Radfahrer erreichen die Insel Fehmarn nur schiebend

Die 1963 eröffnete Fehmarnsundbrücke ist eine kombinierte Straßen- und Eisenbahnbrücke, die die Insel Fehmarn in der Ostsee mit dem Festland verbindet. Neben der Fahrbahn verläuft ein geschätzt 1,20 Meter breiter Fuß- ud Fahrradweg. Genauer gesagt. es verlief ein gemeinsamer Fuß- und Radweg über die Brücke, denn nun hat die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein angeordnet, dass die Radfahrer die Insel nur noch schiebend erreichen sollen. Nicht nur die 963 eigentlichen Brücken-Meter müssen die Radler jetzt neben ihrem Velo marschieren, sie werden bereits 1200 Meter vor der Brücke aufgefordert, vom Rad zu steigen. Zusammen mit einer Rampe auf der Inselseite kommt so eine mehr als zwei Kilometer lange Schiebestrecke zusammen, bevor Radfahrer wieder auf den Sattel steigen können.

„Das ist nicht nachvollziehbar. Wir sind eine Fahrradinsel“, empörte sich Werner Ehlers von der Fehmaraner CDU. „Und wenn man als Radfahrer auf die Insel kommen möchte, kann man nicht drei Kilometer schieben. Das ist dummes Zeug“.

Fehmarnsches Tageblatt: „Das ist dummes Zeug“

Update 27. September 2012:

Die Einführung einer Fahrradschiebestrecke über den Fehmarnsund hat zu heftigen Protesten auf der Insel und auf dem Festland geführt. Die Lübecker Nachrichten schreiben heute: „Eine gute Woche lang dauerte der ganze Spuk. Gestern begann, zunächst auf der Festlandseite, der Abbau der umstrittenen Schilder. Radler müssen nicht mehr am Sund absteigen und ihren Drahtesel fast 2,6 Kilometer weit über die Fehmarnsundbrücke schieben“.

Stattdessen wird der (ehemalige) Fuß- und Fahrradweg als „Betriebsweg“ beschildert, mit dem Zusatz: „Betreten auf eigene Gefahr – Kein Winterdienst“.

Lübecker Nachrichten vom 27.09.2012: „Sundbrücke: Radfahrverbot aufgehoben“ (PDF-Dokument)

Dank an Schmaus für Hinweis und Scan.

26 thoughts on “Radfahrer erreichen die Insel Fehmarn nur schiebend

Comments-Feed
  1. Muss wohl mal jemand den Anwalt aus Kiel loshetzen.

  2. Ich habe keine Ahnung, ob das Fahrradverbot auf dem Bild im Artikel jetzt (durch das Zusatzschild und die Aufstellung links) nur für den Gehweg oder doch für die ganze Straße gilt.

    Wenn man sich jedoch an die Empfehlung hält und absteigt, dann muss man zum Schieben aufgrund der zu geringen Breite des Gehwegs die Fahrbahn und nicht den Gehweg verwenden.

    §25(2) StVO:
    Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.

  3. Der Rad-fuss-weg ist doch offensichtlich sowieso zu eng zum Befahren. Also darf man hier auf die Fahrbahn ausweichen. Oder ist die als Kraftfahrstrasse beschildert?

  4. Ja, wär mal interessant ob man nicht legal auf der Fahrbahn fahren darf. Wenn nicht, muss man ernsthaft Zweifel an der freiheitlichen Orientierung der Entscheidungsträger haben.

  5. berlinradler schreibt:
    Dienstag, 25.09.2012 um 17:55

    Ja, wär mal interessant ob man nicht legal auf der Fahrbahn fahren darf.

    Ich denke nicht, das Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) gilt für die ganze Strasse.

  6. Bei Wikipedia wird die Straße in der Liste autobahnähnlicher Straßen geführt. Der Abschnitt über die Fehmarnsundbrücke ist eine Kraftfahrtstraße mit Ausnahmegenehmigung für landwirtschaftlichen Verkehr, weil sonst Trecker und Mähdrescher nicht auf die Insel kämen.

  7. Rechtlich gesehen darf eine Straße, zu der es keine zumutbare Alternativen für langsamere Fahrzeuge gibt, überhaupt nicht als Kraftfahrstraße ausgewiesen werden:

    http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_Ze331.txt
    [QUOTE]
    Zu Zeichen 331.1 Kraftfahrstraße
    1 I. Voraussetzung für die Anordnung des Zeichens ist, dass für
    den Verkehr, der Kraftfahrstraßen nicht befahren darf, andere
    Straßen, deren Benutzung zumutbar ist, zur Verfügung stehen.
    [/QUOTE]

    Da es nur diese eine Brücke zu der Insel gibt und somit keine Alternatvstrecke existiert, darf die Straße auf jeden Fall nicht als Kraftfahrstraße ausgewiesen werden. Dies ist übrigens unabhängig davon, ob eine Benutzung des schmalen Gehwegs/Radwegs für Radfahrer nun erlaubt oder gar vorgeschrieben ist, da dieser Weg auf jeden Fall zu schmal für mehrspurige Fahrräder ist. Außerdem ist so ein schmaler Streifen als gemeinsamer Geh- und Radweg nicht zumutbar (siehe die Verwaltungsvorschriften zur Benutzungspflicht) und stellt somit auch keine zumutbare Alternativstrecke dar.

  8. Boah, wenn das stimmt und die Fehmarnsundbrücke tatsächlich als KFZ-Straße ausgeschildert ist, würde das an Dreistigkeit sogar die Radverbindung Greifswald-Stralsund überbieten (wo es als „zumutbare“ Alternative zur B96 mit 30 km/h Mindestgeschwindigkeit nur eine 20 km lange Kopfsteinpflasterpiste gibt).

    @Jakob: Leider ist die Rechtssprechung so, dass man sich an die Beschilderung halten muss, egal ob die VwV korrekt angewandt wurde. Ausnahme ist nur etwaige Unzumutbarkeit bei Radwegen.

    @Siggi: StVO § 39 Abs. 2: „[…] Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. […]“.
    Ein VERbotsschild für die Fahrbahn kann IMO nicht links in Fahrtrichtung stehen. Ausnahmen gibt es m. E. nur bei GEbotsschildern für linksseitige Radwege.

  9. Bei so schwachsinnigen Konstellationen würde ich ja auch nach Schema „Schilder ignorieren und Fahrbahn nutzen“ handeln. Allerdings sollte man bei größeren Brücken gerade mit Gepäck auf dem Rad etwas vorsichtig sein. Manchmal haben dererlei Brücken im Anfangs- und Endbereich ziemlich böse Dehnungsfugen. Da kann man dann als Radfahrer einspuren und sich mindestens Reifen, möglicherweise auch Felgen ruinieren. Solche bösen Dehnungsfugen gibt’s auch im überregulierten Deutschland. Spontan fällt mir die Rheinbrücke der B35 bei Germersheim ein…

  10. Wie kommen eigentlich Mofas und 50er Roller auf die Insel? Die wären ja von einer Beschilderung als Kraftfahrstraße genauso betroffen. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass das legale erreichen der Insel für all diese Fahrzeuge unmöglich ist.

    @Sascha:
    Mir ist schon klar, dass auch eine rechtswidrige Beschilderung erst mal beachtet werden muss, so lange es nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Die Vorschrift aus den Verwaltungsvorschriften bietet jedoch eine gute Möglichkeit für einen betroffenen Radfahrer, z.B. durch einen Widerspruch eine Änderung der Beschilderung zu erreichen.

    @Siggi:
    Zu der Gültigkeit des Fahrradverbots:
    Falls es wirklich nur dieses eine Verbotszeichen links gibt, dann könnte man argumentieren, dass sich das Fahrradverbot durch das Zusatzschild „Notgehweg Radfaher absteigen“ eben nur auf diesen Weg und nicht auf die Fahrbahn bezieht.

  11. Sascha schreibt:
    Dienstag, 25.09.2012 um 20:26

    @Siggi: StVO § 39 Abs. 2: “[…] Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. […]”.
    Ein VERbotsschild für die Fahrbahn kann IMO nicht links in Fahrtrichtung stehen. Ausnahmen gibt es m. E. nur bei GEbotsschildern für linksseitige Radwege.

    Na dann ist doch alles Bestens. Das Schild steht ja auch links vom angeblichen Radweg.

    @Siggi:
    Zu der Gültigkeit des Fahrradverbots:
    Falls es wirklich nur dieses eine Verbotszeichen links gibt, dann könnte man argumentieren, dass sich das Fahrradverbot durch das Zusatzschild “Notgehweg Radfaher absteigen” eben nur auf diesen Weg und nicht auf die Fahrbahn bezieht.

    Ein Fahrradverbotsschild, welches sich nur auf einen Gehweg bezieht, wäre ja noch unsinniger, da Radfahren auf Gehwegen ja sowieso verboten ist.

  12. Und wer bitte legt die wohlformulierte Frage jetzt endlich dem Verkehrsministerium Schleswig-Holstein vor?

    (Die müssen dann nämlich auch antworten 😉

    Gruß, svenski.

  13. Bisher konnte die Bundesstraße ganz legal befahren werden. Es gibt auf der Brücke und der Rampe einen Seitenstreifen. Wer aber dem Ostseeküstenradweg folgt wird auf den Notweg geleitet, der in einem elenden Zustand ist. Schlaglöcher, Verwerfungen und Abbrüche an der Böschung. Zum Radfahren ohnehin wenig zu empfehlen und bei Gegenverkehr ist da eh schieben angesagt.
    Als Ostholsteiner kann ich nur sagen, dass die STVB in Eutin VZ 254 regelmäßig gedankenlos einsetzt. Um einen Gehweg zu beschildern gibt es auch noch VZ 239, aber es muss immer der erhobene Zeigefinger sein.

  14. Das war offiziell schon Ende April diesen Jahres so. Pikanterweise ist diese Strecke auch Teil des Ostseeküstenradwegs.
    Man kann natürlich auch schlussfolgern, dass Fehmarn jetzt landschaftlich nicht so reizvoll ist, dass man es auch noch umrunden muss – dann könnte man diese Stück des Ostseeküstenradwegs halt gleich ganz streichen 😉

    Aber als Jakobsweg ist natürlich auch noch parallel ausgeschildert und angesichts der schieren Zahl der Pilger, passen da nicht pilgernde Radfahrer einfach nicht auch noch hin.

    Man kann aber auch ganz einfach dennoch die Strecke fahrend zurücklegen – das macht dort wohl jeder so.

  15. @Christian, was lese ich da: „Fehmarn jetzt landschaftlich nicht so reizvoll“? Da legst du dich aber mit jemandem an, der auf der Insel geboren ist und dort das Radfahren gelernt hat. 🙂

  16. Wie ist das denn bei Sturm? Darf man da trotzdem rüberschieben oder dann sogar auf der Fahrbahn fahren, wenn für Kfz gesperrt. Soll gar nicht so selten vorkommen. Aber auch der Tunnel nach Dänemark wird keine Möglichkeiten für Radfahrer haben. Dann wird man gleich vom Festland nach Dänemark durchgehend die Bahn benutzen und Fehmarn hat halt nichts davon.

  17. Wenn da eine Ausnahme für Traktoren gemacht wird, aber nicht für Fahrräder, ist das mit Sicherheit nicht zulässig. Ich würde das Bussgeld riskieren, nicht zahlen und dann eine gesalzene Begründung nachschieben. Dietmar Kettler hat seine Kanzlei doch auch nicht weit weg. 😉

  18. @kalle: Doch ist wirklich seeeehr reizvoll …besonders wenn man auf Deiche und Schafe auf Deichen und Leuchttürme an Deichen und an Fährterminals interessiert ist. Der Reiz wirkt gleich nochmal so stark, wenn man nicht keinen Rückenwind hat (um den Gott des Gegenwinds nicht zu verärgern, gell) 😉

  19. @Kai:

    „Kraftfahrstraße – Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ ist auch eine Spezialität in Niedersachsen. Ein Grundsatzurteil zugunsten von Radfahrern würde wohl zur Entschilderung von etlichen Dutzend Straßen führen müssen. Ob wir das allerdings dann auch in unserem Leben noch genießen könnten ist fraglich, siehe StVO-Novelle Ende der 90er und Bestand Blauschilder in 2012…

    Im Normalfall ist „einfach ignorieren“ die pragmatischste Variante für Radfahrer. Bei den zwei Malen, wo ich mal von Kraftfahrstraße bzw. BAB runtererskortiert worden bin, ist btw anschließend auch nichts nachgekommen.

  20. wie schiebt man eigentlich ein flaches trike über eine längere strecke?

    ansonsten habe ich mittlerweile angefangen mir kleine ausgedruckte zettel mit den einschlägigen paragrafen (auch für demos gut geeignet) einzustecken, um den damen und herren der trachtentruppe eine bessere diskussionsbasis zu bieten.

    vielen dank für die obigen hinweise.

  21. Ich habe gerade das Update zum Beitrag hochgeladen. In dem Zusammenhang muss ich einen Satz zurücknehmen, den ich im 6. Kommentar geschrieben habe. Es hieß dort: „Der Abschnitt über die Fehmarnsundbrücke ist eine Kraftfahrtstraße mit Ausnahmegenehmigung für landwirtschaftlichen Verkehr, weil sonst Trecker und Mähdrescher nicht auf die Insel kämen.“

    Dass das nicht stimmt, hat Schmaus bereits gesagt. Radfahrer dürfen die Bundesstraße 207 benutzen. Ich bin im vorletzten Sommer über diese Brücke gefahren. Mir ist nicht in den Sinn gekommen, dafür die B 207 zu nutzen, weil sie Autobahnchararaktrer mit hohem Schwerlastanteil hat.

  22. Schilder hin und Mindestradwegbreite her – die B207 würde ich nicht mal mit dem Rennrad über die Brücke nutzen. Wer die Trucker kennt, die kurz vor knapp noch eine Fähre schaffen wollen, weiß, wie dort gefahren wird.

  23. Durch Ostholstein mit dem Fahrrad…

    Ein Fahrrad-Tor durch Ost-Holstein – über Hansühn – Grömitz – Großenbrode – Burg – Heiligenhafen – Oldenburg – Kükelühn………

  24. […] 1,5 Kilometer Strecke. Das haben wohl auch die Verantwortlichen erkannt und die Verbotsschilder entfernt. Hat sich wohl eh keiner dran gehalten Zugegeben, der Weg ist gerade mit Gepäck eng, aber mit ein […]

  25. ..fahre regelmäßig mit dem Rennrad rüber nach Fehmarn. Habe dabei nur anfangs den „Notweg“ benutzt. Dieser ist wirklich nur sehr bedingt zu empfehlen, da durchgehend sehr schmal und extrem holprig. Die Gefahr mit dem Geländer zu touchieren ist grad bei Wind sehr groß! Der Schwerpunkt beim Radler ist deutl. höher als der eines Fußgängers. Wenn man auf diesem Notweg ins Trudeln kommt, dann droht auf der einen Seite der Salto Ri Ostsee und auf der anderen ein Purzelbaum auf die Bundesstraße. Die Benutzung des Seitenstreifens durch Radfahrer ist weitaus sinnvoller und sicherer. Dieser ist recht breit und hat einen sehr guten Belag. Aufgrund des ständigen Windes auf der Brücke sollten die Hände am Lenker bleiben. Die oben erwähnten Laster „unter Zeitdruck“ hört man frühzeitig und kann sich entsprechend etwas weiter rechts halten. War für mich noch nie ein Problem. Bin noch nie angehupt worden. Kommt man von Großenbrode, dann mündet der Seitenstreifen auf Höhe der Aral-Tankstellen auf kleine extra angelegte Radwege. Hier hat also auch von offizieller Seite jemand mit Radlern gerechnet. Die Rechtslage bezügl. der Bundesstraßenbenutzung mag nicht eindeutig sein. In der Realität wird man allerdings wohlwollend geduldet.

  26. ich fahre mit dem Rennrad ,kann nicht absteigen sonst gehen meine
    Pedalplatten kaput inselmen

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