Die Fahrradstaffel der Berliner Polizei ist seit 15 Monaten im Bezirk Mitte unterwegs. Immer im Doppelpack sind die Beamten auf Rädern in der Berliner Innenstadt unterwegs und radeln in einer Schicht täglich zwischen 30 und 40 Kilometern. Der auf drei Jahre angelegte Versuch wird umfangreich evaluiert. Auf einer Pressekonferenz heute legten Polizeipräsident Klaus Kandt und und Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung vor.
So wird bilanziert, dass die Fahrradstaffel rund 12.000 Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt hat. Davon richteten sich 5.300 Anzeigen gegen Radfahrer und 6.600 Anzeigen gegen Autofahrer. Eine kleine Anfrage des Abgeordneten Baum hatte allerdings ergeben, dass ein Großteil der Bußgelder gegen Radfahrer erhoben wurde und nicht gegen Autofahrer.
Günstig wirkt sich die Fahrradstaffel auf das Unfallgeschen im Bezirk Mitte aus. Wörtliches Zitat aus der Pressemeldung: „Insgesamt konnte im Einsatzgebiet ein deutlich positiver Einfluss auf Unfallhäufigkeit und -schwere mit Radfahrerbeteiligung nachgewiesen werden.“
Siegfried Brockmann (Unfallforschung der Versicherer):
„Der Unfallforschung der Versicherer war es wichtig, mit diesem Projekt nachzuweisen, dass die Einrichtung polizeilicher Radstreifen die Verkehrssicherheit verbessert. Nach den ersten Ergebnissen kann man tatsächlich von einem solchen Effekt ausgehen und anderen Kommunen das Modell empfehlen: Die Fahrradstaffel ist ein großer Gewinn für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Durch eine bessere Ansprache der Verkehrsteilnehmer, aber auch durch gezielte Ahndung von Delikten war es möglich, das Verkehrsverhalten deutlich zu verbessern. Im Untersuchungsgebiet ist auch ein deutlicher positiver Einfluss auf das tatsächliche Unfallgeschehen zu erkennen. Wir sind überzeugt, dass sich dieser Befund in der weiteren Evaluation bestätigt.“
Pressemeldung der Berliner Polizei vom 19.10.2015
Auf Facebook nennt die Polizei Zahlen, demnach scheint der Zuwachs an Verkehrssicherheit gemessen zu werden, indem man Verstöße zählt:
„Erfreulich ist, dass das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer im Zuständigkeitsbereich unserer Fahrradstaffel nachweislich rückläufig ist. Besonders auffällig war dies an Unfallschwerpunkten: Hier gingen die Verstöße um 44% zurück. Auch mussten deutlich weniger Rotlichtverstöße festgestellt werden.“
Egal wie, was für Zahlen. Fahrradstaffel gefällt mir, die Tatsache das man überhaupt wahrgenommen wird, haha.
Und hier mein Fahrradstaffel Bild, bin ich mächtig stolz drauf, habe 1+ jahr auf den shot gewartet.
Der grösste Nachteil ist wohl das es viel zu wenige sind.
http://berlinwaiting.tumblr.com/image/127470209976
die zahlen der polizei zeigen in der regeln vor allem deren kontrollintensität und fokus. verlagert sich der, gehen entsprechende delikte schnell mal zurück. die UDV muss halt schnell evaluieren.
seriös zur verkehrssicherheit kann man wahrscheinlich erst nach ein paar jahren etwas sagen, wenn man sieht, ob sich die zahl der unfallopfer in den kontrollierten gebieten aussagekräftig verringert hat.
einen „rotlichtverstoß“ kann man ja auch an der einsamen fußgängerampel oder stillen t-kreuzung begehen, sogar insbesondere dort, wenn die jeweiligen polizisten es darauf anlegen würden, sich dort auf die lauer zu legen.
hoffentlich findet die polizei auch bald einen weg, „gerichtsfest“ das nahüberholen und rücksichtslose abbiegen zu sanktionieren. ich verstehe ja nicht, warum das wort von zwei polizisten genügt, wenn jemand über rot rollt, aber nicht, wenn einer um die ecke heizt oder einen radler quasi am ärmel streift.
und das polizeiliche videobeweise bei so etwas nicht zulässig sind ist in unseren vorratsdatenseligen zeiten mit videoüberwachung aller möglichen öffentlichen räume doch letztlich unerträglicher autolobbyismus im gewand des „datenschutzes“.
Nee, der größte Nachteil ist, dass bei denen dick und fett POLIZEI drauf steht. Gut, in der Gegend, wo die rumgurken, sind die Leute dann vielleicht ein bisschen vorsichtiger, um nicht eine Anzeige abzusahnen. Und erzieherische Nahüberholer mit/ohne Hupe wird es bei denen keine geben. Und genau diesen wünsche ich noch am ehesten eine „Erziehung“ durch die Polizei.
Aber der allergrößte Nachteil ist, fab hat es angesprochen, dass viele Vorfälle gar nicht richtig geahndet werden (können).
Der Drängler auf der Autobahn, der mit Lichthupe versucht, Fahrer von der linken Spur zu vetreiben, bekommt eine Anzeige wegen Nötigung.
Der Rainbow-Taxi-Fahrer, der mich hier fast umgebracht hätte, darf, obwohl ich den Vorfall explizit als Straftat angezeigt habe, nun nur ein Verwarnungsgeld von 30 Euros zahlen.
Das Verfahren gegen den Taxifahrer, der dies vor zwei Jahren mit Dauerhupe nur deswegen nicht geschafft hat, weil ich noch rechtzeitig die Bremse in der Hand hatte, wurde trotz Beschwerde eingestellt. Es könnte sich ja nach Ansicht der Amtsanwälte auch einfach um einen Fahrfehler gehandelt haben.
Ach Mist, wieder ein „/“ verschludert. das innere Zitat ist natürlich keins!
Schauen wir uns doch einmal eine Begründung für die Nichtzulassung des Videobeweises an. Das LG Heilbronn findet es z.B. den Fall, dass jemand auf der öffentlichen Straße eine Videokamera mitlaufen lässt, um in einem Schadensfall den beweisbedürftigen Vorgang herauszusuchen, vergleichbar mit einem Arbeitnehmer, der am Arbeitsplatz permanent gefilmt wird.
Vom generellen Schadenspotential auf der öffentlichen Straße und der „Waffengleichheit“ unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer kein Wort.
Diese argumentative Schlagseite meine ich – zugegeben verkürzt – mit „Autolobbyismus“: „Wie ich meine Kiste fahr ist immer noch meine Sache.“
„Entsprechend urteilt das BAG zur verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die nur im Fall des konkreten Verdachts einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zulasten des Arbeitgebers in Betracht kommt. Zudem muss die Überwachung das einzig verbleibende Mittel darstellen […] Vor diesem Hintergrund müssen die von der Dashcam aufgezeichneten Daten auch erforderlich sein “
„Eine solche großflächige Beobachtung von öffentlichen Straßen stellt schon deshalb einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar, weil durch die hier vorgenommene, permanente Aufzeichnung mit der Videokamera eine Vielzahl von Personen in kurzer Zeit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen wird “
„Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben“
LG Heilbronn, Urteil vom 17.02.2015 – I 3 S 19/14
Ja nu, unsere wunderbare Große Ermächtigungskoalition schwafelt der Voratsdatenspeicherung ja auch ständig mit dem Argument der Verbrechensbekämpfung und sogar Verhindeurng das Wort. Und da darf der potentiell Betroffene dann nicht auch selber bei helfen?
Aber nein, da hab ich was falsch verstanden. Der Staat darf alles, inklusive kriminell sein, aber der Bürger darf nichts, denn sonst könnte der dem Staat am Ende noch was nachweisen. Und wie doof sähe das denn aus, mal ehrlich.
In ein paar US-Staaten wurden ja nach div. privaten Videos die polizeiliche Kriminalität dokumentierten und diese dann direkt ins Netz gestellt haben, Gesetze gebastelt, die jegliches Filmen von Polizei unter Strafe stellen, also illegal machen und illegale Beweismittel sind ja, wie praktisch aber auch!, vor Gericht nicht zulässig.
Das hindert aber auch das FBI und die DEA nicht daran, ihren Mitarbeitern zu erklären, daß wenn sie illegale Durchsuchungen und Festnahmen durchführen, sich vorher ausreichend untereinander auf eine legale und damit vor Gericht haltbare Begründung abzusprechen.
Okay, Amiland ist nicht Schland. Aber die Vorbildfunktion ist auf keinen Fall zu verachten…
„Und besonders gefährlich ist der sogenannte Fixe Fahrer, der sich ohne Bremsen durch den Straßenverkehr bewegt…“ O-Ton Berliner Polizist, Abendschau
Wie, die Handvoll die „ohne“ Bremsen fahren, come on…
Die Muttis die mit Ihren Kids und schrottigen Hollandrädern fahren, sind viel verantwortungsloser… Und davon gibt es mehr als ne Handvoll!
warum immer dieses mutter-kind-auf-dem-fahrrad-bashing? sollen mütter also lieber in jeep cherokees rumfahren?
inhaltlich ist das auch quatsch. die meisten richtigen hollandräder, die ich kenne haben durchaus funktionsfähige bremsen, laden zum gemütlichen fahren ein und ermöglichen einen guten überblick.
wenn eine neigung zum bürgersteigfahren gemeint sein sollte – das löst sich am besten durch geeignete verkehrsinfrastruktur und bessere rechtsdurchsetzung. letzteres ist ja aufgabe der staffel.
Es reicht ja meist ein Blick in die Unfallstatistik … Fixiefahrer sind nicht die größte Gefahr für andere.
Und radelnde Muttis mit Kind noch viel weniger …