Polizeikontrolle Schönhauser Allee Ecke Torstraße

Der Radweg auf dem südlichen Ende der Schönhauser Allee Richtung Innenstadt zwischen Lottum- und Torstraße ist benutzungspflichtig. Nun ist der Radweg aber seit zwei Wochen auf den letzten fünfzig Metern wegen Bauarbeiten aufgerissen. Bis gestern stand vor der Baustelle lediglich ein Schild „Radfahrer absteigen“. Heute steht ein weiteres Schild an dieser Stelle, das darauf hinweist, dass der benutzungspflichtige Radweg vor der Baustelle endet. Und noch etwas ist anders heute morgen. Radfahrer, die sich nicht durch die parkenden Autos auf die Straße zwängen, sondern die letzten Meter bis zur Torstraße auf dem Bürgersteig radeln, werden dort von Polizisten empfangen und zahlen fünf Euro für Bürgersteigradeln.

172 thoughts on “Polizeikontrolle Schönhauser Allee Ecke Torstraße

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  1. Ätzend, diese Abzocke überall!
    Sollen Sie doch lieber sinnvolle Kontrollen durchführen – z.B. Geschwindigkeitskontrollen vor Schulen, wo die Autofahrer gerne mal 60 und schneller fahren…

  2. @Jom und Terry: Das Schilkd hätte ich garantiert übersehen.

    „Herr Wachtmeister, das ist ein Fußweg, da darf ich nicht fahren“ –“ dahinten steht ein Schild? Das *kann* gar nicht sein, das ist doch ein Fußweg, sieht man doch“

  3. @rolf: Das ist ja nur die Restbeschilderung. Bis vor kurzem (bis zum Messerstreit?) war die Strecke ab Tierpark-Haupteingang benutzungspflichtig ausgeschildert, ein Radfahrer-Verboten hat das nochmal deutlich gemacht und die orangenen Striche, die vom Radstreifen dort auf den Gehweg leiten sind ja immer noch da. In der Situation bist du bei jedem Abzweig sichtbar auf das Gebot hingewiesen worden. Erst jetzt ist es schwierig, bei Dunkelheit nahezu unmöglich, es von der Fahrbahn aus zu sehen.

  4. Wie kann denn ein Radfahrer-Verboten Schild eine Benutzungspflicht verdeutlichen?

  5. @ siggi: das ist VLB oder Bauunternehmen-Logik. Doppelt genäht hält besser.

  6. Na, indem das „Radfahrer Verboten“-Schild an der Straße (verzeihung, für Pentrantpedanten: „Fahrbahn“) steht.

  7. Auch wenn es an der Fahrbahn steht gilt es für die ganze Strasse.

  8. Und nicht zu vergessen die netten Dosenlenker, die bei allem was aus Winschutzscheibenperspektive wie ein blauer Lolli aussieht einen Radweg vermeinen auszumachen und das dann mit 1.5 t Blech einem dann auch „einbläuen“ – oder zumindest nachdrücklich damit drohen…

  9. Das ist eben das, was ich meine: Wieso stellt sich die Polizei nicht hin und verhängt Bußgelder, wenn ein straßenbezogenes Radfahrverbot ausgeschildert ist und dadurch auch der gemeinsame Geh- und Radweg nicht benutzt werden darf? Dies wäre doch ebenso „opportun“ wie die Überwachung des Gehwegs im dieser Diskussion zugrundeliegenden Beitrag.

  10. Nur zur Erinnerung: Gegen nicht angeordnete und durch Baufirmen falsch oder illegal aufgestellte StVO-Zeichen geht man mit einer Anzeige bei der Polizei gegen diese Baufirma vor. Bei berechtigen Anzeigen soll es dann tatsächlich Bußgelder und Punkte für den Verantwortlichen geben.

    Der konkrete Fall der Schönhauser Allee ist besonders bemerkenswert, da ich dort den bereits begonnenen Bau des Radweges als damals neuer Fahrradbeauftragter 2003/2004 gestoppt habe. Mit Händen und Füßen haben damals scheinbar alle Beteiligten außer mir für den Radweg auf dem Gehweg gekämpft. Der Kompromis sah damals so aus, dass das Ding statt 1,0 Meter dann bis auf ein Stück vor dem Pfefferberg 1,5 Meter breit wurde. Erstaunlich ist nun, dass das Rad fahren auf dem Gehweg hier nun zu Verwarngelder führt, aber nicht mal der Versuch einer sinnvollen Baustellenregelung auch für Fahrradfahrer unternommen wird. Hat mal jemand den aktuell selbst ernannten Fahrradbeauftragten dazu befragt? Eigentlich eine typische Aufgabe eines Fahrradbeauftragten 😉

  11. berlinradler schreibt:
    Mittwoch, 28.11.2012 um 12:19

    Das ist eben das, was ich meine: Wieso stellt sich die Polizei nicht hin und verhängt Bußgelder, wenn ein straßenbezogenes Radfahrverbot ausgeschildert ist und dadurch auch der gemeinsame Geh- und Radweg nicht benutzt werden darf? Dies wäre doch ebenso “opportun” wie die Überwachung des Gehwegs im dieser Diskussion zugrundeliegenden Beitrag.

    Oder mal in die Gegenrichtung gefragt.
    Warum radeln hier Einige wie selbstverständlich durch so eine gesperrte Strasse finden aber das Fusswegradeln, in dieser hier ausweglosen Situation, verwerflich?
    Ich bin übrigens immer noch der Meinung, dass das Befahren des Fussweges in dieser Situation erlaubt ist.

  12. @ siggi: (ich beziehe das jetzt mal frech auf mich, weil ich das auch so mache)

    Weil es einen Unterschied macht, ob ich mich als Radfahrer mit anderen Fahrzeugen zusammen irgendwo bewege oder in einem Bereich, in dem ich wie hier mit Fußgängern permanent in Kontakt kommen kann. Ist einfach eine Frage der Rücksichtnahme, egal was mir behördlich erlaubt, nahegelegt oder verboten wird. Solche Regeln sollen das Zusammenleben erleichtern, mit Betonung auf erleichtern. Wenn sie das nicht tun, sollte man sich nicht tumb auf die Regel berufen sondern versuchen, die Anwendung solcher Regeln für unpassende Situationen zu vermeiden. Hab ich leider auch monatelang nicht gemacht.

  13. … mit Anwendung vermeiden meine ich Einspruch bei der verfügenden Behörde.

  14. Ich bin übrigens immer noch der Meinung, dass das Befahren des Fussweges in dieser Situation erlaubt ist.

    Ist es nicht und ist es nie.
    Und das müsste auch in einen noch so zugedröhnten Ich-bin-Radfahrer-ich-rette-den-Planeten-Schädel rein, daß auf einem Gehweg NIE mit dem Rad gefahren werden darf, und erst recht nicht, wenn der Gehweg so schmal ist wie hier.

    Wer Angst vor auf der Straße fahrenden Autos hat, weil er nicht Fahrradfahren kann, der sollte das Fahrradfahren sein lassen. Oder eine Therapie machen und lernen, sich im Verkehr mit dem Fahrrad zu bewegen.

    Das wird normalerweise (wenn auch eher schlecht) im Rahmen der Grundschule in der 4. Klasse im „Verkehrskindergarten“ abgehandelt.

    Wie auch immer, es gibt einfach KEINEN Grund, Fußgängern auf die Pelle zu rücken.

  15. Dachte bei euch in Deutschland wären die PolizistInnen weniger radfahrerInnenfeindlich als in Wien. Bei uns kommen Alkohol-Kontrollen auf Radwegen (für RadlerInnen) immer mehr in Mode …
    Geparkte Autos auf Radwegen stören hingegen die Polizei nach meiner Erfahrung nicht.

  16. Ich bin übrigens immer noch der Meinung, dass das Befahren des Fussweges in dieser Situation erlaubt ist.

    Soll sich diese Bemerkung auf die Schönhauser Alle oder die Treskowallee beziehen? Für die Schönhauser hat JomTerry Recht. An der Treskowallee steht aber ein Zeichen 240, und damit ist dort ein gemeinsamer Rad- und Gehweg und eben kein „Gehweg“ mehr.

    Es kann von keinem Radfahrer erwartet werden, dass er die „illegale“ Beschilderung als solche erkennt und ignoriert, denn es kann ihm durchaus passieren, dass er dann von einem uneinsichtigen Polizisten, der dies ebenfalls nicht erkannt hat, ein Bußgeld verpasst bekommt. Da würde ich dann auch eher der Beschilderung Folge leisten und mich beim Bezirksamt bzw Polizei beschweren.

  17. Ich würde mal vermuten, dass die Beschilderung in beiden Fällen illegal ist.

    Selbst wenn sie so von einer zuständigen Stelle angeordnet wurde.

  18. Naja, wir merken ja hier selbst, dass die Behörden ihre Pflichten nicht ernst nehmen sondern eher einen pragmatischen Weg wählen. Das ist durchaus ein gangbares Konzept, wenn man dann aber vom Bürger kein 100% regelkonformes Verhalten einfordert. Unklare Situationen schaffen und dann abkassieren, das geht nicht. Und die Folge daraus, dass dann eben der Bürger jede Fehlbeschilderung krümelkackerisch melden muss, ist nur logisch.

  19. @Jom&Terry, sehr schlechte Nachrichten 🙁

    Und bezügl. des Messerangriffs: Da sind nun 2500 Belohnung ausgesetzt.
    http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/378799/index.html

  20. … und das VZ 240 hängt wieder an der Treskowallee, nördlich Tierpark. Krank.

  21. Karsten Strupp schreibt:
    Donnerstag, 29.11.2012 um 12:12

    Soll sich diese Bemerkung auf die Schönhauser Alle oder die Treskowallee beziehen? Für die Schönhauser hat JomTerry Recht. An der Treskowallee steht aber ein Zeichen 240, und damit ist dort ein gemeinsamer Rad- und Gehweg und eben kein “Gehweg” mehr.

    Hier wurde erwähnt, dass in der Treskowallee auch das Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) steht.
    Egel wo man dort radelt, es ist immer verboten. Allerdings hat man dort wenigstens die Möglichkeit probelmlos die Fahrbahn zu wählen.
    Anders sieht es wohl in der Schönhauser Allee aus. Wie hier beschrieben ist es am Anfang der Baustelle nicht mehr möglich auf die Fahrbahn zu gelangen.
    Hier bleibt den Radfahrern nur der Fussweg. Wenn es für das Radeln dort zu eng sein sollte, dann wohl erst recht für das Schieben. Beides ist allerdings, laut StVO verboten man hat dafür die Fahrbahn zu benutzen.
    Was machen?
    Man hat in solchen ausweglosen Situationen immer einen Ermessensspielraum. Selbst dauerrote Ampeln darf man überfahren wenn erkennbar ist, dass ein Defekt vorliegt.

  22. @siggi: Tatsächlich konnte man an der Stelle, an der der Radweg an der Schönhauser endete durchaus auf die Fahrbahn wechseln: Über einen Bordstein, zwischen Halteverbotparkern und Baufahrzeugen hindurchgezwängt.

    Aber selbst wenn ein Wechsel auf die Fahrbahn an der Stelle wirklich vollkommen unmöglich gewesen wäre, und man nicht nur das Verbotensein des Befahren von Gehwegen, sondern auch noch das Verbot auf Gehwegen zu schieben, wenn dort dafür nicht ausreichender Raum vorhanden ist strikt ausgelegt hätte, dann hätte man sich dort halt in einer faktischen Sackgasse für Radfahrer befunden. In einer Art Radfahrerfalle. Aber auch unter all diesen Annahmen bliebe das Befahren des Gehwegs doch wohl fraglos genauso verboten wie immer. Ich kann Deiner Argumentationslinie an dieser Stelle nicht im Geringsten folgen:

    – Beim Ausfahren aus Grundstücken darf man über Gehwege fahren? Ja und? Da ist keine Ausfahrt an der Schönhauser und auch wenn da eine wäre, kämen/kommen/kamen nicht aus dieser.

    – Autofahrer würden in vergleichbarer Situation auch über den Gehweg fahren? Das halte ich mit Verlaub für eine gewagte Prognose – vereinzelt vielleicht ja. Aber wohl eher zu einem um einen geschätzten Faktor 100 geringeren Anteil als es hier Radfahrer gemacht haben. Wir wissen beide, dass die Neigung zum Gehwegtorkeln unter Radfahrern so ein ganz klitzekleinesbisschen größer ist als unter Autofahrern.

    Und vor Allem – mal vom Rechtlichen weg – was Dir dann auch Deine Frage…

    Warum radeln hier Einige wie selbstverständlich durch so eine gesperrte Strasse finden aber das Fusswegradeln, in dieser hier ausweglosen Situation, verwerflich?

    …beantworten könnte:

    Ich – und ich denke auch ein Haufen der anderen Mitdiskutanten hier – halten es für grundfalsch die beiden Konflikte Radfahrer vs. Autofahrer und Radfahrer vs. Straßenverkehrsbehörden auf dem Rücken „schwächerer“ Verkehrsbeteiligung auszutragen. Schon gar nicht wenn dabei auch noch deren körperliche Unversehrtheit bedroht wird. Sich einerseits aufregen, wenn man als Radfahrer von einem Autofahrer auf der Fahrbahn aus „erzieherischen“ Gründen geschnitten wird, andererseits dann aber Fußgänger gefährden um Straßenverkehrsbehörden zu erziehen, geht garnicht.
    Sowas ist denke ich ungefähr so zielführendes und anständig, als würde jemand der grade seinen Job verloren hat und ins Arbeitsamt geht um Arbeitslosengeld zu beantragen, dort erstmal anfangen alle Hartz-4-Empfänger über 60 zu bedrohen, die er dort trifft – um es seinem ehemaligen Arbeitgeber damit mal so richtig zu zeigen. Häh (?) :-/

    Ansonsten hatte ich am zweiten Tag, an dem die Baustelle an der Schönhauser existierte eine Mail an die VLB geschrieben, da da nur die Baustelle ohne irgendein Schild oder irgendeine Führung existierte.

    Am selben Tag bekam ich Antwort, dass ein Beamter vor Ort war und die beiden Schilder Z237+Ende sowie alleinstehendes „Radfahrer absteigen“ angeordnet habe, dies bis zum Nachmittag stehen müsse und das auch überprüft werde.

    Ich habe mich einerseits für die schnelle Reaktion bedankt, andererseits aber mein Unverständnis geäußert, dass nicht einfach der Radweg schon ab der vorigen Einmündung physisch gesperrt wurde, so dass Einordnen auf der Fahrbahn leicht möglich gewesen wäre. Außerdem habe ich die rechtliche Bedeutungslosigkeit alleinstehender „Radfahrer Absteigen“-Schilder erwähnt – vor Allem weil in der Mail an mich geschrieben sinngemäß geschrieben stand, ich könne mir wohl sicher vorstellen, wieviele Radfahrer sich wohl an das „Radfahrer absteigen“ würden…

    Dann hab ichs aber erstmal so bewenden lassen und erst als ich den Artikel hier las nochmal geschrieben – und dabei erst fiel mir auf, dass die erste Antwort die ich bekommen hatte, garnicht von der VLB kam, sondern von der Polizei, die die ANordnung der Schilder vorgenommen hatte

  23. (…aus versehen auf „abschicken“ gekommen…)

    ich schrieb also nochmals, dass ich es nicht verstehe, warum hier Radfahrer in so eine Situation geleitet werden, die die Gehwegfahrt so dermaßen „provoziert“ oder wenigstens prophezeibar macht, obwohl so einfach eine saubere Lösung zu haben wäre durch Sperrung des Radwegs ab der Lottumstraße und ob man das nicht nochmal überdenken möchte wegen der scheinbar doch zeitlich längerfristigen Auslegung der Baustelle.

    Die Mail richtete ich cc auch wieder an die VLB, da ich irgendwie immer dachte, die und nicht die Bezirke seien für das übergeordnete Straßennetz zuständig und ich mit der VLB auch immer Kontakte hatte aus denen größere Kompetenz und Professionalität sprach, als bei den Bezirken. (Aber inzwischen meine ich mich zu erinnern, dass das mit den übergeordneten Straßen und der VLB nur für alles links des Bordsteins gilt – also durchaus von Baustellen betroffenene Fahrradspuren, nicht aber bürgersteiggeführte Radwege.)

    Die Antwort auf diese zweite Mail kam dann wieder von der Polizei. Diesmal ziemlich genervt bis unwirsch (nein. Meine Mails waren nicht alle so lang, wie dieser Beitrag hier 😉 Nicht mal ein Zehntel so lang, sonst wäre ich als Polizist auch genervt gewesen. Aber Wahrscheinlich war ich nicht der Einzige, von dem Mails zu der Baustelle kamen und er war deshalb genervt). Man verstehe die Aufregung nicht, es sei doch wohl nicht zuviel verlangt, mal für ein paar Meter abzusteigen, die VLB sei übrigens garnicht zuständig und zu meinem Vorschlag zur Sperrung ab Lottumstraße: Die Fahrbahn dort sei doch wohl eindeutig zu gefährlich für sowas…

    Da liegen einfach Welten zwischen den Vorstellungen: So völlig abwegig wie es mir vorkommt, an so einer Baustelle über den Gehweg zu fahren oder zu schieben, so fremd ist es dem Polizisten scheinbar die Vorstellung gewesen, Radfahrer könnten dort auf der Fahrbahn geführt werden.

  24. Korrektur: “schwächerer” Verkehrsbeteiligung. Ich meinte natürlich “schwächerer” Verkehrsteilnehmer

  25. reclaim schreibt:
    Donnerstag, 29.11.2012 um 22:59

    Aber selbst wenn ein Wechsel auf die Fahrbahn an der Stelle wirklich vollkommen unmöglich gewesen wäre, und man nicht nur das Verbotensein des Befahren von Gehwegen, sondern auch noch das Verbot auf Gehwegen zu schieben, wenn dort dafür nicht ausreichender Raum vorhanden ist strikt ausgelegt hätte, dann hätte man sich dort halt in einer faktischen Sackgasse für Radfahrer befunden. In einer Art Radfahrerfalle. Aber auch unter all diesen Annahmen bliebe das Befahren des Gehwegs doch wohl fraglos genauso verboten wie immer.

    Warum letztendlich wieder nur das Befahren, auch das Schieben wäre verboten.
    Wie kommen dann Radfahrer aus dieser Situation heraus?
    Rad wegwerfen?
    Das die Polizei nur die Rad-Fahrer und nicht die Rad-Schieber dort bestraft hat, ist für mich kein Beweis, dass Schieben dort erlaubt wäre.
    Wer mit dem Rad dort lang will hat nur die Wahl zwischen illegal schieben oder illegal Fahren.
    Ganz nach Lust und Laune der Polizei könnten sie dann das Eine oder das Andere bestrafen.
    Das Fahren grundsätzlich schlimmer ist als Schieben sehe ich auch nicht so.

  26. Das Fahren grundsätzlich schlimmer ist als Schieben sehe ich auch nicht so.

    Im TSP gibts ja den berühmten Mac. Der sieht das auch nicht so, dass ein Unterschied besteht zwischen einem KFZ, das einen Fußgänger trifft und einem Rad. Hat wohl irgendwas mit Physik und bewegten Massen zu tun oder in diesem Fall eben mit: Fahren gefährdet, Schieben behindert.

    Mit dem richtigen Leben hast du aber schon mal Kontakt gehabt, oder?

  27. Da liegen einfach Welten zwischen den Vorstellungen: So völlig abwegig wie es mir vorkommt, an so einer Baustelle über den Gehweg zu fahren oder zu schieben, so fremd ist es dem Polizisten scheinbar die Vorstellung gewesen, Radfahrer könnten dort auf der Fahrbahn geführt werden.

    Deshalb sollte so etwas ja nicht von der Vorstellung von Polizisten abhängen sondern nach diesen dicken Regelwerken passieren, die man in Deutschland für jeden Sch… hat. Entweder – oder. Entweder alles geregelt, dann bitte auch die Behörden an die Regeln halten, oder das ganze etwas laxer handhaben, wenn es im konkreten Fall nicht so drauf ankommt. Hier allerdings wäre es drauf angekommen, deshalb hätte der Weg eben schon an der letzten regulären Auffahrt geblockt werden müssen. Sollte auch für einen Polizisten nicht so schwer sein, mal tape über das Blauschild drüberzukleben.

    Ich fürchte es ist noch ein langer Weg, aber letztlich hast du wohl den einzig richtigen Schritt gemacht, die Verantwortlichen auf diesen Misstand hinzuweisen.

  28. Dass es nicht ok ist, dort über den Gehweg zu fahren, damit stimme ich durchaus überein. Die Gefährdungslage für Fußgänger wird hier aber sehr drastisch dargestellt. Aus Sicht eines Fußgängers kann ich sehr gut verstehen, wie Gehwegtorkler nerven und vielleicht auch beängstigen können. Dennoch werden an solchen Stellen ja eher die rabiaten Radfahrer, die ungebremst und schnell in solche Situationen hineinfahren, eine wirkliche Gefahr ausmachen. Ich denke und hoffe, dass keiner „von uns“ zu so einer Gruppe gehören würde. Und meiner Erfahrung nach sind die Extrem-Risiko-Fahrer in der Minderheit.

    Schön auch wieder das Bild, das die Polizei für reclaim „gemalt“ hat: Radfahrer würden Fußgänger gefährden, müssen also absteigen. Radfahrer können nicht auf die Fahrbahn, weil es dort – im Gegensatz zum Radfahrer-Fußgänger-Gemisch – PAUSCHAL gefährlich ist. Auf der Fahrbahn gefährdet keiner den anderen, niemand verhält sich falsch, es ist einfach so gefährlich.

    Es gibt zwei Sachen, die ich auf meinen Wegen mit dem Rad nicht hinzunehmen bereit bin, das eine sind fehlende Relationen zwischen geeigneten Straßen, wie sie sehr oft an Riesenstraßen zustande kommen. Und das andere ist ein Absteigegebot. Da spiele ich nicht mit. Ich setze mich beim Losfahren aufs Rad und steige am Ziel wieder ab. Dazu bin ich bereit, geeignete Umwege zu fahren.

    Bei der Baustelle gibt es natürlich einen Ausweg, wenn Gehwegradeln und -schieben verboten ist. Der Radweg ist objektiv unbenutzbar, und unabhängig von der persönlichen Meinung irgendwelcher Polizisten ist damit die Fahrbahnnutzung erlaubt. Das ist die einzige Möglichkeit, dort legal fahrend durchzukommen, und es ist mir unbegreiflich, warum man sich so mit Händen und Füßen dagegen wehrt, dies schon am Anfang des Radweges deutlich zu machen.

  29. Vielleicht wird ja infolge der Beschwerden gehandelt und noch ein VZ254 aufgestellt

    Dass gelegentlich auch mal Autofahrer in solche Mausefallen geraten können zeigt ein Beispiel aus dem „Verkehrsportal“:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=101415

  30. berlinradler schreibt:
    Freitag, 30.11.2012 um 10:39

    Der Radweg ist objektiv unbenutzbar, und unabhängig von der persönlichen Meinung irgendwelcher Polizisten ist damit die Fahrbahnnutzung erlaubt. Das ist die einzige Möglichkeit, dort legal fahrend durchzukommen, und es ist mir unbegreiflich, warum man sich so mit Händen und Füßen dagegen wehrt, dies schon am Anfang des Radweges deutlich zu machen.

    Diese ausweglose Situation wurde bewusst geschaffen. Den Verantwortlichen war von Anfang an klar wie sich die Radfahrer dann verhalten werden. So hat man Radfahrer wieder genau in der Schublade in der man sie haben möchte und hat das Ganze dann punktgenau mit Polizeikomando und Presse öffentlichkeitswirksam hochgepuscht.

    Das anderswo Gehwegradeln 1000fach behördlich angeordnet wird – wen interessiert das.

  31. Das Gehwegradeln wird nirgends angeordnet. Du hast nur die Möglichkeit, wenn es die Situation erlaubt, dort auf dem Fahrrad zu fahren, ansonsten musst Du halt schieben. So zumindest wird es die Poluizei sehen

  32. @ rolf: siggi meint sicherlich die Anordnung aller möglichen Varianten der verpflichtenden Benutzung von Wegen, die nicht dafür geeignet sind. Wenn Wege mit im Verhältnis zu ihrer Breite viel Fußgängerverkehr gleichzeitig als Radwege vorgeschrieben werden, ist das im Grunde eine Form legalisierten Gehwegradelns und damit fahrlässige Körperverletzung.

    Aber auch wenn siggi damit recht hat, entbindet Behördenversagen nicht von der eigenen Verantwortung.

  33. Der zuständige Bezirk sollte hier mal Abhilfe schaffen und eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn anordnen. Mal abgesehen davon, dass die Polizei in Berlin schon längst nicht mehr für die Anordnung von Verkehrszeichen zuständig ist – außer vllt. im Rahmen der Gefahrenabwehr – kann der Zustand mit „Radfahrer absteigen“ auf einem benutzungspflichtigen Radweg so ja nicht bleiben.
    Außerdem ist das auch ein blödes Signal an den Bauunternehmer, der jetzt wahrscheinlich denkt zukünftig einfach immer „Radfahrer absteigen“ aufstellen zu können und alles sei gut.

  34. Möchte nicht mal jemand, der in der Nähe wohnt, eine Art „SackgasseFürRadfahrer“-Schild auf Pappe drucken und an der Lottum-Einfahrt aufhängen? Mit Pfeil zur Fahrbahn…
    Können selbstgemachte Warnschilder bei solcher Gefahrenlage verboten sein?

  35. generator schreibt:
    Samstag, 01.12.2012 um 12:50
    Können selbstgemachte Warnschilder bei solcher Gefahrenlage verboten sein?

    In einer Stadt die alles daran setzt Radfahrer vorsätzlich in die Illegalität zu treiben wird man wohl keine Hemmungen haben solche Handlungen auch noch zu bestrafen.

  36. @Peter,Generator, Rolf: Die Baustelle gibt es schon seit ein paar Tagen nicht mehr.

  37. Puh, dann ist ja alles wieder gut. Danke! 😉

  38. Ich hatte ja mal die Idee, bestimmten Gemeinden werbewirksam die Verwaltungsvorschriften zur STVO zuzuschicken. Aber auch die Idee, dass der Bürger seine Verkehrsschilder selber basteln muss, hat was 🙂 Mit einer entsprechenden Medienbegleitung könnte man mit solchen Aktionen auf die häufig rechtswirdirge Gestaltung von Verkehrswegen für Radfahrer hinweisen.

  39. …Geht weiter: Nun steht einen Radwegabschnitt weiter oben (oder zwei. Habs grad nicht mehr richtig in Erinnerung) wegen einer Minibaustelle plötzlich ein Z.240 (Gemeinsamer Geh-/Radweg) am dort eigentlich nicht benutzungspflichtigen Radweg.

    Da kommt man nu also mit 35km/h oder so den Berg runtergefahren und soll dann theoretisch wohl hart bremsen und irgendwie zwischen parkenden Autos durch für 20 Meter auf den nun aus heiterem Himmel benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg wechseln.

    Ich hatte heute morgen keine Zeit, mir den Quatsch in Ruhe anzuschauen. Von daher fehlt mir die solide Grundlage für eine kleine, unaufgeregte Mail an die Behörden. Vielleicht hat ja jemand von Euch genauer geschaut.

  40. Dann wird wohl bald ein Polizeikommando dort stehen und unter Strafe das erzwingen was sie vorher, unter Strafe, verboten haben.
    Natürlich wieder wird auch die Presse nicht fehlen.
    Fusswegradeln wird nicht besser und nicht schlechter nur weil Behörden ein Scbhild aufstellen.

  41. Natürlich wieder wird auch die Presse nicht fehlen.

    Ich glaube Du hast das Foto oben dahingehend fehlinterpretiert, dass bei der Kontrolle Presse vor Ort gewesen sei. Dem ist glaube ich nicht so. Das Foto oben dürfte ein privat gemachtes sein. Oder hab ich da was überlesen?

  42. …Geht weiter:/blockquote>

    Die Baustelle ist schon wieder weg. Und das Z.240 sogar auch

  43. …Die Baustelle ist schon wieder da. Und das Z.240 auch.

    Die scheinen dasmorgens immer auf- und abends wieder abzubauen

  44. Vielleicht haben sie Angst, daß ihnen jemand nachts das Z240 klaut.

  45. reclaim, wenn keine sichere Auffahrtmöglichkeit besteht, musst du den Radwegabschnitt nicht benutzen. Du bist verpflichtet, an der ersten sicheren Möglichkeit *nach* dem Schild auf den Radweg auffahren. Das muss mindestens ein flacher Bordstein sein, sonst ist das Radwegschild für dich unbeachtlich und du kannst einfach durchfahren.

  46. sonst ist das Radwegschild für dich unbeachtlich und du kannst einfach durchfahren

    Keine Angst. Das mach ich doch sowieso dauernd. Ob mit oder ohne Auffahrmöglichkeit – ob mit oder ohne Schild – ob mit oder ohne Baustelle. 😉

  47. Müsste man glatt mal durchziehen – wenn wieder mal linksseitig so ein Schild an der Baustelle angeordnet ist, dann ordnet man sich zum Linksabbiegen ein, hält den ganzen Verkehr auf während man auf den Gegenverkehr wartet, fährt dann durch die Baustelle und ordnet sich später wieder auf der Fahrbahn ein. Sicher ist sicher 😉

  48. Krass, all das. Leider fehlt ein Bild, wie es von oben aussieht, wenn man unversehens in die Baustelle/Falle hineingerät. Gerade mit Hinblick auf die Möglichkeit auf die Fahrbahn zu gelangen.

    Wobei ich dazu noch eine Frage habe: Radwege dürfen ja theoretisch nur da angeordnet werden, wo (der Radweg eine Mindestqualität hat, aber vor allem) die Gefahr die normale Straße zu nutzen zu groß ist.

    Jetzt wird ja dadurch, dass da eine Baustelle auf dem Radweg ist, die Straße nicht auf magische Weise sicherer. Somit könnte man schon argumentieren, dass dann überhaupt nirgends mehr gefahren werden kann. Wegen der Belästigung der Fußgänger muss dann auf der Straße geschoben werden – das klang ja schon an. Eine Verkehrssituation, wo das Schieben auf der Straße aber sicherer ist, als das Fahren, kann ich mir auch nicht vorstellen. Bleibt eigentlich nur als Lösung umzukehren, nach Hause fahren, und ein Viertelstündchen zu weinen. Wenn umkehren denn mal verkehrssicher möglich ist. 😉

    Apropos Columbiadamm: Das letzte Mal, dass ich da vorbeikam, ist es von Neukölln kommend bis Ende der Hasenheide ein gut befahrbarer Radweg, breit und ordentlich gemacht, auch wenn die 2spurige Straße eigentlich keinen Grund bietet die Radfahrer dort zu verdammen – ein Autofahrer der da keinen Radfahrer überholen kann, der soll den Lappen abgeben.

    Aber eben vor der Columbiahalle wird es eklig. Ein total schmaler Fußweg ist halbiert, um einen Radstreifen zu gewinnen. Ein Rollstuhlfahrer oder breiter Kinderwagen kommt da nicht an einem Radler vorbei. Dann, hinter der nächsten Kreuzung, wird das Rad zwischen Fußgängerleitgittern in eine Engstelle geführt, wo von rechts die Büsche nach den Radfahrern greifen, während links eine Bushaltebucht droht. Allerdings bin ich da noch nie einem Bus begegnet – nur wenn da Leute ein- und aussteigen stehen die notgedrungen sofort auf dem Radweg. Dann kommt die Columbiahalle, wo ich auch schon auf einen Asphaltwulst gestoßen bin, als es zum Glück noch nicht tiefe Nacht war, sonst hätte ich den kaum rechtzeitig gesehen, und es hätte mich aus dem Sattel gehoben. Und kurz vor dem Pla-de-Lü läuft der Radweg direkt neben den Säulen eines Gebäudes entlang – wenn da ein Fußgänger hinter hervortritt, dann braucht man einen Bremsweg von 0m. Die Radler werden da nur hingeschickt, damit der Autoverkehr flüssiger rollen kann.

    Dieser schöne Blog – hat der eigentlich eine Suchfunktion? Ich weiß allerdings auch nicht, was die richtigen Schlagwörter wären. Ich darf kurz Off-topic werden?

    Die Naumannstraße war bis vor ca. einem Jahr eine schmale Straße mit Tempo 30, glaub ich, aber viel Verkehr vom Südkreuz zur Dudenstraße. Jetzt ist die Verkehrsführung so geändert, dass man vom Südkreuz über Löwenhardtdamm zu dieser gelangt – mit dem Auto. Da ich nicht so weit nach Osten muss fahre ich weiterhin durch die Naumannstr. . Ganz am Ende, südkreuzseitig, hat man, als Verkehrsberuhigungsmaßnahme, ein kl. Podest geschaffen, wo man einen Bordstein von 1-2cm hoch muss, dann kommen ca. 10m frisches, rauhes Kopfsteinpflaster, und dann geht es wieder den Bordstein herab. Nur 1-2cm, aber wirklich eklig mit dem Rennrad.

    Gibt es schon einen Eintrag zu solchen Schikanen? Haben die einen etablierten Namen? Ich denke die Absicht ist schon, Autofahrer zu vergraulen und einzubremsen, aber ich sehe mich mitbehindert, und ungleich heftiger, und v.a. ohne Grund, und rücksichtslos. Ich verlange ja nicht zuliebe der Radler auf solche Schikane ganz zu verzichten, aber könnte man nicht eine kl. Rampe in doppelter Mountainbikereifenbreite in die Auffahrt fräsen, so dass man ohne Stoß als Radler da rauffahren kann? Oder eine Teerrampe, die den Stoß abfängt? Wieso baut man sowas nicht mit etwas mehr Raffinesse? Im nordwestlichen Schöneberg, so zw. Bayerischer Platz und Güntzelstr. sind auch solche Schikanen verbaut.

    Ende off-topic.

  49. Apropos Columbiadamm: Das letzte Mal, dass ich da vorbeikam, ist es von Neukölln kommend bis Ende der Hasenheide ein gut befahrbarer Radweg, breit und ordentlich gemacht, auch wenn die 2spurige Straße eigentlich keinen Grund bietet die Radfahrer dort zu verdammen – ein Autofahrer der da keinen Radfahrer überholen kann, der soll den Lappen abgeben.

    Besonders merkwürdig: Der gute Radweg ist nicht benutzungspflichtig. Das geht erst an der Golßener Straße los, wo der Radweg eklig wird. Wenn’s nach mir geht, entfällt die Benutzungspflicht dort allerdings hoffentlich ziemlich bald 🙂

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