Im Jahre 2004 wurde die Schönhauser Allee „grundhaft erneuert“, wie es im Beamtendeutsch heißt. Eine Neuaufteilung des Straßenraums erfolgte damals nicht, lediglich ein benutzungspflichtiger Radweg wurde auf den Bürgersteig gelegt. Glücklich wurden mit der Umgestaltung weder Radfahrer noch Fußgänger, nur die Kraftfahrzeugführer freuten sich, dass ihnen zwei Fahrstreifen pro Richtung zur Verfügung stehen. Das Bezirksparlament stellt in einem Beschluss fest: „Nach Aussage des Zentralen Verkehrsdienstes der Polizei und der Unfallkommission der Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist die Schönhauser Allee im Hinblick auf Radfahrer- und Fußgängerunfälle kein Unfallschwerpunkt. Eine Ausnahme stellt der Knoten mit der Bornholmer Straße dar.“ Dennoch erfordert das Befahren des Radwegs höchste Konzentration bei Radfahrern, um Straßenbahnhaltestellen, abgestellten Mülltonnen und Fußgängern auszuweichen.
Nun sind fast alle Verkehrszeichen 237 auf der Schönhauser Allee zwischen Danziger und Bornholmer abgebaut. Im oben erwähnten Beschluss heißt es: „Eine Entlastung der Radwege und Verbesserung der Situation für den Fahrradverkehr wird die in der Umsetzung befindliche verkehrsbehördliche Anordnung zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht mit sich bringen.“ Mittelfristig möchte der Bezirk auch die BVG-Haltestellen von der rechten Seite der Allee auf die Mittelpromenade verlegen. Das setzt aber voraus, dass die BVG dort Straßenbahnen mit Ausstiegen nach beiden Seiten einsetzt.
Bezirksamt Pankow: Schönhauser Allee umgestalten: Mehr Platz und Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr! Schlussbericht
Futur III jetzt auch im rad-spannerei-Blog?
„2044 – Das Jahr, in dem wir Benutzungspflichten aufheben“
SCNR
die schönhauser (zwischen danziger und rosa luxemburg platz) fahre ich aus sicherheitsgründen nur auf der strasse. ausser hupen u.ä. keinen stress gehabt. weiter oben meide ich sie so gut ich kann. wenn die grässlichen abbiege-überseh-unfälle nicht wären, könnte es vielleicht sogar eine gute lösung zur mentalen entzerrung sein: wer will, fährt zügig auf der strasse. wer rumtrödeln will oder angst hat, dödelt auf den radwegen rum. wo es keine radwege gibt, dürfen eltern mit kindern auf dem fussweg fahren.
ohne autos wärs natürlich besser, aber vorerst muss es auch so gehen.
> http://vimeo.com/28538813#at=0
@Jom&Terry: nun steht die richtige Jahreszahl da.
Die Aussage, dass die Straße „kein Unfallschwerpunkt“ ist, konnte ich nicht nachvollziehen, auch im verlinkten Dokument nicht – jedenfalls nicht mit Blick auf die Radwege. War diese Aussage eine Grundlage für die Aufhebung der Benutzungspflicht?
Wenn ja, wäre das ziemlich unlogisch, da Radfahrer derzeit die Fahrbahn nicht benutzen dürfen und man somit die sich daraus ergebenden Gefahren nicht messen kann.
Wie bitte, kein Unfallschwerpunkt? In der Zeit in der ich dort gelebt habe (und das waren nur so 10 Jahre) mussten dort drei Radfahrer Ihr Leben lassen (alles Rechtsabbiegerunfälle – einmal Kopenhagener, einmal Choriner beim dritten bin ich mir nicht sicher, glaube auch Choriner). Wenn das kein Unfallschwerpunkt ist, was dann?
Das fahren dort auf dem Radweg ist brandgefährlich. Obwohl es eine Zeitlang der kürzeste Weg in mein Büro war, habe ich deutliche Umwege in Kauf genommen um dieser Todesfalle zu entgehen. Ich hatte dort beinahe täglich ein Nahtoderlebnis, dem ich nur durch Vollbremsung entgehen konnte.
@abwrackprämie, kann Dich gut verstehen. Als ich in Pankow gearbeitet hab und teilweise mit Fahrrad gefahren bin, hats mich auch nicht unbedingt in diese Straße gezogen. So wie hier läufts eigentlich immer:
http://www.fahrzeugvideos.eu/video/fahrraeder~sonstige~sonstige/3/rechtsabbieger-und-radweg—eine-gefaehrliche.html
Aber in der Radweglogik ist eben nur die Gefährdung der Radfahrer auf der Fahrbahn wichtig, es wird immer unterstellt, dass es auf dem Radweg sicherer ist.
@berlinradler, wen meinst du mit „es wird immer unterstellt, dass es auf dem Radweg sicherer ist?“
Die derzeitige Praxis Unfallschwerpunkte zu erfassen, ist primär am motorisierten Verkehr ausgerichtet. Ein Beispiel ist die Hanauer Landstraße in Frankfurt am Main. Dort wurden innerhalb von 3 Jahren 72 Unfälle mit Radfahrern auf dem Radweg registriert (primär Rechtsabbiegen und Einfahren aus Parkplätzen/Grundstücken). Die Hanauer Landstraße taucht aber nicht in den Berichten der KEBU (Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten) auf, die dem Parlament vorgelegt wurden. Das liegt daran, dass sich die Unfälle nicht auf eine Kreuzung oder Einfahrt konzentrieren, sondern über die Strecke verteilt sind. Die bisherigen Instrumente erfassen aber nur Unfallschwerpunkte nicht aber Unfallhäufungslinien…
@Bernd Z, damit meine ich niemand konkretes, sondern die übliche Praxis bei der Ausweisung der Benutzungspflicht.
Diese richtet sich allein nach der Gefahrenlage auf der Fahrbahn. Für den benutzungspflichtigen Radweg muss man nicht nachweisen, dass er die sichere Alternative ist.
@Jeremy: völlig richtig, die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Autobahn und Eisenbahnunterführung ist auf ganzer Länge brandgefährlich. Radweg völlig indiskutabel. Umfahre deswegen meist nördlich oder südlich.
Hallo Jeremy, wo hast Du die Zahlen her? Mich würden weitere Fakten zum Frankfurter Unfallgeschehen interessieren!
Zum Glück bin ich nicht oft in der Gegend unterwegs.
… im Jahr 2011 wurden im Verlauf der Schönhauser Allee 101 Fahrradunfälle von der Berliner Polizei registriert. Diese Zahl hat sich also seit zehn Jahren nicht wesentlich verändert. Allerdings gab es damals im unteren Teil zwischen Schwedter Straße und Torstraße fast keine Fahrradunfälle – da gab es noch keinen Gehweg-Radweg. Die Zahl wurde damals fast ausschließlich auf dem baulich angelegten Radweg von der Schwedter Straße bis zur Bornholmer Straße erreicht – inklusive regelmäßig tödlicher Fahrradunfälle auf dem Radweg.
Die Blauschilderentfernung ist sehr willkommen. Ich fahre da schon seit Jahren auf der Fahrbahn, denn die Schönhauser ist einer der Straßen mit den unsäglichsten Hochbordradwegen (Prenzlauer Allee ist auch nicht viel besser).
Man staunt, wie zügig und gefahrlos man plötzlich vorrankommt, wenn man sich mal den Ruck gibt und da auf der Fahrbahn fährt. Angehupt werde ich da auch nur sehr selten.
Noch ist die Aufhebung der Benutzungspflicht aber nur Stückwerk, da vor jeder Ampelkreuzung wieder ein Radwegschild hängt. Zur Aufleitung auf den Radweg wurden vor den Ampelkreuzungen auch neue Markierungen aufgebracht.
Hoffe mal das die Ampeln irgendwann umgestellt sind und dann durchgängig die Benutzungspflicht wegkommt.
Vor jeder Kreuzung ein Radweg und dahinter wieder nicht? Erfüllt das denn die Anforderung an Stetigkeit? Wenn jemand mit Verkehrsfluss kommt… Sicherheit geht vor in §49 (oder war’s die 46?)
Diese kurze Benutzungspflicht, beginnend vor Kreuzungen, beobachte ich hier in Lichtenberg auch oft. Steht zu befürchten, dass das so bleiben soll.
Soweit ich das aus meinen Schriftwechseln mit der VLB beurteilen kann, sind diese kurzen Benutzungspflichten vor Ampelkreuzungen häufig Altlasten, die noch bestehen, weil die zugehörigen Ampeln noch nicht umprogrammiert wurden (Räumzeit für Radfahrer auf Fahrbahn zu kurz). Die Umstellung dauert häufig viele Jahre, wenn keiner Druck macht. Nach der Umstellung wird dann gerne auch noch einige Jahre vergessen das Schild auch tatsächlich abzuhängen, weil dafür dann wieder der Bezirk zuständig ist etc, etc…
Den Quatsch mit den Räumzeiten können die sich mal langsam sonst wohin stecken. Es gibt jede Menge Verkehrsteilnehmer, die regulär langsamer als 50 km/h auf der Fahrbahn fahren. Mofas, Kutschen, gedrossselte Autos, usw. Ausserdem sind diejenigen, die mit dem Rad die Fahrbahn benutzen, meist sowieso die schnelleren Radfahrer. Die langsameren bleiben doch freiwillig auf den Seitenwegen. Der Unterschied in den Räumzeiten zwischen Autos und fahrbahnnutzenden Rädern wird in der Praxis marginal sein.
Zum Teil hast du sicher recht aber Vorschrift is halt Vorschrift und diese mit den Räumzeiten, nimmt die VLB halt besonders ernst. 😉
Wobei ich auch Kreuzungen kenne, wo ich es als (verbortswidrig) auf der Fahrbahn fahrender Radfahrer, beim Einfahren in die Kreuzung, am Ende der Grünphase bzw. beim Umschalten von „grün“ auf „gelb“, nur sehr knapp schaffe vor dem Querverkehr die Kreuzung zu passieren.
Das Problem ist einfach, dass es viel zu lange dauert, bis so eine Ampel tatsächlich mal umprogrammiert wurde. Die hohen Kosten für diese Änderungen werden gerne mal zum Anlass genommen, solche Maßnahmen Jahr um Jahr zu verschieben oder einfach mal ganz zu „vergessen“.
Wenn sich die für die Benutzungspflicht erforderliche besondere Gefahrenlage aus der Ampelschaltung ergibt, ist das Problem hausgemacht. So kann man sich natürlich elegant um die Vorschriften drücken.
@berlinradler Nein, so kann man sich nicht um die Vorschriften drücken.
Sie haben richtig erkannt, dass eine Gefährdung von einer fehlehaft programmierten Ampelanlage ausgehen kann. Wenn dies erkannt wird, dann ist die Ampelprogrammierung unverzüglich zu ändern. Die Kosten sind vom Verursacher zu tragen.
@Michael P, die Ampelschaltungen werden aber nicht oder nur nach sehr langer Zeit geändert. Natürlich könnte man da unterstellen, dass dies geschieht, um die Benutzungspflicht beizubehalten.
§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO:
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
§ 45 Abs. 9 Satz 1 und 2 StVO:
„Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar:
„Die Radwegebenutzungspflicht nach Zeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg) ist – ebenso wie bei Zeichen 237 (Radfahrer) und Zeichen 241 (Getrennter Rad- und Fußweg) – eine Beschränkung des fließenden Verkehrs im
Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO und eine Beschränkung der Benutzung der
Straße im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO.“
Im vorliegenden Fall wird durch „Peter“ vermutet, dass die Gefahrenlage nicht durch die besonderen örtlichen Verhältnisse, sondern durch ein besonderes örtliches Fehlverhalten (Programmierung der Lichtzeichenanlagen) entstanden ist.
@berlinradler
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die VLB ein ernsthaftes Interesse an der Benutzungspflicht in der Schönhauser Allee hat. Ich meine, dass hier durchaus die Sorge um die Sicherheit überwiegt.
Mir ist auch bewust, dass die umprogrammierung der Ampeln Kosten verursacht.
Eine vergleichbare Situation haben wir in Schönefeld. Im Roten Rathaus wird großzügig verkündet, dass im Falle eines Brandes die BER-Mitarbeiter selbstverständlich so lange die Türen auf halten bis der letzte Feuerwehrmann das Gelände verlassen hat. Der zuständige Landrat ist jedoch nicht bereit die strafrechtliche Verantwortung dafür zu übernehmen.
Aus meiner Sicht dokumentiert jedes blaue VZ 237, 240 oder 241 die Einschätzung der VLB einer besonderen Gefahrenlage. Ich kenne keine gesetzliche Grundlage die die Anpassung von Ampelschaltungen an die örtlichen Verhältnisse und die VWV StVO verbieten würde.
@Michael P, nach meiner Erfahrung werden Radwege und Benutzungspflichten teilweise aus ernstgemeinter Sorge um die Sicherheit der Radfahrer angelegt, oft aber eben auch mit Blick auf die „Ordnung“ des Verkehrs.
Ich denke auch nicht, dass jedes blaue Schild wegen einer besonderen Gefahrenlage angeordnet ist. Als Extrembeispiel könnte man sowas wie die Tamara-Danz-Straße aufführen, deren Verkehrsbelastung vielleicht bei 5 Pkw/Stunde liegt. Viele Schilder sind einfach Altlasten. Mir sind Schilder bekannt, die von der VLB schon lange an die Bezirke delegiert wurden zwecks Abschraubung. Auch dies kann entweder Jahre dauern oder schlichtweg nicht erfolgen. Den Medien kann man entnehmen, dass sich die Bezirke bei Benutzungspflichten teilweise gegen Anordnungen der VLB stemmen.
Berlin ist jedoch weiter als andere Städte, die bei Benutzungspflichten nach wie vor gewohnheitsmäßig gegen § 45 Abs. 9 der STVO verstoßen, bis heute. Oft kann man auch hier in der Argumentation – die man beispielsweise in Schilderungen auf de.rec.fahrrad mitlesen kann – einerseits eine vermutete höhere Unfallgefahr auf der Fahrbahn, aber eben auch den Wunsch nach hindernisfreiem Durchkommen für den „echten“ Verkehr ablesen.
Wir haben eine relativ gute STVO, was die Benutzungspflichten angeht, die reale Anordnung dürfte jedoch in Deutschland überwiegend und in Berlin oft entgegen der Vorschriften erfolgen.
Das mit den Kosten für die Umprogrammierung der Ampeln ist kein ausreichender Grund, die Benutzungspflicht beizubehalten. Das ist gerade in Berlin schon mehrmals richterlich geklärt.
„(D)ie Berufung auf fehlende Haushaltsmittel (ist) im Hinblick auf die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde und das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung „offensichtlich und nach jeder denkbaren Betrachtungsweise rechtlich verfehlt“. “
Urteile z.b. hier:
http://www.critical-mass-hamburg.de/Urteile.htm#Urteil5a
http://www.critical-mass-hamburg.de/Beschluss2002-05-06.htm
Pressemitteilung Nr. 16/2002 des VG Berlin:
Gesetzmäßige Verwaltung trotz fehlender Haushaltsmittel (Nr. 16/2002)
Berlin, den 25.06.2002
Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat das Land Berlin an seine Pflicht zur gesetzmäßigen Verwaltung erinnert, die auch angesichts knapper Haushaltsmittel besteht.
Der Antragsteller hatte gegen eine Vielzahl von Verkehrszeichen, die eine Radwegbenutzungspflicht vorschreiben, Widerspruch erhoben. Der Polizeipräsident in Berlin half diesen Widersprüchen im Mai und Juni 2001 ab und erklärte, die Radwegbenutzungspflicht könne entfallen, ihre Aufhebung sei beabsichtigt, die Verkehrszeichen könnten entfernt werden; in Einzelfällen sei jedoch zusätzlich eine Programmänderung an Lichtzeichenanlagen erforderlich.
Nachdem in der Folgezeit nichts geschah, rief der Antragsteller das Verwaltungsgericht an. Im gerichtlichen Verfahren legte der Polizeipräsident in Berlin insgesamt sieben Schreiben vor, mit denen er gegenüber dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Mitte von Berlin entsprechende Maßnahmen zur Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht angeordnet hatte. Zugleich legte er jedoch auch ein Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, in dem diese ausgeführt hatte, die Änderungen könnten aufgrund derzeitiger Haushaltslage nicht beauftragt werden, weil im derzeitigen Zustand keine Gefährdung vorliege.
Mit Beschluss vom 6. Mai 2002 hat die Kammer das Land Berlin, vertreten durch den Polizeipräsidenten in Berlin, im Wege der einstweiligen Ordnung verpflichtet, diese 24 im Einzelnen benannten Verkehrsschilder zu entfernen oder als nichtgültig kenntlich zu machen. Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt, die Berufung auf fehlende Haushaltsmittel sei im Hinblick auf die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde und das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung „offensichtlich und nach jeder denkbaren Betrachtungsweise rechtlich verfehlt“.
Nachdem noch immer die Verkehrszeichen nicht entfernt oder als nichtgültig kenntlich gemacht worden waren, hat das Verwaltungsgericht nunmehr mit Beschluss vom 18. Juni 2002 auf Antrag des Antragstellers ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro pro Verkehrsschild, also in Höhe von insgesamt 4.800 Euro, angedroht, sofern der Antragsgegner nicht bis zum 1. August 2002 der einstweiligen Anordnung aus dem genannten Beschluss vom 6. Mai 2002 nachkommt.
Beschlüsse der 27. Kammer vom 6. Mai und 18. Juni 2002 – VG 27 A 50.02
„Mittelfristig möchte der Bezirk auch die BVG-Haltestellen von der rechten Seite der Allee auf die Mittelpromenade verlegen.“
Ne Frage an die Leserschaft: mir fällt auf, dass an (Bus-) Haltestellen, an denen Radstreifen vorbeiführen, kein Radler anhält, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen und den Radweg überqueren müssen. Ich habe in der Fahrradschule (sic! ca. 30 Jahre her) gelernt, dass ein- und aussteigende Fahrgäste immer Vorrang haben, insbesondere und auch Fahrgäste von Straßenbahnen, die in der Mitte der Straße halten und den Fahrstreifen überqueren müssen, um auf den Bürgersteig zu kommen; der andere Straßenverkehr muß dann ruhen (DDR-Berlin-Alltag).
Das ist doch immer noch gültig? Hält sich wer daran? Wird das noch „gelehrt“?
Das war und ist immernoch so und hat auch nichts mit DDR zu tun. Aber da Radfahrer im Schnitt halt auch nicht besser sind als der Rest gilt auch hier: Rücksichtnehmen – besonders auf vermeintlich schwächere – ist nicht mehr besonders en vogue. Täglich zu beoachten: Auto vs. Fahrrad, aber auch Fahrrad vs. Fußgänger 🙁
Das (durchradeln trotz haltendem Bus / haltender Tram) wäre z.B. auch mal ne Sache für eine Verkehrsüberwachung.
Wie ich heute per mail von der VLB erfahren habe, bleibt die Benutzungspflicht auf der Schönhauser Allee an den ampelgeregelten Kreuzungen dauerhaft und hat, anders als ich vermutet hatte, nichts mit noch nicht umprogrammierten Ampeln zu tun.
Ein Widerspruchsverfahren sei in der Sache auch schon anhängig.
Immerhin wenigstens an den ampelgeregelten Kreuzungen Choriner- und Schwedter Straße gibt es schon seit Jahren keine Benutzungspflicht mehr.
Bestimmt nur eine Schutzbehauptung. ;-D
„Immerhin wenigstens an den ampelgeregelten Kreuzungen Choriner- und Schwedter Straße gibt es schon seit Jahren keine Benutzungspflicht mehr.“
Die Benutzungspflicht, die auf der Schönhauser bleibt, betrifft die Ampelkreuzungen Eberswalder/ Danziger und alle Ampelkreuzungen nördlich davon.
Bin heute ab S-Schönhauser südlich gefahren. War absolut streßfrei, ohne Gezirkel und selbst ohne zu aufdringliche KFZ. Ich war allerdings der einzige Radfahrer auf der Fahrbahn, was ja auch der allgemeinen Tendenz entspricht (Hält natürlich keinen Autofahrer davon ab, zu behaupten, Geld für Radwege sei unnötig, da ohnehin kein einziger Radfahrer sie benutzen würde). Das Problem ist da vielleicht doch weniger die miese Berücksichtigung des Radverkehrs, als vielmehr das geringe Selbstvertrauen und die geringen Ansprüche der meisten Radler.