Mehr als 160.000 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr verurteilt

Etwa ein Fünftel aller Straftaten, die in Deutschland im Jahre 2012 begangen wurden, sind Straftaten im Straßenverkehr. Als Straftaten im Straßenverkehr zählen unter anderem unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB ), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) im Straßenverkehr, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

Im Jahr 2012 verurteilten deutsche Gerichte 166.700 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, endeten Verfahren gegen 23 000 weitere Personen mit anderen Entscheidungen wie Freispruch oder Verfahrenseinstellung. 85 % der wegen Straftaten im Straßenverkehr Verurteilten waren Männer, 15 % Frauen.

Statistisches Bundesamt: 166 700 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr verurteilt

4 thoughts on “Mehr als 160.000 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr verurteilt

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  1. Wenn man dann noch all die nicht angezeigten Straftaten im Straßenverkehr dazurechnen würde … gute Nacht.

  2. würde man auch noch die angezeigten, aber nicht verfolgten Straftaten dazuzählen – nochmal gute Nacht 🙂

    Mal ehrlich, hier in Hamburg stellt die StA Strafanzeigen hoppla-hopp ein, so schnell kannste gar nicht gucken. Und das trotz teilweise erdrückender Beweislast, wenn der Fahrer der Pkw z.B. offen zugibt, den Radfahrer absichtlich ganz knapp überholt zu haben…

    Ich würd lieber mehr Steuern zahlen und ein vernünftiges Rechtssystem haben, in dem Vorfällen auch nachgegangen wird und die nicht wegen Arbeitsüberlastung eingestellt werden!

  3. Ehrlich gesagt, ist mir das Prozedere, Anzeige zu erstatten, zu zeitintensiv. Hier in N wird Brief oder persönliches Erscheinen vorausgesetzt, bestenfalls noch E-Mail. Und dann erfährt man nicht mal, wie das Ganze ausgegangen ist. D. h. es können Anzeigen einfach nicht oder nur ein bisschen oder was auch immer bearbeitet werden, und keiner merkt’s.

    Irgendwie entwickelt sich unser Rechtssystem wieder zum Gesetz des Stärkeren zurück. Und ich glaube nicht, dass es an mangelnden Steuereinnahmen liegt, sondern eher daran, wie man die Prioriäten legt. Für Bankenrettung ist ja auch immer irgendwie Kohle da.

  4. Besonders problematisch ist, daß im Windschatten der ohnehin schon empörend kavalierigen Strafzumessung für Vergehen obendrein auch noch die wirklichen Verbrechen unerkannt durchschlüpfen. Eine Gefährliche Körperverletzung, begangen, ist zwischen 0,5 und zehn Jahre Zelle in Tegel wert. Eine Fahrlässige Körperverletzung wird hingegen nicht in Tegel, sondern in der Regel mit simpler Geldstrafe geahndet. Wie man nun unter http://goo.gl/n9AU8J im Wikipediartikel über Vorsatz, dort im Abschnitt Deutsches_Strafrecht nachlesen kann ist der Grat zwischen Grober Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz äußerst schmal, sich rauszureden sollte ein leichtes sein. Ein gar allzuleichtes.

    Also, schätzen wir doch mal. Wieviele der 160000 wären denn wohl so wirklich „aus dem Verkehr“ zu ziehen?
    Wie viele qualifizierte Verbrecher (Versuch des §224) kommen im Straßenverkehr mit lachhaften 120 Euro und 1 Punkt davon (Überholen mit Gefährdung) ?

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