction erinnern. Den Film hatte ich nur im Fernsehen angeschaut, aber nur bis etwa zu Hälfte, weil es mich dermaßen angeekelt hat, dass ich die Kiste ausgeschaltet habe. Mittendrin abzuschalten gelingt mir eigentlich nie!
    Der Kollege meinte dazu nur, dass das doch Alles nur ironisch anzusehen ist, daher völlig übertrieben dargestellt ist und er es deshalb auch lustig fand. Nun, der Film ist Kult, also scheinen viele den Eindruck von meinem Kollegen zu bestätigen. Für mich bleibt er eklig und drogenverherrlichend.

    Ich nehme an, dass die Macher dieses Films hier vom verliebten Radfahrer auch heftig überzogen haben, um die Situation einfach mal gnadenlos darzustellen.
    Wenn es Schlafmützen unter den Autofahrern gibt, dann wird es die auch unter den Radfahren geben. Ich habe mich erst vorgestern über meine eigene Unaufmerksamkeit geärgert, als ich um einen Transporter, der da auf dem Schutzstreifen parkte, einen Bogen fahren musste. Der PKW, der da von hinten kam, überholte genau in dem Moment und ohne seine gerade Linie zu verlassen. So etwa 10 cm waren wohl noch zwischen mir und dem Auto. Das hatte ich sogar bereits vorher gesehen, aber wohl dessen Geschwindigkeit unterschätzt.
    Natürlich war der falsch parkende Transporter der Auslöser für die Situation. Aber es stand ja nicht in meiner Macht, die zu verhindern.

  15. @Karsten
    ..und Zigaretten machen auch nicht krank. Schuld sind die Raucher weil sie falsch Rauchen.
    Wann kommt endlich der Aufklärungsfilm über gesundes Rauchen?

  16. Zum Thema „punktuelle Verbesserungen“:
    Genau das „punktuell“ ist das Problem.

    „Die Stadt Münster will, dass Fahrradfahrer auch künftig nur auf den vorgeschriebenen Radwegen fahren. Denkbar seien allenfalls Ausnahmen“ ließ ein Sprecher der Stadt gegenüber dem WDR im November verlauten.
    Generell scheint die „Leichtigkeit des MIV“ in Münster ein hohes Rechtsgut zu sein. So hoch, dass die Sicherheit des Radverkehrs nicht immer Priorität hat.

    Lediglich wenn die Kritik allzu laut wird, wird punktuell (sic) entschärft.
    http://itstartedwithafight.de/2015/11/23/gastbeitrag-victim-blaming/

  17. @Karsten Strupp

    Aha,
    dann bin ich mal gespannt auf einen Vorschlag von Dir, wie sich ein 88-jähriger Rentner nach Konsum dieses Spots verhalten soll.
    Ausgangsbedingung:
    der Mann hört nicht mehr gut (typisch für das Alter), so dass er im allgemeinen Verkehrslärm den LKW Hinter/neben sich nicht wahrnehmen kann, und der Mann kann (typisch für das Alter) im Fahren keinen Schuterblick mehr machen – zumindest nicht ohne die Fahrlinie so zu verziehen, dass er auf dem Mini-Radweg in Gefahr gerät.

    Meiner Meinung nach ist die Kombination von (Zwangs-) Radweg und konflikthafter Ampelschaltung allenfalls für Junge, Aufmerksame und Fitte in den Griff zu kriegen. Darf eine Stadt, die vorgibt Radverkehr für jund und Alt zu wollen – 8-88 Jahre – derartige Fallen aufstellen?

    Im Übrigen ist es m.E. weder Intention noch Wirkung des Spots die münsteraner Verkehrsplaner auf fehlerhafte Infrastruktur-Bauwerke und lebensgefährliche Ampelschaltungen aufmerksam zu machen.

    Das Gegenteil ist der Fall: der Spot soll den in die Kritik geratenen Verkehrsplanern und dem Ordnungsamt (bzw dessen Chef M. Schulze-Werner) wieder zu einer weissen Weste verhelfen.
    Der Spot wurde doch auch exakt von eben „denen“ in Auftrag gegeben!

    Der Ordnungsamtschef (zugleich CDU-Ortsunion Vorsitzender) wehrt sich seit Jahren – entgegen der Empfehlungen von Polizei und anderen – die Missstände abzubauen, da eine Einschränkung der KfZ-Kapazität die Folge wäre.
    Weiterer Hintergrund des Spot’s: auch Partei-intern scheint Kritik laut geworden zu sein an einer Verkehrsführung, die regelmässig und regelhaft gerade für alte Menschen und Kinder lebensgefährliche Situationen künstlich herstellt.

    Im Übrigen ist es natürlich und selbstverständlich immer richtig dafür zu werben aufmerksam im Verkehr zu sein. Das bestreitet auch niemand, um diese Botschaft überzubringen braucht es aber doch keine pseudo-lustig daherkommende Verhöhnung von getöteten RadfahrerInnenn.

  18. @Karsten, Du interpretierst das Video selbst ja auch – und das ziemlich anders als die meisten Mitschreiber hier und u.a. auch der ADFC-Vorsitzende in Münster. Der Vorwurf einer „Interpretation“ ist doch etwas seltsam.

    „Auf den Verkehr achtet er hierbei nicht und wird von einem LKW überrascht, der rechts abbiegt.“

    Wie soll ich den Satz anders verstehen, als dass der Radfahrer erheblich Schuld an der knappen Situation sei? Was soll er denn noch richtiger machen als der Benutzungspflicht nachkommen, die Ampel zu beachten und zu bremsen, wenn ein anderer die Regeln nicht einhält?

    Warum muss man, um die Tote-Winkel-Problematik zu verdeutlichen, Begleitumstände wie einen abgelenkten und eine Gitarre transportierenden Radfahrer einbauen? Wird das wirklich den entsprechenden Unfallsituationen gerecht? Wird es den Unfällen gerecht, die an dieser Stelle stattgefunden haben?

    Das Tote-Winkel-Thema ist ein sehr gewaltig und in der detallierten Betrachtung ist die Frage, ob ein Radfahrer hätte reagieren können, nur einer der Aspekte. Ich bin der Meinung, dass Radfahrer nicht in jeder dieser Situationen reagieren können und dass es somit jeden von uns treffen könnte.

  19. Kleiner Nachtrag:
    Es mag auch sein, dass der Spot eingebettet ist in einen behördeninternen juristischen Präventionsaspekt?
    Schliesslich hat sich die Gesetzeslage in den letzten Jahren recht deutlich verändert.
    In Bezug auf die §§ 39-43 StVO wurde in die VwV-StVO eigens ein Passus ganz explizit eingefügt:
    „Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der
    Flüssigkeit des Verkehrs vor.“

    Möglicherweise (Herr Schulze Werner ist soweit ich weiss studierter Jurist) hat sich die Befürchtung eingestellt, dass die Angehörigen der nächsten Ampel/Radweg-Toten zum Mittel der Klage gegen die Stadt greifen könnten?

    Immerhin ist die Entscheidung FÜR die MIV-Kapazität und GEGEN die Sicherheit von Radfahrenden ein aktiver Akt im Wissen um die Tatsache, dass es nur eine Frage der Zeit ist, wann es den Nächsten / die Nächste erwischt.
    Da eine wissentliche Inkaufnahme von toten Radfahrenden zum Zwecck der Flüssigkeit des MIV-Verkehrs mittlerweile eklatant im Konflikt zur bestehenden Gesetzeslage steht, dürfte eine solche Klage – neben dem Flurschaden fürs Image – durchaus realistische Erfolgsaussichten haben?

    Hinter all dem steht aber durchaus ein allgemeines verkehrspolitisches Thema.
    Das ‚Münsteraner Modell“ mit seiner Verlagerung von Fussverkehr und Kurzstrecken-Autoverkehr auf Radverkehr innerhalb des Stadtzentrums zeigt, dass ein hoher Einwohner-Modal-Split einhergehen kann mit einer drastischen eskalierenden Erhöhung des KfZ-Verkehrs. Die Dauerstaus (war aber abzusehen) sind z.Zt. nicht mehr wirklich in den Griff zu kriegen. Paradoxerweise steigt dabei die Kilometerleistung des MIV durch die Kurzstrecken-Radverkehre sogar zusätzlich an!

    Hier versucht die Stadt (im Einklang mit der Lobby von Kaufmannschaft und IHK) einen Spagat. Der durch Radverkehr freigehaltene Platz wird systematisch zur Verbesserung der KfZ-Erreichbarkeit genutzt.
    Parkhäuser Neubauten, Zubringer-Erweiterungen, sukzessive Mehrspurigkeit bei den Ein- Ausfallstrassen, konsequentes Fahrbahnverbot für Radfahrende. LSA-Schaltungen, die konsequent auf MIV-Optimierung geschaltet sind.
    Klein-Los-Angeles in Westfalen sozusagen.
    Nun haben sie sich ihre eigene Zwickmühle zusammengeplant: schon kleine Veränderungen hin zu einer Fahrradgerechten Ampelschaltung führen unweigerlich in den Stosszeiten zu ausuferndem Dauerstau.
    Mehrmals erlebte die Fahrradhauptstadt bereits stehenden Autoverkehr an nahezu allen Ein- Ausfallstrassen.

    Statt solche Spots unter die Leute zu bringen sollten die Verantwortlichen mal lieber zur Lektüre greifen:

    J.W. von Goethe,
    Der Zauberlehrling

  20. Der Radfahrer mit der Gitarre war der Einzige in dem Video der sich richtig verhalten hat.
    Ich lasse in solchen Situationen auch keinen Zweifel daran, dass ich durchfahre.
    Leute wie die Radfahrerin, die jeden Rechtsabbieger durchlassen, oder gar noch durchwinken, finde ich zum kotzen. Denn die tragen oft auch einen Teil dazu bei, dass andere Radfahrer in gefährliche Situationen kommen.

  21. @Alfons, ich denke fast, die Entscheidung für Radwege ist oftmals durchaus dem ehrlichen Wunsch geschuldet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Daran können auch mehrere tödliche Unfälle nichts ändern, weil – so die Logik – auf der Fahrbahn zwingenderweise NOCH MEHR passiert wäre.

    Das ist ja das große Dilemma in der Verkehrsplanung – da fließen viele Meinungen und Bauchgefühle ein. Hebt der Gesetzgeber die allgemeine Benutzungspflicht auf und schraubt die baulichen Anforderungen an Radwege herauf, so geht diese Entscheidung nach unten hin durch so viele Filter, dass in der Realität kaum etwas davon ankommt.

    Dabei wäre es durchaus logisch: Der Bund erlässt Richtlinien und Gesetze, die sich mehr oder weniger an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten. Diese Richtlinien und Gesetze werden umgesetzt und man hat eine bundesweit einheitliche Verkehrsgestaltung. Leider ist es so nicht.

  22. @Karsten Strupp

    Man beachte in dem Video den Hinweis „Denkzettel“, noch dazu als Pseudo-Verkehrsschild, nachdem die Gitarre überfahren würde. Was soll das anders als suggerieren: Selbst Schuld oder zumindest Mitschuld.

    Dazu passt, dass der LKW-Fahrer nicht dargestellt wird. So wirkt das Ganze eben wie ein unanwendbares „Naturereignis“.

    @siggi

    Da ist was wahres dran. Weswegen ich absichtlich sehr langsam vorbei fahre, bis ich sicher gehen kann, ich wurde gesehen.

    Im Übrigen ist mir neulich in der Praxis aufgefallen, wie blöd es sein kann, wenn der Radfahrer vor einem sein Rechtsabbiegen ankündigt in derselben Situation. Da fährt der Autofahrer natürlich zum Abbiegen an, weil den folgenden Radfahrer in Kollektivhaftung nimmt.

  23. Ja, leider ist es so nicht. Aber das ist ja nun, nach 17 Jahren der neuen Realität, nach zig Aufrufen, nach dem Aufsehen erregendem Leipziger Urteil, nach Angeboten von „Fahrradakademie“, nach Neufassung von ERA2010 mitsamt zwingender Befolgung für bestimmte Projekttypen und ansonsten dringende Empfehlung die ERA auch sonst entsprechend umzusetzen, ist es ja in keiner Weise mehr so, daß in den Verwaltung Leute sitzen, die von alldem noch niiiieeee etwas gehört haben.

    Was der Bund leider, leider, leider … x100… leider .. x200 … leider … leider bis heute immer noch nicht gebacken bekommt, ist die wirksame Einführung einer sofortigen zwangsweisen Umsetzung und Beachtung von diesbezüglich geltendem Recht und Gesetz. Nein, der Bund fährt lieber dümmlichste Helmwerbekampagnen mit Darth Vader und den tapferen Klonkriegern der Imperialen Streitkräfte. Na Danke.

    Wobei mir klar ist, es ist schwer „sowas“ alles umfassend umzusetzen. Aber Kommunen die auch 17 Jahre nach der Einführung immer noch so tun, als wäre all das nie geschehen und würde nicht für sie gelten, haben keinerlei Mitgefühl mehr verdient und gehören an die ganz harte Kandarre genommen, denn immerhin geht es hierbei letztendlich nicht um Belanglosigkeiten wie Mülleimer, sondern einen immer wichtiger werden Teil der Sicherheit im Straßenverkehr und damit immer monetär wertvoller werdende Gesundheit und um Leben.

  24. hvhasel schreibt:
    Mittwoch, 25.11.2015 um 18:46

    Im Übrigen ist mir neulich in der Praxis aufgefallen, wie blöd es sein kann, wenn der Radfahrer vor einem sein Rechtsabbiegen ankündigt in derselben Situation. Da fährt der Autofahrer natürlich zum Abbiegen an, weil den folgenden Radfahrer in Kollektivhaftung nimmt.

    Das ist das gleiche wie diese „Gutmenschen“ von Radfahrern die meinen Verkehrspolizist spielen zu müssen.
    Die bleiben an jeder Kreuzung stehen und winken est mal alle abbiegenden Kraftfahrzeuge durch.
    Ob sich von irgendwo noch ein anderer Radfahrer nähert interessiert dann keinen mehr. Der kann oft nicht sehen was die zwei da unter sich ausmachen.

    Kleiner Tip.
    Besser nicht die Hand raushalten wenn man von einem Radweg rechts abbiegen möchte.
    Vorfahrt hat man nur wenn man geradeaus fahren möchte.
    Wird man umgefahren und hatte die Hand draussen hat man schlechtere Karten.

  25. Ich schließe mich der Meinung von Berlinradler an. Das Video zeigt keine „Toter Winkel“ Situation sondern einen LKW-Fahrer, der nicht auf den Verkehr achtet.

    Dies habe ich den Verantwortlichen über die Kontakt-Funktion der Webseite geschrieben.

    Bei fast jeder Fahrt tut man das, was die Radfahrer in dem Video auch tun: Notbremsungen, weil ein telefonierender/navigierender/textender/ignoranter/quatschender/eiliger/lachender Autofahrer rechts abbiegt ohne zu gucken.

  26. @krückmann
    „Meiner Meinung nach ist die Kombination von (Zwangs-) Radweg und konflikthafter Ampelschaltung allenfalls für Junge, Aufmerksame und Fitte in den Griff zu kriegen. Darf eine Stadt, die vorgibt Radverkehr für jund und Alt zu wollen – 8-88 Jahre – derartige Fallen aufstellen?“

    und was ist dann bitte die lösung?

    naja, radfahren auf der fahrbahn ja wohl erst recht. doring zones, freihalten, zügig fahren (um die nachfolgenden nicht zu erzürnen), äußerlich offensiv, innerlich defensiv, spurwechsel wegen zweite-reihe-parkern, direktes linksabbiegen an großen kreuzungen (was mE erheblich anspruchsvoller ist, als eine fahrbahnquerung, die man ja aber nur bei „grün“ machen soll – das alles soll kind- und altengerecht sein?

    auf radwegen haben kinder, alte und langsamfahrer wenigstens die chance, ihre eigene sicherheit zu gewährleisten. wenn sie noch langsamer sind und darauf achten. z.b. anhalten und sich halb umdrehen.

    die wirkliche lösung ist also umbau aller existierenden (rad)verkehrswege. aber sicher nicht einfach „radweg weg.“ das ist nur ein erster notbehelf, vertreibt aber kinder und alte vom rad oder – maximal gefährlich – auf den fußweg.

    münster scheint mir aber in der tat weit weg von einer fahrradfreundlichen stadt. manchmal ist es schwieriger, zu lösungen zu kommen, wenn man erstmal gegen „altlasten“ angehen muss. die berliner city west ist auch so.

  27. erratum: „radfahren auf der fahrbahn ja wohl erst recht NICHT. doOring zones….“

  28. die unmittelbare erste lösung für solcher kreuzungen scheint ja eigentlich auch in münster bekannt:

    „Die getrennten Grünphasen der „konfliktfreien Ampelschaltungen“ an den beiden Zufahrten von der Wolbecker auf die Umgehungsstraße bedeuten aber, dass sowohl Radfahrer und Fußgänger als auch der motorisierte Verkehr kürzere Grünzeiten haben werden. Wegen der vergleichsweise engen Fahrspuren im Baustellenbereich und der versetzten Grünzeiten der Rechtsabbieger und der Geradeausfahrer kann es dann allerdings durch LKW zu Behinderungen kommen, wenn der Verkehr auf der Geradeausspur nicht passieren kann.“

    https://www.muenster.de/stadt/presseservice/custom/news/show/913810

  29. fab schreibt:
    Donnerstag, 26.11.2015 um 14:04

    und was ist dann bitte die lösung?

    naja, radfahren auf der fahrbahn ja wohl erst recht. doring zones, freihalten, zügig fahren (um die nachfolgenden nicht zu erzürnen),

    Nur weil Du unter einem Radfahrerminderwertigkeitskomplex leidest, musst Du nicht davon ausgehen, dass andre Radfahrer sich auf der Fahrbahn auch so verhalten.

  30. Tscha, die erste Rückmeldung vom Gerichtstermin klingt nicht unbedingt fröhlich. Offenbar hat der Kläger eine wichtige Frist nicht beachtet oder eingehalten, daher droht die Niederlage aus formalen Gründen.

    Schlecht vorbereitete und/oder durchdachte Klage?

  31. Zumindest kann man unter der Maßgabe, den Gehwegbreite und Parkplatzangebote gleich zu lassen, wohl keine schöne Lösung herbeiführen. Dann ist Radfahren in manchen Straßen eben Scheiße. Da ist es mir lieber, wenn das nicht mit einem Radweg kaschiert wird. Es ist doch besser, wenn die Leute aus einer schlechten Straße ferngehalten werden, als wenn man sie mit Radwegen dorthin lockt.

    Manche Straßen sind eben nicht breit genug für Gehweg, Parkplätze, schönes Radfahren und dann noch viel Autoverkehr.

  32. Das hier ist auch witzig:

    http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-muensterland/videoklagegegenradwegwolbeckerstrasse100.html

    Polizeidirektor Weiss meint, dass es besonders unsicher wäre, wenn einige Radfahrer auf der Fahrbahn und andere auf dem Radweg führen. Denn das wären „unterschiedliche Verkehrsströme“. Dass die STVO genau das für Radwege im Normalfall vorsieht, also eine Wahlfreiheit und damit „unterschiedliche Verkehrsströme“, kann ein Polizeidirektor ja nicht wissen 😉

    Eine Autofahrerin fände Radfahrer auf der Fahrbahn „bisschen gefährlich“, weil sie dann ja ständig aufpassen müsse.

  33. @Jochen G.: Unvorbereitet sicherlich nicht – eher ein typisches Problem beim Vorgehen gegen rechtswidrige Benutzungspflichten. Verwaltungsakte werden nach einem Jahr bestandskräftig. Das soll eigentlich der Rechtssicherheit dienen, macht es in diesem Fall aber immer wieder schwierig, am eigenen Wohnort zu klagen, wenn man nicht innerhalb der Jahresfrist auf die entsprechende Problematik aufmerksam wird. Deswegen musste ich bei dieser Klage einen Umweg über einen Antrag auf Neuverbescheidung gehen. Einer der ersten Schlüsse, die ich aus diesere Erfahrung ziehe:

    Sofort klagen. Nicht erst nett bei der Verwaltung fragen. Die drehen einem nämlich im Streitfall aus der Nettigkeit einen Strick.

  34. Hier ein Artikel zum vermutlichen Scheitern der Klage gegen die Benutzungspflicht:

    http://www.wn.de/Muenster/2188260-Klage-vor-dem-Verwaltungsgericht-Muenster-Radfahrer-muessen-Radweg-benutzen

    Ordnungsamtschef Vechtel: „Es ist einfach zu gefährlich, und niemand kann uns als Stadt die Haftungsverantwortung abnehmen.“

    Was ich interessant finde – denn auf dem Radweg gab es ja schon schwerste Unfälle. Haftet die Stadt für Unfälle auf der Fahrbahn, nicht aber auf dem Radweg? Wie ist das genau gemeint?

  35. interessant, in der tat. hat jemand schon mal davon gelesen, dass eine stadt nach dem unfall eines radfahrers wegen schlechter planung in anspruch genommen wurde?

  36. @Rasmus

    Es scheint ja so, als geht es um das problem der bekanntgabe

    http://bernd.sluka.de/Recht/NJW2001,1386.htm

    die „Zumutbarkeit“ spielt dann allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegbeschränkung für Dich als Kläger eine Rolle. Hast Du denn gesagt, dass Du das Zeichen länger als ein Jahr kennst?

    Wenn ja, dann sollte wohl besser jemand anders klagen.

    Zur inhaltlichen Beurteilung ist damit aber noch gar nichts gesagt, der Zeitungsartikel also schlicht irreführend (möglicherweise unabsichtlich).

  37. siggi schreibt:
    Donnerstag, 26.11.2015 um 14:36

    fab schreibt:

    naja, radfahren auf der fahrbahn ja wohl erst recht nicht. doring zones, freihalten, zügig fahren (um die nachfolgenden nicht zu erzürnen),

    Nur weil Du unter einem Radfahrerminderwertigkeitskomplex leidest, musst Du nicht davon ausgehen, dass andre Radfahrer sich auf der Fahrbahn auch so verhalten.

    Ich mag niemandem irgendwelche Komplexe unterstellen, aber ähnliche Gedanken wie siggi hatte ich auch, als ich den Kommentar von fab gelesen habe.
    Es gab aber vor Kurzem auch eine ähnliche Erfahrung von Ekkart. So allein mit dieser Meinung ist fab also nicht.
    Außerdem kann ich es auch irgendwo verstehen, dass man lebensgefährliche Angriffe wie diesen hier von Autofahrerseite lieber vermeiden will.

  38. An sich sollte eine Verpflichtungsklage ja auch nach Ablauf der Jahresfrist möglich sein, wenn man halbwegs regelmäßig von dem Schild betroffen ist und das irgendwie belegen kann (sollte eigentlich kein Problem sein, wenn man regelmäßig in der Gegend unterwegs ist). Wurde die Klage denn als Anfechtungsklage oder als Verpflichtungsklage eingereicht?

    Immerhin könnte man einen klaren Fehler bei der Prüfung der Zulässigkeit wahrscheinlich leichter in der zweiten Instanz korrigieren lassen als eine auf „Bauchgefühl“ beruhende Feststellung einer besonderen Gefahrenlage mit ein paar Fake-Argumente, die man für fast jede Straße so zusammenschreiben könnte (Verkehrsstärke, wahlweise kurvige Strecke wegen Unübersichtlichkeit oder gerade Strecke wegen hoher KFZ-Geschwindigkeit, angeblich unübersichtige Kreuzungen, nach irgendwelchen Richtlinien „ungünstige“ Fahrbahnbreite, …).

  39. @Karsten @Siggi @Fab

    Warum sollen wir denn das zum Problem machen?
    Die Gesetzgebung sieht ja seit 98 explizit vor, dass Fahrbahnfahren erlaubt ist und verbietet keinesfalls, dass wo auch immer zusätzlich Fahrradwege angelegt werden.
    Das ist doch auch mittlerweile (endlich) Trend bei maßgeblichen Verkehrsplanern (Alrutz, Gwiasda, …), die ja auch in ERA und VwV-StVO eingebunden sind, bzw. diese verfassen.
    Nennt sich neuerdings duale-Führung, und trägt genau der Tatsache Rechnung, die immer wieder zu unsinnigen internen Kontroversen innerhalb der ‚Radfahrszene‘ führt:
    Radfahrende sind eine stark heterogene Gruppe.
    Da wird nicht minder für die künftig Radfahrenden gelten, die heute noch im Auto verfetten.
    Wer also über Greenwashing-Rhetorik hinaus tasächlich eine Verlagerung von MIV auf Umweltverbund will kommt nicht darum herum eine Einladung an die unterschiedlichen Mentalitäten und Bedarfe der unterschielichen Zielgruppen auszusprechen.
    Weder eine Beschränkung auf real existierende und real finanzierbare Separation, noch eine Beschränkung auf reines Fahrbahnfahren kann da zum Ziel führen.
    Wo ist denn eigentlich das Problem?
    Es gilt doch eigentlich nur zu verhindern, dass sich diejenigen durchsetzen, die ein „one size fits all“ – Konzept durchziehen wollen, oder diejenigen, die in konkreten Situationen ein entweder Fahrbahn ODER Radweg (entgegen der StVO) fordern („um die Autofahrr nicht zu verwirren, da ja dann die Radfahrer von überall her kommen können“, … , etc.).
    Wer eine Verkehrswende will, der muss Radfahren schnell/komfortabel machen, und der muss Radfahren sicher machen.

    Um zurück zum Thema zu leiten: der Kino-Spot zeigt mustergültig, wie es möglich ist Radverkehr sowohl langsam, als auch unsicher zu machen!

    Und Schuld ist?
    Der dämliche Radfahrer!

    @Rasmus:
    Kopf hoch, Ohren steif und nicht frustrieren lassen.

  40. @Alfons, Daumen hoch, so sieht’s aus.

    Man müsste auf – idealerweise wahlfreien – Radwegen nur noch die Rechtsabbiegerproblematik bekämpfen. Fußgänger sollte man auch nicht ganz vergessen. In der Wolbecker gibt es ja nicht mal eine Trennlinie zwischen Radweg und Schmalspurgehweg.

    Wenn man wirklich was verbessern will, geht es bei den Parkplätzen los. Eineer angeblich so wichtige Einfallstraße zwei Spuren zum Parken zu widmen zeigt, wo derzeit die Prioritäten liegen.

    @Rasmus, in Deinem Blog schreibst Du, dass das Blauschild noch hundert Jahre steht. Das hat Honecker auch mal über die Mauer gesagt. Ein Systemwechsel steht vielleicht nicht bevor, aber jüngere Generationen an Entscheidungsträgern können schon wieder ganz anders handeln. Nur Mut.

  41. berlinradler schreibt:
    Freitag, 27.11.2015 um 07:50

    @Rasmus, in Deinem Blog schreibst Du, dass das Blauschild noch hundert Jahre steht. Das hat Honecker auch mal über die Mauer gesagt.

    Von mir aus kann das Blauschild sogar noch 200 Jahre stehen.
    Das Wichtigste ist, dass das Radfahren auf der Fahrbahn wieder als Normalfall angesehen wird. So wie es in der StVO steht.
    Im Tourforum gibt es die „blaue Idee“. Einfach das Blauschild von der Benutzungspflicht entkoppeln – fertig. Ganz nach dem Vorbild von Autobahnschildern.
    http://forum.tour-magazin.de/showthread.php?218635-Die-quot-blaue-Idee-quot

  42. „Ich mag niemandem irgendwelche Komplexe unterstellen, aber ähnliche Gedanken wie siggi hatte ich auch, als ich den Kommentar von fab gelesen habe.“

    ist es denn soo schwer zu verstehen, dass jemand nicht immer nur aus der nabelschau heraus denkt?

    ich habe keine probleme mit der fahrbahn, vielen dank – ihr unerschrockenen recken der stahlrösser. die welt besteht aber nicht nur aus euch. und mir.

  43. ich könnte auch noch unfreundlicheres sagen, über menschen, die furchtlos auf der fahrbahn fahren aber dabei ständig filmen und posten müssen wie gemein sie dort von irgendwelchen taxifahrern behandelt werden. verkneif ich mir gerade noch, denn darum geht es eigentlich nicht.

    mein töchterchen ist vier und hat endlich „ein fahrrad mit pedalen bekommen“. ich freu mich auf radtouren mit ihr.

  44. Ich habe auch eine Tochter, das ist auch für mich eine der Triebfedern.

    Zur Zeit kann ich dieser nur sagen, dass sie bei Rot warten und bei Grün gehen soll – und beten, dass das immer gut geht. Sicher ist es ja nicht gerade, wenn die Links- und Rechtsabbieger teils mit unverminderter Geschwindigkeit in die Fußgängerfurt geschossen kommen. Das scheint für mich derzeit das Hauptproblem zu sein, mit der Problembeschreibung ernte ich großenteils Unverständnis.

    Beim Radfahren werden wohl noch einige Konflikte anstehen. Ich werde ihr recht offen sagen, dass sie auf Radwegen besonders unsicher ist und lieber andere Strecken nutzen soll – als erwachsener „Spinner“ kann ich so eine Meinung anderen gegenüber vertreten, ein Kind steht aber auch unter dem Einfluss von Lehrern und Mitschülern, die die Sicherheit von Ampeln und Radwegen meist grundsätzlich anders beigebracht bekommen. Das wird nicht leicht.

    Viele meiner Verhaltensweisen habe ich durch Fehler und Gefahrensituationen erlernt. Schön wäre es, wenn Kinder in einer Welt aufwüchsen, in der sie Verkehrsteilnahme nicht auf diese Weise kennenlernen müssen.

    Der Weg dorthin wird von „uns Radfahrern“ sehr unterschiedlich gesehen, das hat Alfons schön beschrieben. Die einen setzen auf den „sicheren Radweg“, die andere auf keinerlei Infrastruktur für Radfahrer. Irgendwo dazwischen wird wohl die Wahrheit liegen. Und bis heute werden naheliegende Lösungen oft gar nicht gesehen. Hier und da eine Spur für den Verkehr zurückgewidmet (kostet Parkplätze) und an jeder Kreuzung sichere Ampelschaltungen – das sind zu diskutierende Nuancen zwischen den Extremen „Radweg ja“ und „Radweg nein“.

  45. berlinradler:
    >> Der Weg dorthin wird von “uns Radfahrern” sehr unterschiedlich gesehen, das hat Alfons schön beschrieben. Die einen setzen auf den “sicheren Radweg”, die andere auf keinerlei Infrastruktur für Radfahrer. <<

    Ja. Nennen wir es „Das Chaos“. Kraut und Rüben. Durcheinander. Das kennzeichnet schlandische Verkehrswege allzuoft.
    Ich benutze mal das doofe wort mit „Fahrradkätte“. Hätte, hätte, hätte man mal früüüherrr die sog. Radwege direkt gescheiht oder aber gar nicht gebaut, würdem wir heute diese Debatten wohl eher nicht so führen! Aebr da wir nunmal mit einem bunten Mix aus allen Varianten dauerbeglückt werden und es also keine Linie gibt, der man gewissermaßen auch nur für einen kompletten Straßenzug lang folgen könnte, ist es so sauschwer zu orakeln welche Lösung die beste ist bzw. sein wird.

    Und nu? Glücklich die Städte und Kommunen, die klein sind und über nur wenig altbackene Radinfrastruktur verfügen. Aber was in einem Ort dann gemäß Lösung A ausgeführt wird, kann im nächsten Ort schon nach Lösung B vorliegen und schon sind wir wieder auf Start: Kraut und Rüben.

  46. @Jochen G

    Das beschreibt es wirklich gut.

    Der Radverkehr funktioniert, gewollt oder ungewollt, momentan als Durcheinander, als „Chaos“. Dabei trifft er aber auf eine deutsche Ordnungsliebe, in der Chaos nicht existieren darf, nicht existieren soll. Und so steht man vor dem Dilemma, es sich entweder einfach zu machen und die bestehenden Verhältnisse mit dem Willen der Mehrheit zu verklären und auf dem Rücken der Schwächeren unbedingt aufrechterhalten zu wollen. Oder aber sich der Realität stellen und den mühsamen Prozess der Veränderung gestalten zu müssen.

    Da letzteres oft als unnötig herbeigeführter Schritt zur Un-/Umordnung auf Kosten der Arrivierten gesehen wird, verzichtet man lieber. Oder reagiert eben erst, wenn die Regelumg des vermeintlichen Wildwuchses unausweichlich wird.

  47. Puh, hab ich wieder mal einige unschöne Tippfehler in meinem vorherigen Text hier versenkt. *traurig*

    Bei allem hin und her, wäre ja bereits extrem vieles an echtem Gebrauchswert dazu zu gewinnen, wenn gewisse Kommunen endlich mal aufhören würden, alten Mist durch Erneuerungen zu neuem, zukünftigem altem Mist zu „betonieren“.

    Da ist Hamm in Westfalen immer ganz vorne mit dabei. Weder ist man auch nur ansatzweise bemüht gefährlichen Mist mit an für sich nur wenig erforderlichem Aufwand zu entfernen: https://farm3.staticflickr.com/2857/12478016075_165261aa8b.jpg
    Und ebenso wenn es darum geht ganz neuen Supermist in die Welt zu bauen, sind sie vorne mit dabei. Ein Beispiel aus vielen. hier vom letzten Jahr an einer Bundesstraße, wo also die ERA verpflichtend einzuhalten ist.. https://farm6.staticflickr.com/5591/14991818965_1660508905.jpg () https://farm8.staticflickr.com/7557/15202946644_c307205482.jpg
    Und erst Recht wenn es darum geht alten Mist durch Baumaßnehmen nicht etwa zu entschärfen, oder gar zu entfernen, nein man baut denselben Mist wieder hin, nur halt mit neuem Pflaster: https://farm6.staticflickr.com/5588/14805588307_0264ca5636.jpg
    Und da fällt es dann auch nicht schwer sich noch nen Katastrophenniveau mehr vorzustellen, denn was kümmert die vorbildlichen AGFS Kommunen (die AGFS ist federführend beim RS1, weil die haben ja soviel Erfahrung und Ahnung… es darf heiser gelacht werden) geltendes Recht oder gar Gesetz: https://farm4.staticflickr.com/3674/12327977295_3f38f6e6fa.jpg

    Unnötig zu erwähnen, daß vom Lobbyverein ADFC nichts kommt. Was mich ehrlich gesagt auch kein bisschen verwundert, die Dame die seit über 20 Jahren die Fahrradbeauftragte mimt, ist im örtlichen Vorstand von dem Verein.

  48. Heinz hat eben auf die Presseerklärung des ADFC Münster verwiesen:
    https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-muenster/willkommen-beim-adfcnbspim-muensterland/aktuelles-aus-muenstermuensterland/article/radwegebenutzungspflicht-ist-rechtswidrig-hat-aber.html

    Mir ist dazu spontan folgendes eingefallen:
    Höflich formuliert: Äußerst armseelige und zutiefst zynische Begründung von dem Herrn Verwaltungsrichter, das Glücksspiel auf solchen Radwegen als weder schwer noch unerträglich zu bewerten, wenn nur genügend Geschick und Erfahrung auf dem Fahrrad versammelt sind.

    Das perfide und perverse hier ist, die Entscheidung gilt nur für den Kläger, bedeutet aber im Umkehrschluß für die Tausenden übriger Nutzer, daß sie bei weniger Geschick und Erfahrung dann wohl … halt Pech haben, wenn es mal wieder knallt. Müssen sie halt zuerst mehr üben, bevor sie die Wolbecker Straße und andere vergleichbare Zumutungen auf den sog. Radwegen befahren.

  49. Ich bin ja juristischer Laie, daher kann ich das nur vom logischen und meinem moralischen Standpunkt aus betrachten.

    Von diesem aus ist es schon seltsam, dass eine rechtswidrige Anordnung Bestandsschutz hat, weil es sie schon lange gibt und sie vorher nie angefochten wurde. Logischer wäre für mich die Pflicht, überall rechtskonforme Zustände herzustellen – auch dann, wenn das eine Verändeurng darstellt. Das schiene mir irgendwie auch „ordentlicher“ – ein Rechtstaat hält das Recht ein, statt dem Unrecht Bestandsschutz zu geben.

    Unlogisch und gefährlich finde ich die Argumentation, dass der Kläger so erfahren ist, dass er mit den widrigen Umständen umgehen kann. Was ist mit den Unerfahrenen? Haben die kein Recht auf eine sichere und rechtskonforme Straßengestaltung?

    Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Aber bei der Argumentation bin ich wirklich erschrocken. Dann hätte man nirgends einen Arbeitsschutz einführen müssen, weil es den früher ja auch nicht gab. Ein Radfahrer, der beim Überqueren der roten Ampel erwischt wird, kann sich nicht darauf berufen, dass er das seit 1998 so macht und das von der Polizei nie angefochten wurde.

    Zwischen Staat und Bürger herrscht an der Stelle eine extreme Schieflage. Der eine muss sich ans Gesetz halten, der andere nicht.

  50. Es wird auch mal eben nebenbei ignoriert, daß der Kampf gegen rechtswidrige und grob gefährliche Radwege ja nicht erst seit Neuestem gekämpft wird. Zu argumentieren, man hätte halt damals, also schon 1998 oder kurz danach Klagen sollen, ist so weltfremd wie nur was. Zudem es schon damals Versuche gab. Und wieviele Jahre hat der „Rechtsweg“ der Regenburger Klage verbraucht, ehe sie dann vor dem BVG in der Weise 2010 entschieden wurde?
    Der Rechtsstaat baut ja nunmal auch absichtlich Hürden auf, um Klagen gegen den Staat – und um nichts anderes geht es ja bei Verfahren von Bürgern vor den Verwaltungsgerichten! – zu behindern, zu verhindern oder auch nur gering zu halten. Hinzu kommen die Fallstricke der Juristerei selber, mit der man sich gefälligst auch ohne entsprechende Studium entweder semiprofessionell auszukennen hat, oder man ist bereit und in der Lage Anwälte zu bezahlen. – In Köln werden Klagen samt vorhergehendem Crowdfunding vorbereitet, um dann auch mit gewichtigem Fachanwalt auftreten zu können.

    Aber all das ändert auch nichts an dem unmittelbaren Zynismus, daß man ja offenbar sicher genug fahren könne, wenn die Erfahrung vorhanden wäre. Das ist schlicht Mumpitz, denn Erfahrung schützt nicht vor Unfällen. Selbst Vielfahrer, die um typischen Gefahren wissen, kommen früher oder später in Situationen, wo ihnen auch das nicht mehr hilft und dann entscheidet der Faktor „Schutzengel“ bzw. Glück, ob nur das Fahrrad gematscht wird, es nur bei kleinen Schrammen oder nem blauben Fleck bleibt, oder TatüTata aktiv werden muss.

    Der Gipfel der Chuzpe/Unverfrorenheit ist aber die Stadt Münster selber, mit ihrem Spruch von der Haftung, sollte Radfahrern auf der normalen Fahrbahn etwas passieren. Wo bleibt die Möglichkeit „des Bürgers“ in diesem tollen Rechtsstaat sich gegen solcherlei grundlegende Menschenrechte – hier das Recht auf körperliche Unversehrheit -, in solcher Weise ignorierende Verwaltungen wirksam wehren zu können?

    Der Rechtsstaat macht es sich heir mal wieder ausgesprochen einfach. So wie einst bei einer Klage meiner Mutter für Rentenansprüche, die aus dem Tod meines Vaters verweigert wurden. Die Materie war leider so kompliziert, daß der Beklagte selber vor dem Gericht das „Recht“ bekam eine angeblich neutrale Expertise gegen sich selber erstellen zu dürfen. Unschwer zu erraten wie das dann ausging…

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