Polizeikontrolle Schönhauser Allee Ecke Torstraße

Der Radweg auf dem südlichen Ende der Schönhauser Allee Richtung Innenstadt zwischen Lottum- und Torstraße ist benutzungspflichtig. Nun ist der Radweg aber seit zwei Wochen auf den letzten fünfzig Metern wegen Bauarbeiten aufgerissen. Bis gestern stand vor der Baustelle lediglich ein Schild „Radfahrer absteigen“. Heute steht ein weiteres Schild an dieser Stelle, das darauf hinweist, dass der benutzungspflichtige Radweg vor der Baustelle endet. Und noch etwas ist anders heute morgen. Radfahrer, die sich nicht durch die parkenden Autos auf die Straße zwängen, sondern die letzten Meter bis zur Torstraße auf dem Bürgersteig radeln, werden dort von Polizisten empfangen und zahlen fünf Euro für Bürgersteigradeln.

172 thoughts on “Polizeikontrolle Schönhauser Allee Ecke Torstraße

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  1. … sind das noch keine besonderen örtlichen Verhältnisse. Solche wären meiner Meinung nach so etwas wie stark verschwenkte Fahrbahn oder ungewöhnliche Engstellen, vielleicht auch Schienen, die in ungewöhnlichem Winkel verlaufen.

    Ich erinnere mich da an einen Fall, wo ein Rechtsanwalt erfolgreich gegen die Benutzungspflicht des Hundekackstreifens auf dem Spandauer Damm vor dem Charlottenburger Schloss vorgegangen ist. Beibehalten wurde die Benutzungspflicht nur auf der die A100 überquerenden Brücke, bei der die besondere Gefährdung im starken Verkehr auf den Rechts- und Linksabbiegerspuren festgemacht wurde. Dagegen hatte dann o.g. Rechtsanwalt auch keine weiteren Einwände.

  2. @Kai, ich denke, Logik und Recht sind nicht immer vereinbar. Ich bin kein Jurist und lehne mich daher etwas aus dem Fenster, aber von dem, was ich bisher gelesen habe, ist wie gesagt der Zustand des Radweges unerheblich für die Benutzungspflicht. Und als „besondere örtliche Verhältnisse“ scheint – in der Realität – eben auch schon eine hohe Verkehrsdichte auszureichen.

  3. Kai, Danke!

    Vielleicht sollte man in Berlin immer einen Ausdruck der Seite mitnehmen? Am besten noch notariell beglaubigen lassen, damit nicht direkt behauptet wird, man habe sich das selber zusammengezimmert.

    Wobei .. hmm, ich meine mich an einen noch anderen Text erinnern zu können, wo auch konkrete Zahlen genannt wurden, also um wievielfach gefährlicher das Radfahren auf Radwegen ist, im Vergleich zum Fahren auf der normalen Fahrbahn.

  4. @berlinradler

    Ich kapiere deine Argumente zur „Benutzungspflicht“ nicht. Benutzungspflicht kann doch nur bestehen, wenn es einen Radweg gibt. Und den gibt es an der hier diskutierten Stelle nicht mehr. In der Schönhauser Allee besteht kein rechtliches Problem, sondern ein reales, nämlich eine akzeptable Umleitungsstrecke für Radfahrer.

  5. @Gernfahrer – ich hatte ja konkrete Vorschläge gemacht, wie man die Situation so eindeutig machen kann, dass keiner (ausser solchen, die das sowieso machen) auf den Gehweg ausweicht.

    Wenn Du die Situation eindeutig und gut gelöst findest, dann ist Deine restliche Argumentation natürlich zutreffend.

  6. @Jochen, und dann? Versuche diese Argumente mal in einer Onlinediskussion anzubringen. Schon da überzeugen sie kaum jemanden, weil eben Radwege sicher sind und basta. Außerdem haben sie so viel Geld gekostet und dann nutzt sie keiner. Und der Stau erst, den die Radfahrer auf der Fahrbahn erzeugen.

    Ich glaube nicht, dass man einen überzeugten Radwegfreund (die meisten davon sind Autofahrer) in irgendeiner Weise umstimmen kann. Wichtiger ist deshalb der Wegfall der Benutzungspflicht, denn dann man ein Polizist immer noch seine Meinung haben, aber keine Handhabe mehr.

  7. Berlinradler, ich meinte damit Onlinediskussionen (lustiges Wort) mit der Rennleitung. Die UniformträgerInnen scheinen ja öfter nicht auf dem Laufenden zu sein und sind dann gerne vernünftigen Argumente, oder gar Fakten, nicht wirklich zugänglich. Da könnte doch ein Druckwerk, für das deren Brötchenbeschaffer verantwortlich zeichnet, hin und wieder hilfreich sein. Und wenn sie dann immer noch auf ihrer eigenen, verqueren Weltsicht beharren, tja dann …

  8. Ich kam vor kurzen aus der Wäscherei, die just am Beginn der Baustelle, die hier Gegenstand des Übels ist. Ist gibt keine Überleitung in den Verkehr und für Radfahrer kommt die Baustelle auch recht plötzlich. Man kann auch nicht in voller Fahrt auf die Straße ausweichen, da zum einen die Bordsteinkante dies erschwert, zum anderen an dieser Stelle auch ab und zu Autos am Straßenrand parken und zu Guter letzt auch die Autos, dei die Schönhauser Allee runter fahren, oftmals recht flott unterwegs sind.

    Aber, hier als Fahrradfahrer nicht abzusteigen und das Rad zu schieben, wenn man nicht auf die Straße ausweichen möchte, grenzt schon an eine versuchte Körperverletzung gegenüber Fußgängern. Denn der Fußweg entlang der Baustelle ist zum einen sehr gut frequentiert, zum anderen wird er in Teilen auch noch von Sitzgelegenheiten einzelner gastronomischer Betriebe verengt. D.h. als Radfahrer saust man an dieser Stelle bergab fast immer in entgegenkommende Fußgänger. Von daher ist die Aktiond er Polizei gerechtfertigt. Aber, diese hätte durchaus auch die Kompetenz und die Möglichkeit, beim Bezirksamt Abhilfe schaffen zu lassen. Und das ist der wirklich ärgerliche Punkt an der Sache. Die Polizei sieht die Ursache des Problems, erachtet es abernicht als Notwendigkeit, dieses zu beseitigen.

  9. @Jürgen

    Du hast das Thema auf den Punkt gebracht.

    Übrigens: Auch die Baustellenkoordinierung des Senats sei nicht zuständig, weil ihr diese Baustelle nicht bekannt sei (so ihre Auskunft per E-Mail). Hoffentlich weiß die Baufirma noch, welches Loch sie wieder zuschütten muss. Wer erinnert sie daran?

  10. Formal sicher korrekt. Aber sicher keine Charme-Offensive der Polizei.

    Innensenator ist nochmal von welcher Partei?

  11. Wer hier sein Fahrrad auf dem engen Gehweg bei so viel Fußgängerverkehr schiebt, verstößt übrigens gegen §25 (2) StVO:

    (2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.

    Wäre doch mal was, wenn sich da ganz spontan so 40-50 Radfaher finden, die dann dort auf der Fahrbahn entlangschieben…

  12. Das mit dem Schieben auf der Fahrbahn ist ja mal eine charmante Alternative wenn wieder mal „Radfahrer absteigen“ beschildert wurde 🙂

  13. @CGast: ich würde mitmachen. Finden wir einen Termin unter der Woche? Ich will da nicht am WE entlangschieben.

  14. hahah…quasi eine „critical schiebe mass“ dann aber bitte mit dokumentation damit ich mal wieder ein grund zum feiern hab!

  15. „Übrigens: Auch die Baustellenkoordinierung des Senats sei nicht zuständig, weil ihr diese Baustelle nicht bekannt sei (so ihre Auskunft per E-Mail).“

    Das ist ja ’ne schwache Auskunft. Will die Baustellenkoordinierung denn wenigstens mal nachforschen, was es mit dieser Arbeitsstelle auf sich hat?

    Bleibt ja eigentlich nur noch die Straßenverkehrsbehörde des BA-Pankow od. Mitte (bin mir gerade nicht ganz sicher welcher Bezirk) als anordnende Behörde übrig. Sollten weder Verkehrslenkung Berlin noch Bezirk die Arbeiten dort genehmigt haben, dann sollte man die Firma bei der Polizei anzeigen.

  16. Vielleicht sollte die Polizei bzw. das OA auch mal gegen regelmäßiges Parken in Grünanlagen vorgehen.

    http://verkehr-absurd.startbilder.de/name/einzelbild/number/221390/kategorie/Verkehr+mit+dem+Auto~Beschilderung~kuriose+Schilder.html

    Die Situation ist vergleichbar dämlich, mit dem Unterschied, dass die Behörden hier keine Bußgelder verteilen.

  17. CGast schreibt:
    Donnerstag, 22.11.2012 um 21:22

    Wer hier sein Fahrrad auf dem engen Gehweg bei so viel Fußgängerverkehr schiebt, verstößt übrigens gegen §25 (2) StVO:

    Wäre doch mal was, wenn sich da ganz spontan so 40-50 Radfaher finden, die dann dort auf der Fahrbahn entlangschieben…

    Du musst das etwas anders sehen.
    Die Benutzung der Fahrbahn kam ja anscheinend nicht in Frage, da die Möglichkeit fehlt auf die Fahrbahn zu wechseln.
    Hier bleibt also nur der Weg über den Fussweg.
    Den Radfahrern stellt sich jetzt nur die Frage welche Ordnungswidrigkeit sie begehen möchten.
    Eine Behinderung, das sie als Fussgänger auf dem Fussweg ein Fahrzeug mit sich führen.
    Oder das Fusswegradeln.

  18. Ich weiß nicht, ob CGast das in deinem Sinne anders sehen muss, ich jedenfalls suche mir aus, was ich wie sehe und da formuliere ich anders:

    Den Radfahrern stellt sich jetzt nur die Frage, auf wen sie den Scheiß abladen, den eine unfähige Verwaltung und eine untätige Politik ihnen eingebrockt hat.
    Eine Behinderung des KFZ-Verkehrs durch Schieben auf der Fahrbahn.
    Oder eine Behinderung oder gar Gefährdung von Fußgängern.

  19. Michael S schreibt:
    Freitag, 23.11.2012 um 20:08

    Den Radfahrern stellt sich jetzt nur die Frage, auf wen sie den Scheiß abladen, den eine unfähige Verwaltung und eine untätige Politik ihnen eingebrockt hat.
    Eine Behinderung des KFZ-Verkehrs durch Schieben auf der Fahrbahn.
    Oder eine Behinderung oder gar Gefährdung von Fußgängern.

    Warum sollte man auf der Fahrbahn schieben?

  20. Warum sollte man auf der Fahrbahn schieben?

    Aus purer Angst. Das ist schließlich das gleiche Motiv, das Leute dazu bewegt, in kleinen Seitenstraßen z.B. in Friedenau auf dem Gehweg zu „radeln“, weil ja das auf der Straße fahren so „gefährlich“ ist.

    Irgendwann hol ick so’n Arsch vom Rad.

  21. Warum sollte man auf der Fahrbahn schieben?

    Warum sollte man auf dem Gehweg fahren?

  22. „Die Straßenverkehrsbehörde darf eine Benutzungspflicht nur anordnen, wenn sich die Radwege in einem ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO befinden und besondere Umstände dies zwingend erforderlich machen (§45 Abs. 9 StVO).“ (Quelle: http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671/index.html)

    In dem geschilderten Fall haben wir an dieser Stelle einen benutzungspflichtigen Radweg. Also machen die besonderen Umstände dies ZWINGEND ERFORDERLICH. Jetzt ist zu prüfen, welche Auflagen dem verantwortlichen Baubetrieb gemacht wurden.

    Entweder wurden diese nicht erfüllt, oder waren nicht ausreichend. In beiden Fällen ist der Verdacht einer Straftat nach § 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) offensichtlich. Da die anwesenden Polizei-Beamten dies bemerkt haben sind sie zum Handeln verpflichtet. Was spricht dagegen?

  23. @Joe, ein Ansatz wäre es natürlich, den Ängsten entgegenzuwirken. Oft reicht da schlichte Aufklärung (nicht mit blauen Coladosen zu verwechseln), manchmal müsste man aber auch dem Fehlverhalten der Angstverursacher entgegenwirken. Derartige Bemühungen gibt es nicht.

  24. Du meinst, auf den kleinen Nebenstraßen in Friedenau fahren den Gehwegradlern zu wenig Autos umher und ihre Agoraphobie zwingt sie, näher an den Häusern (und also auf dem Gehweg) zu fahren?

  25. @ Joe: Ich vermute in den Nebenstraßen reine Gewohnheit dahinter. Man fährt entlang der Hauptstrecken routiniert mit der (nachvollziehbaren) Angstbegründung auf dem Gehweg, hat sich seine Erklärung zurechtgebastelt, warum das voll ok ist und bei den Nebenstraßen stellt man das gar nicht mehr in Frage. Im Kopf betrachten sich viele als Fußgänger, obwohl sie ein Fahrzeug unterm Hintern haben. Die Gefahren für andere sehen sie gar nicht.

    Ich muss zugeben, ich fahre auch gerade den letzten kurzen Stummelweg in unserer Holperkopfsteinstrecke oft auf dem Gehweg, vorsichtig, langsam, wie ich mir einbilde, oft anhaltend bei Fußverkehr – aber dennoch, reine Faulheit, ich könnte ja schieben. Ich vermute mal, jeder setzt sich irgendwann über manche Regeln hinweg und friemelt sich dafür eine Ausnahmebegründung zurecht. Aber der massenweise und quasi behördlich erzwungene Bruch von Regeln kann wohl kaum als Ausnahme durchgehen. Es ist ein Armutszeugnis der Politik, dass wir auf Gehwegradler schimpfen, statt die Bedingungen so zu verändern, dass es keinen Anlass mehr für Gehwegradeln gibt.

  26. Man fährt entlang der Hauptstrecken routiniert mit der (nachvollziehbaren) Angstbegründung auf dem Gehweg

    Daß bereits hier was kaputt ist, ist Dir aber hoffentlich auch schon aufgefallen.

  27. @ Joe: Na klar.

  28. … ich sage ja auch nur, dass die Angstbegründung nachvollziehbar ist. Ich meine nicht, dass sie ein ausreichender Grund ist, das zu tun. Sie ist aber ein ausreichender Grund, um die Politik zum Handeln zu drängen, oder? Wenn Menschen immer wieder Angst äußern, einen Teil des öffentlichen Raumes zu nutzen, der ihnen zur Nutzung gestattet und zugewiesen ist, ist doch offensichtlich etwas falsch gelaufen. Auch Faulheit oder von mir aus auch etwas milder formuliert Bequemlichkeit ist kein ausreichender Grund, andere zu gefährden, aber für die meisten zumindest nachvollziehbar. Allerdings wird das wohl überwiegend kein Grund sein, die Politik zum Handeln zu drängen – schließt es aber nicht aus, denn auch beim Autoverkehr ist vieles aus Bequemlichkeitsgründen gebaut worden.

  29. Die Situation kann offensichtlich auch eskalieren:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/lichtenberg-radfahrer-sticht-fussgaenger-nieder/7434080.html

    Hier ist natürlich auch die in ihrer ostzonenhaftigen Autofixiertheit beharrende Behörde, die einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Rad- und Fußweg mit wohl nur 1.20m Breite anordnet, mehr als ein Problem.

  30. Dazu habe ich Kalle schon Fotos geschickt. Die Situation ist seit Ende August so. Ich mach mal eine Videofahrt dort.

  31. @Joe

    Ähm nein, wer derlei persönliche Probleme hat, dass andere Leute nicht nur belästigt sondern schwer verletzt werden, kann das nicht mal auf die ignoranteste Behörde schieben.

  32. Das ist zwar richtig, aber eben nicht nur.
    Zwar saß hier der Psychopath ganz eindeutig auf dem Rad, aber das ist eben nicht das einzige Problem.

    Eine Behörde, die vor Inkompetenz ihrer Mitarbeiter nur so strotzt, und massiv illegale und gefährdende Eingriffe in den Verkehr vornimmt –und anders kann man diese Aufstellung von „Gemeinsamer Rad- und Fußweg“ nicht bezeichnen– die darf aus so etwas nicht unbestraft hervorgehen.

  33. @ Joe: Auch meine Meinung.

  34. Für einen Messerangriff kann man die Behörden wohl wirklich nicht verantwortlich machen. Wenn sich das nicht an der Stelle entladen hätte, dann anderswo. In dem Fall kann man wohl fast „froh“ sein, dass der Angreifer ein Messer genutzt hat – klar eine Straftat, nicht als Verkehrsunfall tarnbar.

  35. Nein, für den Messerangriff kann man die Behörden nicht verantwortlich machen. Aber mir geht es meist so, dass ich die Zustände, die mir tagtäglich zugemutet werden, mit behördlicher Billigung oder auf behördliche Anordnung hin, innerlich mit einem Fluch abtue und mir das bieten lasse. Viel zu selten schreibe ich dann mal an die VLB oder gebe das ans Ordnungsamt oder sonstwen weiter. Die Folgen sind ja meist in der konkreten Situation nicht zu spüren, meist geht der Behördenwahn ja glimpflich ab, wenn man andauernde Konflikte glimpflich nennen will. Hier tat er das nicht, sicher ein Extremfall, aber der verantwortliche Mitarbeiter der VLB sollte hier wenigstens einmal drüber nachdenken können, was „Konflikte“ bedeuten können.

  36. Für einen Messerangriff kann man die Behörden wohl wirklich nicht verantwortlich machen.

    Direkt natürlich nicht.

    Aber man muss die Behörde für den schweren gefährdenden Eingriff in den Verkehr zur Rechenschaft ziehen, der durch den Psychopathen mal so eben offenbar wurde.

    Was bin ich froh, im zivilisierten Teil Berlins zu leben, und nicht in Lichtenberg. Funktioniert da in Lichtenberg eigentlich überhaupt irgendetwas?

  37. @ Joe: Einspruch Euer Ehren. Der Radverkehrsanteil ist zwar ziemlich niedrig, aber hier passiert radtechnisch seitens des Bezirks mindestens soviel wie im Rest von Berlin. Gerade bei Fahrten in den Südwesten bin ich froh, nicht dort fahren zu müssen. Diese Strecke hier geht voll auf das Konto der VLB – nix Bezirk.

  38. Zum Artikel aus dem Tagesspiegel:

    Bei einer Breite von 1,20 m ist ein Vorbeifahren an einem Fußgänger gar nicht möglich, wenn man davon ausgeht, dass Fußgänger wie Radfahrer je 60 cm breit sind und dazu auch noch Pendelbewegungen durchführen. Da muss schon einer von beiden nachgeben und anhalten oder zur Seite treten. Treffen dabei zwei Unnachgiebige aufeinander ist eine agressive Eskalation hochwahrscheinlich. Jeder fühlt sich im Recht, ein Wort gibt das andere. Zum Glück bleibt es meistens bei Beleidigungen und Drohgebärden. In diesem Fall ist über den Eskalationsablauf rein gar nichts bekannt. Möglicherweise hat es sich auch nur um eine exzessive Notwehrüberschreitung gehandelt. Der Verletzte wird natürlich das unschuldige Opfer geben. Ich selbst erlebe in den letzten Jahren gehäuft potentiell agressiv wirkende Fußgänger, die auch nach wiederholtem Klingeln und vorsichtiger Heranfahrensweise nur äußerst unwillig Platz machen, auch wenn sie den Radweg benutzen. Andererseits wurde ich selbst schon zwei Mal von Radfahrern auf einem schmalen Bürgersteig mit einem Tempo von gut 15 km/h von hinten angefahren. So dass ich ein gewisses Verständnis für das Negativverhalten von Fußgängern aufbringen kann. Eindeutig feststellen kann man aufgrund der dürftigen Informationen hier eigentlich nur, dass die Straßenverkehrsbehörde durch ihre unsinnige Verkehrsregelung den ersten Grund gesetzt hat.

  39. Als Fußgänger weiche ich auf einem Gehweg Radfahrern nicht aus.

  40. @Joe: Ist mir entgangen, dass es sich im Tagesspiegelfall um einen reinen Gehweg gehandelt hat. Dann sieht es für den Messerradler schon etwas schlechter aus. Und die Verkehrsbehörde ist außen vor. Weil Gehweg ist Gehweg und Radfahrer müssen auf die Fahrbahn oder schieben. Bezüglich des Tathergangs ist das aber nicht relevant, weil man wie schon gesagt über den Ablauf der Eskalation nichts genaues weiß.

  41. nach verschiedenen kommentaren beim tsp scheint der radverkehr tatsächlich mittels zeichen 240 über diesen schmalen restfußweg gezwungen zu werden. (was natürlich nichts entschuldigt.)

    zitat „leichtundschön“:

    In der Tat ist dort nicht nur der Gehweg eingeengt sondern der Radverkehr mit einem Blauzeichen „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ verpflichtend von der Fahrbahn auf diesen Restgehweg gelenkt worden.

  42. Die Treskowallee ist immer wieder ein „Überraschungspaket“. Zeitweise gibt es dort Radwege oder Fahrradstreifen, in anderen Wochen gibts vollständige Fahrbahnverbote, und dann eben Baustellen mit Gehwegpflicht. Werden nicht Fußgänger und Radfahrer gegeneinander aufgehetzt, so sind es eben Fußgänger und Autofahrer.

    Das Beispiel mit dem Messerstecher ist extrem und unentschuldbar. Ich hoffe, der Typ wird bald gefunden.

    Dennoch könnte man an der Treskowallee wesentlich mehr für Radfahrer tun. An den betreffenden Stellen hat man meistens zwei Optionen – man lässt Radfahrer völlig STVO-konform mitfahren, nämlich auf der Fahrbahn. Und man könnte, wenn man denn wollte, den „ängstlichen“ einfach wahlfreie Umleitungen anbieten. Derer gibt es entlang der Straße genug, man muss sie nur kennen – und daran wirds bei Gelegenheits-Durchfahrern wohl fehlen.

  43. Ich habe den Abschnitt schon Ende August fotografiert und mich tierisch aufgeregt, aber nichts getan, ausser ein Bild von der Gegenseite in den TSP zu bekommen, wo in einer anders krassen Situation das Fahrbahnradeln für 70m Fahrbahnverengung mit Tempo 30 verboten wurde und das Gehwegradeln bis zur nächsten Einmündung 400m (!) weiter nicht mehr aufgehoben wurde. Aber auf eben diese Seite habe ich nur mündlich bei verschiedenen Gelegenheiten hingewiesen, u.a. gegenüber dem Leiter der VLB bei einer Veranstaltung des Lichtenberger Mobilitätsrats. Am Sonntag bin ich die Strecke nochmal nach Vorschrift abgefahren und der erste Teil vom Tierpark bis zum Criegernweg ist nicht mehr mit VZ 240 markiert. Seit wann kann ich nicht sagen, aber die Fahrbahnmarkierung zur Aufleitung sind noch da und eine Ableitung von der Radspur in den Baustellenbereich ist auch nicht markiert. Da darf man nicht mehr auf den jetzt wieder Gehweg, man darf auch nicht die dicke Linie überfahren und am Ende steht man vor der Baustelle im Nirwana, behördlich angeordnet. Ab Criegernweg überwiegend noch die alte Situation mit Engstellen, die teils unter 1m breit sind (z.B. ein Elektromast mit Gewichtselementen drumrum als zusätzliche Einengung). An der Alfred-Kowalke-Straße ist das ganze dann inzwischen asphaltiert und breiter. Das ganze wirklich über 800m, obwohl das Schlimmste wohl schon vorbei ist.

  44. Hier die Situation im Video.

    http://youtu.be/7IXuLTq5HSc

  45. Das Video muss man sich wirklich anschauen.

  46. @Michael S
    Vielen Dank für dieses Video!!!

    Wir können nicht wissen warum es zu der Messerstichverletzung kam. Dies wird hoffentlich eine gründliche Untersuchung ergeben.

    Uns ist jedoch offensichtlich allen bewust, dass eine derartige Verkehrsführung zu einem Auslöser für einen Kontrollverlust einzelner Verkehrsteilnehmer werden kann.

    „Für die Einrichtung von Arbeitstellen im öffentlichen Straßenland ist neben der nach Berliner Straßengesetz notwendigen Erlaubnis zur Sondernutzung (Berliner Straßengesetz §§ 11 und 12) eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen nach § 45 StVO einzuholen.“ (Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vlb/de/temp3.shtml )

    Durch die Strafverfolgungsbehörden sollte geprüft werden, wer für eine derartige Einrichtung der Baustelle verantwortlich ist.

    Dies kann nur geschehen, wenn der Staatsanwaltschaft der Verdacht eines „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ angezeigt wird.

    Mir geht es wie Michael S. Warum gleich eine Anzeige schreiben. Es erscheint so als ob man gleich jeden „kleinen“ Patzer kriminalisiert.

    Aber möglicherweise ist es ja so, dass der Radfahrer den Fußgänger niedergestochen hat, obwohl er ihn erstmals in seinem Leben begegnet ist. Möglicherweise ist es ja auch so, dass die Verkehrsführung von der VLB so angeordnet wurde. Möglicherweise wurde sie sogar vom „Fahrradbeauftragten“ für gut befunden. Möglicherweise basiert sie sogar auf der aktuellen Gesetzeslage.

    Die Staatsanwaltschaft ist in der Lage dies zu prüfen. Wir nicht. Wir können diese Prüfung nur veranlassen. Wenn wir dies nicht tun, dann tragen wir möglicherweise eine Mitschuld gegenüber den direkten und indirekten Opfern derartiger Gewaltausbrüche.

  47. @Michael S:

    Was zum…eine klassische „oh es ist herbst, lasst uns alle Strassen/Wege über Winter aufreissen damit es nächstes Jahr weiter Geld gibt“ Baustelle?

    Wer sich noch darüber wundert wieso Fahrräder in Behördendenke nur als Gehhilfe fungieren, hat dieses Video nicht gesehen.Wenn das auch nur irgendwie abgenommen wurde würde es mich wundern, das sah teilweise so abenteuerlich wie die Baustellenführung Invalidenstrasse aus, nur noch enger…

  48. @Ze evil Kohl, die Treskowallee wird seit Jahren umgestaltet. Die Straßenbahn erhält eine durchgängige eigene Trasse, an einigen Stellen werden Radwege oder Fahrradspuren eingerichtet. Eine schwierige Kreuzung erhält eine Ampel. Das sind m.W. also keine Etatausgaben, die in diesem Jahr noch raus müssen.

    @Michael P, es hilft ja alles nichts. Jeder von uns ist genauso unbeteiligt an diesem Messerangriff wie der andere. Wenn Du also eine Strafanzeige für sinnvoll hältst, konsultiere doch einfach mal Deinen Anwalt.

  49. Hier die Situation im Video.

    Das Zeichen 240 dort steht illegal, es dort aufzustellen ist ein massiver gefährdender Eingriff in den Verkehr.

    Es als Radfahrer zu beachten ist allerdings auch ein Zeichen ziemlicher verkehrstechnischer Inkompetenz, denn es steht dort so offensichtlich illegal, daß man es nicht beachten muss, nein, sogar daß man es nicht beachten darf.

    Selbst als reiner sogenannter „Radweg“ darf hier keine Benutzungspflicht ausgesprochen werden, da die vorschriftsgemäße Mindesbreite nicht eingehalten wird.

    Verkehrsregeln sind keine föderale Auslegungssache, bei der irgendwelche rückständigen Bezirke eigene Auslegungsvarianten anbringen können.

    Gegen die hier zuständigen Sachbearbeiter bei VLB und artverwandten Einrichtungen sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. eine allgemeine Strafanzeige wegen grob fahrlässiger Gefährdung des Verkehrs eingereicht werden.

    Man könnte meinen, die Vollpfosten hätten noch nie einen anderen Radfahrer als den Nutzer eines „Tiefeinstieg-Rades“ aus dem Baumarkt zu Gesicht bekommen.

  50. 100 🙂

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