Im Straßenverkehr ausgerastet und auf Radfahrer eingeprügelt – Schläger mit Bildern gesucht

Der Verkehrsermittlungsdienst der Polizeidirektion 3 sucht Zeugen eines Vorfalls, der sich am 9. Juli 2014 in Mitte ereignet hatte. Mit der Veröffentlichung von Bildern hoffen die Ermittler auf Hinweise, die zur Namenhaftmachung eines bisher unbekannten Schlägers und seines Begleiters führen.
An dem Mittwoch fuhr ein 34 Jahre alter Radfahrer gegen 17.30 Uhr mit seinem Herrenrad auf dem Radfahrstreifen der Wilhelmstraße von Tempelhof in Richtung Mitte. Nach bisherigen Erkenntnissen musste der Radfahrer dann einem braunen „Hyundai“ Geländewagen mit Heidelberger Kennzeichen ausweichen, der aufgrund eines Staus halb auf dem Radfahrstreifen stand. Der Radfahrer war nach eigenen Aussagen über den Gehweg ausgewichen und dann kurz nach dem Fahrzeug wieder auf die Fahrbahn gefahren. Ob er das haltende Auto hierbei berührt hatte, konnte der Mann nicht mehr sagen. Der Radfahrer fuhr anschließend weiter bis zur Leipziger Straße und bog nach rechts in Richtung Alexanderplatz ab. Plötzlich wurde er von dem braunen „Hyundai“ überholt, der über den Gehweg gefahren war, um ihm zu folgen. Der Geländewagen bedrängte den Radfahrer zunächst vom Gehweg aus. Hierbei gefährdete der Autofahrer diverse Fußgänger, die auf dem Gehweg liefen, verletzt wurde glücklicherweise niemand.
Anschließend fuhr der Wagen zurück auf die Fahrbahn und bedrängte den inzwischen aufgrund des aggressiven Verhaltens des Fahrers verängstigten Radfahrer von der anderen Seite. Als der Wagen auf gleicher Höhe wie der 34-Jährige fuhr, öffnete sich plötzlich das Beifahrerfenster und der Radler wurde mit einem Schlagstock mehrfach geschlagen. Gleichzeitig wurde das Auto immer wieder nach rechts gegen den Radfahrer gelenkt, um ihn am Bordstein einzuklemmen. An der Kreuzung Leipziger Straße Ecke Mauerstraße überholte der Autofahrer den Radler schließlich und stellte sich ihm mit seinem Wagen in den Weg. Der Radfahrer musste ruckartig bremsen, um nicht gegen das Auto zu prallen. Der Autofahrer sprang heraus und rannte auf den 34-Jährigen zu. Dieser versuchte noch zu wenden und davon zu fahren, wurde jedoch in diesem Moment schon von dem Unbekannten mit dem Schlagstock mehrfach gegen den Kopf geschlagen. Hierbei schrie der aggressive Mann diverse Beleidigungen und drohte den Radfahrer zu töten. Auch herbeieilende Zeugen beleidigte und bedrohte der Unbekannte. Nachdem Passanten eingeschritten waren, lief der Schläger zunächst zurück zu seinem Fahrzeug. Das Opfer fotografierte dann sowohl den Autofahrer als auch das Fahrzeug, woraufhin der brutale Mann erneut auf den 34-Jährigen zulief und ihm mehrfach gegen den Kopf trat, bis dieser umfiel und regungslos liegen blieb. Nach dieser erneuten Attacke stieg der Unbekannte in das Fahrzeug, wendete und fuhr auf der Leipziger Straße zurück in Richtung Potsdamer Platz.
Der Radfahrer erlitt Verletzungen, die stationär in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Er leidet psychisch noch heute sehr unter dem Angriff.

Die Ermittlungen zu dem Autofahrer und seinem Beifahrer blieben bis heute ohne Erfolg.

Der Autofahrer wird folgendermaßen beschrieben:

30 bis 40 Jahre alt
südländisches Aussehen
sprach deutsch mit leichtem Akzent
hatte muskulöse Unterarme und eine trainierte Statur
trug ein helles T-Shirt, Jeans und Schuhe mit einer hellen Applikation
hatte dunkle Haare und einen Drei-Tage-Bart
trug eine auffällige, goldfarbene Uhr am linken Handgelenk
Sein Begleiter wird folgendermaßen beschrieben:

20 bis 25 Jahre alt
auffallend schlank
über 180 cm groß
kurze dunkelblonde oder bräunliche Haare
kariertes Hemd in unterschiedlichen Türkistönen
sprach deutsch mit leichtem Akzent
Der Verkehrsermittlungsdienst fragt:

Wer kennt die beiden Männer und kann Angaben zu ihnen machen?
Wer kennt das Fahrzeug?
Wer hat den Vorfall beobachtet, sich bislang nicht bei der Polizei gemeldet und kann Angaben zu dem Übergriff machen?
Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?
Zeugen werden gebeten, sich beim Verkehrsermittlungsdienst der Polizeidirektion 3 in der Invalidenstraße 57 in Moabit unter den Telefonnummern (030) 4664 – 381 352 bzw. – 381 800 zu melden. Selbstverständlich nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Hinweise entgegen.

Meldung der Berliner Polizei Nr. 0247 vom 30.01.2015
Weitere Bilder des Gesuchten sind hier veröffentlicht.

26 thoughts on “Im Straßenverkehr ausgerastet und auf Radfahrer eingeprügelt – Schläger mit Bildern gesucht

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  1. schon blöde Rechtslage in D, dass einem das Fahrzeugkennzeichen quasi nichts nützt, wenn der Fahrzeughalter einfach sagt „Nö, war ich nicht“

  2. Da bekommt man ja Angst, auch mal an so einen zu geraten. Der Führerschein für jeden Vollidioten ist vielleicht doch nicht das beste Konzept. Wär mal interessant, wie das am Ende vor Gericht ausgeht.

  3. So so, und die Polizei glaubt wirklich, dass sie sieben Monate später noch nützliche Aussagen erhält. Mich würde interessieren, welche Wege das Opfer bestreiten musste, damit es zu einer ordentlichen Ermittlungsarbeit kommt. Weiß da jemand näheres zu? Besonders interessant ist das Ganze vor dem Hintergrund des wirklich „interessanten“ Zeugenaufrufs der Kölner Polizei vom November letzten Jahres.

  4. Ziehe meinen Kommentar von eben zurück. Im Anhang der Polizeimeldung steht eine zum selben Vorfall vom 10.07.14. Oh Mann, ich scheine wirklich schon an Paranoia zu leiden….

  5. Die Paranoia hätte ich, wenn es eine Tatbeschreibung gegeben hätte, bei der der Fahrer im Auto geblieben wäre, die aber nach Absicht ausgesehen hätte. Ich habe die Befürchtung, dass absichtlich herbeigeführte Unfälle oft als normale Unfälle behandelt werden. Wir alle kennen gefährliche Belehrungsversuche aus dem Auto heraus – das geht auch mal schief.

    Bei solchen körperlichen Angriffen hingegen würde ich schon sagen, da macht die Polizei einfach ihren Job ohne Ansehen des Opfers und Täters.

  6. Was ich an diesem späten Aufruf nicht verstehe: Wenn ich mich richtig erinnere, hieß es, es handele sich um einen Mietwagen. Das heißt doch aber auch, dass der Mietwagenfirma die genauen Namen der Fahrer oder des Fahrers bekannt sein müssen?

    Andererseits unverständlich was den ehrenwerten Herrn dazu gebracht hat, derart durchzudrehen. Das zeigt doch die Ausmaße der Scheinheiligkeit in der Unfalldebatte: Opfer werden mitschuldig gemacht (Helm, Warnweste etc.), während über die Täter kaum ein Wort verloren wird. Es sei denn, es ist ein derart dramatischer Fall wie dieser.

  7. „Heute“ ist Anfang Februar, „DAMALS!“ war Juli 2014.

    Frage: Wer hat da jetzt ein gesetztes halbes Jahres selig gepennt – die Berliner Polizei mit der Erkenntnis sie kommen nicht weiter, oder das/der Blog der Rad-Spannerei? 😀

    Oder: Wie jetzt? Werden die Maut-Brücken etwa doch (noch) nicht für eine Komplettüberwachung genutzt, oder waren die Daten tatsächlich schon gelöscht, als die Berliner Polizei ihren Bedarf erkannt hat? UN-GLAUB-LICH!!

    *ganz unschuldig guckend – der Jochen*

  8. Datenschutz ist Täterschutz – Den Satz hab ihr sicherlich alles schon mal gehört. Und genau solche Fälle, wie der vorliegende, sind damit gemeint.

    Für eine Öffentlichkeitsfahrndung, so nennt sich das, sind hohe Hürden zu überwinden. Einfach ausgedrückt, erst wenn alle anderen Ermittlungen zu keinem Ergebnis führen, kann man seitens der Strafverfolgung auf eine Öffentlichkeitsfahnung zurückgreifen, da die Persönlichkeitsrechte des Täters hier doch stark eingeschränkt werden.

    Die Lange Zeitdauer ist einfach mit den knappen finanziellen Mitteln der Polizei zu erklären. Auswertung von Spuren kann hier Monate bis Jahre dauern.

  9. Klemmi, Du mich lachen machen tun!

    Mal ganz ehrlich, hast du es schonmal – egal ob jetzt dienstlich, oder außerdienstlich als Privatmensch – erlebt, daß die Polizei ein halbes Jahr nachdem jemand mit einer gestohlenen Bankkarte am Automaten Geld abgehoben hat, wartet, bis das von der Automatenkamera aufgenomme Bild in der Zeitung veröffentlicht wird? Bei sowas vergehen doch in aller Regel nur wenige Tage!
    Aber hier braucht es ein halbes Jahr? Verzeih mir, auch wenn das mit dem Datenschutz – ach! auf einmal? juckt die Berliner Polizei doch sonst nicht sonderlich, wenn Greiftrupps Telefone einfordern und komplett ausforschen – natürlich stimmt, aber eine derartige Zeitspanne bei einem solchen Delikt, ist mehr als blanker Hohn gegenüber dem Opfer!

    Aber ging ja auch nur um einen Radfahrer…. ich glaub ich gewöhne mich an den Spruch so langsam. Passt einfach zu oft, zu gut. Auch wenn ich es nicht hart belegen kann, aber viele andere Möglichkeiten der sinnvollen und v.a. glaubwürdigen Erklärung, sehe ich immer seltener.

  10. Der Vorfall, um den es hier geht, geschah am 9. Juli 2014. Am 30. Januar 2015, also 205 Tage später, veröffentlichte die Polizei die Pressemeldungf mit den Fotos des Gesuchten.

    Ein schwerer Verkehrsunfall mit anschließender öffentlicher Fotosuche nach dem vermutlich schuldigen Radfahrer fand am 24. Juni 2014 statt. Damals war ein Mann aus einem Bus der Linie 285 ausgestiegen, wurde vom Radfahrer erfasst und schwer verletzt und ist später verstorben. Die Bildersuche nach dem flüchtigen Radfahrer begann am 8. Juli 2014, also 15 Tage später. Soweit ich mich erinnere, wurde die Suche mit dem Foto des Radfahrers aus der Überwachungskamera eines BVG-Busses nach wenigen Tagen erfolgreich beendet. Der Beitrag zu diesem Unfall steht hier:
    https://rad-spannerei.de/blog/2014/06/24/fahrerflucht-nach-unfall-zwischen-radfahrer-und-fussgaenger/

    Angesichts der Schwere der Vorwürfe gegen den Autofahrer kann ich nicht verstehen, wieso Polizei/Staatsanwaltschaft/Richter mehr als 200 Tage mit einer Bilderfahndung warten müssen.

  11. Ich meine mich zu erinnern, dass Zeugenaufrufe schonmal im Juli kamen, iirc aber nur mit Fotos vom Auto, nicht vom Täter.

    Und natürlich hat das ein Geschmäckle, allein schon, dass Nummernschild etc. bekannt ist, der Autoverleih aber sagen kann „wir erinnern uns nicht“ hat ein Geschmäckle, dass doch sehr an Bananenrepublik erinnert.

  12. Die Aktion ist ja so schon vollkommen bekloppt – aber wenns dann auch noch um einen Mietwagen ging, ist das ja überhaupt nicht mehr verständlich.

    Die Kritik an der langen Dauer, bis Aufnahmen der Öffentlichkeit gezeigt werden, liest man bei allen möglichen Fahndungen. Auch U-Bahn-Schläger und sonstige werden erst Monate später „berühmt“.

  13. Die Sache stinkt doch bis zum Himmel und aus allen Richtungen:

    – Welcher „normale“ Mensch führt schon einen Schlagstock mit sich?

    – Wieso kann der Autoverleih keine Auskunft über seine Kunden geben?

    – Wieso wird bei solchen Vorfällen nur von verkehrspolizeilicher Seite ermittelt? (ja, es handelt sich natürlich auch um ein Verkehrsdelikt, aber vorrangig muss hier ja wohl die Kripo tätig werden?!)

    – Warum meldet sich (scheinbar) keiner, der den Fettsack identifizieren kann? Die Aufnahmen sind ja klar und deutlich.

    Alles in allem ziemlich beängstigend, dass man mitten in Berlin und am helllichten Tag so agieren und sich zahlreichen Zeugen und Fotos zum trotz unerkannt seiner Verantwortung entziehen kann.

  14. Natürlich kann man über dieses Beispiel von Ermittlungsversagen nur den Kopf schütteln. Aber das hat leider kein „System“ auf Radfahrer bezogen, sondern ist der ganz normale Wahnsinn. Der Autovermieter hat ja den Mieter des Wagens angegeben und auch in anderen schweren Fällen werden erst Monate später Bilder herausgegeben. Der von Kalle angeführte Fall ist eher die Ausnahme, denn die Regel (da kann man sich natürlich schon wundern, warum es dort so schnell ging – aber zu kritisieren ist das natürlich nicht). Bleibt also die Frage, warum in einer Welt, in der kaum noch jemand mit den Achseln zuckt, wenn von Überwachung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten die Rede ist, ausgerechnet dort, wo schwere Kriminalität damit bekämpft werden könnte, alle Bedenken ausgelebt werden.

  15. Wenn ich die Berichterstattung anderswo richtig verfolgt habe, hat der Autoverleih Angaben zum Mieter des Autos machen können, aber der Mieter des Autos hat keine Angaben zum Fahrer gemacht.

    Bei jemand, der so aussieht wie der mutmaßliche Täter, würde ich grundsätzlich davon ausgehen, daß er Teleskopschlagstock, Butterflymesser, etc. mitführt.

  16. Michael S, wie schon von mir zuvor angesprochen, die Polizei hat für gewöhnlich keine derartigen Bedenken, wenn es um das Veröffentlichen von Fotos geht, wo es um das Abheben von Bargeld mittels gestohlener Bankkarte geht. Und das binnen weniger Tage, denn die Polizei weiß GANZ GENAU, daß Zeugen sich nur wenige Tage an solche Begegnungen erinnern können. Und bei derartigem gewöhnlichem Diebstahl geht es nicht um schwere Körperverletzung, sondern nur um kleine bunt bedruckte Scheine.

    Sollte Klemmi, oder Du in der Lage sein, diese massive Diskrepanz sinnvoll zu erklären, hören wir uns das Lamentieren gerne weiter an.

  17. Naja @Jochen, wer von anderen Argumente einfordert, die er vorab als „Lamentieren“ abtut, kann wohl keine ernsthafte Diskussion erwarten. Ich frage mich vielmehr, ob Du die Kommentare von Michael und Klemmi überhaupt verstanden hast? Kann ja nicht der Fall sein, wenn Du das darin gelesen hast, was Du unterstellst.

  18. Jochen, irgendwie verwirrst du mich. Ich habe es doch erklärt. Genau so, wie ich es geschrieben habe, ist es.

    Ganz nebenbei wird die Öffentlichkeitsfahnung von der Justiz, nicht von der Polizei angeordnet.

    Aber ganz ehrlich, wenn du wirklich glaubst, Fahndungsbemühungen richten sich nach den Opfern, dann hast du schwer einen an der Waffel.

    Das Einzige, was darauf, über die gezetzlichen Vorgaben hinaus, Einfluss haben kann, ist die vierte Gewalt im Staate, die Presse und das damit einhergehenede öffentliche Interesse.

  19. @ Klemmi:

    die Polizei hat für gewöhnlich keine derartigen Bedenken, wenn es um das Veröffentlichen von Fotos geht, wo es um das Abheben von Bargeld mittels gestohlener Bankkarte geht. Und das binnen weniger Tage, …

    Ich weiß ja nicht, aus welcher bayrischen Stadt du diese Erfahrungen beziehst, aber in Berlin ist mir – ausser in dem von Kalle angesprochenen Fall – gerade kein Fall geläufig, wo die Polizei binnen weniger Tage solche Fotos veröffentlicht. Ich wundere mich im Gegenteil immer wieder, mit welcher Erwartung Monate nach entsprechenden Vorfällen Zeugen gesucht werden. In diesem Fall hier geht diese Art von nennen wir es mal ‚Behördenzögerlichkeit‘ auf Kosten eines Radfahrers als Opfer, aber daraus eine besondere Nachlässigkeit ableiten zu wollen, ist schlicht paranoid, es leiden quasi alle Opfer darunter. Andererseits profitieren auch alle davon, dass wir nicht überall Kameras hängen haben und nicht jede Litfasssäule mit Fahndungsaufrufen zugekleistert ist.

  20. tschuldige Klemmi, war natürlich an Jochen gerichtet…

  21. § 131a (StPO)
    [Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung]
    (3) Auf Grund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder Zeugen darf bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte der Begehung der Straftat dringend verdächtig ist und die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.

    §131b
    [Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten oder Zeugen]

    (1) Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.

    § 131c
    [Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnahmen]

    (1) Fahndungen nach § 131a Abs. 3 und § 131b dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.

    „Erhebliche Bedeutung“
    Bei Tötungsdelikten sind sie hier in HH ziemlich schnell, paar Tage bis ne Woche.
    Sonst dauert das paar Monate bis ein halbes Jahr.

  22. berlinradler und Klemmi, ja fein, auf die Antwort von Klemmi habe ich gewartet. Ernsthaft!

    Wenn es also eine Frage der Kapazitäten und des Geldes ist, ob zeitnah und damit mit Aussicht auf Erfolg, eine Öffentlichkeitfahndung mit Gesicht durchgeführt wird, dann MUSS sich die Frage stellen, nach welchen Kriterien die Fälle ausgesucht werden, bei denen man so vorgeht.

    Ist es das Zufallsprinzip? Wird da ne Lotterie mit Nummernzuteilung veranstaltet? Oder ne Münze geworfen? Oder in der Reihenfolge des Stapels entschieden? Die ersten 10 bekommen die volle Aufmerksamkeit, der Rest hat halt Pech gehabt?

    Mir ist es dabei total egal, ob nun die Justiz oder die Polizei versagt hat, das sind für Außenstehende lediglich Spitzfindigkeiten, denn es ist klar was gemeint ist! Strafverfolgung und damit sollte man vielleicht lieber von „den Ermittlern“ sprechen.

    Aber die Sache ist ja noch anders hier. Es gab ja eine Öffentlichkeitsfahndung, aber nur bezogen auf den PKW. Offenbar war man also in der Lage da etwas zeitnah „auszuwerten“. Daher ist das Geschmäckle umso erheblich, daß man erst ein halbes Jahr später auf die tolle Idee kommt, auch das Bild von dem Gewalttäter zu verwenden.

    Summa summarum sieht das für mich nach einem systematischen Versagen aus, daß zumindest in Teilen nicht allein dem Zufall überlassen worden ist. Und daher bezeichne ich jeden Versuch des verwischenden Schönredens als Lamentieren.

  23. Ach ja, Michael S. also hier in der Provinz Westpreussens erscheint immer mal wieder nen Fahndungsfoto von Bankautomaten, wo das Delikt erst sehr kurze Zeit vorbei ist. Seltsam.
    In einem Fall hatte man es dabei sogar so eilig, daß dabei ein Fehler passierte und ein falsches Bild in die Zeitung kam! Sollte natürlich auch nicht geschehen. Zeigt aber, daß es Ermittlungsbehörden gibt, die sich der Bedeutung von ZEITNAHER Öffentlichkeitsfahndung bewußt sind.

    Und noch auf ein Wort zu der Entgleistung von Herrn Klemmi. Ich kann mich nicht erinnern Dich beleidigt zu haben. Das du meinst dies mir gegenüber nun tun zu müssen (dann einen an der Waffel), zeigt sehr deutlich in welcher Ehre du dich offenbar verletzt fühlst. Nett! Hilft natürlich ungemein das zu betonen, wovon du meinst es wäre ganz und gar undenkbar.

    Klar, alle Menschen werden von „der Justiz“ gleich behandelt. Also … wer sowas allen ernstes denkt, muss ganz schön einen an der Waffel haben, oder in einer Parallelwelt leben, in der die tagtägliche Ungleichbehandlung von Menschen durch Vertreter in Staatsdiensten, auf systematische Weise ausgeblendet wird.

  24. @Jochen, Du hast Anfangs anders argumentiert. Nämlich dass die Polizei so lange brauchte, weil das Opfer ein Radfahrer war.

    Da wird man wohl „lamentieren“ dürfen, dass auch andere Fälle von Gewaltkriminalität manchmal extrem lange brauchen, bis Fotos in der Öffentlichkeit zu sehen sind. Und dies als Untermauerung der These nutzen dürfen, dass nicht die Art der Verkehrsbeteiligung des Opfers, sondern andere in der Diskussion genannte Gründe für die Verzögerung ursächlich sind.

    Ich sehe vieles bei der Polizei durchaus kritisch – so muss man befürchten, dass ein Angriff ohne Schlagstock und nur mit Auto als normaler Verkehrsunfall behandelt worden wäre.

    Dennoch verstehe ich Dein Problem nicht, es bringt doch nichts, Deine Wut auf Unbeteiligte zu fokussieren. Diskutieren macht Spaß, aber so nervts nur.

  25. @Jochen, ich weiß nicht, wie das bei euch so läuft. Justiz und Polizei sind nun mal Ländersache.

    In Berlin werden datenschutzrechtliche Standarts sehr eng gesehen. Auch wenn man zuweilen beim Sammeln von Daten recht großzügig vorgehen mag, ist deren Veröffentlichung doch eine ganz andere Hausnummer.

    Die von dir beschriebenen Greiftrupps, die angeblich irgendwelche Handys auspähen, was immer du damit meints, werden die so gewonnenen Informationene ja auch nicht in der Folge in irgendwelchen Zeitungen veröffentlichen.

    Scheint die Polizei im Umgang mit Radfahrern zuweilen ungerecht? Ja auf jeden Fall, sehe ich auch so. Ich finde es mehr als misslich, dass hier z.B. Verwarnungsgelder kassiert werden, weil jemand um 12 Uhr Mittags kein Licht am Rad hatte, aber es regelmäßig völlig ungesühnt bleibt, wenn ein Radfahrer Fahrfehler begeht. Also auf der falschen Seite fährt, bei Rot eine Kreuzung quert oder oder oder. Grund ist, dass Mängel leichter zu verfolgen sind. Ist das gerecht? Nein, sicher nicht. ABER es ist auch nicht der Job der Exicutive, für Gerechtigkeit zu sorgen, die sollen lediglich den IST-Zustand möglichst umfänglich festhalten, um Gerechtigkeit haben sich Legislative und Judicative zu kümmern.

    Was meine Wortwahl und die damit von dir empfundene Beleidigung angeht, blieb mir leider in meiner rethorischen Hilflosigkeit, angesichts deiner unbewiesenen Verschwörungstheorien im Umgang mit Radfahrern als Opfern, kein anderer Ausweg. Dies möge mir verziehen werden. Wollte ich doch nur möglichst deutlich zum Ausdruck bringen, wie sehr du mit deinen Behauptungen daneben liegst.

    Was nun die zeitliche Verzögerung der Veröffentlichung angeht, sei dazu noch kurz weiter ausgeführt, dass das neben rechtlichen Dingen auch noch an anderen Umständen liegt, bzw. liegen kann. Da sind zB. erstmal die Ermittlungen zu den Zeugen. Es dauert einige Zeit, bis man die Zeuge alle aufgetrieben hat. In Berlin sind es regelmäßig Durchreisende, Gelegenheitsaufhältige, Touristen oder sonstig nicht so leicht zu ermittelnde Personen. Die werden nun ersteinmal gesucht. Dann hat man sie nach 4 bis 6 Wochen alle gefunden. Nach weiteren 4 Wochen waren nun endlich auch mal alle zur Vernehmung da, ungelücklicher Weise sagen Zeugen Termine gerne einfach mal ab oder „vergessen“ diese. Inzwischen sind nun schon mal gut 2 Monate ins Land gegangen. Von den Zeugen werden weitere Zeugen benannt….nochmal 4 Wochen. Irgendwann kommt einer damit um die Ecke, dass er ein Foto gemacht hat. Hat er aber nicht dabei, ist zu hause auf dem PC, nochmal 2 Wochen, bis es bei den Behörden ist. Was folgt ist eine nichtöffentliche Fahndung. Soll heißen, die Bilder werden erstmal bei den Streifenpolizisten der Stadt verbreitet, vieleicht kennt den ja einer. Nochmal 2 Wochen vorbei. Hilft alles nichts, ein Antrag auf öffentlichkeitsfahnung geht über die StA an das Gericht. Und jetzt kann die Bearbeitung dauern. Da ja bei den Ermittlungen nun schon mehrere Monate vergangen sind, erklenn natürlich niemand mehr auf Gefahr im Verzuge und somit bleibt der Antrag erstmal liegen. Bis er über die StA zurück bei der ermittelnden Dienststelle der Polizei ist, kann das nochmal 4 bis 6 Wochen dauern. Und dann irgendwann ist das Bild mal in der Zeitung.

    Und wie gesagt, hier sind die unendlich langen Wartezeiten bei den Laborauswertungen noch nicht mit eingerechnet. In der realen Welt ist es nämlich nciht so, dass da ein paar smarte Typen zu motivierender Musik in HiEndlabors nen 3Minutenjob machen, oder ne Gothikbraut mal eben ihren Massenspektrometer anwirft und alle Antworten parat hat.

    Ermittlungen im realen Leben sind numal was anderen, als das 45Minutenformat einer Vorabenserie im TV hergibt.

    Ist das unschön? Klar, keine Frage, aber nun mal die Realität. Und damit meine ich jetzt die reale Realität und nicht die MöchtegernPolitischMotivierterHassRadfahrerRealität.

  26. Jetzt wird übrigens mit Bildern nach einem Mann gefahndet, der im Juni einer Frau die Haare angezündet hat. Schwere Straftat, 8 Monate bis zur Veröffentlichung der Bilder, das Opfer war nicht mit Fahrrad unterwegs.

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