Kennzeichen für Radfahrer?

Das Radfahren wird immer beliebter – doch damit wächst auch die Sorge um die Gesundheit der Radfahrer. Immer wieder wird darüber diskutiert, wie man die Sicherheit der Radfahrer erhöhen kann. Doch in der öffentlichen Diskussion finden sich eher monotone Vorschläge, die gerne ausblenden, dass Radfahrer häufig Opfer von Verkehrsunfällen sind, die sie nicht selbst verursacht haben. Der Radfahrer, der sich an die Regeln hält und regelmäßig gefährdet wird, sieht sich in den entsprechenden Debatten nicht vertreten.

Einer der häufigsten Vorschläge zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrern ist die Einführung der Kennzeichenpflicht. Radfahrer würden ein Kennzeichen erhalten, über das sie – etwa nach Verkehrsverstößen oder Unfällen mit Fahrerflucht – identifiziert werden können. Zudem wäre – so die Befürworter – davon auszugehen, dass Radfahrer weniger Verkehrsverstöße begehen, so dass am Ende weniger Unfälle geschehen.

Auf die Auswirkung einer Kennzeichenpflicht auf die Unfallsituation möchte ich mich mit den nachfolgenden Gedanken konzentrieren. Immerhin haben wir in Deutschland langjährige Erfahrungen mit einer Kennzeichenpflicht (für Kraftfahrzeuge) gemacht, die in die Überlegungen einer solchen Maßnahme für Radfahrer einbezogen werden sollten. In einem ersten Schritt muss dafür die Anzahl der Verkehrsverstöße quantifizierbar gemacht werden – derer, die bereits ein Kennzeichen haben und derer, die eins verordnet bekommen sollen.

Anzahl der Verkehrsverstöße – Datenquelle Polizeikontrollen?

Doch wie misst man diese Anzahl? Die Polizei führt stichpunktartige Kontrollen durch, bei denen sie sich auf einzelne Verkehrsverstöße konzentriert. So wird jemand, der regelmäßig zu schnell fährt, recht bald in die „Falle“ tappen, während jemand, der keinen Sicherheitsabstand wahrt, in der Stadt wahrscheinlich keine Sanktionen zu erwarten hat. Mit der Anzahl ihrer Kontrollen kann die Polizei die gemessene Anzahl der Verstöße erhöhen. Mit dem Auslassen bestimmter Verstöße aus den Kontrollen kann sie die gemessene Anzahl verringern und gleichzeitig eine höhere Akzeptanz für das entsprechende Fehlverhalten erzeugen. Polizeikontrollen sind also ungeeignet, um Schlüsse auf die Verkehrsmoral zu ziehen.

Anzahl der Verkehrsverstöße – Datenquelle „Strichliste“?

Will man die Anzahl der Verkehrsverstöße objektiv messen, so könnte man sich beispielsweise an eine Kreuzung stellen, alle Fahrzeuge und Fußgänger beobachten und jedes Fehlverhalten notieren. Aber auch hier wird es schwierig, überhaupt jedes Fehlverhalten mitzubekommen. So wird man eine ignorierte rote Ampel eher notieren als einen nicht eingehaltenen Sicherheitsabstand oder eine Geschwindigkeitsübertretung. Noch schwieriger wird es bei den Verkehrsverstößen, bei denen der Gesetzgeber reichlich unkonkret von „gemäßigter Geschwindigkeit“ oder „ausreichendem Abstand“ spricht. Es wäre möglich, Verkehrsverstöße auf diese Weise zu messen – technisch aber aufwendig und wegen der Gummiparagraphen teilweise ungenau.

Anzahl der Verkehrsverstöße – nach Verkehrsart

Auch im direkten Vergleich der Verstöße von Rad- und Autofahrern wird man seine Probleme haben. Rotlichtverstöße von Radfahrern wird man als „schlimmer“ wahrnehmen als Abbiegeverstöße von Kraftfahrern, die aber in ebensolcher Regelmäßigkeit auftreten. Wer mit 70 km/h bei Grün auf die Kreuzung zufährt, wird im Falle eines Unfalls weniger moralische Mitschuld zugesprochen bekommen als jemand, der bei Rot über die Ampel fährt. Dabei hätte der „Raser“ seinen Bremsweg verringern können – eventuell so stark, dass es am Ende zu keinem Unfall kommt. Ebenso hätte der Rotlichtfahrer auf Grün warten können, und damit ebenso einen Unfall verhindert. Beide haben zum Unfall beigetragen, die moralische Schuld wird aber nur einem zugewiesen. Spätestens hier merkt man, dass Fehlverhalten in der öffentlichen Wahrnehmung gewichtet wird.

Gewichtung von Verkehrsverstößen

Eine Gewichtung von Verkehrsverstößen ist für die Gefahrenbetrachtung logisch. So wird es in einer ruhigen Nebenstraße wenig erheblich sein, ob ein Fußgänger die Fahrbahn „zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung“ überschreitet – siehe §25 (3) STVO – oder regelwidrig langsam und im schrägen Winkel über die Fahrbahn geht. Hingegen wird es sehr wichtig sein, ob ein Fahrzeugführer die Geschwindigkeitsbeschränkungen einhält und die Vorfahrt beachtet. Einige Vergehen erzeugen sehr viele Unfälle, andere Vergehen sehr wenige.

Über Radfahrer liest man häufig, dass sie entweder „gar keine“ Regeln einhalten oder zumindest wesentlich seltener (als Autofahrer) dazu bereit seien. Häufigster Vorwurf: Nicht anhalten vor roten Ampeln. Das ist eine gewichtete Betrachtungsweise: Rote Ampeln schützen den Verkehrsteilnehmer davor, vom Querverkehr erfasst zu werden. Somit ist das Ignorieren roter Ampeln ein schwerer Verkehrsverstoß. Ein Gegenbeispiel wäre das Ignorieren eines „Anlieger frei“-Schildes. In solchen Straßen wird mit Straßenverkehr gerechnet, das verbotene Befahren schafft keine höheren Gefahren als das erlaubte Befahren.

Nicht vergessen darf man in der Betrachtung, dass es kontraproduktive Verkehrsregeln gibt, deren Einhaltung gefährlich ist. Wer auf der Fahrbahn – bestenfalls noch auf der Linksabbiegerspur – nach Radwegampel fährt, geht Risiken ein. Wer das Rechtsfahrgebot überinterpretiert, knallt früher oder später in eine sich öffnende Autotür. Und Radwege, oft benutzungspflichtig, wirken wie Unfallmagneten – die Berliner Hauptunfallkreuzungen für Radfahrer sind allesamt solche mit Radwegen. Wie bezieht man Verstöße gegen solche Selbstgefährdungsgebote in die Gefahrenbetrachtung ein?

Die Antwort ist sehr einfach: Es ist ausgeschlossen, alle Verkehrsverstöße zu ahnden oder auszumerzen. Daher muss man die Unfallstatistik mit einbeziehen und die wichtigsten Unfälle betrachten:

Verkehrsverstöße, die häufig zu Unfällen führen, sind schlimmer als solche, die selten zu Unfällen führen.

Und hier wird es interessant. Berlin leistet sich ca. 130.000 Verkehrsunfälle pro Jahr, davon ca. 7.300 (also 5%) mit Radfahrern. Bei einem Modal Split von ca. 33% (Kfz) zu 12% (Radfahrer) ist das durchaus bemerkenswert. Das Kfz wird 2,75 mal so häufig genutzt wie das Fahrrad. Dabei ist es in 17 mal so viele Unfälle verwickelt, großteils mit anderen Kraftfahrzeugen. Schon diese Zahlen lassen erwarten, dass eine Kennzeichenpflicht keinen großen Einfluss auf das Unfallgeschehen haben wird.

Wenn man die durchschnittlichen Streckenlängen mit einbezieht – siehe „Kenndaten zur Mobilität“ (Berliner Stadtentwicklung) – gleichen sich die Werte etwas an. Die durchschnittliche Fahrradfahrt in Berlin wird mit 3,6 km angegeben, die durchschnittliche Autofahrt mit 9,5 km (Daten von 2008). Dementsprechend werden mit dem Kfz in der Summe gut sieben Mal so weite Strecken zurückgelegt wie mit dem Fahrrad. Doch es bleibt bei 17 Mal so vielen Unfällen – trotz Kennzeichen.

Bezieht man die Verursacherquote ein – die die Polizei exklusiv für Radfahrer und Fußgänger, nicht aber für Kfz-Fahrer berechnet – wird die Auswirkung noch dramatischer. So waren im Jahre 2011 in 3.352 Fällen Radfahrer die Hauptverursacher, in 707 Fällen immerhin Mitverursacher. Jedes Wirken in eine Richtung, die Fahrfehler von Radfahrern auf „Null“ reduziert, würde die Berliner Statistik also um etwa 3.300 Unfälle erleichtern. Den regelkonform fahrenden Radfahrern wäre damit kaum geholfen, weiterhin würden 4.000 pro Jahr in Berlin verunglücken.

Wenngleich die Strafverfolgung in einzelnen Fällen erleichtert sein könnte – immerhin 632 Radfahrer flüchteten 2011 nach Unfällen – wird man bei der Unfallvermeidung auf andere Maßnahmen zurückgreifen müssen. Die drastisch höheren Unfallquoten von (kennzeichenpflichtigen) Kraftfahrzeugen lassen erahnen, dass Nummernschilder keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen haben.

Die Tatsache, dass Radfahrer unterdurchschnittlich an Unfällen beteiligt sind und keine überdurchschnittliche Unfallverursacherquote (ca. 50%) aufweisen, unterscheidet sie deutlich von Kraftfahrern, die stark überdurchschnittlich am Unfallgeschehen beteiligt sind und zu den Hauptverursachern zählen. Unfallverursachende Unterschiede sind also weniger in der Kennzeichenpflicht zu sehen, sondern wohl vielmehr in den erreichbaren Geschwindigkeiten und im hohen Sicherheitsstandard für Kfz-Insassen bei innerstädtischen Geschwindigkeiten.

48 thoughts on “Kennzeichen für Radfahrer?

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  1. Tinnef.
    Siehe auch das Unfallgeschehen und die Verstöße derer, die seit eh und je mit Kennzeichen fahren.
    Die Schweiz hat es nun wieder abgeschafft und dort war das „Kennzeichen“ es „nur“ ein Versicherungsnachweis.

    Solcherlei Vorschläge dienen nur der Ablenkung von den eigentlichen Kernthemen und Problemfeldern.

  2. Mal ganz provokant gefragt – was spricht eigentlich gegen eine Kennzeichenpflicht für Radfahrer?

    Ich stelle einmal aus meiner Sicht Vor- und Nachteile (+/-) einer solchen Pflicht gegenüber:
    + bessere Verfolgbarkeit bei Unfallflucht
    + (vermutlicher) Anstieg der Verkehrsmoral der Radfahrer aufgrund erhöhtem Verfolgungsdrucks
    + (vielleicht) besserer Diebstahlschutz
    + Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen

    – Kosten, sowohl für Radfahrer als auch gesellschaftlich
    – sinkende Radfahrerzahlen (Abschreckung durch bürokratischen Aufwand, für „Kampfradler“ kein Bewegungsvorteil mehr, Hemmschwelle beim Anmelden)
    – hohe Belastung der Behörden durch Lapalienanzeigen (Radeln neben dem Radweg…)
    – Verwendung mehrerer Räder (Wechselkennzeichen, Mehrfachanmeldung)

    Würde es nur mich persönlich betreffen, wäre es mir vollkommen egal, ob ich mit oder ohne Kennzeichen unterwegs bin, da ich eigentlich fast immer alles richtig mache. Wenn ich mir aber die zu befürchtenden Auswirkungen (weniger Radler, Denunziantentum) ansehe, ist für mich als Radler eine Kennzeichenpflicht eher schädlich.

  3. Das mit der „besseren Verfolgbarkeit“ wage ich zu bezweifeln.

    In Deutschland ist es ja nun einmal so, dass ein Verstoß dem Fahrer des Rades nachgewiesen werden muss – das Kennzeichen identifiziert aber höchstens den Halter, nicht den Fahrer. Der muss separat festgestellt werden.

    Bei Kfz ist die Identifizierung von Fahrern ja schon schwierig genug – trotz Blitzerphotos bei Geschwindigkeitsüberwachungen. Da muss man bloss man bei radarforum.de oder im verkehrsportal.de ins Forum schauen, wieviele Leute da um eine Sanktionierung herumkommen.

    Und wenn der Halter nicht bei der Feststellung des Fahrers mitwirkt, gibt’s ne Fahrtenbuchauflage für jedes Fahrrad, oder was?

    Bei ’ner echten Unfallflucht mit richtig schlimmen Folgen ist es auch kein Problem, das Rad einfach wegzuschmeissen (bei uns in die Isar, bei Euch in die Spree…), und wenn dann doch die Polizei vor der Tür steht, ist die alte Möhre halt an der Ubahnstation geklaut worden, da die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstahl ja eh nur 10 % beträgt, hat man sich nicht die Mühe gemacht, den Diebstahl zu melden…

    Für Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße muss nach Feststellung des Verstoßes der Radfahrer sowieso direkt angehalten werden zur Fahrerfeststellung. Das wäre nach der Einführung von Kennzeichen genauso wie vorher. Ohne entsprechenden Personaleinsatz bei der Polizei würde sich der Verfolgungsdruck kein bisschen erhöhen. Das kann man aber genauso gut ohne Kennzeichen machen.

    Ein Effekt wäre vielleicht nur eine höhrere Helmtragequote: Bei Motorrädern ist häufig keine Fahrerfeststellung möglich, da der Fahrer unter dem Helm nicht identifiziert werden kann – vielleicht gibt’s bei Kennzeichenpflicht für Fahrräder dann auch mehr Radfahrer, die mit BMX-Helm oder Downhill-Helm fahren…

  4. Ach so, was noch dagegen spricht, ist auch die mögliche Größe eines Kennzeichens – ein Motorradkennzeichen lässt sich schon kaum noch an Fahrrädern montieren, und wenn es kleiner wird, dann kann man nix mehr ablesen.

    Und dagegen spricht vor allem der schier unglaubliche Verwaltungsaufwand, wenn man für alle etwa 100 Mio Fahrräder in Deutschland plötzlich Kennzeichen verlangt….

  5. Auweihja!!!
    Spontaner Kommentar aus dem Ausland (Winterthur, CH)

    Unglaublich, dass einer der häufigsten Vorschläge zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrern die Einführung der Kennzeichenpflicht ist.

    Blödsinn wird glückicherweise auch durch Häufigkeit nicht intelligenter.

    Dieser Vorschlag kommt hoffentlich nur von frustierten Autofahrern und nicht von Verkehrsexperten. Bei uns und auch in andern Deutschen Städten ist sind repressive Massnahmen zu unterst auf der Liste zur Verbesserung der Verkehrssicherheit!!

  6. @Martin LE, ist denn die Verkehrsmotal der Radfahrer so niedrig, ja niedriger als die der Referenzgruppe mit Kennzeichen? Das bezweifle ich. Ich denke, in dem Bereich würde sich dermaßen wenig ändern, dass das Unfallgeschehen kaum oder gar nicht beeinflusst ist.

  7. Sehr gut nachvollziehbare Zusammenstellung. Ich fürchte nur, die Forderung nach Kennzeichenpflicht hat nichts mit rationalen Überlegungen zu tun. Sie kommt ja auch nicht aus dem Verkehrsministerium oder ähnlich hochkarätigen (ähem) obwohl nicht besonders radfreundlichen Kreisen, sondern direkt vom Stammtisch.

    Was mir zu denken gibt: unsere Freunde, die militanten Gehwegradler mit Helm und Lycra, gefährden zwar objektiv nicht so stark wie tonnenschwere PKW, subjektiv werden sie aber von Fußgängern als viel bedrohlicher wahrgenommen und der Ruf nach Kennzeichen kommt daher auch aus dieser Ecke. Für einen Fußgänger ist der Weg bis zur nächsten Ampel länger als die Überquerung der Kreuzung selbst und die Zeit, in der man Gefährdung wahrnehmen kann damit um ein Vielfaches länger.

  8. Lösung für mehrere der genannten Probleme:

    Kennzeichen nicht am Rad, sondern an dessen Fahrer befestigen. Kann ja ’ne Armbinde sein, oder auf die sowieso für die fastblinden Geronten des ADAC erforderliche Warnweste aufgedruckt sein.

    Schwachsinn. Alles Schwachsinn. Als nächstes werden beleuchtete Fußgänger und Fußgänger mit Nummernschildern gefordert, denn die pöhsen Fußgänger gehen auch bei Rot über die Straße, oder dort, wo keine Ampel ist.

    Das muss man ausmerzen, her mit Kennzeichenpflicht für Fußgänger — auch und insbesondere Kleinkinder!

    Kann ja nicht angehen, daß so ein unregistriertes Balg noch irgendwo frei herumlaufen darf!

    Kotzen. In oberschenkeldickem Strahl

  9. @Michael, unter anderem kam so eine Forderung bereits offiziell von der Polizeigewerkschaft. Aber natürlich hast Du Recht, derzeit ist die Gefahr so einer Pflicht extrem gering, wahrscheinlicher sind Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie eine mögliche Helmpflicht.

  10. @ berlinradler: Gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hätte ich eigentlich auch nichts einzuwenden – jedenfalls wenn dort dann die Benutzungspflicht grundsätzlich aufgehoben würde. Aber wer würde das kontrollieren können? Blitzer auf dem Radweg? Komische Vorstellung.

  11. Die Gewerkschaft der Polizei gdp ist eh regelmäßig auf Stammtisch Niveau, dass ist also nichts neues, ich erinnere nur an deren Aufschrei, als es um die Kennzeichnung von Polizisten auf Demonstrationen ging…

  12. SOMMERLOCH

  13. @Michael S, es gab ja mal so einen 15 km/h-Vorschlag. Der galt allerdings wirklich für gemeinsame Geh- und Radwege, die von der Sache her ja immer benutzungspflichtig sind. In Berlin hätte man damit kaum Probleme. Aber sobald man mal ins Umland fährt, ist alles benutzungspflichtig, wo ein Schildermast verfügbar war.

  14. 15 Km/h? Das bekomm ich ja zu Fuß hin, wenn ich lange Schritte mache! oO
    25 Km/h fänd´ ich da vorteilhafter. Sicher gibt es dann ein paar Verkehrsteilnehmer die langsamer fahren (Kinder, grauhaarige ohne Hilfsmotor, etc.), aber auf Landstraßen muss man sich als Autofahrer ja auch mit Motorrollern rumärgern. Diese unübertroffen hässlichen Zwiebacksägen fahren nur 60 wo 100 erlaubt wären.

  15. Hallo Berlinradler,
    das Wort „verbotswidrig“ gibt es eigentlich nicht. Du meinst wahrscheinlich „regelwidrig“ oder „gebotswidrig“, also das Gegenteil von „erlaubt“. „Verbotswidrig“ würde „gegen das Verbot“ bedeuten, also dasselbe wie „erlaubt“.

  16. Danke für den Hinweis, Johann 170, ich ersetze das.

  17. @ Hannes: Die Geschwindigkeit soll nicht langsamere Radfahrer schützen sondern Fußgänger, von denen man bei einem gemeinsamen Geh- und Fußweg nicht erwarten darf, dass sie jederzeit aufmerksam sind und auf „ihrem“ Weg bleiben. Soweit ich weiß, war schon in der Rechtsprechung von Radfahrern erwartet worden, dass sie da nicht langrasen sondern ein mäßiges Tempo an den Tag legen. Finde ich nachvollziehbar. Schnelle Radfahrer und Fußgänger gehören einfach nicht zusammen. Wer schnell fahren will, soll die Straße benutzen.

  18. Achso, das mit dem „gemeinsamen Geh- und Radweg“ hatte ich überlesen. Ich dachte es ging immer noch um Fahrradstraßen die auch für Autos freigegeben sind. Mein Fehler!

  19. Man könnte ja auch jedem Verkehrsteilnehmer einen individuellen GPS-Chip einpflanzen. Dann wäre jeder Verkehrsunfall nachvollziehbar und keiner könnte sich der Verfolgung entziehen.

  20. @Michael S:
    Um auch mal Korinthen zu kacken: Wer als Radfahrer schnell fahren will, sollte wohl eher die allgemeine Fahrbahn nutzen, die Straße wird ohnehin von nahezu jedem genutzt.

    Aber im Ernst, bei Gegenwart von Fußgängern auf gemeinsamen Wegen sollte man schon jetzt jedenfalls aufgrund der Anforderungen der Rechtssprechung lieber auf Geschwindigkeiten >15 km/h verzichten. Sollte daher eine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung kommen, müsste entweder die Benutzungspflicht aufgehoben werden oder es würde nur der status quo kodifiziert: 15 km/h bei Anwesenheit von Fußgängern.

  21. @ Rad-Recht: Jahrzehntelange Indoktrination bricht sich in unkonzentrierten Momenten Straße. Ich meinte Bahn. Kokolores, Fahrbahn.

  22. @Michael S
    (-;
    Ja, geht mir auch so, insbesondere verbal ist es oft auch für das Gegenüber einfach leichter, wenn man falsch/ungenau von Straßen spricht. Ich wollte auch keine Unwissenheit unterstellen, sondern gehe nur ganz optimistisch auch immer von vielen interessierten und evtl. weniger versierten Mitlesern aus. Mir ging es mehr um eine Unterfütterung Ihrer richtigen Darstellung zur Geschwindigkeit.

  23. Die Regel „bei Anwesenheit von Fußgängern nur 15 km/h“, die ich als Fußgänger durchaus begrüße, könnte man weiterspinnen. Auch eine maximale Überholgeschwindigkeit von Kfz gegenüber Radfahrern wäre manchmal wünschenswert. Denn oft ist nicht (nur) der geringe Überholabstand, sondern die damit verbundene Geschwindigkeit beängstigend.

    Geschwindigkeitsbeschränkungen für Radfahrer bergen allerdings immer das Problem in sich, dass Fahrräder keinen geeichten Tacho benötigen.

  24. Fußgänger-Gejammer über Radfahrer im örtlichen Zusammenhang mit baulich angelegten Radwegen (egal ob nun Blutspur neben Gehweg oder im Mischbetrieb zu nutzen) kann ich ehrlich gesagt nicht mehr hören.

    Wer fordert denn diese idiotischen Radwege? Leute mit Kindern(TM). Oder Leute, die nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug (hier: Fahrrad) ausreichend sicher führen zu können, um damit am Straßenverkehrsgeschehen teilnehmen zu können. Womit sie eigentlich überhaupt nicht „auf die Straße“ gehören, dennoch aber ihr Reservat haben wollen.

    So, jetzt haben wir also all diese tollen Radwege, freigegebenen Gehwege usw. Und dann kommen genau diejenigen Klientele, die diese Vermischung von Rad- und Fußverkehr erst gefordert haben, und regen sich plötzlich über die Radfahrer auf. Natürlich nur dann, wenn sie selbst zu Fuß unterwegs sind. Wenn Mama mit Kind auf Gepäckträger oder Oberrohr da im Slalom durchtorkelt und zur Gemeingefahr wird, dann ist das selbstverständlich legitim. Wegen Kind(TM) und überhaupt.

    Den gleichen Effekt gibt es im übrigen auch bei diesen ganzen verkehrsberuhigten Bereichen um Schulen herum. Erst von den Eltern eingefordert, dann wird sich über Mißachtung der Schrittgeschwindigkeit aufgeregt, dann kommt die Polizei und verteilt mal Knöllchen, und die gehen dann an die Eltern, die halt für 500 Meter Mamataxi spielen „müssen“ und natürlich soooo im Streß sind, dass sie eben gaaaar nicht gemerkt haben, dass sie viel zu schnell unterwegs sind.

  25. @dan: ich denke 1. Du mischt da verschiedene Gruppen und 2. zeigst Du eine gewisse Ignoranz gegenüber den unterschiedlichen Ansprüchen und dem unterschiedlichen Mobilitätsverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. In diesem Gemisch finde ich es schwer, etwas inhaltlich dazu zu sagen.

  26. @dan: einerseits muss ich dir recht geben, dass oft die, die sich zunächst für eine Regelung eingesetzt haben, sich selbst nicht daran halten. Andererseits finde ich, dass wir gerade in den Städten noch lange nicht genug Radwege haben. Durch die oft rücksichtslose Fahrweise der Autofahrer ist es einfach extrem gefährlich, als Radfahrer am normalen Straßenverkehr teilzunehmen. Auch und gerade für Kinder(TM) 😉

  27. @Tobias: Kannst Du mal ein Beispiel dafür geben, dass „oft die, die sich zunächst für eine Regelung eingesetzt haben, sich selbst nicht daran halten.“? Meinst Du Politiker, oder was?

    Tut mir leid, ich sehe in Deiner und dans Behauptung keinen Unterschied zu dem „die meisten Radfahrer fahren bei Dunkelheit ohne Licht“

  28. @Tobias, Radwege verringern die Unfallanzahl in der Regel nicht. Wenn man Radfahrer wegen rabiater Autofahrer auf baulich schlechte, enge Wege schicken muss, kann man ja die Fußgänger wegen der Rowdy-Radfahrer gleich auf Sand- und Matschwege schicken. Auf den Gehwegen ist es schließlich viel zu gefährlich geworden.

  29. Guter Beitrag. Ansonsten.Michael S. liegt völlig richtig. Rad u Radfußwege sind baulich bedingt nicht über 15 sicher zu befahren. Sie machen nur für Verkehrsteilnehmer mit erweiterter Schrittgeschwindigkeit Sinn, die sich wie Fußgänger verhalten. Räder, sei es durch leidlich sportliche Menschen bewegt, sei es E-unterstützt sind Fahrzeuge und gehören auf die Fahrbahn. Dort ist dafür zu sorgen, dass sie nicht unnötig gefährdet werden. Deshalb Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt und fertig ist der Lack.
    Ceterum Censeo: Gehweg Kampfradler sind der letzte Dreck! Schämt Euch!

  30. Andererseits finde ich, dass wir gerade in den Städten noch lange nicht genug Radwege haben.

    Du findest also, daß noch nicht genug Radfahrer getötet werden?

    Durch die oft rücksichtslose Fahrweise der Autofahrer ist es einfach extrem gefährlich, als Radfahrer am normalen Straßenverkehr teilzunehmen.

    Auf „Radwegen“ ist es das, auf der Straße (für analretentive Pedanten: Fahrbahn) ist es das nicht, wenn man Radfahren kann. Dazu gehört es, ausreichend Sicherheitsabstand nach rechts zu halten, nicht aus Angst in jede leere Parkbucht einzuscheren und vor allem selbstbewusst und schlingerfrei zu fahren.

    Radfahrer werden auf „Radwegen“ umgebracht. Immer wieder. Auf der Straße (analretentiv: Fahrbahn) werden sie das ganz erheblich seltener.

    Lies Dir mal die Vorschläge zum sicheren Radfahren von Bernd Sluka durch. Arbeite an Dir, wenn Du nicht radfahren kannst. Das kann man lernen. Und das ist auch nicht gefährlich.

  31. @Michael: Radwege sind nicht besonders sicher, sondern besonders unsicher. Gerade in Städten. Das ist inzwischen wissenschaftlich erwiesen und jeder Alltagsradfahrer weiss das auch im Prinzip.

    Wenn du Engüberholer als unangenehm empfindest, dann ist das noch lange nicht „extrem gefährlich“. Dagegen hilft, dass man sich auf der rechen Spur breit macht, so dass der Überholer auf die nächste Spur oder in die Gegenfahrbahn ausweichen muss.

    Extrem gefährlich wird es dagegen regelmässig auf Radwegen, wenn mal wieder ein Autofahrer plötzlich aus einer Ausfahrt geschossen kommt oder ohne zu gucken rechts abbiegt. Solche Situationen kommen manchmal so plötzlich, dass sie auch bei grösster Aufmerksamkeit des Radfahrers nicht zu vermeiden sind.

    Kein Wunder also, wenn die Quote derjenigen, die auf Radwegen getötet werden, weit höher ist, als der Anteil der Strecken, die von Radfahrern auf ihnen zurückgelegt werden. Die Bundesanstalt für Strassenwesen konnte schon 1993(!) nicht die Sicherheit von ausgesucht guten(!) Radwegen nachweisen und hat statt dessen gezeigt, wie gefährdet man dort ist.

  32. Ich meinte natürlich @Tobias! Sorry.

    Und die Lösung heisst nicht mehr Radwege in Städten, sondern mehr Tempo 30 oder sogar Shared Space. Und Mischverkehr mit allen Fahrzeugen. Die Zeit des Autos ist eh bald vorbei, dann sind Radwege auch von gestern. Ich will glatte und breite Fahrbahnen benutzen und nicht schmale bucklige Wegelchen.

  33. …vor allem selbstbewusst und schlingerfrei zu fahren.

    Manchmal empfiehlt es sich, (absichtlich) ein bißchen zu schlingern. Das wirkt sich in der Regel positiv auf den Überholabstand aus.

  34. Wenns zu eng wird, mache ich die Spur auch dicht. Es gibt dann allerdings auch Leute, die mit wenigen Zentimetern Abstand an einem kleben. Man kann sehr viel gegen Nahüberholer machen, aber ab und an erlebt man trotzdem auch in diesem Bereich Grenzsituationen. Mischverkehr ist sicherer als getrennte Spuren – aber das Paradies sind für mich dann doch eher die Wege, wo es gar keine Autos gibt.

  35. Danke an berlinradler für den guten Beitrag!

    Der Anteil der Radfahrer, die in Berlin einen Radunfall verursachen ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken (2000: knapp 60%, 2011: 55%, Quelle: Sonderuntersuchungen Radunfälle der Berliner Polizei).
    Das erscheint zunächst nicht so viel, ist es aber, da die Alleinunfälle und die Eigenunfälle (Rad-Rad) hier einbezogen sind. Diese Unfälle werden zu 100% von Radfahrern verursacht, da ja keine anderen Verkehrsteilnehmer beteiligt sind. Auch hier wird deutlich, dass der Ruf nach Kennzeichen für Fahrräder nicht die richtigen Verkehrsteilnehmer adressiert, denn Radfahrer verursachen keinesfalls einen zunehmenden Anteil ihrer Unfälle, sondern einen abnehmenden Anteil.

    Ansonsten: Schade, dass die Diskussion hier letzten Endes doch wieder auf die Themen ‚Gefährden von Fußgängern auf Gehwegen‘ und ‚zu gernger Abstand der überholenden Kfz‘ abgeglitten ist. Dazu Zahlen aus den Unfallstatistiken: Fußgänger haben nur 18% ihrer Unfälle mit Radfahrern und verursachen sie zu 50% selbst. Fußgänger haben 80% ihrer Unfälle mit Kfz. Radfahrer haben etwa 7% ihrer Unfälle mit Fußgängern und knapp 90% ihrer Unfälle mit Kfz. Radfahrer und Fußgänger gefährden sich gegenseitig also nur in untergeordnetem Ausmaß, auch wenn das gefühlt anders erscheinen mag. Ebenso ist es bei dem zu gerngen Abstand der überholenden Kfz. Gefühlt ist das gefählich, dieses Fehlverhalten der Kraftfahrer hat bei Radunfällen aber einen eher untergeordneten Anteil.

  36. Nahüberholen mag vielleicht als Unfallursache untergeordnet sein, jagt aber dem Radfahrer Angst ein. Viele werden deshalb dann doch wieder auf den tatsächlich gefährlicheren Radweg ausweichen oder aber das Radfahren ganz sein lassen, „viel zu gefährlich in der Stadt“. Diese Bemerkung habe ich schon von etlichen Bekannten gehört.

    Einen Aspekt vermisse ich in solchen Diskussionen, wo es um regeltreues Verhalten geht, immer wieder: Nur wenn ich mich selbst regelkonform verhalte, kann ich von anderen Verkehrsteilnehmern verlangen, entsprechend respektiert zu werden. Mit den „Anderen“ sind natürlich insbesondere die Autofahrer, aber durchaus auch andere Radfahrer gemeint.

    Ein Kennzeichen am Fahrrad könnte durchaus für mehr Respekt auf Seiten der motorisierten Fahrer sorgen, denn sie dürften sich damit nicht länger benachteiligt, weil besser verfolgbar, halten.

    Aber vielleicht wäre etwas viel einfacheres hilfreicher: Es herrscht hierzulande nämlich eine Mentalität, Fremde nicht anzusprechen. Andererseits werden sich Viele, die bewusst gegen Regeln verstoßen, denken, wenn keiner meckert, wird’s wohl auch keinen stören.

    Ich mache es seit einiger Zeit daher häufig so, dass ich z.B. regelwidrig entgegen kommenden Radfahrer ein „Diese Richtung bitte dort drüben“ mit entsprechender Gestik zurufe.

  37. @Karsten, das mit dem Ansprechen birgt aber auch Gefahren. Nicht jeder ist so sattelfest in den Regeln, wie er glaubt, zudem sind nicht alle Wege so gut ausgeschildert, dass jeder aus jeder Richtung sofort erkennen kann, wie ein Radfahrer sich zu verhalten hat. Häufig beschweren sich Radfahrer, dass sie grundlos angehupt werden, das ist dann die andere Seite einer Ansprech-Mentalität. Selbst Fachleute, die den Verkehr überwachen, zeigen oft deutlich, einige Regeln nicht im Detail zu kennen.

    Eine Welt, in der sich alle an jede Regel halten, ist nicht zu schaffen. Das ist eine Utopie – und jeder Kampf in diese Richtung ist verloren. Im „normalen“ Leben hat sich hier eine gewisse Toleranz etabliert, im Straßenverkehr hat sich aufgrund der unterschiedlichen Nutzergruppen eine verschobene Toleranz eingeschlichen, die zugunsten des motorisierten Individualverkehrs geht und gegenüber Radfahrern eine geringe Fehlerakzeptanz aufweist. Unparteiische, übergeordnete und entsprechend aufklärende Elemente müssten in den Medien und bei der Polizei angesiedelt sein, leider ist das Gegenteil der Fall.

    Wichtiger, als jeden Regelbruch ausmerzen zu wollen, ist meines Erachtens die Konzentration auf die gefährlichen Regelbrüche. Bei diesen kann man aufklärend gegenwirken und muss, wo das nichts bringt, Verkehrswege schaffen, die zu weniger Fehlverhalten einladen. Am Ende würden zwar die Leute immer noch Fehler machen, weil sie eben Menschen sind. Aber die Fehler, die heute noch Leben kosten und Menschen verletzen, wären seltener.

  38. […] Der berlinradler schreibt bei der Rad-Spannerei: Kennzeichen für Radfahrer? […]

  39. Hallo,

    ich befürworte ein Kennzeichen für Fahrzeuge Aller Art im Straßenverkehr. Verbunden sein damit sollte eine Haftpflichtversicherung denn kaum ein Verkehrsteilnehmer wird aus eigener Tasche einen Unfall mit Personenschaden regulieren können. Ferner führt die Identifizierbarkeit dazu dass wenigstens etwas mehr mitgedacht werden könnte – das betrifft das eigene Handeln. Ansonsten wäre ich dafür auch bei bisher Kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen die Versicherungspflicht beizubehalten jedoch die Kennzeichen zu entfernen – wär doch auch ein Weg – Oder 😉

  40. Stimmt Herzi,
    Verkehrsteilnehmer mit Nummernschild übertreten ja grundsätzlich die die Verkehrsregeln…

    Und was machen wir mit Fußgängern? Kennzeichenpflicht für Kinder!

  41. Grundsätzlich nie die …meine ich natürlich, elendes Mobiltelefon 😉

  42. Kennzeichen für ALLES im Straßenverkehr. Vor allem eine Warnwesten- und Helmpflicht für Fußgänger, das Kennzeichen (das jährlich zu erneuern ist) muss gut sichtbar am Helm befestigt sein. Ohne Kennzeichen und/oder Helm aufgegriffene Fußgänger sind von entsprechenden motorisierten Rollkommandos unschädlich zu machen; Autofahrer bekommen bei persönlichem Einsatz entsprechende Prämien ausgezahlt.

  43. nur weil „Herzi“ jetzt diesen fred entdeckt hat, müssen wir doch diese Plattitüden nicht auch noch ernst nehmen, oder? Das ist zwar kein Trollen sondern Dummschwätzen, aber am besten trotzdem zu ignorieren…

  44. So funktionier ich nicht, man muss den Leuten die Idiotie ihrer Worte verdeutlichen, sonst fühlen sie sich bekräftigt. Und nichts auf der Welt ist gefährlicher als ein von sich selbst all zu sehr überzeugter Idiot.

  45. Aus der Sicht als Autofahrer kann ich nur dafür sprechen den Radfahrern eine Kennzeichen Pflicht auf zu erlegen insbesondere oder vielmehr grade wegen diesen Störfaktor Rennradfahrer…
    Jeder kennt es doch man fahr auf der Landstr. und das sieht man eine gruppe Radfahrer die doch ernsthaft meinen die komplette Spur zu brauchen oder noch schlimmer einzelnes Rennrad wo meint das Überholen den Autofahrern schwer oder gar unmöglich zu machen weil Sie ja so tolle Sportler sind und es auch schaffen mal 3min. 30km/h konstant zu fahren (Lachplatten in meinen Augen) durch mit unter solchen Helden auf 2 Rädern passieren zu viele Unfälle im Deutschem Straßen Verkehr und ich erlebte es nur allzu oft wie diese „Menschen“ es sogar Provozierten…
    Hätten jene ein Kennzeichen würden sie auch angezeigt werden bzw. man könnte was gegen die auch was Unternehmen, jene wo sich ja auch an alles halten haben wie auch Autofahrer nichts zu befürchten! gestern hatte ich Leider wieder so einen Rennrad Problemfall mitten auf der Spur, machte kein Platz… und wenn man ihn den Ruß fressen lässt weil man mit seinem Diesel schnell überholen will das man voran kommt beschweren diese Deppen sich auch noch.
    Ergo es muss echt eine Pflicht her damit man jene ernsthaft über den Rechtlichen weg ihren lang verdienten Denkzettel verpassen kann! Wo ich ggf. aus Vorschlag bei schweren Verstößen sogar Fordern würde den Führerschein wie sein Rennrad bzw. Kennzeichen des Rades abzugeben das ein Fahren im Erlaubten zustand nicht mehr möglich ist! Nur so spüren sie es Geld interessiert ja scheinbar keinen als Strafe aber vllt. Wäre ein ernster Körperlicher Verweis eine alternative 😉

  46. und das sieht man eine gruppe Radfahrer die doch ernsthaft meinen die komplette Spur zu brauchen

    §27 stvo.

    und wenn ein einzelnes rennrad überholen schwer bis unmöglich machen kann, war für ein angemessenes überholmanöver sehr wahrscheinlich doch kein platz mehr.

    seien sie froh über die abwesenheit von fahrrad-kennzeichen. so wie es aussieht, bewahrt diese sie davor, sich auch noch außerhalb der anonymität im internet lächerlich zu machen.

  47. @ alfonso: Und ein kleiner Hinweis von mir hinterdrein: Manchmal wirkt sich das Lesen eines Artikels, den man wegen der passenden Überschrift interessant gefunden hat auch tatsächlich positiv auf den eigenen Kenntnisstand aus. Also nur zu, die Überschrift war einfach, der Rest ist auch zu schaffen…

  48. Hallo,

    Ich habe mir dazu auch meine Gedanken zur Kennzeichenpflicht für Fahrräder gemacht und war im Dialog mit dem ADAC. Dies kann man hier nachlesen.

    https://fahrradwetter.blogspot.com/2018/10/kennzeichenpflicht-fur-fahrrader-unsinn.html
    https://fahrradwetter.blogspot.com/2018/11/reaktion-adac-sieht-keine-notwenigkeit.html

    Beste Grüße
    Paul

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