Thema „Promillegrenze für Fahrradfahrer“ auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag

In der kommenden Woche findet vom 28. bis zum 30. Januar 2015 der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt, eine jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrsrecht im Harzstädchen Goslar. Sie hat bundesweit Relevanz, da ihre Empfehlungen häufig in der Politik bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften berücksichtigt werden. Radfahrer stehen im Focus der diesjährigen Veranstaltung, denn im Arbeitskreis 3 soll über neue Promillegrenzen für sie diskutiert werden. In der Presseinfo für den Gerichtstag wird die Veranstaltung so angekündigt:

„Für Fahrradfahrer liegt die Grenze der strafbewehrten, so genannten absoluten Fahruntüchtigkeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. Eine Bestrafung von Radfahrern bei einer weniger hohen Alkoholisierung verlangt den Nachweis alkoholbedingten Fehlverhaltens, der in der Praxis auch für Radfahrer nicht immer leicht zu führen ist. Im Unterschied zu Kraftfahrern existiert für Radfahrer bislang kein bußgeldbewehrter Gefahrengrenzwert, wie er in § 24a Straßenverkehrsgesetz vorhanden ist.

Rechtsmedizinische Untersuchungen zu den Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit von Fahrradfahrern stammen aus den frühen 80er Jahren. Vor diesem Hintergrund wurden aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen mit der Frage durchgeführt, ob bei dem immer dichter werdenden Straßenverkehr die Grenze von 1,6 Promille, die erst nach sehr erheblichem Alkoholkonsum erreicht wird, noch sinnvoll ist.

Ab welcher Promillezahl sind betrunkene Fahrradfahrer ein Sicherheitsrisiko? In welchem Umfang gefährden alkoholisierte Fahrradfahrer nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer? Sollen neue Promillegrenzen eingeführt werden?“

Referieren wird zu diesem Thema unter anderem Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC bei der Bundesgeschäftsstelle. Der ADFC setzt für eine Absenkung der Promillegrenze für Fahrradfahrer auf 1,1 Promille ein.

53. Deutscher Verkehrsgerichtstag
ADFC: Geringerer Grenzwert für Radfahrer

15 thoughts on “Thema „Promillegrenze für Fahrradfahrer“ auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag

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  1. Interessanterweise werden 8 Arbeitsthemen beim Verkehrstag abgearbeitet, wobei nur das Thema, bei dem es um neue Vorschriften für Radfahrer geht, es in die Medien geschafft hat. Interessant finde ich die Themen „Unfallrisiko Landstraße“ und „automatisiertes Fahren“, letzteres war ja auch hier schon häufig Diskussionsgegenstand. Beides sind aber keine Schaum-vorm-Mund-Themen.

  2. Nachtrag, das ist keine Kritik an Kalles Themenwahl, da dieses Thema hier natürlich gut passt. Die Medien könnten aber etwas umfangreicher berichten.

  3. warum muss sich mein verband gerade über solche themen profilieren? anbiedern beim boulevard? kann man solche themen nicht ein bisschen diskreter angehen? so entsteht doch nur der eindruck, besoffene radfahrer seien im unfallgeschehen ein großes problem. gibt es dafür überhaupt hinweise?

    es sollte lieber ziel sein, eine infrastruktur zu haben, die radfahren mit ein paar bier verzeiht. ich persönlich sehe nicht ein, aus existentiellen gründen in allen lebenslagen immer topfit und hellwach wie auf der teutschen autobahn sein zu müssen.

    die von berlinradler genannten themen sind in der tat auch sehr interessant. auch für primär radfahrinteressierte.

  4. update: ist es nicht absurd, dass der deutsche anwaltverein (der bisher nicht durch besonderen fahrradjubel auffiel) hier weiter denkt als der ADFC?

    http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/macht-das-bier-aus-den-trinkflaschen-betrunken-aufs-fahrrad-damit-soll-bald-schluss-sein/11270796.html

    der ADFC ist auch in schöner gesellschaft bei diesem fahrradthema: der generalbundsanwalt kay nehm sowie die üblichen verdächtigen der autolobby („die sollen gefälligst auch nicht“, „können ja schieben höhö“). und mittenmang der radfahrer-verband. ist das nur naiv? ein art helferkomplex, weil man sich als radfahrer ja angeblich „besser“ fühlen soll?

    dabei ist es doch so klar: hauptsache, die leute fahren in dem zustand nicht auto. was radfahren praktischer und besser macht, nützt allen. was gefahren übertrieben an die wand malt und radfahrer deshalb einschränkt schadet.

    lobbygeschäft lebt nun mal von einer klaren stoßrichtung. besonders wenn man ein kleiner verband ist.

  5. naja…
    solange ich keinen engen radweg mit einem normalerweiseautofahrer
    teilen muss, der mir in der nacht unbeleuchtet und besoffen entgegenkommt…

    (nein, das war jetzt etwas kurz gedacht von mir…

    was ist denn, wenn jemand sich beim fußgängerslalom verschätzt? ist ja noch nie ein älterer mensch nach einem solchen unfall ums leben gekommen… haben sich auch noch nie passagiere in einem bus verletzt, der wegen eines unvorsichtigen radlers notbremsen musste. neinnein, mit so einem fahrrad kann man ja überhaupt keinen schaden anrichten, da kann man ruhig fahren, solange man es schafft, gerade noch irgendwie so etwas wie senkrecht zu bleiben!

    ich glaube, der adfc nimmt schlicht und einfach fahrräder ernst. wäre jedenfalls ’ne klare stoßrichtung.)

  6. […] Themen habe ich aber nichts weiter gehört. Dank eines Kommentars von berlinradler im Blog der rad-spannerei.de habe ich mir die anderen Themen einmal angesehen. Viel interessanter finde ich folgende drei […]

  7. Trotz der höheren Promillegrenze (und den anderen Regeln in diesem Zusammenhang) ist die Unfallverschuldungsquote von alkoholisierten Fahrradfahrern mit 4,5 Prozent (Zahlen aus dem Artikel) geringer als beim Gesamtverkehr (4,8 Prozent, stat Bundesamt). Das Problem ist bei Radfahrern demnach geringer als beim übrigen Verkehr, weshalb zunächst dort eine Regelverschärfung angedacht werden sollte.

  8. Rechtsmedizinische Untersuchungen zu den Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit von Autofahrern stammen ebenfalls aus den frühen 80er Jahren. Die 1,1 Promille als Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit ist demnach ebenfalls zu hoch.
    Eine Egalisierung ist das falsche Zeichen.
    Hier (MS) finden in letzter Zeit verstärkt Alkoholkontrollen bei Radfahren statt. Als ich vor einiger Zeit gehört habe, dass es „sicherer“ sei, nach „ein paar Bier“ mit dem Auto statt mit dem Rad zu fahren („…wird man nicht erwischt“), war ich einigermaßen entsetzt.

    Das Rad als Verkehrsmittel so ernst wie den MIV zu nehmen ist eine gute Sache, aber man muß das Gefährdungspotenzial berücksichtigen.

  9. Zum Radverkehr fällt dem Verkehrsgerichtstag eh nur Polemik ein.

    „Unfallverschuldungsquote von alkoholisierten Fahrradfahrern mit 4,5 Prozent (Zahlen aus dem Artikel) geringer als beim Gesamtverkehr (4,8 Prozent, stat Bundesamt).“ (Martin LE)

    Bedenkt man den recht geringen Anteil der Radfahrer am Gesamtverkehr, dann werden die Zahlen noch einmal aussagekräftiger. Auch die Unfallfolgen (Leicht- oder Schwerverletzte, Tote) müssen eine Rolle spielen.

    Vorsitzender ist der ehem. Generalbundesdanwalt Kay Nehm, zu dem es auf Wikipedia heißt:
    „Seine Eignung als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages wird in Frage gestellt, da er sich einseitig als Befürworter des Automobilverkehrs postiert und gegen Fahrradfahrer polemisiert.“

    Wie ist das eigentlich mit alkoholisierten Fußgängern? Die haben ja ein ähnliches Gefährdungspotential wie Radfahrer. Gibt’s da Unfallquoten? Ab wieviel Promille darf man nicht mehr am Verkehr teilnehmen?

  10. Die Promillegrenze für Fahrradfahrer dürfte eher ein Thema sein, von dem in erster Linie Autofahrer betroffen sind. Die fahren häufig nur dann mit dem Rad, wenn sie einen Trinken wollen. Diese Option wird ihnen jetzt erschwert… 🙂 Mir als (in erster Linie) Radfahrer ist die Grenze völlig wurscht, weil Alkohol im Verkehr nix zu suchen hat und ich mit einer 0,0-Promille-Grenze für alle Fahrzeugführer einverstanden wäre.

    m

  11. Auf der einen Seite denke ich, dass es wirklich schwerwiegendere Probleme im Straßenverkehr gibt, die man zuerst mal neu reglemntieren sollte, eh man an die Promillegrenze für Radfahrer geht.

    Auf der anderen Seite denke ich, sollnse doch machen. Für 1,1 Promille muss man nämlich schon ganz schön bechern, was sich mit jedem Promillerechner recht schnell prüfen lässt. In meinen Fall müsste ich schon 2 Liter Bier in 3 Stunden trinken, um die Grenze zu überschreiten und da bin ich schon ganz schön Knülle dann 😉

  12. was soll denn der quatsch,

    jetzt werden auch noch die letzten nicht/ bzw. wenig reglemtierten bereiche des lebens durchkontrolliert und strafbewährt und der adfc macht da auch noch mit.
    liebe radpannerei, gebt doch diesem schwachsinn nicht auch noch ein forum.

    sascha

  13. interessante studie im auftrag der UdV.

    http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/neue-studie-ueber-fahrradfahren-unter-alkoholeinfluss-13395783.html

    nicht vergessen liebe temperenzler und andere prohibitionisten: es geht hier um den wert, ab dem man „absolut fahruntauglich“ ist, sich also ohne wenn und aber strafbar macht. es geht NICHT nur um bußgelder, mitverschulden etc. pp.

    auch unterhalb des wertes kann man sich schon allein dadurch strafbar machen, dass man alkoholbedingt auffällig fährt („relative fahruntauglichkeit“).

    unvernünftig und potentiell gefährlich ist es natürlich auch, mit 1,1 promille eine glühbirne zu wechseln oder große dinge (leitern, fenster…) durch die gegend zu tragen – aber nicht strafbar, solange man niemand anderem einen körperschaden zufügt.

  14. Zusätzliche Verkehrstote werden die Folge sein?

    Das Autoland fährt mal wieder seine Klauen aus. Motto: das Problem der überbordenden Anzahl von Radfahrenden muss doch wohl in den Griff zu kriegen sein!

    Helmpflicht!
    Warnwestenpflicht!
    Alkohol- und Drogenverbote!
    Parkverbote? wurde ja in Münster und Aachen(?) schon versucht und konnte (noch!) gerichtlich gestoppt werden.

    Was kommt als nächstes?
    Kennzeichenpflicht (Münsteraner Poliziepräsident)?
    Fahrradführerschein?
    Radfahr-maut?
    Verbot des gefährlichen Fahrens auf Bundesstrassen?
    Verbot des gefährlichen Fahrens auf Landstrassen?
    (Das Verbot der Benutzung von Umgehungsstrassen ist ja beinahe bundesweit bereits durchgesetzt und auch in der ERA verankert)

    Ich wohne in Münster. Hier fahren tatsächlich viele an den Wochenenden stark alkoholisiert Fahrrad. Meiner Meinung nach ist das mit 2-3 Promille nicht mehr sinnvoll möglich. Bei Einigen liegt die Schwelle m.E. auch deutlich tiefer.

    Die polizeilich bekannten Folgen waren aber in den allermeisten Fällen lediglich selbstgefährdend, bzw. selbstschädigend.
    Es wird da eine hohe Dunkelziffer geben, aber das dürfte auch für Fussgänger und betrunkene Treppensteiger gelten.
    Die krassen Fälle sind aber auch nach geltendem Recht bereits sanktionierbar, was in Münster bereits zu etlichen Fahrradfahrverboten geführt hat.
    Wenn jetzt auf 1,1 Promille gesenkt werden sollte hat das m.E. wirklich fatale Auswirkungen.
    Wie schon ‚Christoph S.‘ schrieb, fangen seit einiger Zeit in MS die Ersten an bei Alkoholkonsum aufs Auto umzusteigen, weil die Kontrolldichte bei KfZ ganz erheblich geringer ist.
    Bei Absenkung auf 1,1 wird es nicht allzu lange dauern und die Hälfte der Studierenden erhält Fahrradverbot, sofern sie denn noch so dimm sind mit dem Rad statt mit dem Auto zu fahren.
    Diese ganze Farce ist ein gutes Beispiel wie der Trend zum funktionalisierten Sicherheitswahn an völlig falscher Stelle exzessiv zum Schaden der Bevölkerung sein Unwesen treibt.

    Im Übrigen möchte ich Vorstadt-Strizzi widersprechen. Betrunkene Fussgänger haben nicht das gleiche Fremdgefährdungspotential wie Radfahrende.
    Dieses ist deutlich geringer, auch wenn das Fremdgefährdungspotential der Radfahrer masslos übersteigert wird.
    Aber ein bekennender Gehwegradler und Fan der Errichtung von allgegenwärtigen benutzungspflichtigen separaten Radwegen mag evtl. nicht in der Lage sein das zu erkennen.

  15. @Alfons Krückmann, Du nennst ja viele in letzter Zeit genannte Forderungen an Radfahrer. Dass diese am Ende durchkommen, halte ich zur Zeit erstmal für unwahrscheinlich – von der Promillegrenze abgesehen, die Mühlen der Verkehrspolitik mahlen langsam und selbst ein fahrradfeindlicher Verkehrsminister wie Herr Ramsauer hat am Ende keine Restriktionen einführen können.

    Was aber wachsen kann, ist der soziale Druck. Nachdem die Sau der Warnweste nun durch alle Medien getrieben wurde, was wird dem Nachbarn durch den Kopf gehen, wenn ich abends ohne so ein Ding aufs Rad steige? Und dann noch ohne Helm. Na so ein selbstmörderischer Vollidiot.

    Die Menschen sind verrückt geworden, suchen immer mehr Möglichkeiten, den Straßenverkehr sicherer zu machen – was erstmal nicht schlecht ist, aber nichts bringt, wenn man nicht auch mal einen klitzekleinen Blick auf die häufigsten Unfallursachen wirft.

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