Der Radweg auf dem südlichen Ende der Schönhauser Allee Richtung Innenstadt zwischen Lottum- und Torstraße ist benutzungspflichtig. Nun ist der Radweg aber seit zwei Wochen auf den letzten fünfzig Metern wegen Bauarbeiten aufgerissen. Bis gestern stand vor der Baustelle lediglich ein Schild „Radfahrer absteigen“. Heute steht ein weiteres Schild an dieser Stelle, das darauf hinweist, dass der benutzungspflichtige Radweg vor der Baustelle endet. Und noch etwas ist anders heute morgen. Radfahrer, die sich nicht durch die parkenden Autos auf die Straße zwängen, sondern die letzten Meter bis zur Torstraße auf dem Bürgersteig radeln, werden dort von Polizisten empfangen und zahlen fünf Euro für Bürgersteigradeln.
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- SuSanne: Auf der VeloBerlin konnte man ihn schon bewundern. Da stand er auch eingespeicht fast unscheinbar neben dem SON-Stand. Angesprochen darauf,…
- jan Ungerer: Vermutlich wird das irgendwann im nächsten Jahr sein.
- Christoph: Das klingt sehr interessant. Ab wann wird man das gute Stück kaufen können?
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Da kriege ich ja schon beim lesen das kotzen…
Wollte ich immer mal nachfragen: kann jemand einen Anwalt in B empfehlen, der sich mit dem Thema Radweg-Benutzungspflichten (Entfernung selbiger) auskennt? Am besten einer, der mit etwas Herzblut dabei ist, wie der Herr Kettler aus Kiel.
Thx!
… letzte 50m? Dann kann man sich doch an der letzten Einmündung davor sowieso legal in den Fließverkehr der Fahrbahn einordnen, nicht? Ein bisschen oranges Klebeband auf dem Blauschild sollte auch reichen, Gelegenheitsradler darauf hinzuweisen. Hatten die Polizisten keins dabei?
Rechtsanwalt, der sich gut damit auskennt: Andreas Volkmann, Berlin-Pankow
Die Logik, nach der die Kombination „Benutzungspflichtige Anlage zum Töten von Radfahrern“ und Baustelle ein Gehwegradeln erforderlich macht, die ist merkwürdig, sehr merkwürdig.
Hier bei uns steht gerade das Ordnungsamt vor der Tür und kassiert die Mütter ab, die Ihre Kinder aus der Kita holen und verbotenerweise auf dem Gehweg fahren… na wenn wir sonst keine Probleme haben!!!!
@Bens, in den Medien fällt öfters mal der Name Andreas Volkmann. Der ist Anwalt geht gegen Benutzungspflichten vor.
Und zur Polizeikontrolle – extrem bescheuert, so eine Situation auszunutzen. Erfahrungsgemäß werden Radwege nicht entschildert, wenn irgendwo in ihrem Verlauf eine Baustelle kommt, und Möglichkeiten zum Einfädeln in den Fahrbahnverkehr werden nicht geboten. Radwegbaustellen werden baulich so angelegt und geplant, dass Radfahrer auf den Gehweg ausweichen sollen.
Die Behörden können doch nicht einerseits völlig sinn-, gesetz- und planlos Baustellen und die entsprechende Beschilderung anordnen und andererseits den Bürger bei Formverstößen zur Kasse bitten.
Sehe ich das richtig? Da endet ein Radweg ohne Einfädelungsmöglichkeit auf die Fahrbahn, bzw. diese wird durch Parker blockiert und die Blauen kassieren Radfahrer
Wenn man von einem oder auf ein Grundstück, z.B. eine Tankstelle, will, darf man über den Fussweg fahren.
So auch in diesem Fall.
Wenn die nächste Möglichkeit die Fahrbahn zu erreichen erst an der Torstrasse möglich ist darf man bis dorthin fahren.
Wie die Polizei so zur Verkehrssicherheit beitragen will ist mir immer wieder ein Rätsel …
Letztens auch Freitag abends in eine Kontrolle am Columbiadamm vor der Columbiahalle geraten, weil ich auf der Fahrbahn unterwegs war. Da ist der Radweg zwar benutzungspflichtig, aber die Strasse ist megabreit plus Busspur und in top Zustand. Bestimmt kein Unfallschwerpunkt. Der Radweg ist eher dürftig bis schlecht.
Wenigstens musste ich nix zahlen. Aber meine Argumete bzgl. Bauvorschriften, Glas auf dem Radweg (wegen Konzertveranstaltungen) und allgemeine Gefahr von Hochboardradwegen wurden alle mit dem Argument „Dann müssen sie halt langsam fahren“ abgewatscht.
Naja, 10 Meter auf dem Radweg langgeholpert und danach wieder zurück auf die Fahrbahn.
@ siggi : Wo kommt die Info her?
Wäre interressant….
Bei der Gelegenheit: Gibts eigentlich jemand, der einen Überblick hat, welche Radwegbenutzungspflichten in Berlin schon verwaltungsgerichtlich geprüft sind? Die am Comlumbiadamm (erstaunlicherweise nur in Richtung Schöneberg; Richtung Neukölln ist frei von weißen Radlern auf blau) würde ich mir sonst mal vornehmen, wenn’s noch kein anderer getan hat. Die liegen nämlich auf meinem Arbeitsweg….
> vor der Columbiahalle … ist der Radweg zwar benutzungspflichtig,
Das ist ganz sicher illegal. Der „Radweg“ kann dort gar nicht benutzungspflichtig sein, denn er darf das nur, wenn von seiner Nichtbenutzung eine außerordentliche Gefährdung für den nichtbenutzenden Radfahrer ausginge.
Beim zuständigen Verkehrs- oder was-auch-immer-Amt des jeweiligen Bezirks Beschwerde einlegen und die Entfernung des illegalen Z237 verlangen.
Problem hierbei: Für das Teilstück zwischen Friesenstraße und Mehringdamm ist der Beamtenfriedhof „Tempelhof“ zuständig, einer der leblosesten Bezirke Berlins. Wäre es das Teilstück zwischen Friesen- und Golßener Straße (also direkt neben der Bullerei), dann wäre für die nördliche Straßenseite Kreuzberg zuständig, und für das Teilstück ab der verlängerten Lilienthalstraße (das ist so ein Trampelpfad) wiederum Neukölln.
Aber Tempelhof ist übel, das ist im zivilisierten Teil Berlins wirklich der allerletzte Trantütenbezirk; ich habe schon lebhaftere Friedhöfe gesehen.
@Joe: Nun ja. Bei wie diesen über ein Jahr alten Schildern musst Du beantragen, die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben & die Schilder zu entfernen. Beschwerde ist quatsch. Widerspruch ist bei Allgemeinverfügungen, als welche Ge- und Verbote im Straßenverkehr zu werten sind, ein Jahr ab Anordnung = Aufstellung des Schildes nötig. Danach ist nur noch Verpflichtungsklage auf Aufhebung möglich, die leider zusätzliche Voraussetzungen hat, um Erfolg zu haben.
Ich hab zumindest einmal einen Radfahrerkollegen gesehen wir er bei dem benutzungspflichtigen Teil zwischen Friesen- und Golßener Straße die Breite vermessen hat. Nehme mal an, dass der auch eine entsprechende Eingabe gemacht hat.
Wie gesagt, meine Argumente, dass der Radweg gar nicht benutzungspflichtig sein dürfte hat den Schutzmann nicht interessiert. Fakten zu Statisken, die ihm fleissig zitiert hat, haben ihn auch nicht interessiert. Am erschreckensten war seine feste Überzeugung, dass die Fahrbahn viel gefährlicher ist als Radwege. Dann hat er noch behauptet, dass im letzten Jahr 16 Radfahrer auf der Fahrbahn gestorben sind. Naja, ich wusste es besser und hab ihn das auch wissen lassen. Kategorie: unbelehrbar!
Ihr diskutiert alle am Problem vorbei. Was hat das alles mit Radwegbenutzungspflicht zu tun, wenn es keinen Radweg mehr gibt?
Das Problem darin besteht, dass die Stadtverwalter von Berlin faul und ignorant sind und keinen alternativen Radfahrweg einrichten, etwa durch ein Parkverbot auf der rechten der dort vorhandenen drei Autospuren. Sie vergibt einfach einen Aufbuddelauftrag, es werden die genannten Schilder aufgestellt, und Radfahrer sollen stattdessen eine andere Straße nehmen oder zu Hause bleiben. Diese beschissene Situation an der Schönhauser Allee besteht jetzt schon drei Wochen. Wetten, dass diese aufgebuddelte Stelle mindestens ein Jahr so bleibt.
@matze
Weil es anders nicht sein kann.
Stell dir die gleiche Situation auf einer Fahrbahn vor.
Man sperrt die Fahrbahn wegen einer Baustelle und der einzige Weg die Baustelle zu umfahren führt über den Fussweg.
Warum sollte es in diesem Fall hier anders sein?
Weil es sich um Radfahrer handelt?
Wenn die Stadverwaltung gewollt hätte, dass die Radfahrer nicht über den Fussweg fahren hätten sie dafür eine Möglichkeit schaffen müssen.
Das erstklassige Foto zeigt ja die Situation überdeutlich. Radweg durch eine lange Baustelle unbenutzbar. Fußweg stark frequentiert, zumal sich dort offensichtlich auch Geschäfte befinden. Obwohl ich persönlich eher Radwege benutze als mich in den Mischverkehr zu stürzen, würde ich hier keine Sekunde zögern und auf die Straße wechseln. Auch wenn der Übergang etwas schwierig ist. Meiner Meinung nach wurde hier zu Recht kassiert.
@Philip: Klar. Den Polizeibeamten interessiert nicht, ob die Radwegbenutzungspflicht rechtmäßig ist. Für ihn reicht aus, wenn sie wirksam angeordnet und nicht unzumutbar ist. Dann darf er ein Verwarnungsgeld kassieren oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Deshalb ist es nötig, rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten wegzukriegen.
@alle: Noch mal die Frage: Gibts so was wie ein Radwegbenutzungspflichtklagen-Kastaster und wenn ja wo? ADFC?
@Tippgeber, @berlinradler: thx
@kl
Klar ist der Radweg durch eine lange Baustelle unbenutzbar und man darf auf die Fahrbahn ausweichen.
Wo aber steht, dass man bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit nicht fahren darf?
Wenn der einzig mögliche Weg über den Fussweg führt dann ist es ebenso.
@siggi: ideal wäre natürlich, wenn man vor der Baustelle eine sichere Zufahrt auf die Straße ermöglicht hätte. Mit Parkverbot und vielleicht einer Überfahrhilfe für den Randstein. Solange das nicht geschieht, hat deine Argumentation was für sich. Andererseits kann man die Ausweichstelle natürlich auch mit Schrittgeschwindigkeit schiebend erreichen.
@kl
Klar kann man die Ausweichstelle auch schiebend erreichen. Allerdings sind Fahrräder Fahrzeuge.
Sollte es ein Gesetz geben welches in solchen Fällen das Fahren verbietet möchte ich mal die Autofahrer sehen wenn man sie zwingt zu schieben.
Daher ist die Aktion der Polizei nur erfolgt weil es sich um Radfahrer handelt.
Wären Autofahrer in der gleichen Situation hätte die Polizei in dem Fall den Fussgängerverkehr umgeleitet und die Autofahrer über den Fussweg gelotst.
Ich finde es als Radfahrer nur konsequent dort nicht abzusteigen sonst wird sich nie etwas ändern.
„Wenn der einzig mögliche Weg über den Fussweg führt dann ist es ebenso.“ Also nix Belege sondern allein eine Trotzbegründung. Kann ich ja emotional verstehen, aber hilft eben nicht, wenn man in so eine Kontrolle gerät. Der Fussweg ist ein Fussweg ist ein Fussweg. Wenn man sich darauf illegal fahrend vorbeischleichen mag, soll das halt so sein, kann ich mich auch nicht ganz von freisprechen, aber dem irgendeine Legalität oder auch nur Legitimität zubilligen zu wollen ist kindisch. Es ist ja gerade die Frechheit, dass hier KEINE Möglichkeit geboten wird, rechtzeitig den Weg über die Fahrbahn frei zu machen. Der Konflikt muss mit Planern, Verwaltungsleuten, Polizei, Politik ausgetragen werden, nicht mit Fußgängern.
@alle: Noch mal die Frage: Gibts so was wie ein Radwegbenutzungspflichtklagen-Kastaster und wenn ja wo? ADFC?
Ja, der ADFC ist aktiv am Thema dran:
Der ADFCVorstand ist mit der zuständigen Behörde Verkehrslenkung Berlin(VLB) im Dialog.
Aktuell wurde 2012 eine Bestandsaufnahme aller Radwege durch ein Verkehrsplanungsunternehmen erstellt. Diese wird jetzt von der VLB ausgewertet. Ein Ergebnis wird im ersten Quartal 2013 erwartet.
Dann wissen wir, wieviele Km Radwege, benutzungsplichtige, nicht benutzungspflichtige, Radfahrstreifen und Schutzstreifen es in Berlin gibt.
Das ist dann alles auch digital verfügbar! Im nächsten Schritt geht es dann an die Überprüfung der Anordnung der benutzungsplichtigen Radwege mit
Z 237.
Gut, da: bin ich gespannt & werde versuchen, dass die Radwegbenutzungspflicht am Columbiadamm bis dahin weg ist.
So, Anträge gestellt. Wer sie als Vorlage für eigene haben will: Mail an CHerr66@hotmail.com.
@ vorTrieB: Nein, es gibt kein Radwegbenutzungspflichtklagen-Kastaster, weder in Berlin noch sonstwo in der Republik. Es gibt bloß ein paar Menschen, die alles zum Thema sammeln, was sie in die Finger bekommen. Da Gerichtsentscheidungen ohne Klarnamen veröffentlicht werden und selbst die Straßennamen oft anonymisiert sind und kein Kläger irgendwo rechenschaftspflichtig ist, kann aber selbst dann kein Kataster zustande kommen.
@ Bernd Z: Ein Radwegbenutzungspflicht-Kastaster, das es eventuell irgendwann mal für Berlin gibt, ist etwas grundlegend Anderes als ein Radwegbenutzungspflichtklagen-Kastaster, nach dem gefragt worden war. Die Schilderung belegt allgemeinen Eifer nach 15 Jahren geltendem Recht, aber die Einschätzung, der ADFC und die VLB seien „aktiv am Thema dran“ ist schlicht falsch: Das Geschilderte ist ein anderes Thema.
@Bernd Z: Und dann die Überprüfung dauert dann wie lange? Wenn die genauso lange brauchen wie in Köln, ist die Überprüfung in 22 Jahren so weit. Jetzt ist die Rechtslage endlich eindeutig und die Behörden versuchen es mit Verzögerungstaktik.
Meiner Ansicht nach sind sofort alle Radwegschilder wegzunehmen, da die Gefährdung erwiesenermassen auf Radwegen grundsätzlich grösser ist als auf der Fahrbahn. DANACH kann sich die Behörde meinetwegen 100 Jahre Zeit lassen mit der Überprüfung und ganz wenige einzelne Schilder wieder hinsetzen.
@vorTrieb, m.E. gilt die 1-Jahres-Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem man persönlich betroffen ist.
@Philip, schön dass Du den Polizisten mit Informationen versorgt hast. In so einer Situation darf man aber nicht erwarten, dass sofort alles als Information angenommen wird. Die diskutieren den ganzen Tag mit uneinsichtigen Verkehrsteilnehmern und werden Dich da auch einsortiert haben. Man kann sich ja irgendwie sogar für die beteiligten Polizisten freuen, dass sie offensichtlich noch keine Radfahrer-Reste unter dem Lkw vorgekratzt haben. Dennoch ist der Wissensstand ärgerlich, weil er meist mit Fehlannahmen zu Unfallursachen verknüpft ist, die falsche Kontrollschwerpunkte nach sich ziehen. Die Torstraßen-Aktion ist da geradezu ein Paradebeispiel.
@Kai, so wie ich das verstehe, ist für die Anordnung einer Benutzungspflicht nur die Gefahrenlage auf der Fahrbahn erheblich. Ob ein Radweg geeignet ist, sie abzumildern, scheint unerheblich zu sein.
Interessant ist ja auch die Zusammenarbeit zwischen VLB und Bezirken. Ich habe hier um die Ecke beispielsweise den Blockdammweg. Der hat eine gestrichelte Linie und ist als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen. Ich habe die VLB 2011 auf diese Widersprüchlichkeit aufmerksam gemacht. Die Antwort darauf war, dass die Benutzungspflicht schon lange abgeordnet (nennt man das so?) ist. Resultate haben solche Entscheidungen nicht – die Schilder hängen bis heute.
Ließe sich so ein Kataster nicht mit Hilfe von OpenStreetMap erstellen? http://openstreetmap.de/karte.html?zoom=15&lat=52.48215&lon=13.39915&layers=0B00TF Da sind zahlreiche Radwege bereits eingezeichnet, und wenn sich im Umfeld des ADFC, dieses Blogs etc. genügend Hilfswillige finden, dann könnte man recht zügig die benutzungspflichtigen Radwege kennzeichnen.
Verstehe die Diskusion nicht…Baustellen sind für alle nervig, Fußgänger, Autofahrer und Radfahrer…ist kein Radweg da, benutze ich die Fahrbahn, muss ich auf den Gehweg, steige ich ab.
Was ich allerdings albern finde, 5 € für die Gehwegbenutzung, ein klärendes Gespäch würde wohl reichen.
*Prust*
So ein Mist, jetzt mu67@+*~ss ich den K@ffзз auż der ŢăžtaT\r wieµ rausbkmmm..
Hi Klemmi, ich stimme vollständig zu. Wenn sich schon die Polizei an solche bösen Fallen für Radfahrer stellt, dann sollte sie das zur Aufklärung nutzen und nicht, um leichter Abkassieren zu können. So trägt das nicht zum Ansehen der Polizei bei.
Die Polizei sollte sich mal an den Tegeler Weg oder Siemensdamm stellen. Hier kommen reichlich Radfahrer erstens auf dem Gehweg, zweitens in Gegenrichtung vorbei, und zwar ohne böse Falle „Baustelle“. Da wären dann auch nicht bloß 5€ fällig.
Eine Baustelle gab es übrigens am Siemensdamm im letzten Sommer mal. Da haben die Herren Bauarbeiter dann den Gehweg per Schild zum kombinierten Radweg (Z240) gemacht, natürlich in beide Richtungen. Ich habe mich beschwert, weil damit Radfahrer in Gegenrichtung legitimiert wurden. Zwei Tage später war die Beschilderung ausgetauscht, Radfahren verboten (Z254), also reiner Gehweg, allerdings auch in beide Richtungen!
Ich bin dann halt immer brav abgestiegen und hab das Rad an der Baustelle vorbei geschoben.
Auch wenn wie so oft keine (schon gar nicht sichere) Überleitung auf die allgemeine Fahrbahn an der Stelle vorhanden ist, wo der Radweg endet, bleibt die Gehwegbenutzung illegal und damit die Polizeikontrolle formal richtig. Eine mangelnde Querungsmöglichkeit wird m.E. kein Richter ausreichen lassen, nach meiner Einschätzung schon bei Kfz nicht, jedenfalls aber nicht bei Radfahrern, die zur Not immer absteigen können.
Den Absteigehinweis finde ich ebenso wie die mangelnden Ausschilderungen und Baustellenausführungen sowie oft rein formalistischen Polizeikontrollen auch zum K***, „nicht amüsant“.
ABER: Gehwegradeln ist generell eine der Hauptunfallursachen und einer der Hauptgründe, warum sich absurderweise Fußgänger mehr von Radfahrern gefährdet fühlen, als von Kfz. Es ist leider viel zu oft vorgeschrieben, erlaubt oder geduldet. Bei mangelnder Verkehrsplanung sollte man dies nicht zu Lasten der Fußgänger ausnutzen. Gerade an der Schönhauser Allee ist eine Gehwegbenutzung vollkommen abwegig, egal ob angeordnet oder wie hier fahrlässig baulich herbeigeführt.
PS.: Der Kollege RA Andreas Volkmann vertritt sicherlich gerne professionell im Kampf gegen unsägliche RWBP`en.
@Berlinradler: Stimmt wohl: Die 1-Jahresfrist gilt inzwischen erstaunlicherweise ab individueller Betroffenheit. Das sahen die Gerichte zu meiner Studienzeit ganz überwiegend noch anders. Allerdings: Was mich betrifft, ist das Jahr so oder so abgelaufen. Falls es von den beiden Radwegbenutzungsfplichten am Columbiadamm Neubetroffenen gibt: Bitte gleich melden. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs sind erheblich besser als eines Antrags auf Aufhebung 🙂
Also ich sehe da sehr wohl ein Problem. Der Radweg ist benutzungspflichtig und man kann eventuell die Verkehrsführung in der Baustelle vorher nicht erkennen. Also geht man gutgläubig von einer Verkehrsführung aus und fährt auf dem Radweg. Dann merkt man, dass man nicht auf die Fahrbahn kommt und physisch nur über den Gehweg weiterfahren kann. Für mich eine klassische Falle und Fehlplanung.
Korrekt wäre: Der Radweg wird gleich an der Auffahrt gesperrt und der Radverkehr auf die Fahrbahn geleitet. Alternativ dazu ordnet man einen gemeinsamen Geh- und Radweg im Baustellenbereich an. Das macht man doch selbst dort, wo Radfahrer normalerweise auf der Fahrbahn fahren.
Behördlicherseits eine unklare Situation zu schaffen und dann Bußgelder zu verhängen, finde ich mehr als kritisch. Denn als radfahrender Bürger kann ich gar nicht erkennen, welche Falle gerade aufgestellt wurde. Werde ich belangt, weil ich die Benutzungspflicht missachte in weiser Voraussicht, dass da eine Baustelle kommt? Oder werde ich belangt, weil ich den Radweg benutze und dann über den Gehweg weiterfahre? Die mangelhafte Bauausführung sorgt dafür, dass beide Verhaltensweisen formal inkorrekt sind.
Eine Verkehrsführung, in der Radfahrer keine andere Möglichkeit haben als abzusteigen und zu schieben, ist inakzeptabel.
Eigentlich müsste ein Bußgeld gegen die Baufirma verhängt werden. Wenn der Radweg an einer Stelle nicht benutzbar ist, muss eine Ableitung eingerichtet werden. Das kann baulich direkt vor der Baustelle passieren oder schon durch die Aufhebund des Radweges an der davorliegenden Kreuzung. Eine Schiebestrecke wird zwar gerne gemacht, ist aber nicht zulässig.
Ersetzt mal Radfahrer durch Fahrzeugführer.
@ vorTrieB: Gegen die Radwegebenutzungspflicht am Columbiadamm zwischen Golßener Straße und Mehringdamm habe ich am 31.03.2010 Widerspruch eingelegt. Die Sache ist noch nicht entschieden.
@ velo
gibts dazu irgendwo referenzmaterial?
Philip schrieb über den „Schutzmann“:
> Am erschreckensten war seine feste Überzeugung, dass die Fahrbahn viel gefährlicher ist als Radwege.
Du hättest ihm dann direkt mit den offiziellen Verlautbarungen der – Achtung Realsatire! – Berliner Polizei antworten sollen, die bereits vor … zwei? Jahren auf ihrer Internetseite auf die deutlich höhere Gefährdung hinweist, die von Radwegen ausgeht, im Vergleich zur Fahrbahnnutzung.
Scheinbar spricht sich sowas intern aber nicht sonderlich herum.
ein paar hundert meter weiter oben hätte die polizei mal ein hübsches abkassierszenario für autofahrer:
autofahrer biegt stadteinwärts fahrend von der schönhauser rechts in die choriner. dort ist wegen baustelle nur diese fahrtrichtung erlaubt. nach hundert metern steht der autofahrer vor dem dilemma (das für die meisten natürlich keines ist): geradeaus ordnungswidrig in die fahrradstrasse (obwohl kein anlieger), oder zurück gegen die erlaubte fahrtrichtung in die schönhauser. geldstrafe ist auf jeden fall fällig, und formaljuristisch ist das völlig ok…
m.
Dann müssen sie eben auch schieben.
Genau dieses 1:1 Denken ist vielen hier völlig abhanden gekommen wenn sie sich mit Radverkehr befassen.
Wieso schieben? TRAGEN!!
@Boris SB: Wenn Du magst, schick doch Aktenzeichen & gern auch Kontaktdaten an CHerr66@hotmail.com. Da beteilige ich mich gern am Prozesskostenrisiko statt ein weiteres Verfahren mit noch dazu erheblich schlechteren Chancen zu betreiben.
@Boris SB: 2010??? Da hast Du Dich aber lange hinhalten lassen. Drei Monate(!) nach Antragstellung ist die Sache verfristet und kann vor Gericht gebracht werden (§ 75 VwGO, Untätigkeitsklage).
„Gegen die Radwegebenutzungspflicht am Columbiadamm zwischen Golßener Straße und Mehringdamm habe ich am 31.03.2010 Widerspruch eingelegt. Die Sache ist noch nicht entschieden.“
@Boris SB:
Hast du schon die Untätigkeitsklage angedroht? Eigentlich sollte innerhalb von 3 Monaten ein Bescheid da sein, über 2 1/2 Jahre sind jedenfalls als Bearbeitungszeitraum viel zu lange. Bei mir waren i.d.R. zwei Wochen später die Bescheide da, nachdem ich Untätigkeitsklage angedroht hatte.
@vorTrieB:
Eine Auflistung von gerichtlich überprüften Benutzungspflichten kenn ich auch nicht, nur einzelne Urteile.
Die Benutzungspflicht für den relativ neuen baulichen Radweg auf der Danziger Str. kurz vor Krzg. Schönhauser Allee ist aber leider jüngst gerichtlich bestätigt worden – benutzungspflicht zwingend erforderlich, Radweg zumutbar.
Zur eingangs geschilderten Baustelle:
Es ist fraglich ob die Baufirma überhaupt ’ne verkehrsrechtliche Anordnung für ihre Arbeiten hat und was genau angeordnet wurde. Das Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“ wird in Berlin jedenfalls fast ausnahmslos illegal aufgestellt, weil die zuständigen Behörden es bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht anordnen.
Hier kann man sich beschweren:
baustellenkoordinierung@senstadt.berlin.de
Hallo berlinradler,
Ja richtig, und vor dieser Gefahr, die auf der Fahrbahn vorhanden sein soll, soll der Radfahrer geschützt werden, indem ihm die Pflicht auferlegt wird, auf dem Radweg zu fahren. Wenn dieser aber erwiesenermassen unsicherer ist als die Fahrbahn, kann dieser Schutz gar nicht erreicht werden.
Ausserdem konnte meines Wissens noch niemand so eine „Gefahrenlage auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse“ (§45(9)) nachweisen. Da wird zwar regelmässig bei besonders stark befahrenen Strassen die BP bestehen gelassen, aber da viele mehrspurige Strassen stark befahren sind, sind das noch keine besonderen örtlichen Verhältnisse. Solche wären meiner Meinung nach so etwas wie stark verschwenkte Fahrbahn oder ungewöhnliche Engstellen, vielleicht auch Schienen, die in ungewöhnlichem Winkel verlaufen. Gegen schnell fahrende Kfz kann man Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen. Da werden einige Juristen noch viel Spass haben, wenn das noch mal jemand vor ein höheres Gericht bringt.
@Jochen,
Ich glaube, die Seite gibt es schon über 10 Jahre.
Quelle: http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671/index.html