Polizeikontrolle Schönhauser Allee Ecke Torstraße

Der Radweg auf dem südlichen Ende der Schönhauser Allee Richtung Innenstadt zwischen Lottum- und Torstraße ist benutzungspflichtig. Nun ist der Radweg aber seit zwei Wochen auf den letzten fünfzig Metern wegen Bauarbeiten aufgerissen. Bis gestern stand vor der Baustelle lediglich ein Schild „Radfahrer absteigen“. Heute steht ein weiteres Schild an dieser Stelle, das darauf hinweist, dass der benutzungspflichtige Radweg vor der Baustelle endet. Und noch etwas ist anders heute morgen. Radfahrer, die sich nicht durch die parkenden Autos auf die Straße zwängen, sondern die letzten Meter bis zur Torstraße auf dem Bürgersteig radeln, werden dort von Polizisten empfangen und zahlen fünf Euro für Bürgersteigradeln.

172 thoughts on “Polizeikontrolle Schönhauser Allee Ecke Torstraße

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  1. Besonders merkwürdig: Der gute Radweg ist nicht benutzungspflichtig. Das geht erst an der Golßener Straße los, wo der Radweg eklig wird.

    Hier kommen Bezirksgrenzen ins Spiel.

    Der Radweg in Richtung Westen ist zwischen Golßener und Friesenstraße in Kreuzberg, davor und danach aber in Tempelhof.
    Und zwischen Hermannstraße und Lilienthalstraße ist er in Neukölln.

  2. Ist das keine übergeordnete Straße? Oder hat die VLB die Benutzungspflicht mal wieder schon lange abgeschafft und der Bezirk weigert sich?

  3. Alles richtig. Wegen der Überordnung ist für die Radwegbenutzungspflicht am gesamten Columbiadamm die Verkehrslenkung Berlin zuständig und nicht die Bezirksämter.

  4. Ist dann vielleicht die „Verkehrslenkung“ ein Scheißverein?

  5. Aufgestellt hat die Schilder wohl noch der Polizeipräsident. Die beim Stadtentwicklungssenator angesiedelte Verkehrslenkung ist später zuständig geworden. Neue rechtswidrige Anordnungen von Radwegbenutzungspflicht gibt’s nicht mehr so häufig. Offenbar ist die Behörde aber dürftig besetzt und kommt deshalb bei der Überprüfung alter Anordnungen kaum voran.

  6. Die „dürftige Besetzung“ von Behörden darf eigentlich keine Ausrede für das Beibehalten illegaler, Menschenleben gefährdender Eingriffe in den Straßenverkehr sein.

  7. Ist sie auch nicht. Für so was gibt’s die inwischen halbwegs zeitnah zulässige Untätigkeitsklage http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html.

  8. Erfolgsmeldung: Die Verkehrslenkung hat die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf dem Columbiadamm angeordnet. Zwischen Golßener und Friesenstraße ist das bereits vollzogen & das Schild weg. Zwischen Friesenstraße und Platz der Luftbrücke will die Verkehrlenkung noch nicht. Da soll erst die Schaltung der Ampeln auf dem Platz der Luftbrücke noch geändert werden. Das habe ich erst heute erfahren, nachdem ich bereits im März Klage erhoben hatte…

    Noch eine Erfolgsmeldung: Auch auf der Hermannstraße zwischen Flughafenstraße und Hermannplatz in Richtung Kreuzberg soll die Radwegbenutzungspflicht nach dem Willen der Verkehrslenkung weg. Die Schilder stehen allerdings noch. Grund: Siehe oben. Auch da hatte ich Klage erhoben, als von der Behörde außer Ankündigungen nix kam.

    Er

  9. Der Columbiadamm ist jetzt Radwegschilder-frei und Radfahren auf der Fahrbahn auch zwischen Friesenstraße und Platz der Luftbrücke erlaubt. Das letzte Schild wurde dieser Tage abgebaut – fast vier Jahre, nachdem rad-spannerei.de/blog-Nutzer Boris SB Widerspruch eingelegt hat. Ich hatte vor einem Jahr Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht beantragt und im Frühjahr Klage zum Verwaltungsgericht erhoben.

    @rad-spannerei: Vielleicht könntet ihr Boris SB ’ne Mail mit der frohen Botschaft schicken. Ich bin ziemlich sicher: Die Behörde hat ihn noch nicht informiert und wird dafür – wenn sie es überhaupt versucht – auch noch reichlich Zeit brauchen.

  10. Na dann aml ein fettes Dankeschoen an Dich und Boris fuer die Muehe und Kosten!

    Im Januar werde ich da wieder taeglich langfahren und habs zwar all die letzten Jahre auch schon so ignoriert, aber ab 2014 werde ich die Fahrt dann ob ihrer neuen Legalitaet ganz besonders geniessen und dabei an Euch beide voller Dankbarkrit denken…

    Ich hoffe das war jetzt nicht zu dick aufgetragen 😉 Wie auch immer. Im Ernst: Danke!

  11. Vielen Dank auch von mir, gerade an der Columbiahalle vorbei war immer eine Krux, entweder Scherben oder Partyvolk. Von der Qualität des Hochbords auf Höhe der Polizeiwache mal ganz zu schweigen.

  12. Gern geschehen 🙂

    Etwas Mühe war’s schon, Kosten werden im Ergebnis nicht angefallen sein. Ich musste zwar bei Klageerhebung 363 Euro Gerichtskostenvorschuss einzahlen. Die Kosten des Verfahrens wird das Gericht aber der Verkehrslenkung auferlegen & ich das Geld dann zurückbekommen.

  13. @VorTrieb

    Diese 363€ sind ja eine fantastische Hürde um solche Verfahren ab zu halten, der Leidensdruck muss schon sehr Hoch sein für Ottonormal um das mal eben aus zu geben. Schön, dass es dennoch jemand macht.

  14. Noch besser: Auch auf dem Platz der Luftbrücke östlich des Mehringdamms soll die Radwegbenutzungspflicht offenbar fallen. Ich habe heute gesehen, dass die Behörde da Fahrradspuren in die Busspuren hinein hat malen lassen.

    @Kohl: Stimmt schon, das ist eine Hürde. Aber eigentlich sind wir ja hier in Berlin so viele, dass wir es gemeinsam schaffen sollten, uns zumindest um die wirklich störenden Radwegbenutungspflichten zu kümmern. Das Geld gibt’s ja zurück, wenn die Behörde unterliegt. Das dauert aber jeweils & wohl oft noch länger als in diesem Fall. Bei der Hermannstraße Richtung Hermannplatz etwa gibt’s noch keine Anzeichen dafür, dass die Entschilderung vorankommt & ist völlig unklar, wenn ich die 363 Euro von dort wiederbekomme.

  15. Jawoll, jetzt ist es amtlich: Komplett freie Fahrbahnfahrt zwischen Schöneberg & Neukölln 🙂

  16. @vorTrieB:

    Dass du dich da mal nur nicht täuschst!
    Das Radfahren ist NUR DANN ERLAUBT, WENN KEIN RADWEG VORHANDEN IST!!!
    Das bloße Nicht-Vorhandensein eines blauen Schildes (Zeichen 237/240/241) entbindet noch nicht von der Benutzungspflicht.

    vgl. dazu StVO §2:
    Radweg nur links muss dann auch auf der linken Straßenseite benutzt werden, weil das Radfahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist; bauliches Ende des Radwegs beendet nicht die Benutzungspflicht; „Ende“-Verkehrsschild beendet die Benutzungspflicht auch nicht, wenn der Radweg weitergeht; rechte Radwege müssen aufgrund des Absatzes 2 benutzt werden (Rechtsfahrgebot); Radfahrer müssen vorhandene Bürgersteige grundsätzlich benutzen, da es sich hier um gemeinsame Geh- und Radwege ohne Zeichen 240 handelt (Absatz 4).

  17. @anonym: hä? Troll? Bitte Behauptungen belegen? Wenn ein straßenbegleitender Radweg nicht Beschildert ist, ist das für mich kein Radweg mit Benutzungspflicht, sondern ein ehemaliger Radweg der in einen reinen Gehweg umgewandelt wurde.

  18. @Bob Willis, @all

    Bei „anonym“ handelt es sich um Münsterland-Radler, gelegentlich auch als MLR auftretend. Kennzeichnend für ihn ist die hochgradig ausgeprägte Argumentationsresistenz im Endstadium. Der Versuch eines Gedanken- oder Argumentaustauschs bleibt eben mangels *Austausch* sicher erfolglos.

    Wer mir nicht glauben möchte, möge sich bitte bei radverkehrsforum.de oder verkehrsportal.de einen eigenen Eindruck verschaffen.

    Zur Verdeutlichung ein beispielhaftes Zitat:

    Diese Regel ist notwendig aus Gründen der Sicherheit und des zügigen Vorankommens des Kraftverkehrs, wie schon vor einigen Jahrzehnten festgestellt wurde:

    Zeigen wir [zur kommenden Olympiade 1936] dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.

    Eine weitere Bewertung erspare ich mir und anderen, da sie strafbar wäre.

  19. Klingt weniger nach Beratungsresistenz, würde eher Troll oder Fake sagen 🙂

  20. @berlinradler

    Das liegt als Ersteindruck zwar nahe, ich halte das aber inzwischen für nahezu ausgeschlossen. Zum besseren Verständnis verweise ich auf die bereits genannten Quellen. Hier vertiefen möchte ich das nicht. Nichts für ungut.

  21. @Peter, ich glaube es Dir ja 🙂 Eine Vertiefung ist auch nicht nötig.

    Allerdings ist es gefährlich, wenn Leute, die ihre eigenen Verkehrsregeln frei erfinden, schlimmstenfalls mit dem Auto am Straßenverkehr teilnehmen.

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